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VG Schwerin 1. Kammer 1 B 3183/25 SN Beschluss Unrechtmäßiger Ausschluss vom Stellenbesetzungsverfahren; Beweislast bei Nichtvorlage von Verwaltungsvo

Unrechtmäßiger Ausschluss vom Stellenbesetzungsverfahren; Beweislast bei Nichtvorlage von Verwaltungsvorgängen Leitsatz 1. Der aus Art 33 Abs 2 GG folgende Bewerbungsverfahrensanspruch steht auch Eins

in Anlehnung an § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1

. Randnummer 45 Nach § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1

ist der Streitwert die Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen, da der Gegenstand des Verfahrens ein Dienst- oder Amtsverhältnis auf Lebenszeit ist. Hierbei sind nicht die individuellen Bezüge eines Antragstellers mit seinen konkreten Dienstalters- bzw. Erfahrungsstufen, sondern das Endgrundgehalt des in Streit stehenden Dienst- oder Amtsverhältnisses heranzuziehen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14.01.2020 - 2 O 717/19 -). Nach § 52 Abs. 6 Satz 4

halbiert sich der Betrag. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Berechnung ist gemäß § 52 Abs. 6 Satz 2 i. V. m § 40

auf das laufende Jahr, indem die Rechtszug einleitende Antragstellung erfolgte, abzustellen (vgl. BR Drs. 517/12 S. 374; Binz/Dörndorfer/Zimmermann/Dörndorfer, 5. Aufl. 2021,

§ 52Rn.

13, beck-online; Toussaint/Elzer, 54. Aufl. 2024,

§ 52Rn. 40, beck-online; a. A. ohne Begründung: Beck

OK KostR/Toussaint, 48. Ed. 1.2.2025,

§ 52Rn.

16, beck-online). Randnummer 46 Die streitgegenständliche Stelle ist nach A 13 besoldet und der Antragsteller hat seinen Antrag am 15.10.2025 eingereicht, mithin ergibt sich aus der Anlage 6 LBesG ein Monatsbetrag i. H. v. 5.991,29 Euro. Entsprechend resultiert hieraus ein Jahresbetrag i. H. v. 71.895,48 Euro, dessen Hälfte wiederum 35.947,74 Euro beträgt. Von diesem wird nach Nr. 1.5. Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit wiederum nur der hälftige Wert berücksichtigt, sodass sich ein Streitwert i. H. v. 17.973,87 Euro ergibt.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.