OLG Bamberg, Beschluss v. 14.04.2021 – 3 U 319/20 - Bürgerservice Navigation Inhalt OLG Bamberg, Beschluss v. 14.04.2021 – 3 U 319/20 Download Drucken Titel: Berufung, Streitwert, Berufungsverfahren, Gutachten, Schriftsatz, Kostenentscheidung, Verhandlung, Hinweis, Anlage, Festsetzung, Richtigkeit, Vollstreckbarkeit, Schadensbetrag, Vorlage, Aussicht auf Erfolg, Kosten des Berufungsverfahrens, inhaltliche Richtigkeit Schlagworte: Berufung, Streitwert, Berufungsverfahren, Gutachten, Schriftsatz, Kostenentscheidung, Verhandlung, Hinweis, Anlage, Festsetzung, Richtigkeit, Vollstreckbarkeit, Schadensbetrag, Vorlage, Aussicht auf Erfolg, Kosten des Berufungsverfahrens, inhaltliche Richtigkeit Vorinstanzen: OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 19.03.2021 – 3 U 319/20 LG Bamberg, Endurteil vom 23.09.2020 – 11 O 281/16 Rechtsmittelinstanz: BGH, Beschluss vom 27.07.2022 – VII ZR 423/21 Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 23.09.2020 wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 23.09.2020 ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 145.047,49 € festgesetzt. Gründe 1 Die zulässige Berufung der Klägerin ist durch einstimmigen Beschluss des erkennenden Senats ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, weil sie ohne jedwede Aussicht auf Erfolg und somit offensichtlich unbegründet ist. 2 Zur Begründung wird auf den Beschluss vom 19.03.2021, in welchem auf die beabsichtigte Verfahrensweise hingewiesen worden ist, Bezug genommen. Die Ausführungen im Schriftsatz des Klägervertreters vom 09.04.2021 geben keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung. Hierzu ist lediglich noch auszuführen: 3
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.