← België

Wet houdende diverse bepalingen inzake economie. - Duitse vertaling van uittreksels

25 SEPTEMBER

  1. - Wet houdende diverse bepalingen inzake economie. - Duitse vertaling van uittreksels De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 54 tot 56, 58 en 74 van de wet van 25 september 2022 houdende diverse bepalingen inzake economie (Belgisch Staatsblad van 16 januari 2023). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE
  2. SEPTEMBER 2022 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Wirtschaft PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) KAPITEL 5 - Abänderungen des Gesetzes vom
  3. November 1989 über die Haftpflichtversicherung in Bezug auf Kraftfahrzeuge Art. 54 - Artikel 19bis-6 des Gesetzes vom
  4. November 1989 über die Haftpflichtversicherung in Bezug auf Kraftfahrzeuge, eingefügt durch das Gesetz vom
  5. August 2002 und abgeändert durch die Gesetze vom
  6. Mai 2017 und 2.Februar 2021, wird durch einen Paragraphen 4 mit folgendem Wortlaut ergänzt: " § 4 - Der Fonds ist der Verantwortliche im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
  7. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Erfüllung der ihm aufgrund des Gesetzes obliegenden Aufträge und Verpflichtungen notwendig ist." Art. 55 - Artikel 19bis-8 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom
  8. August 2002 und abgeändert durch das Gesetz vom
  9. Februar 2021, wird wie folgt abgeändert:
  10. [Abänderung des niederländischen Textes] 2.Der Artikel wird durch einen Paragraphen 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt: " § 3 - Folgende Personen haben auf der Grundlage des Registers Zugang zu der Bestätigung, dass der Fonds im Besitz von Daten zum Nachweis der Existenz des Versicherungsvertrags für ein Fahrzeug des belgischen Fahrzeugverzeichnisses ist oder nicht ist:
  11. der Geschädigte und die Personen, die in seinem Namen handeln können, um Schadenersatz für den erlittenen Schaden zu erhalten, 2.der Eigentümer, der Fahrer und der Halter des Kraftfahrzeugs und die Personen, die in ihrem Namen handeln können, um festzustellen, ob das Fahrzeug gemäß dem geltenden Recht ordnungsgemäß versichert ist,
  12. mit Ausnahme der in § 2 erwähnten Personen, jede natürliche oder juristische Person, die aufgrund einer belgischen Gesetzesbestimmung und im Hinblick auf den mit dieser Bestimmung verfolgten Zweck die Einsichtnahme in eine internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr verlangen kann. Die Einsichtnahme ist in Echtzeit, fortlaufend, aus der Ferne und auf elektronischem Wege zulässig. Sie ist beschränkt auf die Erlangung der Bestätigung, dass der Fonds im Besitz von Daten zum Nachweis der Existenz des Versicherungsvertrags ist oder nicht ist. Der König bestimmt Form und Inhalt des Auskunftsersuchens." Art. 56 - Artikel 23 desselben Gesetzes, abgeändert durch die Gesetze vom
  13. Februar 2003 und
  14. Februar 2021, wird aufgehoben. (...) KAPITEL 7 - Abänderung des Gesetzes vom
  15. April 2014 über die Versicherungen Art. 58 - In Artikel 321 § 2 des Gesetzes vom
  16. April 2014 über die Versicherungen werden in Absatz 2, abgeändert durch die Gesetze vom
  17. Dezember 2018 und
  18. Mai 2019, die Wörter "sind auf einer Liste mit je zwei von den repräsentativsten Berufsverbänden vorgeschlagenen Kandidaten pro zu vergebendes Mandat vermerkt" durch die Wörter "werden von den repräsentativsten Berufsverbänden vorgeschlagen" ersetzt, werden in Absatz 3, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom
  19. Dezember 2017, das Gesetz vom
  20. Dezember 2018 und das Gesetz vom
  21. Mai 2019, die Wörter "sind auf einer Liste mit je zwei vom Besonderen Beratungsausschuss "Verbraucherschutz" vorgeschlagenen Kandidaten pro zu vergebendes Mandat vermerkt" durch die Wörter "werden vom Besonderen Beratungsausschuss "Verbraucherschutz" vorgeschlagen" ersetzt und werden in Absatz 4, abgeändert durch die Gesetze vom
  22. Dezember 2018 und
  23. Mai 2019, die Wörter "auf einer Liste mit je zwei von den repräsentativsten Berufsverbänden vorgeschlagenen Kandidaten pro zu vergebendes Mandat vermerkt sind" durch die Wörter "von den repräsentativsten Berufsverbänden vorgeschlagen werden" ersetzt. (...) KAPITEL 9 - Abänderung des Gesetzes vom
  24. Mai 2017 über die obligatorische Versicherung der zivilrechtlichen Zehnjahreshaftung von Unternehmern, Architekten und anderen Dienstleistern im Baugewerbe für Immobilienarbeiten und zur Abänderung des Gesetzes vom
  25. Februar 1939 über den Schutz des Architektentitels und -berufs Art. 74 - Artikel 10 § 3 des Gesetzes vom
  26. Mai 2017 über die obligatorische Versicherung der zivilrechtlichen Zehnjahreshaftung von Unternehmern, Architekten und anderen Dienstleistern im Baugewerbe für Immobilienarbeiten und zur Abänderung des Gesetzes vom
  27. Februar 1939 über den Schutz des Architektentitels und -berufs wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt: "Der Präsident und die Mitglieder des Tarifierungsbüros sowie die Personen, die für das Tarifierungsbüro Aufgaben ausführen, sind außer bei arglistiger Täuschung oder grobem Verschulden nicht haftbar für ihre Beschlüsse, ihre Handlungen oder ihr Verhalten in der Ausübung ihrer gesetzlichen Aufträge." (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den
  28. September 2022 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Wirtschaft P.-Y. DERMAGNE Der Minister des Mittelstands und der Selbständigen D. CLARINVAL Der Minister der Finanzen V. VAN PETEGHEM Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes und der Öffentlichen Unternehmen P. DE SUTTER Der Minister der Justiz V. VAN QUICKENBORNE Die Staatssekretärin für Haushalt und Verbraucherschutz E. DE BLEEKER Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, V. VAN QUICKENBORNE

🔗 Vers la source officielle

AI-uitleg op basis van de officiële wettekst. Indicatief, vervangt geen juridisch advies.