ZPO nicht ausgeschlossen ist, wenn die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergeht (VG Hamburg, Beschl. v. 28.7.2010, 26 FLE 12/10; Beschl. v. 30.3.2010, 25 FLE 7/10; wie hier VG Ansbach, Beschl. v. 9.12.2009, AN 8 PE 09.02247, juris; VGH München, Beschl. v. 27.6.1990, 17 PC 90.1811, juris; Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 2004, § 85 Rn. 68; Hauck in Hauck/Helml, ArbGG,
PersVG , § 85 Abs. 2 ArbGG mit bestimmten Maßgaben, auf die es im Folgenden nicht ankommt, die Vorschriften der ZPO über die einstweilige Verfügung entsprechend.
ZPO sind einstweilige Verfügungen in Bezug auf den Streitgegenstand zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (Sicherungsverfügung).
ZPO sind einstweilige Verfügungen auch zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, sofern die Regelung nötig erscheint (Regelungsverfügung).
2 ZPO sind der zu sichernde Anspruch bzw. das streitige Rechtsverhältnis (Verfügungsanspruch) und der Grund, weshalb die einstweilige Verfügung ergehen soll (Verfügungsgrund) glaubhaft zu machen. Das Gericht bestimmt alsdann, welche Anordnungen erforderlich sind, um den Zweck der einstweiligen Verfügung zu erreichen (§ 938 Abs. 1 ZPO). Der Erlass einer einstweiligen Verfügung setzt danach das Vorliegen eines Verfügungsgrundes, d.h. eines hinreichenden Anlasses für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, und eines Verfügungsanspruchs, d.h. eines Rechtsanspruchs des Antragstellers voraus, der vorläufig, d.h. bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache geschützt werden soll.
diesem Maßstab kommt vorliegend der Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung nicht in Betracht. Randnummer 4
einhelliger Auffassung entsprechend auf Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gemäß § 18 Abs. 2 HmbPersVG anzuwenden, wobei angenommen wird, dass die Bestimmung Anwendung findet, wenn der Personalrat nicht unverzüglich im Sinne von § 121 Abs. 1 BGB bzw. innerhalb von zwei Wochen
Eintritt des Ereignisses
PersVG einen Wahlvorstand bestimmt (vgl. zum gleichlautenden Bundesrecht: Ilbertz/Widmaier, BPersVG,
PersVG , weil die Gesamtzahl der Mitglieder des Personalrats
Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder um mehr als ein Viertel der vorgeschriebenen Zahl gesunken ist. Die vorgeschriebene Zahl der Personalratsmitglieder gemäß § 14 HmbPersVG beträgt
dem Vorbringen aller Beteiligten 13 Mitglieder. Davon sind die fünf gewählten Mitglieder der Liste B am 13. Februar 2012 zurückgetreten. Da gleichzeitig alle übrigen Wahlbewerber der Liste B ebenfalls zurückgetreten sind, können gemäß § 31 Abs. 2 HmbPersVG keine Ersatzmitglieder in den Personalrat eintreten. Der Ausschluss des Rückgriffs auf andere Vorschlagslisten
PersVG erfasst auch Fälle wie den vorliegenden, in denen dadurch eine außerordentliche Personalratsneuwahl erforderlich wird (zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 23 Abs. 2 Satz 1 MBG SH: OVG Hamburg, Beschl. v. 28.6.2010, 8 Bf 100/10.PVL , juris;
folgend BVerwG, Beschl. v. 30.11.2010, 6 PB 16/10, juris). Durch den Rücktritt der der Liste B angehörenden Personalratsmitglieder bei fehlender Möglichkeit des Eintritts von Ersatzmitgliedern ist die Gesamtzahl der Mitglieder des Personalrats um 5/13, mithin um mehr als ein Viertel gesunken, so dass die Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 Nr. 2 HmbPersVG für eine außerordentliche Personalratsneuwahl seit dem 13. Februar 2012 vorliegen. Randnummer 9 Der antragstellende Personalrat hat
eigenem Bekunden auch einen Monat
Eintritt des Ereignisses
PersVG noch keinen Wahlvorstand bestellt. Er ist damit seiner Pflicht zu unverzüglichem Tätigwerden nicht
gekommen. Randnummer 10 Die Dienststelle hat durch Vorlage entsprechender Antragsschreiben glaubhaft gemacht, dass von Wahlberechtigten Anträge auf Einberufung einer Personalversammlung gestellt worden sind. Randnummer 11 Damit darf die Dienststelle die Personalversammlung einberufen. Umstände, die Bedenken gegen die Zeit, den Ort und die angekündigte Tagesordnung der Personalversammlung oder die Art und Weise der Einberufung begründen könnten macht der Antragsteller nicht geltend noch sind solche ersichtlich.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.