SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 9 FEVRIER 2024. - Arrêté ministériel remplaçant les annexes de l'arrêté ministériel de 14 mars 2019 déterminant les modèles des instructions pour l'électeur dans les cantons électoraux et communes désignés pour l'usage d'un système de vote électronique avec preuve papier lors des élections simultanées pour le Parlement européen, la Chambre des représentants et les Parlements de région et de communauté. - Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 3 et 4 et de l'annexe 3 de l'arrêté ministériel du 9 février 2024 remplaçant les annexes de l'arrêté ministériel de 14 mars 2019 déterminant les modèles des instructions pour l'électeur dans les cantons électoraux et communes désignés pour l'usage d'un système de vote électronique avec preuve papier lors des élections simultanées pour le Parlement européen, la Chambre des représentants et les Parlements de région et de communauté (Moniteur belge du 22 février 2024). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 9. FEBRUAR 2024 - Ministerieller Erlass zur Ersetzung der Anlagen zum Ministeriellen Erlass vom 14.März 2019 zur Festlegung der Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit Papierbescheinigung bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung, Aufgrund des Wahlgesetzbuches, insbesondere des Artikels 112, ersetzt durch das Gesetz vom 28. März 2023; Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 25. Dezember 2023; Aufgrund des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung, insbesondere des Artikels 34; Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 14. März 2019 zur Festlegung der Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit Papierbescheinigung bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente; Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996; Aufgrund der Dringlichkeit; In der Erwägung, dass aufgrund der anstehenden, auf den 9. Juni 2024 festgelegten gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente schnellstmöglich die Muster der Anweisungen für den Wähler festgelegt werden müssen, die bei diesen Wahlen in den Wahlkantonen und Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems bestimmt sind, Anwendung finden werden, Erlässt: Art. 3 - Im Ministeriellen Erlass vom 14. März 2019 zur Festlegung der Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit Papierbescheinigung bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente, wird Anlage 3 zur Festlegung der Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit Papierbescheinigung bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente, durch das Muster in Anlage 3 zu vorliegendem Erlass ersetzt. Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. Brüssel, den 9. Februar 2024 A. VERLINDEN Anlage 3 Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith, die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit Papierbescheinigung bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für erstens das Europäische Parlament, zweitens die Abgeordnetenkammer, drittens das Wallonische Parlament und viertens das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft 1. Die Wähler werden von 8 bis 16 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen. Wähler, die sich um 16 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur Stimmabgabe zugelassen. 2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen Abgabe dieser Unterlagen eine Chipkarte für die Stimmabgabe. - Der im Ausland ansässige belgische volljährige Wähler, der eine grüne Wahlaufforderung vorweist, erhält eine validierte Chipkarte, die so angepasst wurde, dass er ausschließlich für die Wahl des Europäischen Parlaments und die Wahl der Abgeordnetenkammer wählen kann. - Der im Ausland ansässige belgische volljährige Wähler, der eine gelbe Wahlaufforderung vorweist, erhält eine validierte Chipkarte, die so angepasst wurde, dass er ausschließlich für die Wahl der Abgeordnetenkammer wählen kann. - Der belgische minderjährige Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen ist, und der im Ausland ansässige belgische minderjährige Wähler, die eine blaue Wahlaufforderung vorweisen, erhalten eine validierte Chipkarte, die so angepasst wurde, dass sie ausschließlich für die Wahl des Europäischen Parlaments wählen können. - Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist und eine blaue Wahlaufforderung vorweist, erhält eine validierte Chipkarte, die so angepasst wurde, dass er ausschließlich für die Wahl des Europäischen Parlaments wählen kann. 3. Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten.Um seine Stimmabgabe vorzunehmen, führt er erst die Chipkarte in den dafür vorgesehenen Schlitz des Kartenlesers am Wahlcomputer ein. - Der Wähler drückt auf dem Berührungsbildschirm auf die Sprache, in der er seine Stimmabgaben vornehmen möchte. 4. Der belgische volljährige Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für die Wahl des Europäischen Parlaments ab;nachdem er diese Stimmabgabe bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl der Abgeordnetenkammer ab; nachdem er diese Stimmabgabe bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl des Wallonischen Parlaments ab und bestätigt sie ebenfalls; nachdem er diese Stimmabgabe bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft ab und bestätigt sie ebenfalls. Der belgische minderjährige Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt seine Stimme für die Wahl des Europäischen Parlaments ab, die er anschließend bestätigt. Der im Ausland ansässige belgische volljährige Wähler, der für die persönliche Stimmabgabe einer belgischen Gemeinde angegliedert ist, gibt seine Stimme für die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl der Abgeordnetenkammer ab und bestätigt seine Stimmabgabe, sofern dieser Wähler eine grüne Wahlaufforderung besitzt. Der im Ausland ansässige belgische volljährige Wähler, der für die persönliche Stimmabgabe einer belgischen Gemeinde angegliedert ist, gibt seine Stimme ausschließlich für die Wahl der Abgeordnetenkammer ab und bestätigt seine Stimmabgabe, sofern dieser Wähler eine gelbe Wahlaufforderung besitzt. Der im Ausland ansässige belgische minderjährige Wähler, der für die persönliche Stimmabgabe einer belgischen Gemeinde angegliedert ist, gibt seine Stimme ausschließlich für die Wahl des Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe, sofern dieser Wähler eine blaue Wahlaufforderung besitzt. Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe. 5. Der Wähler geht für die Stimmabgabe wie folgt vor:
Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.