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LG Limburg 1.. Große Jugendkammer 1 KLs - 3 Js 73019/18 Urteil

Tenor Der Angeklagte zu 1) wird wegen bandenmäßiger öffentlicher Zugänglichmachung kinderpornographischer Schriften in 10 Fällen, Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Besitzverschaffung kinderpornografischer Schriften in drei Fällen, Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Schriften, Herstellung kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Schriften sowie Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Der Angeklagte zu 2) wird wegen bandenmäßiger öffentlicher Zugänglichmachung kinderpornographischer Schriften in 8 Fällen sowie Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Angeklagte zu 3) wird wegen bandenmäßiger öffentlicher Zugänglichmachung kinderpornographischer Schriften in 4 Fällen, Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Schriften in 3 Fällen, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Herstellung kinderpornografischer Schriften in Tateinheit mit Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Schriften in 7 Fällen, Herstellung kinderpornografischer Schriften, Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Besitzverschaffung kinderpornografischer Schriften sowie Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der Angeklagte zu 4) wird wegen bandenmäßiger öffentlicher Zugänglichmachung kinderpornographischer Schriften in 80 Fällen, bandenmäßiger Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Schriften in 7 Fällen sowie Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten zu 3) in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet. Die Einziehung folgender Gegenstände des Angeklagten zu 3) wird angeordnet: • Asservat 1.7.1.5 (USB-Stick in Schlüsselform in Schachtel) • Asservat 1.7.1.9 (externe Festplatte „WD MyBook Essential“ • Asservat 1.7.2.3 (USB-Stick weiß „tuev-sued.de“) • Asservat 1.7.2.4 (USB-Stick schwarz „cruzer Sandisk 8GB“) • Asservat 1.7.2.6 (externe Festplatte 2,5“ Toshiba mit Aufkleber) • Asservat 1.7.2.7 (externe Festplatte FREECOM ToughDrive Pro) • Asservat 1.7.2.8 (Fotographien) • Asservat 1.7.3.1 (Festplatte aus Desktop-PC, schwarz „Cooler Master“) • Asservat 1.7.3.3 (Festplatte aus Desktop-PC, schwarz „Cooler Master“) • Asservat 7.4.1 (externe Festplatte WD Elements) • Asservat 1.7.7.1 (Briefumschlag A5 mit 10 Fotographien) • Asservat 1.7.8.1 (Aktenstehordner „Pefekt“ mit Kopien kinderpornographischen Bildmaterials) • Asservat 1.7.1.1 (Mobiltelefon Motorola) • Asservat 1.7.1.8 (Tablet-PC Samsung 32 GB WiFi) • Asservat 1.7.3 (Desktop-PC, Schwarz “Cooler Master”) • Asservat 1.7.4 (Desktop-PC, silber Asus mit LG Laufwerk). Die Einziehung des Asservats 2.8.1.1 (Laptop Lenovo) des Angeklagten zu 2) wird angeordnet. Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens einschließlich ihrer Auslagen zu tragen. Angewendete Vorschriften §§ 184b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 StGB in der Fassung vom 21.01.2015 §§ 52, 53 StGB hinsichtlich des Angeklagten zu 1) zudem: § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB in der Fassung vom 21.01.2015 §§ 176, 176a Abs. 3, 26 StGB hinsichtlich des Angeklagten zu 3) zudem: §§ 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB in der Fassung vom 21.01.2015 §§ 176, 176a Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3, 25 Abs. 2, 26, 66 StGB hinsichtlich des Angeklagten zu 4) zudem: § 184b Abs. 3 StGB in der Fassung vom 13.04.2017 Gründe I.

  1. Der Anbgeklagte zu 1) Der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung 41 Jahre alte Angeklagte wurde am … in W. als Einzelkind geboren. Er wuchs gemeinsam mit seinen Eltern in C.- auf. Sein Vater war Bankkaufmann und Prokurist, seine Mutter gelernte Einzelhandelsfachverkäuferin, Floristin und Hausfrau. Ab seinem dritten Lebensjahr besuchte der Angeklagte den Kindergarten in C.. Im Alter von sechs Jahren wurde er … in die dortige Grundschule eingeschult. Nach der Grundschule wechselte der Angeklagte auf die ….schule in C., die er … mit dem Hauptschulabschluss erfolgreich abschloss. Anschließend besuchte der Angeklagte die ……-Schule, eine Berufsfachschule, in L. . Bereits nach einem Jahr schloss der Angeklagte erfolgreich seine schulische Ausbildung im Fachbereich Metalltechnik ab, ein halbes Jahr später zusätzlich eine solche im Fachbereich Elektrotechnik. Ab … war der Angeklagte zunächst als Werkstattmitarbeiter bei dem Unternehmen H…. Brandschutz tätig, bevor er … eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker begann, die er Anfang des Jahres … abbrach. Der Angeklagte nahm nun eine Tätigkeit bei den …werken in H. als Mess- und Steuerungsschlosser auf. Seine Tätigkeit umfasste Montagearbeiten von Kabeltragsystemen sowie Schaltschrankbau. Im gleichen Jahr heiratete der Angeklagte seine heutige Ehefrau. Aus der Ehe gingen zwei Kinder (ein Sohn, geboren am …… und eine Tochter, geboren am …….) hervor. Während seiner Tätigkeit bei den ….werken H. erwarb der Angeklagte die Berechtigung zum Führen eines Gabelstaplers und den sog. „Schweißer-Pass“. Auch war er als Ausbildungs- und Sicherheitsbeauftragter für explosionsgefährdende Betriebe eingesetzt. Aufgrund asthmatischer Beschwerden musste der Angeklagte … seine Tätigkeit bei den …..werken beenden. Anschließend war der Angeklagte kurze Zeit für das Unternehmen „R…… T…..“ tätig, bevor er sich von … bis … als selbstständiger Handelsvertreter für das Unternehmen „…“ betätigte. In dieser Zeit begann der Angeklagte vermehrt Alkohol zu trinken. Er trank regelmäßig abends Tequila und Weizenbier, wenn er in seiner Freizeit an Autos „bastelte“. In der Folge setzte der Angeklagte in seinem vormaligen Ausbildungsbetrieb seine begonnene Lehre zum Kfz-Mechaniker fort, die er nun … erfolgreich abschloss. Anschließend wurde er von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen. Daneben besuchte der Angeklagte ab … die Meisterschule. Zwischenzeitlich hatte sich der Alkoholkonsum des Angeklagten auf eine Flasche Tequila und zwei bis drei Weizenbier pro Abend gesteigert. Aufgrund seines Alkoholkonsums musste der Angeklagte … wegen einer akuten Erkrankung seiner Bauchspeicheldrüse stationär im Krankenhaus behandelt werden. Der Angeklagte lag fünf Wochen im Koma. Anschließend durchlief er eine zweiwöchige Entgiftung in einer Einrichtung in W.. Eine anschließende Alkoholtherapie lehnte der Angeklagte ab. Seit diesem Zeitpunkt trinkt der Angeklagte keinen Alkohol mehr. Nachdem der Angeklagte … erfolgreich seine Prüfung zum Kfz-Mechaniker-Meister abgelegt hatte, übernahm er seinen ursprünglichen Ausbildungsbetrieb. Der Angeklagte beschäftigte zeitweise bis zu zehn Mitarbeiter. Er betrieb das Unternehmen bis zu seiner Verhaftung in dieser Sache am …... Der Angeklagte befindet sich aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts G. vom … - in der Fassung vom … - seit dem … in Untersuchungshaft, zuletzt in der JVA L. .. Der Angeklagte ist an chronischem Asthma bronchiale erkrankt. Seit seinem Alkoholmissbrauch leidet er zudem unter einer eingeschränkten Funktion seiner Bauchspeicheldrüse. Beide Leiden des Angeklagten werden medikamentös behandelt. Daneben wurde bei dem Angeklagten im Jahr … eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert, nachdem er einen schweren Verkehrsunfall seines Schwagers miterlebt hatte. Der Angeklagte wurde in den folgenden etwa acht bis neun Jahren medikamentös mit „Doxipin“ behandelt, bis die posttraumatische Belastungsstörung abgeklungen war. Seit seiner Verhaftung fühlt sich der Angeklagte wieder psychisch belastet. Der Angeklagte konsumiert keine Betäubungsmittel. Sein Bundeszentralregisterauszug weist keine Eintragungen auf.
  2. Angeklagter zu 2) Der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung 57 Jahre alte Angeklagte wurde am ….. in K. als Einzelkind geboren. Sein Vater war Schmied, seine Mutter Arbeiterin in einer Brauerei. Bereits ein halbes Jahr nach seiner Geburt trennten sich seine Eltern. Der Angeklagte verblieb bei seiner Mutter. Seinen Vater hat der Angeklagte nie bewusst kennengelernt. Ob der Angeklagte Halbgeschwister hat, weiß er nicht. Nachdem der Angeklagte den Kindergarten besucht hatte, wurde er altersgemäß in die Grundschule eingeschult. Anschließend besuchte er die Hauptschule, die er … erfolgreich abschloss. Der Angeklagte begann nun eine Lehre als Dachdecker, die er … abbrach. An seinem
  3. Geburtstag musste er auf Drängen seiner Mutter aus deren Haushalt ausziehen. Seit diesem Zeitpunkt hatte der Angeklagte keinen Kontakt mehr zu seiner zwischenzeitlich verstorbenen Mutter. In der Folge war der Angeklagte für wenige Wochen als „Mitreisender“ im Schaustellergewerbe tätig. Seine Tätigkeit umfasste den Auf- und Abbau von Karussells. … befand sich der Angeklagte für etwa ein halbes Jahr in Untersuchungshaft, nachdem er in einer Gaststätte einen Gast geschlagen und diesem Geld abgenommen hatte. Wegen dieses Vorfalls wurde der Angeklagte in der Folge zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Diese Vorstrafe wurde zwischenzeitlich aus dem Bundeszentralregisterauszug des Angeklagten gelöscht. Der Angeklagte begann nun als „externer Mitarbeiter“ einer JVA eine Lehre zum Dachdecker, die er … erfolgreich abschloss. Anschließend war der Angeklagte bis … arbeitslos. … heiratete der Angeklagte seine heutige Ehefrau. Aus der Ehe ging ein im Jahr … geborener Sohn hervor. In der Folge arbeitete der Angeklagte bis Ende … bei dem Unternehmen „…..“ als Maschinenbediener und Schweißer. Von Anfang … bis Mitte … war der Angeklagte als Kunststoffschweißer, Schlosser und Lagerist bei dem Unternehmen „…..“ beschäftigt, bevor er erneut eine Tätigkeit bei dem Unternehmen „…..“ begann, die er im April … wieder beendete. In der Folge betrieb der Angeklagte bis Ende … einen CD- und Schallplattenladen. Nachdem im Nachbarort eine Filiale eines Mediamarktes eröffnet hatte, musste der Angeklagte diese selbständige Tätigkeit mangels hinreichender Einnahmen wieder aufgeben. Anschließend war der Angeklagte bis … arbeitslos, bevor er eine Tätigkeit als Staplerfahrer und Lagerarbeiter bei dem Unternehmen „…..“ aufnahm. Diese Tätigkeit übte der Angeklagte für die Dauer von etwa sieben bis acht Jahren aus. Seit diesem Zeitpunkt ist der Angeklagte bis zuletzt wieder ohne Beschäftigung. Der Angeklagte leidet unter chronischer Bronchitis und Bluthochdruck, die medikamentös behandelt werden, den Angeklagten im Alltag aber nicht einschränken. Er konsumiert keine Betäubungsmittel. Alkohol trinkt der Angeklagte in sozialüblichen Mengen. Zuletzt lebte der Angeklagte von den Einnahmen seiner Ehefrau, die als Arbeiterin bei einem Autozulieferer tätig ist. Der Angeklagte hat keine Schulden. Sein Bundeszentralregisterauszug weist keine Eintragungen auf. Aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts G. vom ….. befindet sich der Angeklagte in dieser Sache seit dem … in Untersuchungshaft, zuletzt in der JVA F. .
  4. Angeklagter zu 3) Der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung 63 Jahre alte Angeklagte wurde am …. in L. als zweites Kind seine Eltern geboren. Bis zu seinem achten Lebensjahr wuchs der Angeklagte gemeinsam mit seinem fünf Jahre älteren Bruder, zu dem er heute keinen Kontakt mehr hat, und seinen Eltern in P. auf. Sein Vater war Verkehrsdirektor der Stadt P. und seine Mutter Hausfrau. Der Angeklagte wurde altersgemäß eingeschult. … zog die Familie nach W., wo der Vater des Angeklagten eine Anstellung als Kurdirektor erhielt. Nach der Grundschule besuchte der Angeklagte zunächst das Gymnasium in W., wechselte nach dem Wiederholen einer Klasse aufgrund schlechter Schulnoten jedoch alsbald auf die Realschule. Als der Angeklagte zwischen zwölf und 14 Jahre alt war, trennten sich seine Eltern. Sein Vater ging eine Beziehung zu seiner damaligen Sekretärin ein, woraus eine Halbschwester des Angeklagten hervorging. Die Realschule beendete der Angeklagte mit einem mäßigen Schulabschluss. Anschließend versuchte der Angeklagte das Fachabitur abzulegen, was misslang. Der Angeklagte war sodann zunächst arbeitslos. Im Alter von 18 Jahren begann er, vermittelt durch das Arbeitsamt, eine Lehre zum Orgelbauer. Die Lehre brach der Angeklagte nach etwa einem Jahr mangels Interesses an den technischen Zusammenhängen seiner Ausbildung ab. Der Angeklagte besuchte nun die Fachoberschule mit der Fachrichtung „Sozialwesen“, die er aufgrund von Problemen in den Fächern Mathematik und Englisch bereits nach einem halben Jahr, ohne einen Abschluss erreicht zu haben, wieder verließ. Der Angeklagte begann sodann ein sechs-monatiges Praktikum in einem Kindergarten, was ihm gut gefiel. Er beabsichtigte, in der Folge eine Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik zu beginnen. Seine Aufnahme scheiterte jedoch an seinen vorherigen schlechten schulischen Leistungen. Der Angeklagte begann daraufhin ein weiteres, diesmal einjähriges, freiwilliges Praktikum in einem Kindergarten. Anschließend besuchte er die Schule für staatlich geprüfte Hauswirtschaft und Kinderpflege, die er erfolgreich beendete. Mit seinem Abschluss legte der Angeklagte gleichzeitig nochmals einen Realschulabschluss ab, wobei er sich auf einen Notendurchschnitt von 1,2 verbessern konnte. Daraufhin wurde der Angeklagte nun auf der Fachakademie für Sozialpädagogik aufgenommen. … oder … erlangte der Angeklagte dort seine Fachhochschulreife. In der Folge beabsichtigte der Angeklagte zu studieren, was jedoch an fehlenden finanziellen Mitteln scheiterte. Gleichzeitig scheiterte eine Anstellung des Angeklagten im Bundesland Bayern. … nahm der Angeklagte schließlich eine Tätigkeit als Betreuer bei der Lebenshilfe auf, wobei er zeitweise auch behinderte Menschen unterrichtete. Diese Tätigkeit übte der Angeklagte insgesamt zehn Jahre aus. Während der Zeit seiner dortigen Tätigkeit kam es zu sexuellen Übergriffen des Angeklagten zum Nachteil der ihm anvertrauten behinderten Kinder und im März … schließlich zu dessen Entlassung und Verhaftung. Aufgrund dieser Taten verurteilte das Landgericht K. den Angeklagten am …… – rechtskräftig sei ……; Az.: …… – wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei tateinheitlichen Fällen, rechtlich zusammentreffend mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen in zwei tateinheitlichen Fällen, sowie des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in sieben Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen, davon in zwei Fällen auch mit homosexuellen Handlungen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten. Das Urteil enthält folgende Feststellungen: „Bei der Lebenshilfe K. betreute der Angeklagte die ersten 2 ¼ Jahre eine Vorschulgruppe von behinderten Kindern, die zwischen 4 und 7 Jahren alt waren. Ab Herbst … betreute der Angeklagte im wesentlichen die gleichen Kinder, die inzwischen in der Sonderschule eingeschult worden waren, nachmittags und auch 2 x wöchentlich vormittags im Tagesstättenbereich. Im Rahmen des sog. „Familienentlastenden Dienstes“ nahm der Angeklagte auch Kinder am Wochenende zu Betreuung zu sich nach Hause. Der Angeklagte, der im Rahmen seiner Tätigkeit die Kinder auf die Toilette bringen oder ihnen die Windeln wechseln mußte, stellte bei sich von Anfang an ein „unheimliches Interesse am Genitalbereich der Kinder“ fest und war durch den Anblick auf jedesmal sexuell erregt. Der Angeklagte kam so auf die Idee, mit den von ihm betreuten Kindern sexuelle Kontakte zu suchen, was er in den folgenden Fällen verwirklichte, wobei er in den meisten Fällen Foto- oder Videoaufnahmen fertigte, die einem gleich gesinnten zu Tauschzwecken überließ. 1) Aufgrund eines von vornherein auf wiederholte Tatbegehung gerichteten Willensentschlusses nahm der Angeklagte an der am … geborenen S. T. sexuelle Handlungen vor bzw. ließ diese von ihr an sich vornehmen oder bestimmte sie dazu, dass sie diese von einem Dritten an sich vornehmen ließ, wobei er bei der letzten Alternative gleichzeitig einen Dritten dazu bestimmte, die sexuellen Handlungen vorzunehmen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fälle: - Noch im Jahr … streichelte der Angeklagte beim Windelwechseln auf der Toilette der Lebenshilfe S… T. im Genitalbereich und zog ihre Scheide auseinander. - Anfang des Jahres … führte der Angeklagte in der Toilette im Keller der Lebenshilfe der Geschädigten den Finger in die Scheide ein. Anschließend legte der dem Mädchen seinen Penis an die Scheide an. - Im Schuljahr … ließ der Angeklagte von S. T. auf der Toilette des Hallenbades der Lebenshilfe an sich den Oralverkehr durchführen. Außerdem führte er seine Eichel teilweise in die Scheide des Mädchens ein. - Zu nicht mehr exakt feststellbaren Zeitpunkten in den Jahren … ließ der Angeklagte von S. T. in zwei Fällen im Umkleideraum des Hallenbades der Lebenshilfe wiederum den Mundverkehr an sich durchführen. - Im Sommer … ließ der Angeklagte in seiner Wohnung in der …. Straße .. in K., im Badezimmer, von S. T. wiederum an seinem erigierten Glied den Oralverkehr durchführen. Anschließend benetzte der Angeklagte die Scheide der Geschädigten mit Speichel, fingierte an deren Genitalien herum und beleckte die Scheide. Außerdem versuchte er, seinen Penis in den Scheidenvorhof des Mädchens einzuführen. Ferner ließ der Angeklagte erneut an seinem erigierten Glied von der Geschädigten den Oralverkehr durchführen. Schließlich gelang es dem Angeklagten, die Eichel halb in die Scheide des Mädchens einzuführen und durch Onanierbewegungen zwischen den Schamlippen einen Samenerguss zu erreichen. - Entweder im Juni oder Juli … hielt sich der Angeklagte mit der gesamten ihm anvertrauten Kindergruppe an einem Nachmittag im Rahmen eines „Ausfluges“ in seiner Wohnung auf. In der Toilette seiner Wohnung führte er S. T. einen etwa 11 cm langen und ca. 2,5 cm breiten Vibrator bis zu ¾ seiner Länge in die Scheide ein. Der Vibrator war nicht eingeschaltet. Das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt bereits defloriert. Anschließend führte der Angeklagte seinen rechten Zeigefinger in die Scheide des Mädchens ein. Außerdem klemmte er ihr in verschiedenen Variationen eine Wäscheklammer im Bereich der Scheide, an Schamlippen und Kitzler fest. Im weiteren Verlauf onanierte der Angeklagte und streifte dabei seinen Penis im Bereich der Scheide von S. T. hin und her. Der anschließende Samenerguss erfolgte direkt über dem Scheidenbereich des Mädchens. - Im Sommer … ließ der Angeklagten in seiner Wohnung von S. T.n erneut den Oralverkehr an sich durchführen. Ferner spreizte er dem Mädchen die Genitalien und den After mit den Fingern auseinander. Ferner veranlasste er die Geschädigte dazu, von dem anderweitig verfolgten P. W. die Scheide ablecken zu lassen sowie an dessen erigierten Penis den Oralverkehr durchzuführen. - Zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt im Herbst … händigte der Angeklagte auf der Toilette der Lebenshilfe S. T. seinen Vibrator aus und forderte diese auf, sich den Vibrator in die Scheide und den After einzuführen, was diese dann tat. Er veranlaßte das Mädchen auch dazu, sich in Hockstellung auf die Klobrille der Toilette zu stellen und so zu urinieren, damit der Angeklagte dies fotografieren konnte. Bei dieser Gelegenheit führte der Angeklagte dem Mädchen noch einen Finger in die Scheide ein. - Im Jahr … hielt sich der Angeklagte zusammen mit S. T. und dem am ….. geborenen A. S. auf der Toilette der Lebenshilfe auf. Dort führte er den nicht erigierten Penis des A. S. leicht zwischen die Schamlippen von S. T. ein. - Im Frühjahr/Sommer 1989 wiederum auf der Toilette der Lebenshilfe veranlasste der Angeklagte S. T. und A. S. dazu, daß S. seinen erigierten Penis zwischen die Schamlippen des Mädchens einführte. 2) Aufgrund eines neuen, ebenfalls auf wiederholte Tatbegehung gerichteten Willensentschlusses nahm der Angeklagte an A. S. in mindestens 2 Fällen sexuelle Handlungen vor: - Während des Tänzelfestes in K. … ließ der Angeklagte A. S. bei sich zu Hause übernachten. Nach dem Duschen führte der Angeklagte mit dem Jungen den Analverkehr durch, wobei er sein Glied vollständig in den After einführte. Dabei kam er auch zu einer Ejakulation. - Im Herbst … führte der Angeklagte auf der Toilette der Lebenshilfe wiederum mit ihm den Analverkehr aus. Auch in diesem Fall hatte der Angeklagte einen Samenerguss. 3) Auch mit der am ….. geborenen D. S. führte der Angeklagte aufgrund eines von vornherein auf wiederholte Tatbegehung gerichteten Willensentschlusses sexuelle Handlung durch: - Im Frühjahr oder Sommer … hielt sich D. S. im Wohnzimmer des Angeklagten auf. Dort legte er dem Mädchen seinen Penis an die Scheide an. Ferner veranlasste er die Geschädigte dazu sich den Vibrator des Angeklagten an die Scheide und an den After anzulegen. - Im Frühjahr oder Sommer …, nachdem der Angeklagte D. S. zum Zahnarztbesuch mitgenommen hatte, brachte er das Mädchen in seine Wohnung. Dort veranlasste er das Mädchen dazu, sich seinen Vibrator in den After einzuführen. Ferner legt er seinen Penis an den Genitalbereich des Mädchens an. 4) Ebenfalls aufgrund eines auf wiederholte Tatbegehung gerichteten Willensentschlusses führte der Angeklagte an der am … geborenen R. W. sexuelle Handlungen aus: - Im August … hielt sich der Angeklagte mit R. W. in der Wohnung des anderweitig verfolgten P. W.l in der …..straße .. in K. auf. Dort veranlaßte er das Mädchen dazu, seinen Penis anzufassen. Außerdem legte er seinen erigierten Penis an die Scheide des Mädchens an, das auf der Couch lag. - Zu einem nicht mehr genau feststellbar und Zeitpunkt im Dezember … hielt sich der Angeklagte mit R. W. im Wohnzimmer seiner Wohnung auf. Als er am Abend das Kind auszog, zog er ihm die Schamlippen weit auseinander und streichelte das Scheideninnere. Außerdem benetzte er die Genitalien des Mädchens mit auf die Finger aufgetragenen Speichel. - Zu einem nicht mehr genau verstellbaren Zeitpunkt im Juli … legte der Angeklagte in seiner Wohnung der schlafenden R. W. sein erigiertes Glied zwischen die Lippen. 5) Zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt Mitte … hielt sich die am …..geborene M. M. im Wohnzimmer des Angeklagten auf. Dort filmte der Angeklagte mit der Videokamera in Nahaufnahme den Scheidenbereich des Mädchens und versuchte dabei, einen Finger in die Scheide des Mädchens einzuführen. Anschließend führte der Angeklagte dem Mädchen die etwa 2 cm langen Stile von 2 Steckknöpfen aus einem Steckspiel in die Scheide ein. Anschließend veranlaßte er das Mädchen, sich selbständig einen weiteren Steckknopf in die Scheide einzuführen. Im Anschluss fertigte der Angeklagte Nahaufnahmen von Scheiden- und Afterbereich des Mädchens, wobei er die Schamlippen und den After mit beiden Daumen auseinanderhielt. Nachdem er die Schamlippen des Mädchens mit Speichel befeuchtet hatte, massierte er den Innenbereich der Scheide mit seinen Fingern. Außerdem führte er einen Zeigefinger in den After der Geschädigten ein, die dies widerwillig duldete. 6) Im Sommer … fotografierte der Angeklagte auf der Toilette der Lebenshilfe die am ….. geborene D. H.. Dabei schon bei dem Mädchen auch ein Finger zwischen die Schamlippen. 7) Zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt während der Pfingstferien … betreute der Angeklagte die am ….. geborene A. M. in seiner Wohnung. Dort spreizte er dem Mädchen die Schamlippen auseinander, ließ das Mädchen an seinem erigierten Penis manipulieren und legte seinen Penis an die Genitalien des Mädchens an. 8) Anfang des Jahres … ließ der Angeklagte von dem am …. geborenen R. M. sein Glied mit der Zunge ablecken.“ Der Angeklagte wurde im Laufe des Jahres … aus der Haft entlassen. Diese Vorstrafe wurde zwischenzeitlich aus dem Bundeszentralregisterauszug des Angeklagten gelöscht. Er beabsichtigte nun, sich sozialpädagogisch im Erwachsenenbereich zu betätigen. Eine Anstellung erhielt er aufgrund seiner Vorstrafe indes nicht. Stattdessen war er zunächst als Aushilfe in der Altenpflege tätig. In der Folge lernte der Angeklagte seine damalige Partnerin kennen, die in Tschechien sozialpädagogische Seminare zum Thema „Kommunikation“ anbot und woran sich der Angeklagte beteiligte. Der Angeklagten und seine damalige Lebensgefährtin unterhielten fortan beruflich eine gemeinsam eine GbR. Die private Beziehung des Angeklagten zu seiner damaligen Lebensgefährtin war davon geprägt, dass der Angeklagte sich sexuell nicht für erwachsene Frauen interessierte, woran die Beziehung letztlich zerbrach. Um die Jahreswende … begann der Angeklagte eine Umschulung zum IT-Manager. die Umschulungsmaßnahme schloss er Ende … erfolgreich ab. Der Angeklagte war in der Folge bis zuletzt mit einer Agentur für Druck, Layout und Gestaltung mit mäßigem wirtschaftlichem Erfolg selbständig tätig. Daneben übte der Angeklagte verschiedene weitere Tätigkeiten aus und erhielt ergänzende Sozialleistungen. So kam der Angeklagte unter anderem als sog. „1-Euro-Jobber“ zu einer Anstellung bei der Stadtverwaltung L., wo er eigentlich als Essensfahrer der Sozialstation tätig sein sollte. Stattdessen übte der Angeklagte dort von … bis … die Tätigkeit des Abteilungsleiters der Sozialstation aus, nachdem dieser erkrankt war. Im Laufe des Jahres … begann der Angeklagte neben seiner Selbständigkeit eine Tätigkeit bei dem Unternehmen „…..“. Seine Aufgabe im dortigen „Rücksendezentrum“ bestand darin, Handys, Tabletts und Navigationsgeräte auf die Berechtigung einer Reklamation hin zu untersuchen. Als das Rücknahmezentrum nach B. verlegt werden sollte, gab der Angeklagte seine dortige Tätigkeit nach etwa eineinhalb Jahren wieder auf. Die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit des Angeklagten schwankten zuletzt zwischen EUR 0,00 und maximal EUR 2.500,00, die ggf. durch Zuzahlungen des Arbeitsamtes „aufgestockt“ wurden. Hiervon hatte der Angeklagte monatlich Mietkosten in Höhe von EUR 520,00 zu tragen. In seiner Freizeit engagierte sich der Angeklagte bis zuletzt bei der evangelischen Kirche und einer Kleinkunstbühne in L.. Zudem war er in unregelmäßigen Abständen mit einer „Jongleur- und Gauklergruppe“ auf Mittelaltermärkten unterwegs, deren Programm er entwickelte. Der Angeklagte leidet an medikamentös behandeltem Bluthochdruck und Altersdiabetes. Einschränkungen im Alltag ergeben sich für den Angeklagten daraus nicht. Er konsumiert weder Betäubungsmittel, noch trinkt der Angeklagte Alkohol. Der Bundeszentralregisterauszug des Angeklagten weist keine Eintragungen auf. Aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts G. vom … - in der Fassung vom … - befindet sich der Angeklagte in dieser Sache seit dem … in Untersuchungshaft, zuletzt in der JVA G..
  5. Angeklagter zu 4) Der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung 58 Jahre alte Angeklagte wurde am ….. in S. geboren. Die ersten Lebensjahre wuchs er im heutigen A., danach - etwa ab … - in R. auf. Der Vater des Angeklagten war als selbständiger Fabrikant in der Herstellung von Zubehör für Rundstrickmaschinen tätig, seine Mutter war Hausfrau. Er besuchte altersgemäß zunächst den Kindergarten in A. und später in R.. … wurde der Angeklagte in die Grundschule in R. eingeschult. … wechselte er auf das dortige …..-Gymnasium, das er nach bestandenem Abitur verließ. Anschließend nahm der Angeklagte kurzfristig eine Tätigkeit im Schichtdienst als Maschinenbediener von Kunststoff-Spritzguss-Automaten auf, bevor er im gleichen Betrieb eine Lehre als Werkzeugmacher begann. In seiner Freizeit engagierte sich der Angeklagte seit … im Flugsportverein R.. Der Angeklagte war passionierter Segel- und Motorsegelflieger. Zusätzlich war er – nach dem Ablegen der jeweiligen technischen Prüfungen - im Verein als Segelflugzeugwart, Werkstattleiter und zuletzt technischer Leiter eingesetzt. Sein Hobby bedeutete dem Angeklagten viel. … wurde bei dem Angeklagten ein Hirntumor diagnostiziert, der zu sog. Absencen und epileptischen Anfällen des Angeklagten führte. Nachdem der Hirntumor im September … operativ entfernt worden war, traten zunächst ab Dezember … keine neurologischen Ausfallerscheinungen mehr bei dem Angeklagten auf. Die von ihm zuvor begonnene Lehre zum Werkzeugmacher schloss der Angeklagte in der Folge erfolgreich ab und arbeitete anschließend für die Dauer von weiteren vier Monaten in seinem Lehrbetrieb. Beruflich nahm der Angeklagte nun an der Fachhochschule R. ein Studium in der Fachrichtung Maschinenbau auf. Im fünften Semester wechselte der Angeklagte aufgrund von „Prüfungsschwierigkeiten“ sein Studienfach in die Fachrichtung Automatisierungstechnik, wodurch er zwei Semester zurückgestuft wurde. Etwa ein weiteres Jahr später gab der Angeklagte sein Studium zu Gunsten einer Mitarbeit im väterlichen Betrieb auf. In der Folge führte der Angeklagte gemeinsam mit seinem Vater dessen Betrieb. Anfang des Jahres … erlitt der Angeklagte erneut zwei epileptische Anfälle. Den von ihm bis dato ausgeübten Segelflugsport konnte er fortan nicht mehr aktiv ausüben, was ihn sehr belastete. Auch seine weiteren Tätigkeiten im Verein stellte der Angeklagte daraufhin ein. In der Folge lernte der Angeklagte seine heutige Ehefrau kennen, die er … heiratete. Seine Ehefrau brachte ein … geborenes Kind mit in die Ehe, das der Angeklagte adoptierte. Der Angeklagte baute in H. – etwa 10 Kilometer von R. entfernt – eine Doppelhaushälfte, die er gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinem Adoptivkind bezog. Nachdem der Vater des Angeklagten … an einem Krebsleiden verstorben war, führte der Angeklagte den väterlichen Betrieb alleine fort. … ging aus der Ehe des Angeklagten ein gemeinsames Kind hervor. Als die Mutter des Angeklagten nach dem Tod seines Vaters altersbedingt nicht mehr alleine im Elternhaus wohnen konnte, entschloss sich der Angeklagte die bis dato bewohnte Doppelhaushälfte zu verkaufen und gemeinsam mit seiner Familie in sein Elternhaus zu ziehen. Mit dem Verkaufserlös modernisierte der Angeklagte sein Elternhaus, in das die Familie … einzog. … zerbrach die Ehe des Angeklagten, die in der Folge geschieden wurde. Der Angeklagten lebte zunächst gemeinsam mit seinen Kindern weiter in dem von der Familie bewohnten Haus. Nachdem der Angeklagte das Wohnhaus aufgrund finanzieller Probleme verkaufen musste, zog er mit seinen beiden Kindern in eine gemeinsame Wohnung. … erlitt der Angeklagte erneut einen epileptischen Anfall, woraufhin die Kinder des Angeklagten zu ihrer Mutter kamen. In der Folge wurde der Kontakt des Angeklagten zu seinen Kindern immer seltener. Seit etwa Ende des Jahres … hat der Angeklagte zu diesen keinen Kontakt mehr. Der Angeklagte leidet unter medikamentös behandeltem Bluthochdruck und Schuppenflechte. Epileptische Anfälle sind bei dem Angeklagten seit … nicht mehr aufgetreten. Der Angeklagte konsumiert keine Drogen und trinkt nur gelegentlich Alkohol. Sein Bundeszentralregisterauszug weist keine Eintragungen auf. Aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts G. vom …, zuletzt in der Fassung vom …, befindet sich der Angeklagte in dieser Sache seit dem … in Untersuchungshaft, zuletzt in der JVA W.. II. Zur Vorgeschichte: Die Angeklagten gehörten – bereits mehrjährig – der Pädophilen-Szene im Internet an. Etwa ab Juli 2015 fanden sie sich über Internetkontakte zusammen, um gemeinsam mit zahlreichen weiteren, gesondert verfolgten Tätern, geschlossene Benutzergruppen mittels sogenannter Foren und dazugehöriger Chat-Räume zu bilden. Innerhalb dieser Foren und Chats nahmen die Angeklagten nach Durchführung der jeweiligen Registrierung nach und nach immer mehr Aufgaben wahr, die zu deren Betrieb erforderlich waren. Innerhalb des typischerweise streng hierarchischen Aufbaus solcher „Darknetforen“ stiegen sie daher, sofern sie nicht von vornherein leitende Funktionen innehatten, immer weiter auf und wurden mit zusätzlichen Aufgaben betraut. Das von ihnen und den weiteren registrierten Mitgliedern der Foren und Chats verfolgte Ziel war - abgeschottet vor polizeilichem Zugriff - möglichst vielen Mitgliedern den sicheren Austausch möglichst vieler und aktueller Bilder und Videos, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand hatten, zu ermöglichen. Da die Angeklagten und die übrigen Mitglieder auch in anderen einschlägigen Benutzergruppen, d.h. Boards und Chat-Räumen, aktiv waren, um dort ebenfalls Kinderpornographie zu tauschen, ermöglichte der Austausch in den verfahrensgegenständlichen Foren und Chats eine unkontrollierte und unkontrollierbare Verbreitung des Materials im gesamten Dark- und Internet. Zur Verwirklichung dieses sicheren Austauschs wurden in explizit dafür eingerichteten Forenkategorien zudem Tipps zum anonymen Surfen im Internet und zum Schutz vor Strafverfolgungsbehörden gegeben. Der Austausch des kinderpornographischen Materials erfolgte in den durch die Angeklagten betriebenen Internetforen dergestalt, dass in der jeweils thematisch dafür vorgesehenen Kategorie ein Eingangsbeitrag sog. „Thread" eröffnet wurde, in dem Verweise, sog. „Links", zu den Speicherorten der zur Veröffentlichung vorgesehenen Dateien hinterlegt wurden. Die Dateien selbst wurden zuvor in eine mittels Passwort geschützte Archivdatei verpackt und auf einem zentralen Datenspeicher - sog. „FileHoster" - hochgeladen. Daneben wurde ein Vorschaubild erstellt, welches auf einen weiteren Datenspeicher - sog. „Image-Hoster" - hochgeladen wurde und ebenfalls bei Aufruf des Threads sichtbar war. Durch das Aufrufen des im Thread hinterlegten Links gelangten die Mitglieder der Plattform an das Bild- und Videomaterial. Das zur Entschlüsselung der hinterlegten Dateien erforderliche Passwort wurde durch den Ersteller ebenfalls in dem Thread für alle Mitglieder erkennbar abgelegt. Innerhalb eines Threads war es anderen Nutzern zudem möglich, Postings hinzuzufügen, die mittels Worten oder durch Links auf weiteres Bild- und Videomaterial eine Antwort auf das ursprüngliche Posting bildeten. Dadurch und da es keine quantitative Beschränkung gab, enthielten die in einem Thread herunterladbaren Datei-Archive gewöhnlich mehrere Bild- bzw. Videodateien mit kinder- bzw. jugendpornographischen Inhalten. Die in diesen Foren veröffentlichten Links waren dauerhaft in den jeweiligen Kategorien verfügbar und damit nicht nur den bereits registrierten Mitgliedern, sondern auch einem unüberschaubaren Kreis potentiell später hinzukommender Nutzer zugänglich. Um das Ziel der dauerhaften Erreichbarkeit der hinterlegten Dateien zu gewährleisten, wurden die Dateien jeweils auf zwei unterschiedlichen „FileHostern“ hinterlegt. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, dass die geposteten Dateien auch dann noch für die Nutzer der Plattform verfügbar waren, wenn ein „FileHoster“ nicht mehr erreichbar wäre. Anders war dies bei den in den dem Forum angeschlossenen Chats geposteten Links. Diese wurden durch die Nutzer zur Veranschaulichung ihrer primär verbal geführten Kommunikation hinzugefügt und waren lediglich den zu diesem Zeitpunkt im Chat anwesenden Mitgliedern zugänglich, denen es darüber ermöglicht wurde, die über die Links erreichbaren Bild- und Videodateien herunterzuladen. Über die angeschlossenen Chaträume war es den Nutzern möglich, in Echtzeit miteinander zu kommunizieren und sich über das gepostete Bild- und Videomaterial sowie über Kindesmissbrauch auszutauschen. Über diesen Kommunikationsweg fand regelmäßig der Erstkontakt statt, der im Anschluss häufig über weitere Kommunikationsmittel wie beispielsweise „Torchat“ oder „Threema“ fortgesetzt wurde und teilweise sogar zu Realtreffen der Nutzer führte. Die Bilder und Videos, zu denen die Mitglieder der beiden Foren inklusive der dazugehörigen Chaträume Links veröffentlichten, hatten im Wesentlichen folgenden Inhalt: - gegenseitiger Oral- und Vaginalverkehr zwischen Kindern, - gegenseitiger Oral-, Vaginal- und Analverkehr zwischen Kindern und Erwachsenen, - Einführen von Gegenständen in die Geschlechtsteile und den Anus von Kindern, - Samenerguss in das Gesicht, den Mund und auf den Körper von Kindern, - Großaufnahmen der Geschlechtsteile von Kindern, teilweise mit extrem gespreizten Beinen, - Kinder in Posen, die ausschließlich die sexuell aufreizende Zurschaustellung von deren Geschlechtsteilen verfolgten, - Kinder bei gegenseitigem Masturbieren und Selbstbefriedigung. Die Angeklagten betrieben in sukzessiver Beteiligung folgende Foren und Chaträume, in denen kinderpornographische Dateien verlinkt wurden samt angeschlossener Chats, die das Bestehen der Plattformen sichern sollten: - THE GIFTBOX EXCHANGE-FORUM von Juli 2015 bis November 2016, - THE GIFTBOX EXCHANGE-INTERNATIONAL-CHAT von August 2015 bis November 2016, - THE GIFTBOX EXCHANGE-TINY-LOVERS-CHAT von Februar 2016 bis November 2016, - ELYSIUM-FORUM von Dezember 2016 bis Juni 2017, - ELYSIUM-GIRL-LOVERS-CHAT von Dezember 2016 bis Juni 2017, - ELYSIUM-TINY-LOVERS-CHAT von Dezember 2016 bis Juni
  6. Zu den Taten: Fall 1.: Die Plattform THE GIFTBOX EXCHANGE (im Weiteren TGE) existierte seit Juli 2015 bis zu ihrer polizeilichen Zerschlagung am 01.12.
  7. Die Plattform war in einen Forumsbereich sowie zwei Chatbereiche unterteilt, die unter Mitwirkung des Angeklagten zu 4) ins Leben gerufen und administriert wurden. Die Anmeldung auf TGE war interessierten Nutzern möglich, indem sie sich einen Account anlegten. Zur Aktivierung des Accounts war es darüber hinaus erforderlich, eine Datei mit kinderpornographischem Inhalt zu posten, um das Risiko eines verdeckt polizeilichen Eindringens möglichst gering zu halten. Zudem war das monatliche Posten von kinderpornographischem Material Voraussetzung dafür, vollumfänglich Zugriff auf alle Bereiche des TGE-FORUMS zu behalten. Die Plattform TGE war streng hierarchisch organisiert. Für den Forumsbereich existierten insgesamt fünf Administratoren-Accounts. Als erster Nutzer wurde am 11.07.2015 der gesondert Verfolgter F. als Administrator unter dem Nickname „Crazymonk“ registriert. Daneben verfügten der gesondert Verfolgte F. unter dem Nickname „Curiousvendetta“, der Angeklagte zu 4) seit dem 12.08.2015 unter dem Nickname „Timmy“ sowie der bislang unbekannt gebliebene Nutzer mit dem Nickname „Aesop“ über Administratorenrechte. Ferner existierte ein Account namens „The Giftbox Exchange“, der von allen Administratoren genutzt werden konnte. Die Administratoren nahmen innerhalb des Boards Verwaltungsaufgaben wahr, die den einwandfreien Betrieb des Forums sowohl in technischer als auch inhaltlicher Hinsicht gewährleisteten und waren insbesondere für die technische Umsetzung des Forums und dessen Weiterentwicklung verantwortlich. Daneben waren auf dem TGE-FORUM zehn Moderatoren registriert, die die Administratoren in ihren Verwaltungsaufgaben unterstützen, wobei diese einen limitierten Zugriff auf die Technik des Boards hatten. Mitglieder, die zu Administratoren oder Moderatoren aufgestiegen waren, traf zudem eine zusätzliche monatliche Verpflichtung zur Verifikation durch das Posten kinderpornographischen Materials. Mit Stand am 04.10.2016 waren insgesamt 67.160 Nutzeraccounts im TGE-FORUM registriert, darunter fünf Administratoren und zehn Moderatoren. Das Forum enthielt verschiedene Kategorien. Diese dienten einerseits der Information der Mitglieder zu organisatorischen Dingen sowie der Wissensvermittlung zu Sicherheitsvorkehrungen. Andererseits waren diese gezielt dafür geschaffen worden, nach Themen sortiertes Bild- und Videomaterial einzustellen. So diente etwa die Kategorie "Professional Studios" dazu, Bild- und Videomaterial zu veröffentlichen, das von professionellen Fotografen produziert worden war. Dabei war diese Kategorie weitergehend in verschiedene Unterkategorien entsprechend der innerhalb der pädophilen Szene bekannten Labels "LS Studios", "Polar Lights", "BD Company", "1st Studio Siberian Mouse", "Candydoll/TMTV/Silver Sites" untergliedert. So war es den Nutzern des Forums möglich, bestimmte Serien der einzelnen Labels, die bei deren Produktion regelmäßig auf dieselben kindlichen Akteure zurückgriffen, aufzufinden. Innerhalb dieser Kategorie kam es zur Veröffentlichung von insgesamt 527 Threads. Daneben existierten die Kategorien „Girls" und „Boys", die speziell dazu dienten, von pädophilen Nutzern mit der Vorliebe für weibliche bzw. männliche Kinder und Jugendliche genutzt zu werden. Dabei kam es in der Kategorie „Girls" zur Veröffentlichung von insgesamt 8.171 Threads, in der Kategorie „Boys" zur Erstellung von insgesamt 1.009 Threads. Diese Threads waren dabei auf folgende Unterkategorien verteilt: In der Unterkategorie „Model/Producer Section" wurden Bild- und Videodateien veröffentlicht, die ihrem Aussehen nach von professionellen Fotostudios bzw. Fotografen produziert worden waren, die aber keinem der in der Kategorie „Professional Studios" aufgeführten Labels zugeordnet werden konnten. Die Unterkategorie „Pre-teen-Hardcore" beinhaltete Bild- und Videodateien von vorpubertären Mädchen bzw. Jungen im Alter von 5 bis 12 Jahren. Als „Hardcore“ wurden Dateien klassifiziert, die hauptsächlich sexuelle Penetrationshandlungen wie Vaginal-, Anal- und Oralverkehr von Erwachsenen mit den Kindern bzw. von Kindern untereinander zeigten. Die Unterkategorie „Nudism", die nur in der „Girls"-Kategorie existierte, diente dem Posten von Bild- und Videodateien, die Mädchen in vermeintlichen Alltagssituationen zeigten. Dabei wurde aufgrund des überwiegend voyeuristischen Charakters der Bilder der Fokus der Aufnahmen in den meisten Fällen auf die unbekleideten Intimbereiche der Kinder gerichtet. In der Unterkategorie „Pre-teen-Softcore" waren Bild- und Videodateien von vorpubertären Mädchen bzw. Jungen im Alter von 5 bis 12 Jahren enthalten. Als „Softcore“ wurden Dateien klassifiziert, die hauptsächlich Nacktaufnahmen von Kindern ohne Penetrationshandlungen zeigten, wobei in den meisten Fällen durch die Kinder unnatürlich sexualbetonte Posen eingenommen wurden oder die Kinder an ihren Geschlechtsteilen manipulieren. In der Unterkategorie „Teenagers" wurden Bild- und Videodateien von weiblichen bzw. männlichen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 16 Jahren eingestellt. Die Unterkategorie „Cam" beinhaltete Aufnahmen von weiblichen bzw. männlichen Kindern, die mittels Webcams bzw. Spycams angefertigt wurden. Die Unterkategorie „Fetishes" diente dem Einstellen von Bild- und Videodateien, die speziellen sexuellen Neigungen entsprechen sollten und die unter anderem sexuelle Handlungen von Mädchen bzw. Jungen gemeinsam mit Tieren, in Reizwäsche oder das Urinieren von Kindern zeigten. In der Unterkategorie „Babies & Toddlers" wurden Bild- und Videodateien von weiblichen bzw. männlichen Babys und Kleinkindern im Alter von 0 bis 4 Jahren eingestellt. Neben Großaufnahmen von Geschlechtsteilen waren dabei auch sexuelle Handlungen an den Kindern zu sehen. Die Kategorie „VIP" war dazu eingerichtet worden, um exklusives, noch nicht weit verbreitetes, kinderpornographisches Material auszutauschen. Darin kam es zur Erstellung von 219 Threads. Die Kategorie „New Joiners" war für die Neuaufnahme von Mitgliedern programmiert worden, die zur Aufnahme bei TGE kinderpornographisches Material posten mussten. Innerhalb dieser Kategorie war unter anderem beschrieben, auf welche Art und Weise eine entsprechende Veröffentlichung von kinderpornographischem Material zu erfolgen hatte. Innerhalb dieser Kategorie wurden solche Postings, sog. „Applications“, gesammelt und nach „erfolgreichen" und „nicht erfolgreichen" Anmeldungen sortiert. Insgesamt kam es zur Veröffentlichungen von 2.382 Threads. Bis mindestens Mai 2016 gab es zudem eine mit „Privat Zone" bezeichnete Kategorie auf TGE, bei der es sich um einen Bereich für Produzenten kinderpornographischen Materials, also mutmaßliche Kindesmissbraucher, handelte. Daneben existierten die beiden an das Forum angeschlossenen Chatbereiche, die als „TGE-INTERNATIONAL-CHAT“ und „TGE-TINY-LOVERS-CHAT“ betitelt waren. Auch diese waren, vergleichbar mit dem TGE-FORUM, hierarchisch organisiert und sahen für die Chat-Administratoren, Chat-Moderatoren und selbst für die registrierten Mitglieder bestimmte Aufgaben zur Verwaltung der Chatbereiche vor. Der Angeklagte zu 4) registrierte sich am 22.07.2015 im TGE-FORUM unter dem Nickname „Timmy“. Der Angeklagte zu 4) kam in der Folge mit dem gesondert verfolgten F. überein, dass ein von ihm – dem Angeklagten zu 4) – programmierter Chatbereich an das Forum angegliedert werden sollte. Spätestens seit dem 12.08.2015 fungierte der Angeklagte zu 4) sodann auch offiziell als Administrator der Plattform. In dieser Funktion war der Angeklagte in die Anwerbung von Neumitgliedern, die Vergabe von Accounts an Mitglieder sowie deren Information zu den Forenregeln eingebunden. Daneben kümmerte er sich um die Wartung des TGE-Servers, die Verwaltung der Chatseiten und die Organisation der sog. „Staff-Mitglieder“, zu denen alle Administratoren und Moderatoren zählten. Daneben war der Angeklagte zu 4) in den beiden Chatbereichen noch mit den Nicknamen „Horus“, „Hathor“, „Raphael“ und „Frogger“ registriert und dabei unter anderem als Chat-Administrator und Chat-Moderator hinterlegt. Der Angeklagte zu 3) schloss sich mit Vornahme seiner Registrierung am 31.07.2015 dem TGE-FORUM unter dem Nickname „instrumenten“ an. Ab dem 11.01.2016 agierte er allerdings ausschließlich unter dem neu registrierten Nicknamen „Mickey :-)“. Daneben war er unter seinem Nicknamen „MadMouse“ im TGE-INTERNATIONAL-CHAT aktiv, wo er die Position eines Moderators innehatte. Seine Aufgaben bestanden insbesondere darin, auf die Einhaltung der Plattformregeln zu achten und Nutzer ggf. auszuschließen. So war es nach den Chatregeln etwa nicht gestattet „passiv“, also lediglich lesend, an den Chats teilzunehmen. Auch wurde ein höflicher Umgangston miteinander vorausgesetzt. Etwa im Dezember 2015 schlug der Angeklagten zu 4) den Angeklagten zu 3), der ihm als Moderator anderer Foren in der kinderpornographischen Szene bereits bekannt war, zum leitenden Chat-Moderator vor. Diese Position bekleidete der Angeklagte zu 3) spätestens ab dem 10.02.
  8. Nachdem der Angeklagte zu 4) auf Geheiß des gesondert Verfolgten F. einen weiteren Chat, den sog. „TGE-TINY-LOVERS-CHAT“ programmiert hatte, wandte er sich erneut an den Angeklagten zu 3), von dem er wusste, dass dieser aufgrund seiner sexuellen Präferenzen und seiner kommunikativen Art als Moderator für diesen neuen Chat gut geeignet wäre und bat ihn um Übernahme der Position als Chat-Administrator. Der Angeklagte zu 3) war hiermit einverstanden und bekleidete diese Position spätestens ab dem 01.03.
  9. In seinen Funktionen als Chat-Moderator bzw. Chat-Administrator kümmerte er sich um sämtliche Belange der Chats, war unter anderem mit der Anwerbung weiteren Chat-Personals befasst und diente anderen Staff-Mitgliedern als Ansprechpartner. Zudem fiel ihm die Aufgabe der Erstellung saisonal wechselnder Hintergrundgrafiken für die Startseiten der Chatbereiche zu. Daneben übernahm er weitergehende Aufgaben, die auch Bezug zum TGE-FORUM hatten, indem er etwa eine Übersetzung der Mitgliedschaftsregeln ins Deutsche verfasste und diese anschließend an den Administrator „Daedalus“ übersandte. Der Angeklagte zu 1) schloss sich durch die Vornahme seiner Registrierung am 15.06.2016 dem TGE-FORUM unter dem Nicknamen „Berndinihr“ an. Kurz darauf registrierte er sich in den beiden angeschlossenen Chatbereichen mit demselben Nicknamen und wurde - aufgrund einer Empfehlung des Angeklagten zu 4) - spätestens Mitte September 2016 zum Moderator im TGE-INTERNATIONAL-CHAT ernannt, weil er durch seine häufige Anwesenheit aufgefallen war. Innerhalb dieses Chats trat er zudem noch unter den Nicknamen „Scorpion“ und „Anubis“ auf. In seiner Moderatorenrolle oblag dem Angeklagten zu 1) unter anderem die Betreuung und Überwachung der Chat-Mitglieder sowie die Kontrolle der Chatbereiche, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Plattformregeln. Daneben war der Angeklagte zu 1) ab Sommer 2016 in Zusammenarbeit mit dem Angeklagten zu 4) mit den Tests neuer Chatskripte beschäftigt, machte ihm in diesem Zusammenhang Vorschläge zu einzelnen Funktionen und meldete ihm aufgefundene Fehler. Ab Oktober 2016 war er darüber hinaus mit einer Übersetzung ins Deutsche der auf dem TGE-FORUM bereitgestellten Sicherheitsanleitung befasst. Der Angeklagte zu 2) schloss sich mit Vornahme seiner Registrierung spätestens am 31.07.2016 dem TGE-INTERNATIONAL-CHAT unter dem Nickname „Panda“ an und war dort als „registeredplus-Mitglied“ vermerkt. Als „registeredplus-Mitglied“ oblag ihm in den Fällen, in denen kein anderes Staff-Mitglied im Chat anwesend war, die Tätigkeiten eines Chat-Moderators zu übernehmen, wie beispielsweise Verwarnungen auszusprechen oder Nutzer auszuschließen, die sich nicht an die Plattformregeln hielten. Auch der Angeklagte zu 2) unterstützte über diese Funktion hinaus den Betrieb und Fortbestand von TGE, indem er ebenfalls in die Tests der neuen Chatskripte durch den Angeklagten zu 4) sowie die Erstellung der Übersetzung einer Sicherheitsanleitung, des sog. „Tails-Guide“, durch den Angeklagten zu 1) eingebunden war, indem er die vom Angeklagten zu 1) erstellte deutschsprachige Übersetzung Korrektur las. Bei „Tails“ handelt es sich um einen Linux-Distribution, deren Ziel es ist, die Privatsspähre und Anonymität des Nutzers zu schützen. Das System kann direkt von einem USB-Stick oder einer DVD gebootet werden und hinterlässt dann keine Spuren auf dem genutzten Computer. Während der Mitgliedschaft der Angeklagten wurden veröffentlicht oder waren zum Zeitpunkt der Aufnahme ihrer Tätigkeit noch abrufbar, die folgenden – exemplarischen - Postings: Forum Threadname Inhalt Girls - Pre-teen Hardcore Girls and a boy [45m:16s] Videoaufnahme mehrerer Mädchen im Alter von 5 - 8 Jahren; Nacktaufnahmen; Fokussierung auf den Genitalbereich; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; Manipulation am Genitalbereich mit Finger und Vibrator Girls - Pre-teen Hardcore Zeck HC 93 Bilddateien; Mädchen im Alter von 7 Jahren; Nacktaufnahmen; Fokussierung auf den Genitalbereich; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; Manipulation am Genitalbereich; vaginale Penetration mit Finger und Penis; Oralverkehr Girls - Pre-teen Hardcore Kate 4y (2 movies) 2 Videos; 4-jähriges Mädchen; Fokussierung auf den unbekleideten Genitalbereich; Manipulation am Genitalbereich durch eine erwachsene Person; Girls - Pre-teen Hardcore 2x BJ (small) 2 Videos; 3-jähriges und 4-jähriges Mädchen; Manipulation an einem Penis; Oralverkehr Girls - Pre-teen Hardcore sleepy blond girl Videoaufnahme eines 6-jährigen Mädchens; Fokussierung auf den nackten Genitalbereich; Manipulation am Anal- und Vaginalbereich durch eine erwachsene Person Boys - Pre-teen Hardcore SamOP 57 Bilddateien; 7-jähriger Junge; Nacktaufnahmen; Fokussierung auf den Genitalbereich; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; Manipulation am Genitalbereich; Oralverkehr; Analverkehr; Ejakulation auf den Jungen Girls - Pre-teen Hardcore S18 (2012-PB-archive) 57 Bilddateien; Mädchen im Alter von 6 Jahren; Nacktaufnahmen; Fokussierung auf den Genitalbereich; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; Manipulation am Genitalbereich; Ejakulation auf das Mädchen Girls - Pre-teen Hardcore 3 random movies 3 Videodateien; verschiedene Mädchen im Alter von 7 - 8 Jahren; Fokussierung auf den Genitalbereich; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; Manipulation am Genitalbereich mit Dildo und Finger; Girls - Pre-teen Hardcore "Meu" part 3 (anal fingering) 1 Videodatei; Mädchen im Alter von 9 Jahren; Fokussierung auf den entblößten Genitalbereich; anale Penetration mit dem Finger; Girls - Pre-teen Hardcore Jacqueline (73 pics) 73 Bilddateien; Mädchen im Alter von 7 Jahren; Nacktaufnahmen; Fokussierung auf den Genitalbereich; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; Manipulation am Genitalbereich; Ejakulation auf das Mädchen; Masturbation an einem Penis durch das Mädchen; Boys - Pre-teen Hardcore ASB47 1 Videodatei; sexuelle Handlungen an einem 10 jährigen Jungen durch eine erwachsene Person; Oralverkehr; anale Penetration mit dem Finger; Masturbationshandlungen; Girls - Pre-teen Softcore 2 Girls strip outdoor (repost) 24 Bilddateien; zwei Mädchen im Alter von 5 - 8 Jahren; teilweise unbekleidet; Fokussierung auf den Genitalbereich; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; New Joiner - Successful Applications 8 Year Old L. 1 Videodatei; Mädchen im Alter von 8 Jahren; unbekleidet; Fokussierung auf den Genitalbereich; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; Masturbation vor dem Mädchen durch männliche Person; Manipulation am Penis durch das Mädchen; Ejakulation auf das Mädchen Girls - Pre-teen Hardcore Application New Tara_2 1 Videodatei; Mädchen im Alter von 12 Jahren; Oralverkehr an einer erwachsenen männlichen Person durch das Mädchen; Vaginalverkehr; Girls - Pre-teen Hardcore Viola 15 Bilddateien; Mädchen im Alter von 8 Jahren; teilweise unbekleidet; Fokussierung auf den Genitalbereich; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; anale Penetration mit einem Finger; vaginale Penetration mit Penis; Girls - Fetishes Kate pee 14 Bilddateien; Mädchen im Alter von 7 Jahren; unbekleidet; Fokussierung auf den Genitalbereich; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; Urinieren; Girls - Pre-teen Hardcore Jennifer 29 Bilddateien; Mädchen im Alter von 9 Jahren; unbekleidet; Fokussierung auf den Genitalbereich; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; Girls - Teenagers Pam 13yo (TLZ exclusive) 85 Bilddateien; Nacktaufnahmen eines 13-jährigen Mädchens; Fokussierung auf den Genitalbereich; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; Girls - Model/Producer section GOLDBERG-VIDEO-THREAD Videodatei mit Vorschaubild; Mädchen im Alter von 11 Jahren; teilweise unbekleidet; Fokussierung auf den Genitalbereich; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; Girls - Model/Producer section GOLDBERG-VIDEO-THREAD Videodatei mit Vorschaubild; Mädchen im Alter von 13 Jahren; teilweise unbekleidet; Fokussierung auf den Genitalbereich; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; Girls - Model/Producer section GOLDBERG-VIDEO-THREAD 4 Videodateien mit Vorschaubild; Mädchen im Alter von 10 - 15 Jahren; teilweise unbekleidet; Fokussierung auf den Genitalbereich; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; Oralverkehr; Vaginal- und Analverkehr; Urinieren; Girls - Cam Omegle 2 girls Remix _T5_C1.mp4 RE-UP 16.03] Videodatei mit Vorschaubild; WebCam-Aufnahme; zwei Mädchen im Alter von 11 Jahren; teilweise unbekleidet; Fokussierung auf den Genitalbereich; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; Girls - Cam Lesbian Girls (Name Unknow) WebCam-Aufnahme mit Vorschaubild; zwei Mädchen im Alter von 8 Jahren; teilweise unbekleidet; gegenseitiger Oralverkehr; geschlechtsbetonte unnatürliche Posen Girls - Cam A chubby sweet girl (Name Unknow)(2 Clips) 2 WebCam-Aufnahmen mit Vorschaubild; Mädchen im Alter von 12 Jahren; teilweise unbekleidet; geschlechtsbetonte unnatürliche Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; New Joiner - Successful Applications Some Sample Videodatei; 13-jähriges Mädchen beim Oralverkehr an einer erwachsenen Person; New Joiner - Successful Applications Sany 1-1 Videodatei mit Vorschaubild; Mädchen im Alter von 6 Jahren beim Oralverkehr an einer erwachsenen Person; Girls - Pre-teen Hardcore Sany 1-2 Videodatei mit Vorschaubild; Mädchen im Alter von 7 Jahren beim Oralverkehr an einer erwachsenen Person; Girls - Cam 9yo australia Videodatei; Selfie-Aufnahme eines 9-jährigen Mädchens; teilweise unbekleidet; geschlechtsbetonte unnatürliche Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; Masturbationshandlungen Girls - Cam Very hot little girl Videodatei; Selfie-Aufnahme eines 10-jährigen Mädchens; teilweise unbekleidet; geschlechtsbetonte unnatürliche Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; Masturbationshandlungen Girls - Cam Angelica aka Angel [Анжелика/Anzhelika] WebCam-Aufnahme; zwei Mädchen im Alter von 11 Jahren; teilweise unbekleidet; geschlechtsbetonte unnatürliche Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; Girls - Cam P-y_digest

(2015)WebCam-Aufnahme; verschiedene Mädchen im Alter von 8 - 12 Jahren; teilweise unbekleidet; geschlechtsbetonte unnatürliche Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; Manipulation am Genitalbereich; Girls - Pre-teen Hardcore Jegelskerbella-10&16 Sisters Forest 50 Bildaufnahmen; diverse Mädchen im Alter von 8 bis 12 Jahren; teilweise unbekleidet; geschlechtsbetonte unnatürliche Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; Manipulation am Genitalbereich; Girls - Model/Producer section Eternal Nymphets - Svetlana 9 Fotoserien bestehend aus insgesamt 204 Bilddateien; 2 Mädchen im Alter von 13 und 15 Jahren; teilweise unbekleidet; geschlechtsbetonte unnatürliche Posen; Girls - Model/Producer section Vlad Olga y151 Customs Fotoserie bestehend aus 104 Bilddateien; 10-jähriges Mädchen; teilweise unbekleidet; geschlechtsbetonte unnatürliche Posen; Girls - Pre-teen Hardcore docid055 32 Bildaufnahmen; Mädchen im Alter von 9 Jahren; teilweise unbekleidet; geschlechtsbetonte unnatürliche Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; Manipulation am Genitalbereich; anale Penetration; Girls - Pre-teen Softcore 2 small german girls 9 Bildaufnahmen; Mädchen im Alter von 8 Jahren; teilweise unbekleidet; geschlechtsbetonte unnatürliche Posen; Girls - Pre-teen Softcore Demetra 22 Bildaufnahmen; Mädchen im Alter von 7 Jahren; teilweise unbekleidet; geschlechtsbetonte unnatürliche Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; vaginale und anale Penetration mit einem Plüschtier Girls - Teenagers 13-14yr old first time Videoaufnahme eines 14-jährigen Mädchens; sexuelle Handlungen mit einem Erwachsenen; Vaginalverkehr; Professional Studios Karina World Sets 10, 12 & 18 103 Bilddateien; verschiedene Mädchen im Alter von 15 Jahren; Nacktaufnahmen; unnatürliche geschlechtsbetonte Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich Girls - Cam Suzanna & Nastya [re-uploaded 1/11] Webcam-Aufnahme mit zwei Bilddateien; 2 Mädchen im Alter von 9 Jahren; teilweise Nacktaufnahmen; unnatürliche geschlechtsbetonte Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich Girls - Cam Webcam Vikusa 9yo Webcam-Aufnahme; 9-jähriges Mädchen; Nacktaufnahmen; unnatürliche geschlechtsbetonte Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; Girls - Cam Man with toddler girl Webcam-Aufnahme; 2-jähriges Mädchen; Nacktaufnahmen; unnatürliche geschlechtsbetonte Posen; Girls - Teenagers Uncle's Lust For Young Blond 13Yo Niece Daniella Videoaufnahme eines 13-jährigen Mädchens; sexuelle Handlungen mit einem Erwachsenen; Vaginalverkehr; Oralverkehr; Girls - Pre-teen Hardcore Liluplanet - Vera (Full) Videoaufnahme eines 9-jährigen Mädchens; Nacktaufnahmen, unnatürliche geschlechtsbetonte Haltungen; Fokussierung auf den Genitalbereich; Urinieren; anale Penetration mit dem Finger; Masturbation durch das Mädchen an einem Penis; Oralverkehr durch das Mädchen; anale und vaginale Penetration durch eine männliche Person; Ejakulation auf den Genitalbereich Girls - Pre-teen Hardcore Valya series 2 Videos eines 10-jährigen Mädchens; Nacktaufnahmen; geschlechtsbetonte unnatürliche Haltungen; Girls - Teenagers Moscow 14 yo first fucked Videoaufnahme eines 14-jährigen Mädchens bei sexuellen Handlungen mit zwei weiteren Personen; Vaginalverkehr; Fokussierung auf den Genitalbereich; Ejakulation auf das Mädchen Girls - Pre-teen Hardcore 12 yo poor girl - First time to fuck for money! Videoaufnahme eines 12-jährigen Mädchens; sexuelle Handlungen mit einem Erwachsenen; Vaginalverkehr; Fokussierung auf den Genitalbereich; Manipulation am Genitalbereich Girls - Babies & Toddlers new HQ - Set 2 yo Bildserie eines 2 -jährigen weiblichen Kleinkindes, Fokussierung auf den Geschlechtsbereich, sexuelle Handlungen durch einen Erwachsenen, Penetration durch einen Erwachsenen mittels Genital, Penetration mittels eines Stiftes Girls - Babies & Toddlers Kim (baby) Zwei Videos aus der sog. "Kim-Serie", sexuelle Handlungen eines Erwachsenen an einem Säugling zeigend, u.a. Penetration des Vorhofs Zu den Taten
  1. – 17.: Im Rahmen der auf TGE bestehenden Posting- und Verifizierungspflicht stellten die Angeklagten zu 1), zu 3) und zu 4) zudem auch selbst kinderpornographische Bilddateien im TGE-FORUM ein. Auf diese Weise verschafften sie nicht nur anderen Mitgliedern den Zugang zu dem geposteten kinderpornographischen Material sondern animierten dazu, weitere entsprechende Dateien zu posten. Dies taten sie, um den möglichst langfristigen Betrieb des TGE-FORUMS und der Chats aufrechtzuerhalten. Fall 2.: Der Angeklagte zu 1) postete am 11.07.2016 unter dem Nicknamen „Berndinihr“ den Thread mit der Bezeichnung „11yo sweety with brush", worin Material verlinkt war, das – vergleichbare zu den Inhalten betreffend Fall 1 - sexuelle Handlungen an oder vor Kindern bzw. die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhandlung bzw. die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zeigte. Fall 3.: Der Angeklagte zu 1) postete am 12.09.2016 unter dem Nicknamen „Berndinihr“ den Thread mit der Bezeichnung „Security Verification - September 2016". Auch in diesem Thread war Material verlinkt, das – vergleichbare zu den Inhalten betreffend Fall 1 - sexuelle Handlungen an oder vor Kindern bzw. die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhandlung bzw. die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zeigte. Fall 4.: Der Angeklagte zu 1) postete am 02.10.2016 unter dem Nicknamen „Berndinihr“ den Thread mit der Bezeichnung „Security Verification- October 2016". Auch in diesem Thread war Material verlinkt, das – vergleichbare zu den Inhalten betreffend Fall 1 - sexuelle Handlungen an oder vor Kindern bzw. die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhandlung bzw. die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zeigte. Fall 5.: Der Angeklagte zu 3) postete am 30.04.2016 im „Staff-Bereich“ der Plattform unter dem Nicknamen „Mickey:-)“ die Datei mit der Bezeichnung „DSC0202jpg_3425369 2175829l.jpg". Das Bild zeigte ein 6-jähriges Kind, das an einem erigierten, männlichen Penis manipuliert. Fall 6.: Der Angeklagte zu 3) postete 03.05.2016 im „Staff-Bereich“ der Plattform unter dem Nicknamen „Mickey:-)“ die Datei mit dem Namen „lyAaZbVA.jpg." Auf dem Bild war ein 11-jähriges Mädchen zu sehen, das vaginal von einer männlichen, erwachsenen Person penetriert wird. Fall 7.: Der Angeklagte zu 4) eröffnete am 16.02.2016 um 12:26 Uhr unter dem Nicknamen „Timmy“ einen Thread namens „Vera bonus video", worin ein 10-jähriges Mädchen zu sehen war, das mit seinen Fingern am eigenen Geschlechtsteil manipuliert. Fall 8.: Am gleichen Tag eröffnete der Angeklagte zu 4) um 18:54 Uhr unter dem Nicknamen „Timmy“ den Thread mit dem Namen „Extra long Ulia video". Darin war ein Video verlinkt, auf dem ein 10- bis 12-jähriges, vollständig entkleidetes Mädchen zu sehen war, das sich selbst am Genital manipuliert. Fall 9.: Der Angeklagte zu 4) postete am 24.03.2016 unter dem Nicknamen „Timmy“ im Rahmen der monatlichen Verifikationspflicht unter dem Thread „Re:Security Verification" das Bild eines 10-jährigen Mädchens, welches durch eine männliche Person vaginal penetriert wird. Fall 10.: Am 17.04.2016 verlinkte der Angeklagte zu 4) unter dem Nicknamen „Timmy“ unter dem Thread „Keila" ein Video, das ein 10-jähriges, vollständig entkleidetes Mädchen zeigte, das sich selbst am Genital manipuliert. Fall 11.: Am 21.04.2016 eröffnete der Angeklagte zu 4) unter dem Nicknamen „Timmy“ einen Thread mit dem Namen „What a teaser :)". Darin verlinkte er eine Videodatei, die ein 10-jähriges Mädchen zeigte, das sich nach und nach in sexuell aufreizender Weise entkleidet und mit seinen Fingern am eigenen Geschlechtsteil manipuliert. Fall 12.: Der Angeklagte zu 4) postete am 27.04.2016 unter dem Nicknamen „Timmy“ im Rahmen der monatlichen Verifikationspflicht unter dem Thread „Re:Security Verification - May 2016" das Bild eines 6- bis 8-jährigen Mädchens, welches an einem männlichen Genital manipuliert. Fall 13.: Am 28.04.2016 verlinkte der Angeklagte zu 4) unter dem Nicknamen „Timmy“ unter dem Thread „Megane et Manon Gargo" drei Videos, die zwei 8-jährige Mädchen zeigten, die sich zunächst entkleiden und im Anschluss an ihren Genitalien manipulieren. Fall 14.: Am 03.05.2016 eröffnete der Angeklagte zu 4) unter dem Nicknamen „Timmy“ einen Thread namens „Enjoy" und stellte darin den Link zu einem Video ein, das ein 10-jähriges, vollständig entkleidetes Mädchen zeigte, das sich selbst am Genital manipuliert. Fall 15.: Der Angeklagte zu 4) postete am 08.05.2016 unter dem Nicknamen „Horus“ im Rahmen der monatlichen Verifikationspflicht unter dem Thread „Re:Security Verification - May 2016" das Bild eines 6- bis 8-jährigen Mädchens, welches an einem männlichen Genital manipuliert. Fall 16.: Am 22.05.2016 eröffnete der Angeklagte zu 4) um 18:53 Uhr unter dem Nicknamen „Horus“ den Thread mit der Bezeichnung „super cutie". Darin verlinkte er eine Videodatei, die ein 10-jähriges, vollständig entkleidetes Mädchen zeigte, das sich selbst mittels einer elektrischen Zahnbürste am Geschlechtsteil manipuliert. Danach verlinkte der Angeklagte zu 4) um 19:00 Uhr unter dem Nicknamen „Timmy“ in dem Thread „house" eine Videodatei, die ein 10-jähriges Mädchen und zwei 10-jährige Jungen zeigt, die sich selbst an den Genitalien manipulieren. Fall 17.: Der Angeklagte zu 4) postete am 23.05.2016 unter dem Nicknamen „Horus“ im Rahmen der monatlichen Verifikationspflicht unter dem Thread „Re:Security Verification - June 2016" das Bild eines 6- bis 8-jährigen weiblichen Kindes, welches vollständig entkleidet krabbelt, während der Fokus der Aufnahmen auf dem entblößten Anal- und Genitalbereich liegt. Zu den Taten
  2. – 20.: Der Angeklagte zu 4) postete darüber hinaus in den Chatbereichen von TGE ebenfalls Links zu kinderpornographischen Bild- und Videodateien, die den jeweiligen Mitgliedern, die zu diesem Zeitpunkt im Chat eingeloggt waren, dadurch zugänglich gemacht wurden. Fall 18.: Am 31.10.2016 postete der Angeklagte zu 4) unter dem Nicknamen „Horus“ um 13:30 Uhr im TGE-INTERNATIONAL-CHAT einen Thread, der auf vier Bilddateien eines sich im Wald entkleidenden, 7 Jahre alten Mädchens verwies, wobei auf einem Bild die unbekleideten Geschlechtsteile des Kindes in den Fokus der Aufnahmen gerückt werden. Fall 19.: Am 12.11.2016 eröffnete der Angeklagte zu 4) unter dem Nicknamen „Horus“ im TGE-INTERNATIONAL-CHAT einen Thread und postete von 20:30 bis 22:12 Uhr darin Links zu drei Bilddateien. Auf diesen Bilddateien war ein 8 bis 10 Jahre altes, komplett unbekleidetes Mädchen zu sehen, dessen Genitalien in den Fokus der Aufnahmen gerückt werden und das zudem auf einem Bild seine Schamlippen mit den Fingern auseinander zieht. Fall 20.: Am 14.11.2016 postete der Angeklagte zu 4) unter dem Nicknamen „Horus“ von 16:25 bis 18:25 Uhr im TGE-INTERNATIONAL-CHAT Links zu sieben Bilddateien. Darauf war ein 8 Jahre altes Mädchen zu sehen, das nackt vor der Kamera posiert, wobei es auf einem der Bilder einen Dildo in den Mund nimmt und auf zwei Bildern ein erigiertes männliches Glied in den Händen hält. Eines der Bilder zeigte ein anderes, gleichaltriges Mädchen, das seinen unbekleideten Schambereich in die Kamera hält. Am selben Tag postete der Angeklagte zu 4) unter dem Nicknamen „Horus“ zwischen 14:06 Uhr und 18:30 Uhr im TGE-INTERNATIONAL-CHAT weitere 24 Bilddateien unter den Bezeichnungen „Felixxx" mit sich daran anschließenden, wechselnden Ziffernfolgen. Auf den Bilddateien waren verschiedene weibliche Kinder im Alter von 7 bis 9 Jahren zu sehen, die ganz oder teilweise unbekleidet in sexuell aufreizenden Posen abgebildet waren, insbesondere mit weit gespreizten Beinen und bloßgelegtem Genitalbereich. Auf einigen Bildern manipulieren die Mädchen sich selbst an den Genitalien. Auf anderen Bildern berühren die Kinder die erigierten Geschlechtsteile von männlichen Erwachsenen. Einige Bilder zeigen die Kinder zudem dabei, wie sie sich Dildos oral einführen oder damit hantieren. Fall 21.: Im Zuge polizeilicher Ermittlungen konnte Ende 2016 der Server des TGE-FORUMS einem australischen Hosting-Provider zugeordnet werden. Der australischen Queensland Police, Taskforce Argos, gelang es, den Datenbestand des Forums (Threads, Postings) einschließlich der zum Zeitpunkt der Sicherung noch nicht gelöschten Postfachinhalte (empfangene und gesendete Nachrichten) sicherzustellen und den Betrieb der Plattform zu „übernehmen“. Als der Angeklagte zu 4) bemerkte, dass mit der Plattform etwas nicht „stimmen“ konnte, warnte er im Darknet vor dem weiteren Besuch von TGE. Zudem zog er nochmals Backups der Plattform und versuchte, die Server zu schließen, was ihm bezüglich des Chat-Servers auch gelang. Die Plattform TGE wurde sodann durch australische Strafverfolgungsbehörden abgeschaltet. In der unmittelbaren Folge riefen die früheren Verantwortlichen, federführend der Angeklagte zu 4), eine neue Plattform namens „ELYSIUM“ ins Leben, wobei der Foren-Bereich neu programmiert, die beiden Chatbereiche hingegen - auf Basis vorhandener Sicherungsdateien sog. „Backups" - übernommen, auf neue Domains umgezogen und umbenannt wurden. Vor dem Hintergrund, dass der Angeklagte zu 4) von dem Angeklagten zu 1) wusste, dass dieser selbst bereits den sog. „RSP-Chat“ betrieb und hostete, fragte er den Angeklagten zu 1), ob dieser nicht auch die neue Plattform Elysium hosten könne. Nachdem sich der Angeklagte zu 1) bereit erklärt hatte, sowohl die technische Infrastruktur als auch das Hosting selbst auf dem von ihm in seiner Kfz-Werkstatt betriebenen Server zu übernehmen, wurde die Plattform Elysium auf den Server des Angeklagten zu 1) aufgespielt. Da ausschließlich der Angeklagte zu 1) Zugriff auf seinen Server hatte, geschah dies dergestalt, dass der Angeklagte zu 4) dem Angeklagten zu 1) die von ihm programmierten Dateien/Skripte mit „Schritt-für-Schritt-Anleitungen“ zuschickte, wie der Angeklagte zu 1) vorzugehen hatte. Gleichermaßen wurde auch im Falle von Wartungen, Änderungen und Updates an dem Forum verfahren. Die Anmeldung bei Elysium war nach einfacher Registrierung mittels Nutzernamen und Passwort möglich. Danach konnte uneingeschränkt auf die Inhalte sowie den Tauschbereich zugegriffen werden. Im Gegensatz zur Vorgängerplattform TGE wurde bei Elysium auf eine Verifizierungspflicht mittels des Postens kinderpornographischen Materials verzichtet, was dazu führte, dass sich binnen kürzester Zeit eine Vielzahl von Nutzern anmeldete. Bei Abschaltung der Plattform in der Nacht vom
  3. auf den 13.06.2017 waren bei Elysium 111.907 Nutzeraccounts registriert. Die beiden Angeklagten zu 4) und zu 1) registrierten sich am 19.11.2016 noch vor Freischaltung der Plattform als Administratoren auf Elysium. Zudem verfügte der bislang unbekannt gebliebene Nutzer „Ovidius“ ebenfalls über Administrationsrechte. Ferner existierte ein vierter Administratoren-Account unter der Kennung „Elysium“, der von allen Administratoren genutzt werden konnte. Daneben waren neun Moderatoren vorhanden, denen, gemeinsam mit den Administratoren, wiederum die primären Verwaltungsaufgaben zufielen. Das ELYSIUM-FORUM enthielt verschiedene Kategorien, die einerseits der Information der Mitglieder zu organisatorischen Dingen sowie der Wissensvermittlung zu Sicherheitsvorkehrungen dienten, die andererseits aber auch gezielt für die Einstellung von nach Themen sortiertem Bild- und Videomaterial geschaffen worden waren. Das ELYSIUM-FORUM war in die Kategorien „Girls" und „Boys" gegliedert. Dabei kam es in der Kategorie „Girls" zur Veröffentlichung von insgesamt 1.713 Threads, in der Kategorie „Boys" zur Erstellung von insgesamt 153 Threads. Diese Threads waren dabei auf folgende Unterkategorien verteilt: In der Unterkategorie „Professional Studios" wurden Bild- und Videodateien veröffentlicht, die ihrem Aussehen nach von professionellen Fotostudios bzw. Fotografen produziert worden waren. In der Unterkategorie „Babies & Toddlers" wurden Bild- und Videodateien von weiblichen bzw. männlichen Babys und Kleinkindern im Alter von 0 bis 4 Jahren eingestellt. Die Unterkategorie „Preteen" beinhaltete Bild- und Videodateien von vorpubertären Mädchen bzw. Jungen im Alter von 5 bis 12 Jahren. In der Unterkategorie „Hebe and Jailbait" wurden Bild- und Videodateien von weiblichen bzw. männlichen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 16 Jahren eingestellt. Die Unterkategorie „Webcam" beinhaltete Aufnahmen von weiblichen bzw. männlichen Kindern, die mittels Webcams angefertigt wurden. Die Unterkategorie „Fetishes" diente dem Einstellen von die Bild- und Videodateien, die speziellen sexuellen Neigungen entsprechen sollten und die unter anderem sexuelle Handlungen von Mädchen bzw. Jungen gemeinsam mit Tieren, in Reizwäsche oder das Urinieren von Kindern zeigten. Daneben existierten die an das Forum angeschlossenen Chatbereiche ELYSIUM-GIRL-LOVERS-CHAT und ELYSIUM-TINY-LOVERS-CHAT, die ebenfalls, wie bei der Vorgängerplattform TGE, hierarchisch organisiert waren. Neben dem Standardchat, welcher die englische Sprache voraussetzte, waren noch Chat-Bereiche für sieben weitere Sprachen, darunter auch deutsch, vorhanden. Der Angeklagte zu 4) übernahm unmittelbar mit seiner Registrierung unter dem Nicknamen „Noctua“ die Rolle eines Administrators. Hierbei kümmerte er sich in Zusammenarbeit mit dem Angeklagten zu 1) um die Wartung der Plattform, half ihm bei technischen Problemen, programmierte die Skripte, entwickelte diese weiter und zog sich regelmäßig Backups zur eigenen Datensicherung. Daneben war der Angeklagte zu 4) unter den bereits bei TGE verwendeten Nicknamen „Horus“ und „Hathor“ weiterhin als Chatadministrator tätig und sorgte in dieser Rolle für die Funktionsfähigkeit der Chats sowie für Ordnung innerhalb der Chatkommunikation. Daneben benutzte der Angeklagte zu 4) bei einigen Gelegenheiten zusätzlich den registrierten Nicknamen „Frogger“. Der Angeklagte zu 1) übernahm mit seiner Registrierung ebenfalls die Rolle eines Administrators und wählte dafür zunächst den Nicknamen „Leon“, den er alsbald in „Scorpion“ abänderte. Neben der Zurverfügungstellung der technischen Infrastruktur durch das Hosten der Plattform war der Angeklagte zu 1) innerhalb der Administratorenriege dafür verantwortlich, dass die technischen Voraussetzungen für den Betrieb des ELYSIUM-FORUMS sowie der angeschlossenen Chatbereiche gegeben waren, was eine technische Betreuung und permanente Wartung des in der Werkstatt seines Kfz-Betriebes befindlichen Servers voraussetzte. Um den zunehmend ansteigenden Datenverkehr auch weiterhin gewährleisten zu können, wechselte der Angeklagte zu 1) Mitte Januar 2017 die Telefon- und Internettarife seines Unternehmens- und Heimanschlusses zudem auf eine größere Bandbreite. Daneben war der Angeklagte zu 1) noch unter den weiteren Nicknamen „Berndinihr“, „Darksoul“ und „Hephaestus“ bei Elysium registriert und damit unter anderem auch noch als „Moderator-Lead“ im ELYSIUM-GIRLLOVERS-CHAT hinterlegt, wodurch ihm die Betreuung und Überwachung der Mitglieder entsprechend er Plattformregeln oblag. Der Angeklagte zu 2) registrierte sich am 23.11.2016 auf dem ELYSIUM-FORUM und übernahm spätestens am 30.11.2016 die Rolle eines Foren-Moderators unter dem Nicknamen „Panda“. In dieser Funktion oblag ihm unter anderem die Kontrolle der durch die weiteren Mitglieder veröffentlichten Threads, das Ausblenden oder Priorisieren von einzelnen Postings, die Überprüfung und Bearbeitung von durch weitere Nutzer gemeldeten Threads, das Löschen, Teilen, Verschieben und Schließen von Threads sowie die Information der Forenmitgliedern zu sicherheitsrelevanten Themen. Daneben war der Angeklagte zu 2) mit demselben Nicknamen in den beiden Chatbereichen – entsprechend seinen vormaligen Aufgaben bei TGE - als „registeredplus-Mitglied“ registriert. Der Angeklagte zu 3) übernahm auch auf Elysium unter dem Nicknamen „MadMouse“ die Rolle eines Chat-Moderators im ELYSIUM-GIRL-LOVERS-CHAT. Dem Angeklagten zu 3) war es besonders wichtig, auch einen Chatbereich für den Altersbereich bis fünf Jahren anzubieten, der zudem nicht nur weibliche, sondern auch männliche Kinder in diesem Altersbereich betreffen sollte. Er empfand den bis dato vorhandenen ELYSIUM-GIRL-LOVERS-CHAT, der lediglich den Altersbereich von fünf bis 14/16 Jahren abdeckte, als Einschränkung und war der Meinung, dass es Chats für alle Altersstufen geben müsse, weil man mit dem Betrieb der Chats doch die Gedankenfreiheit propagiere und das „Anderssein“ der pädophilen Nutzer akzeptiere. Aus diesem Grund übernahm er die Rolle eines Chat-Administrators im eigens neu geschaffenen ELYSIUM-TINY-LOVERS-CHAT. Der Angeklagte kümmerte sich wiederum um die Anwerbung von neuen Staff-Mitgliedern für die Chatbereiche, die Betreuung der Mitglieder und die Erstellung der saisonal wechselnden Hintergrundgrafiken für die Startseiten der Chatbereiche. Mitte Februar 2017 wurde er aufgrund von Unstimmigkeiten mit dem weiteren Administrator des ELYSIUM-TINY-LOVER-CHAT, dem Zeugen E. (Nickname Lulu), durch den Angeklagten zu 4) in diesem Chatbereich auf den Status eines „registered-plus-Mitglieds“ zurückgestuft. Während der Mitgliedschaft der Angeklagten wurden veröffentlicht oder waren zum Zeitpunkt der Aufnahme ihrer Tätigkeit noch abrufbar, die folgenden – exemplarischen - Postings: Forum Threadname Inhalt Girls - Professional studios [ LS ]LS Girl #17 - Photosets 8 Fotoserien mit insgesamt 689 Bilddateien; verschiedene Mädchen im Alter von 10 bis 12 Jahren; unnatürliche, geschlechtsbetonte Posen; teilweise unbekleidet; Fokussierung auf den entblößten Genitalbereich Girls - Professional studios [ AMS ]AMS Liliana 1-20 20 Fotoserien mit insgesamt 1304 Bilddateien; Mädchen im Alter von 8 Jahren; unnatürliche, geschlechtsbetonte Posen; ausschließlich mit Unterwäsche bekleidet Girls - Professional studios [ LS ]LS Girl #96 Photosets (Requested) 34 Fotoserien mit insgesamt 2089 Bilddateien; verschiedene Mädchen im Alter von 8 bis 12 Jahren; unnatürliche, geschlechtsbetonte Posen; teilweise unbekleidet; Fokussierung auf den entblößten Genitalbereich Girls - Professional studios [ Polar Lights ]Anna & Nelly topless swordfight 1 Videodatei; zwei tanzende Mädchen im Alter von 12 Jahren; Oberkörper teilweise unbekleidet Girls - Professional studios [ Dream Models ]Annabelle (Dreams) (all sets) 21 Fotoserien mit insgesamt 1602 Bilddateien; Mädchen im Alter von 13 Jahren; unnatürliche, geschlechtsbetonte Posen; ausschließlich mit Unterwäsche bekleidet Girls - Professional studios [ We Are Little Stars ]cosplay Rita De Càssia 9 Fotoserien mit insgesamt 118 Bilddateien; Mädchen im Alter von 9 Jahren; Posing; teilweise mit Unterwäsche bekleidet; verschiedene Kostüme/Outfits Girls - Professional studios [ We Are Little Stars ]cosplay Lidiana 11 Fotoserien mit insgesamt 109 Bilddateien; Mädchen im Alter von 8 Jahren; Posing; teilweise mit Unterwäsche bekleidet; verschiedene Kostüme/Outfits Girls - Professional studios [ We Are Little Stars ]cosplay Bruna G 7 Fotoserien mit insgesamt 105 Bilddateien; Mädchen im Alter von 6 Jahren; Posing; teilweise mit Unterwäsche bekleidet; verschiedene Kostüme/Outfits Girls - Professional studios [ We Are Little Stars ]cosplay Bruna 10 Fotoserien mit insgesamt 108 Bilddateien; Mädchen im Alter von 7 Jahren; Posing; teilweise mit Unterwäsche bekleidet; verschiedene Kostüme/Outfits Girls - Professional studios [ We Are Little Stars ]cosplay Andressa 9 Fotoserien mit insgesamt 195 Bilddateien; Mädchen im Alter von 9 Jahren; Posing; teilweise mit Unterwäsche bekleidet; verschiedene Kostüme/Outfits Girls - Babies and toddlers For a friend "Melinda" Fotoserie mit insgesamt 105 Bilddateien; Mädchen im Alter von 3 Jahren; unbekleidet; unnatürliche, geschlechtsbetonte Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; Oralverkehr; vaginale und anale Penetration mit Dildo, Stift und Penis; Ejakulation auf den Vaginalbereich Girls - Babies and toddlers [ softcore ]Eliza 5yo 2 sets. 2 Fotoserien mit insgesamt 200 Bilddateien; Mädchen im Alter von 5 Jahren; unbekleidet; unnatürliche, geschlechtsbetonte Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; Girls - Babies and toddlers Dad 'n Baby Girl (UK) Fotoserie mit insgesamt 15 Bilddateien; Mädchen im Alter von 3 Jahren; unbekleidet; unnatürliche, geschlechtsbetonte Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; Oralverkehr; Girls - Babies and toddlers [ hardcore ]Amy with brother Fotoserie mit insgesamt 22 Bilddateien; Mädchen im Alter von 3 Jahren; unbekleidet; unnatürliche, geschlechtsbetonte Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; vaginale Penetration mit Stift und Penis; Ejakulation auf den Vaginalbereich Girls - Babies and toddlers IBA2011 (Named as found) Fotoserie mit insgesamt 41 Bilddateien; Mädchen im Alter von 4 Jahren; unbekleidet; unnatürliche, geschlechtsbetonte Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; anale Penetration mit Finger durch eine andere Person; Ejakulation auf das Gesäß Girls - Babies and toddlers [softcore ]tudou.com.小美正在给小乖洗澡_在线视频观看_土豆网视频热播 1 Videodatei; Junge (3 Jahre) und Mädchen (6 Jahre) duschen gemeinsam Girls - Babies and toddlers [ hardcore ]Video DJ 1-2-3-4-5 5 Videodateien; Mädchen im Alter von 4 Jahren; teilweise unbekleideter Genitalbereich; Manipulation am Penis durch das Mädchen; Manipulation mit dem Penis am Genitalbereich des Mädchens Girls - Babies and toddlers [ hardcore ]mastrubation lesson 1 Videodatei; Mädchen (5 Jahre) manipuliert mit Dildo am Vaginalbereich; vaginale Penetration mit Zahnbürste; anale Penetration mit dem Finger durch eine andere Person Girls - Babies and toddlers [ softcore ]2 babys (girl+boy) crawling naked in the garden 1 Videodatei; zwei nackte Babies krabbeln auf Decken Girls - Babies and toddlers [ hardcore ]Karen with Dildo deep 1 Videodatei; Mädchen (6 Jahre) manipuliert mit Dildo am Vaginalbereich; vaginale Penetration mit Dildo durch eine andere Person Girls - Preteen [ hardcore ]Selection of masturbating girls 290 Bilddateien; diverse Mädchen im Alter von 8 bis 12 Jahren; teilweise unbekleidet; Manipulation im Genitalbereich; Penetration mit dem Finger Girls - Preteen 29 faces to fall in love with 28 Bilddateien; diverse Mädchen im Alter von 10 - 14 Jahren; teilweise in Badesachen; Posing; Girls - Preteen [ hardcore ]Michelle, Terry & Brent Baldwin 104 Bilddateien; Junge und Mädchen im Alter von 12 Jahren; hauptsächlich unbekleidet; Posing; gegenseitige sexuelle Handlungen; Oralverkehr Girls - Preteen [ hardcore ]Colection of my fav. HJ 224 Bilddateien; diverse Mädchen im Alter von 8 und 14 Jahren, einige auch 15 Jahren; teilweise unbekleidet; Manipulation am Penis verschiedener männlicher Personen Girls - Preteen [ softcore ]Connie Fotoserie mit insgesamt 129 Bilddateien; Mädchen im Alter von 8 Jahren; unbekleidet; unnatürliche, geschlechtsbetonte Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; Manipulation am Genitalbereich mit Dildo; Ejakulation auf das Mädchen; vaginale Penetration mit Penis Girls - Preteen Julia, Cool Daddy. Summer ass fuck. 1 Videodatei; 8-jähriges Mädchen beim Analverkehr mit männlicher Person; masturbierender Junge in unbekanntem Alter Girls - Preteen [ hardcore ]Pick the best one 5 Videodateien mit diversen Inhalten; u. a. anale Penetration eines 5-jährigen Mädchens mit Penis und Dildo; Manipulation am Penis eines Jungen durch ein Mädchen; eine Datei nicht abspielbar; Girls - Preteen [ hardcore ]Bibigon 2 Vibro School 1 Videodatei; 8-jähriges Mädchen und 10-jähriger Junge beim Baden; teilweise Fokussierung auf den Genitalbereich; Urinieren auf das Mädchen durch eine männliche Person und durch den Jungen; Oralverkehr durch das Mädchen an dem Jungen; Oralverkehr durch den Jungen am Mädchen; Oralverkehr durch das Mädchen an der männlichen Person; anale Penetration durch den Jungen beim Mädchen; Manipulation an der vagina durch die männliche Person; Ejakulation auf das Mädchen; anale Penetration des Mädchens mit einem Dildo; Girls - Preteen (Demian) CHerry and Dad have fun while she grows from 4 to 7 yo ( 9 videos) 9 Videodateien; Mädchen im Alter von 4 bis 7 Jahre; Fokussierung auf den Genitalbereich; Oralverkehr; Manipulation am Genitalbereich Girls - Preteen [ hardcore ]Tiffney 2 Videodateien und 40 Bilddateien; Mädchen im Alter von 9 Jahren bei gemeinsamen sexuellen Handlungen mit erwachsener Frau und erwachsenem Mann; Oralverkehr; anale und vaginale Penetration mit Penis und Dildo Girls - Hebe and jailbait [ softcore ]Valeria & Friend (Valeria/Morena) *Requested* 3 Fotoserien mit insgesamt 760 Bilddateien; zwei Mädchen im Alter von 15 Jahren; hauptsächlich unbekleidet; unnatürliche, geschlechtsbetonte Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; teilweise Manipulation am Genitalbereich Girls - Hebe and jailbait [ softcore ]Skater girl 114 Bilddateien; Mädchen im Alter von 16 Jahren; teilweise unbekleidet; unnatürliche, geschlechtsbetonte Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich Girls - Hebe and jailbait [ hardcore ]Sabrina 37 Bilddateien; Mädchen im Alter von 13 Jahren; teilweise unbekleidet; unnatürliche, geschlechtsbetonte Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; Oralverkehr durch eine Person am Vaginalbereich; Oralverkehr am Penis einer Person durch das Mädchen Girls - Hebe and jailbait [ softcore ]Chrissy, Kerry (JB) 98 Bilddateien; Mädchen im Alter von 15 Jahren; teilweise unbekleidet; unnatürliche, geschlechtsbetonte Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich Girls - Hebe and jailbait [ hardcore ]Chris & Aaron 43 Bilddateien; Mädchen im Alter von 13 Jahren; teilweise unbekleidet; unnatürliche, geschlechtsbetonte Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; Oralverkehr an einem Penis durch das Mädchen; anale Penetration mit einem Finger durch das Mädchen Girls - Hebe and jailbait [ hardcore ]Bathroom facial 1 Videodatei, 17-jähriges Mädchen beim Oralverkehr in einem Bad; Ejakulation auf das Mädchen Girls - Hebe and jailbait [ softcore ]Cutie Jap Loli after shower (Spycam video) 1 Videodatei; Spycam-Aufnahme aus einer Umkleidekabine; Mädchen im Alter von 15 Jahren; teilweise unbekleidet Girls - Hebe and jailbait [ softcore ]14 Year Indian girl 1 Videodatei; Mädchen im Alter von 14 Jahren zieht sich in einem Bad aus Girls - Hebe and jailbait 13yr old German Asia Girl (Never posted before) 13 Videodateien; Mädchen in unbekanntem Alter; vaginale Penetration mit diversen Gegenständen; Fokussierung auf den Vaginalbereich Girls - Hebe and jailbait [ hardcore ]GOOD FACIAL. 1 Videodatei; Mädchen im Alter von 14 Jahren; Oralverkehr durch das Mädchen; Ejakulation auf das Mädchen Girls - Webcam [ preteen ]2017.6.11 9yo rubs her clit 1 Videodatei; Mädchen im Alter von 9 Jahren beim Masturbieren; Selfie-Aufnahme; Girls - Webcam 2017.6.11 11yo tamilla shows pussy and ass 1 Videodatei; Mädchen im Alter von 11 Jahren; entblößtes Gesäß; Fokussierung auf den nackten Genitalbereich; Selfie-Aufnahme; Girls - Webcam [ preteen ]2017.6.11 10yo Russian cutie bares all at sleepover 1 Videodatei; 10 jähriges Mädchen; bekleidet; Videodatei nicht vollständig Girls - Webcam [ hebe ]2 Crazy 14 Old Chickz (Requested) 1 Videodatei; 2 Mädchen im Alter von 12 Jahren; teilweise unbekleidet vor einer Webcam Girls - Webcam [ preteen ]Girl incerts a pencil "woow" 1 Videodatei; Mädchen im Alter von 12 Jahren; Selfie-Aufnahme; Fokkusierung auf Genitalbereich; vaginale und anale Penetration mit einem Stift; Girls - Webcam [ preteen ]11 yo pussy (15 vines) 15 Videodateien mit jeweiligem Vorschaubild; 11 jähriges Mädchen; Selfie-Aufnahmen; Fokussierung auf den Genitalbereich; Manipulation am Genitalbereich; Urinieren u Stuhlgang; vaginale und anale Penetration mit Stift; Masturbation Girls - Webcam [ hebe ]Beautiful Russian Girl: periscope toothbrush bate 1 Videodatei; 15 jähriges Mädchen; Selfie-Aufnahme; entblößter Genitalbereich; Masturbation; vaginale und anale Penetration mit Zahnbürste; Girls - Webcam Юлия котик on Periscope 2 Videodateien; 14 jähriges Mädchen; Selfie-Aufnahmen; entblößter Genitalbereich; Masturbation; Girls - Webcam [ preteen ]Poala (9 Clips) 9 Videodateien mit jeweiligem Vorschaubild; 2 Mädchen im Alter von 9 Jahren und 14 Jahren; Nacktaufnahmen; sexuelle Handlungen des älteren am jüngeren Mädchen; Oralverkehr; Masturbation; Oralverkehr durch einen Hund Girls - Webcam Grey's caps 6: The last one for the summer 68 Videodateien; Selfie-Aufnahmen von Mädchen im Alter von 8 - 15 Jahren; teilweise Nacktaufnahmen; teilweise Masturbation; Girls - Fetishes [ voyeur ]deadpixel--hb12a--girl--5y--cassandra1 1 Videodatei; SpyCam-Aufnahme aus einer Umkleidekabine; Mädchen im Alter von 6 Jahren; teilweise unbekleidet Girls - Fetishes Toilets 8 Bilddateien; verschiedene Mädchen im Alter von 8 bis 10 Jahren auf der Toilette; teilweise unbekleidet Girls - Fetishes [ diaper ]Danielle with diaper 53 Bilddateien; 12-jähriges Mädchen mit einer Windel und T-Shirt bekleidet; verschiedene Posen Girls - Fetishes [ voyeur ]GO2002DaVinci_xvid.avi 1 Videodatei; SpyCam-Aufnahme von zwei 8-jährigen Mädchen im Freien; teilweise unbekleidet; Fokussierung auf den Genitalbereich Girls - Fetishes [ voyeur ](Preteen-Spycam)t9Thbday Dress.mpg 1 Videodatei; SpyCam-Aufnahme von zwei Mädchen im Alter von 8 bis 10 Jahren in einem Bad; teilweise unbekleidet; Girls - Fetishes [ voyeur ]20100817162412 - YouTube.flv 1 Videodatei; SpyCam-Aufnahme von einem 8-jährigem Mädchen im Freien; teilweise unbekleidet; Fokussierung auf den Genitalbereich Girls - Fetishes [ voyeur ]spy-beach-blonde.mpg 1 Videodatei; SpyCam-Aufnahme von einem 8-jährigem Mädchen im Freien; teilweise unbekleidet; Fokussierung auf den Genitalbereich Girls - Fetishes [ voyeur ]PPeekersHD_Wuppertal.mp4 1 Videodatei; SpyCam-Aufnahme von einem 8-jährigem Mädchen im Freien; teilweise unbekleidet; Fokussierung auf den Genitalbereich Girls - Fetishes [ voyeur ]GOEnlever2001_xvid.avi 1 Videodatei; SpyCam-Aufnahme von einem 10-jährigem Mädchen bei gymnastischen Übungen im Freien; teilweise unbekleidet; Fokussierung auf den Genitalbereich Boys - Professional studios Boys Fantasy 6618 Bilddateien; verschiedene Fotoserien von Jungen in unterschiedlichem Alter; hauptsächlich unnatürliche geschlechtsbetonte Haltungen; mehrheitlich unbekleidet; Boys - Professional studios Boy Factory (2100 images) 21 Fotoserien mit insgesamt 2077 Bilddateien; Jungen in unterschiedlichem Alter; hauptsächlich unnatürliche geschlechtsbetonte Haltungen; mehrheitlich unbekleidet; Boys - Professional studios Boy Angels 20 Fotoserien mit insgesamt 657 Bilddateien; Jungen in unterschiedlichem Alter; hauptsächlich unnatürliche geschlechtsbetonte Haltungen; mehrheitlich unbekleidet; Boys - Babies and toddlers [ softcore ]2yo Charlie(Diaper) 13 Bilddateien; Bildserie eines 2-jährigen Jungen; entblößter Genitalbereich; 1 Bilddatei zeigt Oralverkehr durch eine unbekannte Person am Penis des Jungen; Fokussierung auf den Genitalbereich Boys - Babies and toddlers [ softcore ]Baby Jacob 104 Bilddateien; Fotoserie eines Jungen im Alter zwischen 1 Monat - 2 Jahren; hauptsächlich unbekleidet; Boys - Babies and toddlers [ softcore ]Baby boy Musti 110 Bilddateien; Fotoserie eines Jungen im Babyalter; hauptsächlich unbekleidet; Boys - Babies and toddlers [ hardcore ]3yo German boy 48 Bilddateien; Fotoserie eines Jungen im Alter von 3 Jahren; hauptsächlich unbekleidet; Fokussierung auf den Genitalbereich; Oralverkehr durch den Jungen an einer männlichen Person Boys - Babies and toddlers [ hardcore ]1.5yo Raamat 62 Bilddateien; Fotoserie eines Jungen im Alter von 2 Jahren; hauptsächlich unbekleidet; Fokussierung auf den Genitalbereich; Oralverkehr durch den Jungen an einer männlichen Person Boys - Babies and toddlers 2 vids with mom and son 2 Videodateien mit jeweiligem Vorschaubild; Manipulation und Oralverkehr am Penis eines 2-jährigen Jungen durch eine weibliche Person Boys - Babies and toddlers [ softcore ]Exclusive Compilation of Pedomom from TPL 1 Videodateien mit Vorschaubild; Zusammenschnitt verschiedener sexueller Handlungen durch Frauen an Jungen im Baby-/Kleinkindalter Boys - Babies and toddlers [ hardcore ]Babyboy Cum Comp 1 Videodateien mit Vorschaubild; Zusammenschnitt verschiedener sexueller Handlungen durch erwachsene Personen Kindern im Baby-/Kleinkindalter; hauptsächlich Ejakulation auf die Kinder Boys - Babies and toddlers [ hardcore ]Artem 3yo Big Topic 19 Videodateien; Junge im Alter von 3 Jahren; Fokussierung auf den Genitalbereich; Oralverkehr; Manipulation am Genitalbereich; Analverkehr; Ejakulation auf den Jungen Boys - Babies and toddlers [ softcore ]Little cutie at home 1 Videodatei; Nacktaufnahme eines 3 jährigen Jungen; Boys - Preteen [ hardcore ]Silvana & Nico, Slut Madonna, Porca Madonna lediglich Vorschaubilder verfügbar Boys - Preteen [ hardcore ]Gerber(6yo boy)(Pissing,sucking,enema,penetration) Fotoserie mit insgesamt 83 Bilddateien; Junge im Alter von 3 Jahren; unbekleidet; unnatürliche, geschlechtsbetonte Posen; Fokussierung auf den Genitalbereich; anale Penetration mit verschiedenen Gegenständen; Penetration der Harnröhre mit einem Gegenstand; Oralverkehr Boys - Preteen [ softcore ]Danny Dreams - No Viagra Required 1 Videodatei; Zusammenschnitt verschiedener Bilder und Videos; Junge im Alter von 7 Jahren; Oralverkehr; Nacktaufnahmen Boys - Preteen Jaciel Series - 14 Clips 14 Videodateien; Junge im Alter von 8 Jahren; Fokussierung auf den Genitalbereich; Oralverkehr; Manipulation am Genitalbereich; Analverkehr; anale Penetration mit einem Gegenstand Boys - Preteen [ hardcore ]Latina Pedomom & Boy (2 clips) 2 Videodateien mit jeweiligem Vorschaubild; Manipulation und Oralverkehr am Penis eines 12-jährigen Jungen durch eine weibliche Person; gemeinsame sexuelle Handlungen Boys - Preteen Marian series 3 Videodateien; Junge im Alter von 10 Jahren; anale Penetration mit einem Dildo; Analverkehr; Oralverkehr; Boys - Preteen Dad&son suck cum 1 Videodatei; Oralverkehr durch einen 8-jährigen Jungen an einer männlichen Person; Ejakulation auf den Jungen Boys - Preteen [ softcore ]Vlasta 6yo masturbates ) Videos BLU 1 Videodatei; Junge im Alter von 6 Jahren; Masturbation; Nacktaufnahmen; Fokussierung auf den Genitalbereich Boys - Preteen !!! NEW !!! 2009 Israel mom let 10yo son fuck her big pussy 1 Videodatei; sexuelle Handlungen eines 10-jährigen Jungen mit einer erwachsenen weiblichen Person Boys - Preteen [ hardcore ]Black Boys 4 way - 5 way 1 Videodateien mit Vorschaubild; mehrere Jungen im Alter zwischen 10 und 12 Jahren bei verschiedenen gegenseitigen sexuellen Handlungen; Oralverkehr; Analverkehr Boys - Hebe and jailbait [ softcore ]13yo Boy Selfies with Cum 16 Bilddateien; Junge im Alter von 13 Jahren; Selfie-Aufnahme; Fokkusierung auf Genitalbereich; Masturbation; Boys - Hebe and jailbait [ hardcore ]3 of boys fucking men and or geting sucked 1 boy jacking 1 of a boy sucking unvollständiger Download; lediglich Vorschaubilder verfügbar Boys - Hebe and jailbait [ softcore ]Clip Transex April (HMM) 1 Videodatei; Aufnahmen eines 15-jährigem transsexuellen Jungen; Masturbation Boys - Webcam [ hebe ]Fucks his ass with object 1 Videodatei; WebCam-Aufnahme; Junge im Alter von 12 Jahren; Masturbation; anale Penetration mit Gegenständen Boys - Webcam [ preteen ]13 boy cock no sound omegle lediglich Vorschaubilder verfügbar Boys - Webcam [ preteen ][MB]Black Boy 7yo & Man 1.wmv 1 Videodatei mit Vorschaubild; WebCam-Aufnahme; Junge im Alter von 7 Jahren; Manipulation am Penis durch eine erwachsene Person; Masturbationshandlungen durch den Jungen an der erwachsenen Person; Fokussierung auf den Genitalbereich Boys - Webcam [ preteen ]Happy Birthday Cory 1 Videodatei mit Vorschaubild; Selfie-Aufnahme; 10-jähriger Junge beim Masturbieren; anale Penetration mit einem Finger Boys - Webcam [ preteen ]Hunter (wank&dildo) 1 Videodatei; Selfie-Aufnahme; 10-jähriger Junge beim Masturbieren; anale Penetration mit Dildo Boys - Fetishes [ voyeur ]Badx.festival.edition 1 Videodatei mit Vorschaubild; SpyCam-Aufnahmen aus einer Umkleide; verschiedene Jungen im Alter von. 14 - 16 Jahren beim Masturbieren Boys - Fetishes [ pee ]4yo Luke on potty 1 Videodatei; 4-jähriger Junge beim Urinieren; Fokussierung auf den Genitalbereich Boys - Fetishes [ pee ]Boy Pees on Himself and Wanks (HQ) 3 Videodateien mit Vorschaubild; Selfie-Aufnahmen eines Jungen im Jugendalter beim Urinieren und Masturbieren; Fokussierung auf den Genitalbereich Boys - Fetishes [ pee ]Mixed boy pee pics 1226 Bilddateien; Aufnahmen verschiedener Jungen im Kindesalter beim Urinieren Boys - Fetishes [ diaper ]Spencer and Logan Fotoserie mit insgesamt 31 Bilddateien; zwei Jungen im Alter von 10 Jahren mit Windeln bekleidet Boys - Fetishes [ diaper ]Oliver and his friend 12 Bilddateien; Aufnahmen von zwei Jungen im Alter von 13 Jahren; hauptsächlich mit Windeln bekleidet; teilweise unnatürliche geschlechtsbetonte Posen Boys - Fetishes [ diaper ]Diapered Nik 14 Bilddateien; Aufnahmen von einem Jungen im Alter von 15 Jahren; teilweise mit Windeln bekleidet; teilweise unnatürliche geschlechtsbetonte Posen Boys - Fetishes [ diaper ]Diapered teenage boy 12 Bilddateien; Aufnahmen von einem Jungen im Alter von 14 Jahren; teilweise mit Windeln bekleidet; teilweise unnatürliche geschlechtsbetonte Posen Boys - Fetishes [ medical ]Cawa - Boys' Physical 1 Videodatei; Aufnahmen eines 15-jährigen Jungen; Manipulation/Masturbation am Genitalbereich durch eine erwachsene Person Zu den Taten 22 – 99: Trotz der nicht bestehenden Postingspflicht eröffneten die Angeklagten in einer Vielzahl von Fällen Threads im ELYSIUM-FORUM, bei denen kinderpornographische Dateien verlinkt waren. Durch die Postings wurden die Dateien dauerhaft auf dem Forum gespeichert und konnten von dem - sich ständig erweiternden - Nutzerkreis jederzeit abgerufen werden. Im Einzelnen kam es zu folgenden Handlungen: Fall 22.: Am 06.01.2017 postete der Angeklagte zu 1) unter dem Nicknamen „Scorpion“ um 23:31 Uhr im ELYSIUM-FORUM, Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit der Bezeichnung „hebe Webcam Girl 11-12yo". Darin stellte er eine Videodatei mit dem Namen „little.jenny.omegle.avi" ein. Nach deren Aufrufen war ein 10- bis 12-jähriges Mädchen zu sehen, das komplett unbekleidet in aufreizenden Posen, insbesondere mit weit gespreizten Beinen posiert und mit ihren Fingern an ihrem Geschlechtsteil manipuliert. Fall 23.: Am 07.01.2017 eröffnete der Angeklagte zu 1) unter dem Nicknamen „Scorpion“ um 12:19 Uhr im ELYSIUM-FORUM, Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit der Bezeichnung „softcore 9yo blond gets pussy play by daddy". Der Link zu der darin abgelegten Videodatei mit dem Namen „Video_ 0I8.mp4" zeigte ein 9-jähriges Mädchen, das durch den Finger einer mutmaßlich männlichen Person vaginal penetriert wird. Fall 24.: Am 07.01.2017 postete der Angeklagte zu 1) unter dem Nicknamen „Scorpion“ um 21:47 Uhr im ELYSIUM-FORUM, Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit der Bezeichnung „hardcore Roxy found Daddys Srewdriver". Die innerhalb dieses Threads verlinkte Videodatei mit der Bezeichnung „screwdriver_girl.mp4" zeigte den Anal- und Vaginalbereich eines 10 bis 12 Jahre alten Mädchens, das sich einen Schraubenzieher anal einführt und zwischendurch an seinem Geschlechtsteil manipuliert. Fall 25.: Am 30.01.2017 eröffnete der Angeklagte zu 1) unter dem Nicknamen „Scorpion“ um 20:38 Uhr im ELYSIUM-FORUM, Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit der Bezeichnung „hardcore Girl 10yo, strip, blow, suck and have fun". Darin stellte er eine Videodatei mit dem Namen „sunglass.avi" ein. Nach deren Aufrufen war ein 10-jähriges Mädchen zu sehen, das eine Sonnenbrille trägt und Oralverkehr an einer erwachsenen, männlichen Person durchführt. Am selben Tag postete der Angeklagte zu 1) unter dem Nicknamen „Scorpion“ um 21:21 Uhr im ELYSIUM-FORUM, Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit der Bezeichnung „preteen Cam Strip 7yo sweety". Das darin verlinkte Video mit dem Titel „cam07.avi" zeigte ein 7-jähriges Mädchen, das sich vor der Kamera entkleidet, in aufreizenden Stellungen posiert und an seinen Geschlechtsteilen manipuliert. Fall 26: Am 05.04.2017 postete der Angeklagte zu 1) unter dem Nicknamen „Berndinihr“ um 21:40 Uhr im ELYSIUM-FORUM, Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit der Bezeichnung „Girly red shows off'. Darin stellte er eine Videodatei mit dem Namen „in red.wmv" ein, die Webcam-Aufnahmen eines 10- bis 12-jährigen Mädchens zeigte, das an seinen Genitalien manipuliert. Am selben Tag eröffnete der Angeklagte zu 1) unter dem Nicknamen „Berndinihr“ um 21:51 Uhr im ELYSIUM-FORUM, Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit der Bezeichnung „Sweet Blonde shows and rubb". Das darin verlinkte Video mit dem Titel „little jenny.omegle.avi" zeigte ein 10- bis 12-jähriges Mädchen, das in aufreizenden Haltungen posiert und mit den Fingern an ihrem Geschlechtsteil manipuliert. Fall 27.: Am 15.04.2017 postete der Angeklagte zu 2) unter dem Nicknamen „Panda“ um 03:22 Uhr im ELYSIUM-FORUM einen Thread mit der Bezeichnung „Karen with Dildo Deep". Darin stellte er eine Videodatei mit dem Namen „Karen rrico and deep.avi" ein. Nach deren Aufrufen war ein 4 bis 6 Jahre altes Mädchen zu sehen, das mittels eines Gegenstandes vaginal penetriert wird. Fall 28.: Am 16.04.2017 eröffnete der Angeklagte zu 2) unter dem Nicknamen „Panda“ um 23:16 Uhr im ELYSIUM-FORUM einen Thread mit der Bezeichnung „Toddler fucked in pussy 4yo". Der Link zu der darin abgelegten Videodatei mit dem Namen „Toddler fucked in pussy 4yo.avi" zeigt ein 4 Jahre altes Mädchen, das von einem männlichen Geschlechtsteil vaginal penetriert wird. Fall 29.: Am 18.04.2017 postete der Angeklagte zu 2) unter dem Nicknamen „Panda“ um 21:40 Uhr im ELYSIUM-FORUM einen Thread mit der Bezeichnung „fruits inside 12yo". Die innerhalb dieses Threads verlinkte Videodatei mit der Bezeichnung „fruits inside 12yo.mp4" zeigt die vaginale Penetration eines 12-jährigen Mädchen mit einer Gurke und einer Banane. Fall 30.: Am 23.04.2017 eröffnete der Angeklagte zu 2) unter dem Nicknamen „Panda“ um 05:06 Uhr im ELYSIUM-FORUM einen Thread mit der Bezeichnung „6yo play with ... ". Darin stellte er eine Videodatei mit dem Namen „Iuv toy.mp4" ein. Nach deren Aufrufen ist ein 6-jähriges Mädchen zu sehen, das mit einem Finger vaginal penetriert wird. Fall 31.: Am 25.04.2017 postete der Angeklagte zu 2) unter dem Nicknamen „Panda“ um 22:14 Uhr im ELYSIUM-FORUM einen Thread mit der Bezeichnung „2014-05 Sleepover 10years". Das darin verlinkte Video mit dem Titel „20 14-05 pthc Sleepover 10years oldTeaser (anal).mp4" zeigt ein 10 Jahre altes Mädchen, das durch ein männliches Glied anal penetriert wird. Fall 32.: Am 30.04.2017 postete der Angeklagte zu 2) unter dem Nicknamen „Panda“ um 16:25 Uhr im ELYSIUM-FORUM einen Thread mit der Bezeichnung „dad playing with daughter's clit". Das darin verlinkte Video mit dem Titel „Dad & Daughter, dad playing with clit daughter.mp4" zeigte ein 10 bis 12 Jahre altes Mädchen, das mittels eines Gegenstandes vaginal penetriert wird. Fall 33.: Am 24.11.2016 erstellte der Angeklagte zu 4) um 01:36 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „2 girls lesbi 21.04.15". Die darunter abrufbare Videodatei zeigte zwei 7- bis 9-jährige Mädchen, die sich vor der Kamera entkleiden, an ihren Geschlechtsteilen - zum Teil auch gegenseitig -manipulieren und Oralverkehr nachstellen. Fall 34.: Am 24.11.2016 veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 08:10 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit dem Titel „tvg008.mpg". Das dort hinterlegte Video zeigte einen 12-jährigen Jungen und ein 11-jähriges Mädchen, die zunächst gegenseitig manuell und oral an ihren Geschlechtsteilen manipulieren bevor sie den Beischlaf vollziehen. Fall 35.: Am 27.11.2016 erstellte der Angeklagte zu 4) um 03:46 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit dem Titel „hc-erl ". Das darin hinterlegte Video zeigte erst ein, später zwei 11 bis 12 Jahre alte Mädchen, die nackt vor der Kamera in unnatürlich sexualbetonter Haltung posieren und an ihren Geschlechtsteilen händisch bzw. mit Gegenständen manipulieren. Fall 36.: Am 27.11.2016 veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 07:47 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Professional Studios", einen Thread mit dem Titel „LS Duchesse 08". Die darin hinterlegten 144 Bilddateien zeigten ein 8- bis 10-jähriges Mädchen, das vor der Kamera posiert und unnatürlich sexualbetonte Posen einnimmt, wobei der Fokus der Aufnahmen auf ihrem entblößten Intimbereich liegt. Fall 37.: Am 12.12.2016 veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 12:44 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „AHHa (Anna)". Das darin hinterlegte Video zeigte ein 8 bis 10 und ein 11 bis 13 Jahre altes Mädchen, die sich entkleiden und den Blick auf ihren Intimbereich freigeben. Das jüngere Kind manipuliert sich zudem an seinen Genitalien. Im Anschluss erstellte der Angeklagte zu 4) um 12:57 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „Having a good time". Das darin verlinkte Video zeigte ein 10 bis 12 Jahre altes Mädchen, das seinen Intimbereich in den Fokus der Kamera hält und an seinen Genitalien manipuliert. Danach postete er um 13:21 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit dem Titel „Dominique". Das darin abrufbare Video zeigte ein 7 bis 9 Jahre altes Mädchen, an dem Oralverkehr durchgeführt wird. Fall 38.: Am 12.12.2016 erstellte der Angeklagte zu 4) um 14:53 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „readheadlez". Von den darin verlinkten vier Videodateien zeigten zwei Videos ein 8- bis 10-jähriges Mädchen und zwei Dateien zwei Mädchen in demselben Alter, die unnatürlich sexualbetont vor der Kamera posieren und sich an ihren Genitalien manipulieren. Zudem wird das eine Kind dazu bestimmt, dass andere im Schambereich zu küssen. Fall 39.: Am 25.12.2016 erstellte der Angeklagte zu 4) um 14:51 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „esp512". Darin ist ein Video verlinkt, das ein 8- bis 10-jähriges Mädchen zeigte, das seinen unbekleideten Schambereich in die Kamera hält und dabei die Schamlippen auseinanderzieht sowie sich den Finger in die Vagina und den After einführt. Im Anschluss postete der Angeklagte zu 4) um 15:04 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit dem Titel „pedomom (filename as found)". Das darin abrufbare Video zeigte ein 10- bis 12-jähriges Mädchen, das sich vor der Kamera auszieht. Im weiteren Verlauf kommt eine junge Frau dazu, die mit der Hand die Genitalien des Kindes manipuliert. Zudem spreizt das Mädchen die Beine, so dass der Fokus der Aufnahmen auf den entblößten Geschlechtsteilen des Kindes liegt. Danach veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 15:15 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit dem Titel „Odessa Beach Cabin". Das darin verlinkte Video zeigte einen Zusammenschnitt von offensichtlich heimlich in einer Umkleidekabine hergestellten Videoaufnahmen, die ausschließlich den unbekleideten Intimbereich von 6- bis 13-jährigen Mädchen zeigen. Fall 40.: Am 25.12.2016 postete der Angeklagte zu 4) um 16:19 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit dem Titel „Girl Posing". Das darin hinterlegte Video zeigte ein 11-jähriges Mädchen, das in unnatürlich sexualbetonter Haltung nackt vor der Kamera posiert und dabei den Blick auf seinen Intimbereich freigibt. Um 16:39 Uhr postete der Angeklagte zu 4) zudem unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Professional Studios", einen Thread mit dem Titel „UF0-19". Die darin hinterlegten Bilder zeigten ein 8- bis 10-jähriges Mädchen, das vor der Kamera unnatürlich sexualbetonte Posen einnimmt, wobei bei einem Großteil der Bilder der Fokus der Aufnahmen auf ihrem entblößten Intimbereich liegt. Schließlich erstellte der Angeklagte zu 4) um 16:57 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Professional Studios", einen Thread mit dem Titel „Girl from sunnylolitas". Die unter diesem Thread abrufbaren 125 Bilddateien zeigten ein 8- bis 10- jähriges Mädchen, das nackt in unnatürlich sexualbetonter Haltung vor der Kamera posiert und dabei den Blick auf seine Vagina freigibt. Fall 41: Am 26.12.2016 veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 05:38 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „Becky Murphy". Das darin verlinkte Video zeigte ein 10- bis 12-jähriges Mädchen, das sich vor der Kamera entkleidet und dabei unnatürlich sexualbetonte Posen einnimmt und sich verschiedene Gegenstände in die Vagina einführt. Danach erstellte der Angeklagte zu 4) um 06:09 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit dem Titel „EAVTV". Die darunter abrufbaren zwei Videodateien zeigten ein 11-jähriges Mädchen, das sich nackt vor der Kamera zeigt, während der Fokus der Aufnahmen auf dem Intimbereich liegt. Zudem manipuliert ein erwachsener Mann an den Genitalien des Kindes. Danach veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 06:37 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit dem Titel „house". Darin war ein Video verlinkt, das ein 10-jähriges Mädchen und einen 11-jährigen Jungen zeigt, die Geschlechtsverkehr in verschiedenen Positionen ausüben. Ein weiteres Video zeigte dieselben Kinder und einen gleichaltrigen Jungen, die nackt in unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung vor der Kamera posieren und dazu bestimmt werden, den Geschlechtsverkehr nachzustellen und sich zum Teil an den Genitalien manipulieren. Im Anschluss veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 06:45 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit dem Titel „Sandwiches". Das darin hinterlegte Video zeigte zwei 7 bis 9 Jahre alte Mädchen, die offenbar heimlich in einer Umkleidekabine gefilmt wurden, wobei die Kamera auf den Intimbereich der Kinder fokussiert. Anschließend erstellte der Angeklagte zu 4) um 06:52 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „Watching". Das darunter abrufbare Video zeigte einen Split Screen mit zwei Teilen eines Webchats. Auf der einen Seite waren vier 9 bis 11 Jahre alte Mädchen zu sehen. Eines der Mädchen zieht sich die Hose herunter und positioniert seinen Intimbereich vor der Kamera. Auf der anderen Seite war ein 6 bis 8 Jahre altes Mädchen zu sehen, das mit einem erwachsenen Mann den Oral- und Vaginalverkehr vollzieht. Um 06:58 Uhr postete der Angeklagte zu 4) unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „Playtime (Gridchat)". Auf dem dort abrufbaren Video waren zwei 10- bis 12-jährige Mädchen zu sehen, die dazu bestimmt werden, sich auszuziehen, ihre Finger zunächst zum Mund und anschließend zum Schritt zu führen, sich zu küssen und sich gegenseitig an den Brustbereich zu fassen. Schließlich erstellte der Angeklagte zu 4) um 07:04 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „Showtime". Die darunter verlinkte Videodatei zeigte ein 11-jähriges Mädchen, das sich vor der Kamera entkleidet und den Blick auf ihren Intimbereich frei gibt. Fall 42.: Am 26.12.2016 veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 20:24 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Professional Studios", einen Thread mit dem Titel „1st Studio – Siberian Mouse Nk-006". Das darüber abrufbare Video zeigte ein 11-jähriges Mädchen, das seine Genitalien mit der Hand und verschiedenen Dildos manipuliert. Zudem stellt es an einem Plastikdildo Oralverkehr nach und führt sich Sexspielzeug in die Vagina und den After ein. Fall 43: Am 26.12.2016 veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 21:32 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „Анастасия". Das darin enthaltene Video zeigte ein 11- bis 13-jähriges Mädchen, dass seine Hose herunter zieht und mit den Fingern an seiner Vagina manipuliert. Im Anschluss veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 21:46 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „pikinya". Das dort verlinkte Video zeigte ein 10- bis 12-jähriges Mädchen, das sich vor der Kamera entkleidet, unnatürlich sexualbetonte Stellungen einnimmt, an seiner Vagina manipuliert und die Schamlippen auseinander zieht. Um 22:17 Uhr postete der Angeklagte zu 4) unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit dem Titel „xilefff'. Das darin abrufbare Video zeigte ein 10- jähriges Mädchen, das nackt vor der Kamera posiert und an seinen Genitalien manipuliert. Danach erstellte der Angeklagte zu 4) um 22:26 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit dem Titel „Little devil 1". Das unter diesem Thread abrufbare Video zeigte ein 8-jähriges Mädchen, das auf dem Schoß eines erwachsenen Mannes sitzt und dessen Glied mit der Hand manipuliert. Anschließend veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 22:44 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Professional Studios", einen Thread mit dem Titel „Candygirls Kristina 015". Das darin hinterlegte Video zeigte ein 7- bis 9-jähriges Mädchen, das nackt vor der Kamera posiert und den Blick auf ihren Genitalbereich freigibt, wobei der Intimbereich des Kindes in den Fokus der Aufnahmen gerückt wird. Um 23:16 Uhr postete der Angeklagte zu 4) unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit dem Titel „luxury devil 23". Das in diesem Thread hinterlegte Video zeigte ein 11-jähriges Mädchen, das mit seinen Händen an den Genitalien manipuliert, wobei der Fokus der Aufnahmen auf den Intimbereich gerichtet ist. Schließlich veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 23:35 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie "Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit dem Titel „russian 7yo". Das darin enthaltene Video zeigte ein 7-jähriges Mädchen, das nackt vor der Kamera posiert, an seiner Vagina und seinem After manipuliert und im Anschluss den Oral- und Geschlechtsverkehr mit einem erwachsenen Mann vollzieht. Kurz darauf postete der Angeklagte zu 4) um 00:02 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit dem Titel „me, my doll and dad". Die dort hinterlegte Videodatei zeigte ein 11- bis 13-jähriges Mädchen, das sich an den eigenen Genitalien - auch unter Einsatz von Spielzeug - manipuliert und dabei unnatürlich geschlechtsbetonte Posen einnimmt. Zudem war zu sehen, wie ein erwachsener Mann Oralverkehr an dem Kind vornimmt und das Kind danach dazu bestimmt, an ihm Oralverkehr durchzuführen, wobei er am Ende auf das Gesicht des Kindes ejakuliert. Fall 44.: Am 27.12.2016 veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 01:23 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Preteen", einen Thread mit dem Titel „Superstar girl (2 vids)". Die beiden darin hinterlegten Videodateien zeigen jeweils ein 9-jähriges Mädchen, an dessen Genitalien ein 14 bis 15 Jahre alter Junge manipuliert, der zudem sein eigenes Glied streichelt und das Mädchen dazu bringt, seinen Penis ebenfalls anzufassen. Fall 45.: Am 27.12.2016 veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 21:32 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „10yo girls". Das darin verlinkte Video zeigte zwei 10-jährige Mädchen, die sich vor der Kamera entkleiden und ihren unbekleideten Scham- bzw. Gesäßbereich in die Kamera halten. Fall 46: Am 27.12.2016 veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 23:23 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „Coline". Das darin verlinkte Video zeigte ein 11-jähriges Mädchen, das sich die Hose herunter zieht und den Blick den Scham- und Gesäßbereich freigibt, die Schamlippen auseinanderzieht und mit den Fingern an seiner Vagina manipuliert. Schließlich veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 23:33 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „Funny girls". Das darin verlinkte Video zeigte zwei 11-jährige Mädchen, die sich entkleiden, sich nackt aufeinander legen und dabei den Blick auf ihre Intimbereiche freigeben. Zudem manipulieren sie an ihren Genitalien und mit dem Mund an den Genitalien der jeweils anderen. Fall 47: Am 28.12.2016 veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 09:39 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „Elizaveta". Das darin hinterlegte Video zeigte ein 10 Jahre altes Mädchen, das seine Hose herunter zieht und in unnatürlich sexualbetonten Posen den Blick auf ihren Intimbereich freigibt. Anschließend erstellte der Angeklagte zu 4) um 10:02 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „Girl from Omegle (filename as found)". Die darin verlinkte Videodatei zeigte ein 9-jähriges Mädchen, das sich die Hose herunter zieht, unnatürlich sexualbetonte Posen einnimmt und an ihren Genitalien manipuliert. Danach veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 10:10 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Webcam", einen Thread mit dem Titel „webcam 10yo". Das darin hinterlegte Video zeigte ein 10-jähriges Mädchen, das seine Unterhose beiseiteschiebt und an seinen Genitalien manipuliert, wobei der Fokus der Aufnahmen auf den Geschlechtsteilen des Kindes liegt. Schließlich postete der Angeklagte zu 4) um 10:58 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Professional Studios", einen Thread mit dem Titel „Vera (42 min vid)". Das darin hinterlegte Video zeigte ein 10- bis 12-jähriges Mädchen, das sich in unnatürlich sexualbetonten Posen nackt vor der Kamera bewegt und sich an den Genitalien manipuliert. Fall 48.: Am 28.12.2016 veröffentlichte der Angeklagte zu 4) um 14:54 Uhr unter dem Nicknamen „Noctua“ in der Kategorie „Girls", Unterkategorie „Professional Studios", eine

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