RVG 606,- EUR und eine 1,
Auf den Antragsteller entfallen 2,5 Anwaltsgebühren (1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr) und eine Gerichtsgebühr. Einschließlich Auslagenpauschale und MWSt von 16 % und einer Gerichtsgebühr errechnen sich Kosten von 2.068,80 EUR. Randnummer 5 Bei einem Streitwert von 14.300,- EUR beträgt 1,
RVG 566,- EUR und 1,
Bei 2,5 Anwaltsgebühren und 1 Gerichtsgebühr errechnen sich incl. Auslagenpauschale und 16 % MWSt. 1.929,80 EUR. Die Differenz beträgt 139,- EUR. Die Beschwerde ist somit unzulässig. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190013417
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.