Zusammenhang mit der Regulierung und der Kontrolle des Elektrizitätsmarktes PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine
(...) KAPITEL 3 - Abänderungen des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes Art. 3 -
April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes wird ein § 1/2 mit folgendem Wortlaut eingefügt: " § 1/2 - Eine Zusatzfinanzierung für das Jahr 2021 der Zwecke wie vorgesehen
September 2002 zur Erteilung des Auftrags an die öffentlichen Sozialhilfezentren, die Bedürftigsten
Sachen Energieversorgung durch Begleitmaßnahmen und finanzielle Sozialhilfe zu unterstützen, wird durch den Staatshaushalt anhand der zu diesem Zweck vorgesehenen Mittel
dem
2 erwähnten Fonds getragen. Diese Zusatzfinanzierung wird vorrangig Personen gewährt, die nicht durch die Höchstpreisregelung für geschützte Haushaltskunden wie
§ 2/1 des vorliegenden Gesetzes vorgesehen gedeckt sind." (...) KAPITEL 5 - Abänderungen des Programmgesetzes vom
Bezug auf den Sozialtarif": Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif wie
"Kapitel 4 - Einmalige Energiepauschale" des Gesetzes vom
Zusammenhang mit der Regulierung und der Kontrolle des Elektrizitätsmarktes erwähnt." Art. 6 -
desselben Gesetzes werden zwischen den Wörtern "
prekärer Lage" und den Wörtern "zu gewährleisten" die Wörter "und die Anwendung der pauschalen Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif" eingefügt. Art. 7 - Artikel 6 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: 1.
Absatz 1 werden zwischen dem Wort "Erdgasversorgung" und den Wörtern "geschehen unter Berücksichtigung" die Wörter "und des Rechts auf die Anwendung der pauschalen Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif" eingefügt.2.
Absatz 2 werden zwischen dem Wort "Erdgasversorgung" und den Wörtern "geschieht automatisch" die Wörter "und die Anwendung der pauschalen Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif" eingefügt.3.
Absatz 4 werden zwischen dem Wort "Erdgasversorgung" und den Wörtern "sind Versorger verpflichtet" die Wörter "und der Anwendung der pauschalen Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif" eingefügt.4.
Absatz 5 werden zwischen dem Wort "Erdgasversorgung" und den Wörtern "zu widersetzen" die Wörter "und die Anwendung der pauschalen Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif" eingefügt. Art. 8 - Artikel 7 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: 1.
Absatz 1 erster Satz werden zwischen dem Wort "Erdgasversorgung" und den Wörtern "erforderlich, relevant und verhältnismäßig sind" die Wörter "und des Rechts auf die Anwendung der pauschalen Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif" eingefügt.2.
Absatz 3 werden zwischen dem Wort "Erdgasversorgung" und den Wörtern "erforderlich ist" die Wörter "und die Anwendung der pauschalen Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif" eingefügt.3.
werden zwischen dem Wort "Erdgasversorgung" und den Wörtern "erforderlich ist" die Wörter "und die Anwendung der pauschalen Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif" eingefügt.4.
werden zwischen dem Wort "Erdgasversorgung" und den Wörtern "erforderlich ist" die Wörter "und die Anwendung der pauschalen Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif" eingefügt. Art. 9 -
desselben Gesetzes werden zwischen dem Wort "Erdgasversorgung" und den Wörtern "erforderlich sind" die Wörter "und die Anwendung der pauschalen Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif" eingefügt. Art. 10 - Artikel 9 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: 1.
werden zwischen dem Wort "Erdgasversorgung" und den Wörtern "erforderlich sind" die Wörter "und die Anwendung der pauschalen Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif" eingefügt.2.
werden zwischen dem Wort "Erdgasversorgung" und den Wörtern "erforderlich sind" die Wörter "und die Anwendung der pauschalen Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif" eingefügt. Art. 11 - Artikel 10 § 2 Absatz 2 Nr. 2 desselben Gesetzes wird durch die Wörter "und der Anwendung der pauschalen Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif" ergänzt. Art. 12 - Artikel 11 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: 1.
Absatz 1 werden zwischen dem Wort "Erdgasversorgung" und den Wörtern "bei Endkunden" die Wörter "und die Anwendung der pauschalen Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif" eingefügt.2.
Absatz 2 erster Satz werden zwischen dem Wort "Erdgasversorgung" und den Wörtern "die Eigenschaft als geschützter Haushalts-Kunde" die Wörter "und die Anwendung der pauschalen Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif" eingefügt.3.
Absatz 2 wird der zweite Satz durch die Wörter "und die Anwendung der pauschalen Maßnahmen
Bezug auf den Sozialtarif" ergänzt. (...) KAPITEL 7 - Schlussbestimmung Vorliegendes Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt
Kraft. Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den 15. Dezember 2021 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Wirtschaft P.-Y. DERMAGNE Die Ministerin der Energie T. VAN DER STRAETEN Die Ministerin der Sozialen Eingliederung K. LALIEUX Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, V. VAN QUICKENBORNE
Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.