VG München, Beschluss v. 10.11.2023 – M 20 P 23.4939 - Bürgerservice Navigation Inhalt VG München, Beschluss v. 10.11.2023 – M 20 P 23.4939 Download Drucken Titel: personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren - Abtrennung eines individual-arbeitsrechtlichen Rechtsstreits Normenketten: GVG § 17a ArbGG § 48 BayPVG Art. 9, Art. 82 ArbGG § 2 Leitsatz: Ein Feststellungsantrag, bei dem es sich nicht um einen bloßen Gegenantrag zum personalvertretungsrechtlichen Antrag des Freistaats Bayern nach Art. 9 BayPVG handelt, sondern sich der Beteiligte auf weitere Rechtsgrundlagen und einen weitergehenden Sachverhalt beruft, aus denen sich ein Arbeitsverhältnis zwischen ihm und dem Freistaat Bayern ergeben soll, fällt nicht in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts, sondern ist abzutrennen und das Arbeitsgericht zu verweisen. (Rn. 5) (redaktioneller Leitsatz) Schlagworte: Verweisung an das Arbeitsgericht, personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren, personalvertretungsrechtlicher Antrag, individual-arbeitsrechtlichen Rechtsstreit, Abtrennung Tenor I. Der Rechtsweg zur Fachkammer für Personalvertretungsangelegenheiten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Arbeitsgericht München verwiesen. Gründe I. 1 Im Rahmen eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens des Freistaats Bayern beim Verwaltungsgericht München in Bezug auf die Feststellung, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis mit dem Beteiligten zu 1) wegen Nichtvorliegens der Voraussetzung des Art. 9 Abs. 2 Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) nicht zustande gekommen ist (M 20 P 22.3387 – B.v. 10.10.2023) hat der Beteiligte zu 1) in der mündlichen Verhandlung am
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.