40 Zweck der vorgenannten Bestimmung ist die Prüfung des Integrationsamts, ob der schwerbehinderte Mensch mit Hilfe einer Änderung der Arbeitsbedingungen, einer Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder anderer Maßnahmen weiterbeschäftigt werden kann. Die verlangte Zustimmung des Integrationsamts beruht hinsichtlich der Erwerbsminderung auf Zeit und der sogenannten Erwerbsunfähigkeit auf Zeit darauf, dass hier ggf. zu erwarten ist, dass sich die Erwerbsfähigkeit des Arbeitnehmers in kurzer Zeit erheblich verbessert. Dagegen ist das Ausscheiden eines Arbeitnehmers aufgrund des Eintritts voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI nicht zustimmungsbedürftig, weil der Arbeitnehmer in diesem Fall überhaupt nicht mehr beschäftigt werden kann und die Zustimmung des Integrationsamts auf jeden Fall erteilt werden müsste. Das Korrektiv der Zustimmung des Integrationsamts ist nicht erforderlich, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer durch einen Wiedereinstellungsanspruch geschützt ist, wie es in § 37 Abs. 2 des vorgenannten Manteltarifvertrags enthalten ist. Er hat eine andere Sicherung. Ein Wiedereinstellungsanspruch macht zwar deutlich, dass der Zustand des Beschäftigten ggf. zeitweilig ist. Der Zweck der Zustimmung des Integrationsamts besteht nach § 175 SGB IX (
SGB IX) darin, den schwerbehinderten Arbeitnehmer bei nur zeitweiligen Veränderungen vor dem endgültigen Verlust des Arbeitsplatzes nach Zugang der Betriebsrentenmitteilung zu schützen. Das Korrektiv des Wiedereinstellungsanspruchs schließt daher eine in den Fällen des § 175 SGB IX (
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer braucht den Sonderbeendigungsschutz der Zustimmung durch das Integrationsamt nicht, weil er durch einen Wiedereinstellungsanspruch besonders geschützt ist (so BAG vom 27.07.2011, 7 AZR 402/10). 41 2. Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf die (hilfsweise) begehrte Zurückstellung der Auszahlung seines Guthabens aus seinem Zeitwertkonto. 42
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.