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LG Hamburg 24. Zivilkammer 324 O 1193/07 Urteil Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattungen über das Privatleben einer bekannten Persön

Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattungen über das Privatleben einer bekannten Persönlichkeit; ersatzfähige Rechtsanwaltskosten Orientierungssatz

  1. Wenn eine Veröffentlichung keinen Beitrag zu einer Diskussion von allgemeinen Interesse für die Gesellschaft leistet, sondern in erster Linie dazu dient, die Neugier des Publikums am Privatleben des Betroffenen zu befriedigen, ist die Freiheit der Meinungsäußerung weniger weit auszulegen, mit der Folge, dass in der Abwägung das Persönlichkeitsrecht überwiegt (EGMR,
  2. Juni 2004, 59320/00). Bei der Prüfung, ob es bei einer Veröffentlichung ein öffentliches Interesse gibt, das einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens rechtfertigt, ist darauf abzustellen, ob die Veröffentlichung im Interesse der Öffentlichkeit liegt, und nicht darauf, ob die Öffentlichkeit daran interessiert ist. (EGMR,
  3. Mai 2011, 48009/08). (Rn.389)
  4. Wendet sich der Betroffene gegen nur einen Verletzer, wurden die angegriffenen Äußerungen aber in unterschiedlichen Berichterstattungen verbreitet, so liegt eine Angelegenheit im Sinne von § 15 RVG vor, wenn der Verletzer sämtliche Berichterstattungen zu verantworten hat, die Abmahnungen jeweils Unterlassungsansprüche zum Gegenstand haben, die Abmahnschreiben vom selben Tag stammen und die Ansprüche in einem Rechtsstreit geltend gemacht werden (wobei letzteres nicht maßgeblich ist). (Rn.434) (Rn.435)
  5. Dafür, ob im gebührenrechtlichen Sinne ein einheitliches Vorgehen besteht ist es ohne Belang, ob an verschiedenen Tagen „Aufträge“ erteilt wurden (vgl. BGH,
  6. Juni 2011, VI ZR 73/10). (Rn.437)
  7. Die anwaltliche Tätigkeit in äußerungsrechtlichen Streitigkeiten ist nicht anders zu werten als die anwaltliche Tätigkeit z.B. in Marken- oder UWG-Fällen, in denen anerkannt ist, dass allein die Spezialmaterie nicht zu einer Erhöhung der Gebühr führt (vgl. OLG Frankfurt,
  8. November 2012, 6 U 208/11, LG Frankfurt,
  9. März 2009, 2/18 O 196/08). (Rn.440) Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 €; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen, unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende erneut zu verbreiten:
  10. a) "V. Süchtig nach Liebe Für D. setzt sie alles aufs Spiel"; b) "Wenn Liebe abhängig macht: Königin S. in großer Sorge um ihre Tochter"; c) "Königin S. (M.) und König C. G. halten nicht viel v. V.s Freund D. C.. Mit ihren Bedenken stoßen sie bei ihrer Tochter jedoch auf taube Ohren"; d) "Für V. v. S.

(22)hat die Welt zur Zeit nur einen Mittelpunkt, und der heißt D. C.
(24). Doch in den Augen ihrer Familie geht sie mit ihrer Liebe zu dem attraktiven Millionärssohn zu weit, denn das Studium an der Y.-Universität betrachtet sie längst als zweitrangig. Viel lieber fährt V. die gute Autostunde nach N. Y., um bei D. zu sein, der dort Filmwissenschaften studiert. Die Befürchtungen am Königshof in S. sind groß. "Sie ist geradezu süchtig nach D.s Liebe", heißt es dort. Nur mit äußerster Geduld hält Königin S.
(55)sich zurück, ihre Tochter offen zu ermahnen. Sie weiß, daß sie als Mutter in dieser heiklen Situation wenig ausrichten kann. Für König C. G.
(52)steht fest, daß V. im Sommer ihr Studium in den U. beendet und zurückkehrt. D., so seine Hoffnung, bleibt in N. Y. zurück. Durch die Distanz soll V. auch gefühlsmäßig Abstand zu ihm gewinnen. "Die Chemie zwischen C. G. und D. stimmt nicht", so ein Hof-Experte. "Der König hält ihn für einen Leichtfuß, der mit V. spielt. Nie würde er einer Heirat mit D. zustimmen." Doch V. macht klar, daß D., für den sie seit der gemeinsamen Schulzeit schwärmt, der Mann fürs Leben ist. Für ihn würde sie sogar auf den Thron verzichten. Selbst das Gerücht, daß D. sich heimlich mit seiner Ex-Freundin C. B.- F. trifft, kann ihre Gefühle nicht erschüttern. Seit Freundin C. S. nicht mehr mit ihr in Y. studiert (sie kehrte Weihnachten nach S. zurück), hört V. nur noch auf D.s Meinung. Für die Sorgen der Eltern ist sie taub. Königin S. sieht aber noch eine ganz andere Gefahr für ihre Tochter: Sie fürchtet, daß diese heftigen Gefühle bei V. erneut die Magersucht auslösen. Seit über einem Jahr wird die Prinzessin erfolgreich behandelt. Doch V.s absolute Hingabe an D. könnte alle Heilungserfolge wieder zunichte machen. Für die Mutter ist die Freude über V.s erste Liebe längst der Angst gewichen, daß diese Abhängigkeit ihre Tochter bald in eine neue schwere Krise stürzt.";
  1. d)das Foto auf der Titelseite, das Kronprinzessin V. v. S. zeigt wie in D. G. B. Nr. 8/99 vom 17. 2. 1999 auf der Titelseite geschehen;
  2. e)das Foto mit der Bildunterschrift: "Königin S. (M.) und König C. G. halten nicht viel v. V.s Freund D. C.. ..." wie in D. G. B. Nr. 8/99 vom 17. 2. 1999 auf Seite 12 geschehen;
  3. f)das Foto mit der Bildunterschrift: "Ein Mann und zwei Frauen: In den N. Y.er Nachbars läßt sich D. von V. (o.) anhimmeln. ..." wie in D. G. B. Nr. 8/99 vom 17. 2. 1999 auf Seite 12 geschehen 2.
  4. a)"Eifersuchtsdrama V. zwischen zwei Männern";
  5. b)"V. in Liebesnöten";
  6. c)"D. ist V.s erste große Liebe. Doch er ist nicht immer treu";
  7. d)"Prinz G. [mal im Smoking], mal salopp (r.) mit V. in L.. Er hatte sie zum Essen ausgeführt.";
  8. e)"Noch kann sich V. weder für Prinz G. noch für D. entscheiden";
  9. f)"Auf ihr Studium in Y. kann sich V.
(21)überhaupt nicht mehr konzentrieren. Die Kronprinzessin plagen ganz andere Sorgen: Seit ihrem L. Besuch zur Taufe v. Prinz K. v. G. (...) steckt sie im Gefühlschaos. Der Grund dafür heißt G. zu S.- W.- B.. Der deutsche Prinz war ebenfalls bei der Taufe in L. und wohnte wie V. im vornehmen Hotel C.´s. Beide kennen sich schon lange, doch jetzt hat es zwischen ihnen gefunkt. Heimlich trafen sie sich nach der Taufe zu einem romantischen Dinner und kamen erst nach Mitternacht ins Hotel zurück. Und das, obwohl V. in N. Y. noch ihren Freund D. C. hat! Doch die große Liebe zu dem Playboy und Millionärssohn hat Risse bekommen. Denn Frauenschwarm D. nimmt es mit der Treue nicht so genau. V. hatte erfahren, daß er sich immer noch mit seiner alten Liebe TV-Ansagerin C. B. in L. trifft. Tief verletzt war die Prinzessin nach L. geflogen. Jetzt traf sie Prinz G. und war sofort fasziniert. Sein ruhiges und ausgeglichenes Wesen ist so anders als D.s Unbeständigkeit. Die Kehrseite der Medaille: Jetzt ist V. total verwirrt, wird zwischen ihren Gefühlen hin- und hergerissen. Auf der einen Seite steht D., den sie seit der Schulzeit liebt. Seinem Charme konnte sie noch nie widerstehen. Der deutsche Prinz hingegen gilt in Sachen Liebe eher als schüchtern. Dafür steht er mit beiden Beinen fest auf dem Boden, ist sehr solide. Bei ihm findet die Prinzessin Schutz und Geborgenheit - bei D. Spaß und Abendteuer. Ein Herzenskonflikt ist vorprogrammiert: eine Frau zwischen zwei Männern, alleingelassen im Zwiespalt ihrer Empfindungen. Wer hat das nicht schon mal selbst erlebt? Aber bei einer Kronprinzessin geht es immer gleich auch um die Zukunft der Monarchie. Auch der Mann an ihrer Seite wird einmal die Krone repräsentieren und im Blickpunkt stehen. Das wissen vor allem V.s Eltern S. und C. G.. Für sie wäre der Prinz aus B. der ideale Heiratskandidat. Sie hoffen, daß sich die Beziehung V.s zu G. vertieft, wenn sie im Sommer nach S. heimkehrt. Doch sie haben die Rechnung ohne D. gemacht. Die Fotos von V. und G. in L. haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Plötzlich ist D. der Eifersüchtige! Jetzt will er um V. kämpfen. Seine Beziehung zu C. brach er deswegen sofort ab. Die Entscheidung liegt nun bei V.. Hört sie auf ihr Herz und bleibt bei D.? Oder hört sie auf ihren Verstand und gibt G. eine Chance? Er wartet nur auf ein Zeichen, will sie unbedingt wiedersehen. "V. ist zauberhaft", schwärmt der Prinz. Seine Bewunderung macht die Situation für die Prinzessin nicht leichter. Schließlich will sie keinen der beiden Männer verletzen. Ihre Gefühle, aber auch ihre Nerven stehen vor einer Zerreißprobe. Wird ihre junge Seele das verkraften, ihr Gesundheitszustand stabil bleiben? V.s Magersucht gilt zwar als geheilt, kann in Streßsituationen aber jederzeit wieder ausbrechen. Eine Prinzessin in wahren Liebesnöten...". g) die Fotomontage auf der Titelseite, wie in D. G. B. Nr. 18/99 vom 28. 4. 1999 auf der Titelseite geschehen; h) das Foto mit der Bildnebenschrift: "Prinz G. mal im Smoking, mal salopp (r.) mit V. in L.. Er hatte sie zum Essen ausgeführt", wie in D. G. B. Nr. 18/99 vom 28. 4. 1999 auf Seite 12 geschehen; i) das Foto mit der Bildunterschrift "D. ist V.s erste große Liebe. Doch er ist nicht immer treu", wie in D. G. B. Nr. 18/99 vom 28. 4. 1999 auf Seite 12 geschehen; j) das Foto mit der Bildnebenschrift "Noch kann sich V. weder für Prinz G. noch für D. entscheiden", wie in D. G. B. Nr. 18/99 vom 28. 4. 1999 auf Seite 12 geschehen; k) das Foto mit der Bildunterschrift "S. und C. G. hoffen, daß V. sich richtig entscheidet", wie in D. G. B. Nr. 18/99 vom 28. 4. 1999 auf Seite 13 geschehen; 3. a) "Nach dem Streit mit den Eltern Flucht nach Amerika V. Jetzt Blitzhochzeit in L. V.?"; b) "V. (l.) mit ihrer Mutter vor der Küste v. St. T.. Sie hat deutlich wieder mehr Gewicht"; c) "V. mit ihren Eltern S. und C. G. auf der Insel Ö., wo S.s Königsfamilie traditionell einen Teil der Sommerferien verbringt. Doch der Urlaub wurde diesmal vom Streit um D. überschattet"; d) "[Little White Chapel in L. V.. Hier werden Paare getraut (ab 250 Mark);] hier hofft D. auf V.s Jawort"; e) "Die Koffer sind längst gepackt. Voller Ungeduld ersehnt V. ihren Abflug in die U.. Sie will nichts lieber, als ihrem Glück entgegenfliegen, denn zu Hause in S. ist die Stimmung auf dem Nullpunkt. Der Grund: V.s Eltern haben eine Verlobung mit ihrem Freund D. C.
(24)rigoros abgelehnt. C. G. und S. trauen dem Studenten und Lebemann einfach nicht zu, daß er für das schwere Amt des Prinzgemahls geeignet ist. Schon während der Ferien in St. T. gab es endlose Diskussionen darüber. - Es kam zum Riesenkrach zwischen Eltern und Tochter! Zum ersten Mal lehnte sich die sonst so brave Prinzessin ernsthaft gegen Mutter und Vater auf. Denn D. ist für sie nun mal der Mann ihres Lebens. Keine Macht der Welt würde sie davon abbringen, ihn aufzugeben... Trotzdem leidet sie unermeßlich unter diesem Konflikt, sich zwischen ihren geliebten Eltern und dem Mann ihrer Träume entscheiden zu müssen. Seelenstreß, der bei der sensiblen V. erkennbar auch wieder für Figurprobleme sorgte. Ihren Kummer hat sie während ihres Sommerurlaubs in S. förmlich in sich "hineingefressen". Schon einmal hatte sie versucht, gegen zuviel Gewicht anzukämpfen, indem sie extrem hungerte - und dann an Magersucht erkrankte. Aber ihr letzter Aufenthalt in Amerika hat ihr gutgetan. Seitdem war sie davon überzeugt, geheilt zu sein. Nun dieser herbe Rückschlag. Deshalb kann sie es jedoch kaum erwarten, bis D. sie tröstet und in seine starken Arme schließt. Er gibt ihr den Rückhalt, den sie jetzt so dringend braucht. Außerdem: In den U. kann sich das Liebespaar frei bewegen. In S. ist das unmöglich. V.s Eltern wünschen nicht, daß die beiden öffentlich als Paar auftreten. Bis heute gibt es kein Foto, das D. im Kreis der Königsfamilie zeigt. Ein deutlicheres Zeichen dafür, daß S. und C. G. ihn nicht akzeptieren, könnten sie nicht setzen. [Auch für D. wird dieses Schattendasein immer unerträglicher.] Jüngster Tiefschlag: die innigen Fotos von Kronprinz F. v. D. mit V.. Bei einer Brückeneinweihung flirtete er keck mit der Kronprinzessin, machte ihr formvollendet den Hof. Die Gerüchte um eine Romanze zwischen den Beiden erreichen sogar die Vereinigten Staaten. [D., Tausende Kilometer v. seiner Liebsten entfernt, litt Höllenqualen. Deshalb macht er jetzt Nägel mit Köpfen: Seinen besten Freunden soll er verraten haben, daß er kurzentschlossen zwei Flüge gebucht habe. Und zwar nach L. V., dem Paradies für Spieler, aber auch für Verliebte. In den rund 50 "Wedding Chapels" (Hochzeitskirchen), geben sich pro Jahr über 100 000 Paare das Jawort - schnell und unkompliziert. Ein Sondergesetz aus dem Jahr 1931 macht diese Blitzhochzeit möglich. Denn viele Heiratswillige scheuen die langwierigen Formalitäten. Und noch viel mehr schreckt so manches Paar vor einer Auseinandersetzung mit der Familie zurück...] Ob V. D.s Antrag widerstehen kann, sie zu einer Blitzhochzeit ja sagen wird? Oder ob sie doch ihre Pflichten als Thronfolgerin vor ihre Liebe stellen wird? – [D. ist jedenfalls längst zu allem entschlossen. Er soll sogar schon eine Hochzeitskapelle ausgesucht haben: die berühmte Little White Chapel. D. glaubt, daß seine Chancen gut stehen.] Denn S.s zukünftige Königin wird von ihren Freunden zitiert: "Wenn ich D. nicht heiraten darf, werde ich niemals wirklich glücklich sein."".
  1. f)die Fotomontage auf der Titelseite, die unter anderem Kronprinzessin V. v. S. zeigt, wie in D. G. B. Nr. 36/99 vom 1. 9. 1999 auf der Titelseite geschehen;
  2. g)das Foto mit der Bildnebenschrift: "Seit zwei Jahren ein Paar: V. und ihre große Liebe D. C. (l.) (...)", wie in D. G. B. Nr. 36/99 vom 1. 9. 1999 auf Seite 12 geschehen;
  3. h)das Foto mit der Bildunterschrift: (...). Das innige Foto mit F. (o.) machte ihn eifersüchtig", wie in D. G. B. Nr. 36/99 vom 1. 9. 1999 auf Seite 12 geschehen;
  4. i)das Foto mit der Bildunterschrift: "V. (l.) mit ihrer Mutter vor der Küste von St. T.. Sie hat deutlich wieder mehr Gewicht", wie in D. G. B. Nr. 36/99 vom 1. 9. 1999 auf Seite 13 geschehen;
  5. j)das Foto mit der Bildunterschrift: "Königlicher Fluggast: V. ist voller Freude, ihren D. wiederzusehen" wie in D. G. B. Nr. 36/99 vom 1. 9. 1999 auf Seite 12 geschehen;
  6. k)das Foto mit der Bildunterschrift: "V. mit ihren Eltern S. und C. G. auf der Insel Ö.,..." wie in D. G. B. Nr. 36/99 vom 1. 9. 1999 auf Seite 13 geschehen. 4.
  7. a)"Keine Hochzeit mit D. V. Warum zerstört der König das Glück seiner Tochter?";
  8. b)"Jetzt greift der König ein: Die Hochzeit wird verschoben";
  9. c)"An der Seite von D. C. hat V. ihr Glück gefunden. Ihr Vater ist skeptisch. Er traut dem jungen Mann nicht zu, ein guter Prinzgemahl zu werden";
  10. d)"Im Oktober zeigten sich V. und D. offiziell zum ersten Mal als Paar. Es sollte eine Generalprobe für ihre Rückkehr nach S. sein";
  11. e)"Es hätte alles so schön sein können: Die letzten Wochen ihrer Studienzeit in den U. wollte V. mit ihrem Freund D. in vollen Zügen genießen: durch die Straßen von N. Y. ziehen, Freunde besuchen und bei ihrem Lieblingsitaliener essen gehen, noch einmal so richtig unbeschwert sein, bevor sie Weihnachten endgültig an S.s Königshof und zu ihren Pflichten zurückkehrt. Einen Trost hatte die Kronprinzessin jedoch: Sie hoffte, einer offiziellen Verlobung mit ihrer großen Liebe stehe endlich nichts mehr im Wege. Doch nun macht König C. G. alle Träume zunichte. Zum ersten Mal äußerte er sich öffentlich zu den Heiratsplänen seiner Tochter: "V. ist für eine Verlobung noch viel zu jung. Sie soll warten, bis sie 25 Jahre alt ist!" Ein klares Machtwort, das auch im fernen Amerika seine Wirkung nicht verfehlt hat. Und V. in tiefsten Kummer stürzt. Selbst D. kann sie nicht trösten. Ein Freund verriet, daß sie in verzweifelten Telefongesprächen versucht, ihren Vater umzustimmen. Doch es scheint, als ließe C. G. sich nicht erweichen. Auch Königin S., die am Anfang selbst ihre Zweifel wegen dieser Verbindung hatte, kann ihren Ehemann nicht bewegen, sein Nein zurückzunehmen. Warum lehnt der König den Freund seiner Tochter ab und setzt plötzlich ein bestimmtes Alter für die Verlobung fest? Steckt wirklich nur die Befürchtung dahinter, V. sei mit ihren 22 Jahren noch nicht reif genug für eine Verlobung? Drei Jahre sind für das junge Paar eine lange Zeit. Sind sie erst einmal wieder in S., werden V. und D. kaum eine Möglichkeit haben, sich außerhalb der Schloßmauern zu treffen. Die Gefahr, daß ihre Gefühle diesem ewigen Versteckspiel nicht standhalten, ist groß - und wohl die heimliche Hoffnung C. G.s. Dabei hat sich ihre Liebe längst bewährt. D.s Fürsorge ist es zu verdanken, daß V. ihre Magersucht in den Griff bekommen hat. Doch der attraktive Millionärssohn gilt auch als Heißsporn, der keinem Flirt aus dem Weg geht - und er träumt von einer Karriere als Schauspieler. Ein Grund mehr, ihn als königlichen Schwiegersohn ungeeignet erscheinen zu lassen. Aber noch etwas anderes spielt eine entscheidende Rolle: Auch wenn C. G. es niemals zugeben würde, plagt ihn das gleiche Gefühl wie viele Väter, deren Töchter sich verlieben: Eifersucht. Ein anderer Mann hat den wichtigsten Platz in V.s Leben eingenommen. Es ist D., zu dem sie mit ihren Sorgen kommt, mit dem sie ihre Zukunft plant. Schon im letzten Sommerurlaub hatte es seinetwegen Streit zwischen Tochter und Vater gegeben. Obwohl D. die gesamte Zeit dabei war, durfte er sich nicht öffentlich mit der Königsfamilie zeigen. Im Zorn flog V. nach Amerika zurück. Gerüchte v. einer heimlichen Hochzeit gegen den Willen der Eltern machten die Runde (...). Damals jedoch traute sich die Prinzessin nicht, diesen letzten Schritt, der unweigerlich den Bruch mit den Eltern und den Verzicht auf die Krone bedeutet hätte, durchzuführen. Sie mahnte sich und D. zur Geduld und hoffte, daß Weihnachten die Verlobung gefeiert werden würde. Nun allerdings sollen sie drei lange Jahre warten müssen, bis sie ihre Liebe vor der ganzen Welt besiegeln dürfen - für junge Menschen eine Ewigkeit."
  12. f)die Fotomontage auf der Titelseite, die unter anderem die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 45/99 vom 3. 11. 1999 auf der Titelseite geschehen;
  13. g)das Foto mit der Bildnebenschrift: "An der Seite von D. C. hat V. ihr Glück gefunden.", wie in D. G. B. Nr. 45/99 vom 3. 11. 1999 auf Seite 12 geschehen;
  14. h)das Foto mit der Bildunterschrift: "In Amerika, wie hier bei der Hochzeit v. Freunden in N. Y...", wie in D. G. B. Nr. 45/99 vom 3. 11. 1999 auf Seite 12 geschehen;
  15. i)das Foto mit der Bildnebenschrift: "Im Oktober zeigten sich V. und D. offiziell zum ersten Mal als Paar...", wie in D. G. B. Nr. 45/99 vom 3. 11. 1999 auf Seite 13 geschehen;
  16. j)das Foto mit der Bildüberschrift: "Ein Kuß für ihre Freundin C. zur Hochzeit. ...", wie in D. G. B. Nr. 45/99 vom 3. 11. 1999 auf Seite 13 geschehen; 5.
  17. a)"S.s schönstes Weihnachtsgeschenk Endlich mit V. versöhnt...aber D. muß ein großes Opfer bringen";
  18. b)"Es hieß schon, V.
(22)käme gar nicht mehr nach Hause. Doch allen Gerüchten zum Trotz feiert die Kronprinzessin nun doch das Weihnachtsfest mit ihrer Familie in S.. Sie hat sich mit ihren Eltern versöhnt - für Mutter S. das schönste Geschenk. Der Königin hatte es am meisten zu schaffen gemacht, daß sich Vater und Tochter überworfen hatten. V. wollte sich mit ihrem Freund D. C.
(24)zum Jahresende verloben. Aber C. G. machte all ihre Träume zunichte: "V. ist für eine Verlobung noch viel zu jung. Sie soll warten, bis sie 25 Jahre alt ist!" Mit dieser Erklärung zerstörte der König die Zukunftspläne seiner Tochter (...). Die Prinzessin war verzweifelt. Um nichts in der Welt wollte sie den Mann verlieren, der ihr so viel bedeutet. Denn drei Jahre Wartezeit sind eine Ewigkeit für ein verliebtes junges Paar. Vor allem, weil D. in Amerika bleiben will und V. Ende des Jahres ihre Zelte in Amerika abbrechen sollte, um in S. die Ausbildung zur künftigen Königin fortzusetzen. S. konnte nicht mehr mitansehen, wie sehr ihre Tochter unter dem Liebeskummer litt. Zudem lebt sie ständig in der Angst, ihre Älteste könnte in ihrer Verzweiflung wieder magersüchtig werden, denn noch immer ist V. v. dieser Krankheit nicht ganz geheilt. Und wie jede Mutter wünscht sie ihrem Kind alles Glück dieser Welt. Doch V.s Glück heißt nun einmal D., auch wenn viele - und besonders der Hochadel - bisher über ihn und sein Berufsziel die Nase rümpften: [D. C. träumt nämlich stets von einer Karriere als Schauspieler. Jetzt ist die Überraschung perfekt: Öffentlich erklärte er, daß er Anfang des neuen Jahres seine Theaterausbildung aufgebe und an der berühmten C. Universität die Fächer Geschichte, Soziologie und Psychologie belegen werde und darin seinen Abschluß machen möchte. An diesem Entschluß, der für ihn ein großes Opfer bedeutet, war Königin S. maßgeblich beteiligt. Sie konnte den jungen Mann in einem ganz persönlichen Gespräch überzeugen, daß nur ein ernsthaftes Studium ihm Achtung verschafft] und ihm den Weg in die Zukunft an V.s Seite ebnen könnte. [Sogar König C. G. ist von dieser unerwarteten Wende beeindruckt.] Und als V. ihn darum bat, doch noch ein weiteres Jahr in den U. studieren zu dürfen, sagte der König wider Erwarten ja. Die Prinzessin konnte ihr Glück kaum fassen. Sie bedankt sich bei ihren Eltern mit der Rückkehr nach S. - und sei es nur für wenige Tage. Natürlich ist sie froh, Heiligabend bei ihrer Familie zu sein. Und genauso froh ist sie, wenn D. sie bei ihrer Rückkehr nach N. Y. in die Arme schließen und der vertraute Alltag wieder seinen Lauf nehmen wird. Drei Tage in der Woche wohnt D. bei ihr in S., fährt jeden Morgen mit dem Sieben-Uhr-Zug nach N. Y.. Übers Wochenende ist die Prinzessin dann bei ihrem Liebsten in dessen Wohnung in M.. Das neue Stammlokal des Paares liegt übrigens im Herzen von M., wo zwei Schwedinnen das Restaurant "U.´s" eröffnet haben. Hier werden V. und D. im neuen Jahr ihr Wiedersehen feiern. Diesmal mit dem Segen von V.s Eltern, die sich nun nicht mehr gegen ihre Liebe stellen.".
  1. c)die Fotomontage auf der Titelseite, die die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 51/99 vom 15. 12. 1999 auf der Titelseite geschehen;
  2. d)das Foto mit der Bildunterschrift: "Ein strahlendes Paar - wie der jüngste Schnappschuß in N. Y. zeigt...", wie in D. G. B. Nr. 45/99 vom 3. 11. 1999 auf Seite 12 geschehen;
  3. e)das Foto mit der Bildunterschrift: "Der König hats erlaubt: V. darf weiter in den U. studieren", wie in D. G. B. Nr. 45/99 vom 3. 11. 1999 auf Seite 12 geschehen; 6.
  4. a)["Liebt M. den falschen Mann? Königin S. - eine Mutter in großer Sorge ...] und welche geheime Rolle V. dabei spielt"; die folgenden in D. G. B. Nr. 10/00 im Rahmen des Artikels "Liebt M. den falschen Mann? Königin S. - eine Mutter in großer Sorge ... und welche geheime Rolle V. dabei spielt" abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen:
  5. b)die Fotomontage auf der Titelseite, die u. a. die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 10/00 vom 1. 3. 2000 auf der Titelseite geschehen;
  6. c)das Foto mit der Bildnebenschrift: "Zwei Schwestern - zwei Verbündete: V. (l.) gibt M. Ratschläge, stärkt ihr den Rücken", wie in D. G. B. Nr. 10/00 vom 1. 3. 2000 auf Seite12 geschehen;
  7. d)das Foto mit der Bildunterschrift: "V. und ihr Freund D. C. haben für ihre Liebe gekämpft - mit Erfolg", wie in D. G. B. Nr. 10/00 vom 1. 3. 2000 auf Seite 12 geschehen. 7.
  8. a)"Neuer Streit um ihre Verlobung Prinzessin V. Wieder Flucht in die Magersucht?";
  9. b)"Affront gegen die Eltern: Im Herbst zeigten sich V. und D. bei einer Hochzeit offiziell als ein Paar";
  10. c)"Kleine Kinder, kleine Sorgen, große Kinder, große Sorgen - so werden wohl S. und C. G. v. S. zur Zeit wieder denken. Denn ihre Tochter V. bereitet ihnen beträchtlichen Kummer. Die 22jährige weigert sich, im Juni ihr Studium in den U. zu beenden und nach Hause zurückzukehren. Es sei denn, die Eltern gäben ihr endlich die Erlaubnis, sich mit D. C.
(25)zu verloben. V.s Forderung hat einen ganz bestimmten Hintergrund. Die Kronprinzessin weiß nur zu gut, daß sie sich in S. niemals öffentlich mit ihrem Freund zeigen kann. Ein ewiges Versteckspiel wäre die Folge. In den U., wo sie unter dem Namen '. studiert, genießen beide ein Leben in Freiheit. Mal wohnen sie in D.s N. Y.er Appartement, mal in V.s Haus in S.. Doch auch die Sorgen ihrer Eltern sind berechtigt. Sie trauen dem Filmstudenten und Partygänger C. die schwere Rolle als Prinzgemahl einfach nicht zu. Ihre Hoffnung war, daß die Liebe der beiden im normalen Alltag ihren Reiz verlieren würde. Das Gegenteil ist der Fall. Viele Male ist D. C. seit dem ein heißes Diskussionsthema zwischen dem Königspaar und V. gewesen. Es wurde gezankt, gedroht und versöhnt. V.s Weigerung, nicht ohne D. an ihrer Seite heimzukehren, ist der Höhepunkt der Auseinandersetzung. Die Kronprinzessin läßt keine Zweifel aufkommen, daß sie es ernst meint. Doch hinter V.s starkem Willen steckt eine zarte Seele. Noch vor zwei Jahren wurde die Welt von Bildern aufgeschreckt, auf denen sie entsetzlich dünn wirkte. Diagnose: Magersucht. Vor kurzem wies Königin S. in einem Interview auf mögliche Ursachen hin: 'V. ist sehr tüchtig. Das merken die Menschen und erwarten deshalb sehr viel von ihr. V. spürt das und hungerte sich in die Verzweiflung'. Damals zog das Königspaar die Notbremse, schickte die Tochter in die U. und nicht wie geplant an die Universität von U.. Aber jetzt sind sie es, von denen sich V. so unter Druck gesetzt fühlt. Zwar hat die Kronprinzessin in den letzten zwei Jahren durch psychologische Hilfe wieder ihr Normalgewicht erreicht, doch die Gefahr ist längst nicht gebannt. Wie ein Damoklesschwert hängt die Bedrohung über V.. Die Krankheit kann jederzeit erneut ausbrechen, z. B. bei großem Stress. Wenn das Leben außer Kontrolle gerät, möchten Magersüchtige wenigstens eins noch beherrschen: Ihren Drang zu essen. So ist Magersucht auch immer eine Flucht vor der Wirklichkeit. Ein Hilfeschrei der gequälten Seele. Wie wird sich V. nun verhalten? Schon im Herbst unternahm sie einen dramatischen Schritt: Sie erschien offiziell mit D. zur Hochzeit eines Freundes in N. Y., ohne die Eltern um Erlaubnis gefragt zu haben. S. und C. G. waren aufgebracht - aber machtlos. Dieser Sommer wird die Entscheidung bringen: Kehrt V. heim und gibt es eine Verlobung? Oder bleibt sie ein weiteres Jahr in den U.? Kommt sie nicht zurück, wird der Hof offiziell vermelden, daß V. ihre Studien noch vertiefen möchte - doch der wahre Grund für ihr Fernblieben heißt D.!".
  1. d)die Fotomontage auf der Titelseite, die u. a. die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 15/00 vom 5. 4. 2000 auf der Titelseite geschehen;
  2. e)das Foto mit der Bildunterschrift: "V. am Silvesterabend 1999: ...", wie in D. G. B. Nr. 15/00 vom 5. 4. 2000 auf Seite 12 geschehen;
  3. f)das Foto mit der Bildunterschrift: "Affront gegen die Eltern: Im Herbst zeigten sich V. und D. bei einer Hochzeit offiziell als ein Paar", wie in D. G. B. Nr. 15/00 vom 5. 4. 2000 auf Seite 13 geschehen;
  4. g)das Foto mit der Bildnebenschrift: "In den U. ist aus V. ...", wie in D. G. B. Nr. 15/00 vom 5. 4. 2000 auf Seite 13 geschehen;
  5. h)das Foto mit der Bildunterschrift: "Dieses Foto v. 1998 zeigt, wie sehr V. ihren D. liebt" wie in D. G. B. Nr. 15/00 vom 5. 4. 2000 auf Seite 13 geschehen. 8.
  6. a)"Prinzessin V. Sieg über den strengen Vater";
  7. b)"Prinzessin V. Darf ihr D. jetzt ins Schloß einziehen?";
  8. c)"Wenige Stunden vor der glanzvollen Gala zu Ehren des Staatsbesuchs hatte sie eine ernsthafte Aussprache mit ihrem Vater - der eigentliche Grund für ihren Blitzbesuch bei den Eltern. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand natürlich ihre Rückkehr nach S., an die sie einige Bedingungen knüpfte: Keine Einmischung in ihr Privatleben, eine eigene Wohnung außerhalb des Palastes und die Zustimmung der Eltern, daß sie mit ihrem Freund D. C. zusammenleben kann. König C. G. ging nicht auf alle Wünsche seiner Tochter ein. Trotzdem trug V. ein Sieg über den strengen Vater davon. Er versprach ihr nämlich: Wenn du deine Y.-Studien Ende Juni beendest, stelle ich dir einen Seitenflügel v. Schloß D. zur Verfügung, in dem du dann dein eigenes Leben führen darfst. Dort ist Platz für zwei. Die Kronprinzessin konnte kaum glauben, was er damit andeuten wollte."
  9. d)das Foto mit der Bildunterschrift "Ganz Kronprinzessin V. mit Ordensschleife und Juwelen bei der glanzvollen Gala" erneut zu veröffentlichen, wie in D. G. B. Nr. 17/00 vom 18. 4. 2000 auf Seite 13 geschehen; 9.
  10. a)"Neue Aufregung am s. Hof Prinzessin V. Ihre Hochzeit gefährdet den Thron";
  11. b)["Nach ihrer Rückkehr aus Amerika ist um die Kronprinzessin eine heiße Debatte entbrannt"];
  12. c)"Es gibt kaum noch Zweifel daran, wie ernst sie es mit der Hochzeit meint. Mit den Eltern hatte V. sich arrangiert, war aus Amerika nach Hause gekommen, durfte sogar zwei Monate mit ihrem bürgerlichen Freund D. C. auf Schloß S. verbringen. Dennoch ist das Happy-End für das Liebespaar plötzlich in Gefahr. [S.e Hofexperten fordern nämlich: 'V. soll königlich heiraten - oder auf die Krone verzichten!' Sie haben eine heiße Debatte um die künftige Rolle der Kronprinzessin in der s. Monarchie ausgelöst.]";
  13. d)"Nun wird sie sich vielleicht doch zwischen Herz und Krone entscheiden müssen - und niemand weiß, wie lange D. C. diese Belastung ihrer Liebe noch verkraften kann ...".;
  14. e)die Fotomontage auf der Titelseite, die u. a. die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 36/00 vom 30. 8. 2000 auf der Titelseite geschehen; 10.
  15. a)["Tränen um die erste Liebe Prinzessin M.] Warum nur V. sie trösten kann.";
  16. b)["Ihre erste Liebe ist zerstört.] Jetzt sucht die Prinzessin Rat bei der großen Schwester";
  17. c)"(...) Doch helfen kann ihr jetzt nur noch die große Schwester, Kronprinzessin V.. Sie weiß, was 'die Kleine' gerade durchmacht. Denn sie hat es selbst schon erlebt.";
  18. d)"Ähnliche Probleme hat auch V.: Anfang vergangenen Jahres distanzierte sich D. C. auf Rat seines Adoptivvaters von der Prinzessin, denn die Thronfolgerin sei 'eine Nummer zu groß für ihn'. Noch schlimmer hatte V. aber D.s Affäre mit dem TV-Sternchen C. B.- F. getroffen. Wegen der Moderatorin beendete er 1995 die Beziehung. V. litt - nach einem halben Jahr kehrte D. reumütig zurück. Im Frühjahr 1999 schien endlich alles gut: Gemeinsam waren sie in den U., V. hat ihre Magersucht fast besiegt. Bis D. Besuch bekam - von C. ... . Inzwischen sind diese Probleme endgültig beseitigt, V. bestätigte sogar offiziell: 'Ja, D. ist mein Freund.' [Doch jetzt ist M.s erste Liebe zerbrochen] - und V. die einzige, die ihr helfen kann. Denn nur die Kronprinzessin kann verstehen, welchen Kummer ihre kleine Schwester gerade empfindet ...".
  19. e)die Fotomontage auf der Titelseite, die u. a. die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 39/00 vom 20. 9. 2000 auf der Titelseite geschehen;
  20. f)das Foto mit der Bildnebenschrift: "Hier konnte M. (r.) noch lachen, V. schaut sich voller Zuneigung an. ...", wie in D. G. B. Nr. 39/00 vom 20. 9. 2000 auf Seite 12 geschehen;
  21. g)das Foto mit der Bildunterschrift: "Seinetwegen litt sie, mit ihm erlebt sie das größte Glück: V. und ihr Freund D. C.", wie in D. G. B. Nr. 39/00 vom 20. 9. 2000 auf Seite 12 geschehen; 11.
  22. a)"Nach D.s Liebesflucht Prinzessin V. verzweifelt Machtkampf zwischen Freund und Vater";
  23. b)"Noch hofft Kronprinzessin V. auf eine versöhnliche Lösung. Dann könnte ihr D. wieder nach S. zurückkehren.";
  24. c)"Küsse in der Öffentlichkeit: Das konnten sich D. und V. nur in Amerika erlauben."
  25. d)"Am s. Königshof fliegen die Fetzen. Seit V. ohne Absprache mit ihren Eltern in einem Interview mit S.s größter Zeitung erklärte: 'Ja, D. C. ist mein fester Freund,' hängt der Haussegen schief. C. G. wurde v. dem öffentlichen Bekenntnis seiner Tochter total überrumpelt. Vor allem, als das Fernsehen ihm Fragen zur Verlobung v. V. und D. C. stellen wollte, geriet er außer sich vor Wut. Es kam zu einer äußerst schwerwiegenden Auseinandersetzung zwischen Vater und Tochter. Der König verlangte von V. ein Dementi, doch sie lehnte das brüsk ab. Eigentlich hätte D. über dieses freie Liebesbekenntnis seiner Freundin glücklich sein müssen. [Doch dazu blieb ihm keine Zeit. Der Hof forderte ihn sofort eindringlichst auf, sich nicht in der Öffentlichkeit zu diesem Thema zu äußern.] Zwischen C. G. und dem Freund seiner Tochter ist ein erbitterter Machtkampf entbrannt. Der König reagierte wie viele eifersüchtige Väter, die Angst haben, ihre Tochter an einen anderen Mann zu verlieren. Er hatte zwar die siebenjährige Beziehung des Paares geduldet, sie als Jungendschwärmerei abgetan. Aber jetzt, das das Verhältnis öffentlich wurde, greift er ein. 'Hochzeit davon kann überhaupt keine Rede sein' ließ er der Presse mitteilen'. V. steckt in einer fatalen Zwickmühlen. Beugt sie sich dem Willen ihres Vater, verliert sie ihren D.. Widersetzt sie sich, muß sie die Krone opfern. Denn das ist der größte Trumpf in den Händen ihres Vaters. Schon einmal hatte sie sich seiner Autorität untergeordnet. Während ihres abschließenden Praktikums bei der U. in N. Y. wohnte sie nicht bei D. in dessen Appartement in der... Straße, sondern in ihrer früheren Studenten-Bude in S. - vier Stunden Fahrt v. N. Y. entfernt. So hatte es C. G. befohlen. D. fühlte sich ins Abseits gedrängt. Mit ihrem offenen Liebesgeständnis wollte V. ihn wieder beruhigen. Nichts ahnend welche Lawine sie damit zu Hause lostreten würde. Eine weiteres Verbot des Königs könnte der Liebe den Todesstoß versetzen: wenn C. G. verfügt, daß sich die beiden in S. nicht gemeinsam zeigen dürfen! Das ist zur Zeit aber sowieso nicht möglich: D. C. ergriff zunächst einmal die Flucht. [Er änderte sich kurzentschlossen seine Pläne. Statt in S. zu studieren, kehrte er in die U. zurück, schrieb sich an der C. Universität für 'Amerikanische Geschichte' ein. Nun stellt sich die Frage: Wie stark ist seine Liebe wirklich. Wird er, wenn ein bißchen Gras über die Sache gewachsen ist, um V. kämpfen? Besitzt D. den Mut, gegen den König und Vater anzutreten?] V. hat Angst um ihr Glück. Sie weiß, was D. an ihrer Seite auf sich nehmen muß, daß es nicht einfach ist, der Lebensgefährte einer zukünftigen Königin zu sein. [Abgesehen davon, daß jeder seiner Schritte kommentiert würde, stünde er sein Leben lang als Prinzgemahl immer an zweiter Stelle.] Der Weg ist Happy-End mit V. ist mit Steinen Gepflastert. [Als Privatmann wäre D. jedoch dank seines Vermögens, seines Charmes und seiner Intelligenz überall die Nummer eins.] Die Kronprinzessin steht zwischen dem verehrten Vater und ihrem geliebten Freund. V. möchte keinen von ihnen verlieren. Sie hofft, daß sich beide Männer eines Tages die Hand reichen mögen. Wenn nicht, steht sie vor der schwersten Entscheidung ihres jungen Lebens.";
  26. e)Das mit der Bildnebenschrift "Küsse in der Öffentlichkeit: ..." abgedruckte Foto erneut zu veröffentlichen, wie in D. G. B. Nr. 43/00 vom 18. 10. 2000 auf Seite 13 geschehen;
  27. f)die Fotomontage auf der Titelseite, die u. a. die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 43/00 vom 18. 10. 2000 auf der Titelseite geschehen;
  28. g)das Foto mit der Bildnebenschrift "Noch hofft Kronprinzessin V. auf eine versöhnliche Lösung. Dann könnte ihr D. wieder nach S. zurückkehren", wie in D. G. B. Nr. 43/00 vom 18. 10. 2000 auf Seite 12 geschehen;
  29. h)das Foto mit der Bildnebenschrift "Das freie Leben in N. Y. gehört für V. und D. der Vergangenheit an ...", wie in D. G. B. Nr. 43/00 vom 18. 10. 2000 auf Seite 13 geschehen. 12.
  30. a)[durch die Berichterstattung "Kronprinzessin V. Papa, ich zeige dir meinen Traum vom Glück" im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Fotos, auf dem die Klägerin ein Baby im Arm hält, den Eindruck zu erwecken, dass die Klägerin ein Baby bekommen habe.]
  31. b)"[Behutsam hält sie das süße Baby in den Armen, drückt das niedliche Mädchen liebevoll an sich. Sie lächelt hingerissen, und ihre Augen strahlen: V. v. S.. Bei der Eröffnung des '. Hauses' in N. Y. nahm die Prinzessin die kleine E. H., Tochter von Botschaftsangehörigen, spontan auf den Arm.] Eine Geste, die für sich spricht und den sehnlichsten Wunsch der Prinzessin verrät. Den Traum vom Baby, von einer eigenen kleinen Familie - V. träumt ihn schon lange. 'Ich wünsche mir mindestens zwei Kinder. Und allzulange will ich nicht warten', hatte die 23-jährige Anfang des Jahres verraten. Und: 'Ich will nicht erst mit 30 Mutter werden.' Den Mann ihres Herzens gibt es auch schon: Die Prinzessin möchten ihren Freund D. C. heiraten, er soll Vater ihrer Kinder werden. Doch gerade seinetwegen hatte V. einen bösen Streit mit ihrem Vater - wieder einmal. Der schäumte vor Wut, als sie öffentlich die Beziehung zu D. bestätigte. In der Hoffnung ihre Eltern und ihren Freund zusammenzubringen, begleitete die Thronfolgerin jetzt das Königspaar nach N. Y.. Vielleicht hilft ihr ja die kleine E.. Denn beim Anblick seiner glücklich strahlenden Tochter kann auch dem König nicht entgangen sein, was alle anderen bemerkt haben: Ein Baby ist ihr größter Wunsch. [Und S.? Sie stand hinter der Kronprinzessin. und ihr Herz schmolz dahin, als sei die süße E. schon ihr eigenes Enkelkind!"];
  32. c)"So glücklich sah man V. lange nicht. [Zärtlich schaute sie die kleine E. an, drückt sie zärtlich an sich.] Deutlich zeigt dieses Bild ihren Wunsch, selber ein Baby zu bekommen und mit D. C. (o.) eine Familie gründen;
  33. d)die Fotomontage auf der Titelseite, die unter anderem die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 45/00 vom 31. 10. 2000 auf der Titelseite geschehen; 13.
  34. a)"Der König gibt nach: V. v. S. Prinz H. rettet ihr Glück";
  35. b)"Was in N. möglich ist, versetzt S.s Kronprinzessin in Hochstimmung";
  36. c)"[Palastrevolution in den s. Königshäusern: Nach Kronprinz H.s umstrittener Verlobung mit der bürgerlichen M.,] will jetzt auch S.s Thronfolgerin V.
(23)ihren Kopf durchsetzen und mit den alten Konventionen brechen. Seit sieben Jahren liebt sie den Studenten der Theaterwissenschaften, D. C.
(25), kämpft darum, den Sproß einer millionenschweren Industriellenfamilie zu heiraten. Doch König C. G. hat andere Vorstellungen. Er wünscht sich für S.s zukünftige Regentin einen Prinzen königlicher Herkunft, der V. später bei ihrer schweren Pflichterfüllung eine Stütze sein kann. Aber wie das Schicksal eben so spielt: Die Prinzessin verlor an einen Mann aus dem Volk ihr Herz, sorgte kürzlich sogar für einen Hofskandal, als sie öffentlich erklärte. "Ja, D. ist mein Freund". C. G. war über dieses bedeutungsvolle Liebesgeständnis außer sich. Es kam zu einer heftigen Auseinandersetzung mit V., die stur ihr Ziel verfolgt. Jetzt mehr denn je. Seit der Verlobung H.s schwelgt sie direkt in Hochstimmung. [Was dem n. Thronfolger gegen den anfänglichen Widerstand von König H. und der Regierung gelang,] darf ihr im Nachbarland nicht verwehrt werden. Sie ist sicher: Prinz H. rettet ihr Glück. Von diesem Gedanken beflügelt, absolviert sie fröhlich einen Termin nach dem anderen. Sie besucht Kliniken und Kindergärten, nimmt an Jubiläumsfesten teil und eröffnete gerade die große Chagall-Ausstellung in S.. Sie wirkt dabei so glücklich, wie sie die S. schon lange nicht mehr erlebt haben. Der Grund liegt auf der Hand: Dank H. können D. und sie ihre Zukunftsträume endlich verwirklichen. V. ist überzeugt, daß ihr Vater seinen Widerstand gegen die Heirat mit D. nicht mehr aufrechterhalten kann. In S. ist man nun sehr gespannt, ob und wann C. G. die Verlobung seiner Tochter offiziell bekanntgeben wird. Vielleicht schon zum Jahresende? D. C., der auch im vergangenen Jahr zum großen Silvesterball aufs S.er Schloß eingeladen war, wird diesmal, so vermuten Hofkenner, an V.s Seite sitzen. Ein Bruch mit der Tradition! Wohl nicht der letzte. Sämtliche Thronfolger Europas lieben Bürgerstöchter. Wer wird der nächste sein, der eine von ihnen zum Traualtar führt?".
  1. d)die Fotomontage auf der Titelseite, die unter anderem die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 51/00 vom 12. 12. 2000 auf der Titelseite geschehen; 14.
  2. a)"D. gibt die Prinzessin nicht frei V.s gefährliches Doppelleben";
  3. b)"Neue Sorgen um die s. Kronprinzessin";
  4. c)"[Atemlose Spannung im Filmtheater "R." in der S.er Innenstadt. Der Psychothriller "The Cell" mit Jennifer Lopez und Vince Vaughn schlägt die Zuschauer in seinen Bann.] Nur nicht das Pärchen in der letzten Reihe. Im dunklen Kinosaal schmiegt sich die junge Frau eng an ihren Begleiter. Der streichelt zärtlich ihre Hände und liebkost ihr Gesicht. Zwei ganz normale verliebte junge Leute, dachten alle - doch sie wurden erkannt: Es handelte sich um Kronprinzessin V. und ihren Freund D. C.. Während die S. glaubten, die siebenjährige Romanze sei auf Drängen des Königs beendet, weil der Millionenerbe sein Studium in den U. um ein Jahr verlängert hatte, blüht die Liebe im Verborgenen. C. G., der nach standesgemäßen Prinzen für seine älteste Tochter Ausschau hält, ahnte nichts von diesen Treffen. Er wäre außer sich gewesen.";
  5. d)"Sobald jedoch D. im Lande ist, flieht sie heimlich in seine Arme. Auch als sie kürzlich auf einem Flug v. N. Y. nach L. in S. zwischenlandete. V. trickste ihre Leibwächter aus, um ihn zu treffen. Das riesige Haus des Industriellensohnes am Rande der Stadt ist ein wunderbares Versteck. Hier genießen die zwei ihre verbotene Liebe. Auf die Dauer ein gefährliches Spiel vor allem wegen der zerbrechlichen Gesundheit der Thronfolgerin: Die Belastung im offiziellen Leben und privat die große Angst, entdeckt zu werden, fressen die Prinzessin auf. Dazu kommt das schlechte Gewissen, den Vater zu hintergehen. Bleibt zu hoffen, dass die Magersucht, an der sie vor drei Jahren litt, nicht noch einmal durch den Stress ausbricht. V. hat ihre engsten Freunde eingeweiht, weil sie deren Hilfe bei den verbotenen Treffen braucht, doch sie machen sich Sorgen um sie. Genau wie die Leibwächter, die an der Leichtfertigkeit der Königstochter verzweifeln, wenn sie wieder mal ohne ihren Schutz eigene Wege geht. Sollten sie den König informieren? Eine heftige Auseinandersetzung wäre die Folge. V. ist nun mal keine gewöhnliche junge Dame, die machen darf, was sie will - sie ist die zukünftige Königin S.s und muss sich den Geboten ihres Vaters, des Königs, fügen.";
  6. e)"In S. treffen sich die beiden heimlich";
  7. f)"Liebesversteck: D.s Haus am Rande S.s";
  8. g)"Zwischenlandung in S.: D. wollte V. wiedersehen".
  9. h)die Fotomontage auf der Titelseite, die unter anderem die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 8/01 vom 14. 2. 2001 auf der Titelseite geschehen;
  10. i)das Foto mit der Bildnebenschrift: "V. nimmt ihre königlichen Aufgaben sehr ernst...", wie in D. G. B. Nr. 8/01 vom 14. 2. 2001 auf Seite 12 geschehen;
  11. j)das Foto mit der Bildunterschrift: "V. privat. In N. Y. bummelte sie ganz offen mit D. C. durch die Stadt..." wie in D. G. B. Nr. 8/01 vom 14. 2. 2001 auf Seite 13 geschehen. 15.
  12. a)"[Prinz F. v. D. ist wieder frei] Wie er jetzt um V.s Liebe kämpft";
  13. b)"Kronprinz F. & V. v. S. Jetzt entdecken sie ihre Liebe neu";
  14. c)"Und plötzlich hat es klick gemacht: zärtliche Küsse für V.. D.s Kronprinz F. ist ernsthaft verliebt";
  15. d)"Generalprobe für die royale Zukunft V. und F. wären das ideale Königspaar";
  16. e)"C. G. und S. (r.) stehen dem Glück ihrer Tochter nicht im Wege. Sollte V. (M.) auf die s. Königskrone verzichten, könnte ihr Bruder C. P. König werden und M. seine rechte Hand";
  17. f)"F. vergaß fast zu essen, so tief schaute er V. in die schönen Augen";
  18. g)"[Bestimmt haben viele Frauen diese Nachricht erfreut aufgenommen, schließlich ist der charmante Thronfolger nun erneut zu haben.] Doch F. hat nur Augen für eine: Prinzessin V.! Nach unzähligen Abenteuern mit nicht "standesgemäßen" Frauen wie dem Model K. S. oder der Sängerin M. M. hat er jetzt seine Liebe zu der s. Prinzessin neu entdeckt. Gefunkt hatte es bereits vor zwei Jahren (14. August 1999), als sich F. und V. bei der offiziellen Einweihung einer 7,8 Kilometer langen Brücke über den Ö. trafen. Schon damals war deutlich zu sehen, wie sehr sich beide mögen. Tiefe Blicke, eine Umarmung - das war der Moment, in dem aus freundschaftlicher Zuneigung mehr wurde. Und wann immer sie sich trafen, genossen sie das Zusammensein. Dennoch hatte ihre Liebe keine Chance. Denn beide waren noch in festen Händen: Prinz F. war mit B. Ö. liiert, V. mit D. C.. Die Kronprinzessin stand in dieser Beziehung ständig unter großem Druck: Ihr Vater, König C. G., wünschte sich einen Prinzen als Lebenspartner für seine Tochter, lehnte den bürgerlichen D. als zukünftigen Schwiegersohn stets ab. Aus diesem Grund konnte sich das Paar immer nur heimlich treffen - eine Tatsache, die D. geärgert hat. V. litt sehr unter diesen nervenaufreibenden Spannungen. Mit F. ist alles ganz anders: Für den s. König wäre er der Traum-Schwiegersohn. Und V.
(21)bewundert den abenteuerlustigen Prinzen, [der nicht nur als Kampfschwimmer seinen Mut bewies, sondern auch dem ewigen Eis und allen anderen Widrigkeiten trotzte, als er ein halbes Jahr in G. mit einer Expedition unterwegs war. F. liebt die Herausforderung] - und so will er jetzt die hübsche Königstochter endgültig für sich gewinnen. Er ist verzaubert v. ihrer natürlichen Ausstrahlung, liebt ihr ansteckendes Lachen. V. und F. freuen sich schon auf das Wochenende vom 7. - 8. April. Denn da hat L. Großherzogspaar, H. und M. T., Europas königliche Jugend zum Schlossball eingeladen. Beide haben bereits zugesagt. Denn in L. können sie sich ungestört treffen und wieder einmal unbeschwert beisammen sein. Es ist eine wunderbare Gelegenheit für die Thronerben, ihre Liebe zu vertiefen. Und gäbe es eine romantischere Kulisse als den festlich geschmückten Ballsaal im Schloss ihrer Gastgeber? Niemand hätte sich über die Verbindung der beiden mehr gefreut als die verstorbene Königin I. v. D.. Auch sie war eine s. Prinzessin, hatte sich nichts sehnlicher gewünscht, als dass ihr Enkel F. eine standesgemäße Ehe eingehen möge. Zwar müsste V. auf ihren Thronanspruch verzichten und ihrem Bruder C. P. die s. Krone überlassen. Dafür würde sie aber eines Tages mit F. D.s Thron besteigen und seine Königin sein. Ein Märchen würde wahr, das gleich zwei Monarchenfamilien stärken und glücklich machen würde."
  1. h)das auf der Titelseite und im Heftinneren mit der Bildüberschrift: "Und plötzlich hat es klick gemacht: ..." abgedruckte Foto, auf dem die Klägerin und Prinz F. v. D. zu sehen sind, wie in D. G. B. Nr. 14/01 vom 28. 3. 2001 auf der Titelseite sowie auf Seite 12 geschehen;
  2. i)das Foto mit der Bildunterschrift: "V. und F. kennen sich seit ihrer Kindheit...", wie in D. G. B. Nr. 14/01 vom 28. 3. 2001 auf Seite 13 geschehen;
  3. j)das Foto mit der Bildunterschrift: "F. vergaß fast zu essen, so tief schaute er V. in die schönen Augen", wie in D. G. B. Nr. 14/01 vom 28. 3. 2001 auf Seite 13 geschehen;
  4. k)das Foto mit der Bildnebenschrift: "Generalprobe für die royale Zukunft?...", wie in D. G. B. Nr. 14/01 vom 28. 3. 2001 auf Seite 13 geschehen; 16.
  5. a)"V. Heißer Flirt in der Ballnacht";
  6. b)"Beim glanzvollen Adelsfest am Hof v. L. stand ein Paar im Mittelpunkt V. war die Königin der Ballnacht ... und F. wich nicht v. ihrer Seite";
  7. c)"Unzertrennlich: Die s. Kronprinzessin V. und Prinz F. v. D.
(32)";
  1. d)"Wie sehr haben sie sich auf diesen Augenblick gefreut! Überglücklich fielen sich V. und F. bei ihrer Begrüßung auf Schloss G. D. in L. in die Arme. Seit Wochen hatten die s. Kronprinzessin und der d. Thronfolger dem Wochenende 7./8. April entgegengefiebert, an dem sie sich endlich wiedersehen und einige ungestörte Stunden miteinander verbringen konnten. Denn da hatte das l. Großherzogpaar H. und M. T. anlässlich ihrer Thronbesteigung Europas Hochadel in sein Schloss eingeladen. Für die Königskinder V. und F. war dies die beste Gelegenheit, ihre junge Liebe zu vertiefen und vielleicht sogar Pläne für eine gemeinsame Zukunft zu schmieden. Den ganzen Abend lang tauschten die beiden verliebte Blicke aus, waren einfach unzertrennlich. Nur wenige Male unterbrach die 21-jährige ihren heißen Flirt mit dem Dänen, [um sich auch mit den anderen Gästen zu unterhalten: Mit W. A. zum Beispiel amüsierte sie sich während des Galakonzerts im L.er Konservatorium. Mit Prinz A. v. M. schritt sie die grosse Steintreppe zum Schloss hinauf und v. Thronfolger F. v. S. ließ sie sich zum Abendessen begleiten. Und alle waren sich einig: In ihrem wunderschönen roten Kleid sah V. einfach hinreißend aus.] Doch trotz unzähliger Komplimente hatte die "Königin der Ballnacht" nur Augen für einen - F..". 17.
  2. a)"Kronprinzessin V. und ihr D. Die Trennungslüge";
  3. b)"Das s. Königshaus schon wieder in den Schlagzeilen: die große Liebe der Kronprinzessin soll ein dramatisches Ende gefunden haben V. und ihr D. Die Trennungslüge";
  4. c)"Gemeinsame Auftritte sind selten (o.), meist treffen sich V. und D. in aller Heimlichkeit. Anders in Amerika, wo beide die Uni besuchten. Dort konnten sie unbeschwert zusammen sein (r.). Aber königliche Pflichten riefen die Prinzessin heim nach S.. D. blieb in N. Y. und studiert Psychologie. Wenn V. Sehnsucht hat, fliegt sie zu ihm";
  5. d)"Königin S. und König C. G. waren erst gegen die Beziehung ihrer ältesten Tochter. Jetzt scheinen sie eingelenkt zu haben";
  6. e)"So ausgelassen und fröhlich wie an ihrem 24. Geburtstag hatten die S. ihre Kronprinzessin schon lange nicht mehr gesehen. Keine Spur von Schwermut und Herzeleid. Oder konnte sich V. so gut beherrschen, dass ihr niemand den Liebeskummer ansah? Denn einer fehlte unter den Gratulanten: Ihr langjähriger Freund D. C.
(26). "Alles aus!" kommentierte die s. Zeitung, S. o. H. seine Abwesenheit an V.s großem Tag. Vergaß aber hinzuzufügen, dass der Millionenerbe weder im Jahr 2000 noch 1999 an den Geburtstagsfeierlichkeiten auf Ö. teilgenommen hatte. Warum sollte er auch? [Wenn die Kronprinzessin Geburtstag hat, ist es Tradition, dass sie um 12 Uhr mit König und Königin vor das schneeweiße Sommerschloss S. tritt und die Glückwünsche und Blumen ihrer Landsleute entgegennimmt. Damit beginnt für sie ein anstrengender Tag. Sie verteilt ein "V.-Stipendium" an einen hervorragenden s. Sportler, fährt mit der ganzen Königsfamilie in der offenen Kutsche zum Stadion in B., wo das 1. S.e Fernsehen ihr traditionell ein buntes Unterhaltungsprogramm mit populären Künstlern widmet.] Keine Möglichkeit für V. und D., einander nah zu sein. Deshalb traf die Prinzessin mit ihrem Freund eine Absprache: Wenn ich meine Pflichten als Kronprinzessin erfüllen muss, gehöre ich allen, als V. gehöre ich nur Dir allein. Aber das will kaum jemand glauben. Gründe wurden aufgezählt, die zum dramatischen Ende dieser großen Liebe geführt haben sollen: Seit Monaten habe sich D. nicht mehr in S. und mit V. gezeigt. Er habe erklärt, dass er nicht in der Öffentlichkeit stehen wolle, die Diskretion vorziehe. Der Gedanke, Ehemann einer späteren Regentin zu werden, bereite ihm Unbehagen. Auch sei er dem König als Schwiegersohn nicht genehm. Doch wie es sich jetzt herausstellt, ist der angebliche Bruch des Paares eine "Trennungslüge". Sicherlich ist es nicht einfach, der Freund einer Kronprinzessin zu sein. V. steht im strahlenden Mittelpunkt, der Freund in ihrem Schatten. Aber das kennt D. seit sieben Jahren, denn so lange schon dauert die königliche Romanze. Warum sollten die beiden gerade jetzt auseinandergehen, wo das Happyend ihrer Liebe in nächste Nähe rückt? Wenn V. im kommenden Jahr 25 wird, darf sie sich mit dem Mann ihres Herzens verloben. Das hat König C. G. zugesagt. Der Auserwählte steht längst fest. V. hat im vergangenen Jahr öffentlich verkündet: "Ja", bestätigte sie in einem Interview, "ich habe einen festen Freund, D. C. heißt er." Diese Information war v. ihr geschickt lanciert. Sie wusste, daß ihr offenes Liebesgeständnis zu einem Bürgerlichen heiße Diskussionen auslösen und S.s Monarchie auf den Prüfstand stellen würde. Aber inzwischen haben sich die Gemüter beruhigt. D. C. wird in die Rolle als Prinzgemahl hineinwachsen wie einst S. S. in die der Königin. So hoffen die S. und wünschen ihrer Kronprinzessin, dass sie mit dem Mann ihrer Träume glücklich wird.".
  1. f)die Fotomontage auf der Titelseite, die unter anderem die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 32/01 vom 1. 8. 2001 auf der Titelseite geschehen;
  2. g)das Foto mit der Bildnebenschrift: "Anders in Amerika, wo beide die Uni besuchten. Dort konnten sie unbeschwert zusammen sein (r.).", wie in D. G. B. Nr. 32/01 vom 1. 8. 2001 auf Seite 13 geschehen; 18.
  3. a)"Frei für eine neue Liebe V. v. S. Drei Prinzen kämpfen um ihr Herz";
  4. b)"Schließ die Augen, Kleines, und küss mich: V. fühlt sich zu F. v. D. hingezogen (o.). Sie ist gern an seiner Seite (r.)";
  5. c)"Verehrt und begehrt: Kronprinzessin V. genießt die Zuneigung der beiden Prinzen N. v. G. und G. zu S.- W.- B.";
  6. d)"1999 in L.: V. und Prinz G. erkunden die Stadt";
  7. e)"Galant folgt Prinz N. M. und V.. Die drei waren in O. an Bord der "N." (v. r.)";
  8. f)"Sie trösteten V. nach dem Bruch mit D.: Ihre besten Freundinnen J., C. und A. (v. l.)";
  9. g)"V. litt und weinte. Doch die Zeit heilt Wunden, sie hat ihren Kummer überwunden. Jetzt signalisiert sie mit bezauberndem Lächeln: Ich bin wieder frei für eine neue Liebe."
  10. h)"Gleich drei Prinzen kämpfen um ihr Herz. Sie sonnt sich in diesem Gefühl, will diesmal aber ganz sicher sein, dass sie so geliebt wird, wie sie ist, und diese Zuneigung erwidern kann. F. imponiert ihr durch seinen Mut und seine Abenteuerlust. Aber er wird eines Tages König v. D. sein. V. Königin v. S., daher müsste einer von beiden auf den Thron verzichten. ".
  11. i)das Foto auf der Titelseite, das die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 38/01 vom 12. 9. 2001 auf der Titelseite geschehen;
  12. j)das Foto mit der Bildunterschrift: "Schließt die Augen, Kleines, und küss mich:...", wie in D. G. B. Nr. 38/01 vom 12. 9. 2001 auf Seite 12 geschehen;
  13. k)das Foto mit der Bildnebenschrift: "...Sie ist gern an seiner Seite (r.)", die Kronprinzessin V. v. S. und Prinz F. v. D. zeigt, wie in D. G. B. Nr. 38/01 vom 12. 9. 2001 auf Seite 12 geschehen;
  14. l)das Foto mit der Bildunterschrift: "Verehrt und begehrt: Kronprinzessin V..." wie in D. G. B. Nr. 38/01 vom 12. 9. 2001 auf Seite 13 geschehen;
  15. m)das Foto mit der Bildunterschrift: "1999 in L.: V. und Prinz G. erkunden die Stadt", wie in D. G. B. Nr. 38/01 vom 12. 9. 2001 auf Seite 13 geschehen;
  16. n)das Foto mit der Bildunterschrift: "Galant folgt Prinz N. M. und V...", wie in D. G. B. Nr. 38/01 vom 12. 9. 2001 auf Seite 13 geschehen;
  17. o)das Foto mit der Bildunterschrift: "Sie trösteten V. nach dem Bruch mit D.:...", wie in D. G. B. Nr. 38/01 vom 12. 9. 2001 auf Seite 13 geschehen. 19.
  18. a)"Neues Glück am s. Hof Endlich ein Traumprinz für V.";
  19. b)"Die Kronprinzessin hat ein neues Glück gefunden. Königssohn N. v. G. soll der Richtige sein".
  20. c)"Glücklich über V.s neue Liebe: König C. G. und Königin S. v. S.".
  21. d)"Küsschen zur Begrüßung! Seit Jahren schwärmt Prinz N. für die bezaubernde V.. Heute ist ihr Herz endlich frei für ihn";
  22. e)"Sie aber entschied sich für den g. Königssohn";
  23. f)"Viele kleine Gesten deuten darauf hin, dass die beiden einander näher kamen. Mehrere Male legte N. zärtlich den Arm um V.. Er massierte sie sanft, als sie über Verspannungen klagte. Verlobungsgerüchte machten die Runde. Sie hielten sich auch, nachdem sich die Prinzessin mit ihrem ehemaligen Schuldfreund A. H. zum Eishockeyspiel im S.er Stadion traf. Ein Ablenkungsmanöver? Eins ist sicher: V. ist über beide Ohren in den Königssohn verliebt."
  24. g)die Fotomontage auf der Titelseite, die u. a. die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 41/01 vom 2. 10. 2001 auf der Titelseite geschehen;
  25. h)das Foto mit der Bildnebenschrift: "Küsschen zur Begrüßung! ..." wie in D. G. B. Nr. 41/01 vom 2. 10. 2001 auf Seite 14 geschehen;
  26. i)das Foto mit der Bildunterschrift: "Kronprinzessin V. mit N. (r.) und F. v. D. ...", wie in D. G. B. Nr. 41/01 vom 2. 10. 2001 auf Seite 14 geschehen. 20.
  27. a)"Der König hat JA gesagt V. v. S. Endlich Verlobung mit Prinz N.";
  28. b)"Aber erst im letzten Jahr entdeckten sie ihre Liebe zueinander";
  29. c)"V. jubelt. Sie könnte die ganze Welt umarmen, denn diesmal hat ihr Vater einer Verlobung zugestimmt. Vergessen ist sein Veto, als V. ihren D. heiraten wollte.";
  30. d)"Acht Jahre lang galt der bürgerliche Millionenerbe D. C. als Favorit ihres Herzens.";
  31. e)"Doch kaum waren die Tränen über die Trennung getrocknet, trat ein anderer Mann ins Leben der zukünftigen Königin v. S.: N. v. G.
(32), Sohn des entmachteten H.-Königs, britischer Gardeoffizier und Banker in L.. Spätestens seit der Hochzeit des n. Kronprinzenpaares im August 2001 sind sich die beiden näher gekommen".
  1. f)die Fotomontage auf der Titelseite, die u. a. die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 13/02 vom 20. 3. 2002 auf der Titelseite geschehen; 3.40.2. das Foto mit der Bildnebenschrift: "Küsschen für V.. ..." wie in D. G. B. Nr. 13/02 vom 20. 3. 2002 auf Seite 12 geschehen; 21.
  2. a)"M. & V. Ihre gefährlichen Liebschaften";
  3. b)"Und nicht wie ihre ältere Schwester aus Kummer in Depressionen verfällt' erklärte eine enge Vertraute der Familie.".
  4. c)"Mit ihrer Beziehung zu dem bürgerlichen D. C. verärgerte Kronprinzessin V. ihre Eltern".
  5. d)["Königin S. hat aus den Erziehungsfehlern bei V. gelernt"];
  6. e)die Fotomontage auf der Titelseite, die u. a. die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 16/02 vom 9. 4. 2002 auf der Titelseite geschehen;
  7. f)das Foto mit der Bildunterschrift: "V. steht als Kronprinzessin immer im Vordergrund. ...", wie in D. G. B. Nr. 16/02 vom 9. 4. 2002 auf Seite 12 geschehen;
  8. g)das Foto mit der Bildnebenschrift: "Mit ihrer Beziehung zu dem bürgerlichen D. C. ...", wie in D. G. B. Nr. 16/02 vom 9. 4. 2002 auf Seite 13 geschehen. 22.
  9. a)"Wer gewinnt den Kampf um Prinz N.? Prinzessin V. und M. Rivalinnen aus Liebe";
  10. b)"Im Liebessstreit mit Prinz N. werden die beiden Schwestern zu Rivalinnen".
  11. c)"Kronprinzessin V. M., warum willst du mein Glück zerstören?".
  12. d)"In denselben Mann verliebt: V. (r.) und ihre bildhübsche Schwester M.";
  13. e)"V. und N., das Traumpaar des Hochadels, waren in N. unzertrennlich";
  14. f)"Kein harmloses Geplänkel, wie V. bald bemerkte. Sie stellte entsetzt fest, dass auch ihre Schwester heftig in den Mann verliebt ist, dem sie ihr Herz geschenkt hatte. Sie stellt M. zur Rede: 'Lass die Finger von N., warum willst du mein Glück zerstören?' Aufgeregte Gesten, heftige Worte, dann trennten die Rivalinnen im Streit.";
  15. g)"Aber Rivalitäten zwischen ihren Töchtern gibt es nicht nur, was Männer angeht. Die sensible V. ist auch darüber verstimmt, dass viele ihre kleine Schwester für hübscher halten. Außerdem beneidet sie M. um deren Freiheit, [denn sie muss als künftige Königin ein volles Programm im Namen der Krone absolvieren."].
  16. h)die Fotomontage auf der Titelseite, die u. a. die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 24/02 vom 5. 6. 2002 auf der Titelseite geschehen;
  17. i)das Foto mit der Bildunterschrift: "In denselben Mann verliebt: ...", wie in D. G. B. Nr. 24/02 vom 5. 6. 2002 auf Seite 12 geschehen;
  18. j)die Fotomontage mit der Bildunterschrift: "V. und N., ...", wie in D. G. B. Nr. 24/02 vom 5. 6. 2002 auf Seite 12 geschehen; 23.
  19. a)[B. Prinzessin V. Wartet in Deutschland schon ihr Traumprinz?]
  20. b)"Verliebt in O.: Die Kronprinzessin mit Prinz N.";
  21. c)"Denn ihr Vater hatte an ihrem 21. Geburtstag versprochen: 'Mit 25 darfst du heiraten'. Nun kann ihr der König keine Hindernisse mehr in den Weg legen wie damals, als wegen seines Vetos ihr Beziehung zu D. C. scheiterte.";
  22. d)"Die Thronfolgerin tröstete sich mit N., doch auch diese Liebe erlebt eine Eiszeit.";
  23. e)[Warum begleitet außer ihren Leibwächtern niemand die Prinzessin nach B.? Wartet hierzulande schon ein Traumprinz auf sie?];
  24. f)"V. kennt den Erbprinzen v. vielen Adelsfesten. Sie schätzt seine Geradlinigkeit und seinen aufrichtigen Charakter, teilt seine Liebe zur Natur.";
  25. g)das Foto mit der Bildnebenschrift: "Verliebt in O.: Die Kronprinzessin mit Prinz N.", wie in D. G. B. Nr. 28/02 vom 3. 7. 2002 auf Seite 14 geschehen;
  26. h)das Foto mit der Bildunterschrift: "Kennen sich gut: S.s Tochter und Erbprinz G. 1999", wie in D. G. B. Nr. 28/02 vom 3. 7. 2002 auf Seite 14 geschehen; 24.
  27. a)"Königin S.s größter Wunsch hat sich erfüllt Kronprinzessin V. Ihr neues Glück in Deutschland";
  28. b)"Trotzdem vermißt V. (v. l. n. r.) ihr Geschwister Prinz C. P. und Prinzessin M.. Jedesmal, wenn sie Sehnsucht nach ihnen hat, schreibt sie den beiden entweder lange Briefe oder ruft sie an";
  29. c)die Fotomontage auf der Titelseite, die u. a. die Klägerin zeigt, wie in D. G. B. Nr. 38/02 vom 11. 9. 2002 auf der Titelseite geschehen. II. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 107.500,- sowie weitere € 11.156,01 jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit 31.01.2008 zu zahlen. III. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. IV. Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Beklagte zu 79,4 % und die Klägerin zu 20,6 %. V. Das Urteil ist für die Klägerin zu Ziffer I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 1.893.000,- und für die Klägerin zu Ziffer II. sowie für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar, und beschließt: Der Streitwert wird auf € 2.520.000,- festgesetzt. Tatbestand Randnummer 1 Die Klägerin begehrt wegen diverser Presseveröffentlichungen Unterlassung, die Zahlung einer Geldentschädigung sowie die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Randnummer 2 Die Klägerin ist Prinzessin und Thronfolgerin des s. Königshauses. Im Verlag der Beklagten erschien bis 2003 die Zeitschrift „D. G. B.“. 2003 verkaufte die Beklagte den Betriebsteil „Frauenzeitschriften“ an die W.-Gruppe. Im Zuge dessen verließen sämtliche Mitarbeiter, die an der Erstellung des Magazins „D. G. B.“ beteiligt waren, den Verlag der Beklagten. Die Beklagte beabsichtigt nicht, zukünftig eine der Zeitschrift „D. G. B.“ entsprechende Frauenzeitschrift in ihr Verlagsprogramm aufzunehmen. Randnummer 3 Die Klägerin wendet sich gegen insgesamt 24 Berichterstattungen, die zwischen dem 17. 1. 1999 und dem 11. 9. 2002 in der Zeitschrift „D. G. B.“ erschienen sind. Die Berichterstattungen wurden jeweils auf der Titelseite unter Beigabe eines Fotos der Klägerin angekündigt. Diese Fotos waren in 18 Fällen Teil einer Fotomontage, in einem weiteren Fall (Heft 14/2001, Anlage K 57) ist dies streitig. Die Berichterstattungen enthalten in fünf Ausgaben (Nr. 39/2000, Anlage K 37; Nr. 43/2000, Anlage K 41; Nr. 51/2000, Anlage K 49; Nr. 32/2001, Anlage K 65; Nr. 24/2002, Anlage K 85) der Klägerin zugeschriebene Falschzitate; die Klägerin hat sich nicht wie in dort zitiert geäußert. Hinsichtlich weiterer Zitate in Heft Nr. 45/ 00 (Anlage K 45) ist dies streitig. Randnummer 4 Zahlreiche Berichterstattungen beschäftigen sich mit der Beziehung der Klägerin zu D. C. (so insbesondere Anlagen K 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 41, 49, 53 und 65). Dabei wird regelmäßig thematisiert, wie ihre Eltern, insbesondere ihr Vater, zu dieser Beziehung stehen. Mehrere Berichterstattungen spekulieren über Liebesbeziehungen der Klägerin zu Angehörigen europäischer Adelshäuser (so insbesondere Anlagen K 61, 69, 73, 77, 85) und schreiben der Klägerin in diesem Zusammenhang tatsächlich nicht bestehende Gefühle zu (so insbesondere Anlagen K 61, 73, 77, 85). Weder war die Klägerin in Prinz F. v. D. verliebt, noch in Prinz N. v. G., noch bestand zu einem von ihnen eine Liebesbeziehung. Randnummer 5 Ein von der Beklagten in mehreren der streitgegenständlichen Berichterstattungen angegriffenes Bildnis, das sie und D. C. beim Besuch eines Clubs zeigt (etwa Anlagen K 1, 5, 25, 81) war zuvor auch in der s. Presse erschienen (so etwa in der Zeitung A., Anlage B 16) und dort von der Klägerin nicht angegriffen worden. Randnummer 6 Die Klägerin war in der Vergangenheit an Magersucht erkrankt. Zu dieser Erkrankung hatte sie sich auch selbst öffentlich geäußert, so etwa im Rahmen einer im Jahr 2003 veröffentlichten Biographie (Berichterstattung hierüber: Anlagen B 13, 14). Randnummer 7 Jeweils mit gesonderten anwaltlichem Schreiben vom 14.12.2007 forderte die Klägerin die Beklagte wegen der einzelnen hier streitgegenständlichen Berichterstattungen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auf und zwar jeweils in getrennten Schreiben bezogen auf die beanstandeten Text- und Fotoveröffentlichungen. Die geforderten Erklärungen gab die Beklagte nicht ab. Randnummer 8 Aus Anlass einer s. Veröffentlichung über eine das s. Königshaus betreffende deutsche Berichterstattung wandte sich der Vater der Klägerin im Oktober 2003 erstmals an die Prozessbevollmächtigten der Klägerin. Ende 2003 erlangte die Klägerin über ihre Prozessbevollmächtigten Kenntnis von damals aktuellen – hier nicht streitgegenständlichen – Veröffentlichungen, gegen die sie sodann Ansprüche gerichtlich geltend machte. Randnummer 9 Die Klägerin trägt vor, ab 2004 hätten ihre Prozessbevollmächtigten über frühere Veröffentlichungen, die sie betrafen, recherchiert. Diese Recherche habe bis in das Jahr 2005 gedauert. Erst nach Abschluss der Recherche ihrer Prozessbevollmächtigten im Jahr 2005 habe sie von den streitgegenständlichen Artikeln Kenntnis erhalten. Auch ihre Prozessbevollmächtigten hätten erst nach Abschluss der Prüfung und Auswertung der zahlreichen Veröffentlichungen im Jahr 2005 Kenntnis von den streitgegenständlichen Veröffentlichungen erlangt. Randnummer 10 Zu den einzelnen Berichterstattungen trägt die Klägerin vor, sämtliche Artikel erschöpften sich in Belanglosigkeiten, Äußerlichkeiten und frei erfundenen Spekulationen über angebliche Gegebenheiten aus ihrem Privatleben. Auf der Titelseite der Berichterstattung gem. Anlage K 45 werde zudem ein unwahrer Eindruck erweckt. Die ihr zugeschriebenen Zitate in Heft Nr. 45/ 00 (Anlage K 45) seien frei erfunden. Bei dem Bildnis auf der Titelseite sowie auf S. 12 der Berichterstattung in Heft Nr. 14/2001 (Anlage K 57) handele es sich um eine Fotomontage. Randnummer 11 Jede der 24 beanstandeten Veröffentlichungen verletze sie schwer in ihrem Persönlichkeitsrechtsrecht. Die Beklagte erfinde Geschichten und schiebe ihr falsche Zitate unter, sie übertrete hemmungslos die Grenzen zur Privatsphäre und verletzte ihr Recht am eigenen Bild wiederholt aufs Gröbste. Von der Höhe der Geldentschädigung müsse ein „echter Hemmungseffekt“ ausgehen. Die Beklagte habe ihre, der Klägerin, Rechte aus Profitgier und mit besonderer Hartnäckigkeit verletzt. Es sei offensichtlich, dass sämtliche Artikel rechtswidrig gewesen seien und ihrem, der Klägerin, Willen entgegenstünden. Einer entsprechenden ausdrücklichen Erklärung habe es daher zur Begründung der Hartnäckigkeit des Vorgehens der Beklagten nicht bedurft. Es entspreche allgemeiner Rechtsprechung, dass bei mehrfacher vorsätzlicher Verletzung Hartnäckigkeitsgrundsätze anwendbar seien. Randnummer 12 Bei den vorprozessualen auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gerichteten Abmahnschreiben handele es sich um jeweils verschiedene Angelegenheiten. Die Abmahnungen seien über Wochen und Monate vorbereitet worden. Die Veröffentlichungen seien einzeln mit ihr, der Klägerin, besprochen worden. Sie habe bezüglich jedes einzelnen Artikels hinsichtlich der Textberichterstattung und gesondert hinsichtlich der Fotoberichterstattung Aufträge erteilt, ihre Ansprüche gegen die Beklagte durchzusetzen. Randnummer 13 Es sei angemessen, jeweils eine 1,5 Geschäftsgebühr anzusetzen. Der Angelegenheit komme besondere Bedeutung zu. Auch die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit rechtfertige eine 1,5-Gebühr. Der streitige Sachverhalt falle in juristisches Spezialgebiet. Werde ein Spezialist in einem Verfahren auf seinem komplexen Spezialgebiet tätig, so sei dies bei der Bemessung der Vergütung gebührenerhöhend zu beachten. Auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse seien ein gewichtiger Faktor. Schließlich begründe auch der Umfang der Angelegenheit eine höhere Gebühr. Randnummer 14 Die durch die Unterlassungsaufforderungen entstandenen Rechtsanwaltskosten seien auf RVG-Grundlage abgerechnet und ihr, der Klägerin, in Rechnung gestellt worden. Ihr stünde diesbezüglich ein Erstattungsanspruch in Höhe von € 93.625,04 nebst Zinsen zu. Randnummer 15 Die Klägerin beantragt, Randnummer 16 1. Die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin eine Geldentschädigung nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, die mindestens aber € 250.000,00 beträgt. Randnummer 17 2. Die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin € 93.625,04 nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Randnummer 18 3.1. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 19 zu unterlassen, Randnummer 20 unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten: Randnummer 21 3.1.1. "V. Süchtig nach Liebe Für D. setzt sie alles aufs Spiel"; Randnummer 22 3.1.2. "Wenn Liebe abhängig macht: Königin S. in großer Sorge um ihre Tochter"; Randnummer 23 3.1.3. "Königin S. (M.) und König C. G. halten nicht viel von V.s Freund D. C.. Mit ihren Bedenken stoßen sie bei ihrer Tochter jedoch auf taube Ohren"; Randnummer 24 3.1.4. "Für V. v. S.
(22)hat die Welt zur Zeit nur einen Mittelpunkt, und der heißt D. C.
(24). Doch in den Augen ihrer Familie geht sie mit ihrer Liebe zu dem attraktiven Millionärssohn zu weit, denn das Studium an der Y.-Universität betrachtet sie längst als zweitrangig. Viel lieber fährt V. die gute Autostunde nach N. Y., um bei D. zu sein, der dort Filmwissenschaften studiert. Die Befürchtungen am Königshof in S. sind groß. "Sie ist geradezu süchtig nach D.s Liebe", heißt es dort. Nur mit äußerster Geduld hält Königin S.
(55)sich zurück, ihre Tochter offen zu ermahnen. Sie weiß, daß sie als Mutter in dieser heiklen Situation wenig ausrichten kann. Für König C. G.
(52)steht fest, daß V. im Sommer ihr Studium in den U. beendet und zurückkehrt. D., so seine Hoffnung, bleibt in N. Y. zurück. Durch die Distanz soll V. auch gefühlsmäßig Abstand zu ihm gewinnen. "Die Chemie zwischen C. G. und D. stimmt nicht", so ein Hof-Experte. "Der König hält ihn für einen Leichtfuß, der mit V. spielt. Nie würde er einer Heirat mit D. zustimmen." Doch V. macht klar, daß D., für den sie seit der gemeinsamen Schulzeit schwärmt, der Mann fürs Leben ist. Für ihn würde sie sogar auf den Thron verzichten. Selbst das Gerücht, daß D. sich heimlich mit seiner Ex-Freundin C. B.- F. trifft, kann ihre Gefühle nicht erschüttern. Seit Freundin C. S. nicht mehr mit ihr in Y. studiert (sie kehrte Weihnachten nach S. zurück), hört V. nur noch auf D.s Meinung. Für die Sorgen der Eltern ist sie taub. Königin S. sieht aber noch eine ganz andere Gefahr für ihre Tochter: Sie fürchtet, daß diese heftigen Gefühle bei V. erneut die Magersucht auslösen. Seit über einem Jahr wird die Prinzessin erfolgreich behandelt. Doch V.s absolute Hingabe an D. könnte alle Heilungserfolge wieder zunichte machen. Für die Mutter ist die Freude über V.s erste Liebe längst der Angst gewichen, daß diese Abhängigkeit ihre Tochter bald in eine neue schwere Krise stürzt."; Randnummer 25 3.
  1. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 26 zu unterlassen, Randnummer 27 im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über die Sucht der Klägerin nach Liebe die folgenden in D. G. B. Nr. 8/99 im Rahmen des Artikels "V. Süchtig nach Liebe Für D. setzt sie alles aufs Spiel" abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen: Randnummer 28 3.2.
  2. das Foto auf der Titelseite, das Kronprinzessin V. v. S. zeigt; Randnummer 29 3.2.
  3. das Foto mit der Bildunterschrift: "Königin S. (M.) und König C. G. halten nicht viel v. V.s Freund D. C.. ..."; Randnummer 30 3.2.
  4. das Foto mit der Bildunterschrift: "Ein Mann und zwei Frauen: In den N. Y.er Nachbars läßt sich D. v. V. (o.) anhimmeln. ...". Randnummer 31 3.
  5. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 32 zu unterlassen, Randnummer 33 unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten: Randnummer 34 3.3.
  6. "Eifersuchtsdrama V. zwischen zwei Männern"; Randnummer 35 3.3.
  7. "V. in Liebesnöten"; Randnummer 36 3.3.
  8. "D. ist V.s erste große Liebe. Doch er ist nicht immer treu"; Randnummer 37 3.3.
  9. "Prinz G. mal im Smoking, mal salopp (r.) mit V. in L.. Er hatte sie zum Essen ausgeführt."; Randnummer 38 3.3.
  10. "Noch kann sich V. weder für Prinz G. noch für D. entscheiden"; Randnummer 39 3.3.
  11. "Auf ihr Studium in Y. kann sich V.
(21)überhaupt nicht mehr konzentrieren. Die Kronprinzessin plagen ganz andere Sorgen: Seit ihrem L. Besuch zur Taufe von Prinz K. v. G. (...) steckt sie im Gefühlschaos. Der Grund dafür heißt G. zu S.- W.- B.. Der deutsche Prinz war ebenfalls bei der Taufe in L. und wohnte wie V. im vornehmen Hotel C.´s. Beide kennen sich schon lange, doch jetzt hat es zwischen ihnen gefunkt. Heimlich trafen sie sich nach der Taufe zu einem romantischen Dinner und kamen erst nach Mitternacht ins Hotel zurück. Und das, obwohl V. in N. Y. noch ihren Freund D. C. hat! Doch die große Liebe zu dem Playboy und Millionärssohn hat Risse bekommen. Denn Frauenschwarm D. nimmt es mit der Treue nicht so genau. V. hatte erfahren, daß er sich immer noch mit seiner alten Liebe TV-Ansagerin C. B. in L. trifft. Tief verletzt war die Prinzessin nach L. geflogen. Jetzt traf sie Prinz G. und war sofort fasziniert. Sein ruhiges und ausgeglichenes Wesen ist so anders als D.s Unbeständigkeit. Die Kehrseite der Medaille: Jetzt ist V. total verwirrt, wird zwischen ihren Gefühlen hin- und hergerissen. Auf der einen Seite steht D., den sie seit der Schulzeit liebt. Seinem Charme konnte sie noch nie widerstehen. Der deutsche Prinz hingegen gilt in Sachen Liebe eher als schüchtern. Dafür steht er mit beiden Beinen fest auf dem Boden, ist sehr solide. Bei ihm findet die Prinzessin Schutz und Geborgenheit - bei D. Spaß und Abendteuer. Ein Herzenskonflikt ist vorprogrammiert: eine Frau zwischen zwei Männern, alleingelassen im Zwiespalt ihrer Empfindungen. Wer hat das nicht schon mal selbst erlebt? Aber bei einer Kronprinzessin geht es immer gleich auch um die Zukunft der Monarchie. Auch der Mann an ihrer Seite wird einmal die Krone repräsentieren und im Blickpunkt stehen. Das wissen vor allem V.s Eltern S. und C. G.. Für sie wäre der Prinz aus B. der ideale Heiratskandidat. Sie hoffen, daß sich die Beziehung V.s zu G. vertieft, wenn sie im Sommer nach S. heimkehrt. Doch sie haben die Rechnung ohne D. gemacht. Die Fotos von V. und G. in L. haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Plötzlich ist D. der Eifersüchtige! Jetzt will er um V. kämpfen. Seine Beziehung zu C. brach er deswegen sofort ab. Die Entscheidung liegt nun bei V.. Hört sie auf ihr Herz und bleibt bei D.? Oder hört sie auf ihren Verstand und gibt G. eine Chance? Er wartet nur auf ein Zeichen, will sie unbedingt wiedersehen. "V. ist zauberhaft", schwärmt der Prinz. Seine Bewunderung macht die Situation für die Prinzessin nicht leichter. Schließlich will sie keinen der beiden Männer verletzen. Ihre Gefühle, aber auch ihre Nerven stehen vor einer Zerreißprobe. Wird ihre junge Seele das verkraften, ihr Gesundheitszustand stabil bleiben? V.s Magersucht gilt zwar als geheilt, kann in Streßsituationen aber jederzeit wieder ausbrechen. Eine Prinzessin in wahren Liebesnöten...". Randnummer 40 3.
  1. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 41 zu unterlassen, Randnummer 42 3.4.
  2. die folgenden in D. G. B. Nr. 18/99 im Rahmen des Artikels "Eifersuchtsdrama V. zwischen zwei Männern abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen: Randnummer 43 a) die Fotomontage auf der Titelseite; Randnummer 44 b) das Foto mit der Bildnebenschrift: "Prinz G. mal im Smoking, mal salopp (r.) mit V. in L.. Er hatte sie zum Essen ausgeführt"; Randnummer 45 c) das Foto mit der Bildunterschrift "D. ist V.s erste große Liebe. Doch er ist nicht immer treu"; Randnummer 46 3.4.
  3. im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über ein angebliches Eifersuchtsdrama und der Behauptung, der Klägerin stünde zwischen zwei Männern, die folgenden in D. G. B. Nr. 18/99 im Rahmen des Artikels "Eifersuchtsdrama V. zwischen zwei Männern" abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen: Randnummer 47 a) das Foto mit der Bildnebenschrift "Noch kann sich V. weder für Prinz G. noch für D. entscheiden"; Randnummer 48 b) das Foto mit der Bildunterschrift "S. und C. G. hoffen, daß V. sich richtig entscheidet". Randnummer 49 3.
  4. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 50 zu unterlassen, Randnummer 51 unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten: Randnummer 52 3.5.
  5. "Nach dem Streit mit den Eltern Flucht nach Amerika V. Jetzt Blitzhochzeit in L. V.?"; Randnummer 53 3.5.
  6. "V. (l.) mit ihrer Mutter vor der Küste von St. T.. Sie hat deutlich wieder mehr Gewicht"; Randnummer 54 3.5.
  7. "V. mit ihren Eltern S. und C. G. auf der Insel Ö., wo S.s Königsfamilie traditionell einen Teil der Sommerferien verbringt. Doch der Urlaub wurde diesmal vom Streit um D. überschattet"; Randnummer 55 3.5.
  8. "Little White Chapel in L. V.. Hier werden Paare getraut (ab 250 Mark); hier hofft D. auf V.s Jawort"; Randnummer 56 3.5.
  9. "Die Koffer sind längst gepackt. Voller Ungeduld ersehnt V. ihren Abflug in die U.. Sie will nichts lieber, als ihrem Glück entgegenfliegen, denn zu Hause in S. ist die Stimmung auf dem Nullpunkt. Der Grund: V.s Eltern haben eine Verlobung mit ihrem Freund D. C.
(24)rigoros abgelehnt. C. G. und S. trauen dem Studenten und Lebemann einfach nicht zu, daß er für das schwere Amt des Prinzgemahls geeignet ist. Schon während der Ferien in St. T. gab es endlose Diskussionen darüber. - Es kam zum Riesenkrach zwischen Eltern und Tochter! Zum ersten Mal lehnte sich die sonst so brave Prinzessin ernsthaft gegen Mutter und Vater auf. Denn D. ist für sie nun mal der Mann ihres Lebens. Keine Macht der Welt würde sie davon abbringen, ihn aufzugeben... Trotzdem leidet sie unermeßlich unter diesem Konflikt, sich zwischen ihren geliebten Eltern und dem Mann ihrer Träume entscheiden zu müssen. Seelenstreß, der bei der sensiblen V. erkennbar auch wieder für Figurprobleme sorgte. Ihren Kummer hat sie während ihres Sommerurlaubs in S. förmlich in sich "hineingefressen". Schon einmal hatte sie versucht, gegen zuviel Gewicht anzukämpfen, indem sie extrem hungerte - und dann an Magersucht erkrankte. Aber ihr letzter Aufenthalt in Amerika hat ihr gutgetan. Seitdem war sie dav. überzeugt, geheilt zu sein. Nun dieser herbe Rückschlag. Deshalb kann sie es jedoch kaum erwarten, bis D. sie tröstet und in seine starken Arme schließt. Er gibt ihr den Rückhalt, den sie jetzt so dringend braucht. Außerdem: In den U. kann sich das Liebespaar frei bewegen. In S. ist das unmöglich. V.s Eltern wünschen nicht, daß die beiden öffentlich als Paar auftreten. Bis heute gibt es kein Foto, das D. im Kreis der Königsfamilie zeigt. Ein deutlicheres Zeichen dafür, daß S. und C. G. ihn nicht akzeptieren, könnten sie nicht setzen. Auch für D. wird dieses Schattendasein immer unerträglicher. Jüngster Tiefschlag: die innigen Fotos von Kronprinz F. v. D. mit V.. Bei einer Brückeneinweihung flirtete er keck mit der Kronprinzessin, machte ihr formvollendet den Hof. Die Gerüchte um eine Romanze zwischen den Beiden erreichen sogar die Vereinigten Staaten. D., Tausende Kilometer von seiner Liebsten entfernt, litt Höllenqualen. Deshalb macht er jetzt Nägel mit Köpfen: Seinen besten Freunden soll er verraten haben, daß er kurzentschlossen zwei Flüge gebucht habe. Und zwar nach L. V., dem Paradies für Spieler, aber auch für Verliebte. In den rund 50 "Wedding Chapels" (Hochzeitskirchen), geben sich pro Jahr über 100 000 Paare das Jawort - schnell und unkompliziert. Ein Sondergesetz aus dem Jahr 1931 macht diese Blitzhochzeit möglich. Denn viele Heiratswillige scheuen die langwierigen Formalitäten. Und noch viel mehr schreckt so manches Paar vor einer Auseinandersetzung mit der Familie zurück... Ob V. D.s Antrag widerstehen kann, sie zu einer Blitzhochzeit ja sagen wird? Oder ob sie doch ihre Pflichten als Thronfolgerin vor ihre Liebe stellen wird? –D. ist jedenfalls längst zu allem entschlossen. Er soll sogar schon eine Hochzeitskapelle ausgesucht haben: die berühmte Little White Chapel. D. glaubt, daß seine Chancen gut stehen. Denn S.s zukünftige Königin wird von ihren Freunden zitiert: "Wenn ich D. nicht heiraten darf, werde ich niemals wirklich glücklich sein."". Randnummer 57 3.6. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 58 zu unterlassen, Randnummer 59 3.6.1. die folgenden in D. G. B. Nr. 36/99 im Rahmen des Artikels "V. Jetzt Blitzhochzeit in L. V.?" abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen: Randnummer 60
  1. a)die Fotomontage auf der Titelseite, die unter anderem Kronprinzessin V. v. S. zeigt; Randnummer 61
  2. b)das Foto mit der Bildnebenschrift: "Seit zwei Jahren ein Paar: V. und ihre große Liebe D. C. (l.) (...)"; Randnummer 62
  3. c)das Foto mit der Bildunterschrift: (...). Das innige Foto mit F. (o.) machte ihn eifersüchtig"; Randnummer 63
  4. d)das Foto mit der Bildunterschrift: "V. (l.) mit ihrer Mutter vor der Küste von St. T.. Sie hat deutlich wieder mehr Gewicht"; Randnummer 64 3.6.2. im Rahmen einer Berichterstattung über eine angebliche Blitzhochzeit von der Klägerin in L. V. die folgenden in Das G. B. Nr. 36/99 im Rahmen des Artikels "Nach dem Streit mit den Eltern Flucht nach Amerika V. Blitzhochzeit in L. V.?" abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen: Randnummer 65 3.6.1. das Foto mit der Bildunterschrift: "Königlicher Fluggast: V. ist voller Freude, ihren D. wiederzusehen"; Randnummer 66 3.6.2. das Foto mit der Bildunterschrift: "V. mit ihren Eltern S. und C. G. auf der Insel Ö.,...". Randnummer 67 3.7. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 68 zu unterlassen, Randnummer 69 unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten: Randnummer 70 3.7.1. "Keine Hochzeit mit D. V. Warum zerstört der König das Glück seiner Tochter?"; Randnummer 71 3.7.2. "Jetzt greift der König ein: Die Hochzeit wird verschoben"; Randnummer 72 3.7.3. "An der Seite von D. C. hat V. ihr Glück gefunden. Ihr Vater ist skeptisch. Er traut dem jungen Mann nicht zu, ein guter Prinzgemahl zu werden"; Randnummer 73 3.7.4. "Im Oktober zeigten sich V. und D. offiziell zum ersten Mal als Paar. Es sollte eine Generalprobe für ihre Rückkehr nach S. sein"; Randnummer 74 3.7.5. "Es hätte alles so schön sein können: Die letzten Wochen ihrer Studienzeit in den U. wollte V. mit ihrem Freund D. in vollen Zügen genießen: durch die Straßen von N. Y. ziehen, Freunde besuchen und bei ihrem Lieblingsitaliener essen gehen, noch einmal so richtig unbeschwert sein, bevor sie Weihnachten endgültig an S.s Königshof und zu ihren Pflichten zurückkehrt. Einen Trost hatte die Kronprinzessin jedoch: Sie hoffte, einer offiziellen Verlobung mit ihrer großen Liebe stehe endlich nichts mehr im Wege. Doch nun macht König C. G. alle Träume zunichte. Zum ersten Mal äußerte er sich öffentlich zu den Heiratsplänen seiner Tochter: "V. ist für eine Verlobung noch viel zu jung. Sie soll warten, bis sie 25 Jahre alt ist!" Ein klares Machtwort, das auch im fernen Amerika seine Wirkung nicht verfehlt hat. Und V. in tiefsten Kummer stürzt. Selbst D. kann sie nicht trösten. Ein Freund verriet, daß sie in verzweifelten Telefongesprächen versucht, ihren Vater umzustimmen. Doch es scheint, als ließe C. G. sich nicht erweichen. Auch Königin S., die am Anfang selbst ihre Zweifel wegen dieser Verbindung hatte, kann ihren Ehemann nicht bewegen, sein Nein zurückzunehmen. Warum lehnt der König den Freund seiner Tochter ab und setzt plötzlich ein bestimmtes Alter für die Verlobung fest? Steckt wirklich nur die Befürchtung dahinter, V. sei mit ihren 22 Jahren noch nicht reif genug für eine Verlobung? Drei Jahre sind für das junge Paar eine lange Zeit. Sind sie erst einmal wieder in S., werden V. und D. kaum eine Möglichkeit haben, sich außerhalb der Schloßmauern zu treffen. Die Gefahr, daß ihre Gefühle diesem ewigen Versteckspiel nicht standhalten, ist groß - und wohl die heimliche Hoffnung C. G.s. Dabei hat sich ihre Liebe längst bewährt. D.s Fürsorge ist es zu verdanken, daß V. ihre Magersucht in den Griff bekommen hat. Doch der attraktive Millionärssohn gilt auch als Heißsporn, der keinem Flirt aus dem Weg geht - und er träumt von einer Karriere als Schauspieler. Ein Grund mehr, ihn als königlichen Schwiegersohn ungeeignet erscheinen zu lassen. Aber noch etwas anderes spielt eine entscheidende Rolle: Auch wenn C. G. es niemals zugeben würde, plagt ihn das gleiche Gefühl wie viele Väter, deren Töchter sich verlieben: Eifersucht. Ein anderer Mann hat den wichtigsten Platz in V.s Leben eingenommen. Es ist D., zu dem sie mit ihren Sorgen kommt, mit dem sie ihre Zukunft plant. Schon im letzten Sommerurlaub hatte es seinetwegen Streit zwischen Tochter und Vater gegeben. Obwohl D. die gesamte Zeit dabei war, durfte er sich nicht öffentlich mit der Königsfamilie zeigen. Im Zorn flog V. nach Amerika zurück. Gerüchte v. einer heimlichen Hochzeit gegen den Willen der Eltern machten die Runde (...). Damals jedoch traute sich die Prinzessin nicht, diesen letzten Schritt, der unweigerlich den Bruch mit den Eltern und den Verzicht auf die Krone bedeutet hätte, durchzuführen. Sie mahnte sich und D. zur Geduld und hoffte, daß Weihnachten die Verlobung gefeiert werden würde. Nun allerdings sollen sie drei lange Jahre warten müssen, bis sie ihre Liebe vor der ganzen Welt besiegeln dürfen - für junge Menschen eine Ewigkeit." Randnummer 75 3.8. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 76 zu unterlassen, Randnummer 77 die folgenden in D. G. B. Nr. 45/99 im Rahmen des Artikels "Keine Hochzeit mit D. V. Warum zerstört der König das Glück seiner Tochter?" abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen: Randnummer 78 3.8.1. die Fotomontage auf der Titelseite, die unter anderem die Klägerin zeigt; Randnummer 79 3.8.2. das Foto mit der Bildnebenschrift: "An der Seite von D. C. hat V. ihr Glück gefunden."; Randnummer 80 3.8.3. das Foto mit der Bildunterschrift: "In Amerika, wie hier bei der Hochzeit von Freunden in N. Y..."; Randnummer 81 3.8.4. das Foto mit der Bildnebenschrift: "Im Oktober zeigten sich V. und D. offiziell zum ersten Mal als Paar..."; Randnummer 82 3.8.5. das Foto mit der Bildüberschrift: "Ein Kuß für ihre Freundin C. zur Hochzeit. ..." Randnummer 83 3.9. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 84 zu unterlassen, Randnummer 85 unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten: Randnummer 86 3.9.1. "S.s schönstes Weihnachtsgeschenk Endlich mit V. versöhnt...aber D. muß ein großes Opfer bringen"; Randnummer 87 3.9.2. "Es hieß schon, V.
(22)käme gar nicht mehr nach Hause. Doch allen Gerüchten zum Trotz feiert die Kronprinzessin nun doch das Weihnachtsfest mit ihrer Familie in S.. Sie hat sich mit ihren Eltern versöhnt - für Mutter S. das schönste Geschenk. Der Königin hatte es am meisten zu schaffen gemacht, daß sich Vater und Tochter überworfen hatten. V. wollte sich mit ihrem Freund D. C.
(24)zum Jahresende verloben. Aber C. G. machte all ihre Träume zunichte: "V. ist für eine Verlobung noch viel zu jung. Sie soll warten, bis sie 25 Jahre alt ist!" Mit dieser Erklärung zerstörte der König die Zukunftspläne seiner Tochter (...). Die Prinzessin war verzweifelt. Um nichts in der Welt wollte sie den Mann verlieren, der ihr so viel bedeutet. Denn drei Jahre Wartezeit sind eine Ewigkeit für ein verliebtes junges Paar. Vor allem, weil D. in Amerika bleiben will und V. Ende des Jahres ihre Zelte in Amerika abbrechen sollte, um in S. die Ausbildung zur künftigen Königin fortzusetzen. S. konnte nicht mehr mitansehen, wie sehr ihre Tochter unter dem Liebeskummer litt. Zudem lebt sie ständig in der Angst, ihre Älteste könnte in ihrer Verzweiflung wieder magersüchtig werden, denn noch immer ist V. von dieser Krankheit nicht ganz geheilt. Und wie jede Mutter wünscht sie ihrem Kind alles Glück dieser Welt. Doch V.s Glück heißt nun einmal D., auch wenn viele - und besonders der Hochadel - bisher über ihn und sein Berufsziel die Nase rümpften: D. C. träumt nämlich stets von einer Karriere als Schauspieler. Jetzt ist die Überraschung perfekt: Öffentlich erklärte er, daß er Anfang des neuen Jahres seine Theaterausbildung aufgebe und an der berühmten C. Universität die Fächer Geschichte, Soziologie und Psychologie belegen werde und darin seinen Abschluß machen möchte. An diesem Entschluß, der für ihn ein großes Opfer bedeutet, war Königin S. maßgeblich beteiligt. Sie konnte den jungen Mann in einem ganz persönlichen Gespräch überzeugen, daß nur ein ernsthaftes Studium ihm Achtung verschafft und ihm den Weg in die Zukunft an V.s Seite ebnen könnte. Sogar König C. G. ist von dieser unerwarteten Wende beeindruckt. Und als V. ihn darum bat, doch noch ein weiteres Jahr in den U. studieren zu dürfen, sagte der König wider Erwarten ja. Die Prinzessin konnte ihr Glück kaum fassen. Sie bedankt sich bei ihren Eltern mit der Rückkehr nach S. - und sei es nur für wenige Tage. Natürlich ist sie froh, Heiligabend bei ihrer Familie zu sein. Und genauso froh ist sie, wenn D. sie bei ihrer Rückkehr nach N. Y. in die Arme schließen und der vertraute Alltag wieder seinen Lauf nehmen wird. Drei Tage in der Woche wohnt D. bei ihr in S., fährt jeden Morgen mit dem Sieben-Uhr-Zug nach N. Y.. Übers Wochenende ist die Prinzessin dann bei ihrem Liebsten in dessen Wohnung in M.. Das neue Stammlokal des Paares liegt übrigens im Herzen von M., wo zwei Schwedinnen das Restaurant "U.´s" eröffnet haben. Hier werden V. und D. im neuen Jahr ihr Wiedersehen feiern. Diesmal mit dem Segen von V.s Eltern, die sich nun nicht mehr gegen ihre Liebe stellen.". Randnummer 88 3.
  1. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 89 zu unterlassen, Randnummer 90 die folgenden in D. G. B. Nr. 51/99 im Rahmen des Artikels "S.s schönstes Weihnachtsgeschenk Endlich mit V. versöhnt...aber D. muß ein großes Opfer bringen" abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen: Randnummer 91 3.10.
  2. die Fotomontage auf der Titelseite, die die Klägerin zeigt; Randnummer 92 3.10.
  3. das Foto mit der Bildunterschrift: "Ein strahlendes Paar - wie der jüngste Schnappschuß in N. Y. zeigt..."; Randnummer 93 3.10.
  4. das Foto mit der Bildunterschrift: "Der König hats erlaubt: V. darf weiter in den U. studieren"; Randnummer 94 3.
  5. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 95 zu unterlassen, Randnummer 96 unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten: Randnummer 97 "Liebt M. den falschen Mann? Königin S. - eine Mutter in großer Sorge ... und welche geheime Rolle V. dabei spielt"; Randnummer 98 3.
  6. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 99 zu unterlassen, Randnummer 100 die folgenden in D. G. B. Nr. 10/00 im Rahmen des Artikels "Liebt M. den falschen Mann? Königin S. - eine Mutter in großer Sorge ... und welche geheime Rolle V. dabei spielt" abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen: Randnummer 101 3.12.
  7. die Fotomontage auf der Titelseite, die u. a. die Klägerin zeigt; Randnummer 102 3.12.
  8. das Foto mit der Bildnebenschrift: "Zwei Schwestern - zwei Verbündete: V. (l.) gibt M. Ratschläge, stärkt ihr den Rücken"; Randnummer 103 3.12.
  9. das Foto mit der Bildunterschrift: "V. und ihr Freund D. C. haben für ihre Liebe gekämpft - mit Erfolg". Randnummer 104 3.
  10. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 105 zu unterlassen, Randnummer 106 unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten: Randnummer 107 3.13.
  11. "Neuer Streit um ihre Verlobung Prinzessin V. Wieder Flucht in die Magersucht?"; Randnummer 108 3.13.
  12. "Affront gegen die Eltern: Im Herbst zeigten sich V. und D. bei einer Hochzeit offiziell als ein Paar"; Randnummer 109 3.13.
  13. "Kleine Kinder, kleine Sorgen, große Kinder, große Sorgen - so werden wohl S. und C. G. v. S. zur Zeit wieder denken. Denn ihre Tochter V. bereitet ihnen beträchtlichen Kummer. Die 22jährige weigert sich, im Juni ihr Studium in den U. zu beenden und nach Hause zurückzukehren. Es sei denn, die Eltern gäben ihr endlich die Erlaubnis, sich mit D. C.
(25)zu verloben. V.s Forderung hat einen ganz bestimmten Hintergrund. Die Kronprinzessin weiß nur zu gut, daß sie sich in S. niemals öffentlich mit ihrem Freund zeigen kann. Ein ewiges Versteckspiel wäre die Folge. In den U., wo sie unter dem Namen '. studiert, genießen beide ein Leben in Freiheit. Mal wohnen sie in D.s N. Y.er Appartement, mal in V.s Haus in S.. Doch auch die Sorgen ihrer Eltern sind berechtigt. Sie trauen dem Filmstudenten und Partygänger C. die schwere Rolle als Prinzgemahl einfach nicht zu. Ihre Hoffnung war, daß die Liebe der beiden im normalen Alltag ihren Reiz verlieren würde. Das Gegenteil ist der Fall. Viele Male ist D. C. seit dem ein heißes Diskussionsthema zwischen dem Königspaar und V. gewesen. Es wurde gezankt, gedroht und versöhnt. V.s Weigerung, nicht ohne D. an ihrer Seite heimzukehren, ist der Höhepunkt der Auseinandersetzung. Die Kronprinzessin läßt keine Zweifel aufkommen, daß sie es ernst meint. Doch hinter V.s starkem Willen steckt eine zarte Seele. Noch vor zwei Jahren wurde die Welt von Bildern aufgeschreckt, auf denen sie entsetzlich dünn wirkte. Diagnose: Magersucht. Vor kurzem wies Königin S. in einem Interview auf mögliche Ursachen hin: 'V. ist sehr tüchtig. Das merken die Menschen und erwarten deshalb sehr viel von ihr. V. spürt das und hungerte sich in die Verzweiflung'. Damals zog das Königspaar die Notbremse, schickte die Tochter in die U. und nicht wie geplant an die Universität von U.. Aber jetzt sind sie es, von denen sich V. so unter Druck gesetzt fühlt. Zwar hat die Kronprinzessin in den letzten zwei Jahren durch psychologische Hilfe wieder ihr Normalgewicht erreicht, doch die Gefahr ist längst nicht gebannt. Wie ein Damoklesschwert hängt die Bedrohung über V.. Die Krankheit kann jederzeit erneut ausbrechen, z. B. bei großem Stress. Wenn das Leben außer Kontrolle gerät, möchten Magersüchtige wenigstens eins noch beherrschen: Ihren Drang zu essen. So ist Magersucht auch immer eine Flucht vor der Wirklichkeit. Eine Hilfeschrei der gequälten Seele. Wie wird sich V. nun verhalten? Schon im Herbst unternahm sie einen dramatischen Schritt: Sie erschien offiziell mit D. zur Hochzeit eines Freundes in N. Y., ohne die Eltern um Erlaubnis gefragt zu haben. S. und C. G. waren aufgebracht - aber machtlos. Dieser Sommer wird die Entscheidung bringen: Kehrt V. heim und gibt es eine Verlobung? Oder bleibt sie ein weiteres Jahr in den U.? Kommt sie nicht zurück, wird der Hof offiziell vermelden, daß V. ihre Studien noch vertiefen möchte - doch der wahre Grund für ihr Fernblieben heißt D.!". Randnummer 110 3.
  1. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 111 zu unterlassen, Randnummer 112 die folgenden in D. G. B. Nr. 15/00 im Rahmen des Artikels "Neuer Streit um ihre Verlobung Prinzessin V. Flucht in die Magersucht? abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen: Randnummer 113 3.14.
  2. die Fotomontage auf der Titelseite, die u. a. die Klägerin zeigt; Randnummer 114 3.14.
  3. das Foto mit der Bildunterschrift: "V. am Silvesterabend 1999: ..."; Randnummer 115 3.14.
  4. das Foto mit der Bildunterschrift: "Affront gegen die Eltern: Im Herbst zeigten sich V. und D. bei einer Hochzeit offiziell als ein Paar"; Randnummer 116 3.14.
  5. das Foto mit der Bildnebenschrift: "In den U. ist aus V. ..."; Randnummer 117 3.14.
  6. das Foto mit der Bildunterschrift: "Dieses Foto von 1998 zeigt, wie sehr V. ihren D. liebt". Randnummer 118 3.
  7. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 119 zu unterlassen, Randnummer 120 unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten: Randnummer 121 3.15.
  8. "Prinzessin V. Sieg über den strengen Vater"; Randnummer 122 3.15.
  9. "Prinzessin V. Darf ihr D. jetzt ins Schloß einziehen?"; Randnummer 123 3.15.
  10. "Wenige Stunden vor der glanzvollen Gala zu Ehren des Staatsbesuchs hatte sie eine ernsthafte Aussprache mit ihrem Vater - der eigentliche Grund für ihren Blitzbesuch bei den Eltern. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand natürlich ihre Rückkehr nach S., an die sie einige Bedingungen knüpfte: Keine Einmischung in ihr Privatleben, eine eigene Wohnung außerhalb des Palastes und die Zustimmung der Eltern, daß sie mit ihrem Freund D. C. zusammenleben kann. König C. G. ging nicht auf alle Wünsche seiner Tochter ein. Trotzdem trug V. ein Sieg über den strengen Vater davon. Er versprach ihr nämlich: Wenn du deine Y.-Studien Ende Juni beendest, stelle ich dir einen Seitenflügel von Schloß D. zur Verfügung, in dem du dann dein eigenes Leben führen darfst. Dort ist Platz für zwei. Die Kronprinzessin konnte kaum glauben, was er damit andeuten wollte." Randnummer 124 3.
  11. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 125 zu unterlassen, Randnummer 126 im Rahmen einer Berichterstattung über einen angeblichen Sieg von Kronprinzessin V. v. S. über ihren strengen Vater das auf der Titelseite von D. G. B. Nr. 17/00 und im Rahmen des Artikels "Prinzessin V. Sieg über den strengen Vater" abgedruckte Foto mit der Bildunterschrift "Ganz Kronprinzessin V. mit Ordensschleife und Juwelen bei der glanzvollen Gala" abgedruckte Foto erneut zu veröffentlichen. Randnummer 127 3.
  12. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 128 zu unterlassen, Randnummer 129 unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten: Randnummer 130 3.17.
  13. "Neue Aufregung am s. Hof Prinzessin V. Ihre Hochzeit gefährdet den Thron"; Randnummer 131 3.17.
  14. "Nach ihrer Rückkehr aus Amerika ist um die Kronprinzessin eine heiße Debatte entbrannt"; Randnummer 132 3.17.
  15. "Es gibt kaum noch Zweifel daran, wie ernst sie es mit der Hochzeit meint. Mit den Eltern hatte V. sich arrangiert, war aus Amerika nach Hause gekommen, durfte sogar zwei Monate mit ihrem bürgerlichen Freund D. C. auf Schloß S. verbringen. Dennoch ist das Happy-End für das Liebespaar plötzlich in Gefahr. S.e Hofexperten fordern nämlich: 'V. soll königlich heiraten - oder auf die Krone verzichten!' Sie haben eine heiße Debatte um die künftige Rolle der Kronprinzessin in der s. Monarchie ausgelöst."; Randnummer 133 3.17.
  16. "Nun wird sie sich vielleicht doch zwischen Herz und Krone entscheiden müssen - und niemand weiß, wie lange D. C. diese Belastung ihrer Liebe noch verkraften kann ...". Randnummer 134 3.
  17. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 135 zu unterlassen, Randnummer 136 die folgenden in D. G. B. Nr. 36/00 im Rahmen des Artikels "Neue Aufregung am s. Hof Prinzessin V. Ihre Hochzeit gefährdet den Thron" abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen: Randnummer 137 3.18.
  18. die Fotomontage auf der Titelseite, die u. a. die Klägerin zeigt; Randnummer 138 3.18.
  19. das Foto mit der Bildunterschrift: "Mit strahlendem Lächeln winkt Kronprinzessin V. ...". Randnummer 139 3.
  20. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 140 zu unterlassen, Randnummer 141 unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten: Randnummer 142 3.19.
  21. "Tränen um die erste Liebe Prinzessin M. Warum nur V. sie trösten kann."; Randnummer 143 3.19.
  22. "Ihre erste Liebe ist zerstört. Jetzt sucht die Prinzessin Rat bei der großen Schwester"; Randnummer 144 3.19.
  23. "(...) Doch helfen kann ihr jetzt nur noch die große Schwester, Kronprinzessin V.. Sie weiß, was 'die Kleine' gerade durchmacht. Denn sie hat es selbst schon erlebt."; Randnummer 145 3.19.
  24. "Ähnliche Probleme hat auch V.: Anfang vergangenen Jahres distanzierte sich D. C. auf Rat seines Adoptivvaters von der Prinzessin, denn die Thronfolgerin sei 'eine Nummer zu groß für ihn'. Noch schlimmer hatte V. aber D.s Affäre mit dem TV-Sternchen C. B.- F. getroffen. Wegen dem Moderatorin beendete er 1995 die Beziehung. V. litt - nach einem halben Jahr kehrte D. reumütig zurück. Im Frühjahr 1999 schien endlich alles gut: Gemeinsam waren sie in den U., V. hat ihre Magersucht fast besiegt. Bis D. Besuch bekam - von C. ... . Inzwischen sind diese Probleme endgültig beseitigt, V. bestätigte sogar offiziell: 'Ja, D. ist mein Freund.' Doch jetzt ist M.s erste Liebe zerbrochen - und V. die einzige, die ihr helfen kann. Denn nur die Kronprinzessin kann verstehen, welchen Kummer ihre kleine Schwester gerade empfindet ...". Randnummer 146 3.
  25. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 147 zu unterlassen, Randnummer 148 die folgenden in D. G. B. Nr. 39/00 im Rahmen des Artikels "Tränen um die erste Liebe Prinzessin M. Warum nur V. sie trösten kann" abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen: Randnummer 149 3.20.
  26. die Fotomontage auf der Titelseite, die u. a. die Klägerin zeigt; Randnummer 150 3.20.
  27. das Foto mit der Bildnebenschrift: "Hier konnte M. (r.) noch lachen, V. schaut sich voller Zuneigung an. ..."; Randnummer 151 3.20.
  28. das Foto mit der Bildunterschrift: "Seinetwegen litt sie, mit ihm erlebt sie das größte Glück: V. und ihr Freund D. C.". Randnummer 152 3.
  29. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 153 zu unterlassen, Randnummer 154 unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten: Randnummer 155 3.21.
  30. "Nach D.s Liebesflucht Prinzessin V. verzweifelt Machtkampf zwischen Freund und Vater"; Randnummer 156 3.21.
  31. "Noch hofft Kronprinzessin V. auf eine versöhnliche Lösung. Dann könnte ihr D. wieder nach S. zurückkehren."; Randnummer 157 3.21.
  32. "Küsse in der Öffentlichkeit: Das konnten sich D. und V. nur in Amerika erlauben." Randnummer 158 3.21.
  33. "Am s. Königshof fliegen die Fetzen. Seit V. ohne Absprache mit ihren Eltern in einem Interview mit S.s größter Zeitung erklärte: 'Ja, D. C. ist mein fester Freund,' hängt der Haussegen schief. C. G. wurde von dem öffentlichen Bekenntnis seiner Tochter total überrumpelt. Vor allem, als das Fernsehen ihm Fragen zur Verlobung von V. und D. C. stellen wollte, geriet er außer sich vor Wut. Es kam zu einer äußerst schwerwiegenden Auseinandersetzung zwischen Vater und Tochter. Der König verlangte von V. ein Dementi, doch sie lehnte das brüsk ab. Eigentlich hätte D. über dieses freie Liebesbekenntnis seiner Freundin glücklich sein müssen. Doch dazu blieb ihm keine Zeit. Der Hof forderte ihn sofort eindringlichst auf, sich nicht in der Öffentlichkeit zu diesem Thema zu äußern. Zwischen C. G. und dem Freund seiner Tochter ist ein erbitterter Machtkampf entbrannt. Der König reagierte wie viele eifersüchtige Väter, die Angst haben, ihre Tochter an einen anderen Mann zu verlieren. Er hatte zwar die siebenjährige Beziehung des Paares geduldet, sie als Jungendschwärmerei abgetan. Aber jetzt, das das Verhältnis öffentlich wurde, greift er ein. 'Hochzeit davon kann überhaupt keine Rede sein' ließ er der Presse mitteilen'. V. steckt in einer fatalen Zwickmühlen. Beugt sie sich dem Willen ihres Vater, verliert sie ihren D.. Widersetzt sie sich, muß sie die Krone opfern. Denn das ist der größte Trumpf in den Händen ihres Vaters. Schon einmal hatte sie sich seiner Autorität untergeordnet. Während ihres abschließenden Praktikums bei der U. in N. Y. wohnte sie nicht bei D. in denn Appartement in der
  34. Straße, sondern in ihrer früheren Studenten-Bude in S. - vier Stunden Fahrt von N. Y. entfernt. So hatte es C. G. befohlen. D. fühlte sich ins Abseits gedrängt. Mit ihrem offenen Liebesgeständnis wollte V. ihn wieder beruhigen. Nichts ahnend welche Lawine sie damit zu Hause lostreten würde. Eine weiteres Verbot des Königs könnte der Liebe den Todesstoß versetzen: wenn C. G. verfügt, daß sich die beiden in S. nicht gemeinsam zeigen dürfen! Das ist zur Zeit aber sowieso nicht möglich: D. C. ergriff zunächst einmal die Flucht. Er änderte sich kurzentschlossen seine Pläne. Statt in S. zu studieren, kehrte er in die U. zurück, schrieb sich an der C. Universität für 'Amerikanische Geschichte' ein. Nun stellt sich die Frage: Wie stark ist seine Liebe wirklich. Wird er, wenn ein bißchen Gras über die Sache gewachsen ist, um V.s kämpfen? Besitzt D. den Mut, gegen den König und Vater anzutreten? V. hat Angst um ihr Glück. Sie weiß, was D. an ihrer Seite auf sich nehmen muß, daß es nicht einfach ist, der Lebensgefährte einer zukünftigen Königin zu sein. Abgesehen davon, daß jeder seiner Schritte kommentiert würde, stünde er sein Leben lang als Prinzgemahl immer an zweiter Stelle. Der Weg ist Happy-End mit V. ist mit Steinen Gepflastert. Als Privatmann wäre D. jedoch dank seines Vermögens, seines Charmes und seiner Intelligenz überall die Nummer eins. Die Kronprinzessin steht zwischen dem verehrten Vater und ihrem geliebten Freund. V. möchte keinen von ihnen verlieren. Sie hofft, daß sich beide Männer eines Tages die Hand reichen mögen. Wenn nicht, steht sie vor der schwersten Entscheidung ihres jungen Lebens.". Randnummer 159 3.
  35. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 160 zu unterlassen, Randnummer 161 die folgenden in D. G. B. Nr. 43/00 im Rahmen des Artikels "Nach D.s Liebesflucht Prinzessin V. verzweifelt Machtkampf zwischen Freund und Vater" abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen: Randnummer 162 3.22.
  36. Das mit der Bildnebenschrift "Küsse in der Öffentlichkeit: ..." abgedruckte Foto erneut zu veröffentlichen; Randnummer 163 3.22.
  37. die Fotomontage auf der Titelseite, die u. a. die Klägerin zeigt; Randnummer 164 3.22.
  38. das Foto mit der Bildnebenschrift "Noch hofft Kronprinzessin V. auf eine versöhnliche Lösung. Dann könnte ihr D. wieder nach S. zurückkehren"; Randnummer 165 3.22.
  39. das Foto mit der Bildnebenschrift "Das freie Leben in N. Y. gehört für V. und D. der Vergangenheit an ...". Randnummer 166 3.
  40. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 167 zu unterlassen, Randnummer 168 unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten: Randnummer 169 3.23.
  41. durch die Berichterstattung "Kronprinzessin V. Papa, ich zeige dir meinen Traum vom Glück" im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Fotos, auf dem die Klägerin ein Baby im Arm hält, Randnummer 170 den Eindruck zu erwecken, dass die Klägerin ein Baby bekommen habe; Randnummer 171 3.23.
  42. "Behutsam hält sie das süße Baby in den Armen, drückt das niedliche Mädchen liebevoll an sich. Sie lächelt hingerissen, und ihre Augen strahlen: V. v. S.. Bei der Eröffnung des '. Hauses' in N. Y. nahm die Prinzessin die kleine E. H., Tochter von Botschaftsangehörigen, spontan auf den Arm. Eine Geste, die für sich spricht und den sehnlichsten Wunsch der Prinzessin verrät. Den Traum vom Baby, von einer eigenen kleinen Familie - V. träumt ihn schon lange. 'Ich wünsche mir mindestens zwei Kinder. Und allzulange will ich nicht warten', hatte die 23-jährige Anfang des Jahres verraten. Und: 'Ich will nicht erst mit 30 Mutter werden.' Den Mann ihres Herzens gibt es auch schon: Die Prinzessin möchten ihren Freund D. C. heiraten, er soll Vater ihrer Kinder werden. Doch gerade seinetwegen hatte V. einen bösen Streit mit ihrem Vater - wieder einmal. Der schäumte vor Wut, als sie öffentlich die Beziehung zu D. bestätigte. In der Hoffnung ihre Eltern und ihren Freund zusammenzubringen, begleitete die Thronfolgerin jetzt das Königspaar nach N. Y.. Vielleicht hilft ihr ja die kleine E.. Denn beim Anblick seiner glücklich strahlenden Tochter kann auch dem König nicht entgangen sein, was alle anderen bemerkt haben: Ein Baby ist ihr größter Wunsch. Und S.? Sie stand hinter der Kronprinzessin. und ihr Herz schmolz dahin, als sei die süße E. schon ihr eigenes Enkelkind!"; Randnummer 172 3.23.
  43. "So glücklich sah man V. lange nicht. Zärtlich schaute sie die kleine E. an, drückt sie zärtlich an sich. Deutlich zeigt dieses Bild ihren Wunsch, selber ein Baby zu bekommen und mit D. C. (o.) eine Familie gründen Randnummer 173 3.
  44. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 174 zu unterlassen, Randnummer 175 die folgenden in D. G. B. Nr. 45/00 im Rahmen des Artikels "Kronprinzessin V. Papa, ich zeige dir meinen Traum vom Glück" abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen: Randnummer 176 3.24.
  45. die Fotomontage auf der Titelseite, die u. a. die Klägerin zeigt; Randnummer 177 3.24.
  46. das Foto mit der Bildnebenschrift: "So glücklich sah man V. lange nicht: ..."; Randnummer 178 3.
  47. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 179 zu unterlassen, Randnummer 180 unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten: Randnummer 181 3.25.
  48. "Der König gibt nach: V. v. S. Prinz H. rettet ihr Glück"; Randnummer 182 3.25.
  49. "Was in N. möglich ist, versetzt S.s Kronprinzessin in Hochstimmung"; Randnummer 183 3.25.
  50. "Palastrevolution in den s. Königshäusern: Nach Kronprinz H.s umstrittener Verlobung mit der bürgerlichen M., will jetzt auch S.s Thronfolgerin V.
(23)ihren Kopf durchsetzen und mit den alten Konventionen brechen. Seit sieben Jahren liebt sie den Studenten der Theaterwissenschaften, D. C.
(25), kämpft darum, den Sproß einer millionenschweren Industriellenfamilie zu heiraten. Doch König C. G. hat andere Vorstellungen. Er wünscht sich für S.s zukünftige Regentin einen Prinzen königlicher Herkunft, der V. später bei ihrer schweren Pflichterfüllung eine Stütze sein kann. Aber wie das Schicksal eben so spielt: Die Prinzessin verlor an einen Mann aus dem Volk ihr Herz, sorgte kürzlich sogar für einen Hofskandal, als sie öffentlich erklärte. "Ja, D. ist mein Freund". C. G. war über dieses bedeutungsvolle Liebesgeständnis außer sich. Es kam zu einer heftigen Auseinandersetzung mit V., die stur ihr Ziel verfolgt. Jetzt mehr denn je. Seit der Verlobung H.s schwelgt sie direkt in Hochstimmung. Was dem n. Thronfolger gegen den anfänglichen Widerstand von König H. und der Regierung gelang, darf ihr im Nachbarland nicht verwehrt werden. Sie ist sicher: Prinz H. rettet ihr Glück. Von diesem Gedanken beflügelt, absolviert sie fröhlich einen Termin nach dem anderen. Sie besucht Kliniken und Kindergärten, nimmt an Jubiläumsfesten teil und eröffnete gerade die große Chagall-Ausstellung in S.. Sie wirkt dabei so glücklich, wie sie die S. schon lange nicht mehr erlebt haben. Der Grund liegt auf der Hand: Dank H. können D. und sie ihre Zukunftsträume endlich verwirklichen. V. ist überzeugt, daß ihr Vater seinen Widerstand gegen die Heirat mit D. nicht mehr aufrechterhalten kann. In S. ist man nun sehr gespannt, ob und wann C. G. die Verlobung seiner Tochter offiziell bekanntgeben wird. Vielleicht schon zum Jahresende? D. C., der auch im vergangenen Jahr zum großen Silvesterball aufs S.er Schloß eingeladen war, wird diesmal, so vermuten Hofkenner, an V.s Seite sitzen. Ein Bruch mit der Tradition! Wohl nicht der letzte. Sämtliche Thronfolger Europas lieben Bürgerstöchter. Wer wird der nächste sein, der eine von ihnen zum Traualtar führt?". Randnummer 184 3.
  1. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 185 zu unterlassen, Randnummer 186 das folgende in Das G. B. Nr. 51/00 im Rahmen des Artikels "Der König gibt nach V. v. S. Prinz H. rettet ihr Glück" abgedruckte Foto erneut zu veröffentlichen: Randnummer 187 3.26.
  2. die Fotomontage auf der Titelseite, die unter anderem die Klägerin zeigt; Randnummer 188 3.
  3. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), Randnummer 189 zu unterlassen, Randnummer 190 unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten: Randnummer 191 3.27.
  4. "D. gibt die Prinzessin nicht frei V.s gefährliches Doppelleben"; Randnummer 192 3.27.
  5. "Neue Sorgen um die s. Kronprinzessin"; Randnummer 193 3.27.
  6. "Atemlose Spannung im Filmtheater "R." in der S.er Innenstadt. Der Psychothriller "The Cell" mit Jennifer Lopez und Vince Vaughn schlägt die Zuschauer in seinen Bann. Nur nicht das Pärchen in der letzten Reihe. Im dunklen Kinosaal schmiegt sich die junge Frau eng an ihren Begleiter. Der streichelt zärtlich ihre Hände und liebkost ihr Gesicht. Zwei ganz normale verliebte junge Leute, dachten alle - doch sie wurden erkannt: Es handelte sich um Kronprinzessin V. und ihren Freund D. C.. Während die S. glaubten, die siebenjährige Romanze sei auf Drängen des Königs beendet, weil der Millionenerbe sein Studium in den U. um ein Jahr verlängert hatte, blüht die Liebe im Verborgenen. C. G., der nach standesgemäßen Prinzen für sein

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