gewiesen ist (Rn.2) (Rn.3) (Rn.7) . Verfahrensgang vorgehend LG Zweibrücken, kein Datum verfügbar, HKO 3/09 Tenor I. Der Senat hält die geschilderten Voraussetzungen für eine Zurückweisung der Berufung im Beschlussverfahren für gegeben. Die Berufung ist ohne Aussicht auf Erfolg. Das Urteil des Landgerichts ist richtig. Zutreffend hat der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen angenommen, dass der klagende Verband klagebefugt ist. Er ist
4 der Unterlassungsklageverordnung vom
HCV dürften gesundheitsbezogene Angaben bei der Aufmachung von Lebensmitteln nur verwendet werden, wenn sie der vorliegenden Verordnung entsprechen.
1 a HCV ist die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben nur zulässig, wenn anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse
gewiesen ist, dass das Vorhandensein des Nährstoffs oder der anderen Substanz, auf die sich die Angabe bezieht, in einem Lebensmittel oder einer Kategorie von Lebensmitteln eine positive ernährungsbezogene oder physiologische Wirkung hat.
1 sind gesundheitsbezogene Angaben verboten, sofern sie den Anforderungen der vorgenannten Vorschrift nicht entsprechen.
2 a) muss das Lebensmittel oder die Lebensmittelwerbung auch einen Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise enthalten. Die Verordnung des europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Dezember 2008 wurde
Nr. 1 der Erwägungsgründe beschlossen, weil zunehmend Lebensmittel in der Gemeinschaft mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben gekennzeichnet und mit diesen Angaben für sie Werbung gemacht wird. Um dem Verbraucher ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten und ihm die Wahl zu erleichtern, müssen die im Handel befindlichen Produkte sicher sein und eine angemessene Kennzeichnung aufweisen. Randnummer 3 Wie das Landgericht richtig entschieden hat, entspricht die beanstandete Werbung der Beklagten diesen Anforderungen nicht, weil die in der HCV geforderten Angaben fehlen. Randnummer 4 2. Zutreffend ist das Landgericht auch davon ausgegangen, dass - abweichend von dem Grundsatz, dass im Wettbewerbsprozess grundsätzlich der Kläger die Unrichtigkeit einer beanstandeten Werbeaussage
zuweisen hat - vorliegend die Beklagte die Wirksamkeit des beworbenen Mittels
zuweisen hat. Das entspricht der herrschenden Meinung (vgl. BGH GRUR 2002, 182; Senat, Hinweisbeschluss vom
dieser Bestimmung dürfen Angaben im Sinne des Art. 13 Abs. 1 a HCV bis zur Annahme der in Art. 13 in Abs. 3 genannten Liste nur dann weiterverwendet werden, sofern die Angaben dieser Verordnung und den einschlägigen einzelstaatlichen Vorschriften entsprechen. Randnummer 7 Wie ausgeführt, verstößt die Werbung gegen Art. 10 Abs. 1 und Abs. 2 a HCV. Darüber hinaus verstößt sie auch gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB.
dieser Vorschrift ist es irreführend, wenn für Lebensmittel geworben wird, in dem ihnen Wirkungen beigemessen werden, die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind (vgl. BGH WRP 2008, 1513 "Mobil Plus-Kapseln"). Dass das beworbene Produkt "M... V..." sich "positiv auf den gesamten Organismus" auswirke, hat die Beklagte - wie ausgeführt - nicht
gewiesen. III. Randnummer 8 Vergeblich beanstandet die Beklagte, dass das Landgericht sie anteilig verurteilt hat, der Klägerin die entstandenen Abmahnkosten zu ersetzen. Da die Abmahnung - wie ausgeführt - teilweise berechtigt war, hat die Klägerin einen Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten Abmahnkosten (§§ 683 Abs. 1, 677, 670 BGB). Die Klägerin ist als Verband auch berechtigt, - wie geschehen - pauschale Abmahnkosten geltend zu machen. Die Höhe der Kosten, welche das Landgericht wegen der teilweisen Klageabweisung nur in Höhe von 111,06 € zuerkannt hat, ist unter Berücksichtigung der vergleichbaren Kosten ähnlicher Institutionen nicht unangemessen (vgl. Hefermehl/Bornkamm aaO § 12 Rn. 1.98 m.w.N.). IV. Randnummer 9 Die zulässige Anschlussberufung verliert
4 ihre Wirkung, wenn die Berufung
2 ZPO zurückgewiesen wird. V. Randnummer 10 Einer etwa beabsichtigten Stellungnahme wird bis Randnummer 11 23. Juli 2010 Randnummer 12 entgegengesehen.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.