" durch die Wörter "
Art. 12 - In Artikel 310 § 7 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 6. Dezember 2018, werden die Wörter "
" durch die Wörter "
Art. 13 -
Dezember 2018, wird durch zwei Absätze mit folgendem Wortlaut ergänzt: "Wenn die FSMA die in den Paragraphen 1 bis 4 erwähnten Maßnahmen gegen einen Versicherungs- oder Rückversicherungsunteragenten ergreift, unterrichtet Letzterer unverzüglich den Versicherungs- oder Rückversicherungsmakler oder -agenten, unter dessen Haftung er handelt, darüber und übermittelt der FSMA den Nachweis über diese Unterrichtung. Wenn die FSMA die in den Paragraphen 1 bis 4 erwähnten Maßnahmen gegen einen gebundenen Versicherungsagenten ergreift, unterrichtet Letzterer unverzüglich das Versicherungsunternehmen oder gegebenenfalls die Versicherungsunternehmen, unter deren Haftung er handelt, darüber und übermittelt der FSMA den Nachweis über diese Unterrichtung." Art. 14 - In Artikel 312 § 9 desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz vom 6. Dezember 2018, werden die Wörter "
" durch die Wörter "
(...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den 8. Mai 2022 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Wirtschaft P.-Y. DERMAGNE Der Minister der Finanzen V. VAN PETEGHEM Der Minister der Justiz und der Nordsee V. VAN QUICKENBORNE Der Minister des Mittelstands und der Selbständigen D. CLARINVAL Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz E. DE BLEEKER Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, V. VAN QUICKENBORNE
AI-uitleg op basis van de officiële wettekst. Indicatief, vervangt geen juridisch advies.