Verfahrensgang nachgehend Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
- Zivilsenat,
- Oktober 2018, 8 W 91/18, Beschluss Tenor Die von der Beklagtenpartei an die Klagepartei gemäß § 106 ZPO nach dem Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 23.05.2018 zu erstattenden Kosten werden auf 634,80 € (in Worten: sechshundertvierunddreißig 80/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit dem 05.06.2018 festgesetzt. Gründe Randnummer 1 Auf die Anträge der Klagepartei vom 31.05.2018 und der Beklagtenpartei vom 21.06.2018 wird Bezug genommen. Die Kosten des mitwirkenden Patentanwalts waren nach nicht zu berücksichtigen, da es sich nicht um eine Patentstreitigkeit gehandelt hat, sondern um eine Honorarklage. Es wurden daher auf Beklagtenseite EUR 2295,00 bei der Ausgleichung berücksichtigt. Randnummer 2 Ausgleichung Randnummer 3 Ausgleichung Gerichtskosten Randnummer 4 Die Gerichtskosten betragen insgesamt: 293,00 € Davon tragen: Klagepartei 117,20 € Beklagtenpartei 175,80 € Kläger verauslagte 979,00 € Beklagte verauslagte 0,00 € der Gegenseite zu erstatten 0,00 € der Gegenseite zu erstatten 175,80 € Randnummer 5 Der nicht verbrauchte Kostenvorschuss von 686,00 € abzüglich 1,00 € für unnötige Mehrfachfaxe wurde zurückerstattet an den Kläger. Randnummer 6 Die Ausgleichung von Gerichtskosten führt somit zu einer Erstattung an d. Klagepartei Randnummer 7 in Höhe von 175,80 € Randnummer 8 Ausgleichung außergerichtliche Kosten Randnummer 9 Folgende außergerichtliche Kosten sind in die Ausgleichung einzubeziehen: Randnummer 10 Klagepartei Beklagtenpartei Randnummer 11 Anwaltskosten 2.295,00 € Anwaltskosten 2.295,00 € Randnummer 12 Die außergerichtlichen Kosten betragen insgesamt 4.590,00 € Randnummer 13 Davon tragen: Klagepartei 40 % Beklagtenpartei 60 % Außergerichtliche Kosten 1.836,00 € Außergerichtliche Kosten 2.754,00 € abzüglich eigene Kosten 2.295,00 € abzüglich eigene Kosten 2.295,00 € der Gegenseite zu erstatten 0,00 € der Gegenseite zu erstatten 459,00 € Randnummer 14 Zusammenfassung Berechnung Randnummer 15 Gerichtskosten 175,80 € zu erstatten von der Beklagtenpartei außergerichtliche Kosten 459,00 € zu erstatten von der Beklagtenpartei Summe 634,80 € zu erstatten von der Beklagtenpartei
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.