Geltendmachung eines Abstandsflächenverstoßes im Rahmen der Überprüfung einer im vereinfachten Verfahren ergangenen Baugenehmigung; Bedeutung von Abstandsflächen; Anordnung von Bogenschlägen Orientierungssatz
(1994)nicht gedeckt erachtet. Insofern widerspricht das angefochtene Urteil mit seiner Auslegung des § 6 LBO einem in jener zitierten Entscheidung aufgestellten tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Vorschrift augenscheinlich nicht. Randnummer 25 c. Die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) führt schließlich ebenfalls nicht zur Zulassung der Berufung. Eine solche ist nur dann anzunehmen, wenn eine bisher nicht geklärte, fallübergreifende, verallgemeinerungsfähige Tatsachen- oder Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung mit Auswirkung auf den Einzelfall aufgeworfen wird, welche für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und im Sinne einer einheitlichen Anwendung und Auslegung oder für die Fortbildung des Rechts der Klärung bedarf (vgl. Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124 Rn. 30 ff. m.w.N.). Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben. Randnummer 26 Die Frage, ob Bogenflächen an einer Gebäudeecke bei der Bemessung von Abstandsflächen Berücksichtigung finden müssen, lässt sich nach vorstehenden Ausführungen zu
- a. unter Heranziehung der anerkannten Auslegungsmethoden bereits ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten. Überdies wurde die Rechtsfrage schon in der zitierten Entscheidung des Senats von 1997 (1 M 38/97) geklärt. „Klärungsbedürftig“ im vorstehend beschriebenen Sinne ist die als grundsätzlich bedeutsam ausgeworfene Frage daher nicht. Randnummer 27
- Die Kostenentscheidung folgt auf § 154 Abs. 1 VwGO; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind gemäß § 162 Abs. 3 VwGO erstattungsfähig. Randnummer 28 Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 47 Abs. 3, 52 Abs. 1 GKG. Randnummer 29 Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig (§ 124 a Abs. 5 Satz 4 VwGO). Randnummer 30 Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG). Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=NJRE001405343