12 DECEMBRE
- - Arrêté royal portant exécution de l'article 5, § 2, alinéa 5 de la loi du 26 juin 1990Documents pertinents retrouvés type loi prom. 26/06/1990 pub. 22/07/2009 numac 2009000474 source service public federal interieur Loi relative à la protection de la personne des malades mentaux fermer relative à la protection imposée à une personne atteinte d'un trouble psychiatrique. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 12 décembre 2024 portant exécution de l'article 5, § 2, alinéa 5 de la loi du 26 juin 1990Documents pertinents retrouvés type loi prom. 26/06/1990 pub. 22/07/2009 numac 2009000474 source service public federal interieur Loi relative à la protection de la personne des malades mentaux fermer relative à la protection imposée à une personne atteinte d'un trouble psychiatrique (Moniteur belge du 19 décembre 2024, err. du 24 décembre 2024). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT
- DEZEMBER 2024 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 5 § 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 26.Juni 1990 über den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Gesetzes vom
- Juni 1990 über den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz, des Artikels 5 § 2 Absatz 5, abgeändert durch das Gesetz vom
- Mai 2024; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom
- September 2024; Aufgrund der Stellungnahme der Datenschutzbehörde vom
- November 2024; Aufgrund des Gutachtens Nr. 77.115/2 des Staatsrates vom
- November 2024, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Auf Vorschlag des Ministers der Volksgesundheit Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - Der in Artikel 5 § 2 des Gesetzes vom
- Juni 1990 über den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz erwähnte ausführliche medizinische Bericht wird von einem Arzt gemäß dem in der Anlage beigefügten Muster erstellt. Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am
- Januar 2025 in Kraft. Art. 3 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Gegeben zu Brüssel, den
- Dezember 2024 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Volksgesundheit F. VANDENBROUCKE Anlage Muster des ausführlichen medizinischen Berichts im Rahmen des Gesetzes vom
- Juni 1990 über den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz Der/Die Unterzeichnete (Name/Vorname): Arzt mit der LIKIV-Nummer: erklärt, am // folgende Person untersucht zu haben: ? Name/Vorname: ? geboren am / / ? wohnhaft in: ? mit Verbleib in: ? sich derzeit aufhaltend in: Der/Die Unterzeichnete beschreibt folgende Faktoren: ? Umstände der psychiatrischen Untersuchung (Modalitäten der Ankunft und Umstände der Untersuchung, Verhalten der untersuchten Person): . . . . . . . . . . . . . . . ? körperliche Verfassung der untersuchten Person (allgemeiner Gesundheitszustand, Vergiftung usw.): . . . . . . . . . . . . . . . ? familiäre Lage und soziales Umfeld der untersuchten Person: . . . . . . . . . . . . . . . ? psychiatrische Erkrankung (psychiatrische Untersuchung und diagnostische Hypothese) der untersuchten Person: . . . . . . . . . . . . . . . ? Verweigerung angepasster Pflege und, wenn keine Dringlichkeit besteht, Fehlen anderer Behandlungsalternativen (angebotene Pflege, Versuche neueren Datums usw.): . . . . . . . . . . . . . . . ? Inwiefern die untersuchte Person ihre Gesundheit und Sicherheit ernsthaft gefährdet oder eine schwerwiegende Gefahr für das Leben oder die Unversehrtheit Dritter darstellt: . . . . . . . . . . . . . . . ? Dringlichkeitsstufe: . . . . . . . . . . . . . . . Gemäß dem Gesetz vom
- Juni 1990 über den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz erklärt der/die Unterzeichnete, dass angesichts der vorerwähnten Faktoren: - keine/eine Schutzmaßnahme ergriffen werden sollte (Unzutreffendes bitte streichen). Erklären Sie gegebenenfalls, ob eine schützende Beobachtungsmaßnahme oder eine freiwillige Behandlung unter Bedingungen empfohlen wird, und wenn möglich, unter welchen Bedingungen: . . . . . . . . . . - dringend eine klinische Beurteilung vorgenommen werden sollte - keine klinische Beurteilung vorgenommen werden sollte (Unzutreffendes bitte streichen). Informationshalber, wenn beschlossen wird, eine Schutzmaßnahme zu ergreifen oder eine klinische Beurteilung vorzunehmen*: - erklärt der/die Unterzeichnete, dass die untersuchte Person folgende Bitte geäußert hat (z. B. Vorliebe für eine Einrichtung oder, in Anbetracht früherer Probleme, eine zu vermeidende Einrichtung): . . . . . . . . . . - erklärt der/die Unterzeichnete, dass in folgender Einrichtung ein Platz verfügbar ist: . . . . . . . . . . Der/Die Unterzeichnete erklärt, dass er/sie weder der antragstellende Arzt noch ein mit dem Antragsteller oder der untersuchten Person bis zum vierten Grad verwandter oder verschwägerter Arzt ist. Erstellt in, am / / Der/Die Unterzeichnete erklärt auf Ehre, dass vorliegender Bericht richtig und vollständig ist. Unterschrift und Stempel des Arztes * fakultativ Gesehen, um Unserem Erlass vom
- Dezember 2024 zur Ausführung von Artikel 5 § 2 Absatz 5 des Gesetzes vom
- Juni 1990 über den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz beigefügt zu werden. PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Volksgesundheit F. VANDENBROUCKE
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