VG München, Beschluss v. 06.05.2021 – M 30 K 17.44261 - Bürgerservice Navigation Inhalt VG München, Beschluss v. 06.05.2021 – M 30 K 17.44261 Download Drucken Titel: Beweisbeschluss zur Genitalverstümmelung in Sierra Leone Normenkette: VwGO § 80, § 86 Leitsatz: Zum Umgang der Geheimgesellschaft mit unbeschnittenen Kindern und Frauen sowie Frauen, die sich weigern, als Beschneiderin tätig zu werden. (Rn. 3) (redaktioneller Leitsatz) Schlagworte: Herkunftsland: Sierra, Leone, Beweisbeschluss, Weibliche Genitalverstümmelung, Beschneidung (von Frauen), FGM, Geheimgesellschaft, Beschneiderin, Zwangsbeschneidung Tenor I. Es ist Beweis zu erheben zu der Situation weiblicher Genitalverstümmelung bzw. Beschneidung von Frauen in Sierra Leone unter Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1.1 Erlaubt die aktuelle Rechtslage in Sierra Leone die Beschneidung von Frauen bzw. die weibliche Genitalverstümmelung (fortan FGM) oder steht FGM aktuell unter Strafe? Sofern FGM unter Strafe steht, welches Strafmaß sieht das Gesetz vor? 1.2 Differenziert die aktuelle Rechtslage dabei ggf. auch nach dem Alter der Mädchen bzw. der Frauen? Falls ja, wie differenziert die aktuelle Rechtslage? 2.1 Wie wird die aktuelle Rechtslage staatlicherseits - etwa durch die Polizei - umgesetzt? 2.2 Steht Frauen und Mädchen, die sich einer FGM entziehen wollen, effektive staatliche Hilfe - insbesondere Polizeischutz - zur Verfügung? Falls ja, wie sieht dieser Schutz aus? 2.3 Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Schutzes, der Duldung oder Förderung von FGM durch staatliche Behörden vor? 3.1 In welchem Alter wird FGM durchgeführt? 3.2 In welchen Fällen droht beschnittenen Frauen eine erneute Bescheidung? 3.3 Wer entscheidet über FGM? Welche Rolle spielen dabei die Kern- und Großfamilie? 3.4 Welche Rolle spielen die weiblichen Geheimgesellschaften (z.B. Bondo) bei der Entscheidung, ob FGM durchgeführt wird? 3.5 Welche Rolle spielen die männlichen Geheimgesellschaften (z.B. Poro) bei der Entscheidung, ob FGM durchgeführt wird? 3.6 Wird FGM auch gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt? Falls ja, von wem? 3.7 Wird FGM auch gegen den Willen der Eltern minderjähriger Frauen bzw. Mädchen durchgeführt? Falls ja, von wem? 4.1 Wer führt FGM durch? 4.2 Fallen für die Durchführung einer FGM Kosten an? Wer hat diese zu tragen und an wen sind diese zu entrichten? 4.3 Welche Einkommensquellen haben Beschneiderinnen (Sowei)? Welchen Anteil am Einkommen einer Beschneiderin hat die Bezahlung für FGM? 4.4 Suchen Beschneiderinnen (Sowei) gezielt nach unbeschnittenen Frauen? Falls ja, sind hierbei auch minderjährige Frauen betroffen? 4.5 Drohen im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der beschnittenen Frau oder ihrer Familie Repressalien? Falls ja, von wem? 4.6 Werden FGM auch „kostenfrei“ angeboten oder zwangsweise durchgeführt? Falls ja, in welchen Fällen findet eine „kostenfreie“ FGM statt? 5.1 Sind die Geheimgesellschaften, die FGM durchführen, wie beispielsweise Bondo oder Sane untereinander vernetzt? 5.2 Wie weit reicht diese Vernetzung? 5.3 Was ist der „National Sowei Council“ und welche Bedeutung kommt ihm zu? 5.4 Ist dieser oder eine andere Vereinigung von Beschneiderinnen beim sierra-leonischen Ministry of Social Welfare, Gender, and Children´s Affairs beispielsweise als (anerkannte) Organisation oder Verein registriert? 5.5 Was hat eine solche Registrierung für tatsächliche und rechtliche Folgen? 5.6 Wie ist der Umgang der Geheimgesellschaft mit unbeschnittenen Frauen? 5.7 Verhält sich die Gesellschaft zu unbeschnittenen volljährigen Frauen anders als zu minderjährigen? 6.1 Sind bestimmte Formen von FGM anhand bestimmter Merkmale oder Muster bestimmtem Geheimgesellschaften oder ethnischen Gruppen bzw. Stammesvölkern Sierra Leones zuordenbar? 6.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.