e in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit. (...) TITEL 7 - SELBSTSTÄNDIGE (...) KAPITEL 2 - Abänderung des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 zur
führung
es Anspruchs auf Überbrückungsmaßnahmen für Selbständige (...) Art. 46 - Artikel 6 des Königlichen Erlasses vom
mit folgendem Wortlaut wird
gefügt: " § 8 - Die gemäß den Paragraphen 2 bis 6 berechnete Pension pro Kalenderjahr wird mit
em Koeffizienten von 0,017 multipliziert."
mit folgendem Wortlaut wird
gefügt: " § 8 - Die gemäß den Paragraphen 2 bis 6 berechnete Pension pro Kalenderjahr wird mit
em Koeffizienten von 0,017 multipliziert."
mit folgendem Wortlaut wird
gefügt: " § 8 - Die gemäß den Paragraphen 2 bis 6 berechnete Pension pro Kalenderjahr wird mit
em Koeffizienten von 0,017 multipliziert."
setzen. (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den 18. Juli 2021 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Premierminister A. DE CROO Der Minister der Arbeit P.-Y. DERMAGNE Der Minister der Finanzen V. VAN PETEGHEM Der Minister der Sozialen Angelegenheiten F. VANDENBROUCKE Der Minister der Selbständigen D. CLARINVAL Die Ministerin der Pensionen und der Sozialen
gliederung K. LALIEUX Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, V. VAN QUICKENBORNE
AI-uitleg op basis van de officiële wettekst. Indicatief, vervangt geen juridisch advies.