Die allgemeinen Voraussetzungen des § 750 I ZPO für den Beginn der Zwangsvollstreckung sind damit gegeben. 4 Es besteht auch ein Rechtsschutzbedürfnis für die beantragte Durchsuchungsanordnung, da der Schuldner, wie sich aus den glaubhaften Angaben des Obergerichtsvollziehers … ergibt und der Schuldner auch nicht bestritten hat, am 10.06.2022 einer Durchsuchung seiner Wohnung durch den Obergerichtsvollzieher zum Zwecke der Auffindung pfändbarer Gegenstände widersprochen hat. 5 Die Durchsuchung ist entgegen der Auffassung des Amtsgerichts zudem verhältnismäßig. Zwar entspricht eine Durchsuchung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dann nicht, wenn sie überflüssig ist, weil ohnehin keine verwertbaren Gegenstände vorhanden sind (vgl. Seibel in Zöller, 34. Aufl., Rn.
Die Annahme, dass keine verwertbaren Gegenstände vorhanden sind ist aber nur gerechtfertigt, wenn hierfür konkrete Anhaltspunkte vorliegen (vgl. Seibel in Zöller, 34. Aufl., Rn.
Dafür reicht aber der Umstand, dass sich nach der von Schuldner abgegebenen Vermögensauskunft in seinem Eigentum keine der Pfändung unterliegenden Sachen bzw. nur Sachen ohne oder von nur geringem Wert befinden, ebenso wenig aus wie der Umstand, dass sich aus den vom Gerichtsvollzieher gem. § 802 f I ZPO erholten Drittauskünfte keine Hinweise auf Vermögenswerte des Schuldners ergeben haben. Denn auch wenn im Hinblick auf die mit einer falschen Vermögensauskunft verbundene Strafandrohung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Angaben des Schuldners spricht, muss sich der Gläubiger hierauf nicht verlassen und ist daher nicht an der Durchführung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen gehindert. II. 6 1. Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens beruht auf § 91 I ZPO. 7 2. Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 574 I Satz 1 Nr. 2, II ZPO nicht zuzulassen, da die vorliegende Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nicht erforderlich ist. Es ging um eine reine Einzelfallentscheidung.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.