OLG Nürnberg, Beschluss v. 02.11.2023 – 8 U 810/23 - Bürgerservice Navigation Inhalt OLG Nürnberg, Beschluss v. 02.11.2023 – 8 U 810/23 Download Drucken Titel: Materielle Einwendungen gegen die Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung Normenketten: VAG § 155 Abs. 2 VVG § 203 Abs. 5 ZPO § 286 Leitsatz: Im Prozess über Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung ist es dem Versicherungsnehmer regelmäßig möglich und zumutbar, seinen Einwand gegen die materielle Rechtsmäßigkeit der Limitierungsmittelverwendung näher zu konkretisieren, nachdem der Versicherer die dem Treuhänder übergebenen Unterlagen für Gericht und Gegner zugänglich gemacht sowie das Limitierungskonzept schriftsätzlich erläutert hat. Es ist daher keine Beweisaufnahme erforderlich, wenn der Versicherungsnehmer in dieser prozessualen Situation lediglich erklärt, er werde die übergebenen Unterlagen nicht sichten und hierzu auch nicht weiter vortragen (s. vorangehenden Hinweisbeschluss BeckRS 2023, 24824 Rn. 19-24 in Fortführung von OLG Nürnberg BeckRS 2023, 12283). (redaktioneller Leitsatz) Schlagworte: Krankenversicherung, Prämienanpassung, Beitragsanpassung, materielle Rechtmäßigkeit, Limitierungsmittel, Treuhänder, Beweislast Vorinstanzen: OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 18.09.2023 – 8 U 810/23 LG Regensburg, Urteil vom 10.03.2023 – 34 O 2264/21 Tenor
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