VGH München, Beschluss v. 25.08.2021 – 10 ZB 21.1975 - Bürgerservice Navigation Inhalt VGH München, Beschluss v. 25.08.2021 – 10 ZB 21.1975 Download Drucken Titel: Kein fristgerechter Antrag auf Zulassung der Berufung ohne Prozessbevollmächtigten Normenkette: VwGO § 67 Abs. 4 S. 1, S. 2, § 124a Abs. 4 S. 1 Leitsatz: Eine nicht postulationsfähige Partei, die trotz mehrfacher Hinweise des Gerichts sich nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ließ, kann keinen wirksamen und daher auch keinen fristwahrenden Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. (Rn. 7 – 9) (redaktioneller Leitsatz) Schlagworte: Antrag auf Zulassung der Berufung, Vertretungszwang, Postulationsfähigkeit, Prozessbevollmächtigte, verfristet Vorinstanz: VG München, Urteil vom 24.06.2021 – 24 K 20.3444 Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf EUR 5.000,-- festgesetzt. Gründe I. 1 Der Kläger verfolgt mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung die vor dem Verwaltungsgericht erfolglose Klage gegen die ihm gegenüber erlassene Ausweisung weiter. 2 Mit Urteil vom 24. Juni 2021 hat das Verwaltungsgericht die Klage des Klägers gegen die ihm gegenüber erlassene Ausweisung abgewiesen. Das mit einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung versehene Urteil wurde dem Kläger am 5. Juli 2021 zugestellt. 3 Mit Schreiben vom 17. Juli 2021 hat der Kläger persönlich bei dem Verwaltungsgericht der Sache nach beantragt, 4 gegen das vorgenannte Urteil die Berufung zuzulassen. 5 Mit Schreiben vom 27. Juli 2021 hat der Senat den Kläger darauf hingewiesen, dass für den Antrag auf Zulassung der Berufung der Vertretungszwang gilt. 6 Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichts- und Behördenakten verwiesen. II. 7 1. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ist unzulässig, weil er entgegen § 67 Abs. 4 Satz 1 und 2 VwGO nicht innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO durch einen Prozessbevollmächtigten gestellt wurde. 8
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.