Tenor I. Der Kindesmutter wird das Namensbestimmungsrecht für den Geburtsnamen sowie den oder die Vornamen des Kindes, geboren am ......2021 (vorläufiger Nachname: …; Eltern: …), allein übertragen. Der Kindesmutter wird eine Frist von einem Monat, beginnend mit der Rechtskraft der Entscheidung, zur Ausübung des Bestimmungsrechts gesetzt. II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. III. Der Verfahrenswert wird auf 4.000 Euro festgesetzt. Gründe I. Das betroffene Kind ist die eheliche Tochter der beteiligten Kindeseltern. Die Kindeseltern sind gemeinsam sorgeberechtigt und leben voneinander getrennt. Die von der Kindesmutter begehrte Scheidung ist seit dem ......2021 anhängig (Az.: …). Das Kind lebt bei der Kindesmutter im Frauenhaus und wird seit der Geburt A gerufen. Das Gericht hat die Kindeseltern und das Jugendamt persönlich angehört. Die Kindesmutter beantragt, ihr das Namensbestimmungsrecht für das betroffene Kind allein zu übertragen. Sie möchte, dass das Kind den Vornamen A und somit den Namen der Adoptivmutter des Kindesvaters trägt. Sie trägt vor, dass sich der Kindesvater diesen Namen einmal gewünscht habe und zudem habe die Adoptivmutter des Kindesvaters sie gerettet, also ihr dabei geholfen, vom Kindesvater weg ins Frauenhaus zu gehen. Als Nachname solle das Kind den Nachnamen des Kindesvaters tragen. Der Kindesvater lehnt A als Vornamen ab. Er trägt vor, dass er das Kind für immer hassen würde, wenn es A heißen würde. Früher habe er ein ganz anderes Verhältnis zu seiner Adoptivmutter gehabt. Er könne das Kind nicht lieben, wenn es A hieße. Hinsichtlich des weiteren Vorbringens wird auf die Schriftsätze der Beteiligten und die Stellungnahmen des Jugendamts sowie den Sitzungsvermerk vom 22.06.2021 verwiesen. II. 1. Der Antrag der Kindesmutter hat in der Sache Erfolg. Der Kindesmutter ist gemäß § 1617 Abs. 2 Satz 1 BGB das Recht zur Bestimmung des Geburtsnamens des Kindes und gemäß § 1628 Satz 1 BGB das Recht zur Bestimmung des oder der Vornamen des Kindes zu übertragen.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.