Ansiedlung von Ausländern rückabzuwickeln“. Er zählt auf, wen er meint: Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht – und „nicht assimilierte Staatsbürger“. Letztere seien aus seiner Sicht das größte „Problem”. Anders gesagt: S. spaltet das Volk auf in diejenigen, die unbehelligt in Deutschland leben sollen und diejenigen, für die dieses Grundrecht nicht gelten soll. Randnummer 14 Im Grunde laufen die Gedankenspiele an diesem Tag alle auf eines hinaus: Menschen sollen aus Deutschland verdrängt werden können, wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben – und aus Sicht von Menschen wie S. nicht ausreichend „assimiliert“ sind. Auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind. Es ist gegen die Existenz von Menschen in diesem Land gerichtet. Randnummer 15 (…) Randnummer 16 Inhaltlich gibt es in der Runde keine grundsätzliche Kritik an der Idee des „Masterplans“, es kommen viele unterstützende Nachfragen. Zweifel gibt es nur an der Umsetzbarkeit. Randnummer 17 S. S1 zum Beispiel, Immobilienunternehmerin und Mitglied im Vorstand des CDU-nahen Vereins D. S., fragt sich, wie das praktisch gehen soll. Denn sobald ein Mensch einen „entsprechenden“ Pass habe, sei dies ja „ein Ding der Unmöglichkeit“ Randnummer 18 Für S. ist das kein Hindernis. Er antwortet: Man müsse einen „hohen Anpassungsdruck“ auf die Menschen ausüben, zum Beispiel über „maßgeschneiderte Gesetze”. Remigration sei nicht auf die Schnelle zu machen, es handele sich um „ein Jahrzehnteprojekt“. Randnummer 19 Auch die anwesenden AfD-Mitglieder haben keine Einwände, im Gegenteil. Die AfD-Bundestagsabgeordnete G. H. betont, dass sie das skizzierte Ziel schon länger verfolge. Randnummer 20 Als sie vor sieben Jahren der Partei beigetreten sei, habe sie schon „ein Remigrationskonzept mitgebracht“. Aus diesem Grund argumentiere die AfD auch nicht mehr gegen die doppelte Staatsbürgerschaft. „Denn dann kann man die deutsche wieder wegnehmen, sie haben immer noch eine.“ So wie H. es ausdrückt, sollen Zuwanderer mit einem deutschen Pass in eine Falle gelockt werden. Randnummer 21 (…) Randnummer 22 S. wirft noch einen Kampfbegriff aus dem rechtsextremen Vokabular ein: die sogenannte „ethnische Wahl“. Er habe sich schon die Domain dazu gesichert. S. sagt: „Nicht nur, dass die Fremden hier leben. Sie wählen auch hier.“ „Ethnische Wahl“, das soll heißen, Menschen mit Migrationshintergrund würden vor allem „migrationsfreundliche“ Parteien wählen. Randnummer 23 (…) Randnummer 24 Es geht nun
praktischen Details, die nächsten Schritte: M., der sich später auf Fragen der Redaktion hin als „alleiniger Veranstalter“ bezeichnet, spricht von einem Expertengremium, das diesen Plan – die Vertreibung der Menschen mit Migrationshintergrund, auch deutscher Staatsbürger – ausarbeiten soll. Und zwar unter „ethischen, juristischen und logistischen Gesichtspunkten“ – ein rassistischer Plan in legalem Gewand. Randnummer 25 (…) Randnummer 26 Am Nachmittag tritt U. V. nach vorn. Er ist Jurist und war Mitglied im Kuratorium der AfD-nahen D.- E.-Stiftung und vertritt die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht im Streit um Fördergelder für die Stiftung. Randnummer 27 Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahlgeheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten. Auf C.-Fragen hin bestätigt er diesen Satz später. An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in S. Vortrag will er sich aber nicht erinnern können. Den Vorschlag, man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln,
Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, hält V. für denkbar. Als er schließt, gibt es Applaus. Randnummer 28 (…) Randnummer 29 Epilog Randnummer 30 Am Abend danach ist alles still. Das Hotel wirkt wie ausgestorben. Nur ein leichtes Fernsehflackern kommt aus der Juniorsuite. Randnummer 31 Es bleiben zurück: Randnummer 32 Ein rechtsextremer Zahnarzt, der sein konspiratives Netzwerk offenlegte; ein Treffen von radikalen Rechtsextremen mit Vertretern der Bundes-AfD; ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan,
Die Offenlegung mehrerer potenzieller Spender für Rechtsextremismus aus dem gehobenen Bürgertum; ein Verfassungsrechtler, der juristische Methoden beschreibt, um demokratische Wahlen systematisch anzuzweifeln; ein Landtagsfraktionsvorsitzender der AfD, der Wahlspenden an der Partei vorbei organisieren will; und ein Hotelbesitzer, der etwas Geld einnehmen konnte, um seine Kosten zu decken. Randnummer 33 (…) Randnummer 34 Update 27.02.: Im Epilog hatten wir am Tag der Veröffentlichung, dem 10.01. den Satz „ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ aus redaktionellen Gründen gekürzt, diese Kürzung allerdings ohne Absicht bisher nicht kenntlich gemacht. Danke für den Hinweis! Randnummer 35 Wegen des vollständigen Artikels wird auf die Anlage K 1 Bezug genommen. Randnummer 36 Der Artikel zog ein gewaltiges Echo in den Medien, der Politik und der Zivilgesellschaft nach sich. Im Januar 2024 fanden in vielen deutschen Städten Demonstrationen gegen Rechtsextremismus statt. Viele Medien griffen die Berichterstattung der Beklagten auf. Gegen mehrere Berichterstattungen Dritter erwirkte der Kläger einstweilige Verfügungen, die mit der Begründung erlassen wurden, dass in den Berichterstattungen der Dritten die Behauptung aufgestellt worden sei, es sei bei dem Treffen
„Ausweisung“, „Deportation“ bzw. „Zwangsdeportation“ deutscher Staatsangehöriger gegangen, wobei die Wahrheit dieser Behauptung nicht habe glaubhaft gemacht werden können. Dies betrifft etwa Berichterstattungen von NDR, SWR, ZDF und Campact e.V.; auf die Berichterstattungen und die gerichtlichen Beschlüsse in den Anlagen K 4 – K 14 wird Bezug genommen. Randnummer 37 Mit Antrag vom 09.02.2024 begehrte der Kläger wegen verschiedener Äußerungen in dem Artikel den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Beklagte zu 1), wobei die Anträge nicht deckungsgleich zu den nunmehr in diesem Rechtsstreit verfolgten Anträgen sind. Die Kammer erließ mit Beschluss vom 26.02.2024 (Az. 324 O 61/24, Anlage K 3) eine einstweilige Verfügung in Bezug auf die Wiedergabe von Äußerungen des Klägers in Bezug auf Wahlprüfungsbeschwerden, im Übrigen wies die Kammer den Antrag zurück. Unter anderem wies die Kammer einen Antrag zurück, der sich auf die Äußerung „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in S. Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“ bezog, weil die dem Kläger vor der Veröffentlichung gewährte Stellungnahmemöglichkeit und die hierauf erfolgte Antwort des Klägers in dem Artikel zutreffend wiedergegeben worden seien. Die sofortige Beschwerde des Klägers wies das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 26.03.2024 (Az. 7 W 34/24 ) zurück. Randnummer 38 Mit Schreiben vom 19.12.2024 bzw. 20.12.2024 (Anlage K 32) ließ der Kläger die Beklagten abmahnen. Darin wurde ausgeführt, dass die Rezeption des Artikels durch Dritte zu der Erkenntnis geführt habe, dass nunmehr doch davon auszugehen sei, dass die Grenze einer noch zulässigen Meinungsäußerung zur unzulässigen Erweckung eines falschen Eindrucks bzw. falschen Tatsachenbehauptung überschritten sei, und der Kläger sich nunmehr entschieden habe, die Kernaussage der Berichterstattung anzugreifen. Die Beklagten wiesen die Abmahnungen mit Schreiben vom 27.12.2024 (Anlage K 33) zurück. Randnummer 39 Der Kläger meint, dass auf dem Treffen kein Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert worden sei. Der Kläger trägt im Wege von eidesstattlichen Versicherungen (Anlage K 26), die auch bereits im Rahmen des Antrags im Verfahren 324 O 61/24 vorgelegt wurden, vor, dass auf dem besagten Treffen weder über eine „Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass“ gesprochen oder gar diese geplant worden sei, noch besprochen worden sei, Menschen „anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwählen und aus Deutschland auszuweisen“. Randnummer 40 Der Kläger bestreitet, dass M. S. einen Masterplan zur „Vertreibung“ von Millionen Menschen präsentiert habe. Der Beklagte zu 5) habe in einem Interview gegenüber der ZEIT selbst bestätigt, dass das Wort „Vertreibung“ bei dem Treffen nicht gefallen sei. Randnummer 41 Der Kläger bestreitet, dass die Rede davon gewesen sei, dass „bis zu zwei Millionen Menschen umgesiedelt“ werden können oder sollen. Es sei weder von „Umsiedeln“ noch von der Zahl „zwei Millionen“ die Rede gewesen. Randnummer 42 Falsch sei auch die Behauptung, M. S. habe den Teilnehmern in P. eine „Ausbürgerungsidee“ vorgestellt. M. S. habe in seinem Vortrag mit keinem Wort geäußert, dass er die Idee habe, deutsche Staatsbürger auszubürgern, ihnen also die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Die Diskussion sei vielmehr wie folgt verlaufen: M. S. und S. S1 seien sich einig darüber gewesen, dass der Entzug der einmal verliehenen deutschen Staatsbürgerschaft unmöglich sei. In der Diskussion habe S. S1 ausdrücklich festgestellt, dass dann, wenn ein Ausländer erst einmal die deutsche Staatsbürgerschaft habe, man ihn auf keinen Fall jemals wieder ausweisen könne. Daraufhin habe M. S. die Idee entwickelt, durch eine strikte Law-and-Order-Politik und hohen Verfolgungsdruck bei eingebürgerten Clan-Kriminellen sowie bei islamischen Terroristen die Bereitschaft zu erzeugen, jedenfalls schwerkriminelle Aktivitäten besser nicht in Deutschland zu entfalten. Es sei dabei klar gewesen, dass er insofern von wenigen, besonders drastisch gelagerten Einzelfällen gesprochen habe. Im weiteren Verlauf der Diskussion habe sich dann die Bundestagsabgeordnete G. H. zu Wort gemeldet und gesagt, früher sei sie pauschal gegen die Doppelstaatsbürgerschaft eingestellt gewesen. Das sei heute aber nicht mehr ihre Auffassung, weil die Doppelstaatsbürgerschaft die einzige Möglichkeit bilde, die deutsche Staatsangehörigkeit – bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall – auch wieder abzuerkennen. Dabei habe Frau H. keinen Wunsch und keine Forderung und keine Idee geäußert, von den bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zum Entzug der doppelten Staatsbürgerschaft Gebrauch zu machen oder gar stärker Gebrauch zu machen. Zu diesem Beitrag H.s habe niemand etwas gesagt, er sei im Raum stehen geblieben. Randnummer 43 Den Begriff der „Remigration“ habe M. S. in seinem Vortrag zur Benennung von Maßnahmen gegen ausreisepflichtige Ausländer verwendet. Über nicht integrierte Deutsche mit Migrationshintergrund sei erst in der Fragerunde aufgrund von Rückfragen der Teilnehmer gesprochen worden, hierfür habe S. den Begriff der „Remigration“ nicht verwendet. „Nicht assimilierte Staatsbürger“ habe S. nicht als Zielgruppe seines Remigrationskonzepts beschrieben. Randnummer 44 Der Kläger ist der Auffassung, dass es sich bei der ersten angegriffenen Äußerung „„Es bleiben zurück: […] Ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan,
16 und 21 des GG zu unterlaufen “ hinsichtlich des ersten Teils um eine unwahre Tatsachenbehauptung und hinsichtlich des zweiten Teils um eine mangels Tatsachengrundlage rechtswidrige Wertung handele. Randnummer 45 Unwahr sei auch die zweite angegriffene Behauptung, wonach M. S. in seinem Vortrag eine „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ geäußert habe. Randnummer 46 Der Kläger beantragt, Randnummer 47 I. Der Beklagten zu 1) wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt, Randnummer 48 in Bezug auf den Kläger zu behaupten und/oder zu verbreiten: (fette Passagen maßgeblich): Randnummer 49 „Es bleiben zurück: […] Ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan,
16 und 21 des GG zu unterlaufen “. Randnummer 50 und/oder Randnummer 51 „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in S. Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“ Randnummer 52 jeweils wenn dies geschieht, wie in dem Artikel vom 10.01.2024 mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“, abrufbar unter der URL: https:// C..org/ ... /, Anlage K1 Randnummer 53 II. Dem Beklagten zu 2) wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt, Randnummer 54 in Bezug auf den Kläger zu behaupten und/oder zu verbreiten: (fette Passagen maßgeblich): Randnummer 55 „Es bleiben zurück: […] Ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan,
16 und 21 des GG zu unterlaufen “. Randnummer 56 und/oder Randnummer 57 „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in S. Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“ Randnummer 58 jeweils wenn dies geschieht, wie in dem Artikel vom 10.01.2024 mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“, abrufbar unter der URL: https:// C..org/ ... /, Anlage K1 Randnummer 59 III. Dem Beklagten zu 3) wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt, Randnummer 60 in Bezug auf den Kläger zu behaupten und/oder zu verbreiten: (fette Passagen maßgeblich): Randnummer 61 „Es bleiben zurück: […] Ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan,
16 und 21 des GG zu unterlaufen “. Randnummer 62 und/oder Randnummer 63 „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in S. Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“ Randnummer 64 jeweils wenn dies geschieht, wie in dem Artikel vom 10.01.2024 mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“, abrufbar unter der URL: https:// C..org/ ... /, Anlage K1 Randnummer 65 IV. Der Beklagten zu 4) wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt, Randnummer 66 in Bezug auf den Kläger zu behaupten und/oder zu verbreiten: (fette Passagen maßgeblich): Randnummer 67 „Es bleiben zurück: […] Ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan,
16 und 21 des GG zu unterlaufen “. Randnummer 68 und/oder Randnummer 69 „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in S. Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“ Randnummer 70 jeweils wenn dies geschieht, wie in dem Artikel vom 10.01.2024 mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“, abrufbar unter der URL: https:// C..org/ ... /, Anlage K1 Randnummer 71 V. Dem Beklagten zu 5) wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt, Randnummer 72 in Bezug auf den Kläger zu behaupten und/oder zu verbreiten: (fette Passagen maßgeblich): Randnummer 73 „Es bleiben zurück: […] Ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan,
16 und 21 des GG zu unterlaufen “. Randnummer 74 und/oder Randnummer 75 „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in S. Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“ Randnummer 76 jeweils wenn dies geschieht, wie in dem Artikel vom 10.01.2024 mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“, abrufbar unter der URL: https:// C..org/ ... /, Anlage K1 Randnummer 77 VI. Der Beklagten zu 6) wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt, Randnummer 78 in Bezug auf den Kläger zu behaupten und/oder zu verbreiten: (fette Passagen maßgeblich): Randnummer 79 „Es bleiben zurück: […] Ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan,
16 und 21 des GG zu unterlaufen “. Randnummer 80 und/oder Randnummer 81 „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in S. Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“ Randnummer 82 jeweils wenn dies geschieht, wie in dem Artikel vom 10.01.2024 mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“, abrufbar unter der URL: https:// C..org/ ... /, Anlage K1 Randnummer 83 VII. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger EUR 2.293,25 nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit an die Klägerin zu zahlen. Randnummer 84 Die Beklagten beantragen Randnummer 85 die Klage abzuweisen. Randnummer 86 Die Beklagten tragen vor, dass sich M. S. auf dem Treffen wörtlich wie folgt geäußert habe: Randnummer 87 „Die größte Gefahr, die der Bevölkerungsaustausch bedeutet ist die ethnische Wahl und dafür möchte ich alle von uns sensibilisieren. Der Begriff ist viel zu selten gebraucht und viel zu unbekannt. Wer hat schonmal gehört von der ethnischen Wahl? Wer hört den Begriff zum ersten Mal in der Konstellation? Randnummer 88 Die ethnische Wahl ist die politische Ausdehnung des Bevölkerungsaustausch. Nicht, dass die Fremden hier leben, [..] sie wählen auch hier. Und sie wählen in hohem Maße migrationsfreundliche Parteien. [..] das bedeutet. Je mehr Migranten, desto leichter können diese Parteien gewählt werden. Die Demographie erhöht das Stimmgewicht der Migranten und ihre Macht. [..] Jeden Tag, mit jedem Migranten, der in das Land kommt, der die Staatsbürgerschaft bekommt, obwohl er nicht assimiliert ist, obwohl er sich mit diesem Land nicht identifiziert, wird eure Stimme weniger wert. Und das ist die Uhr, die gegen uns tickt. [..] Bevölkerungsaustausch ist die größte Gefahr, die Folgen sind irreversibel. Randnummer 89 (…) Randnummer 90 Eine kurze Frage aus den Raum. Remigration, wir haben es angesprochen, also, ‚millionenfache Abschiebung‘ im großen Stil, Zitat Scholz. Von illegalen Scheinasylanten, eine Politik der Leitkultur und Assimilation, aber auch Rückwanderung. Letztlich eine Normalisierung der deutschen Demographie, eine Rückabwicklung der Ansiedlung, die in Maaßen sprach. Glaubt ihr, es ist möglich? Oder gibt es Leute, die ansetzen, dass es überhaupt nicht möglich ist? Randnummer 91 (…) Randnummer 92 „Aber bevor wir jetzt gleich danach noch darüber plaudern, wichtig ist. Remigration, das ist eine Botschaft meines Vortrags, ist möglich.“ Randnummer 93 Auf die Frage von S. S1 Randnummer 94 „Also Remigration: Sobald Menschen im Besitz eines entsprechenden Passes sind, ist ja ein Ding der Unmöglichkeit. Wie gehen wir damit um?“ Randnummer 95 habe S. erwidert: Randnummer 96 „Es gibt in der Remigration drei Zielgruppen. Das erste ist die Remigration der Migranten, die uns wirtschaftlich, kriminologisch schaden oder kulturell überlasten. Völlig klar, es gibt auch Migranten, die sich assimiliert haben, die dem Land sogar nutzen. Aber es gibt drei Gruppen. Es gibt die Asylanten, es gibt die Nicht- Staatsbürger und es gibt die Staatsbürger, die nichtassimiliert sind. (...] Randnummer 97 S. habe die „nicht-assimilierten Staatsbürger" als das „größte Problem“ bezeichnet und weiter ausgeführt: Randnummer 98 „Es gibt zum Beispiel auch, was jetzt die Community der Türken betrifft, die Deutsch- Türken, die sehr Erdogan-freundlich sind, sehr nationalistisch sind hier, also auch nicht-assimiliert. Es gibt auch eine freiwillige Rückwanderung in die Türkei. Wenn man das ändert, keine Neuen mehr aufnimmt. Diese Rückwanderung aber erhöht, zugleich einen hohen Assimilationsanpassungsdruck ausübt, was auch möglich ist.“ Randnummer 99 Die Beklagte ist der Auffassung, der Kläger sei von den streitgegenständlichen Äußerungen schon nicht betroffen. Der Kläger habe den zentralen Vortrag zur „Remigration" nicht gehalten, er habe sich auch nicht an der anschließenden Diskussion beteiligt. Randnummer 100 Hinsichtlich der Äußerung „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in S. Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“ stehe dem Kläger ein Unterlassungsanspruch nicht zu, weil es sich um eine wahre Zusammenfassung der Stellungnahme des Klägers aus dessen E-Mail vom 09.01.2024 handele. Randnummer 101 Die Äußerung „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" stelle eine wertende Zusammenfassung des im Artikel vorstehend enthaltenen Tatsachenberichts dar. Randnummer 102 Die Äußerung, „Plan (…) die Artikel 3, 16, 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen“ sei eine zulässige Bewertung der Gesprächsinhalte. Entscheidungsgründe Randnummer 103 Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. Randnummer 104 I. Dem Kläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 Abs. 1 S. 2 analog, 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG gegen die Beklagten nicht zu. Randnummer 105 1. Der Kläger ist von der Berichterstattung allerdings betroffen. Er wird in der Berichterstattung namentlich als Teilnehmer des Treffens bezeichnet. Der Umstand, dass der Kläger in dem Artikel nicht als aktiver Teilnehmer der Diskussion wiedergegeben wird, soweit die Diskussion sich ausweislich des Artikels
hier streitgegenständlichen Äußerungen drehte, lässt die Betroffenheit des Klägers nicht entfallen. Da an dem Treffen, wie aus der Berichterstattung ebenfalls deutlich wird, nur rund zwei Dutzend Personen und damit ein überschaubarer Personenkreis teilgenommen haben, beinhaltet allein die Aussage, man habe an einem Treffen teilgenommen, bei dem ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern – und damit klar verfassungswidrige Themen – diskutiert worden seien, einen auch gegen den Kläger gerichteten Vorwurf, zumal der Leser auch nicht den Eindruck gewinnt, der Kläger oder andere Teilnehmer hätten sich anders positioniert oder das Treffen verlassen (so auch Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 23.07.2024, 7 W 78/24 , Anlage K 5). Randnummer 106 2. Hinsichtlich der Äußerung „Ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ besteht kein Unterlassungsanspruch. Randnummer 107
, Artikel 16 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen.“ Randnummer 116 Gerade aufgrund des aus dem Artikel für Leser erkennbaren Kontrasts zwischen der jeweils als wortgetreues Zitat gekennzeichneten Wiedergabe bestimmter Äußerungen von Teilnehmern im Gegensatz zu anderen Beschreibungen und Umschreibungen des „Plans“, der erörtert worden sei, gelangen Leser nicht zu dem Verständnis, dass Herr S. oder ein anderer Teilnehmer wörtlich von „Vertreibung“ oder einer „Ausweisung“ von deutschen Staatsbürgern gesprochen habe oder dass wörtlich gesagt worden sei, dass auch deutsche Staatsbürger aus Deutschland „verdrängt“ werden sollen. Randnummer 117
16 und 21 des GG zu unterlaufen“ besteht ebenfalls kein Unterlassungsanspruch. Randnummer 133 Die Einordnung („also“), ob der vorstehend umschriebene „Plan“ gegen Normen der Verfassung verstoße bzw. diese „unterlaufe“, stellt eine Wertung dar. Eine solche Wertung beinhaltet fraglos einen erheblichen Vorwurf, nämlich den eines verfassungswidrigen oder verfassungsfeindlichen Vorgehens oder Vorhabens. Da Anknüpfungstatsachen sogar für die Wertung vorliegen, der Plan beinhalte eine Ausweisung von Deutschen, gilt dies erst recht für die die rein rechtliche Wertung, dass ein solcher Plan Verfassungsnormen unterlaufe. Randnummer 134 4. Auch hinsichtlich der Äußerung „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in S. Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“ steht dem Kläger ein Unterlassungsanspruch nicht zu. Randnummer 135
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.