Tenor Der Angeklagte ist schuldig der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, in Tateinheit mit - der vorsätzlichen unerlaubten Waffenherstellung und Bearbeitung, - des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe, - des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von Munition, - des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition und mit - dem nicht sicheren Aufbewahren erlaubnispflichtiger Schusswaffen und verbotener Waffen, sowie der Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Gegen den Angeklagten wird eine Einheitsjugendstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verhängt. Die Einziehung des bei dem Angeklagten aufgefundenen und sichergestellten Bleischmelzapparates (Asservat Nr. 2.2.1) wird angeordnet. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen. Angewendete Vorschriften: - §§ 86 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3, 86a Abs. 1 Nr. 1, 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3, 52, 53, 92b StGB - §§ 52 Abs. 1 Nr. 2 b), Abs. 3 Nr. 2
- a)und
- b)und Nr. 3 und 7a WaffG iVm. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 und Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 zum WaffG - § 13 Abs. 1 Nr. 1 AWaffV - §§ 1, 3, 105 JGG Gründe I. Der im Zeitpunkt der Hauptverhandlung 20-jährige Angeklagte wurde am … in Ort1 geboren. Er ist in Ort2 im Haushalt der verheirateten Eltern zusammen mit seiner jüngeren Schwester, die im März … geboren wurde, aufgewachsen. Sein Vater, der Zeuge Zeuge1, ist studierter Diplom-Ingenieur und arbeitet als Prokurist bei dem Energieversorgungsunternehmen … in Ort3. Die Mutter, die Zeugin Zeugin2, arbeitete bis zur Geburt des Angeklagten bei der … in Ort4 im Kundendienst. Seit der Geburt des Angeklagten war die Zeugin Zeugin2 als Mutter und Hausfrau tätig, ihre bis dahin ausgeübte Erwerbstätigkeit gab sie dafür auf. Der Angeklagte hatte zu seinen Eltern ein gutes Verhältnis, wenn er auch durch die Mutter, die Zeugin Zeugin2, nicht frei von Gewalt erzogen wurde. So kam es immer wieder vor, dass der Angeklagte, der von seinen Eltern in der Kindheit als anstrengend beschrieben wurde, durch die Mutter mit einem Rohrstock geschlagen wurde, wenn sie sich nicht mehr anders zu helfen wusste. Der Angeklagte, dem die Schläge wehtaten, weinte dann oft. Die von seinen Eltern empfundene Hilflosigkeit resultierte daraus, dass der Angeklagte von Unruhe getrieben war und sich nur schwer eingrenzen ließ. Er beharrte bei Diskussionen - die der Angeklagte gerne führte - stur auf seinem Standpunkt. Auch der Vater, der Zeuge Zeuge1, schlug den Angeklagten in seiner Kindheit mit dem Rohrstock einmal. Zudem erzog die Mutter den Angeklagten sehr streng. Sie bezeichnete sich selbst als überzeugte „Rohköstlerin“, wonach sie auch ihre eigenen Erziehungsmethoden ausrichtete. Danach war es dem Angeklagten etwa nicht gestattet, Lebensmittel zu essen, die über 40 Grad erhitzt wurden. Auch mit industriellem Zucker gesüßte Speisen waren für den Angeklagten verboten. Dies galt für den Angeklagten selbst dann, wenn er etwa auf Kindergeburtstagen eingeladen war, was ihn belastete. Die strenge Erziehung der Mutter, die oft auch bei den Eltern untereinander zu Streit führte, machte sich auch im sozialen Umgang des Angeklagten mit anderen Kindern bemerkbar. So war es dem Angeklagten verboten, bei anderen Kindern zu übernachten, was ihn damals störte. Heute empfindet der Angeklagte das Verhältnis zu seinen Eltern als sehr gut und stärker denn je. Zu seinen Großeltern väterlicherseits hatte der Angeklagte ein sehr gutes Verhältnis. Gemeinsam mit seinem Vater und seiner Schwester besuchte der Angeklagte diese regelmäßig sonntags in Ort3. Sie lehnten die aus ihrer Sicht zu strengen Erziehungsmethoden der Mutter des Angeklagten ab. Auch zu seiner Großmutter mütterlicherseits in Ort5 hatte der Angeklagte ein gutes Verhältnis. Er verbrachte oft Zeit auf dem von ihr betriebenen Schrottplatz, wo er gerne spielte. Seinen Großvater mütterlicherseits lernte der Angeklagte hingegen nicht kennen. Kurz nachdem die Schwester des Angeklagten, „Vorname“, im März … zur Welt kam, besuchte der Angeklagte den Kindergarten in Ort2, so dass sich seine Mutter um das Neugeborene kümmern konnte. Als der Angeklagte dreieinhalb Jahre alt war, erkrankte er an einer Infektion mit dem Rotavirus, in dessen Folge er im Mai 2008 stationär in der Kinderklinik in Ort6 behandelt werden musste. Im Zuge dieser Behandlung wurde es erforderlich, dass dem Angeklagten Rückenmark entnommen werden musste. Weil der Angeklagte nicht narkotisiert werden sollte, wurde er während des Eingriffs von seinen Eltern festgehalten. Erst im dritten Versuch gelang es, dem vor Schmerzen schreienden und weinenden Angeklagten die notwendigen Proben aus dem Rückenmark zu entnehmen. Dieser Vorfall ist dem Angeklagten bis heute negativ in Erinnerung. Bei diesem Eingriff wurde das Rückenmark des Angeklagten verletzt, mit der Folge, dass der Angeklagte einige Wochen auf einen Rollstuhl angewiesen war. Er wurde orthopädisch behandelt und erhielt Ergotherapie. Der Angeklagte leidet noch heute unter einer Fußfehlstellung, die mithilfe von orthopädischen Schuheinlagen korrigiert werden muss. Beim Gehen zieht er seinen linken Fuß gelegentlich leicht nach, ohne jedoch darüberhinausgehend beeinträchtigt zu sein oder Schmerzen zu haben. Der Angeklagte hatte im Kindergarten Schwierigkeiten, sich in die Gemeinschaft zu integrieren. Er fiel dadurch auf, dass er schnell wütend wurde, wenn andere Kinder etwas besser konnten als er. Auch fiel es ihm schwer, Kontakt zu anderen Kindern aufzubauen, mit denen er oft in Auseinandersetzungen geriet. Dem Angeklagten gelang es nicht, Kindergartenfreunde zu finden. Er war bei anderen Kindern nicht beliebt, weswegen er auch nicht zu Kindergeburtstagen eingeladen wurde. Er imponierte als Außenseiter. Demgegenüber verlief seine geistige Entwicklung sehr positiv. Im Jahr 2011 wurde der Angeklagte im Alter von sechs Jahren in die Grundschule in Ort2 eingeschult. Bereits bei seiner Einschulung konnte der Angeklagte Lesen und Schreiben, fiel bei seinen Lehrern aber wegen seinem fehlenden Interesse an der Erledigung von Hausaufgaben und seiner unordentlichen Handschrift auf, weswegen er gemaßregelt wurde. Auch seine Mutter schimpfte mit dem Angeklagten deswegen häufig. Gleichwohl war der Angeklagte aufgrund seiner hohen Intelligenz ein guter Schüler. In seiner Freizeit ging der Angeklagte in einem Verein in Ort7 dem Judosport nach. Erst in der Grundschule gelang es dem Angeklagten einen ersten Freund zu finden, den Zeugen Zeuge3, der im gleichen Ort wie er aufwuchs. Mit ihm verbrachte der Angeklagte viel Zeit, sie spielten gerne draußen. Im Übrigen blieb der Angeklagte auch in der Grundschule für die anderen Kinder ein Außenseiter, die ihn nicht sonderlich mochten. Der Angeklagte stritt häufig mit seinen Mitschülern, wobei er diesen gegenüber auch belehrend auftrat und versuchte, diese von der Rohkost-Erziehung seiner Mutter zu überzeugen, was den Mitschülern missfiel. Noch im Alter von sechs Jahren wurde bei dem Angeklagten an der Universität Ort8 ein Intelligenztest durchgeführt, wonach der Angeklagte als hochbegabt eingestuft wurde. Währenddessen kriselte es in der Beziehung der Eltern des Angeklagten, was seine Ursache auch darin hatte, dass der Vater des Angeklagten den Erziehungsstil seiner Ehefrau - der Mutter des Angeklagten - nicht vollständig mittrug, insbesondere die strengen Essensregeln für sich und seine Kinder nicht konsequent umsetzen wollte. So stritten die Eheleute regelmäßig, wenn die Mutter des Angeklagten wieder einmal mitbekommen hatte, dass der Vater des Angeklagten den Kindern anlässlich eines Aufenthalts bei den Großeltern des Angeklagten erlaubt hatte Sprudelwasser zu trinken, was die Zeugin Zeugin2 ebenfalls strikt ablehnte. Der Angeklagte und seine Schwester blieben die Eheprobleme und damit verbundenen Streitgespräche der Eltern nicht verborgen, was den Angeklagten zunehmend belastete. Nachdem sich der Konflikt zwischen seinen Eltern im Laufe der Zeit immer weiter verschärft hatte, suchten diese sich im Jahr 2012 psychotherapeutische Hilfe und besuchten - teilweise auch gemeinsam mit den Kindern - eine Paar-/ Familientherapie. Der Vater des Angeklagten, dem die Situation psychisch schwer zu schaffen machte, suchte fortan immer häufiger Trost bei dem Angeklagten. Der Angeklagte versuchte die Situation zwischen seinen Eltern zu beruhigen, was ihn aufgrund seines jungen Alters aber überforderte. Als der Angeklagte neun Jahre alt war, gipfelten die Streitigkeiten zwischen seinen Eltern darin, dass sich sein Vater erhängen wollte, was der Angeklagte mitbekam. Der Angeklagte versuchte fortan seinem Vater noch enger zur Seite zu stehen. Er empfand seinen Vater als emotional abhängig von seiner Mutter, der gegenüber er sich - so die Meinung des Angeklagten - in keiner Weise behaupten oder durchsetzen konnte. In seiner Verzweiflung bemerkte der Vater des Angeklagten nicht, dass er hiermit seinen Sohn völlig überforderte. Ebenfalls im Alter von neun Jahren bemerkte der Angeklagte seine Homosexualität und sein sexuelles Interesse daran, gefesselt zu werden und sich zu verkleiden. Er begann sexuell zu experimentieren, indem er etwa ein Faschingskostüm oder ein Haushälterinnenkostüm anzog und sich anschließend einen Dildo anal einführte. Dies empfand der Angeklagte als angenehm. Das Verhältnis des Angeklagten zu seiner Schwester war bis dahin durch ein Konkurrenzdenken des Angeklagten geprägt. Die Geschwister stritten häufig. Erst als der Angeklagte nach der Grundschule im Jahr 2014 auf das Gymnasium „Schule1“ nach Ort9 wechselte, besserte sich das Verhältnis der Geschwister zueinander. Der Angeklagte bezeichnet das Verhältnis zu seiner Schwester heute als gut. Auf der Schule1 wurde der Angeklagte von seinen Mitschülern rasch wieder als Außenseiter wahrgenommen. Auch hier ergaben sich für den Angeklagten keine Freundschaften, was ihn einerseits belastete, mit dem er sich aber andererseits zwischenzeitlich abgefunden hatte. Der Angeklagte blieb auch auf dem Gymnasium ein guter Schüler. Dort zeigte er ein besonders großes Interesse an den Fächern Mathematik und Physik, die ihn faszinierten. Früh entwickelte sich bei dem Angeklagten eine Leidenschaft für das Verständnis von technischen und physikalischen Zusammenhängen, insbesondere für Maschinen und Werkzeuge. Im Alter von 13 Jahren begann der Angeklagte sein sexuelles Interesse weiter auszuleben, indem er sich eigene Sexspielzeuge bestellte, die er sich anal einführte. In dieser Zeit sah er im Internet erstmals ein Video, indem ein Mensch zu Tode gefoltert wurde, was ihn sehr erregte. Ein sich zu Tode quälen lassen empfand der Angeklagte für sich als die größte Hingabe, was er sich fortan auch für sich wünschte. Im Jahr 2020 trennten sich die Eltern des Angeklagten, die es nicht geschafft hatten, ihre Konflikte beizulegen. Sie entschieden sich zunächst wegen der Kinder weiterhin gemeinsam in dem Einfamilienhaus zusammen zu wohnen. Allerdings gingen sich die Eltern aus dem Weg. Während dieser Zeit hatte der Vater des Angeklagten eine neue Lebensgefährtin. Nachdem der Angeklagte - der sich zwischenzeitlich sehr für den zweiten Weltkrieg und das „Hitlerdeutschland“ interessierte - eine Dokumentation über die Bombardierung deutscher Städte gesehen hatte, trat er Anfang des Jahres 2020 kurz vor der im Frühjahr 2020 einsetzenden Coronapandemie in die Freiwillige Feuerwehr in seinem Wohnort Ort2 ein, wo er bis zuletzt aktiv war und jedenfalls vereinzelt Anschluss fand, etwa bei dem Zeugen Zeuge4. Die folgende Coronapandemie empfand der Angeklagte - unterstützt von seiner hierzu gleichdenkenden Mutter, der Zeugin Zeugin2 - als sehr belastend. Er konnte sich nicht damit abfinden, dass sein Leben Einschränkungen unterlag, etwa einer Maskenpflicht oder dem damals geltenden Abstandsgebot. Besonders die aufkommende Impfpflicht fand er von Seiten des Staates als völlig übergriffig und nicht hinnehmbar. Um seinem Unmut Ausdruck zu verleihen nahm der Angeklagte sogar an einer Demonstration in Ort9 gegen die Impfpflicht teil. Der Angeklagte ist bis heute davon überzeugt, dass die Impfung zu Erbschäden führt und dass ihm dies selbst heute noch dann droht, wenn er mit einer offenen Wunde Kontakt mit einem Geimpften hat, was er strikt vermeidet. Vor dem Hintergrund der aus seiner Sicht nicht hinnehmbaren Einschränkungen anlässlich der Coronapandemie schlug das bei dem Angeklagten bereits bestehende Interesse am zweiten Weltkrieg und der NS-Diktatur in Deutschland schnell in eine Art „Begeisterung“ für letztere um, was er fortan auch in der Schule kundtat und was dort rasch zu Konflikten mit Lehrern und Mitschülern führte. Diese gipfelten in einer Anzeige der Schulleiterin der Schule1 am 29.09.2020 gegen den Angeklagten „ wegen Verbreitens verfassungsfeindlicher Kennzeichen gemäß § 86 ff StGB, z.B. Hitlergruß “. Der Angeklagte war mehrfach mit rechtsradikalen Äußerungen und Verhaltensweisen aufgefallen, etwa dem mehrfachen Zeigen des Hitlergrußes, dem Ausruf „Sieg Heil“ oder Äußerungen im Unterricht, wonach der Anschluss von „Mitteldeutschland“ - gemeint war Ostdeutschland - notwendig sei. Der Angeklagte war auch nach mehrfachen Mahnungen nicht bereit, sein Verhalten zu ändern. In Absprache mit seinen Eltern nahm der Angeklagte wegen dieser Vorfälle von September 2020 bis Juni 2021 mehrere Beratungstermine bei dem Zeugen Zeuge5 wahr, der in Ort9 als Psychologe arbeitete. Hierbei ging es nicht um eine psychologische Behandlung des Angeklagten sondern darum, mit dem Angeklagten erzieherisch über dessen Zukunftspläne und Ziele für sein Leben zu sprechen. Daneben hatte der Angeklagte im Zuge des auf die vorgenannte Strafanzeige folgenden Ermittlungsverfahrens (Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn, Az.: 5 Js 19077/20) 25 Stunden gemeinnützige Arbeit abgeleistet, so dass seitens der Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn unter dem 15.07.2021 mit folgender Begründung von der (weiteren) Verfolgung gem. § 45 Abs. 2 JGG abgesehen wurde: „Von einer Anklageerhebung wird ausnahmsweise abgesehen, weil: Der Beschuldigte 25 Stunden gemeinnütziger Arbeit abgeleistet hat. Bei dieser Einstellung ist davon ausgegangen worden, dass es sich um einen einmaligen Fall handelt. Im Wiederholungsfall kann der Beschuldigte nicht mit weiterer Nachsicht rechnen.“ In der Folge wechselte der Angeklagte nach der 10. Klasse im Jahr 2021 auf das Schule2-Gymnasium nach Ort10. Hier fiel der Angeklagte dadurch auf, dass er in seinem Rucksack ein Jagdmesser mit sich führte, womit er seine Mitschüler „abschrecken“ wollte. Obwohl der Angeklagte unvoreingenommen in seiner neuen Klasse aufgenommen wurde, gestaltete sich auch hier seine Integration in die Klassengemeinschaft von Beginn an schwierig. Der Angeklagte fiel seinen Mitschülern schnell durch sein aus ihrer Sicht merkwürdiges Verhalten auf, die ihn als Außenseiter wahrnahmen. So hob sich der Angeklagte durch seinen Kleidungsstil von seinen Mitschülern ab - der Angeklagte trug stets ein Hemd - und fiel etwa dadurch auf, dass er einen Schlafsack mit in die Schule brachte, mit dem er sich in den Pausen unter die Treppe zum Schlafen legte. Im Unterricht, insbesondere im Politikunterricht, führte der Angeklagte mit seinen Mitschülern gerne Diskussionen, wobei er rechtes Gedankengut, etwa in Form von Verherrlichung der NS-Diktatur zeigte. Hierbei war es dem Angeklagten gleichgültig, wie seine Mitschüler zu ihm und seiner Einstellung standen. Rasch war der Angeklagte unter seinen Mitschülern und Lehrer als „rechts“ bekannt, weswegen er ausgegrenzt wurde. Lediglich mit seinen beiden Mitschülern, den Zeugen Zeuge6 und Zeuge7, hatte der Angeklagte losen Kontakt, wenn auch nur in der Schule. Die bei seinen Mitschülern bekannte politische Gesinnung des Angeklagten führte sogar dazu, dass die Mitschüler seine Teilnahme an außerschulischen Klassenfeiern daran knüpften, dass der Angeklagte nicht über politische Themen sprechen durfte. In der Folge eskalierte die Einstellung des Angeklagten in der Schule mehrfach: Am 14.03.2022 kam es zu einem heftigen Streit zwischen dem Angeklagten und seinem iranischen Mitschüler Schüler1, in dessen Folge dieser den Angeklagten beanzeigte. Das wegen dieser Sache gegen den Angeklagten geführte strafrechtliche Ermittlungsverfahren (Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn, Az.: 3 Js 10782/22) wurde am 20.09.2022 durch die Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn gem. § 170 Abs. 2 StPO mit folgender Begründung eingestellt: „Der Beschuldigte steht in Verdacht, gegenüber seinem Mitschüler, dem Zeugen Schüler1, am 14.03.2022 gegen 07:40 Uhr im Schule2-Gymnasium in Ort10 in ehrverletzender Absicht gesagt zu haben: "Alle Zecken gehören nach Auschwitz!" Dadurch fühlte sich der Zeuge Schüler1 in seiner Ehre verletzt. Die Beleidigung gemäß § 185 des Strafgesetzbuches ist ein absolutes Antragsdelikt, die gemäß § 194 Abs. 1 S. 1 des Strafgesetzbuches nur auf Antrag verfolgt wird. Ein solcher Strafantrag wurde innerhalb der dreimonatigen Antragsfrist nicht gestellt, weswegen betreffend deren Verfolgung ein Prozesshindernis vorliegt. Eine Verfolgung unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt scheidet vorliegend aus. Der Tatbestand der Volksverhetzung ist nicht erfüllt. Einschlägig sein könnte einzig § 130 Abs. 1 StGB. Dies setzt jedoch eine Eignung der Handlung als friedensstörend voraus. Voraussetzung hierfür ist, dass nach den konkreten Umständen mit dem Bekanntwerden der Äußerung in einer breiteren Öffentlichkeit zu rechnen war (Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 130 Rn 11 m.w.N.). Konkrete Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer solchen Breitenwirkung sind vorliegend nicht ersichtlich. Die gegenständliche Äußerung wurde neben dem Geschädigten nur durch zwei Mitschüler wahrgenommen. Für ein anschließendes billigend in Kauf genommenes Bekanntwerden der Äußerung innerhalb eines breiteren Personenkreises ist nichts ersichtlich. Obwohl die seitens der Zeugen absolut glaubhaft angeführte Aussage des Beschuldigten zutiefst verachtens- und missbilligenswert ist, war das Ermittlungsverfahren aus Rechtsgründen einzustellen.“ Am 31.03.2022 kam es schließlich zu einem weiteren Vorfall in der Schule, als der Angeklagte anlässlich einer neuerlichen Auseinandersetzung mit seinem iranischen Mitschüler Schüler1 diesen mit einer Glasflasche gegen das Schienbein schlug, nachdem der Mitschüler Schüler1 den Angeklagten von hinten gegen dessen Schulranzen getreten hatte. Auch dieser Vorfall zog wiederum ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung (Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn, Az.: 7 Js 11340/22) gegen den Angeklagten nach sich, von dessen Verfolgung die Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn am 25.11.2022 aber neuerlich gem. § 45 Abs. 1 JGG mit folgender Begründung absah: „Von einer Anklageerhebung wird ausnahmsweise abgesehen, weil aufgrund der getroffenen Feststellungen die Schuld gering ist und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht gegeben ist. Der Beschuldigte ist bislang nicht nennenswert strafrechtlich in Erscheinung getreten. Nach übereinstimmenden Angaben ging die Auseinandersetzung ganz maßgeblich vom Anzeigeerstatter aus. der den Beschuldigten zuvor anrempelte, als Spast beschimpfte und dem Beschuldigten von hinten auf der Treppe gegen den Ranzen trat.“ Wegen dieser Vorfälle aus März 2022, der Aussage des Angeklagten gegenüber einem anderen Mitschüler „ Wenn nicht bald Polizei vor deiner Tür steht, stehe ich vor deiner Tür“ sowie dem von dem Angeklagten immer häufiger gezeigten Verhalten im Unterricht, bei dem er rechtsradikale, antisemitische, sexistische und demokratieverachtende Äußerungen machte, wurde der Angeklagte im April 2022 für drei Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Eine Änderung im Verhalten des Angeklagten hatte all dies indes nicht zur Folge. Als der Angeklagte im Januar 2023 auf zwei seiner Mitschülerinnen traf, die gerade am Karten spielen waren und diese fragte, welches Spiel sie denn spielen, antworteten diese ihm - von dessen rechter Gesinnung sie wussten und die sie verachteten -, sie würden „Nazis töten“ spielen. Hiervon fühlte sich der Angeklagte derart provoziert, dass er die beiden Mitschüler mit den Worten bedrohte, er könne ganz schnell dafür sorgen, dass diese die Erde verlassen würden. Um seiner Bedrohung weiter Nachdruck zu verleihen und eine seiner beiden Mitschülerinnen einzuschüchtern, sagte er zu dieser, dass er genau das Kennzeichen des Pkws wisse, mit welchem sie immer abgeholt werde. Hiermit wollte der Angeklagte seiner Mitschülerin Angst einjagen, was ihm auch gelang. Einen anderen Mitschüler attackierte der Angeklagte am 16.01.2023 verbal, indem er diesem gegenüber sagte, dass er als „Kandidat für Euthanasie“ ruhig sein solle, zunächst seien seine - die des Mitschülers - Freunde „dran“, dann seine Eltern und seine Schwester und zuletzt er selbst, der Mitschüler. Als Reaktion auf diese Vorkommnisse wurde der Angeklagten im März 2023 für weitere fünf Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Schulisch hingegen hatte der Angeklagte nach wie vor keine Probleme; er hatte überwiegend gute Noten, insbesondere in seinen Lieblingsfächern Mathematik und Physik. Daneben verfestigte sich auch das sexuelle Interesse des Angeklagten weiter, das er immer weiter auslebte, indem er etwa verschiedene Hausmädchenkostüme, einen ABC-Schutzanzug nebst Gasmaske oder allgemein Fesselungsutensilien und Silikonbrüste zum Umschnallen trug, während er mithilfe von Vibratoren masturbierte und sich verschiedene Gegenstände anal und in seine Harnröhre einführte. Das Interesse an sexuellen Experimenten des Angeklagten war so groß, dass er sich etwa auch eine Klobürste anal einführte, obwohl dies zu Blutungen führte oder er sich auf einem matschigen Acker suhlte und einen dort liegenden Ast von einem Baum anal einführte. All dies nahm der Angeklagte auf Video auf und kommentierte darauf seine Handlungen. Die sexuellen Experimente des Angeklagten gipfelten darin, dass er - ebenfalls als Videodatei dokumentiert - auf einen Teller kotete und anschließend begann seinen Kot aufzuessen, wobei er zuvor minutenlang versuchte, seine Ekel zu überwinden. Eine besondere sexuelle Vorliebe des Angeklagten besteht weiter darin, sich selbst mit Seilen und Handschellen zu fesseln, während er masturbiert. Aufgrund der vorgenannten Vorfälle in der Schule in Ort10 sowie dem Umstand, dass der Staatsschutz zwischenzeitlich auf den Angeklagten aufmerksam geworden war, nachdem dieser an zwei dem rechtsradikalen Spektrum zuzuordnenden überregionalen Veranstaltungen, nämlich dem „Heldengedenken“ in Ort15 am 13.11.2022 und einer Demonstration in Dresden anlässlich der Bombardierung der Stadt im zweiten Weltkrieg, teilgenommen hatte, suchte ihn der Zeuge KHK PB1 vom Programm des Hessischen Landeskriminalamtes für rechte Aussteiger - kurz „IKARus“- im März 2023 in der Schule auf und informierte ihn in einem längeren Beratungsgespräch über das Aussteigerprogramm. Weitere Gespräche folgten am 23.05.2023 und am 04.07.2023 im Elternhaus des Angeklagten, die letztlich ergebnislos verliefen. Zwar hatte der Angeklagte den Beamten von IKARus gegenüber angegeben, Interesse an einer Teilnahme zu haben. Diesen fiel jedoch auf, dass der Angeklagte - was auch zutreffend war - sein Interesse nur deswegen vorgab, weil er zu dieser Zeit gerade mit der Ablegung seiner Fahrerlaubnisprüfung beschäftigt war, deren weiterer Fortgang aufgrund der Mitteilungen der Ermittlungsbehörden über die Vorkommnisse des Angeklagten im rechten Spektrum untersagt worden war. Am 15.11.2023 kam es nach erfolgter Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten zu seiner vorläufigen Festnahme. Der Angeklagte befindet sich aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16.11.2023 (Az.: 953 Gs 6430 Js 225583/23) - neugefasst durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 30.04.2023 (Az.: 931 Gs 6430 Js 225583/23) - seitdem in Untersuchungshaft, zurzeit in der JVA Ort11. Im März 2024 legte der Angeklagte aus der Untersuchungshaft heraus sein Abitur mit einem Notendurchschnitt von 1,9 ab. Der Angeklagte fand wegen des gegen ihn geführten Strafverfahrens keine Erwähnung in der Abizeitung. Der Angeklagte unterhält aus der Haft heraus regelmäßigen Kontakt sowohl zu seinen Eltern als auch zu seiner Schwester. Der Angeklagte, der keine Schulden hat, beabsichtigt nach seiner Haftentlassung Maschinenbau zu studieren. In diesem Bereich absolvierte er bereits im Oktober 2023 ein zweiwöchiges Praktikum bei einem Unternehmen in Ort12. Der Angeklagte konsumiert keine Betäubungsmittel und trinkt Alkohol in sozialüblichen Mengen. II. Fall 1 der Anklageschrift: Der Angeklagte hat eine seit Jahren verfestigte völkisch-nationalistische, rassistische, antisemitische und demokratiefeindliche Gesinnung. Er hatte und hat eine besondere Abneigung gegenüber Menschen jüdischen Glaubens, die er - verbunden mit verschwörungstheoretischen Gedanken - "hinter allem Bösen" verortet. Er ist der Auffassung, dass diese in Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen das "zentrale Geld kontrollieren", um eine "Ausbeutung" der deutschen Bevölkerung zu erreichen, weshalb er den Standpunkt vertritt, dass diese "den Holocaust verdient hätten". Der Angeklagte lehnt die Bundesrepublik Deutschland als solche ab. Diese ist in seinen Augen nur eine „Firma“, die seit 1945 die deutsche Bevölkerung in Form einer "Besatzungsherrschaft" unterdrückt und die daher eine "Willkürherrschaft" darstellt. Verantwortlich für den Erhalt dieser "Willkürherrschaft" sieht er neben Menschen jüdischen Glaubens und Politikern insbesondere auch Polizisten, die bloße "Schlägertrupps" seien und gegen die sich nach seiner Auffassung auch "mit letaler Gewalt" gewehrt werden dürfe und müsse. Um sich von dem System der Bundesrepublik Deutschland lossagen zu können, strebte der Angeklagte den Aufbau einer Parallelgesellschaft an. Dies sollte nach seiner Vorstellung mit der Neugründung einer autarken, auf einem nationalsozialistischen Fundament aufgebauten Siedlung beginnen. Langfristig solle diese Siedlung dazu dienen, die SS-Ideologie wieder als Regierungsform zu etablieren. Um die nötige Größe der Parallelstrukturen zu erreichen, sollte es für die Bürger in der Bundesrepublik Deutschland möglichst "unbequem" werden, damit sich die "Aufrechten" unter den Bürgern dem Angeklagten anschließen. Ausgeschlossen werden sollten hingegen das gesamte Christen- und Judentum sowie der Islam, deren Anhänger als "Dreck" nicht Teil der neuen Gesellschaft sein sollten, sondern "ins KZ gehörten", da "Konflikte zwischen kontrahierenden Fraktionen nur mittels Genozid zu lösen" seien. Um dieser Aufspaltung der Gesellschaft möglichst rasch gerecht zu werden, sah es der Angeklagte als erforderlich an, sämtliche gesellschaftlichen Interaktionen mit Christen, Juden und Moslems konsequent zu boykottieren. Da "von oben herab gar nichts passiere", war der Angeklagte der Auffassung, selbst zum Handeln berufen zu sein. Etablierte demokratische Wege zur Veränderung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse lehnte er indes ab, da er Parteien als Teil des "willkürlichen" Systems betrachtete und der Auffassung war, die Regierung würde seine politische Ausrichtung ohnehin nicht über demokratische Wahlen an Einfluss gewinnen lassen. Zur Umsetzung der Siedlungsgründung sollten nach der Vorstellung des Angeklagten daher eigene Produktionen zunächst von Stahl und Beton, schließlich von Bunkern und Waffen hochgefahren werden. Ziel des Angeklagten war es, über die langfristige Ansammlung von Mitstreitern und Rohstoffen eine ausreichend bewaffnete Parallelgesellschaft aufzubauen, mit der unter Einsatz letaler Gewalt gegenüber Staatsbediensteten ein "Kleinkrieg gegen die BRD und EU" geführt werden sollte. Die dabei einzusetzende Gewalt betrachtete der Angeklagte als gerechtfertigt, da nach seiner Vorstellung die Unterdrückung der deutschen Bevölkerung von der Bundesrepublik Deutschland und deren Staatsbediensteten ausgeht. In diesem Fall sei Gewalt angezeigt, da "nur Terror Terror breche". Die Eingrenzung auf Staatsbedienstete nahm der Angeklagte dabei nur vor, weil diese das von ihm verhasste freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland als Amtsträger repräsentierten; persönliche Beziehungen des Angeklagten spielten in diesem Zusammenhang keine Rolle. Die symbolträchtige Tötung dieser Staatsbediensteten hätte - wie dem Angeklagten bewusst und von diesem gerade beabsichtigt war - das innere Gefüge der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig erschüttern und das Vertrauen der Bevölkerung in die Stabilität des Staates in hohem Maße stören können und sollen. Auf diese Weise erhoffte sich der Angeklagte ein Umdenken in der Bevölkerung hin zu seiner politischen Einstellung erreichen zu können. Mit dem angestrebten "Kleinkrieg" verfolgte der Angeklagte das Ziel, die Bundesrepublik Deutschland zu stürzen. Zu diesem Zweck war neben dem Betrieb der Waffenproduktion und dem gezielten Einsatz letaler Gewalt gegenüber Staatsbediensteten sein Bestreben, "Sabotagetrupps" zu unterhalten, die dem System "Sand ins Getriebe streuen" sowie schließlich einen "SA-Aufmarsch inklusive Kristallnacht" durchzuführen. An die Stelle der Bundesrepublik Deutschland sollte nach dem Willen des Angeklagten die Wiedereinführung der SS und der Wiederaufbau der Gesellschaft auf Grundlage der NS-Ideologie treten, was er als die „natürliche Ordnung“ ansah. Zum Zwecke eines ersten Versuchs eines eigenhändigen Waffenbaus und in Vorbereitung der Umsetzung seiner Pläne bearbeitete der Angeklagte eine sich in seinem Besitz befindliche Schreckschusspistole vom Typ „Geco" dergestalt, dass er ein Stahlrohr mit glattem Innenprofil und einem Innendurchmesser von 8 mm in das Mündungsgewinde schraubte und dieses mit PTFE-Band abdichtete. Durch die Verhinderung des Gasaustritts zur Seite - welches aufgrund der Abdichtung nur noch nach vorne austreten konnte - und des damit einhergehenden stärkeren Druckaufbaus im Gaslauf war es in der Folge möglich, Geschosse von bis zu 8 mm Durchmesser von vorne in die Mündung der Schreckschusspistole zu laden und diese unter Verwendung der regulären Kartuschenmunition störungsfrei zu verfeuern. Die so gewonnene Schusskraft reichte aus, um eine 2,5 cm starke Sperrholzplatte glatt zu durchschlagen. Der Angeklagte betrachtete den gelungenen Umbau als Erfolg auf dem Weg zur Umsetzung seiner Pläne, war sich jedoch der bis dahin geringen Wirkmacht seiner bisherigen Ausstattung und Position bewusst. Er gelangte zur Überzeugung, dass es zur Umsetzung seiner Pläne von Vorteil wäre, weitere Mitstreiter zu finden und für eine bessere Ausstattung mit Waffen zu sorgen. Spätestens zum 17.11.2021 fasste der Angeklagte den festen Entschluss, seine Pläne in die Tat umzusetzen und sah sich fortan in der "kritischen Phase des Endkampfes". Dabei war sich der Angeklagte gleichwohl im Klaren, dass die Umsetzung Zeit in Anspruch nehmen werde und der richtige Zeitpunkt für den Gewalteinsatz noch abgewartet werden müsse. Nach seiner Vorstellung sollte die Umsetzung daher abschnittsweise erfolgen und nicht "zu früh losgeschlagen werden", da man ansonsten "zum Märtyrer werde". Zum Zwecke der Umsetzung seiner Pläne begab sich der Angeklagte ab diesem Zeitpunkt zunächst im Internet auf die Suche nach Gleichgesinnten, um diese als Mitstreiter zu gewinnen. Er begann, in verschiedenen Online-Chatgruppen seine Haltung proaktiv zu verbreiten, um auf diese Weise unter potentiell Gleichgesinnten auf sich aufmerksam zu machen. Anhand der Reaktionen der übrigen Chatteilnehmer wollte er potentielle Mitstreiter identifizieren und diese in anschließenden Diskussionen von seinen Plänen überzeugen. Über verschiedene Chatgruppen - insbesondere die Telegram-Gruppen "GRUPPE1" und "Gruppe2" - kam der Angeklagte in den Folgemonaten in Kontakt mit Mitgliedern der Gruppierung "FSNAG" (Freiheitlich-Sozial-Nationale-Aktionsgruppe) - ein Zusammenschluss politisch als rechtsextrem einzustufender Personen mit dem erklärten Ziel, verschiedene Strömungen und Untergruppen des rechtsextremen politischen Spektrums zu vereinen - und erkannte in deren Mitgliedern erstmals taugliche potentielle Mitstreiter für die Umsetzung seiner Pläne. Entsprechend beabsichtigte der Angeklagte, möglichst zeitnah in realweltlichen Kontakt mit den Mitgliedern der FSNAG zu treten, um deren Tauglichkeit für seine Pläne besser einschätzen zu können. Dazu intensivierte er in der Folgezeit seinen Online-Kontakt zu verschiedenen Mitgliedern der Gruppierung, bis er schließlich vom Zeugen Zeuge8 - einem führenden Kopf der FSNAG - auf eine von dieser organisierten Veranstaltung eingeladen wurde. Dabei handelte es sich um ein am 13.11.2022 abgehaltenes "Heldengedenken" in Ort15, an dem der Angeklagte unter Einnahme einer aktiven Rolle - er trat als Redner auf und verlas einen Feldpostbrief eines Weltkriegssoldaten - teilnahm. Wie von vornherein beabsichtigt, nutzte der Angeklagte die Veranstaltung dafür, sich weiter zu vernetzen und nach weiteren potentiellen Mitstreitern Ausschau zu halten. So lernte der Angeklagte auf der Veranstaltung auch den Zeugen Zeuge9 - eine in der rechten Szene bekannte Persönlichkeit aus Ort13, der parteipolitisch „Die Heimat“ unterstützt -, den in der rechten Szene ebenfalls bekannten "Holocaustleugner" Person1 sowie den Betreiber des Telegram-Kanals "GRUPPE1", Person2, persönlich kennen. Wenig später wurde der Angeklagte von Mitgliedern der FSNAG zu einer weiteren Veranstaltung eingeladen, an der er ebenfalls teilnahm. Dabei handelte es sich um einen am 11.02.2023 durchgeführten Trauermarsch in Dresden anlässlich des Gedenkens an die Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Wiederum ergriff der Angeklagte eine aktive Rolle und lief, ein Banner der FSNAG tragend, in der vordersten Reihe des Trauermarsches mit. Aufgrund der Teilnahme an den beiden Veranstaltungen kam der Angeklagten jedoch für sich zu dem Schluss, dass die Mitglieder der FSNAG keine tauglichen Mitstreiter für die Umsetzung seiner Pläne darstellen würden. Dies führte er darauf zurück, dass sich diese in den Augen des Angeklagten zu "laut" und "auffällig" verhielten und dadurch zu viel Aufmerksamkeit erregten. Der Angeklagte war hingegen bestrebt, bis zum Erreichen eines ausreichenden Umfangs an Mitstreitern und Waffen konspirativ und im Hintergrund zu agieren, um den staatlichen Institutionen nicht zu früh und dadurch vereinfachte Zugriffsmöglichkeiten zu geben. Entsprechend entschloss sich der Angeklagte, sich von der FSNAG wieder abzuwenden und nach Mitstreitern für den Aufbau eines neuen, konspirativeren und - aus seiner Sicht - effektiveren Netzwerks zu suchen. Zu diesem Zweck intensivierte der Angeklagte den Kontakt zu dem Zeugen Zeuge9, der trotz Teilnahme an den Veranstaltungen der FSNAG dieser ablehnend gegenüberstand und den Angeklagten auf der Veranstaltung "Heldengedenken" gar vor den unvorsichtigen Verhaltensweisen einiger FSNAG-Mitglieder gewarnt hatte. Der Zeuge Zeuge9 bestätigte damit den Eindruck des Angeklagten, weshalb der Angeklagte in diesem deutlich mehr Potential für die Umsetzung seiner Pläne sah. Er betrachtete den Zeugen Zeuge9 - der beruflich als Informatiker tätig ist - als intelligenteren, unauffälligeren und fähigeren Mitstreiter, den er daher zur Bildung eines engeren Kontakts an Ostern 2023 zu sich nach Hause einlud und welcher in der Folge zu einer festen Bezugsperson des Angeklagten wurde. Seinem Bestreben folgend, weitere Personen wie den Zeugen Zeuge9 als Mitstreiter zu finden, reiste der Angeklagte im Juli 2023 auf Einladung eines weiteren Online-Kontakts - dem Zeugen Zeuge10 - nach Ort14, Bundesland1, um dort an einem dreitägigen "Orientierungsmarsch" teilzunehmen. Bei dem Zeugen Zeuge10 handelte es sich um eine aus der rechtsextremen Szene bekannte Persönlichkeit, der bereits mit staatsschutzrelevanten Straftaten in Erscheinung getreten ist und Mitbegründer der inzwischen verbotenen Vereinigung "Nordadler" war. Organisator des "Orientierungsmarschs" war hingegen der - jedoch in engem Kontakt zum Zeugen Zeuge10 stehende - Zeuge Zeuge11, bei dem es sich ebenfalls um eine polizeibekannte Persönlichkeit aus der rechtsextremen Szene handelte und der enge Bindungen zur rechtsextremen Partei "Der 3. Weg" aufwies. Der Angeklagte nutzte diesen "Orientierungsmarsch" wie geplant dazu, näher mit den Zeugen Zeuge10 und Zeuge11 in Kontakt zu treten. Wie der Zeuge Zeuge9 warnten auch diese den Angeklagten vor der "rüpelhaften" Auffälligkeit der FSNAG und insbesondere dem Zeugen Zeuge8, dem sie zudem Verbindungen zum Verfassungsschutz nachsagten. Aufgrund dessen erkannte der Angeklagte in den Zeugen Zeuge10 und Zeuge11 weitere fähige, mit der nötigen Weitsicht handelnde, potentielle Mitstreiter für seine Pläne. Diese verfolgten außerdem die Idee, politisch Gleichgesinnte in Ort18 zu versammeln beziehungsweise anzusiedeln, um von dort den politischen Einfluss gezielt und gemeinsam steuern zu können. Der Angeklagte erkannte in dieser Bestrebung seine eigenen Pläne zum Aufbau autarker Parallelgesellschaften wieder und sah in dieser Bündelung personaler Einsatzkraft einen weiteren Baustein zur Umsetzung auch seiner Pläne, weshalb er sich der Idee der Zeugen Zeuge10 und Zeuge11 begeistert anschloss und gleichsam beschloss, nach dem Abitur ebenfalls nach Ort18 zu ziehen. Mit den Zeugen Zeuge10, Zeuge11 und Zeuge9 - zu Letzterem verfestigte sich das Verhältnis des Angeklagten weiter, als der Angeklagte diesen auf dessen Einladung hin Ende Juli 2023 in Ort13 besuchte - sah der Angeklagte nunmehr den "Kern" der potentiellen Mitstreiter versammelt und mit Ort18 den zukünftigen Siedlungspunkt ausgemacht, weshalb er sich - neben der andauernden Suche nach weiteren solchen Mitstreitern - fortan der weiteren Umsetzung seiner Pläne widmete, namentlich der Erlangung geeigneter Schusswaffen. Bislang befanden sich im Besitz des Angeklagten - der über keine waffenrechtlichen oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse verfügte - neben der bearbeiteten Schreckschusspistole vom Typ „Geco“ noch zwei Luftgewehre und eine Luftpistole, die jedoch für sich keine geeigneten Waffen zur Umsetzung seiner Pläne darstellten, weshalb der Angeklagte sich fortan mit Überlegungen beschäftigte, wie er an schlagkräftigere Schusswaffen gelangen könnte. Um möglichst unauffällig zu bleiben, entschloss er sich, solche Schusswaffen selbst herzustellen und dafür einen bereits Ende 2022 erworbenen 3D-Drucker, den er bis dato allenfalls zum Drucken kleinerer Alltagsgegenstände verwendet hatte, einzusetzen. Auch die Munition wollte er zumindest teilweise selbst herstellen. Zum Zwecke der Munitionsherstellung bzw. des Munitionserwerbs besuchte der Angeklagte im August und September 2023 mehrere Webseiten, darunter die Seite „Anbieter1.de“, wo er verschiedene Angebote für Kartuschen und Munition abrief, sowie die Seiten „Anbieter2.com" und „Anbieter3.com", wo er nach verschiedenen Gegenständen, insbesondere nach Stahl- und Bleikugeln, Gegengewichten, Zuggewichten, Bleibarren, Rein-Zinn, Bleiwolle sowie einem Schmelzofen suchte. Darüber hinaus erwarb der Angeklagte im September 2023 einen Bleischmelzapparat, um sich mit dessen Hilfe die Geschosse für seine Munition selbst gießen zu können; die zum Schmieden von Metall erforderliche Esse befand sich bereits in seinem Besitz. Die übrigen erforderlichen Gießwerkzeuge in Form einer Kokille und einer Kugelzange wollte der Angeklagte über seinen Nachbarn, den Zeugen Zeuge12 - der beruflich als Bauleiter tätig ist - erhalten, der dem Angeklagten die Überlassung dieser Werkzeuge auch bereits zugesagt hatte. Hierzu kam es letztlich aber nur deswegen nicht, weil der Zeuge Zeuge12 die Kokille und Kugelzange in seiner Lagerhalle nicht mehr auffinden konnte. Parallel zur Vorbereitung der Munitionsherstellung beschäftigte sich der Angeklagte intensiv mit seinem 3D-Drucker und der Waffenherstellung hiermit. Im September 2023 begann er damit, verschiedene Waffenteile auszudrucken, die in ihrer Gesamtheit eine halbautomatische Selbstladewaffe des Typs „FGC-9 MKII“, Kaliber 9 mm, ergeben sollten, wobei "FGC" für "Fuck Gun Control" steht. Eine solche kann mittels frei erwerblicher Metallteile und im 3D-Druckverfahren produzierbarer Kunststoffteile vollständig im Eigenbau hergestellt werden. Unter Verwendung einer im Internet auffindbaren diesbezüglichen Anleitung druckte der Angeklagte den Großteil - 34 Stück - der für diese Schusswaffe erforderlichen Kunststoffteile aus, es fehlten nur wenige für die Abzugseinrichtung notwendige (Kunststoff-)Kleinteile. Die gedruckten Kunststoffteile wiesen zwar teilweise noch durch Druckungenauigkeiten bedingte Kunststofffäden oder -rückstände auf, die noch entfernt werden mussten; die Kunststoffteile hätten sich aber mittels allgemein gebräuchlicher Werkzeuge leicht in einen verwendbaren Zustand versetzen lassen. Auch waren die vorhandenen (Druck-)Teile so dimensioniert, dass sie zueinander passten und zum Zusammenbau geeignet waren; die vorhandenen Teile, insbesondere die oberen und unteren Waffengehäuse - die den Verschluss, den Lauf und die Abschusseinrichtung aufnehmen - und die Verschlussträger - die den Verschluss nach hinten abschließen -, stellten zudem bereits wesentliche (Bau-)Teile der angestrebten Schusswaffe dar. Die wenigen Metallteile, die für eine Funktionsfähigkeit der Schusswaffe darüber hinaus noch erforderlich waren (Lauf, Verschluss mit Federführungsstange, Schlagbolzen sowie verschiedene Federn und Schrauben) und die neben den restlichen Kunststoffteilen noch fehlten, hätten als Einzelteile in handelsüblichen Baumärkten oder im Internet erworben werden können, wie es sich der Angeklagte auch vorgenommen hatte. Mit diesen und den restlichen Kunststoffteilen hätte die halbautomatische Selbstladewaffe des Typs „FGC-9 MKII“, Kaliber 9 mm, in funktionsfähiger Weise zusammengebaut werden können. Darüber hinaus hatte der Angeklagte auch die passenden Magazingehäuse mit einem Fassungsvermögen von 25 Schuss gedruckt. Hinsichtlich der Vorgehensweise beim Zusammenbau der Kunststoff- und Metallteile tauschte sich der Angeklagte insbesondere in der Telegram-Gruppe "GRUPPE3" aus, die sich mit dem Bau und der Beschaffung von Waffen und Waffenteilen beschäftigte und der unter anderem auch der Zeuge Zeuge9 angehörte. Diesen fragte der Angeklagte mehrfach, ob dieser für ihn einzelne Waffenteile besorgen könne, da der Angeklagte - würde er selbst danach Ausschau halten - mit einer Hausdurchsuchung bei ihm rechnete. Der Zeuge Zeuge9 sicherte ihm die Besorgung einzelner Teile zu, teilweise übermittelte er aber auch nur entsprechende Webseiten, auf denen diese erworben werden konnten; gleichzeitig gab er dem Angeklagten fortlaufend Tipps zur Optimierung des Druckverfahrens und des Zusammenbaus. Dem Angeklagten, der sich nunmehr auch in seinem "Knowhow" zum Waffendruck und -zusammenbau ausreichend gefestigt sah, war bewusst, dass er sich für einen wirksamen Einsatz der Waffen nicht nur in der Handhabung des Druckverfahrens, sondern auch in der Handhabung des Waffeneinsatzes selbst auskennen musste. Mittlerweile betrachtete er die zur Umsetzung seiner Pläne erforderliche Suche nach "qualifizierten" Mitstreitern und die Erlangung der notwendigen technischen Fertigkeiten zur Waffenherstellung als hinreichend vorangeschritten und entschloss sich daher, diesen weiteren Schritt zur Umsetzung seiner Pläne zu gehen und sich um die Erlangung der erforderlichen Schussfertigkeiten zu bemühen. Zu diesem Zweck besuchte er im Oktober 2023 mehrfach den lokalen Schützenverein in Ort16, wo er den Umgang mit verschiedenen Schusswaffen und das Schießen übte. Nachdem die Ermittlungsbehörden aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen - insbesondere der nun begonnen Schießübungen des Angeklagten - von einem bevorstehenden Anschlag des Angeklagten ausgingen, entschlossen sie sich die verdeckte Ermittlungsphase zu beenden. Aufgrund des Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 24.10.2023 (Az.: 953 Gs 6430 Js 225583/23) kam es am 15.11.2023 zu einer Durchsuchung des Wohnhauses des Angeklagten, wobei folgende Gegenstände aufgefunden und sichergestellt werden konnten: Im Zimmer des Angeklagten im ersten Obergeschoss : Auf dem Nachttisch neben dem Bett: - einen MP3-Player, Fabrikat „Mechen“, auf dem sich mehrere Lieder mit nationalsozialistischen Inhalten (Glorifizierung Hitlers, des NS-Regimes und der SS, etwa: „Sieg Heil Viktoria“; „SS marschiert in Feindesland“ und „Hitlerjugend – das Lied vom großen Marsch“) befanden. Auf dem Schreibtisch : - einen schwarzen Tower-PC, auf dem sich unter anderem Waffenbauanleitungen und Schriften zur militärischen Kriegsführung („SF5 Build Tutorial“; „Der totale Widerstand – Kriegsanleitung für jedermann“; „Wehrmacht Fitness“; „Hitler’s Second Book German Foreign Policy“; „Leibesübungen der SA“), Fotos von Waffen (Pistole Glock 17, schwarzes Sturmgewehr mit Magazinen, zerlegtes Sturmgewehr Kalaschnikow AK47), Preislisten zu diversen Spreng- und Feuerwerkskörpern wie Knallkörper, Raketen, Kugelbomben (Dateiname „Preisliste 7.11.23“) sowie eine Vielzahl an Bild- und Multimediadateien zu den Themen Waffen und Waffenbau (u.a. mittels 3D Drucker), NS-Verherrlichung, Gewaltverherrlichung und Pornografie befanden; - eine graue - aus einem 3D-Drucker stammende - Hitler-Büste; - eine Festplatte „Seagate" 500 GB in Silber, auf der sich eine Vielzahl an Bild- und Multimediadateien mit nationalsozialistischem und antisemitischem Hintergrund befanden; - mehrere USB-Sticks, darunter auch ein USB-Stick „SanDisk" in Schwarz, auf dem sich die Dateien/Dokumente „Methoden und Herangehensweisen zum Zwecke des Sieges des deutschen Volkes" und „Das nationalsozialistische Wehrdorf – eine Etappe auf dem Weg zur neuen Volksgemeinschaft" sowie ein Feldpostbrief des „Kurt L. an seine Mutter“ vom 19.02.1943 und 21.02.1943 befanden, den der Angeklagte anlässlich der Veranstaltung zum „Heldengedenken“ auf dem Ostfriedhof in Ort15 verlesen hatte. An einer Pinnwand an der Wand neben dem Schreibtisch : - Diverse handschriftlich beschriebene Zettel und Karteikarten, die unter anderem eine Einkaufsliste für verschiedene Waffenteile beinhaltete, wie„Firing Pin Spring" (Schlagbolzen-Druckfeder), „Mag catch spring" (Magazinfeder), „(Secondary) buffer spring" (Pufferfeder) sowie „Lernziele“ unter anderem „A. Weltanschauung. NS.“ und eine Liste/Aufzählung mit verschiedenen Unternehmen, alphabetisch sortiert und teilweise mit einem Davidstern gekennzeichnet. Auf der Fensterbank hinter dem Schreibtisch in einem offenen Pappkarton : - ein mittels 3D-Drucker gedrucktes Waffengriffstück (unteres Gehäuse) für die Schusswaffe FGC-9 Mk II. Auf einem Holztisch rechts neben dem Schreibtisch : - einen 3D-Drucker des Typs „Shenzhen Creality 3D Technologie“ nebst zugehöriger SD-Karte, auf der sämtliche Baupläne zur Herstellung der Schusswaffe FGC-9 Mk II im 3D-Druckverfahren enthalten waren. Auf dieser SD-Karte befanden sich auch die zu den ausgedruckten Waffenteilen gehörenden Druckaufträgen für die Herstellung der Schusswaffe. Auf einem Regal rechts neben dem vorgenannten Holztisch : - in einer offenen roten Kiste: o zwei mittels 3D-Drucker gedruckte Gewehrläufe (jeweils hinterer Teil des zweiteiligen oberen Gehäuses) für die Schusswaffe FGC-9 Mk II; o vier mittels 3D-Drucker gedruckte Gewehrläufe (jeweils vorderer Teil der zwei zweiteiligen oberen Gehäuse und zwei Verschlussträger) für die Schusswaffe FGC-9 Mk II; o drei mittels 3D-Drucker gedruckte Magazingehäuse mit einer Ladekapazität von jeweils 25 Patronen (zwei blaue und ein schwarzes) für die Schusswaffe FGC-9 Mk II; o zwei mittels 3D-Drucker gedruckte Griffstücke/Griffschalen (blau und schwarz) für die Schusswaffe FGC-9 Mk II; o eine mittels 3D-Drucker gedruckte Abzugsvorrichtung (unteres Gehäuse) für die Schusswaffe FGC-9 Mk II; o eine mittels 3D-Drucker gedruckte Schulterstütze (Bodenstück mit Schließfedergehäuse) für die Schusswaffe FGC-9 Mk II; o 14 mittels 3D-Drucker gedruckte Waffenkleinstteile (2 blaue, 12 schwarze) für die Schusswaffe FGC-9 Mk II. - frei zugänglich auf dem Holzregal : o ein weiteres mittels 3D-Drucker gedrucktes Magazingehäuse mit einer Ladekapazität von 25 Patronen für die Schusswaffe FGC-9 Mk II; o eine Machete „Walther“, Modellbezeichnung „MachTac“, Gesamtlänge von 554 mm, einseitig geschliffene Klinge, spitz zulaufend, Klingenlänge 410 mm, Klingenbreite zwischen 40 mm und 75 mm, mit Schutztasche; o eine mittels 3D-Drucker gedruckte Weaver-Montageschiene zur Montage von Zubehör (Zielfernrohr o.ä.) für die Schusswaffe FGC-9 Mk II; o ein mittels 3D-Drucker gedrucktes Schulterstück (schwarz) sowie drei mittels 3D-Drucker gedruckte Montagestücke (blau und zweimal schwarz; Hinterschaft mit drei Schaftklappen) für die Schusswaffe FGC-9 Mk II. In einem rechts von der Eingangstür stehenden, unverschlossenen Kleiderschrank aus Holz: - ein funktionsfähiges schwarzes Luftgewehr des Typs „Mercury“ mit montiertem Zielfernrohr, Modell Chilli, „F im Fünfeck“, 4,5 mm, mit einer durchschnittlichen Mündungsgeschwindigkeit von 6,6 Joule; - ein funktionsfähiges braunes Luftgewehr des Typs „Diana“, Modell 38, „F im Fünfeck“, 4,5 mm, mit einer durchschnittlichen Mündungsgeschwindigkeit von 7,3 Joule; - in einer Schublade unten rechts: ein funktionsfähiges schwarzes Elektroimpulsgerät „Power Max“ (Länge: 190 mm, Breite: 65
- mm)mit Prüfzeichen „PTB im Kreis“ im Holzschrank; In einem rechts neben dem vorgenannten Kleiderschrank stehenden, unverschlossenen Holzschrank : - eine Knallkartusche 9mmPAKnall des Herstellers PTS; - fünf Pyro Knallpatronen des Herstellers Zink Feuerwerk, wobei auf den einzelnen Patronen jeweils die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergebenen Prüfzeichen (PMII-0003 -pyrotechnische Munition der Kat. II) aufgedruckt waren; - in einem unverschlossenen Waffenkoffer: o die durch den Angeklagten am Lauf manipulierte (s.o.) funktionsfähige SRS-Pistole des Typs „Geco“ mit „PTB im Kreis“ des Herstellers Dynamit Nobel, Modell 225; o ein Magazin zur SRS-Pistole „Geco“ mit einer Ladekapazität von 9 Kartuschen; - eine Luftpistole „Umarex“, „F im Fünfeck“, Kaliber 4,5 mm, Modell S.P.50; - im Holzschrank unten: Diverse Schriftstücke des Angeklagten („Traumbeschreibungen“; 33 Blätter) im Holzschrank unten, die Bezüge zum Nationalsozialismus („NS“ und „HJ“) und zu Waffen („Schreckschusspistole“, „Revolver“, „Sprenggebiet“, „Schrotflinte“, „AK47“, „Handgranate“) thematisierten (etwa: „Jagd“ auf „Neger“; „Verteidigung der Insel“) sowie ein Blatt mit einem ursprünglich den Briefkopf des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland tragend, bei dem dieser Briefkopf durchgestrichen und durch ein Hakenkreuz und SS-Runen ersetzt worden war. In einem weiteren Holzschrank hinter der Zimmertür : - Diverse Schriftstücke, bestehend aus 22 Blättern (etwa Fotografien aus der NS-Zeit und Blätter mit anti-israelischen Inhalten, nämlich einen Boykottaufruf und eine Auflistung von Unternehmen mit einem Bezug zu Israel); - ein Schnellhefter mit 30 Blättern in englischer Sprache mit dem Titel "SS Race Theory and Mate Selection Guidelines", die die Themen Blutlinie, Vorfahren, Rasse sowie Volk, Vererbung und Vermischung verschiedener Rassen und dessen Konsequenzen, „die Judenfrage“, „Rassenhygiene“ und „Partnerwahl“ thematisieren. - ein Übungsheft für das Schulfach Physik. In der Küche im Erdgeschoss : - auf einer Küchenzeile/Sideboard neben der Zugangstür ein schwarze Handy Samsung Galaxy J3 des Angeklagten (IMEl-Nr.: …), auf dem sich Teile der festgestellten (Chat)Kommunikationsinhalte, Audiodateien (u.a. Lieder mit rechtsextremen Liedtexten der Band „Erschießungskommando“) sowie eine Vielzahl von Bild- (rechtsextreme Ideologie, Waffen und Schusswaffen sowie zum Thema Kriegsführung) und Videodateien (verschiedene Leute singen „Ausländer raus, Ausländer raus, Deutschland den Deutschland, Ausländer raus“ zur Melodie von „L’amour Toujours“; Schießübungen des Angeklagten auf einem Schießstand mit einer Langwaffe; Angeklagter sagt „Deutschland den Deutschen“) befanden. Im Flur im Erdgeschoss : - auf einem Tisch zwischen Küche und Wohnzimmer: ein defektes silbernes Handy Samsung Galaxy A6; - im Rucksack des Angeklagten ein MP3-Player des Typs „Surfans F20“. Auf dem Dachboden : - eine rote Schatulle, die der Angeklagte mit diversen nationalsozialistischen Symbolen (Hakenkreuze in rot und schwarz; SS-Schriftzeichen, Siegrunen, Odalrunen und eine schwarze Sonne) und Parolen („HEIL HITLER“, „Es lebe das freie Deutschland", „Gruppe9", „Notvorrat/Lagerraum" und „Zeitkapsel") verziert hatte; - in dieser Schatulle: o zwei Filzstifte, o 0,42 € Bargeld, o ein Sägeblatt, o ein von dem Angeklagten handschriftlich verfasster Brief "Lieber Volkesbruder" vom 10.01.2021, mit Hakenkreuzen und Lebensrunen; o ein blaues Feuerzeug der Marke BIC; o eine Kordel. In einer Garage auf dem Grundstück: - auf einem Metallschrank ein Bleischmelzapparat (Hersteller: Lee; Modell: 90945) mit einem Schmelztopf mit einem Fassungsvermögen von ca. 9 Kilogramm. Die aufgeführten Gegenstände gehörten sämtlich dem Angeklagten; die aufgefundenen und sichergestellten Waffenteile hatte der Angeklagte zuvor selbst mit seinem 3D-Drucker hergestellt. Fall 2 der Anklageschrift: Am Vortag der Teilnahme des Angeklagten an dem von der FSNAG organisierten „Trauermarsch“ anlässlich der Bombardierung von Dresden kam der Angeklagte ebenso wie andere Teilnehmer dieser Veranstaltung, etwa Person1 und der Zeuge Zeuge8, in einer für wenige Tage angemietete Ferienwohnung „Name“ in Dresden zusammen. Dort veranstaltete der Angeklagte am 10.02.2023 um ca. 19 Uhr einen Livestream auf dem öffentlichen Telegram-Kanal der FSNAG namens „Gruppe4“, der zu dieser Zeit über 638 Abonnenten verfügte. Dem Angeklagten war dabei bewusst, mit welchen Inhalten der Livestream versehen werden sollte und wurde. Zu Beginn dieses Livestreams wurde das Logo der FSNAG eingeblendet. Es folgten verschiedene kurze Filmsequenzen, in welchen verherrlichende Aufnahmen aus der Zeit des Nationalsozialismus zu sehen waren. Zunächst waren Sequenzen zu sehen, in denen Adolf Hitler in Uniform und andere Personen den Hitlergruß zeigten. Danach folgte eine Sequenz, in welcher Adolf Hitler mit einem Schäferhund zu sehen war, den er streichelte. Im Anschluss daran waren Sequenzen von Babys zu sehen, gefolgt von Aufnahmen eines Marsches uniformierter junger Männer. Anschließend waren Aufnahmen verschiedener Frauen, unter anderem während ihrer sportlichen Aktivitäten, zu sehen. Zu einem späteren Zeitpunkt dieser Sequenz waren auch drei Frauen zu sehen, die den Hitlergruß zeigten. Die Aneinanderreihung dieser verschiedenen Filmsequenzen schließt mit einer ebensolchen Adolf Hitlers ab, der unter anderem den Hitlergruß zeigte. Im Anschluss hieran trat der Angeklagte selbst vor die Kamera, begrüßte die Zuschauer und moderierte nunmehr den „Gastredner“ Person1 an, einen - auch in dieser Eigenschaft dem Angeklagten - bekannten Holocaustleugner. Person1 hielt nunmehr für weitere ca. 15 Minuten eine Rede mit in Teilen rassistischen und den Holocaust leugnenden Inhalten. Nach dem Redebeitrag des Person1 wurde erneut das Logo der FSNAG eingeblendet, bevor das Video und der Livestream kurz drauf endeten. Die Videoaufzeichnung des Livestreams hatte der Angeklagte mit seinem Handy erstellt, live in das Internet gestreamt und anschließend auf dem Telegram-Kanal der FSNAG hochgeladen, wo das Video des Vortrags bis zum 27.02.2023 544-mal aufgerufen und acht Mal kommentiert wurde. III. 1. Die Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten beruhen auf seinen entsprechenden Angaben, dem erörterten Bundeszentralregisterauszug vom 07.08.2024, den verlesenen Einstellungsentscheidungen der Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn vom 20.09.2022 (Bl. 66f. SB 3 Js 10782/22), vom 15.07.2021 (Bl. 33f. SB 5 Js 19077/20) und vom 25.11.2022 (Bl. 81f. SB 7 Js 11340/22) sowie zwei in Augenschein genommenen Lichtbildern, auf denen der Angeklagte den sog. Hitlergruß zeigend zu sehen ist (Bl. 8, 9 SB 5 Js 19077/20), der verlesenen Strafanzeige der Schulleiterin der Schule1 vom 29.09.2020 (Bl. 4 SB 5 Js 19077/20), dem verlesenen Schreiben der Schule1 „Erklärung zur Äußerung „des Angeklagten“ im Deutschunterricht am 9.9.2020“ vom 01.10.2020 (Bl. 6 SB 5 Js 19077/20), dem Inhalt des in der Hauptverhandlung erstatteten Berichts der Jugendgerichtshilfe als auch den entsprechenden Angaben zur Person des Angeklagten seitens der Zeugen Zeugin2, Zeuge1, Zeugin13 (Tante des Angeklagten), Zeugin14 (ehemalige Erzieherin des Angeklagten), Zeugin15, Zeuge16, Zeugin17 und Zeugin18 (alle ehemalige Lehrer des Angeklagten), Zeuge19 und Zeuge20 (ehemalige Lehrer und Schulleiter des Angeklagten), Zeuge21 (Diplom-Soziologe des HLKA), Zeuge5 (Psychologe), KHK PB1 (Beamte „IKARus“), Zeuge6 und Zeuge7 (Freunde des Angeklagten). Die getroffenen Feststellungen zum Sexualverhalten des Angeklagten basieren auf seinen entsprechenden Angaben sowie den in Augenschein genommenen, von dem Angeklagten selbst gefertigten Videos, die sein Sexualverhalten zeigen (Bluray Bl. 2192 Bd. XI, „CD-Anlage zu den Auswerteberichten zum Ass.-Nr. 1.1.3.1 (Mobiltelefon) von KKin PB2, 28.11.2023 und 11.12.2023, Bild-, Video- und Audiodateien“, Videos vom Handy, Sonderband „Private Videos und Daten“, Bl. 1ff.). 2. Der Angeklagte hat angegeben, dass sämtliche Schilderungen in der Anklageschrift zum objektiven Geschehen zuträfen. Sein dort geschildertes Verhalten räume er vollständig ein. Er habe aber zu keiner Zeit vorgehabt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen. Alle Chatnachrichten, Telefonate und Treffen, wie sie hier im Verfahren vorliegen würden, seien richtig und zutreffend. Dies sei alles so gewesen, wie es dargestellt werde. Er habe er oft gemeckert und gehetzt. Es sei häufig so gewesen, dass er seinen Ärger - etwa aus der Schule - dadurch abgebaut habe, dass er seiner Wut in den Chats freien Lauf gelassen habe. Es sei bei ihm so, dass er seinen Ärger loswerden müsse und es ihm erst danach wieder besser gehe. Er habe gedacht, dass das Internet der richtige Ort hierfür sei, weil man dort anonym sei. Seine Aussagen habe er aber nicht so gemeint, dass er eine Straftat begehen wolle. Er habe lediglich den Fehler gemacht, sich so verhalten zu haben, dass man denken könne, er wolle eine schwere staatsgefährdende Gewalttat begehen. Dies tue ihm leid. Er wisse, dass er es im Laufe der Zeit „übertrieben“ habe. Das ganze Verfahren sei für ihn sehr belastend. Interesse an Politik habe er seit circa 2014/2015. Angefangen habe dies damit, dass seine Mutter ihm im Zusammenhang mit der damals aufgekommenen Flüchtlingskrise ein Video gezeigt habe. Seine Mutter sei der Meinung gewesen, dass die zunehmende Islamisierung falsch sei. Dies habe er übernommen. Er habe sich dann mehr und mehr für das Handeln des Staates interessiert und sei für sich zu dem Schluss gekommen, dass dem Staat Versagen vorzuwerfen sei. Er habe die fortschreitende Islamisierung für sich als bedrohlich empfunden. Dass es im Stadtbild von Ort9 immer mehr „Neuankömmlinge“ gegeben habe, habe er für befremdlich gehalten. Sein Interesse an diesem Thema habe sich im Laufe der Zeit dann immer weiter ausgeprägt. Er habe sich fortlaufend informiert, etwa Zeitung gelesen. Er sei zur Überzeugung gelangt, dass durch eine wachsende Islamisierung islamische Regeln auch hier in das Zusammenleben einfließen könnten, was er nicht gewollt habe. Auch missfalle ihm, dass es in Deutschland vermehrt Kalifat-Demonstrationen gebe. Er habe befürchtet, dass es eine Entwicklung in Richtung eines „Gottesstaates“ geben könne. Dabei habe er auch Parallelen zu den Geschehnissen im Iran gesehen. Vor der islamischen Machtübernahme sei der Iran ein liberaler Staat gewesen, was heute nicht mehr der Fall sei. Heute habe er diese Ängste nicht mehr, da Deutschland diese Gefahr erkannt und politisch mit einer entsprechenden Migrationspolitik reagiert habe. Auch in der Schule habe er begonnen, über das Thema der von ihm als bedrohlich empfundenen wachsenden Islamisierung in Deutschland zu sprechen. Er habe seine Kritik hieran zunehmend offen und offensiv verbalisiert. Er habe feststellen müssen, dass seine deutschen Mitschüler nicht das gleiche Interesse wie er an diesem Thema gezeigt hätten. Sein Verhalten habe dazu geführt, dass seine muslimischen Mitschüler ihm gegenüber feindselig eingestellt gewesen seien, was zu Streit und Auseinandersetzungen geführt habe. Er habe die muslimischen Mitschüler als bedrohlich empfunden, weswegen er irgendwann angefangen habe, eine Glasflasche „als Waffe“ mit in die Schule zu nehmen, mit der er auch mal gedroht habe. Er habe Schutz vor politischer Gewalt gewollt. Nachdem er 2016/2017 sein erstes Handy bekommen habe, sei er auch in verschiedenen sozialen Medien aktiv gewesen. Er habe dort alles konsumiert, was seinem Interesse entsprochen habe. So habe er sich häufig über die Inhalte der Partei die „Republikaner“ in den USA informiert; insbesondere die Themen und dortigen Ansichten zum Waffenrecht und der Migrationspolitik hätten ihn interessiert. Auch Donald Trump als Person habe ihn interessiert. Als er etwa 14 Jahre alt gewesen sei, habe er seinen ersten Computer bekommen, mit dem er sich dann noch häufiger im Internet aufgehalten habe. Zu dieser Zeit habe er von einem Freund einen Link zu dem Forum „politisch inkorrekt“ erhalten, auf dem er in der Folge sehr aktiv gewesen sei. Ihm habe gefallen, dass es in diesem Forum keine Regeln oder Moderatoren gegeben habe. Dort sei er auf Reden von Adolf Hitler gestoßen sowie Erklärungen, die die Leugnung des Holocausts zum Gegenstand gehabt hätten. Es sei häufig um antisemitische Verschwörung gegangen, etwa, dass die Juden an der sog. Flüchtlingskrise im Jahr 2015 schuld seien. Er sei von den dortigen Themen begeistert und überzeugt gewesen, so dass er zunehmend eine antisemitische Haltung eingenommen habe. All dies habe sich auch in seinem Verhalten außerhalb des Internets niedergeschlagen. Er habe sich mehr und mehr rassistisch verhalten, weil dies seinem Weltbild entsprochen habe. Vor dem Hintergrund, dass er sich von Ausländern bedroht geführt habe, habe er auch ab etwa seinem 14. Lebensjahr täglich ein Jagdmesser mit in die Schule genommen. Irgendwann habe er alles, was er im Zusammenhang mit seiner antisemitischen und rassistischen Gesinnung gelesen und gesehen habe, für wahr gehalten. Seine Wahrheit habe er verbreiten wollen. Ab dem Jahr 2018/2019 habe er seine politischen Überzeugungen auch in der Schule immer offensiver vertreten. Er habe etwa seine Mitschüler und Lehrer mit Statistiken konfrontiert, die seine politische Überzeugung gestützt hätten. Er habe sich abfällig über Juden, Muslime und „Schwarze“ geäußert. Eigentlich habe er sich abwertend gegenüber allen geäußert, die politisch anders denken. Auch gegenüber sexuellen Minderheiten habe er sich öffentlich abfällig geäußert. Kurz nach Beginn der Coronapandemie sei er auf den privaten Messengerdienst „Element“ aufmerksam geworden, den er sich auf seinen PC heruntergeladen habe. Er habe sich einen Account erstellt und sei in verschiedenen Chaträumen aktiv gewesen. Dort sei insbesondere politisch viel diskutiert worden. Reale Kontakte hätten sich hieraus aber nicht ergeben. Er habe aber mit den dortigen Chatteilnehmern auch gemeinsam Videos angesehen, etwa über die rechte Szene. Er habe sich zunehmend in Chaträumen aufgehalten, in denen Personen mit gleichem Gedankengut wie er gewesen seien. Die Coronamaßnahmen habe er für überflüssig und übergriffig gehalten. Er sei bis heute ein Impfgegner. Die auferlegte Maskenpflicht habe er nicht befürwortet. Die angeordneten Ausgangssperren habe er nicht eingehalten und sich auch nicht getestet. Die politischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie seien falsch gewesen. So stellten etwa die angeordneten Geschäftsschließungen eine wirtschaftlich schlechte Entscheidung dar. Auch das Thema Corona sei in den verschiedenen Foren und Chatträumen diskutiert worden. In diesem Zusammenhang sei auch von Polizeigewalt in China berichtet worden. Er habe Angst gehabt, dass eine solche Polizeigewalt auch in Deutschland Einzug halten könne. Insgesamt habe man in den von ihm besuchten Chats die Coronamaßnahmen als falsch angesehen und sei der Meinung gewesen, dass es sich hierbei um eine jüdische Verschwörung handele. Als er sich über die verschiedenen Impfhersteller informiert habe, habe er auch herausgefunden, dass es sich bei diesen um Juden handele. Dies habe seine antisemitische und judenfeindliche Einstellung auch in diesem Zusammenhang weiter verstärkt. Auch nach seinem Schulwechsel auf das Gymnasium in Ort10, wo er ebenfalls sein Jagdmesser täglich mit sich geführt habe, habe er seine politische Meinung immer klar geäußert und vertreten. In den Chaträumen sei er auch mit verschiedenen Gewaltdarstellungen konfrontiert worden. Er habe Videos gesehen, wie Kartellmitglieder anderen Leuten die Hände abgetrennt oder Ausländer von Nichtausländern zusammengeschlagen worden seien. Er habe auch zahlreiche Gewaltvideos gesehen, in denen die Opfer meist hellhäutige Personen, die Angreifer hingegen in der Regel dunkelhäutig gewesen seien. Mit den in den Gewaltvideos dargestellten Opfern habe er sich identifizieren können. Er habe gewollt, dass solche Täter nicht in seiner Nähe seien, weswegen er solche Leute gemieden habe, die genauso aussehen würden. Ab 2021 habe er zudem den Messenger-Dienst Telegramm genutzt. Auch hier sei er in einer Chatgruppe gewesen, in der Coronakritiker zusammen gewesen seien. Dieser Kontakt sei über seine Mutter zustande gekommen. Er habe auch einmal an einer Demonstration gegen die Corona-Politik in Ort9 teilgenommen. Dies habe ihm aber nicht zugesagt, er halte von Demonstrationen nichts. Er sei überzeugt davon, dass dies nichts bringe. Bei Telegramm habe er oft gechattet und nach Gruppen gesucht, die seiner politischen Gesinnung entsprechen. So sei er auch auf die Chatgruppe „GRUPPE1“ von Person2 aufmerksam geworden. Bei diesem handele es sich um einen Ingenieur aus Ort17, der seit 17 Jahren verschiedene Aufklärungsvideos erstelle und über verschiedene rechte Themen poste. All dies habe ihm gefallen. Er habe auch mal mit Person2 persönlich gechattet, wobei sich über verschiedene Themen unterhalten worden sei, insbesondere aber rechte Politik. Er habe zu Person2 aufgesehen, weil dieser offen gesagt habe, was er denke. Er - der Angeklagte - habe im Internet Kontakt genau zu solchen Leuten gesucht, die mit ihm auf einer Wellenlänge seien. Bei seinen Unterhaltungen auf Telegramm sei es um ähnliche Inhalte gegangen wie in den Foren, die er zuvor besucht habe. Es sei auch hier um Verschwörungstheorien gegangen, bei denen hauptsächlich antisemitisches Gedankengut transportiert worden sei. Er habe diese Verschwörungstheorien geglaubt. Insgesamt habe er die Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehr kritisch gesehen und nicht geglaubt. Den Quellen und Aussagen, die gegen seine Überzeugung gesprochen hätten, habe er nicht geglaubt. In der Chatgruppe „GRUPPE1“ sei auch die Zeugin Zeugin22 Mitglied gewesen, die er aber nicht persönlich kennengelernt habe. Er habe mit ihr häufig gestritten, da sie als überzeugte Christin oft versucht habe, andere Leute und auch ihn entsprechend ihrer religiösen Einstellung zu missionieren. Er sei daneben auch Mitglied der Telegramm-Gruppe „Gruppe5“ gewesen, in welcher hauptsächlich Corona-kritische sowie nationalsozialistische Themen besprochen worden seien. Er habe dort die Nachrichten geschrieben, wie sie in der Erkenntnismitteilung des Landesamtes für Verfassungsschutz aufgeführt seien. Man sei dort dem dritten Reich gegenüber nicht negativ eingestellt gewesen, weswegen er auch dort nach Personen gesucht habe, die seiner politischen Einstellung entsprochen hätten. In der Telegramm-Chatgruppe „GRUPPE1“ habe er einige Monate vor November 2022 den Zeugen Zeuge8 kennen gelernt. Dieser habe ihm von alten Parteien und von der Naziszene berichtet, was ihn interessiert habe. Der Kontakt zu dem Zeugen Zeuge8 habe sich daraufhin verfestigt. Der Zeuge Zeuge8 habe ihn dann zu einer Veranstaltung am 13.11.2022 in Ort15 eingeladen. Hierbei sei es darum gegangen den im Weltkrieg gefallenen Soldaten in Form eines sog. „Heldengedenkes“ zu gedenken. Ausrichter dieses „Heldengedenkens“ sei eine Gruppierung namens FSNAG (Freiheitlich-Sozial-Nationale-Aktionsgruppe) gewesen, deren „Anführer“ der Zeuge Zeuge8 gewesen sei. Die FSNAG habe sich zum Ziel gesetzt, eine heterogene rechte Szene zu schaffen. Der Zeuge Zeuge8 sei auch derjenige gewesen, der die Veranstaltung koordiniert habe. Er - der Angeklagte - habe sich sehr über die Einladung gefreut und sofort zugesagt, weil er es gut gefunden habe, wofür die Soldaten damals gekämpft hätten. Auch er wolle heute dafür kämpfen. Er sei der Meinung, dass die Alliierten Aggressoren gewesen seien, die die Wehrmachtssoldaten angegriffen hätten. Deutschland sei durch politische Verfolgung ausgegrenzt worden. Er habe bei dieser Veranstaltung einen Redebeitrag übernehmen sollen, wozu er sich bereit erklärt habe. Hierzu habe er aus dem Internet einen alten Feldpostbrief heruntergeladen und eine Rede vorbereitet. Er habe hierbei darauf geachtet, nichts „krass Illegales“ zu sagen. Er habe sich dann zunächst nicht weiter über die FSNAG informiert. Er habe sich einfach erhofft, dort Zeit mit Gleichgesinnten verbringen zu können. Die Veranstaltung habe dann auf dem Ost-Friedhof in Ort15 stattgefunden. Dort habe er den Zeugen Zeuge8, den Person2 und den Zeugen Zeuge9 auch persönlich kennengelernt. Teilgenommen an der Veranstaltung habe auch eine rechte Gruppierung namens „Neue Stärke“, die in der Region Ort15 sehr bekannt sei. Im Anschluss an die Veranstaltung habe noch ein Liederabend in einer Sporthalle in Ort15 stattgefunden. Auch dies habe ihm gut gefallen. Dort habe ein in der rechten Szene bekannter Sänger Lieder vorgetragen. Der Liederabend sei dann aber durch das SEK aufgelöst worden, wobei auch seine Personalien festgestellt worden seien. In der Folge der Veranstaltung habe er den Kontakt zu dem Zeugen Zeuge8 aufrechterhalten, der ihn kurz darauf zu einer weiteren Veranstaltung der FSNAG am 11.02.2023 nach Dresden eingeladen habe. Hierbei sei es um einen Aufzug anlässlich des Jahrestags der Bombardierung Dresdens im 2. Weltkrieg gegangen. Auch an dieser Veranstaltung habe er teilgenommen und einen Banner der FSNAG mit der Aufschrift „Dresden 1945 - Bombenterror“ getragen. Nach Dresden sei er bereits am 10.02.2023 gereist, wo er mit dem Zeugen Zeuge8 und weiteren Mitgliedern der FSNAG sowie Person1 eine Ferienwohnung bezogen habe. Bei dem Person1 handele es sich um einen in der rechten Szene populären Holocaust-Leugner, den er bereits von der Veranstaltung in Ort15 im November 2022 gekannt habe. Er sei dann in der Ferienwohnung gebeten worden, einen Vortrag von Person1 anzumoderieren, wozu er sich bereit erklärt habe. Vor dem Vortrag seien Videos und Bildsequenzen aus der Zeit des Nationalsozialismus, unter anderem von Adolf Hitler, an die Wand projiziert worden. Ihm sei bewusst gewesen, dass es hierbei auch um verbotene Symbole gehandelt habe. Der Vortrag von Person1 sei so gehalten worden, wie auf der Aufnahme hiervon ersichtlich. Er - der Angeklagte - habe den gesamten Vortrag mit seinem Handy gefilmt und live auf dem Telegrammkanal „Gruppe4“ gestreamt. Das Video habe er hochgeladen, so dass es auch danach noch abrufbar gewesen sei. Er habe gewusst, dass es sich bei diesem Kanal um einen öffentlichen Kanal gehandelt habe. Am 21.02.2023 habe die Polizei mit ihm eine Gefährderansprache durchgeführt. Anlass hierfür seien insbesondere die von ihm gemachten Aussagen in den Chats gewesen, wonach er mit einem Auto in eine Menschenmenge fahren wolle. Er habe sich vorher schon gedacht, dass die Polizei irgendwann einmal wegen seiner Chatäußerungen auf ihn zukommen werde, weil diese teilweise sehr schlimm gewesen seien. Nach der Gefährderansprache habe er sich vorgenommen, sich in Zukunft nicht mehr in dieser Weise in der Öffentlichkeit zu äußern. Die Sorge, die ihm vermittelt worden sei, sei für ihn nachvollziehbar gewesen, auch wenn er tatsächlich nichts dergleichen vorgehabt habe. Er habe lediglich ein „loses“ und „verrohtes“ Mundwerk. Er habe in der Folge auch den Kontakt zur FSNAG abgebrochen, weil er für sich zu der Erkenntnis gelangt sei, dass diese Kontakte für ihn nicht gewinnbringend seien. Er habe nach einer Gemeinschaft mit Leuten gestrebt, mit denen er zusammenleben könne. Zu dieser Zeit habe er immer häufiger den Eindruck gehabt, dass das staatliche Handeln immer weniger mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Im März 2023 seien in der Schule dann erstmals die Mitarbeiter des Programms „IKARus“ auf ihn zugekommen, die ihm das Programm vorgestellt hätten. Für eine Aufnahme in das Programm habe er jeglichen Kontakt in die rechte Szene aufgeben sollen, was er nicht gewollt habe. Da ihm mitgeteilt worden sei, dass er aufgrund der von ihm bekannt gewordenen Umstände derzeit keine Fahrerlaubnis erhalten werde, habe er - um eine solche doch noch zu bekommen - aus „taktischen Gründen“ zunächst den Kontakt mit den Mitarbeitern von „IKARus“ aufrechterhalten. Nachdem er den Kontakt zu den Mitgliedern der FSNAG abgebrochen gehabt habe, habe er sich zunehmend den Zeugen Zeuge9 und Zeuge23 zugewandt, deren Kontakt er als für sich gewinnbringender eingeschätzt habe; insbesondere der Zeuge Zeuge9 sei sehr intelligent und unterstütze in Ort13 die rechte Partei „Die Heimat“, was er - der Angeklagte - gutheiße. Er habe den Eindruck gehabt, mit dem Zeugen Zeuge9 eher als noch mit dem Zeugen Zeuge8 auf einer Wellenlänge zu liegen. Aus diesem Grund habe er die Zeugen Zeuge9 und Zeuge23 - den er ebenfalls aus dem GRUPPE1-Chat gekannt habe - auch zu sich nach Hause eingeladen habe, wo man sich an Ostern, am 07.04.2023 getroffen habe. Den Zeugen Zeuge9 habe er danach auch noch einmal in Ort13 besucht, wo er bei diesem vom 22.07.2023 auf 23.07.2023 übernachtet habe. Anlässlich dieses Besuchs habe ihm der Zeuge Zeuge9 die Stadt Ort13 gezeigt; man habe die verschiedenen „Multikulti-Viertel“ sowie das Viertel „…“ mit dem sog. „Nazi Kiez“ angeschaut. Den Besuch des Zeugen Zeuge9 habe er auch dazu genutzt, um sich auf eine schulische Hausarbeit vorzubereiten, die er am 02.06.2023 mit dem Titel „Kloake oder Lebenstraum? Die Stadt der Zukunft“ verfasst habe. Die Idee hierzu sei entstanden, als er ein Buch über die Städteplanung von Nationalsozialisten gelesen habe. Er habe Städte als Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte für sich als bedrohlich empfunden. Diese Gebiete habe er meiden wollen. Er fühle sich im öffentlichen Raum nicht sicher. Daraus resultiere auch seine Waffenaffinität, die jedoch nichts mit seiner politischen Gesinnung zu habe. Kurz bevor er den Zeugen Zeuge9 in Ort13 besucht habe, habe er für ein Wochenende Anfang Juli 2023 in Ort14 in Bundesland1 an einem Zeltlager teilgenommen. Dieses habe stattgefunden mit einer Wanderung durch das Erzgebirge vom 07.07.2023 bis zum 09.07.2023. Hierzu sei er von dem Zeugen Zeuge10, den er ebenfalls aus einem Telegrammchat gekannt habe, eingeladen worden. Der Zeuge Zeuge10 habe ihm berichtet, dass dieses Zeltlager von dem Zeugen Zeuge11 organisiert werde. Da er neue Leute habe kennenlernen wollen, die wie er denken, sei er froh über die Einladung gewesen. Der Zeugen Zeuge10 habe ihn auch als Person fasziniert. Bei diesem handele es sich um einen „echten Nationalsozialisten“, der in der Vergangenheit bei der Gruppierung „Nordadler“ aktiv gewesen sei. Diese Gruppierung sei aber zwischenzeitlich verboten worden. Die Zeugen Zeuge10 und Zeuge11 habe er dann in Ort14 auch persönlich kennengelernt; beide stünden der NS-Ideologie nahe. Er - der Angeklagte - glaube nicht, dass die Zeugen Gewalt ausüben würden. Diese würden sich zwar entsprechend äußern, dies aber nicht in die Tat umsetzen. An dem Zeltlager in Ort14 hätten insgesamt etwa 15 bis 20 Personen aus dem rechten Spektrum teilgenommen. Hierbei sei auch die Idee aufgekommen, dass man gemeinsam mit anderen nach Ort18 ziehen könne. Die Zeugen Zeuge10 und Zeuge11 hätten bereits in Ort18 gewohnt. Der Zeuge Zeuge11 habe berichtet, dass es dort keine gewaltbereite linke Szene gebe, was er - der Angeklagte - für vorteilhaft befunden habe. Es sei auch darüber gesprochen worden, dass man sich dann in Ort18 kommunalpolitisch engagieren könne, um politisch Einfluss zu nehmen. Er habe der Idee mit Ort18 positiv gegenübergestanden und geplant, nach seinem Abitur dorthin zu ziehen. Es sei so, dass man im Internet nicht viel erreichen könne, weil zu viele Informationen untergingen. Im realen Leben sei dies anders. Daher habe er den Schritt in Richtung dieses „Siedlungsprojekts“ gehen wollen. Es sei darum gegangen eine Gemeinschaftsform nach dem Vorbild des Wirtschaftslebens des 3. Reichs zu gründen. Ihm sei es wichtig sich von Leuten zu distanzieren, denen er misstraue, wie etwa den Juden. Er habe auch im Nachgang des Zeltlagers noch Kontakt mit den Zeugen Zeuge10 und Zeuge11 gehabt, wobei der Zeuge Zeuge11 im Chat den Nutzernamen „Spitzname1“ gehabt habe. Mit dem Zeugen Zeuge11 habe er dabei auch Nachrichten ausgetauscht, bei denen es um die Zahlung eines „Vereinsgeldes“ gegangen sei, mit dem das Zusammenleben in Ort18 habe aufgebaut werden sollen. Es sei dabei um einen monatlichen Beitrag von 30 Euro gegangen. Im Oktober 2023 sei er mehrmals im Schützenverein in Ort16 zum Schießen gewesen. Er sei dort mit seinem Vater, mit Freunden, mit seiner Mutter und mit seiner Schwester gewesen. Er habe dort mit Kleinkalibergewehren und mit einer Walter P38 geschossen. Er habe auch außerhalb des Schützenvereins immer wieder mit seinen Luftgewehren geschossen. Hierdurch habe er seine Schießfertigkeiten trainieren wollen, um sich verteidigen zu können. Außerdem habe er erfahren, dass er sich nach etwa einem Jahr Schießtraining selbst eine Waffe kaufen dürfe, sodass er dann keine eigenen Waffen mehr hätte herstellen müssen. Am Tag der Durchsuchung und seiner Festnahme am 15.11.2023 habe er sofort gedacht, dass die Polizei wegen ihm im Haus sei. Schließlich habe er ja auch von dem Gefahrenabwehrverfahren gegen ihn gewusst. Die bei ihm aufgefundenen Waffen seien sämtlich ihm. Die Angaben in der Anklageschrift hierzu seien zutreffend. Er habe sich diese Waffen entweder gekauft oder selbst hergestellt. Hiermit habe er sich und seine Familie schützen wollen. Ihm sei es darum gegangen, sich aufzurüsten. Eines der beiden aufgefundenen Luftgewehre habe er von dem Zeugen Zeuge12, seinem Nachbarn, geschenkt bekommen. Die bei ihm aufgefundenen SRS-Pistole vom Typ „Geco“ besitze er bereits seit 2021. Mit dieser könne man Pyromunition verschießen, die ebenfalls bei ihm aufgefunden worden sei. Einige Wochen vor Silvester 2021/2022 habe er die SRS-Pistole „Geco“ genau so umgebaut und manipuliert, wie es in der Anklageschrift geschildert worden sei. Mit der Pistole habe man vor und nach dem Umbau schießen können. Den bei ihm aufgefundenen 3D-Drucker habe er im Herbst 2022 gekauft, um damit Schusswaffen herzustellen. Auch hierbei sei es darum gegangen, sich verteidigen zu können. Im Bedarfsfall habe er andere Leute kampfunfähig machen wollen und zwar aus einer entsprechenden Entfernung heraus. Es sei richtig, dass er begonnen habe eine Schusswaffe vom Typ „FGC-9“ herzustellen. Um sich über die Herstellung von Schusswaffen mittels 3D-Drucker zu informieren sei er in der Telegram-Chatgruppe namens „GRUPPE3“ aktiv gewesen. Hier gehe es um den 3D-Druck von vollständigen Schusswaffen aber auch nur einzelnen Waffenteilen. In dieser Chatgruppe sei auch der Zeuge Zeuge9 unter dem Nutzernamen „Nutzername1“ aktiv gewesen, der ihn unterstützt habe. In dieser Chatgruppe sei es auch mal darum gegangen, wie man sich Waffen besorgen könne. Er - der Angeklagte - habe Angst vor einer Hausdurchsuchung gehabt. Sämtliche bei ihm aufgefundenen Waffenteile für die Schusswaffe „FGC-9“ habe er selbst mit seinem 3D-Drucker gedruckt. Eine solche Waffe bestehe aus Kunststoff und Metall. Die Druckanleitung für die Herstellung dieser Schusswaffe habe er sich aus dem Internet besorgt. Sämtliche Baupläne für die Waffe und die Waffenteile seien dort frei verfügbar. Für die fertige Schusswaffe hätten nur noch die Metallteile und der Kleber gefehlt. Die Metallteile könne man ganz einfach bei einem entsprechendem Onlinehändler kaufen, was er noch vorgehabt habe. Eine andere Möglichkeit wäre es gewesen, die noch fehlenden Metallteile selbst herzustellen. Der Kauf sei aber einfacher. Es sei richtig, dass er mal anlässlich eines Haftprüfungstermins angegeben habe, die Schusswaffe nicht habe fertigstellen zu wollen. Diese Angabe von ihm sei aber nicht richtig gewesen. Tatsächlich habe er vorgehabt die Schusswaffe „FGC-9“ für seine Zwecke fertigzustellen. Die bei ihm aufgefundene Hitlerbüste habe er zu seinem 18. Geburtstag von einer anderen Person, die auch einen 3D-Drucker habe, geschenkt bekommen. Alle bei ihm aufgefundenen Schriften und Schriftstücke würden ihm gehören. Den Brief „Lieber Volkesbruder“ habe er verfasst und auf dem Dachboden in der Schatulle aufbewahrt, wo er auch aufgefunden worden sei. Die Schatulle habe er selbst beschriftet. Er habe die Schatulle als eine Art „Zeitkapsel“ angesehen. Die Notizen an der Pinnwand in seinem Zimmer seien von ihm. Hierbei handele es sich um verschiedene Kategorien mit Kürzeln. Unter „Planung“ sei alles rund um die Organisation im Zusammenhang mit seinem geplanten Umzug nach Ort18 zu verstehen. Das Stichwort „Kampf“ könne man etwa als Vorbereitung auf eine etwaige Notwehrsituation verstehen. Mit „Angriff“ sei gemeint, dass sich verschiedene Firmen nicht gut verhalten würden, da diese Firmen manipulativ seien und mit Wucherpreisen auffallen würden. Daraus resultiere auch die bei ihm aufgefundene Boykottliste. Die Firmen, die auf dieser Liste stehen würden, habe er nicht unterstützen wollen. Der Davidstern zeige auf, wer tatsächlich bei den Firmen „in der Schaltzentrale“ sei. Der „Judenstern“ signalisiere damit den jüdischen Firmenbesitz. Die aufgefundene Einkaufsliste beinhalte die Teile, die er für den Waffenbau noch benötigt habe. Die Kürzel auf den Kategorienblättern seien den dort ersichtlichen Gruppen zuzuordnen. „T“ stehe für täglich, „W“ für wöchentlich, „M“ für monatlich, „J“ für jährlich und „E“ für ewig. Darüber hinaus seien auf dem Kategorienblatt weitere Kürzungen ersichtlich. Es handele sich dabei um eine Art eines Strukturbaums. Er möge es, wenn alles gut strukturiert sei. Auch die bei ihm aufgefundenen Traumbeschreibungen würden alle von ihm stammen. Er habe seine Träume aufgeschrieben. Manchmal habe es in diesen Träumen Angriffe auf ihn oder seine Familie gegeben. Er habe oft geträumt, auch von Waffen. Das Schriftstück „SS-Race-Therory“ habe er gelesen, auch auf Deutsch. Es gehe dabei um die ideologische Rassentheorie der SS, zum Beispiel, wie man sich die „richtige“ Ehefrau nach ethnischen Gesichtspunkten aussuche. Bei dem Text „Volksglauben“ handele es sich um eine Ansammlung von Zitaten aus der NS-Zeit. Auch das aufgefundene Elektroimpulsgerät sei ihm. Dieses habe er zum eigenen Schutz und als Requisite für sexuelle Rollenspiele benutzt. Die Vielzahl der auf seinem Computer aufgefundenen Bilder, Grafiken, Videos und Texte, die NS-Ideologie betreffend, habe er aus Eigeninteresse heruntergeladen und gelesen. Die Videos habe er alle angeschaut. Er habe daneben auch Musik aus dem rechtsradikalen Spektrum gehört, etwa von der Gruppe „Erschießungskommando“. Auch diese Musikdateien seien bei ihm aufgefunden und sichergestellt worden. Ihm hätten die antisemitischen und gewaltverherrlichenden Texte gefallen. Es sei auch richtig, dass er anlässlich einer Feier im Oktober 2023 „Deutschland den Deutschen“ gegrölt habe. Dies sei bei der Feuerwehr gewesen als er betrunken gewesen sei. Er sei anderen Personen gegenüber mit seiner politischen Einstellung offen umgegangen, damit diese sofort wüssten, wo sie bei ihm dran seien. Zur Telegramm-Gruppe „Gruppe5“: Die von ihm in der Telegramm-Gruppe „Gruppe5“, verfasste Nachricht, wonach sich gemeinsam die BRD stürzen lasse, sei im Kontext zu sehen. Da viele Leute dem Staat gegenüber kritisch eingestellt seien, sei ihm die Hervorhebung der Gemeinschaft durch das Wort „gemeinsam“ wichtig. Solange die Bundesrepublik ihn mit Blick auf die bürgerlichen Freiheiten in Ruhe lasse, sei alles in Ordnung. Er möge es nur nicht, wenn der Staat übergriffig werde. Soweit er anlässlich seiner Nachricht, wonach „nur Terror Terror brechen könne“ von einem „Endsieg“ geschrieben habe, meine er damit einen Ort, an dem Menschen mit nationalsozialistischem Gedankengut friedlich zusammenleben könnten. Der Ursprung des Begriffes Endsieg sei ihm gleichwohl bekannt. Zu den Erkenntnismitteilungen des Landesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesamtes für Verfassungsschutz: Er habe damals überlegt, sich von der Bundesrepublik Deutschland abzuschotten, weil es für ihn nur eine Frage der Zeit gewesen sei, bis alles auf das Kleinste überwacht werde. Soweit er von „letaler Gewalt“ geschrieben habe, sehe er diesen Begriff im Zusammenhang mit einer Notwehrsituation. Er sei davon ausgegangen, dass Polizisten irgendwann anfangen würden zu töten. Er habe aber nicht geplant andere Menschen umzubringen. Sein Plan sei vielmehr gewesen, eine autarke Gesellschaft zu gründen. Wahrscheinlich wäre nach der Gründung einer autarken Gesellschaft aber nichts weiter nötig gewesen. Wenn er von einem „geschlossen Auftreten“ schreibe, habe er bewusst diesen Wortlaut gewählt, damit seine dortigen Chatpartner, die Neonazis seien, ihn auch verstehen würden. Insgesamt seien die Ideen und Nachrichten von ihm im Zusammenhang mit den damaligen Corona-Regelungen und den aus seiner Sicht damit verbundenen „Gängelungen“ der Bevölkerung zu sehen, was alles sehr übergriffig gewesen sei. Zu der Chatpartnerin „Spitzname2“: Der WhatsApp-Kontakt mit einer „Spitzname2“ sei zufällig entstanden. Diese „Spitzname2“ habe wohl mal eine Nummer vertauscht, wodurch sie ihn ungewollt angeschrieben habe. Sie hätten sich zwar nicht persönlich gekannt, sich aber gut verstanden und sich dann in der Folge über verschiedene Themen unterhalten. Zum Chatpartner „Nutzername2“: Im Element-Chat habe er den Nutzer „Nutzername2“ kennengelernt, mit dem er sehr häufig, intensiv und vertrauensvoll geschrieben habe. Auch diesen kenne er nicht persönlich. Er wisse aber, dass dieser ein Mann sei. Mit „Nutzername2“ habe er u. a. verschiedene sexuelle Phantasien ausgelebt. Ab und zu sei es auch mal um politische Themen und Alltagsthemen gegangen. Der Chatraum „Chatraum1“ sei nur von ihm und „Nutzername2“ genutzt worden. Der Austausch sei über einen sehr langen Zeitraum gegangen. Angefangen habe dies zeitlich etwa, als er an der Schule1 wegen des Zeigens des Hitlergrußes aufgefallen sei. Wenn er in seinen Nachrichten von einer „Schutzstaffel“ rede, gehe es nicht um Gewalt, sondern um Zusammenhalt, wie dies etwa auch bei Klöstern oder Orden der Fall sei. Es gehe ihm um einen Zusammenhalt mit Disziplin. Aus diesem Grund begreife er den Begriff Schutzstaffel auch als Synonym für Orden. Bei seiner Idee des Aufbaus einer autarken Gesellschaft im Zusammenhang mit einem Zusammenziehen in Ort18 gehe es um die Errichtung eines möglichst isolierten Ortes. Dies habe er auch gemeint, als er geschrieben habe, dass Ort18 langsam ein schwarzer Fleck auf der Landkarte werden müsse. Zu seiner Äußerung „mit Auto in Menschenmenge fahren“: Seine Äußerung, wenn er einen Führerschein habe, würde er etwas machen, dass Menschen getötet werden müssten und dass er, wenn er einen Führerschein habe, mit einem Auto in eine Menschenmenge fahre, sei ein schlechter, geschmackloser Witz gewesen, den er mal zu seiner Zeit bei der FSNAG gemacht habe. Zur Herstellung von Munition: Auf die Idee zur Herstellung von Geschossen sei er durch den Zeugen Zeuge12 gekommen, der ihm dies vorgeschlagen habe. Dieser habe gemeint, dass man die selbsthergestellten Geschosse verkaufen und so Geld verdienen könne. Er - der Angeklagte - habe dies für eine gute Geschäftsidee gehalten und habe dies umsetzen wollen. Hierzu sei es aber nicht mehr gekommen. Ihm habe noch eine Kugelzange zur Herstellung der Geschosse gefehlt. Der Zeuge Zeuge12 habe ihm eine Kokille und eine Kugelzange schenken wollen, beide aber nicht mehr aufgefunden. Ein Bleischmelzgerät hingegen habe er bereits besessen, welches in der Garage auch bei der Durchsuchung aufgefunden und sichergestellt worden sei. Die Geschosse, die er so habe herstellen wollen, habe er nicht für sich verwenden wollen; sie seien für seine Luftgewehre oder die „FGC 9“ auch nicht geeignet gewesen. Zu dem Programm des HLKA „IKARus“: Es sei richtig, dass er dem Zeugen Zeuge7 gegenüber im Mai 2023 gesagt habe, dass er bei „IKARus“ nur aus taktischen Gründen teilnehme, um seine Führprüfung absolvieren zu dürfen. Ein ernstes Interesse an einer Teilnahme habe er nicht gehabt. Dies sei heute anders. Er habe in Haft neben Sozialkompetenzen auch gelernt, dass die Leute, vor denen er zuvor Angst gehabt habe, tatsächlich friedlich und freundlich seien. Seit Dezember 2023 führe er wöchentliche Gespräche mit den Mitarbeitern von „IKARus“, was er fortsetzen wolle. Zu seiner Einstellung zur Bundesrepublik und dem Grundgesetz: Er wisse nicht, ob die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich so wie immer dargestellt existiere. Dies lasse sich weder beweisen noch widerlegen. Dies sei der Grund, warum er geäußert habe, dass es sich bei der Bundesrepublik Deutschland nur um eine Firma handele. Letztlich sei es aber egal, ob die Bundesrepublik legal oder illegal existiere, da sie jedenfalls da sei. Das Grundgesetz halte er für sehr wichtig, weil aus diesem wichtige Schutzmechanismen wie Freiheitsrechte der Bürger hervorgingen. Das Grundgesetz habe er nie abschaffen wollen. Er habe lediglich gewollt, dass Leute sich aufgrund des Grundgesetzes anders verhalten und handeln als bisher. Er sehe das Grundgesetz als Rahmen, in dem der Staat handele. Von grundlegender Bedeutung sei dabei, dass Übergriffigkeiten seitens des Staates verhindert würden. Früher habe er sämtliches ihn einschränkendes Verhalten für übergriffig gehalten, weswegen er andere Leute von sich habe abschotten wollen. Er sei davon ausgegangen, dass andere Personen ihm ihre jeweilige Meinung aufzwingen wollen. Er selbst wolle niemandem etwas aufnötigen und von anderen einfach nur in Ruhe gelassen werden. Jeder solle das tun, was er möchte. Er erachte Anarchie als Garant der inneren Freiheit und Autarkie als Grundlage für äußere Freiheit. Anarchie sei auch für Deutschland durchaus sinnvoll. Unter Anarchie verstehe er, dass niemand zu etwas gezwungen werde. Er wolle einfach nur leben, wie er es für richtig halte. Politiker halte er für Selbstdarsteller, die ihre Versprechen niemals einhalten würden; sie würden häufig ihre Meinung ändern. Seine Einstellung zur Polizei habe sich zwischenzeitlich geändert, auch wenn es so sei, dass die Polizei wahllos auf Demonstranten einprügele; man solle die Polizei besser nicht provozieren. Ihm sei bewusst, dass es Personen gebe, die die Meinung vertreten, dass es den Holocaust tatsächlich gegeben habe. Ob es den Holocaust aber tatsächlich gegeben habe, wisse er nicht. Zu den Vorfällen während der Untersuchungshaft in der JVA Ort11: Bei den in der JVA beschlagnahmten Unterlagen mit der Überschrift „Neulandprojekt“ handele es sich um eine von ihm ausgedachte „Insel-Lösung“, die er in der JVA dem Zeugen Zeuge24 gezeigt und gegeben habe. Der Zeuge Zeuge24 habe sich dafür interessiert, was er - der Angeklagte - nach der Haft vorhabe. Es sei bei seinen Überlegungen um die Gründung eines autarken Staates gegangen. Es sei zutreffend, dass ein Notizbuch bei ihm gefunden worden sei. Das Notizbuch habe vorher dem Mitgefangenen Gefagnener1 gehört, der lediglich die ersten beiden Seiten des Notizbuchs beschrieben habe. Alle anderen Einträge in dem Notizbuch würden von ihm stammen. Er vermeide noch heute den Kontakt zu Corona-geimpften Personen, wenn er eine offene Wunde habe. Denn mRNA verändere die Erbsubstanz und dies könne über Blutkontakt übertragen werden. Davor habe er Angst. Seine Aufzeichnungen zum Wirkstoff „Skopolamin“, der willenlos mache, hätten mit seiner Inhaftierung nichts zu tun, sondern stünden im Zusammenhang mit seinen sexuellen Praktiken. Es sei richtig, dass er sich in der Haft mal mit dem Thema „Bombenbau“ beschäftigt habe. Daraus sei dann die Eintragung in dem Notizbuch entstanden, wonach man Sprengstoff in einer Trinkflasche hinter dem Etikett verstecken könne. Er habe diese Idee aber nicht für eine Gewalttat einsetzen wollen. Ihm sei aber durchaus bewusst, dass dies für Außenstehende anders wirke. Er sei jedoch davon ausgegangen, dass niemand seine Eintragungen lesen werde. Es sei so, dass er sich immer überlege, ob er Dinge nicht irgendwie als Waffe einsetzen könne. Auch sei richtig, dass er sich die Kfz-Kennzeichen von dem zivilen Polizeifahrzeug notiert habe, das ihn einmal zur Hauptverhandlung gefahren habe. Auch das sei nicht so zu verstehen, dass er hiermit irgendetwas Verbotenes vorhabe. Es gehe vielmehr darum, dass, wenn er später einmal in Ort4 sei und dieses Kennzeichen wiedererkenne, er diesen Leuten aus dem Weg gehen könne. Zutreffend sei auch, dass er am 21.10.2024 in der JVA zu Mitgefangen gesagt habe, dass er in Deutschland für Anarchie sorgen wolle. Auch hierbei habe er Anarchie im bereits erklärten Sinne benutzt. Auch seine Notizen in der Haft zur technischen Chemie und zum Wasserstoff hätten nicht mit Gewalt oder Bombenbau zu tun, sondern seien Teil seiner Überlegungen, wie man autark sein könne. 3. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und aufgrund aller sonstigen aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung stammenden Umstände steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass sich die Taten so ereignet haben, wie sie in den getroffenen Feststellungen unter Ziff. II im Einzelnen dargelegt sind.
- a)Tat 1 der Anklageschrift
- aa)Zur Gesinnung Die festgestellte Gesinnung des Angeklagten ergibt sich aus einer Gesamtschau zahlreicher Beweismittel, allem voran aus den in zahlreichen Chatnachrichten getroffenen Aussagen des Angeklagten, die durch seine Klassenarbeit "Kloake oder Lebens(t)raum? Die Stadt der Zukunft", weitere bei ihm sichergestellte Dokumente, Audio-, Video- und Bilddateien, bei ihm aufgefundene NS-Devotionalien, Angaben von Zeugen aus seinem Umfeld, seiner Einlassung im Rahmen der Hauptverhandlung sowie seiner Persönlichkeitsentwicklung flankiert werden.
(1)Chatnachrichten Der Angeklagte hat in unzähligen Chatnachrichten die festgestellte Gesinnung zum Ausdruck gebracht. Die Feststellungen zu den Chatnachrichten im Wortlaut trifft die Kammer aufgrund der im Wege des Selbstleseverfahrens eingeführten Inhalte der sichergestellten Kommunikation des Angeklagten (Sonderbände Selbstleseverfahren I, II und IV) sowie den entsprechenden Angaben der Zeugen KOK‘in PB3, PK‘in PB4, POK PB5 und KK‘in PB2, die mit den Auswertungen der sichergestellten Kommunikation betraut waren. Der Angeklagte hat zudem eingeräumt, die Inhalte wie im Folgenden dargestellt verfasst zu haben. Soweit Teile der festgestellten Chatnachrichten ursprünglich in englischer Sprache verfasst worden waren, hat der Angeklagte deren jeweilige Übersetzung, wie sie die zur Auswertung der Kommunikation vernommenen Zeugen PK‘in PB4 und POK PB5 unter Berufung auf die zugezogene vereidigte Übersetzerin A dargestellt haben, gleichfalls als zutreffend bestätigt. Im Einzelnen lassen sich folgende Chatnachrichten anführen, aus deren Wortlaut und Sinngehalt sich die Gesinnung des Angeklagten entnehmen lässt: Am 17.11.2021 schrieb der Angeklagte in der Telegram-Gruppe "Gruppe5": „Darüber hinauswachsen. Die Gemeinschaften sind aber gerade auf diesem völkischen Element aufgebaut, das du für veraltet hältst. Entfaltung ist nur im völkischen Raum möglich. In der Familie, im Dorf, im Land. Dort, wo man mit mehr oder minder Blutsverwandten zusammen ist. Besser als mit wildfremden, zu denen man keine Verbindung hat.“ Am 18.11.2021 schrieb er in der gleichen Gruppe: „ Diese Gesellschaft wird noch gebaut werden. Dafür stehe ich und werde dies auch durchführen. Zentrales Geld wird von Juden kontrolliert. Nationalsozialisten haben andere Begriffe davon .“ Am 02.05.2022 schrieb er in der Telegram-Gruppe "GRUPPE1": „Christentum hat hier nichts verloren. Judensklaven gehen woanders hin. Weg mit dem Dreck.“ sowie in Anknüpfung daran: „Dreck ins KZ“ sowie weiter: „Christentum ist jüdische Geistvergiftung. Es macht der arischen geist schwach und empfänglich für Judenparasiten “ „ Es ist Wurst. Christentum ist Judengift. Und das Bleibt es auch “ „Missbrauch. Wer Christenpropaganda betreibt wird verjagt. Punkt“ "Sollen die christen trotzdem Ihr Maul halten. Missionare die Nicht den Nationalsozialismus predigen sind Kandidat für Rauswurf." "Das Christentum wird aus Prinzip abgelehnt. Entweder ist es Judengift. Oder es ist nicht so gut wie der Nationalsozialismus. IN JEDEM FALLE OBSOLET !" "Das Christentum ruft zur Gleichheit auf. Rassenübergreifend. Das geht schief" "Der Christendreck muss weg der spammt und lügt alles voll." "Das Christentum kam vom Judentum. Alles was vom Juden kommt muss weg." "Wenn jetzt die Kanacken alles islamisieren würdest du in 1000 jahren sagen das der islam Europäische Kultur ist. Islam ist die Religion der entarteten Mischlinge." Am 16.05.2022 äußerte er in der Telegramm-Gruppe "Gruppe6": "Es ist der "Dritte Weg". Es ist eine Neonazi-Partei, auch wenn sie als etwas strasseristisch angesehen werden kann. Stärkerer Fokus auf Kapitalismus als auf Kommunismus. Wahrscheinlich voll von "Feds" und wird nicht funktionieren, da wir in Deutschland immer noch besetzt sind und Parteien nichts ändern." "Wir haben keine Regierung, die uns durch demokratische Wahlen gewinnen lassen würde. Unsere Regierung IST die der Alliierten. Wir werden von Juden, Sowjets und Amerikanern regiert. Sie werden alles tun, außer uns durch Demokratie gewinnen zu lassen." "Die Regierung des
- Reiches hat meines Wissens nach nicht kapituliert. Nur die Wehrmacht hat kapituliert. Das heißt, alles nach 1945 ist Besatzungsherrschaft. Es ist Anarchie, und dieses Machtvakuum wird von der BRD, einer eingetragenen Firma, genutzt, um uns auszubeuten. Nur wenige wissen, dass sie nicht einmal ein legitimer Staat ist." Am 23.08.2022 schrieb er in der Telegramm-Gruppe "Gruppe6" wie folgt: "Es gibt zu viele Moscheen in Deutschland. Es ist nicht allzu schwer, sie zu entfernen. Schweineblut. Das macht sie in den Augen der Sandnigger unheilig. Also "zerstört" man sie, ohne sich mit Problemen wie der Polizei auseinandersetzen zu müssen, die wegen Brandstiftung ermittelt." Am gleichen Tag teilte er in der Telegramm-Gruppe "GRUPPE1" mit: „Wenn du grüne siehst direkt verkloppen (guck vorher dass keine Zeugen da sind)." Am 24.09.2022 schrieb er in der gleichen Gruppe: "Christentum konsequent vernichten." und ergänzte nachfolgend: "Das ist Wurst. Christ ist Jud in heller." "Katholik = Judensklave." "Toleranz ist nicht sittlich. Antinationalistisches Gedankengut muss weg" Am 23.10.2022 teilte er in der Telegramm-Gruppe "Gruppe7" mit: „Wenn ich eine Israel-Fahne sehe, dann wird sie entweder zerstört oder die Adresse des Feindes notiert." Am 29.11.2022 schrieb er im Chatraum "Chatraum2" auf dem Messenger-Dienst "Element": "Dann solltest du diejenigen unterstützen, die dich unterstützen. Oder sei ehrlicher zu dir selbst. Sterben ist nicht schlimm, wenn es einen guten Grund dafür gibt." "Siehst du. Wenn du im Krieg für dein Land sterben würdest. Warum nicht sterben oder dich wenigstens nicht fortpflanzen, um den Genpool intakt zu halten." "Das Überleben der eigenen Gene ist in der Gruppe ähnlicher Gene besser. Sie werden deinen Genen helfen, erwachsen zu werden, wenn du es nicht mehr kannst. Egoismus ist einfach nicht gut durchdacht." "Ja. Du solltest dich mit jemandem fortpflanzen, der deiner würdig ist. 1/4 der Kinder werden die bessere Hälfte beider Gene bekommen." "Ja, das können sie, aber es wird schwieriger. In den nächsten 20 bis 30 Jahren ist eine Ausmerzung der Normies erforderlich." "Am schlimmsten ist es wie in China oder den USA, auch in Russland. Deutschland und Europa können wieder reingewaschen werden." "Ethnisch können sie das alle. Aber die Normalos als Teil der ethnisch guten Bevölkerung. Der Dreck in den eigenen Reihen ist das Problem. Weil sie keine Farbtabelle haben, nach der sie sortieren können." "Es muss eine genetische Komponente geben, die ausgemerzt werden kann. Oder es muss jede Generation neu gemacht werden. Erschaffe ein "Wunderland", in das alle Normalos hineingezogen werden. Nur die guten Menschen werden das härtere Leben der echten Gesellschaft wollen." Am 02.12.2022 schrieb er im Chatraum „Chatraum2“ folgende Nachricht: "Linkstum ist eine Geisteskrankheit und Gehässigkeit, die durch (genetische) Minderwertigkeit hervorgerufen wird." Am 04.12.2022 äußerte er sich im gleichen Chatraum wie folgt: "Mischehen und Rassenmischung sind nicht wichtig. Viele genetische Probleme. Unnatürlich." "Eugenik ist gut." "Wir sind dafür bekannt, Juden zu entfernen." Auf die Frage, warum aus seiner Sicht der Holocaust stattgefunden habe, antwortete er mit: "
- Hat nicht stattgefunden.
- Denn die Juden haben es verdient.
- Wird es dieses Mal wirklich passieren." Weitere Äußerungen folgten im gleichen Chatraum: "Juden müssen einfach rausgeworfen werden wie anderer rassischer Abschaum." "Rassischer Müll ist immer ein Problem." "Entfernt den gemischten Scheiß." "Erst das jüdische Böse, dann die anderen." "Ja. Christen, Juden und Muslime bekommen alle dasselbe." Am 18.12.2022 schrieb er im gleichen Chatraum: "Das Gericht ist der Ort, an dem das Böse ist. Jüdisches System." "Welche politische Zukunft? Es gibt keine politische Lösung. Du kannst in einem System, das dein Feind geschaffen hat, nicht gewinnen, wir haben kein 1933 mehr." In Bezug auf die Aussage "Die Linken sind wie Menschen" eines anderen Chatteilnehmers reagierte er mit: "Nein. Schlimmere Menschen. Geisteskrank, hässlich. Genetisch benachteiligt. Nachgewiesenermaßen Menschen von geringerer Qualität." Weitere Äußerungen im gleichen Chatraum folgten: "Nationalsozialismus ist das größtmögliche Maß an Freiheit, sobald es eingeführt ist. Regeln/Gesetze existieren, um Menschen davon abzuhalten, Falsches zu tun. Das funktioniert nicht oft, wenn überhaupt. Wir schaffen einen Lebensraum, in den keine Bösewichte hineingelassen werden oder in dem die bestehenden entfernt werden. Dann sind Regeln oder Gesetze nur eine Formalität, da vernünftige Menschen (lebende Menschen) in ihrem täglichen Leben nicht mit ihnen in Konflikt geraten würden." "Es ist nicht so, dass wir alles diktieren. Ich meine, ich selbst bin ein Nationalsozialist, ich mag es, wenn Menschen gesunde/normale Beziehungen haben." "Töte dich nicht, wenn du auch einen Selbstmordanschlag verüben könntest. Meine Freunde sagen immer, nimm mindestens einen Juden mit." Auf die Frage, warum er so fixiert auf die Juden sei, antwortete er: "Sie stecken bis zu einem gewissen Grad hinter allem Bösen. Je länger du in diesen Abgrund starrst, desto mehr starrt er zurück. Nenne eine böse Sache und ich werde dir zeigen, wie Juden damit verbunden sind (Antisemitismus zählt nicht als böse)" "Ihnen gehört die Mehrheit der Banken. Sie sind weder Mitmenschen noch Menschen. Sie verachten dich." "Waffenkontrolle ist auch jüdisch." "Die Degeneration der Massen zu schwanzgesteuerten Zombies ist jüdisch." "Ich kann die Juden einfach entfernen." Am 19.12.2022 schrieb er im gleichen Chatraum: "Wir (ich + politische Freunde) hatten diesbezüglich eine Idee. Ein Selbstmord-Freizeitpark. Mit Sprungtürmen, Euthanasie-Injektoren, Galgen und so weiter. Wählen Sie Ihren Ausweg, unterhalten Sie vielleicht das Publikum." "Menschen, die unverbesserlich/kriminell oder genetisch defekt sind, sollten freien Eintritt haben." Am 23.12.2022 traten im gleichen Chatraum folgende Äußerungen hinzu: "Die Tradition der Trauer über den Holocaust zum Beispiel ist schlecht. Ich sage, Traditionalisten oder Konservative sind in dieser Hinsicht bereits tot: Sie haben wenig Schwung. Sie versuchen, etwas Starres aufrechtzuerhalten, anstatt etwas, das sich weiterentwickeln kann. Oft bleibt etwas so wie immer." "Ich würde zum Beispiel in die 40er Jahre zurückgehen und dann in die Richtung gehen, in der die richtigen Leute gewinnen. Wir haben also die arischen 50er und 60er Jahre mit der jeweiligen Iteration der Dinge, die dort hergestellt wurden. Anstelle von Dingen wie Hippies oder den Beatles kommen aus Deutschland vielleicht bessere Dinge. Eine bessere Vergangenheit in der Zukunft." "Der aktuelle Hegemon gibt die allgemeine Richtung des Fortschritts vor. Der von Juden regierte Progressivismus ist also ein Abwärtspfad. Aber Progressiv im Sinne des Nationalsozialismus wäre ein Aufwärtspfad." "Hängt von den Menschen ab, würde ich sagen. Meiner Meinung nach sind viele schon genug zerstört. Und bei denen, die übrig bleiben, könnte die Intuition eines Negers oder eines arabischen Mischlings schlimmer sein als das, was sie in der „Zivilisation" getan haben. Die Dinge scheinen nicht so zusammenzubrechen, wie sie sollten. Das kann noch lange so weitergehen. Ich sehe zwei Lösungen. Die Erde wird in beiden Fällen gereinigt. Die eine ist die härtere. Einen tiefen Bunker bauen und dann eine Atombombe nach Moskau schicken und eine nach New York. Die Pilze wachsen lassen. Es ist Zeit, den Sack hier zuzumachen. Die andere ist abscheulicher, aber auch sanfter. Wenn Sie nicht 20.000 Jahre warten möchten, bis die Welt aufhört zu strahlen und Sie eine eher intakte Natur möchten, können Sie die Welt auf eine handverlesenere Art reinigen. Vielleicht ist das ein bisschen „pessimistisch", aber zumindest schließt dies die größte Enttäuschung aus." "Die Hauptsache war, dass wir es mit Gewalt tun mussten, weil es genug Leute gab, die nicht auf nette Worte gehört oder den Weg von selbst gefunden hätten. Also ein paar Monate oder Jahre Lernarbeit. Die Konzentrationslager waren das größte Geschenk, das wir ihnen machen konnten. Abschaum bekam eine zweite Chance und wurde oft freigelassen, nachdem er seine Lektion gelernt hatte. Deshalb wird es bis heute das schlimmste Verbrechen genannt. Juden wieder zu Unjuden machen Und nur damit ihr es wisst. Die zunehmende Freiheit war von den Nationalsozialisten geplant. Sobald die destruktiven Elemente weg sind, können die Leute wieder tun, was sie wollen. Dann ist es auch von Vorteil. Wie im Kern; NS = Natürliche Ordnung, sie muss nicht erzwungen werden, wenn sie erst einmal wieder da ist. Es war riskant, und ich bin froh, dass Adolf Hitler so war, wie er war. Es hängt von der Qualität des Diktators ab. Und er muss die Größe haben, wieder zum Normalzustand zurückzukehren, sobald er seine Arbeit getan hat. Diktatur ist in diesem Fall der Blitzkrieg-Weg zum Guten. Dinge können schiefgehen. Aber sie „gehen"." "Schau. Wenn die Qualität der Menschen erst einmal wiederhergestellt ist, braucht es keine Autorität mehr. Zumindest nicht im hierarchischen Sinn. Die braucht man, wenn man eine Aufgabe leiten muss." "Ein Schuss in den Kopf sagt oft mehr als tausend Worte." Am 24.12.2022 äußerte er sich im gleichen Chatraum weiter: "Die Dinge werden funktionieren, wenn das, was tot sein sollte, tot ist. Dann ist dieser demokratische/konsensorientierte Ansatz natürlich in Ordnung." "Arrogante Narren sind arrogante Narren. Sie sind Teil der feindlichen Gruppe. Sie sind in einer Demokratie sogar noch gefährlicher, in der sie mit ihren Lügen weiter gehen können, als sie es sonst mit einem Putsch könnten. Um ehrlich zu sein, haben die demokratischen Massen größere Missverständnisse über die Natur als einzelne Geister, die in der Lage sind, sie zu kontrollieren. Außergewöhnliche Individuen schneiden in dieser Hinsicht normalerweise besser ab als die Horden von Normalos." Am 25.12.2022 schrieb er im Chatraum "Chatraum3" - ebenfalls auf dem Messenger-Dienst "Element": "Ja. Die NS-Methode ist das „Auslesen", das Sortieren/Aussuchen von Leuten. Man kann die „Langsamen" nicht rauswerfen, da der Raum dann unbedeutend wird. Deshalb ist es wichtig, die Guten an einen besseren Ort zu bringen, wo es weniger unnötige Zuhörer gibt. Und das haben wir getan. Und von diesen Guten habe ich einige in Ort15 kennengelernt, zu anderen bin ich mit dem Zug gefahren. Das ist also mein Geburtstag, um ein engeres Netzwerk aufzubauen. Einer hat mir geraten, Signal zu verwenden, da es eine sichere Kommunikation ist. Wir werden den Kontaktlink an meinem Geburtstag offline teilen, damit er nicht zurückverfolgt werden kann." sowie am 26.12.2022: "In gewissem Sinne ja. Ich meine, so wie ich bin, gibt es nicht so viele Orte, an die ich perfekt und in jeder Hinsicht passen kann; wie der NS zu allem passt, außer zu meiner Sinnlichkeit, es ist eine enge Übereinstimmung." Am 28.12.2022 schrieb er, wieder im Chatraum "Chatraum2": "Du nimmst an, dass die Normalos in Bezug auf den Holocaust recht haben, ohne dass sie es wirklich so hart beweisen müssen, wie wir es widerlegen mussten." Am 09.02.2023 äußerte er in der Telegramm-Gruppe "Gruppe6": "Ja dann muss man die Juden die das immer missbrauchen entfernen." und am 05.04.2023, wieder in dem Chatraum "Chatraum2": "Er verstärkt das natürliche Gesetz des Wettbewerbs zwischen verschiedenen Unterarten. Verschiedene Rassen sind genetisch Feinde." "Es ist meine Pflicht, den Sieg und damit das Überleben meiner Rasse sicherzustellen." "Rassismus ist oft Völkermord. Aber er ist notwendig." "Nein. Rassismus ist Natur. Konkurrenz zwischen Clans führte zu Kriegen zwischen Völkern. Es ist natürlich, seine Feinde zu völkermorden." "Eine reine Welt bedeutet keine Rassenmischung. Und es bedeutet, dass jeder seinen Platz kennt." "Untermenschen gibt es in jeder Rasse. Das hat Goebbels gesagt. Trotzdem haben einige Rassen zu lange unter dysgenischen Bedingungen gelebt." "Vielleicht. Wer sich ernährt, vermehrt sich. Aber solange hart arbeitende Weiße Nahrung ins faule Afrika schicken, ist eine natürliche Reproduktion nicht gewährleistet. Manche vermehren sich, ohne den Wert geschaffen zu haben, der dies rechtfertigt." "Das kann ich. Moralische Rechtfertigungen spielen keine Rolle. Es ist reines Töten, nicht getötet zu werden. Selbst die schlimmsten Missetaten werden damit gerechtfertigt, dass sie deiner Rasse nützen. Jeder, der das nicht erkennt, ist auf lange Sicht schon tot." "Das wird sie, obwohl es derzeit Kräfte gibt, die dagegen arbeiten. Rassenvermischung und die zu hohe relative Reproduktionsrate von Schwarzen." "Hoffen wir, dass wir die Schwarzen dazu bringen können, sich in städtischen Gebieten zu konzentrieren, damit wir chemische Kampfstoffe gegen sie einsetzen können. Man muss seine Rassenfeinde ausradieren." Am 12.06.2023 tätigte er im Chatraum "Chatraum4" auf dem Messenger-Dienst "Element" folgende Aussagen: "Nicht-weiße Bigotterie. Na dann los, ich will fanatischen Antisemitismus sehen" "Sie müssen sterilisiert werden, damit sie aussterben." Am 13.06.2023 antwortete er im Chatraum "Chatraum5" auf dem Messenger-Dienst "Element" auf die Frage eines Users, ob es legal sei, sich mit Menschen fortzupflanzen, die vom Down-Syndrom betroffen sind, wie folgt: "Das ist derzeit so. Aber das sollte nicht so sein. Nach deutschem Recht mussten sie sterilisiert werden. Und ich bin froh, dass wir sie an Orten wie Hadamar getötet haben. Downie Burner." Am 17.04.2023 äußerte er sich erneut im Chatraum "Chatraum2": "Rassistische Beleidigungen sind nur Schreckgespenster für die Rassen hinter ihnen. Nigger kann nur böse sein, weil Neger selbst böse sind. Eine unverblümte Erinnerung an die rassische Minderwertigkeit." Am 16.06.2023 folgten dort die Aussagen: "Es ist das Beste, was man sein kann. Alles muss dem Arier nützen und niemandem außer ihm." "Soweit ich weiß, ist Genozid die einzige Möglichkeit, einen Konflikt zu beenden, der so erhitzt ist, dass er nicht abkühlen kann. Die Beseitigung einer Konfliktpartei." sowie am 17.06.2023 die Aussagen: "Also prinzipiell gehe ich davon aus dass es am sinnvollsten ist, die Deutschen und mit ihnen die nordischen Deutschen als Kulturschöpfer und Vordenker zu erhalten in ihrer ethnischen Eigenart und sie entsprechend zu fördern auf dass sie und mit ihnen die Welt gedeihe. Das zu machen ist jetzt erst einmal unabhängig von irgend weichen Dogmen, jedoch lassen sich manche politischen Methoden und Organisationsformen besser verwenden als andere. Da ich das Deutsch/Nordische, dessen Seele doch in der Ethnie begründet sehe (das entfaltbare potential kommt ja von Genen) und mir eine gerechte und effiziente Zusammenarbeit der Deutschen untereinander wichtig ist, bin ich zum Schluss gekommen, dass ein Nationalsozialismus ein adäquates mittel zur Erfüllung dieses Zieles ist." "Ja. das ist vielleicht suboptimal wenn es den zusammenhalt zwischen wahren deutschen (w) und wahren deutschen(m) stört. zu erst einmal muss man sich jetzt organisieren dass man eher in die eigene Tasche wirtschaften kann. eine Ethnische Vetternwirtschaft, eine echte Volkswirtschaft. Kein Pfennig mehr dem Kanackenfriseur oder dem Mc donalds oder irgend einer Firma mit Negerwerbung. Möglichst autark innerhalb einer geschlossenen ethnischen gemeinde sein." "Das genau will der Feind. Das ist ja der sinn dieser Besatzungszonen gewesen. Spaltung." "Es fängt damit an, dass man euch keinen Marshallplan gegeben hat um euch zu verblenden. In der BRDWest haben die meisten durch das entsprechende geld und wohlstand den Feind lieben gelernt und sind dekadent geworden." "Weil du kein kollateral sein willst und du das erbe deiner ahnen zu tragen hast. Es muss für deutschland/die arier/die Nordmenschen weitergehen. Die tauben werden fühlen und wir haben kein mitleid. Aber es gibt noch menschen, und mit diesen solltest du kooperieren. Man kann perlen ja auch mal vor brauchbare werfen. Und du wärst kein Ausgeschlossener mehr, du könntest deine Ethnie gemeinsam stärken. Wie gesagt, geh alles ganz ruhig an." Hinzu kamen am 28.06.2023 die Aussagen: "Nun, wer sich fortpflanzt, bringt nette Arbeiter oder Soldaten hervor. Wer sich fortpflanzt, stellt etwas her, das man ausbeuten, versklaven, in den Krieg schicken, töten, vergewaltigen, foltern usw. kann. Klingt das nicht ansprechend?" "Ja, die höherwertigen nordischen Menschen sind zu wenige. Bist du ein Nordländer?" "Wenn du an den vom Menschen verursachten Klimawandel glaubst, bist du auf eine jüdische Lüge hereingefallen." "Sie manipulieren das Wetter gut. Aber das ist nicht von der Industrie gemacht, sondern von Geheimorganisationen und Regierungen." "Wir können es nicht. Sie können es. Sie können es seit den 50er und 60er Jahren chemisch. Die US-Armee hat einen Plan, das Weltwetter bis 2025 zu kontrollieren." "Aber macht sie stattdessen zu Biokraftstoff. Ein Jude ist 15 Liter Diesel. Großer Neger 45 oder mehr wegen des Fetts." Am 11.07.2023 schrieb der Angeklagte in einer WhatsApp-Nachricht an den Zeugen Zeuge3: " im buchenwald im buchenwald da machen wir die juden kalt " Wieder im Chatraum "Chatraum2" teilte er am 15.07.2023 mit: "Bio Deutscher. Dokumentiert mit HJ-Dokumenten bis 1800." "Ihr seid Zigeunerköter. Auf die Überreste einer weißen Zivilisation scheißt ihr einfach überall hin." Hinzu kamen am 20.08.2023 die Aussagen: "Nein. Es ist relativ einfach. Trotzdem haben wir auch unsere Probleme. Man kann hier zum Beispiel nicht einfach im Wald leben. Und außerdem die Neger in Afrika. Nichts für ungut, aber das geht mich nichts an. Sie würden sich auch nicht um mich scheren, wenn wir die Plätze tauschen würden." "Da ich ein Atomwaffenprogramm und eine ethnische Säuberung im Inneren will, will ich ethnische Homogenität. Ein bisschen wie Nazi + Nordkorea. Und das auf Importe zu setzen, ist nicht klug." "Die Gründe, die ich gegen Importe habe, sind also vielleicht schlimmer als gar keine Gründe, ja, ich weiß. Aber derzeit ist die Situation hier so, dass Ausländer Deutsche töten und verstümmeln und niemand wirklich etwas dagegen unternimmt." "Also will ich Frieden durch Trennung. Oder Frieden durch Vernichtung des Feindes, wenn er uns nicht in Ruhe lässt." sowie am 30.10.2023 die Aussagen: "Nun, diejenigen, die es sich zu bequem machen, sollten vorher ausgemerzt werden. Wir wollen nicht, dass sie überhaupt existieren. Wenn keine externen Feinde mehr übrig sind, kannst du immer noch die unteren 50 % deiner eigenen als neue Feinde festlegen und so weiter." "Es liegt daran, dass man Feinde am Leben gelassen und sie nicht ausgerottet hat, als man die Chance dazu hatte. Wir hatten die Chance, die niederen Kasten in Indien zu beseitigen. Wir haben es nicht getan. Schau dir Indien jetzt an. Wir hatten die Chance, die Sklaven in Griechenland und Rom zu beseitigen, haben es aber nicht getan. Schau sie dir jetzt an. Sie hatten die Chance in den USA, sieh, wie sie den Preis dafür zahlen. Es liegt daran, dass es bequem ist, den unterdrückten Feind am Leben zu halten und ihn nicht ausreichend auszumerzen. Die Leute haben lieber einen Negersklaven, als selbst zu arbeiten. Sie lassen sie lieber mehr Sklaven gebären, anstatt die Bevölkerung zu kontrollieren, mehr Sklaven, mehr Geld. Oh nein, wir können sie nicht ausrotten, wir sind so MENSCHLICH, klar, lasst sie uns freilassen und ihnen Rechte geben, nein, warte, lasst sie uns füttern, während sie sich vermehren. Faulheit, Luxussucht und humanistische Einstellungen werden auf Untermenschen angewendet. Zerstört immer Hochkulturen. Die ganze Welt wurde nicht auf einmal verarscht. Das liegt daran, dass der Untermensch an diesen vielen verschiedenen Polen jedes Mal seine beste Waffe einsetzen durfte: die Anzahl." "Um ehrlich zu sein, denke ich in Feindkategorien. Der Weg zu einer guten Menschheit ist für mich in erster Linie ein subtraktiver Prozess wie bei einem Metallblock. Sie haben die Menschheit und schneiden heraus, was nicht dazugehört, während das Volumen des Blocks zunimmt (Ressourcenverbrauch), aber ein festgelegtes Maximum hat (globale Kapazität), also müssen Sie entscheiden, was bleibt und was getan werden muss. Bohre die Juden mit einer großen Felge aus, um sicherzugehen. Säge die Normalos ab. Feile langsam das untere Ende der Produktivität ab. Natürlich wird das Metall wachsen, aber nur das, was übrig bleibt, sodass alles außer dem Gipfel immer feiner reduziert werden kann." "Hm. Das ist der Kern dessen, was ich für mein Volk und mich selbst will. Autonomie. Es ist in letzter Zeit allerdings ziemlich schwierig geworden. Staaten mit ihren Steuern, mit ihren NPC-Gesetzen, mit ihrem im Grunde genommen allem, was jüdisch ist." "Autonomie, der kürzeste Weg ist ein internationaler Atomkrieg. Dann kann man wieder tun, was man will. Der zweitkürzeste Weg ist, diese Greifhexen, Juden/Zigeuner/Muslime (im Grunde alle Schlammblüter/Rassengemische) und NPCs zu entfernen, damit man so nett und liebenswert wie ein Krebskind sein kann, ohne es bald danach bereuen zu müssen." und schließlich am 15.11.2023 die Aussage: "Ja das bin ich, also auch rassi