← België

Arrêté royal modifiant le PJPol concernant la promotion sociale. - Traduction allemande

29 JUIN

  1. - Arrêté royal modifiant le PJPol concernant la promotion sociale. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 29 juin 2023 modifiant le PJPol concernant la promotion sociale (Moniteur belge du 19 juillet 2023). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
  2. JUNI 2023 - Königlicher Erlass zur Abänderung des RSPol in Bezug auf den sozialen Aufstieg PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Gesetzes vom 7.Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels 121, ersetzt durch das Gesetz vom
  3. April 2002; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom
  4. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol); Aufgrund des Königlichen Erlasses vom
  5. November 2001 über die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener Übergangsbestimmungen; Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom
  6. Dezember 2022; Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 568 des Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom
  7. Januar 2023; Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterrates vom
  8. März 2023; Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Öffentlichen Dienstes vom
  9. März 2023; Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom
  10. März 2023; Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von dreißig Tagen, der am
  11. April 2023 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
  12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt worden ist; Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am
  13. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und des Ministers der Justiz Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - In Artikel VII.II.10 RSPol werden die Wörter "sechs Jahren" durch die Wörter "drei Jahren" ersetzt. Art. 2 - In Artikel VII.IV.11 RSPol werden die Wörter "vier Jahren" durch die Wörter "drei Jahren" ersetzt. Art. 3 - In Artikel VII.IV.12 RSPol werden die Wörter "vier Jahren" durch die Wörter "drei Jahren" ersetzt. Art. 4 - Artikel 6 des Königlichen Erlasses vom
  14. November 2001 über die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener Übergangsbestimmungen, ersetzt durch den Königlichen Erlass vom
  15. Dezember 2007 und abgeändert durch den Königlichen Erlass vom
  16. September 2015, wird aufgehoben. Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. Art. 6 - Die für Inneres beziehungsweise Justiz zuständigen Minister sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Gegeben zu Brüssel, den
  17. Juni 2023 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin des Innern A. VERLINDEN Der Minister der Justiz V. VAN QUICKENBORNE

🔗 Vers la source officielle

Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.