AG Nürnberg, Teilanerkenntnis- und Endurteil v. 01.12.2021 – 35 C 4177/21 - Bürgerservice Navigation Inhalt AG Nürnberg, Teilanerkenntnis- und Endurteil v. 01.12.2021 – 35 C 4177/21 Download Drucken Titel: Keine Erstattung der Kosten der Reiserücktrittsversicherung bei Flugannullierung Normenkette: Fluggastrechte-VO Art. 2 lit. f, Art. 8 Abs. 1 lit. b Leitsatz: Unter dem Begriff der Flugscheinkosten werden neben den erhobenen Steuern und Gebühren auch etwaige Buchungspauschalen verstanden. Des Weiteren sind hiervon auch die Kosten, die für die Leistungen, welche mit der Durchführung des Fluges eng verbunden sind, erfasst. Die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung sind jedoch nicht eng mit der Durchführung des Fluges verbunden. (Rn. 16 – 17) (redaktioneller Leitsatz) Schlagworte: Fluggastrechte, Annullierung, Erstattungsanspruch, Flugscheinkosten, Kosten der Reiserücktrittsversicherung, VO (EG) Nr. 261/2004 Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 747,40 € sowie weitere 147,56 € an vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren jeweils zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.08.2020 zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 5. Die Berufung des Klägers wird zugelassen. Beschluss Der Streitwert wird auf 791,19 € festgesetzt. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Rückzahlung im Rahmen eines gebuchten Fluges. 2 Der Kläger buchte am 17.01.2020 für sich und zwei weitere Reisende bei der Beklagten einen Flug von Nürnberg nach Athen und wieder zurück über das Buchungsportal . Der Hinflug sollte planmäßig am 15.08.2020 erfolgen und der Rückflug am 22.08.2020, wobei der Flugpreis durch den Kläger bezahlt wurde. Die Mitreisenden traten ihren Anspruch auf Flugpreisrückerstattung an den Kläger ab. Am 29.05.2020 wurde der Flug durch die Beklagte ohne Gründe storniert. Es wurde kein Ersatzflug angeboten. Des Weiteren liefen die Flüge aus München ungestört weiter. Der Kläger zahlte insgesamt 791,19 €, was sich wie folgt zusammensetzt: Steuern und Gebühren 194,24 € Steuern und Gebühren für Mitreisenden 194,25 € Steuer und Gebühren für Mitreisenden 194,25 € Gepäckstück 88,00 € Flexibles Ticket 76,65 € Reiserücktrittsversicherung 43,80 € Gesamt 791,19 € 3 Mit Schriftsatz vom 21 10. 2021 erkannte die Beklagte die Hauptforderung in Höhe von 747,40 € nebst Zinsen sowie die vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen an. Offen ist weiterhin den auf die Reiserücktrittsversicherung entfallende Betrag in Höhe von 43,80 €. 4 Der Kläger ist der Ansicht, dass die Reiserücktrittsversicherung Kosten für den Flugschein im weiteren Sinne seien, da diese Aufwendungen frustriert seien. Des Weiteren sei das Vorbringen der Beklagten präkludiert. 5 Der Kläger beantragt daher zuletzt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 791,19 € sowie weitere 147,56 € vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren jeweils zuzüglich Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.08.2020 zu bezahlen unter Berücksichtigung des erklärten Anerkenntnisses. 6 Die Beklagte beantragt daher zuletzt: Die Klage wird abgewiesen unter Berücksichtigung des erklärten Anerkenntnisses. 7 Auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 29.10.2021 wird Bezug genommen. 8 Zur Ergänzung des Tatbestandes wird gem. § 313 Abs. 2 ZPO auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die erteilten Hinweise verwiesen. Entscheidungsgründe 9 Die zulässige Klage ist bzgl. des nicht anerkannten Teils unbegründet. I. 10 Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Rückzahlung über den bereits anerkannten Teil hinaus gem. Art. 8 Abs. 1 lit. A) Spiegelstrich 1 Fluggastrechte-Verordnung in Höhe von 43,80 €. 11 1. Die Klage wurde mit Schriftsatz vom 21.10.2021 bezüglich der Hauptforderung in Höhe von 747,40 € nebst Zinsen sowie die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen anerkannt. 12 2. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der Reiserücktrittsversicherung in Höhe von 43,80 €. 13
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