G, wie hilfsweise beantragt, geht dieser Einwand ins Leere. Zwar hat die Klägerseite zuletzt beantragt, den Beklagten zu verpflichten, dem Kläger eine Duldung mit Beschäftigungserlaubnis, hilfsweise eine Duldung ohne Beschäftigungserlaubnis zu erteilen (vgl. VG München, Gerichtsakte, Sitzungsprotokoll v. 17.3.2022, Bl. 3 u. UA S. 3). Dies bedeutet jedoch nicht, dass der nunmehr geltend gemachte Anspruch
G Streitgegenstand des angegriffenen Urteils war. Das Verwaltungsgericht hat ausgeführt, dass die Klage, die zunächst (zulässig) gegen die erteilte Duldung nach § 60b AufenthG, mithin isoliert gegen den Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“, sowie auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis gerichtet gewesen wäre, in zulässiger Weise nach § 91 Abs. 1 VwGO in eine Klage
G nebst Beschäftigungserlaubnis geändert worden wäre (vgl. UA S. 3 ff.). Das Verwaltungsgericht hat die Klageänderung als sachdienlich erachtet, da sich mit Ablauf der Duldung des Klägers nach § 60b AufenthG die hiergegen gerichtete Anfechtungsklage erledigt habe und die Umstellung prozessökonomisch sei. Damit setzt sich die Klägerseite nicht auseinander und dementsprechend auch nichts an Substanz entgegen. 8 Abgesehen davon ist § 60b AufenthG kein eigener Duldungstatbestand, sondern eine isoliert anfechtbare Nebenbestimmung (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2021 − 10 C 21.2203, 10 C 21.2204, 10 C 21.2205 − juris Rn. 28). Das Zulassungsbegehren steht im Widerspruch zu der gesamten Prozessgeschichte des Verfahrens (vgl. VG München, Gerichtsakte, Bl. 32 u. 34: „“§ 60a AufenthG“ u. „§ 4a Abs. 4 AufenthG“, Kläger, Schriftsatz v. 2.2.2022 sowie Sitzungsprotokoll v. 17.3.2022, Bl. 3). Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht bei der Prüfung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG bereits auf Tatbestandsseite das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses, welches Voraussetzung für die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ist, verneint, so dass es letzteres folgerichtig abgelehnt hat. Dass und inwieweit das Verwaltungsgericht zu weiteren Ausführungen veranlasst gewesen sein sollte, zeigt das Zulassungsvorbringen nicht auf. 9
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.