Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung, Berufen auf die Gesetzlichkeitsfiktion der Musterbelehrung Orientierungssatz
(7)zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Wenn Ihrem Vertragspartner das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an diesen, sondern auch an uns halten." Randnummer 42 Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 der vorstehenden Hinweise durch den folgenden Satz zu ersetzen: Randnummer 43 "Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinausgeht und Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt." Randnummer 44 Stattdessen heißt der Text der Widerrufsbelehrung: Randnummer 45 Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrages sind, oder wenn wir uns bei Vorbereitung oder Abschluss des Darlehensvertrages der Mitwirkung Ihres Vertragspartners bedienen. Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstückes oder grundstücksgleichen Rechts ist eine wirtschaftliche Einheit nur anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrages sind oder wenn wir über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinaus Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördern, indem wir uns dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen machen, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projektes Funktionen des Veräußerers übernehmen oder den Veräußerer einseitig begünstigen. Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so müssen Sie den Widerruf gegenüber Ihrem diesbezüglichen Vertragspartner erklären. Randnummer 46 Wird mit diesem Darlehensvertrag die Überlassung einer Sache finanziert, gilt Folgendes: Wenn Sie diese Sache im Fall des Widerrufs ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben können, haben Sie dafür ggf. Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr Ihres Vertragspartners zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Wenn Ihrem Vertragspartner das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an diesen, sondern auch an uns halten. Randnummer 47 Nach den Hinweisen der Musterbelehrung hätte der
- Satz durch den folgenden Satz ersetzt werden müssen: Randnummer 48 "Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinausgeht und Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt." Randnummer 49 Der
- und
- Satz der Belehrung wäre dabei entfallen, und es wäre dann – wie geschehen – fortgesetzt worden mit: Randnummer 50 „Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen…“ Randnummer 51 Die folgenden Hinweise entsprechen der Musterbelehrung. Randnummer 52 Im vorliegenden Fall liegt die Abweichung also lediglich darin, dass die Beklagte noch den allgemeinen Hinweis auf einen finanzierten Kauf belassen hat und verbunden mit einer sprachlichen Änderung, die offensichtlich den Anschluss verdeutlichen sollte, die besondere Belehrung zum Immobiliendarlehen angeschlossen hat. Die Musterbelehrung sah in sich bereits vor, dass der Anwender die Belehrung nach Maßgabe der einzelnen Hinweise gestalten musste. Im Rahmen der vorgesehenen immanenten Gestaltungsvorgaben hat die Beklagte nicht streng nach den Hinweisen gehandelt aber die einzelnen Belehrungen inhaltlich übernommen und lediglich einen sprachlichen Übergang gestaltet bzw. die Wir-Form gewählt. Unter diesen Umständen ist nach Auffassung des Gerichts die Berufung auf den Vertrauensschutz der Musterbelehrung gerechtfertigt, zumal dadurch die Deutlichkeit der Belehrung nicht beeinträchtigt worden ist (so auch Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht vom 26.2.2015 – 5 U 175/14 (Anlage B4), OLG Bamberg vom 1.6.2015 (6 U 13/15 (Anlage B8)). Randnummer 53 Hinzu kommt, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um ein finanziertes Geschäft gehandelt hat. Die Belehrung entfaltet insoweit keine Wirkung und hätte gemäß Ziffer 9 der Gestaltungshinweise auch entfallen können. Sie ist daher für den vorliegenden Vertrag ohne Bedeutung b.c.) Randnummer 54 Außerdem sind Fußnotenhinweise enthalten, die jeweils Ausfüllanweisungen für die Sachbearbeiter (
- Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts,
- Bitte Frist im Einzelfall prüfen) darstellen. Damit sind keine Veränderungen am Belehrungstext vorgenommen worden, weil sie sich erkennbar nicht an den Verbraucher richten und auch nicht zu dessen Verwirrung führen können (vgl. auch LG Nürnberg Fürth – 10 O 3952/14 - Anlage B5). c.) Randnummer 55 Da der Widerruf bereits aus den vorstehenden Gründen verspätet ist, kommt es nicht darauf an, ob er auch verwirkt oder treuwidrig wäre, etwa weil damit vertragsfremde Zwecke verfolgt werden sollen. Randnummer 56 Die Nebenentscheidungen beruhen auf den §§ 91, 709 ZPO. Randnummer 57 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 3 ZPO. Das Gericht ist dabei wesentlich vom Wert der Grundschuld ausgegangen, deren Löschung begehrt wird. Dieser Wert bestimmt sich nicht allein nach dem Nennwert, sondern maßgeblich auch nach dem Wert, mit dem sie valutiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der Tilgungsstand des Darlehens im Juli 2015 auf ca. 125.500,00 € belaufen hat. Auch wenn der Kläger bereits geleistete Zahlungen zurückfordert, andererseits aber auch die Rückzahlung des Darlehensbetrages anbietet, erscheint es in wirtschaftlicher Hinsicht angemessen, den Wert insgesamt auf bis zu 130.000,00 € anzusetzen.