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AG Miesbach, Endbeschluss v. 27.06.2024 – (K) 1 F 597/23

AG Miesbach, Endbeschluss v. 27.06.2024 – (K) 1 F 597/23 - Bürgerservice Navigation Inhalt AG Miesbach, Endbeschluss v. 27.06.2024 – (K) 1 F 597/23 Download Drucken Titel: Ernsthafte und endgültige Er

§ 1360BGB.“ … und … haben Vorteile aus Zusammenleben.

29 Kindesunterhalt …ist ein Kind von … und von … …ist ein Kind von … und von … …ist ein Kind von … und von … …ist ein Kind von … und von … 30 Bedarf und Leistungsfähigkeit 31 Ehegatten Name der Variante II: WEST_2023_07.VUZ gültig in den alten Bundesländern und Berlin (West), erster Gültigkeitstag

  1. 2023 Nettoeinkommen von … 885,40 Euro davon aus Erwerbstätigkeit 0,00 Euro davon nicht anrechenbares Elterngeld 300,00 Euro Gesamteinkommen vermindert rechnerisch auf 585,40 Euro Der notwendige Selbstbehalt vermindert sich durch das sonst nicht anzurechnende Elterngeld um 300,00 Euro auf 820,00 Euro … Name der Variante II: WEST_2023_07.VUZ gültig in den alten Bundesländern und Berlin (West), erster Gültigkeitstag
  2. 2023 Nettoeinkommen von … allgemeine Lohnsteuer Jahrestabelle Steuerjahr 2023 Bruttolohn: 131.933,75 Euro Sozialversicherungsbrutto 87.600,00 Euro LSt-Klasse 3 Kinderfreibeträge 3 Zusatzbeitrag zu KV (%) 1,6 Lohnsteuer: -29.218,00 Euro (Splittingvorteil 927,22 Euro mtl.) Rentenversicherung (18,6 % / 2) -8.146,80 Euro Arbeitslosenversicherung (2,6 % / 2) -1.138,80 Euro Krankenversicherung: (14,6 % + 1,6 %)/2*59.850,00 Euro -4.847,85 Euro Pflegeversicherung (AN-Anteil 0,95 %) -568,58 Euro Nettolohn: 88.013,72 Euro 88013,72 / 12 = 7.334,48 Euro (3694,47916667*0.226+7300*0.04 = 1.126,95) abz. zusätzliche Vorsorge -1.126,95 Euro erhöht wegen Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze Naturaleinkommen (Wohnwert) 2.700,00 Euro insgesamt 8.907,53 Euro Schulden, Belastungen 2.700,00 Euro Schulden, Belastungen -2.700,00 Euro unterhaltsrechtliches Einkommen 6.207,53 Euro … Name der Variante II: WEST_2023_07.VUZ gültig in den alten Bundesländern und Berlin (West), erster Gültigkeitstag
  3. 2023 Nettoeinkommen von … 4.100,00 Euro 32 Kinder …13 Jahre …lebt bei … …erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. … erhält das Kindergeld von 250,00 Euro …10 Jahre … lebt bei … …erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. … erhält das Kindergeld von 250,00 Euro …1 Jahr 33 Das Schwergewicht der tatsächlichen Betreuung liegt bei … …erhält das Kindergeld von 250,00 Euro …0 Jahre 34 Das Schwergewicht der tatsächlichen Betreuung liegt bei … …erhält das Kindergeld von 250,00 Euro 35 Berechnung des Kindesunterhalts 36 Nach Gesamteinkommen beider Eltern (Gesamtbedarf) Gesamtbedarf von …nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von 10.307,53 Euro nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2024 Gruppe 15: 9701-11200, BKB: 5050, nach Umgruppierung: Gruppe 12: 6401-7200, BKB: 3250 Tabellenunterhalt DT 12/3 1.136,00 Euro Abzug des halben Kindergelds -125,00 Euro Restbedarf 1.011,00 Euro Gesamtbedarf von nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von 10.307,53 Euro nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2024 Gruppe 15: 9701-11200, BKB: 5050, nach Umgruppierung: Gruppe 12: 6401-7200, BKB: 3250 Tabellenunterhalt DT 12/2 970,00 Euro Abzug des halben Kindergelds -125,00 Euro Restbedarf 845,00 Euro Gesamtbedarf von nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von 6.792,93 Euro nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2024 Gruppe 12: 6401-7200, BKB: 3250, nach Umgruppierung: Gruppe 9: 4901-5300, BKB: 2450 Tabellenunterhalt DT 9/1 730,00 Euro Abzug des Kindergelds -250,00 Euro Restbedarf 480,00 Euro Gesamtbedarf von nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von 6.792,93 Euro nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2024 Gruppe 12: 6401-7200, BKB: 3250, nach Umgruppierung: Gruppe 9: 4901-5300, BKB: 2450 Tabellenunterhalt DT 9/1 730,00 Euro Abzug des Kindergelds -250,00 Euro Restbedarf 480,00 Euro 37 Nach Einkommen jedes Elternteils isoliert 38 Unterhaltspflichten von … aus dem Einkommen von … in Höhe von 6.207,53 Euro ergibt sich 39 Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2024 Gruppe 11: 5701-6400, BKB: 2850, Abschlag/Zuschlag -3 > Gruppe 8: 4501-4900, BKB: 2350 gegenüber … Tabellenunterhalt DT 8/3 929,00 Euro abzüglich Kindergeld -125,00 Euro 804,00 Euro gegenüber … Tabellenunterhalt DT 8/2 794,00 Euro abzüglich Kindergeld - 125,00 Euro 669,00 Euro gegenüber … Tabellenunterhalt DT 8/1 692,00 Euro abzüglich Kindergeld -125,00 Euro 567,00 Euro gegenüber … Tabellenunterhalt DT 8/1 692,00 Euro abzüglich Kindergeld -125,00 Euro 567,00 Euro insgesamt 2.607,00 Euro 40 Unterhaltspflichten von gegenüber … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. gegenüber … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. 41 Unterhaltspflichten von … aus dem Einkommen von … in Höhe von 585,40 Euro ergibt sich 42 Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2024 Gruppe 1: -2100, BKB: 1450 gegenüber … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. gegenüber … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. 43 Differenzunterhalt … leistet an auch die Differenz zum Bedarf aus beiderseitigem Einkommen von 207,00 Euro … leistet an auch die Differenz zum Bedarf aus beiderseitigem Einkommen von 176,00 Euro 44 Berechnung des Gatten/Partnerunterhalts Voller Partnerunterhalt 45 Verpflichtungen von … Einkommen von … 585,40 Euro Einkommen von … 585,40 Euro Einkommen von … 6.207,53 Euro prg. Kindesunterhalt … -2.607,00 Euro Einkommen von …. 3.600,53 Euro Voller Unterhalt von … (3600,53 + 585,4)/2 – 585,4 1.507,56 Euro 46 Kontrolle nach § 1581 BGB 47 Verpflichtungen von … Gesamteinkommen: 585,4 + 6207,53 – 2607 4.185,93 Euro Kontrollquote: 4185,93*1510/(1.8*1510) 2.325,52 Euro Kontrollquote bei Zusammenleben: 4185,93*1208/2718 1.860,41 Euro Unterhalt von … nach Kontrollquote: 1860,41 – 585,4 1.275,01 Euro 48 Prüfung auf Leistungsfähigkeit … bleibt 6207,53 – 804 – 669 – 567 – 567 – 1275,01 = 2.325,52 Euro Das Resteinkommen unterschreitet nicht den Ehegattenselbstbehalt von 1.510,00 Euro … bleibt 4100 – 207 – 176 = 3.717,00 Euro Das Resteinkommen unterschreitet nicht den notwendigen Selbstbehalt von 1.370,00 Euro 49 Verteilungsergebnis … 2.326,00 Euro … 3.967,00 Euro davon Kindergeld 250,00 Euro … 2.111,00 Euro davon Kindergeld … 250,00 Euro dazu privilegiertes Elterngeld 300,00 Euro … 1.136,00 Euro davon Kindergeld 125,00 Euro davon Differenzunterhalt 207,00 Euro … 970,00 Euro davon Kindergeld 125,00 Euro davon Differenzunterhalt 176,00 Euro … 692,00 Euro davon Kindergeld 125,00 Euro … 692,00 Euro davon Kindergeld 125,00 Euro insgesamt 12.194,00 Euro 50 Zahlungspflichten … zahlt an (… 1.276,00 Euro) … 804,00 Euro … 669,00 Euro (… 567,00 Euro) (… 567,00 Euro) 1.473,00 Euro (im Haushalt: 2.410,00 Euro) … zahlt an (… 207,00 Euro) (… 176,00 Euro) keinen Berechtigten ausserhalb des Haushaltes. B) Begründung Zur Begründung streitiger Positionen ist folgendes auszuführen: 51
  4. Die vom Antragsgegner geltend gemachten Aufwendungen für Tilgung, Zins und Nebenkosten für das selbstgenutzte Eigenheim können lediglich bis zur Höhe des Wohnwertes vom Einkommen abgezogen werden (vergleiche BGH in NJW 2017,1169), mithin vorliegend bis zu einer Höhe von 2700 €. 52 Denn andernfalls hätte es der Unterhaltspflichtige in der Hand, durch die Anschaffung von hochpreisigen Wohnimmobilien und eine entsprechende Fremdfinanzierung mit Tilgung und Darlehenszinsen, die den Wohnwert überschreiten, sein Einkommen beliebig nach unten und im Extremfall auf Null zu senken. Der Unterhaltsanspruch der minderjährigen Kinder aus
  5. Ehe würde hierdurch unangemessen beeinträchtigt. 53 Dabei verkennt das Gericht nicht, dass gerade im Großraum München erhebliche Kosten für eine angemessene Wohnung für einen vierköpfigen Haushalt anfallen, dies findet jedoch bei einem angenommenen Wohnwert von 2700 € ausreichend Berücksichtigung. Vor diesem Hintergrund kann auch nicht wie vom Antragsgegner geltend gemacht von einem erhöhten Selbstbehalt ausgegangen werden. 54
  6. Bei der Berechnung des Nettoeinkommens des Antragsgegners in den Jahren 2022 und 2023, die der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt wurde, war fiktiv von einer Steuerklasse 3 auszugehen. 55 Denn gegenüber einem unterhaltsberechtigten minderjährigen Kind muss der Unterhaltsschuldner den Vorteil einsetzen, der sich aus der Wahl einer günstigeren Steuerklasse für ihn ergibt (vergleiche OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.12.2014 -10 UF 1182/14 – Beck online). 56 Vorliegend bezieht der Antragsgegner ein relativ hohes Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit wohingegen seine Ehefrau lediglich Elterngeld bezieht. Angesichts der vorhandenen Einkommensdifferenz wäre günstig gewesen, eine Steuerklasse 3 für den Antragsgegner und Steuerklasse 5 für dessen Ehefrau zu wählen. Die nicht gezogenen Splittingvorteil muss sich der Antragsgegner anrechnen lassen. 57 Denn nur hierdurch kann erreicht werden, dass der Splittingvorteil gleichmäßig allen Kindern des Antragsgegners zugute kommt. Würde man der Rechtsauffassung des Antragsgegners folgen, wonach dieser frei über die Steuerklassenwahl mit der entsprechenden Reduzierung des Nettoeinkommens bestimmen könnte, hätte es erneut der Unterhaltspflichtige in der Hand, sein Einkommen zulasten der unterhaltsberechtigten Kinder aus
  7. Ehe zu reduzieren.
  8. Unterhaltsrückstand 2022 Die Antragsteller sind gemäß § 1613 BGB berechtigt, auch die Unterhaltsrückstände für die Vergangenheit geltend zu machen. Durch die E-Mail vom 15.08.2022 liegt eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung vor, wodurch eine Mahnung entbehrlich wird (vgl. BeckOK BGB/Reinken,
  9. Ed. 1.5.2024, BGB § 1613 Rn. 21). 58 Hinsichtlich der rechtlichen Wertungen gilt das für den laufenden Kindesunterhalt ausgeführte entsprechend. In den nachfolgenden Unterhaltsberechnungen wurde das jeweilige Nettoeinkommen für 2022 bzw. 2023 berücksichtigt sowie das Hinzutreten weiterer Unterhaltsberechtigter durch die Geburt der Kinder … und … A) Tabellarische Berechnung des geschuldeten monatlichen Unterhalts: Daten und Beteiligte Berechnungsstichtag
  10. 2022 Name der Variante I: MüNCHEN_2023_01.VUO gültig im Bezirk des OLG München, erster Gültigkeitstag
  11. 2023, wie vom Verlag ausgeliefert 59 Namen der nur Unterhaltspflichtigen … Namen der (auch) unterhaltsberechtigten Partner … Namen des Kindes/der Kinder … geb.
  12. 2010, 12 Jahre alt … geb.
  13. 2013, 9 Jahre alt … geb.
  14. 2022, 0 Jahre alt 60 Zuordnungen Partnerunterhalt 61 Verpflichtung von … gegenüber … 62 Datum der Eheschließung
  15. 2021 63

§ 1360BGB.

… und … haben Vorteile aus Zusammenleben. 64 Kindesunterhalt … ist ein Kind von … und von … … ist ein Kind von … und von … … ist ein Kind von … und von … 65 Bedarf und Leistungsfähigkeit 66 Ehegatten Name der Variante II: WEST_2023_07.VUZ gültig in den alten Bundesländern und Berlin (West), erster Gültigkeitstag

  1. 2023 Nettoeinkommen von … 885,40 Euro davon aus Erwerbstätigkeit 0,00 Euro davon nicht anrechenbares Elterngeld 300,00 Euro Gesamteinkommen vermindert rechnerisch auf 585,40 Euro Der notwendige Selbstbehalt vermindert sich durch das sonst nicht anzurechnende Elterngeld um 300,00 Euro auf 820,00 Euro … Name der Variante II: WEST_2023_07.VUZ gültig in den alten Bundesländern und Berlin (West), erster Gültigkeitstag
  2. 2023 67 Nettoeinkommen von … allgemeine Lohnsteuer Jahrestabelle Steuerjahr 2022 Bruttolohn: 146.466,00 Euro Sozialversicherungsbrutto 87.600,00 Euro LSt-Klasse 3 Kinderfreibeträge 3 Zusatzbeitrag zu KV (%) 1,6 Lohnsteuer: -37.140,00 Euro (Splittingvorteil 942,75 Euro mtl.) Rentenversicherung (18,6 % / 2) -8.146,80 Euro Arbeitslosenversicherung (2,6 % / 2) -1.138,80 Euro Krankenversicherung: (14,6 % + 1,6 %)/2*59.850,00 Euro -4.847,85 Euro Pflegeversicherung (AN-Anteil 1,2 %) -718,20 Euro Nettolohn: 94.474,35 Euro 94474,35 / 12 = 7.872,86 Euro (4905,5*0.226+7300*0.04 = 1.400,64) abz. zusätzliche Vorsorge -1.400,64 Euro erhöht wegen Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze. Naturaleinkommen (Wohnwert) 2.700,00 Euro insgesamt 9.172,22 Euro Schulden, Belastungen 2.700,00 Euro Schulden, Belastungen -2.700,00 Euro unterhaltsrechtliches Einkommen 6.472,22 Euro … Name der Variante II: WEST_2023_07.VUZ gültig in den alten Bundesländern und Berlin (West), erster Gültigkeitstag
  3. 2023 Nettoeinkommen von … 4.100,00 Euro 68 Kinder … 12 Jahre … lebt bei … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. … erhält das Kindergeld von 219,00 Euro … 9 Jahre … lebt bei … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. … erhält das Kindergeld von 219,00 Euro … 10 Jahre 69 Das Schwergewicht der tatsächlichen Betreuung liegt bei … …erhält das Kindergeld von 219,00 Euro 70 Berechnung des Kindesunterhalts 71 Nach Gesamteinkommen beider Eltern (Gesamtbedarf) Gesamtbedarf von … nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von 10.572,22 Euro nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2022 Gruppe 15: 9501-11000, BKB: 4700, nach Umgruppierung: Gruppe 13: 7001-8000, BKB: 3400 Tabellenunterhalt DT 13/3 981,00 Euro Abzug des halben Kindergelds -109,50 Euro Restbedarf 871,50 Euro Gesamtbedarf von nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von 10.572,22 Euro nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2022 Gruppe 15: 9501-11000, BKB: 4700, nach Umgruppierung: Gruppe 13: 7001-8000, BKB: 3400 Tabellenunterhalt DT 13/2 838,00 Euro Abzug des halben Kindergelds -109,50 Euro Restbedarf 728,50 Euro Gesamtbedarf von nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von … 7.057,62 Euro nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2022 Gruppe 13: 7001-8000, BKB: 3400, nach Umgruppierung: Gruppe 11: 5501-6200, BKB: 2500 Tabellenunterhalt DT 11/1 666,00 Euro Abzug des Kindergelds -219,00 Euro Restbedarf 447,00 Euro 72 Nach Einkommen jedes Elternteils isoliert 73 Unterhaltspflichten von … aus dem Einkommen von … in Höhe von … 6.472,22 Euro ergibt sich 74 Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2022 Gruppe 12: 6201-7000, BKB: 2900, Abschlag/Zuschlag -2 > Gruppe 10: 5101-5500, BKB: 2200 gegenüber … Tabellenunterhalt DT 10/3 853,00 Euro abzüglich Kindergeld -109,50 Euro 743,50 Euro gegenüber … Tabellenunterhalt DT 10/2 728,00 Euro abzüglich Kindergeld -109,50 Euro 618,50 Euro gegenüber … Tabellenunterhalt DT 10/1 634,00 Euro abzüglich Kindergeld -109,50 Euro 524,50 Euro insgesamt 1.886,50 Euro 75 Unterhaltspflichten von … gegenüber … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. gegenüber … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. 76 Unterhaltspflichten von … aus dem Einkommen von … in Höhe von 585,40 Euro ergibt sich 77 Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2022 Gruppe 1: -1900, BKB: 1160 gegenüber … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. 78 Differenzunterhalt … leistet an … auch die Differenz zum Bedarf aus beiderseitigem Einkommen von 128,00 Euro … leistet an … auch die Differenz zum Bedarf aus beiderseitigem Einkommen von 110,00 Euro 79 Berechnung des Gatten/Partnerunterhalts 80 Voller Partnerunterhalt 81 Verpflichtungen von … Einkommen von … 585,40 Euro Einkommen von … 585,40 Euro Einkommen von 6.472,22 Euro prg. Kindesunterhalt -1.886,50 Euro Einkommen von 4.585,72 Euro Voller Unterhalt von (4585,72 + 585,4)/2 – 585,4 2.000,16 Euro 82 Kontrolle nach § 1581 BGB 83 Verpflichtungen von … Gesamteinkommen: 585,4 + 6472,22 – 1886,5 5.171,12 Euro Kontrollquote: 5171,12*1510/(1.8*1510) 2.872,84 Euro Kontrollquote bei Zusammenleben: 5171,12*1208/2718 2.298,28 Euro Unterhalt von … nach Kontrollquote: 2298,28 – 585,4 1.712,88 Euro 84 Prüfung auf Leistungsfähigkeit … bleibt 6472,22 – 743,5 – 618,5 – 524,5 – 1712,88 = 2.872,84 Euro Das Resteinkommen unterschreitet nicht den Ehegattenselbstbehalt von 1.510,00 Euro … … bleibt 4100 – 128 – 110 = 3.862,00 Euro Das Resteinkommen unterschreitet nicht den notwendigen Selbstbehalt von 1.370,00 Euro 85 Verteilungsergebnis … 2.873,00 Euro … 4.081,00 Euro davon Kindergeld 219,00 Euro … 2.408,00 Euro davon Kindergeld 109,50 Euro dazu privilegiertes Elterngeld 300,00 Euro … 981,00 Euro davon Kindergeld 109,50 Euro davon Differenzunterhalt 128,00 Euro … 838,00 Euro davon Kindergeld 109,50 Euro davon Differenzunterhalt 110,00 Euro 634,00 Euro davon Kindergeld 109,50 Euro insgesamt 12.115,00 Euro 86 Zahlungspflichten … zahlt an (… 1.713,00 Euro) … 743,50 Euro … 618,50 Euro (… 525,00 Euro) 1.362,00 Euro (im Haushalt: 2.238,00 Euro) … zahlt an (… 128,00 Euro) (… 110,00 Euro) keinen Berechtigten ausserhalb des Haushaltes. B) Begründung des konkreten Rückstandes: Aus vorgehender Berechnung ergibt sich eine Zahlungsverpflichtung von 1362 Euro monatlich, also im Zeitraum für 4 Monate 5448 Euro. 87 Unstreitig bezahlt wurden 3523 Euro. 88 Es verbleibt eine Differenz von 1925 Euro.
  4. Unterhaltsrückstand Januar 2023 bis August 2023 A) Tabellarische Berechnung des geschuldeten monatlichen Unterhalts: Daten und Beteiligte Berechnungsstichtag
  5. 2023 Name der Variante I: MüNCHEN_2023_01.VUO gültig im Bezirk des OLG München, erster Gültigkeitstag
  6. 2023, wie vom Verlag ausgeliefert 89 Namen der nur Unterhaltspflichtigen … Namen der (auch) unterhaltsberechtigten Partner … Namen des Kindes/der Kinder … geb.
  7. 2010, 12 Jahre alt … geb.
  8. 2013, 9 Jahre alt … geb.
  9. 2022, 0 Jahre alt 90 Zuordnungen Partnerunterhalt 91 Verpflichtung von … gegenüber … 92 Datum der Eheschließung
  10. 2021 93

§ 1360BGB.

… und … haben Vorteile aus Zusammenleben. 94 Kindesunterhalt … ist ein Kind von … und von … … ist ein Kind von … und von … … ist ein Kind von … und von … 95 Bedarf und Leistungsfähigkeit Ehegatten Name der Variante II: WEST_2023_07.VUZ gültig in den alten Bundesländern und Berlin (West), erster Gültigkeitstag

  1. 2023 Nettoeinkommen von … 885,40 Euro davon aus Erwerbstätigkeit 0,00 Euro davon nicht anrechenbares Elterngeld 300,00 Euro Gesamteinkommen vermindert rechnerisch auf 585,40 Euro Der notwendige Selbstbehalt vermindert sich durch das sonst nicht anzurechnende Elterngeld um 300,00 Euro auf 820,00 Euro Name der Variante II: WEST_2023_07.VUZ gültig in den alten Bundesländern und Berlin (West), erster Gültigkeitstag
  2. 2023 96 Nettoeinkommen von … allgemeine Lohnsteuer Jahrestabelle Steuerjahr 2023 Bruttolohn: 131.933,75 Euro Sozialversicherungsbrutto 87.600,00 Euro LSt-Klasse 3 Kinderfreibeträge 3 Zusatzbeitrag zu KV (%) 1,6 Lohnsteuer: -29.218,00 Euro (Splittingvorteil 927,22 Euro mtl.) Rentenversicherung (18,6 % / 2) -8.146,80 Euro Arbeitslosenversicherung (2,6 % / 2) -1.138,80 Euro Krankenversicherung: (14,6 % + 1,6 %)/2*59.850,00 Euro -4.847,85 Euro Pflegeversicherung (AN-Anteil 0,95 %) -568,58 Euro Nettolohn: 88.013,72 Euro 88013,72 / 12 = 7.334,48 Euro (3694,47916667*0.226+7300*0.04 = 1.126,95) abz. zusätzliche Vorsorge -1.126,95 Euro erhöht wegen Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze. Naturaleinkommen (Wohnwert) 2.700,00 Euro insgesamt 8.907,53 Euro Schulden, Belastungen 2.700,00 Euro Schulden, Belastungen -2.700,00 Euro unterhaltsrechtliches Einkommen 6.207,53 Euro … Name der Variante II: WEST_2023_07.VUZ gültig in den alten Bundesländern und Berlin (West), erster Gültigkeitstag
  3. 2023 Nettoeinkommen von … 4.100,00 Euro 97 Kinder … 12 Jahre … lebt bei … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. … erhält das Kindergeld von 250,00 Euro … 9 Jahre … lebt bei … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. … erhält das Kindergeld von 250,00 Euro 10 Jahre 98 Das Schwergewicht der tatsächlichen Betreuung liegt bei erhält das Kindergeld von 250,00 Euro 99 Berechnung des Kindesunterhalts 100 Nach Gesamteinkommen beider Eltern (Gesamtbedarf) … Gesamtbedarf von … nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von 10.307,53 Euro nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2023 Gruppe 15: 9501-11000, BKB: 4950, nach Umgruppierung: Gruppe 12: 6201-7000, BKB: 3150 Tabellenunterhalt DT 12/3 1.035,00 Euro Abzug des halben Kindergelds -125,00 Euro Restbedarf 910,00 Euro Gesamtbedarf von … nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von 10.307,53 Euro nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2023 Gruppe 15: 9501-11000, BKB: 4950, nach Umgruppierung: Gruppe 12: 6201-7000, BKB: 3150 Tabellenunterhalt DT 12/2 884,00 Euro Abzug des halben Kindergelds -125,00 Euro Restbedarf 759,00 Euro Gesamtbedarf von nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von 6.792,93 Euro nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2023 Gruppe 12: 6201-7000, BKB: 3150, nach Umgruppierung: Gruppe 9: 4701-5100, BKB: 2350 Tabellenunterhalt DT 9/1 665,00 Euro Abzug des Kindergelds -250,00 Euro Restbedarf . . 415,00 Euro 101 Nach Einkommen jedes Elternteils isoliert 102 Unterhaltspflichten von … aus dem Einkommen von … in Höhe von 6.207,53 Euro ergibt sich 103 Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2023 Gruppe 12: 6201-7000, BKB: 3150, Abschlag/Zuschlag -2 > Gruppe 10: 5101-5500, BKB: 2450 gegenüber … Tabellenunterhalt DT 10/3 941,00 Euro abzüglich Kindergeld -125,00 Euro 816,00 Euro gegenüber … Tabellenunterhalt DT 10/2 804,00 Euro abzüglich Kindergeld -125,00 Euro 679,00 Euro gegenüber … Tabellenunterhalt DT 10/1 700,00 Euro abzüglich Kindergeld -125,00 Euro 575,00 Euro insgesamt 2.070,00 Euro 104 Unterhaltspflichten von … gegenüber … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. gegenüber … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. 105 Unterhaltspflichten von … aus dem Einkommen von … in Höhe von 585,40 Euro ergibt sich 106 Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2023 Gruppe 1: -1900, BKB: 1370 gegenüber … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. 107 Differenzunterhalt … leistet an … auch die Differenz zum Bedarf aus beiderseitigem Einkommen von 94,00 Euro … leistet an auch die Differenz zum Bedarf aus beiderseitigem Einkommen von 80,00 Euro 108 Berechnung des Gatten/Partnerunterhalts Voller Partnerunterhalt 109 Verpflichtungen von … Einkommen von … 585,40 Euro Einkommen von … 585,40 Euro Einkommen von … 6.207,53 Euro prg. Kindesunterhalt … -2.070,00 Euro Einkommen von … 4.137,53 Euro Voller Unterhalt von … (4137,53 + 585,4)/2 – 585,4 1.776,06 Euro 110 Kontrolle nach § 1581 BGB 111 Verpflichtungen von … Gesamteinkommen: 585,4 + 6207,53 – 2070 4.722,93 Euro Kontrollquote: 4722,93*1510/(1.8*1510) 2.623,85 Euro Kontrollquote bei Zusammenleben: 4722,93*1208/2718 2.099,08 Euro Unterhalt von … nach Kontrollquote: 2099,08 – 585,4 1.513,68 Euro 112 Prüfung auf Leistungsfähigkeit … bleibt 6207,53 – 816 – 679 – 575 – 1513,68 = 2.623,85 Euro Das Resteinkommen unterschreitet nicht den Ehegattenselbstbehalt von 1.510,00 Euro … … bleibt 4100 – 94 – 80 = 3.926,00 Euro Das Resteinkommen unterschreitet nicht den notwendigen Selbstbehalt von 1.370,00 Euro 113 Verteilungsergebnis … 2.624,00 Euro … 4.176,00 Euro davon Kindergeld 250,00 Euro … 2.225,00 Euro davon Kindergeld 125,00 Euro dazu privilegiertes Elterngeld 300,00 Euro … 1.035,00 Euro davon Kindergeld 125,00 Euro davon Differenzunterhalt 94,00 Euro … 884,00 Euro davon Kindergeld 125,00 Euro davon Differenzunterhalt 80,00 Euro … 700,00 Euro davon Kindergeld 125,00 Euro insgesamt 11.944,00 Euro 114 Zahlungspflichten … zahlt an … (… 1.514,00 Euro) … 816,00 Euro … 679,00 Euro (… 575,00 Euro) 1.495,00 Euro (im Haushalt: 2.089,00 Euro) … zahlt an … (… 94,00 Euro) (… 80,00 Euro) keinen Berechtigten ausserhalb des Haushaltes. B) Begründung des konkreten Rückstandes: Aus vorgehender Berechnung ergibt sich eine Zahlungsverpflichtung von 1495 Euro monatlich, also im Zeitraum für 8 Monate 1960 Euro. 115 Unstreitig bezahlt wurden 7623 Euro. 116 Es verbleibt eine Differenz von 4337 Euro.
  4. Unterhaltsrückstand September 2023 bis Dezember 2023 A) Tabellarische Berechnung des geschuldeten monatlichen Unterhalts: Daten und Beteiligte Berechnungsstichtag
  5. 2023 Name der Variante I: MüNCHEN_2023_01.VUO gültig im Bezirk des OLG München, erster Gültigkeitstag
  6. 2023, wie vom Verlag ausgeliefert 117 Namen der nur Unterhaltspflichtigen … Namen der (auch) unterhaltsberechtigten Partner … Namen des Kindes/der Kinder … geb.
  7. 2010, 13 Jahre alt … geb.
  8. 2013, 10 Jahre alt … geb.
  9. 2022, 1 Jahr alt … geb.
  10. 2023, 0 Jahre alt 118 Zuordnungen Partnerunterhalt 119 Verpflichtung von … gegenüber … 120 Datum der Eheschließung 19.11.2021 121

§ 1360BGB.

… und … haben Vorteile aus Zusammenleben. 122 Kindesunterhalt … ist ein Kind von … und von … … ist ein Kind von … und von … … ist ein Kind von … und von … … ist ein Kind von … und von … 123 Bedarf und Leistungsfähigkeit 124 Ehegatten … Name der Variante II: WEST_2023_07.VUZ gültig in den alten Bundesländern und Berlin (West), erster Gültigkeitstag 01.07.2023 Nettoeinkommen von … 885,40 Euro davon aus Erwerbstätigkeit 0,00 Euro davon nicht anrechenbares Elterngeld 300,00 Euro Gesamteinkommen vermindert rechnerisch auf 585,40 Euro Der notwendige Selbstbehalt vermindert sich durch das sonst nicht anzurechnende Elterngeld um 300,00 Euro auf 820,00 Euro Name der Variante II: WEST_2023_07.VUZ gültig in den alten Bundesländern und Berlin (West), erster Gültigkeitstag 01.07.2023 125 Nettoeinkommen von … allgemeine Lohnsteuer Jahrestabelle Steuerjahr 2023 Bruttolohn: 131.933,75 Euro Sozialversicherungsbrutto 87.600,00 Euro LSt-Klasse 3 Kinderfreibeträge 3 Zusatzbeitrag zu KV (%) 1,6 Lohnsteuer: -29.218,00 Euro (Splittingvorteil 927,22 Euro mtl.) Rentenversicherung (18,6 % / 2) - 8.146,80 Euro Arbeitslosenversicherung (2,6 % / 2) -1.138,80 Euro Krankenversicherung: (14,6 % + 1,6 %)/2*59.850,00 Euro -4.847,85 Euro Pflegeversicherung (AN-Anteil 0,95 %) -568,58 Euro Nettolohn: 88.013,72 Euro 88013,72 / 12 = 7.334,48 Euro (3694,47916667*0.226+7300*0.04 = 1.126,95) abz. zusätzliche Vorsorge -1.126,95 Euro erhöht wegen Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze. Naturaleinkommen (Wohnwert) 2.700,00 Euro insgesamt 8.907,53 Euro Schulden, Belastungen 2.700,00 Euro Schulden, Belastungen -2.700,00 Euro unterhaltsrechtliches Einkommen 6.207,53 Euro … Name der Variante II: WEST_2023_07.VUZ gültig in den alten Bundesländern und Berlin (West), erster Gültigkeitstag 01.07.2023 Nettoeinkommen von 4.100,00 Euro 126 Kinder … 13 Jahre … lebt bei … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. … erhält das Kindergeld von 250,00 Euro … 10 Jahre … lebt bei … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. … erhält das Kindergeld von 250,00 Euro … 1 Jahr 127 Das Schwergewicht der tatsächlichen Betreuung liegt bei … … erhält das Kindergeld von 250,00 Euro …0 Jahre 128 Das Schwergewicht der tatsächlichen Betreuung liegt bei … … erhält das Kindergeld von 250,00 Euro 129 Berechnung des Kindesunterhalts 130 Nach Gesamteinkommen beider Eltern (Gesamtbedarf) 131 Gesamtbedarf von … nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von 10.307,53 Euro nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2023 Gruppe 15: 9501-11000, BKB: 4950, nach Umgruppierung: Gruppe 12: 6201-7000, BKB: 3150 Tabellenunterhalt DT 12/3 1.035,00 Euro Abzug des halben Kindergelds -125,00 Euro Restbedarf 910,00 Euro Gesamtbedarf von nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von 10.307,53 Euro nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2023 Gruppe 15: 9501-11000, BKB: 4950, nach Umgruppierung: Gruppe 12: 6201-7000, BKB: 3150 Tabellenunterhalt DT 12/2 884,00 Euro Abzug des halben Kindergelds -125,00 Euro Restbedarf 759,00 Euro Gesamtbedarf von nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von 6.792,93 Euro nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2023 Gruppe 12: 6201-7000, BKB: 3150, nach Umgruppierung: Gruppe 9: 4701-5100, BKB: 2350 Tabellenunterhalt DT 9/1 665,00 Euro Abzug des Kindergelds -250,00 Euro Restbedarf 415,00 Euro Gesamtbedarf von nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von 6.792,93 Euro nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2023 Gruppe 12: 6201-7000, BKB: 3150, nach Umgruppierung: Gruppe 9: 4701-5100, BKB: 2350 Tabellenunterhalt DT 9/1 665,00 Euro Abzug des Kindergelds -250,00 Euro Restbedarf 415,00 Euro 132 Nach Einkommen jedes Elternteils isoliert 133 Unterhaltspflichten von … aus dem Einkommen von … in Höhe von 6.207,53 Euro ergibt sich 134 Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2023 Gruppe 12: 6201-7000, BKB: 3150, Abschlag/Zuschlag -3 > Gruppe 9: 4701-5100, BKB: 2350 gegenüber … Tabellenunterhalt DT 9/3 894,00 Euro abzüglich Kindergeld - 125,00 Euro 769,00 Euro gegenüber … Tabellenunterhalt DT 9/2 764,00 Euro abzüglich Kindergeld -125,00 Euro 639,00 Euro gegenüber … Tabellenunterhalt DT 9/1 665,00 Euro abzüglich Kindergeld -125,00 Euro 540,00 Euro gegenüber … Tabellenunterhalt DT 9/1 665,00 Euro abzüglich Kindergeld -125,00 Euro 540,00 Euro insgesamt 2.488,00 Euro 135 Unterhaltspflichten von … gegenüber … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. gegenüber … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. 136 Unterhaltspflichten von … aus dem Einkommen von … in Höhe von 585,40 Euro ergibt sich 137 Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2023 Gruppe 1: -1900, BKB: 1370 gegenüber … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. gegenüber … … erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. 138 Differenzunterhalt … leistet an auch die Differenz zum Bedarf aus beiderseitigem Einkommen von 141,00 Euro … leistet an auch die Differenz zum Bedarf aus beiderseitigem Einkommen von 120,00 Euro 139 Berechnung des Gatten/Partnerunterhalts Voller Partnerunterhalt 140 Verpflichtungen von … Einkommen von … 585,40 Euro Einkommen von … 585,40 Euro Einkommen von … 6.207,53 Euro prg. Kindesunterhalt -2.488,00 Euro Einkommen von … 3.719,53 Euro Voller Unterhalt von … (3719,53 + 585,4)/2 – 585,4 1.567,06 Euro 141 Kontrolle nach § 1581 BGB 142 Verpflichtungen von … Gesamteinkommen: 585,4 + 6207,53 – 2488 4.304,93 Euro Kontrollquote: 4304,93*1510/(1.8*1510) 2.391,63 Euro Kontrollquote bei Zusammenleben: 4304,93*1208/2718 1.913,30 Euro Unterhalt von … nach Kontrollquote: 1913,3 – 585,4 1.327,90 Euro 143 Prüfung auf Leistungsfähigkeit … bleibt 6207,53 – 769 – 639 – 540 – 540 – 1327,9 = 2.391,63 Euro Das Resteinkommen unterschreitet nicht den Ehegattenselbstbehalt von 1.510,00 Euro … bleibt 4100 – 141 – 120 = 3.839,00 Euro Das Resteinkommen unterschreitet nicht den notwendigen Selbstbehalt von 1.370,00 Euro 144 Verteilungsergebnis … 2.392,00 Euro … 4.089,00 Euro davon Kindergeld 250,00 Euro 2.164,00 Euro davon Kindergeld 250,00 Euro dazu privilegiertes Elterngeld 300,00 Euro … 1.035,00 Euro davon Kindergeld 125,00 Euro davon Differenzunterhalt 141,00 Euro … 884,00 Euro davon Kindergeld 125,00 Euro davon Differenzunterhalt 120,00 Euro … 665,00 Euro davon Kindergeld 125,00 Euro … 665,00 Euro davon Kindergeld 125,00 Euro insgesamt 12.194,00 Euro 145 Zahlungspflichten … zahlt an (… 1.328,00 Euro) … 769,00 Euro … 639,00 Euro (… 540,00 Euro) (… 540,00 Euro) … 1.408,00 Euro (im Haushalt: 2.408,00 Euro) zahlt an (… 141,00 Euro) (… 120,00 Euro) keinen Berechtigten ausserhalb des Haushaltes. B) Begründung des konkreten Rückstandes: Aus vorgehender Berechnung ergibt sich eine Zahlungsverpflichtung von 1408 Euro monatlich, also im Zeitraum für 4 Monate 5632 Euro. 146 Unstreitig bezahlt wurden 3855 Euro. 147 Es verbleibt eine Differenz von 1777 Euro. 5. Gesamtrückstand Es verbleibt ein Gesamtrückstand von mindestens der beantragten 6679 Euro. 148 Kosten und Nebenentscheidungen 149 Die Kostenentscheidung beruht auf § 243 Satz 1 und 2 Nr. 1 FamFG. Abweichend von den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Kostenentscheidung entscheidet das Gericht in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten des Verfahrens auf die Beteiligten. Vorliegend ist hierbei insbesondere das Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen der Beteiligten einschließlich der Dauer der Unterhaltsverpflichtung zu berücksichtigen. 150 Die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit beruht auf § 116 Abs. 3 Satz 2 FamFG. 151 Die Festsetzung des Verfahrenswertes für das Verfahren wegen Kindesunterhalt beruht auf § 51 FamGKG. Berechnung: 1.473,00 € x 12 + 6.679,00 € (Rückstand) = 24.355,00 €

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