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Loi modifiant la loi du 29 avril 1999 relative à l'organisation du marché de l'électricité en vue d'introduire une procédure de mise en concurrence po

Obsah (9)Artikel 74§ 1Artikel 2§ 2Artikel 12Artikel 6Artikel 7Artikel 13Artikel 21

Loi modifiant la loi du 29 avril 1999Documents pertinents retrouvés type loi prom. 29/04/1999 pub. 08/03/2018 numac 2018011073 source service public federal

terieur Loi relative à l'organisation du marché de l'électricité. - Traduction allemande de dispositions modificatives type loi prom. 29/04/1999 pub. 11/02/2014 numac 2014000038 source service public federal

terieur Loi relative à l'organisation du marché de l'électricité. - Coordination officieuse en langue allemande type loi prom. 29/04/1999 pub. 24/06/2016 numac 2016000390 source service public federal

terieur Loi relative à l'organisation du marché de l'électricité fermer relative à l'organisation du marché de l'électricité en vue d'

troduire une procédure de mise en concurrence pour la construction et l'exploitation d'

stallations de production dans les espaces marins sous la juridiction de la Belgique et ratifiant l'arrêté royal du 11 février 2019, modifiant l'arrêté royal du 16 juillet 2002 relatif à l'établissement de mécanismes visant la promotion de l'électricité produite à partir de sources d'énergie renouvelables. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 12 mai 2019 modifiant la loi du 29 avril 1999Documents pertinents retrouvés type loi prom. 29/04/1999 pub. 08/03/2018 numac 2018011073 source service public federal

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terieur Loi relative à l'organisation du marché de l'électricité fermer relative à l'organisation du marché de l'électricité en vue d'

troduire une procédure de mise en concurrence pour la construction et l'exploitation d'

stallations de production dans les espaces marins sous la juridiction de la Belgique et ratifiant l'arrêté royal du 11 février 2019, modifiant l'arrêté royal du 16 juillet 2002 relatif à l'établissement de mécanismes visant la promotion de l'électricité produite à partir de sources d'énergie renouvelables (Moniteur belge du 24 mai 2019). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE 12. MAI 2019 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 29.April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes im Hinblick auf die Einführung eines Verfahrens mit Aufruf zum Wettbewerb für Bau und Betrieb von Erzeugungsanlagen

Meeresgebieten unter der Hoheitsgewalt Belgiens und zur Bestätigung des Königlichen Erlasses vom

  1. Februar 2019 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom
  2. Juli 2002

Bezug auf die Ausarbeitung von Mechanismen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine

Artikel 74der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom

  1. April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes Art. 2 - Artikel 2 des Gesetzes vom
  2. April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom
  3. Juli 2018, wird wie folgt abgeändert: 1.

Nr.7 werden zwischen den Wörtern "über die Belgien seine Hoheitsgewalt ausüben kann," und den Wörtern "und zur Verbindung" die Wörter "einschließlich des Modular Offshore Grid," eingefügt. 2. Nummer 7ter, eingefügt durch das Gesetz vom 13.Juli 2017, wird durch einen Buchstaben

  1. f)mit folgendem Wortlaut ergänzt: "
  2. f)sonstige Offshore-Anlagen zur Übertragung von Elektrizität, einschließlich Transformatoren, die im Rahmen einer gemäß Artikel 6/3 erteilten staatlichen Konzession gebaut werden, sowie unterseeische Kabel, die diese Anlagen miteinander und mit dem Onshore-Übertragungsnetz über die entsprechenden Anlandepunkte auf der belgischen mittleren Niedrigwasserlinie verbinden, mit Ausnahme von Ausrüstungen, die Teil einer Offshore-Verbindungsleitung sind,". 3. Der Artikel wird durch eine Nr.71 mit folgendem Wortlaut ergänzt: "71. "Parzelle": gemäß Artikel 6/4 festgelegter Standort, der sich

der gemäß dem Gesetz vom 20. Januar 1999 zum Schutz der Meeresumwelt und zur Organisation der maritimen Raumplanung

Meeresgebieten unter der Hoheitsgewalt Belgiens abgegrenzten Zone befindet und der für eine Offshore-Anlage zur Erzeugung von Elektrizität bestimmt ist, für die eine staatliche Konzession gemäß Artikel 6/3 erteilt worden ist,". Art. 3 - Artikel 6 § 1 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz vom 1. Juni 2005, wird wie folgt abgeändert: 1. Zwischen den Wörtern "zum Schutz der Meeresumwelt" und den Wörtern "

Meeresgebieten" werden die Wörter "und zur Organisation der maritimen Raumplanung" eingefügt.2. Zwischen den Wörtern "kann der Minister" und den Wörtern "nach Stellungnahme der Kommission" werden die Wörter "bis zum

krafttreten von Artikel 6/3" eingefügt. Art. 4 - Artikel 6/2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 13. Juli 2017, wird wie folgt abgeändert: 1.

§ 1

Nr.1 werden zwischen den Wörtern "jeder Teil des" und den Wörtern "Modular Offshore Grid" die Wörter "

Artikel 2Nr.

7ter Buchstabe

  1. a)bis
  2. e)erwähnten" eingefügt. 2.

§ 2

werden zwischen den Wörtern "der Ausfall des" und den Wörtern "Modular Offshore Grid" die Wörter "

Artikel 2

Nr.7ter Buchstabe

  1. a)bis
  2. e)erwähnten" und zwischen den Wörtern "die Verwaltung des" und den Wörtern "Modular Offshore Grid" die Wörter "

Artikel 2Nr.

7ter Buchstabe

  1. a)bis
  2. e)erwähnten" eingefügt. Art. 5 -

dasselbe Gesetz wird ein Artikel 6/3 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art. 6/3 - § 1 - Unbeschadet der gemäß Artikel 6 erteilten staatlichen Konzessionen sind Bau und Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen

Meeresgebieten unter der Hoheitsgewalt Belgiens

den zu diesem Zweck vorgesehenen Parzellen nur nach vorheriger Erteilung einer staatlichen Konzession gemäß vorliegendem Artikel erlaubt. § 2 - Unter Berücksichtigung der aufgrund der Paragraphen 3 bis 6 festgelegten Bestimmungen und unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Januar 1999 zum Schutz der Meeresumwelt und zur Organisation der maritimen Raumplanung

Meeresgebieten unter der Hoheitsgewalt Belgiens können der Minister und der für Meeresumwelt und maritime Raumplanung zuständige Minister nach Durchführung eines Verfahrens mit Aufruf zum Wettbewerb dem erfolgreichen Bieter des vorerwähnten Verfahrens eine

§ 1

erwähnte staatliche Konzession für eine Dauer von höchstens dreißig Jahren erteilen,

der Bau-, Betriebs- und Abbauphase enthalten sind. § 3 - Der König bestimmt nach Stellungnahme der Kommission durch einen im Ministerrat beratenen Erlass den Ablauf des Verfahrens mit Aufruf zum Wettbewerb, die Bedingungen und das Verfahren für die Ausschreibung der staatlichen Konzessionen und die allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Parzellen und

sbesondere: 1. zusätzliche Modalitäten des Verfahrens mit Aufruf zum Wettbewerb und

halt des Lastenhefts, wobei auf die Gewährleistung einer angemessenen Bekanntmachung, eines wirksamen Wettbewerbs und einer Gleichbehandlung aller teilnehmenden Bewerber zu achten ist.Die Regeln für die Durchführung des Verfahrens mit Aufruf zum Wettbewerb gewährleisten

sbesondere, dass die Wahl des erfolgreichen Bieters mit dem besten Angebot gleichzeitig mit der Erteilung der Genehmigungen und Zulassungen erfolgt, die aufgrund des Gesetzes vom 13. Juni 1969 über die Erforschung und die Ausbeutung nicht lebender Ressourcen des Küstengewässers und des Festlandsockels und des Gesetzes vom 20.Januar 1999 zum Schutz der Meeresumwelt und zur Organisation der maritimen Raumplanung

Meeresgebieten unter der Hoheitsgewalt Belgiens erforderlich sind,

  1. Zulässigkeitskriterien, die Bewerber für Verfahren mit Aufruf zum Wettbewerb erfüllen müssen und die sich unter anderem auf die technische, organisatorische, finanzielle und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters beziehen können, 3.objektive, diskriminierungsfreie und transparente Vergabekriterien, anhand derer eine Rangliste erstellt und der erfolgreiche Bieter des Verfahrens mit Aufruf zum Wettbewerb bestimmt wird,
  2. Regeln

Bezug auf das Knüpfen der vertraglichen Bindung zwischen dem Belgischen Staat und dem erfolgreichen Bieter des Verfahrens mit Aufruf zum Wettbewerb, Rechte und Pflichten der Parteien sowie Regeln bei Änderung der Kontrolle, Fusion oder Spaltung des

habers einer staatlichen Konzession, 5.Regeln

Bezug auf Übertragung, vollständige Aussetzung, Teilaussetzung und Entzug einer staatlichen Konzession, 6. Regeln

Bezug auf Beginn und Dauer der staatlichen Konzession, der Bauphase, der Betriebsphase und der Abbauphase, 7.Tätigkeiten, die der

haber einer staatlichen Konzession neben der Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen

den betreffenden Parzellen entwickeln darf, 8. finanzielle Sicherheiten, die der

haber einer staatlichen Konzession leisten muss, 9.Ausmaß,

dem der

haber einer staatlichen Konzession eine Bürgerbeteiligung vorsehen kann, und diesbezügliche Modalitäten, 10. gegebenenfalls die Unterstützung für eine Dauer von höchstens fünfzehn Jahren gemäß Artikel 7, 11.Regeln

Bezug auf den Verzicht auf die staatliche Konzession durch den

haber der staatlichen Konzession und die

diesem Zusammenhang zu zahlende Vertragsstrafe. § 4 -

Absprache mit dem Minister, dem für Meeresumwelt und maritime Raumplanung zuständigen Minister und der Kommission führt der Netzbetreiber alle Studien durch, die für die Erweiterung des Modular Offshore Grid wie

Artikel 2Nr.

7ter Buchstabe f) erwähnt erforderlich sind. Die Kosten, die dem Netzbetreiber bei der Durchführung dieser Studien entstehen, werden durch die Tarife des Netzbetreibers wie

Artikel 12erwähnt gedeckt.

§ 5 - Vor Einleitung eines Verfahrens mit Aufruf zum Wettbewerb führen der Minister und der für Meeresumwelt und maritime Raumplanung zuständige Minister

Absprache mit der Kommission und dem Netzbetreiber alle erforderlichen Studien im Zusammenhang mit dem Standort der

§ 1

erwähnten Anlagen durch und lassen sie die Ergebnisse dieser Studien zertifizieren. § 6 - Das Lastenheft für die Verfahren mit Aufruf zum Wettbewerb wird mindestens sechs Monate vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Angeboten im Belgischen Staatsblatt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. § 7 - Artikel 4 ist nicht auf die

§ 1erwähnten Anlagen anwendbar." Art.

6 -

dasselbe Gesetz wird ein Artikel 6/4 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art. 6/4 - § 1 - Der Minister und der für Meeresumwelt und maritime Raumplanung zuständige Minister bestimmen nach Stellungnahme der Kommission und nach Konsultierung des Netzbetreibers durch einen im Ministerrat beratenen Erlass unter anderem den Standort, die Größe und die Anzahl der Parzellen, die Gegenstand einer staatlichen Konzession gemäß Artikel 6/3 sind.

denselben Erlass werden auch die Ergebnisse der

Artikel 6

/3 §§ 4 und 5 erwähnten Studien sowie der Standort der

Artikel 2Nr.

7ter Buchstabe f) erwähnten Komponenten des Übertragungsnetzes aufgenommen. Diese letzten

formationen werden im Lastenheft für das Verfahren mit Aufruf zum Wettbewerb aufgenommen. Im Hinblick auf die Identifizierung der

Absatz 1 erwähnten Parzellen wird Folgendes berücksichtigt:

  1. Erfüllung der gesellschaftlichen Funktionen des Meeres, einschließlich der Bedeutung einer effizienten Nutzung des Meeresraums, 2.Folgen einer Bestimmung für Dritte,
  2. Umweltinteresse, 4.Kosten für die Errichtung einer Elektrizitätserzeugungsanlage auf der Parzelle, 5.

teresse am bestmöglichen und kosteneffizientesten Anschluss der Erzeugungsanlage an das Modular Offshore Grid. § 2 - Der Netzbetreiber erstellt ein Projekt zur Erweiterung des Modular Offshore Grid wie

Artikel 2Nr.

7ter Buchstabe f) erwähnt. Dieses Projekt wird der Kommission zur Stellungnahme und dem Minister und dem für Meeresumwelt und maritime Raumplanung zuständigen Minister zur Billigung vorgelegt." Art. 7 -

dasselbe Gesetz wird ein Artikel 6/5 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art. 6/5 - § 1 - Elektrizitätserzeugungsanlagen, für die eine

Artikel 6

/3 erwähnte staatliche Konzession erteilt worden ist, werden an das Modular Offshore Grid angeschlossen. Der Netzbetreiber bestimmt den Punkt des Anschlusses an das Modular Offshore Grid sowie die technischen Vorschriften, die der

haber einer staatlichen Konzession im Hinblick auf den Anschluss seiner Anlage erfüllen muss. Sowohl der Standort des Anschlusspunktes als auch die technischen Anforderungen werden im Lastenheft für das Verfahren mit Aufruf zum Wettbewerb aufgenommen. § 2 - Der König bestimmt auf Vorschlag der Kommission durch einen im Ministerrat beratenen Erlass nach Konzertierung mit dem Netzbetreiber das äußerste Datum, an dem jeder Teil der Erweiterung des Modular Offshore Grid wie

Artikel 2Nr.

7ter Buchstabe f) erwähnt

Betrieb sein muss. § 3 - Der König führt auf Vorschlag der Kommission durch einen im Ministerrat beratenen Erlass für die betreffenden

haber einer

Artikel 6

/3 erwähnten staatlichen Konzession eine Entschädigungsregelung ein, falls die Erweiterung des Modular Offshore Grid wie

Artikel 2Nr.

7ter Buchstabe f) erwähnt oder ein Teil davon an dem aufgrund von § 2 bestimmten Datum nicht

Betrieb ist oder bei Gesamt- oder Teilausfall des Modular Offshore Grid nach seiner

betriebnahme. § 4 - Werden

den Paragraphen 2 und 3 erwähnte Erlasse nicht binnen zwölf Monaten ab ihrem

krafttretungsdatum durch Gesetz bestätigt, wird davon ausgegangen, dass sie nie wirksam geworden sind. § 5 - Die Kosten einer Entschädigung auf der Grundlage von § 3 werden

Anwendung der

Artikel 12erwähnten Tariffestsetzungsmethode auf die Tarife des Netzbetreibers abgewälzt.

Falls der Gesamt- oder Teilausfall des

Artikel 2Nr.

7ter Buchstabe f) erwähnten Modular Offshore Grid jedoch auf grobes oder vorsätzliches Verschulden des Netzbetreibers zurückzuführen ist, erlegt ihm die Kommission die Entschädigungskosten im Verhältnis zu seinem Verschulden auf; diese Kosten dürfen für die gesamten Ereignisse

nerhalb eines bestimmten Jahres die auf der Tariffestsetzungsmethode beruhende Vergütung, die ihm

demselben Jahr für die Realisierung und die Verwaltung des

Artikel 2Nr.

7ter Buchstabe f) erwähnten Modular Offshore Grid zuerkannt wird, nicht überschreiten." Art. 8 -

Artikel 7§ 1 Absatz 1 Nr.

1 desselben Gesetzes, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 27. Dezember 2012, werden die Wörter "gemäß Artikel 6" durch die Wörter "gemäß den Artikeln 6 und 6/3" ersetzt. Art. 9 -

Artikel 13/1 § 2 Absatz 1 Nr.

8 desselben Gesetzes, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 13. Juli 2017, werden zwischen den Wörtern "einer auf der Grundlage von Artikel 6 erteilten staatlichen Konzession" und den Wörtern "oder die Verwendung" die Wörter "oder einer auf der Grundlage von Artikel 6/3 erteilten staatlichen Konzession" eingefügt und werden die Wörter "einer solchen Konzession" durch die Wörter "solcher Konzessionen" ersetzt. Art. 10 -

Artikel 21Absatz 1 Nr.

1 desselben Gesetzes, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 26. Dezember 2013, werden die Wörter "

Artikel 6

" jeweils durch die Wörter "

den Artikeln 6 und 6/3" ersetzt. KAPITEL 3 - Bestätigung des Königlichen Erlasses vom

  1. Februar 2019 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom
  2. Juli 2002

Bezug auf die Ausarbeitung von Mechanismen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen Art. 11 - Der Königliche Erlass vom 11. Februar 2019 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 2002

Bezug auf die Ausarbeitung von Mechanismen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wird mit Wirkung ab dem 3. März 2019, dem Datum seines

krafttretens, bestätigt. Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den 12. Mai 2019 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin der Energie M. C. MARGHEM Der Minister der Nordsee Ph. DE BACKER Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS

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Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.