Absatz 1 des Übereinkommens wird der "Föderale Öffentliche Dienst Justiz" als Zentrale Behörde bestimmt, die die Belgien durch dieses Übereinkommen übertragenen Aufgaben wahrnimmt." "
des Übereinkommens werden die in den Artikeln 8 und 33 vorgesehenen Ersuchen an die Belgische Zentrale Behörde gerichtet". ERKLÄRUNG "
Absatz 2 des Übereinkommens können die in Artikel 32 Absatz 1 vorgesehenen Ersuchen nur über die belgische Zentrale Behörde übermittelt werden."
Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.