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Arrêté royal visant à permettre l'envoi électronique des propositions de déclarations simplifiées aux contribuables. - Traduction allemande

15 MARS

  1. - Arrêté royal visant à permettre l'envoi électronique des propositions de déclarations simplifiées aux contribuables. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 15 mars 2023 visant à permettre l'envoi électronique des propositions de déclarations simplifiées aux contribuables (Moniteur belge du 24 mars 2023). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
  2. MÄRZ 2023 - Königlicher Erlass zur Ermöglichung der elektronischen Versendung von Vorschlägen der vereinfachten Erklärung an Steuerpflichtige PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 302; Aufgrund des Gesetzes vom
  3. Juni 2021 zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen und zur Abänderung des Gesetzes vom
  4. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Beschränkung der Nutzung von Bargeld, der Artikel 86 und 96; Aufgrund des Gesetzes vom
  5. Dezember 2022 zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen, des Artikels 32; Aufgrund des Königlichen Erlasses zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992, der Überschrift des Abschnitts 2bis von Kapitel 3; Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von dreißig Tagen, der am
  6. Februar 2023 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
  7. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt worden ist; Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am
  8. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Aufgrund von Artikel 8 des Gesetzes vom
  9. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit, da es sich um Selbstregulierungsbestimmungen handelt; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom
  10. Januar 2023; Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom
  11. Februar 2023; Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: KAPITEL 1 - Festlegung des Inkrafttretens von Artikel 86 des Gesetzes vom
  12. Juni 2021 zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen und zur Abänderung des Gesetzes vom
  13. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Beschränkung der Nutzung von Bargeld Artikel 1 - In Ausführung von Artikel 96 des Gesetzes vom
  14. Juni 2021 zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen und zur Abänderung des Gesetzes vom
  15. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Beschränkung der Nutzung von Bargeld wird das Datum des Inkrafttretens von Artikel 86 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz vom
  16. Dezember 2022 zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen, auf den zehnten Tag nach der Veröffentlichung des vorliegenden Königlichen Erlasses im Belgischen Staatsblatt festgelegt. KAPITEL 2 - Abänderung des Königlichen Erlasses zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 Art. 2 - In Kapitel 3 des Königlichen Erlasses zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 wird die Überschrift von Abschnitt 2bis wie folgt ersetzt: "Abschnitt 2bis - Zurverfügungstellung von Steuerbescheiden und Vorschlägen der vereinfachten Erklärung anhand eines Verfahrens, bei dem Informatiktechniken verwendet werden". Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Gegeben zu Brüssel, den
  17. März 2023 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Finanzen V. VAN PETEGHEM

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