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SG Marburg 1. Kammer S 1 SF 12/06 SB Beschluss

Tenor Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 06.03.2006 wird geändert. Die der Erinnerungsgegnerin zu erstattenden Kosten werden auf insgesamt 565,50 € festgesetzt.

§ 116Abs.

1 S. 1 Nr. 1 BRAGO 450,00 € 2.

§ 26

BRAGO 20,00 € 3.

§ 27BRAGO 17,50 € 4.

16 % Mehrwertsteuer 78,00 € Gesamt 565,50 € Randnummer 15 Diesen Betrag hat der Erinnerungsführer der Erinnerungsgegnerin zu erstatten. Randnummer 16 Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190020881

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