OLG Bamberg, Beschluss v. 04.01.2021 – 8 EK 76/20 - Bürgerservice Navigation Inhalt OLG Bamberg, Beschluss v. 04.01.2021 – 8 EK 76/20 Download Drucken Titel: Entschädigungsklageverfahren gem. § 198 GVG Normenketten: GVG § 198 ZPO § 114 Abs. 1, § 251 Leitsatz: Ein Rechtsschutzbegehren hat Aussicht auf Erfolg, wenn bei einer summarischen Prüfung ein Erfolg in der Sache hinreichend wahrscheinlich ist. (Rn. 7) (redaktioneller Leitsatz) Schlagworte: Anhörungsrügeverfahren, Abweichungsentscheidung, Antragsgegner, Auflage, Beschlusstenor, Entschädigungsklageverfahren, Entschädigungsverfahren, Gegenvorstellung, Gehörsverstoß, Rechtsschutzbegehren, Vorsitzender Vorinstanzen: OLG Bamberg, Beschluss vom 04.12.2020 – 8 EK 53/20 OLG Bamberg, Beschluss vom 02.12.2020 – 8 EK 40/20 OLG Bamberg, Beschluss vom 30.11.2020 – 8 EK 70/20 OLG Bamberg, Beschluss vom 30.11.2020 – 8 EK 76/20 Rechtsmittelinstanzen: OLG Bamberg, Beschluss vom 04.01.2021 – 8 EK 70/20 OLG Bamberg, Beschluss vom 11.01.2021 – 8 EK 53/20 OLG Bamberg, Beschluss vom 11.01.2021 – 8 EK 40/20 BVerfG vom 31.03.2021 – 2 BvR 263/21 Tenor I. Der Antrag des Antragstellers, ihm für die Durchführung eines Anhörungsrügeverfahrens (innerhalb des Entschädigungsverfahrens) Prozesskostenhilfe zu gewähren und ihm einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird zurückgewiesen. II. Die Gegenvorstellung wird zurückgewiesen. III. Das Verfahren ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrte mit Schreiben vom 16.11.2020 Prozesskostenhilfe für ein Verfahren, in dem er gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf eine Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Beratungshilfeverfahrens des Amtsgerichts … (Az.: 155 UR II 1357/13) geltend zu machen beabsichtigt. 2 Der Senat hat mit Beschluss vom 30.11.2020 diesen Antrag zurückgewiesen. 3 Der Antragsteller beantragt nun mit Schreiben vom 27.12.2020, ihm für die Durchführung eines Anhörungsrügeverfahrens (innerhalb des Entschädigungsverfahrens) Prozesskostenhilfe zu gewähren und ihm einen Rechtsanwalt beizuordnen sowie zusätzlich ein „Ruhen des Verfahrens“. 4 Außerdem erhebt der Antragsteller eine Gegenvorstellung. II. 5 Die Anträge sind zurückzuweisen. 6
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.