2 des vorliegenden Erlasses erwähnten Bereiche beziehen, kann bei der Berechnung der Mindestdauer der ergänzenden Schulung berücksichtigt werden. Die FSMA präzisiert die Modalitäten dieser Berücksichtigung." KAPITEL 2 - Abänderungen des Königlichen Erlasses vom
§ 1 Nr.2 des vorliegenden Erlasses erwähnten Bereiche beziehen, kann bei der Berechnung der Mindestdauer der ergänzenden Schulung berücksichtigt werden. Die FSMA präzisiert die Modalitäten dieser Berücksichtigung." Art. 3 - Artikel 15/2 desselben Königlichen Erlasses, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 12. Dezember 2021, wird durch einen Paragraphen 6 mit folgendem Wortlaut ergänzt: " § 6 - Die Teilnahme an den von der FSMA organisierten Ausbildungen,
2 des vorliegenden Erlasses erwähnten Bereiche beziehen, kann bei der Berechnung der Mindestdauer der ergänzenden Schulung berücksichtigt werden. Die FSMA präzisiert die Modalitäten dieser Berücksichtigung." KAPITEL 3 - Abänderungen des Königlichen Erlasses vom
3 bis 5 des vorliegenden Erlasses erwähnten Bereiche beziehen, kann bei der Berechnung der Mindestdauer der ergänzenden Schulung berücksichtigt werden. Die FSMA präzisiert die Modalitäten dieser Berücksichtigung." KAPITEL 4 - Schlussbestimmungen Art. 5 - Die für Wirtschaft, Finanzen, Mittelstand beziehungsweise Verbraucherschutz zuständigen Minister sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Gegeben zu Brüssel, den 3. Juni 2022 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Wirtschaft P-Y. DERMAGNE Der Minister der Finanzen V. VAN PETEGHEM Der Minister der Justiz V. VAN QUICKENBORNE Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB D. CLARINVAL Die Staatssekretärin für Haushalt und Verbraucherschutz E. DE BLEEKER
Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.