(2)Unfallversicherungen á je …,-, eine für Dich, eine für E.. Wenn es planmäßig funktioniert, wäre es ein Gesamtvolumen von … Mio, davon … Mio bei E., … Mio bei Dir.“ Randnummer 192 O. H. bestätigte im Falle der V. Versicherung durch ihre Unterschrift auf einem Empfangsbestätigungsformular des Antrags, dass sie die dem Versicherungsvertrag gemäß dem Versicherungsschein vom … zugrundeliegenden Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) sowie die weiteren Informationen vor der Antragstellung erhalten habe. Dies ergibt sich zur Überzeugung der Kammer aus dem Antrag auf Abschluss einer Unfall Easy (Unfallversicherung) vom …. Randnummer 193 Die Feststellungen zum Inhalt der Klauseln zur Todesfallleistung hat die Kammer den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) in der Fassung vom Oktober … sowie den Besonderen Bedingungen für den Komfort-Versicherungsschutz in der Unfallversicherung in der Fassung vom Oktober … entnommen. Randnummer 194 Die Höhe der von O. H. und von T. H. monatlich erbrachten Beiträge beruht auf den Angaben von KHK’in A., die dies als Ergebnis ihrer diesbezüglichen Ermittlungen wie festgestellt angegeben hat. Randnummer 195 Die Kammer ist davon überzeugt, dass auch die Versicherungsbedingungen der Lebensversicherungen und der Unfallversicherung bei der B. Sachversicherungs-AG bei Abschluss der Versicherungen in den meisten Fällen bei Vertragsschluss übergeben wurden, mindestens aber auf die Geltung der einschlägigen Versicherungsbedingungen hingewiesen wurde, und C. H. bei den Vertragsabschlüssen hier jeweils als versicherte Person involviert war. Randnummer 196 Diese Überzeugung beruht auf den folgenden Schriftstücken: Randnummer 197 Versicherung Schriftstück A. Lebensversicherungs-AG Empfangsbestätigung T. H., dort: Unterschrift T. H. für Erhalt u.a. Versicherungsbedingungen Teil A – Leistungsbausteine RisikoLebensversicherung E7 (DLV) A. Lebensversicherung AG Aufstellung Vertragsgrundlagen vom …, u.a. Versicherungsbedingungen für die Risikolebensversicherung, Produktinformationsblatt B. Sachversicherungs-AG Beratungsprotokoll vom … Bestätigung der Aushändigung durch Unterschrift: C. H., Aufstellung der ausgehändigten Unterlagen, u.a. Produktinformationsblatt für die Unfallversicherung und Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB 2018) B. Lebensversicherungs-AG Antrag B. Risikolebensversicherung vom … mit Bestätigung u.a. Erhalt des Bedingungshefts für die B. RisikoVersicherung BAL 1525 Stand …, unterschrieben von C. H. und T. H. C. Bestätigung des Erhalts der Vertragsunterlagen vom …, u.a. Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung (LA 803 A (06.17), unterschrieben von C. H. G. Lebensversicherung AG Versicherungsschein G. Risikoversicherung Plus vom … für Versicherungsnehmerin T. H. mit Verweis auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen H. Lebensversicherung AG Empfangsbestätigung T. H. für u.a. Versicherungsbedingungen vom …, Antrag ebenfalls unterschrieben von C. H. H. C. Lebensversicherung AG Schreiben H. an C. H. vom … mit Verweis auf geltende Versicherungsbedingungen I. Lebensversicherungs-AG Antrag auf eine Einzel-Risikoversicherung XL für Nichtraucher nach Tarif (D) AR1N33 (RK2) mit Verweis auf Geltung der „Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Risikolebensversicherung“ S. Lebensversicherung AG Versicherungsschein A. … mit Verweis auf „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung“ und „Besondere Bedingungen für die Risikolebensversicherung“ als Vertragsbestandteile W.-Lebensversicherung AG Empfangsbestätigung und Vertragserklärung vom …, u.a. für Erhalt „Bedingungsheft Lebens-/Rentenversicherung/BUZ Ausgabe Oktober …“, unterzeichnet von O. H. W. Empfangsbestätigung O. H. vom …, u.a. für Erhalt von Versicherungsbedingungen, unterzeichnet von O. H., Unterlage ebenfalls unterschrieben von C. H. C. L. GmbH Versicherungsschein … vom … mit Verweis auf Geltung der „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung (AVB) und die dazugehörigen besonderen Bedingungen“ für C. H., Nachtrag zum Versicherungsschein … mit Verweis auf Geltung u.a. „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung“ und „Besondere Bedingungen für die Risikolebensversicherung“ für O. H. Randnummer 198 Dass die Lebensversicherungen nach ihren Versicherungsbedingungen bei Tod der versicherten Person alle die Einreichung einer Sterbeurkunde und überwiegend zudem eine Einreichung des Versicherungsscheins verlangen, dass oftmals eine Obliegenheit zur unverzüglichen Anzeige des Eintritts des Versicherungsfalls besteht und zudem in der Regel ein Prüfverfahren stattfindet, hat die Kammer anhand der folgenden Unterlagen festgestellt: Randnummer 199 Versicherung und Versicherungsbedingungen Erfordernis der Vorlage einer Sterbeurkunde Obliegenheit zur unverzüglichen Mitteilung des Todesfalls Prüfverfahren Einreichung Versicherungsschein A. Lebensversicherungs-AG, Versicherungsbedingungen Teil A – Leistungsbausteine RisikoLebensversicherung E7 (DLV), Ziffer 6.1 „unverzüglich“ Ziffer 6.1 Nachweise oder Nachforschungen, Ziffer 6.2 Ziffer 6.1 A. Lebensversicherung AG, Versicherungsbedingungen für die Risikolebensversicherung und Produktinformationsblatt vom … Ziffer 4.2.3 Ziffer 7 „unverzüglich“ Ziffer 4.2.2 „unverzüglich“ Ziffer 7 Nachweise oder Erhebungen, Ziffer 4.2.4 Ziffer 4.2.1 B. Lebensversicherungs-AG, Allgemeine Versicherungsbedingungen B. RisikoVersicherung Ziffer 9.1 „unverzüglich“, Ziffer 9 Nachweise oder Erhebungen, Ziffer 9.3 Ziffer 9.1 C., Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung und Bedingungen für die Unfall-Zusatzversicherung mit Leistung bei Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall § 11 Abs. 2 „unverzüglich“, § 11 Abs. 2 „unverzüglich“, § 6 Abs. 1 Nachweise und Auskünfte, § 11 Abs. 3 Obduktion, weitere ärztliche Untersuchungen und Nachweise, § 6 Abs. 2, Abs. 5 § 11 Abs. 1 G. Lebensversicherung AG, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die G. Risikolebensversicherung § 11 Abs. 2 „unverzüglich“, § 11 Abs. 1 Nachweise und Erhebungen, § 11 Abs. 4 § 11 Abs. 2 H. Lebensversicherung AG, Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung/T18 § 14 Abs. 1 „unverzüglich“, § 14 Abs. 1 Erhebungen zur Feststellung des Leistungsfalls, § 14 Abs. 3 § 14 Abs. 1 H. C. Lebensversicherung AG, Allgemeine Bedingungen für die Risikolebensversicherung § 7 Abs. 1 „unverzüglich“, § 7 Abs. 1 Nachweise und Auskünfte, Erhebungen, § 7 Abs. 3, Abs. 4 § 7 Abs. 1 I. Lebensversicherungs-AG, Allgemeine Bedingungen für die Risikolebensversicherung „XL“ § 11 Abs. 2 „unverzüglich“, § 11 Abs. 2 Nachweise und Auskünfte, Erhebungen, § 11 Abs. 3 § 11 Abs. 1 S. Lebensversicherung AG, Besondere Bedingungen für die Risikolebensversicherung Ziffer 7 „unverzüglich“, Ziffer 7 Nachweise, Unterlagen, Auskünfte, § 7 W.-Lebensversicherung AG, Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung § 7 Abs. 2 „unverzüglich“, § 7 Abs. 2 Nachweise und Auskünfte, § 7 Abs.3 § 7 Abs. 1 W., Versicherungsbedingungen für die Risikolebensversicherung Premium und Kompakt § 4 Abs. 2 „unverzüglich“, § 4 Abs. 2 Nachweise und Erhebungen, § 4 Abs. 5 § 4 Abs. 1 C. L. GmbH, C. L. Protect, Allgemeine Versicherungsbedingungen und Allgemeine Versicherungsbedingungen für abweichende versicherte Personen nach Vertragsübernahmen § 16 § 16 „unverzüglich“, § 16 „unverzüglich“, § 16 Nachweise, Auskünfte oder Unterlagen, § 16 Nachweise, Auskünfte oder Unterlagen, § 16 Randnummer 200 Die Feststellung, dass die B. Sachversicherung – ebenso wie die V. B. S. in ihren oben genannten Bedingungen – in ihren Bedingungen ein Prüfverfahren vor Gewährung von Leistungen vorsieht, aber die Voraussetzung der Vorlage einer Sterbeurkunde im Todesfall dort nicht explizit aufgeführt ist, hat die Kammer anhand der Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen … Silber (Ziffern 2.5, 7.4, 7.5, 9, 9.1) getroffen.
- cc)Randnummer 201 Die Kammer ist davon überzeugt, dass C. H. einen ersten Versuch der Umsetzung seines geplanten Vorhabens Ende … unternommen und sein vorheriges Boot bewusst in der O. versenkt hat. Randnummer 202 Die Überzeugung, dass C. H. Ende Juni … eine Havarie mit seinem vorherigen Boot hatte, gründet sich zunächst auf das Schreiben C. H.s an das Wasserschutzpolizeirevier K. vom …, in dem er den O.törn auf polizeiliche Anforderung vom … in seinen Einzelheiten beschrieb und ausführte, er habe von W. aus mit seinem Boot eine Reise nach D. unternehmen wollen, die er am Vorabend der Havarie gegen 20 Uhr begonnen habe. Aufgrund des Wellengangs habe er sich kurz nach Erreichen der … See-Grenze zur Umkehr entschlossen und sich gegen 1 Uhr morgens dem Bereich S. Strand genähert, um von dort aus küstennah nach W. zurückzufahren. Dort seien dann aufgrund einer Unachtsamkeit mehrere Wellen ins Bootsinnere gelangt, der Motor habe sich nicht mehr starten lassen, das Boot sei abgesackt und er habe sich in ein Schlauchboot gerettet. Mit diesem habe er sich auf den Weg zum Strand gemacht. Er habe zwei Fischer beobachtet, während er in Richtung des Ufers gerudert sei. Randnummer 203 POK W. hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung angegeben, er selbst habe den Vorfall im polizeilichen System als Anzeige vermerkt gesehen. Er hat dazu näher ausgeführt, in seiner Dienststelle bei der Wasserschutzpolizei sei der Vorfall als sehr außergewöhnlich dargestellt worden. C. H. sei völlig durchnässt aus dem Wasser gekommen, von S. aus am Strand nach L. gelaufen und mit dem Dampfer nach S. übergesetzt. Die Polizeibeamten hätten ihn zuhause in S. aufgesucht und in dem Zuge eine Anzeige wegen Gewässerverunreinigung erstattet, weil Kraftstoff ausgetreten gewesen sei. Randnummer 204 Die Überzeugung der Kammer, dass dieser Bootsunfall C. H.s von diesem bewusst initiiert worden war, es sich mithin um einen ersten Versuch der Umsetzung des geplanten Vorhabens zum Betrug der Versicherungen gehandelt hat, beruht darauf, dass O. H. auch Ende … bereits eine Unterkunft für ihren Ehemann bei ihrer Bekannten O. organisiert hatte. Dies belegen ins Deutsche übersetzte WhatsApp-Nachrichten, die sie in dieser Zeit mit O. ausgetauscht hat. Randnummer 205 Am …um … schrieb O. H. an O., dass C. am Samstag kommen werde und am Montag wichtige Termine habe. Er wolle auch nicht stören, wenn O. zuhause sei; er sei sehr intelligent und bescheiden. Ihre Bekannte antwortete darauf am … um …, dass man sich wegen des Essens noch einmal unterhalten werde. Darüber hinaus bat sie um Mitteilung, ob C. H. ihr am Dienstag … Euro bezahlen könne. Sie müsse die Miete pünktlich entrichten. Randnummer 206 Die vorherige Absprache der Unterkunft spricht dafür, dass das Bootsunglück an diesem Tag kein unbeabsichtigter Unfall war. Ein anderer Grund für einen Aufenthalt C. H.s in H. als das Untertauchen nach einer vorgetäuschten Havarie mit vorgeblich tödlichem Ausgang ist nicht ersichtlich. Zugleich belegt dies, dass O. H. jedenfalls im … von C. H. in seine Pläne eingeweiht worden war, wie von ihr in der Vernehmung durch KK Q. auch mitgeteilt worden ist.
- dd)Randnummer 207 Die Feststellungen zum Kauf der S. hat die Kammer anhand des Kaufvertrages vom … und aufgrund der Aussage von KHK’in A. getroffen. Die Zeugin A. hat bestätigt, dass das Boot für … Euro erworben und für weitere … Euro bei M. A. generalüberholt worden sei. Randnummer 208 Der Abschluss der Yacht-Insassenunfallversicherung bei der P. Yachtversicherungen und die festgestellte Höhe der Höchstversicherungssumme pro Person im Todesfall ergeben sich aus dem Versicherungsschein Policen-Nr. … vom …. Dort sind als geltende Bedingungen die „P.-Yacht-Bedingungen (PYB) Teil C: Yacht-Insassen-Unfall-Bedingungen, Teil E: Allgemeiner Teil für alle Sparten von Teil A bis D (…) angegeben. In den P.-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil C, § 3 Nr. 2 lit. B) heißt es, dass als Unfall auch ein Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser gelte. Von einem Ertrinken werde auch dann ausgegangen, wenn eine versicherte Person über Bord gegangen sei und innerhalb eines Monats nicht wiedergefunden werden könne. Randnummer 209 Die Feststellungen zur Durchführung vorbereitender Übungsfahrten, zum Erwerb von Schlauchboot und Kompressor hat die Kammer unter anderem anhand der Aufzeichnungen in Schulheften getroffen, in denen C. H. dies so angegeben hatte. Da die Hefte, die ihrem Inhalt nach zur Überzeugung der Kammer von C. H. beschrieben wurden und ersichtlich internen Vorbereitungszwecken sowie zur nachgehenden Reflexion des Geschehens für C. H. dienten, hält die Kammer die dortigen Ausführungen insoweit für glaubhaft. Die Eintragungen geben ein authentisches Bild von C. H.s Planungen und der Ausführung des Vorhabens. Randnummer 210 Insbesondere in dem Heft mit dem Titel „… :-) Mama, C.“ hatte C. H. seine Planungen in „ToDo-Listen“ aufgeführt und zeitliche und nautische Daten für eine mögliche Fahrt festgehalten. Auch in dem Heft „…“ mit Kleeblatt-Aufkleber auf dem Deckblatt findet sich unter der Überschrift S. eine ToDo-Liste, in der u.a. Bootsregistrierung beim A., Motorüberholung bei A. und „Lokaltermin: …! …,…“ angegeben sind. Da allgemein bekannt ist, dass ein Strand in der Nähe von S. in H. „…“ heißt und die Koordinaten einen Punkt am Strand zwischen S. und H. bezeichnen, hat die Kammer dies so gewertet, dass der Angeklagte eine Trainingsfahrt in diesem Bereich auf seiner Liste von zu erledigenden Dingen aufgenommen hatte. Am Ende der Liste findet sich auch die Eintragung: „airbnb <- …“. Auf der darauffolgenden Seite sind weitere Daten festgehalten, die auf eine weitere Trainingsfahrt hindeuten. Randnummer 211 Belegt werden die umfassenden Vorbereitungen zudem durch Word-Dateien, die auf dem in S. sichergestellten Notebook aufgefunden und extrahiert wurden. Auch diese Aufzeichnungen haben aufgrund ihrer Bestimmung lediglich für interne Zwecke einen hohen Beweiswert. Randnummer 212 So beinhaltet die Datei vom …, …/…, … unter der Überschrift „O. V victory“ verschiedene Tabellen mit Planungen der Havarie unter Angabe genauer Uhrzeiten, eine taggenaue Planung für die Zeit vom …. bis zum …. mit den Spalten „Datum“ und „Zu tun“. Darunter finden sich Eintragungen wie: „5 PS Außenborder kaufen Ebay/ D. gekauft / Kompressor kaufen […]“ (… „[…] P. wg Angebot für neues Boot! […]“ (… „S. nach K. S. trailern. Direkt zu A. für Wartung“ (….), „[…] Training: Anzug / D. mit Motor, Kompressor / […]“ (…), „… S.: Radarmast einbauen / genügend Löcher im Boot für Hohlräume bohren! NEU cellphone“ (…), „S. TRAINING“ (…), „[…] Airbnb … Zimmer mieten […]“ (…), „Törn + voyage“ (…) „… Vermißtenmeldung Pozei“ (…). Des Weiteren findet sich oberhalb einer Tabelle mit zeitlichen Planungen auch der Satz „P. zahlt 30 Tage nach Vermißtenmeldung (…), also payday ca. ..., …,- €: … k Mäxchen / … k cash Chr. / …k Frau R. und Gericht /“. Eine nachfolgende Tabelle geht von einer Planung des Vorhabens für den … aus, wie aus dem oben stehenden Eintrag „Fahrkarte Mama für … folgt. Darunter sind mit genauen Uhrzeitangaben Planungen von dem vorherigen Abstellen des Fahrzeugs seiner Mutter („…“) auf einem Parkplatz in H. über die Busfahrt nach S. bis zu einer konkreten Planung des Törns mit Uhrzeiten und der Entsorgung des Schlauchbootes angegeben. Unter der Überschrift „Törn III“ folgt eine Tabelle mit Planungen zur Übergabe des Pkws an T. H. und der Fahrt nach H.. Dem schließt sich eine „Checkliste zum Mitnehmen/…/Sack“ an. Randnummer 213 Die Feststellung zur ersten Buchung in B. beruht auf der Buchungsbestätigung von Airbnb vom … für die Zeit vom … bis …. Dass eine weitere Buchung für den ... erfolgt ist, hat die Kammer anhand der Aussage von POK W. festgestellt. Die erneute Buchung bei demselben Vermieter für die Zeit ab dem ... hatte O. H. gegenüber POK W. angegeben, der diesen daraufhin telefonisch kontaktierte und von ihm eine entsprechende Bestätigung erhielt.
- ee)Randnummer 214 Die Feststellungen zum unmittelbaren Vorgeschehen des Bootsunglücks am ... beruhen im Wesentlichen auf der Aussage von KK M.. Dieser hat bekundet, dass im Rahmen der Ermittlungen Videoaufnahmen des Hafens in S. gesichtet worden seien, die eine unbekannte männliche Person gezeigt hätten, welche die S. betreten habe und recht lange, ca. eine Stunde dort gearbeitet habe. Die Kleidung, die die Person getragen habe, habe optisch mit derjenigen übereingestimmt, die O. H. in ihrer Zeugenvernehmung zuvor als Kleidung ihres Mannes bei seinem Aufbruch zuhause, beschrieben gehabt habe. Zudem habe die Vernehmung von J. M., einer gemeinsamen Bekannten von O. und C. H. ergeben, dass diese C. H. auf seiner Fahrt nach S. im Bus gesehen habe. Randnummer 215 Die Kammer ist davon überzeugt, dass sich das eigentliche Geschehen um den Untergang der S. wie festgestellt abgespielt hat. Die Feststellungen beruhen dabei wesentlich auf den Schilderungen zum Ablauf des Törns in einer Datei vom …, …, die auf dem sichergestellten Notebook gespeichert war. Dass die Angaben von C. H. stammen, ergibt sich aus dem inhaltlichen Zusammenhang. Den Angaben kommt deshalb ein besonderer Beweiswert zu, weil sie ersichtlich nur für den Ersteller C. H. gedacht waren, der seine Erlebnisse festhalten wollte, um sie gedanklich auf potentielle Ermittlungshypothesen der Polizei abzuklopfen, was sich u.a. an der darin enthaltenen Überschrift „Weitere Gedanken zur Polizei:“ zeigt. Randnummer 216 So schrieb er in dieser Datei unter anderem: Randnummer 217 „ Törn-Ablauf: Randnummer 218 Fahrt mit Bus … nach S. O.. J. hat mich samt voller Duffle Bag gesehen. Außerdem sagte ich ihr, ich führe nach D.. Ich war kurz beim Hafenmeister und fragte nach einer Adresse für Öl. – Ich musste aber nicht mehr zur Tankstelle, denn ich hatte genug Öl für den 2 Taktmotor im Schiff. Randnummer 219 … Uhr Ablegen. Randnummer 220 … Uhr Telefonate mit A. und Mama. Randnummer 221 … Uhr Tonne KO 3. Letzter Mobilfunkkontakt bei … Grenze bestätigt. Das ist etwas 30 km vom Festland entfernt. Randnummer 222 Ich hatte Motorpanne und hing 90 Minuten fest. Schiffe müssen mich gesehen haben, denn ich war dicht an der Fahrrinne und beleuchtet. Habe geankert, Ankerkette verlängert, dennoch schaukelte das Boot wie Sau. Habe mich dreimal übergeben, hundeelend. Dingi aufgepumpt, Außenbordmotor ins Dingi gelegt. Dann ein letztes Mal versucht, den Motor im Schiff zu starten und es klappte. Ich zog das Dingi zurück ins Schiff hinten, verstaute den Außenborder auf dem Boden, befestigte das Dingi gegen Herausfallen. Den Anker bekam ich nicht mehr los, ich musste die Leine durchschneiden und los gings zurück. Randnummer 223 Inzwischen war es … Uhr durch. Noch vor … Uhr blies der Wind mit WS 4-5 kräftig mir genau ins Gesicht. Wellen bis zu 1 m hoch. Um die Lichter der Tonnen zu erkennen, mußte ich das Mittelfenster öffnen. Durch dieses geöffnete Fenster klatschte ohne Vorwarnung ungezählte Male eine Welle, die quasi über mich wegrollte. Ich war pitschnass.“ Randnummer 224 Die Feststellungen zu den Manipulationen an der S. hat die Kammer aufgrund des mündlich erstatteten Gutachtens des Sachverständigen D. W. getroffen. Dieser hatte ausgeführt, er habe die S. nach Bergung des Bootes durch den THW P. als Bootsgutachter untersucht und dabei festgestellt, dass wichtige Teile zur Kühlung des Motors manipuliert worden seien. So seien Schlauchschellen, die normalerweise zur Befestigung von Gummischläuchen dienten, teilweise gelöst gewesen, zum Teil hätten sie auch ganz gefehlt. Dadurch seien die Schläuche, durch die Wasser zur Kühlung in den Motor geleitet werden müsse, nicht mehr richtig befestigt gewesen. Wenn man aber in einem derartigen Zustand mit dem Boot fahre, dann laufe das Boot währenddessen voll. Dies sei für den Untergang der S. nach seiner Einschätzung ursächlich geworden. Dass die Schlauchschellen versehentlich bei der Bergung des Schiffes gelockert oder ganz entfernt worden sein könnten, konnte der Sachverständige zur Überzeugung der Kammer ausschließen. Die Schlauchschellen hätten, so der Sachverständige W., nur gezielt gelöst werden können. Das Boot sei jedoch mittels eines Kranes geborgen worden, Veränderungen bei den Schlauchschellen an den Schläuchen während der Bergung könne man daher mit Sicherheit ausschließen. Verteilt im Motorraum, so der Sachverständige, hätten überdies 20 bis 25 Badkacheln von vielleicht 10 x 15 cm Größe gelegen. Er erkläre sich dies so, dass diese dort eingebracht worden seien, damit das Boot schwerer werde und dadurch schneller untergehe. Die Kammer hat keine Zweifel an der Fachkompetenz des Sachverständigen W. als erfahrenem Bootsgutachter und macht sich seine Ausführungen nach eigener Prüfung und Bewertung zu eigen. Randnummer 225 Dass C. H. das Schlauchboot zerstochen und versenkt hat, wird belegt durch WhatsApp-Nachrichten, die er mit O. H. ausgetauscht hat, während er sich sorgte, dass das Schlauchboot gefunden worden sein könnte. Seine Nachricht vom ..., … Uhr lautet: „Es ist leider nie etwas perfekt. Ich weiß das. Für mich ist wichtig, ob sie auch das Schiff haben. Sie werden meine Fingerabdrücke auf dem Dingi finden und sich fragen, wieso das Dingi Messerstiche hat? Deswegen ermittelt wohl die Kripo. Aber ich hatte schließlich noch ein 2. Gummiboot orange schwarz – Ich weiss es war nicht perfekt. Der 2 Taktmotor funktionierte nicht.“ O. H. erwiderte darauf in einer Nachricht vom ..., …: „O.k. ich werde sagen, das ich kenne nicht das Boot. Ich weiss nur Orang schwarz Boot. Vielleicht die glauben mir. So wichtig, das sie nicht deine Fingerabdrücke.“ Randnummer 226 Die Wassertemperatur hatte C. H. selbst in einer WhatsApp-Textnachricht an O. H. am … um … mit 14 Grad angegeben, auch den ablandigen Wind thematisiert und darüber philosophiert, dass es dementsprechend – wohl aus Sicht der Ermittlungsbehörden – keine Überlebensmöglichkeit für ihn gegeben habe. Die Nachricht lautet: „Es regnet, ist dunkel, Reisezeit. Für die Unfallversicherung brauchst Du nix zu machen, alles ok. In letzter Konsequenz gibt es einfach keine denkbare Möglichkeit, bei 14 Grad Wassertemperatur vom Boot zum Strand zu kommen. Nachts, ohne Flossen, ohne Anzug, ohne Gummiboot, gegen den Wind, Wellen und Strömung. Kuss und Gruss“. Randnummer 227 Dass er, wie in seinen Planungen vorgesehen, tatsächlich das Fahrzeug seiner Mutter in H. geparkt und dort nach Ankunft eine Weile geschlafen hat, hat die Kammer aus der WhatsApp-Nachricht von C. H. an O. H. vom ..., … Uhr gefolgert, in der er ihr schrieb, dass die Mission beendet und er an Land sei. Er sammele noch einige Sachen ein, dann lege er sich eine kurze Weile im „…“ schlafen. Randnummer 228 Die Unterkunft bei O. in H. sowie die Rückgabe des Wagens seiner Mutter werden belegt durch die WhatsApp-Nachricht von C. H. an O. H. vom ..., …: „[…] O. war nicht zu Hause. Ich bringe den Wagen jetzt nach Hause, fahre dann weiter mit der Bahn. Voyage“ sowie durch die Nachricht von C. H. an O. H. vom ..., …: „Hallöchen Zaubermausi, habe den Wagen meiner Mutter gebracht, jetzt bin ich im Zug nach H., will ein wenig schlafen. […]“
- ff)Randnummer 229 Dass O. H. ihren Ehemann am ... wahrheitswidrig bei der Polizei als vermisst gemeldet hat, haben beide Angeklagten eingeräumt. Randnummer 230 Die näheren Einzelheiten zu den ersten Ermittlungen durch die Wasserschutzpolizei hat die Kammer den Aussagen von POK W. sowie KK M. entnommen, die dies wie festgestellt bekundet haben.
- gg)Randnummer 231 Die Kammer ist überzeugt, dass der Angeklagte C. H. während der Zeit in H. durch Vermittlung seiner Frau bei O. untergekommen war. Dies belegen WhatsApp-Nachrichten zwischen den Angeklagten, z.B. die Sprachnachricht von O. an C. H. vom ... (….opus), in der sie ihrem Mann berichtet, sie habe O. eine Sprachnachricht geschickt, in der sie dieser mitgeteilt habe, C. werde heute ankommen und sie selbst reise am Montag für drei Wochen in die U. und die K. Wohnung sei in dieser Zeit vermietet. Der Aufenthalt bei O. wird auch belegt durch die WhatsApp-Nachricht von C. an O. H. vom ..., … Uhr, in der er schrieb, es sei gerade schwierig, zu telefonieren, da O. in der Wohnung sei, die jedoch am nächsten Morgen ab 6 Uhr arbeiten werde, sodass man dann ungestört telefonieren könne. Auch KK M. hat angegeben, im Rahmen der Ermittlungen sei O. R. als Zeugin vernommen worden und habe angegeben, C. H. habe für gut einen Monat bei ihr gewohnt, wobei ihr mitgeteilt worden sei, er sei Z. und für eine Fortbildung in H.. Randnummer 232 C. H. nahm während der Zeit in H. zahlreiche Eintragungen in DIN A5-Schulheften vor. Darin reflektierte er unter anderem bereits Geschehenes, stellte Hypothesen über die möglichen polizeilichen Ermittlungen auf und versuchte, mögliche „Indizien“ gedanklich zu entkräften (u.a. im Heft „Der Clou“). So kann den Eintragungen auch entnommen werden, wie er seine Zeit dort verbrachte. Mehrfach schrieb er, er halte sich tagsüber in der Universitätsbibliothek auf, was auch WhatsApp-Nachrichten an seine Frau vom ..., … Uhr, vom ..., … Uhr und vom …, … Uhr belegen, in denen er u.a. dies mitteilt. In dem Heft „… :-), Mama, C.“ schrieb er unter dem Datum ..., er müsse dringend einen Roßmann finden, um neue Kladden zu erwerben, er schreibe auf den letzten Seiten des „Ersatzheftes“. Er sei in der Uni, da O. den Tag frei habe, sonst bleibe er zuhause, damit er Geld spare und nicht auf der Bildfläche sichtbar sei. Auch im Heft „Der Clou“ gab er an, er verlasse die Wohnung, wenn O. zuhause sei. Wenn kein Geld fließe, wolle er sich nach 5 Wochen in das Eisenbahnzimmer auf den Boden begeben. Randnummer 233 Aus den Eintragungen in dem Heft „Der Clou“ hat die Kammer weiter entnommen, dass C. H. sich in H. Sorgen machte, die Polizei könne das Schlauchboot finden. Er schrieb: „Ich bin am Ende. – Dingi gefunden, evtl. auch Boot? – Oh Gott. Diese Mal kann ich nicht erklären, warum ich das Dingi zerschnitten habe. Sie werden trotz Salzwasser meine Fingerabdrücke nachweisen können.“ Dies belegen auch die ausgetauschten WhatsApp-Nachrichten. Am ..., … schrieb O. H. an Ihren Mann: „Polizei war bei mir. Sie haben Bot gefunden. Am S.. Ich habe verstanden, das ist Gumibot“ Hierauf antwortete C. H. in einer Nachricht vom ..., …: „Welches Boot? Schiff oder Gummiboot?“ Am ... um … Uhr schrieb C. an O. H.: „Ich hoffe, sie haben nur das Schlauchboot, nicht das Schiff. Und Schlauchboot war offiziell nicht grau.-Ich bin beeindruckt, dass sie das Schlauchboot entdeckt haben. – Horror. –“ Die Feststellungen zu den Abläufen bei der Bergung des Schlauchbootes hat die Kammer aufgrund der von C. H. zu diesem Vorgang gefertigten Aufzeichnungen im Schulheft „Der Clou“ getroffen. C. H. hatte dort stichwortartig seine Planungen niedergeschrieben, zunächst Messer und Schere sowie Taschenlampen bei Bauhaus zu erwerben, anschließend mit dem Zug nach S. zu fahren und den „…“ genannten Wagen seiner Mutter zu holen, gegen … Uhr in K. einzutreffen und seine Frau abzuholen, mit dieser zum B. genannten Strandabschnitt zu fahren und dort zu parken, sodann zum Mittelstrand zu gehen und sich bei der Buhne im Wasser mit einer Taschenlampe auf die Suche zu begeben. Während seine Frau Schmiere stünde, wollte er das Dingi ans Ufer ziehen, Richtung Buhne gehen, es dort zerschneiden und in Säcke verpacken. Dass die Planungen grundsätzlich auch so ausgeführt wurden, hat er anschließend in dem Schulheft unter dem Datum vom ... Tag 6 festgehalten. Dort schrieb er: „das war ein super Erfolg! Auf ganzer Linie. Mama mit dabei, in 2 ½ Std. nach S. Strand. Nach Mitternacht – bis … Uhr; Buhne gesucht, zum Glück gefunden. Alles einkassiert, retour home.“ Dem Schulheft mit der Aufschrift „The Brain survival of the fittest – diabolically cool“ war zu entnehmen, dass er den Motor des Schlauchbootes anschließend in die Aller/Leine werfen und das Boot zerschneiden und im Müll entsorgen wollte. Randnummer 234 Die Feststellung, dass C. H. im … seine Unterkunft bei O. in H. aufgab und sich seitdem in S. versteckte, hat die Kammer anhand des WhatsApp-Chats zwischen den Angeklagten getroffen. Am … um … Uhr schrieb O. an C. H.: „Ich glaube, das du zuerst auf Ergebnis von P. warten muss und dann kannst entscheiden ob umziehen muss oder nicht. Ich habe Angst, das sie deine Mutter besuchen können und Haus prüfen. Und danach, wenn sie so machen werden, dann du kannst ausziehen. 1 Monat ist noch nicht vorbei und du kannst bei O. bleiben, das ist 100% sicher. Und dann, wenn du Ergebniss von Versicherung bekommst, zieht aus. Das ist meine Meinung. Aber du hast immer deine, richtige Meinung, dann macht wie du denkst“ Hierauf antwortete C. H. am … um … Uhr: „Guten Morgen! Ich muß O. fragen, ob ich bis 9. verlängern kann, denn nur wegen der Erkrankung ihres Bruders kann ich bleiben. Kurzum, der Umzug ist nur verschoben. […]“ Am … um … Uhr teilte er seiner Frau mit: „[…] Kurze Zeitänderung, lass uns heute Abend telefonieren. Sag bitte wann und ich rufe dann an. Ich bin hier gut angekommen, alles ok, richte mich jetzt auf dem Dachboden ein. […]“ Randnummer 235 Dafür sprechen auch die Angaben in der Datei vom …, …, die sich auf dem Notebook befunden hat. Dem Inhalt und der Anrede nach handelt es sich um einen Brief an seine Ehefrau, in dem C. H. unter anderem schreibt: „Mein Auszug bei O.. Am Freitag fahre ich abends mit dem Zug nach Bennemühlen, lasse mich dort abholen. Am Sonnabend nehme ich den ... und brumme nach H., räume die Wohnung aus und fahre zurück. Schön vorschriftsmäßig. Man müßte bei den ganzen Sachen, die ich in der Wohnung habe, sonst 4x mit dem Zug alles abholen. Es ist ein kalkuliertes Risiko. Das letzte Mal. S. hat den Vorteil, daß ich für einige Zeit überhaupt nicht auf der Bildfläche bin. Oben bei der Eisenbahn, Pappe vorm Fenster, Treppe kann ich einziehen, bin ich faktisch unsichtbar. Hatten wir bei O. damals 5 Wochen für … € gebucht? Dann wären das 35 Tage, verbraucht habe ich am Ende 31. Dann würde Dir O. noch …,- € schulden. – Ich glaube nicht, daß es das wert ist. – Du stehst kurz davor in (hoffentlich) wenigen Wochen zur Millionärin zu werden.“
- hh)Randnummer 236 Die Feststellungen zum weiteren Ablauf der Ermittlungen und den Angaben O. H.s bei der Zeugenvernehmung am ... sowie die Feststellungen zum Besuch O. H.s auf der Polizeidienststelle am … beruhen auf der Aussage von KK M., der dies wie festgestellt bekundet hat. Randnummer 237 Soweit KK M. bekundet hat, O. H. habe ihm am … gesagt, dass sie unter Schlafstörungen leide, wird dies indiziell dadurch bestätigt, dass O. H. sich überlegt hatte, zu ihrem Hausarzt zu gehen und Schlafstörungen anzugeben, um – auch in der Zukunft gegenüber Versicherungen – glaubwürdiger zu erscheinen. . Am … übersandte sie eine Sprachnachricht (….opus), in der sie dies C. H. entsprechend mitteilte. Darauf erwiderte ihr Mann in einer Textnachricht vom …, … Uhr: „Eine gute Idee! Wegen Schlafstörungen zum Arzt zu gehen. […]“. Randnummer 238 KK M. hat auch angegeben, O. H. habe darauf hingewirkt, die weitere Kommunikation per E-Mail zu führen und dabei unter anderem geschrieben, sie wolle eine Sterbeurkunde beantragen, um einen Witwenstatus zu erlangen. Sie habe nachgefragt, ob die Polizei ihren Mann für tot halte. Er habe ihr darauf geschrieben, dass sie ihn für ertrunken erachte, aber der Vermisstenfall noch weitergehe. Dies sei der erste von ihm bearbeitete Vermisstenfall gewesen und er habe damals noch keine Kenntnis von den einschlägigen Regelungen des Verschollenheitsgesetzes gehabt und gedacht, es sei erst nach 10 Jahren möglich, C. H. für tot zu erklären. Randnummer 239 Die Aussage KK M.s wird zudem ergänzt und bestätigt durch den entsprechenden Schriftwechsel, wie er sich aus einem handschriftlichen Brief O. H.s an KK M. vom … und dem Vermerk von KK M. vom … zur E-Mail Korrespondenz mit O. H. ergibt. Randnummer 240 Demnach fragte O. H. in einer an KK M. gerichteten E-Mail vom …, … unter anderem nach, wozu er ein Foto ihres Mannes benötigt habe, wenn er doch denke, ihr Mann sei ertrunken. Darauf erwiderte KK M. per E-Mail, dass er das Bild benötige, weil er möglicherweise irgendwo angespült werden könne und identifiziert werden müsse und das Foto daher sehr hilfreich wäre. Hierauf schrieb O. H. eine weitere E-Mail am … um …, in der sie unter anderem ausführte: „Ich hab richtig verstanden, sie denken mein Mann ist ertrunken, richtig? Ist der Fall damit abgeschlossen? Ich war im Standesamt und fragte, wie ich eine status-Witwe bekommen kann. Mit diesem Status kann ich jeden Monat einen bestimmten Betrag erhalten. Ich arbeite nur als Ehrenamtlich im S., als S. und aufgrund der Krankheit und des Alters meiner Schwiegermutter (die Hilfe benötigt) kann ich im Moment keinen anderen Job suchen. Standesamt antwortete mir, dass nur auf der Grundlage einer Sterbeurkunde, die das Gericht ausstellen kann. Deswegen brauche ich Ihre Antwort.“ Randnummer 241 KK M. übersandte darauf am …, … Uhr folgende Antwortmail an die Angeklagte O. H.: „[…] Ja, leider gehen wir davon aus, dass ihr Mann ertrunken ist. Unser Fall ist damit abgeschlossen. Aber solange kein Leichnam gefunden wurde, gilt ihr Mann weiterhin als Vermisst. Vermisste Personen werden leider erst nach 10 Jahren für tot erklärt. Somit können sie erst in 10 Jahren eine Sterbeurkunde vom Gericht bekommen.“ Randnummer 242 Die Kammer hat die Überzeugung gewonnen, dass die Angeklagten eine derartige Erklärung von KK M. gezielt herbeiführen wollten. Den ausgetauschten WhatsApp-Nachrichten ist zu entnehmen, dass sie vorhatten, die Nachricht für die weitere Verfolgung der Planungen in Bezug auf den Betrug der Versicherungen zu verwenden. Randnummer 243 C. H. hatte Ideen entwickelt, wie sie den Polizeibeamten zu einer derartigen Aussage bewegen könnten. Er bezeichnete dies – auch seiner Ehefrau gegenüber – als Pingpongspiel. Die Angeklagten tauschten mehrere Nachrichten über WhatsApp aus, die in ihrer Gesamtschau belegen, dass sie eine von ihnen erwünschte Reaktion des Inhalts, dass die Kriminalpolizei vom Tode C. H.s ausgehe, provozieren wollten. Dies wird deutlich, u.a. in der Nachricht von C. H. an O. H. vom …, …: „Es geht nicht nur um jetzt einen Brief. Wir wollen von der Kripo eine Reaktion in unserem Sinne, also müssen wir sie dorthin bewegen. Und wie man das schaffen kann, das müssen wir überlegen. Und das schaffen wir, wir sind nicht doof.“. Für die E-Mail an KK M. mit der Nachfrage, wozu das Foto benötigt werde, machte C. H. ihr einen konkreten Formulierungsvorschlag in der WhatsApp-Nachricht vom …, …. Am … um … ergänzte er: „Gut! Er soll per mail antworten. Sollte er anrufen, gehe nicht ans Telefon. Wir wollen es ihm nicht so bequem machen.“ Mit WhatsApp-Nachricht vom …, … schickte C. H. ihr einen Formulierungsvorschlag für ihre nächste E-Mail an den Polizeibeamten. Die beiden Angeklagten arbeiten auch hier arbeitsteilig eng zusammen, wobei C. H. gegenüber seiner Frau eine eher führende Rolle einnahm. Am …, … schrieb C. H. an seine Ehefrau: „Es ist super, dass der M. einverstanden ist, emails mit Dir zu schreiben UND dass er Dir angeboten hat, bei weiteren Fragen Dir gerne zu antworten. Er nimmt nicht kurz das Telefon, sondern schreibt. Gut! Dann wollen wir mal Ping Pong mit ihm spielen.“ Randnummer 244 Auch in dem sichergestellten Notebook konnte ein Word-Dokument vom …, … extrahiert werden, das im Text mit „Ping Pong Spiel“ überschrieben ist, und diese Bewertung unterstützt. Darin enthalten ist zunächst eine Zusammenfassung von Inhalt und Ablauf der Kommunikation zwischen O. H. und KK M. einschließlich der Nachricht M.s in Bezug darauf, dass er das Foto für den Fall, dass ihr Mann angespült werde, benötige, jeweils aus der Perspektive C. H.s. In dem Text werden mehrere unterschiedliche Antwortmöglichkeiten für O. H. durchgespielt, die alle das Ziel haben, von KK M. eine konkrete Aussage dahin zu erhalten, ob er tatsächlich glaube, C. H. sei nicht mehr am Leben. In dem Dokument heißt es auch: „Ziel ist, daß Du die Sterbeurkunde vom Standesamt bekommst. Dieser Behörde musst Du Beweise vorlegen, daß Dein Mann verstorben ist. Du hattest wörtlich zu M. gesagt: „Bei ihrem Besuch sagten sie mir, daß sie denken, mein Mann ist ertrunken. Wozu dann Foto?“ Er antwortete: „Das Foto brauche ich, weil ihr Mann auch möglicherweise irgendwo angespült werden könnte. In dem Fall müsste er identifiziert werden.“ M. hat Dir NICHT widersprochen. Im Gegenteil, er BESTÄTIGT seine damalige Aussage, in dem er fortführt, dass er das Foto brauche, falls C. angespült werden sollte. In M.s Text steht ausdrücklich, dass C. ertrunken ist. Das ist die unmissverständliche Quintessenz. – Seine Aussage ist nicht reversibel. Diese Aussage des Kriminalkommissars T.M. drucken wir schon einmal aus. Sie sind ein Beleg, daß die Polizei/Kripo überzeugt ist, C. ist ertrunken.“ Randnummer 245 Letzteres schrieb C. H. auch in einer WhatsApp-Nachricht an O. H. vom …, …: „Hallöchen, guten Morgen! Du bist wohl gerade beschäftigt, macht nichts. Ich hoffe, es war schön gestern. Der KK T.M. hat anscheinend Mitleid mit Deiner Situation, denn was er Dir geschrieben hat, ist die Bestätigung, dass die Kripo mich für ertrunken hält. – Das sollte man dem Standesamt vorlegen und die Sterbeurkunde beantragen. Das sind durchweg gute Neuigkeiten.“ Randnummer 246 Wenige Minuten später (…, …) schickte C. H. seiner Ehefrau noch eine weitere WhatsApp-Nachricht mit dem Wortlaut: „Ich bin nicht in der Steinzeit. Auf Veränderungen muss man reagieren. M.s Antworten sind gut, beschleunigen das Verfahren. Zumal Du versicherungstechnisch verpflichtet bist, sofort nach Tod Dich bei der Versicherung zu melden. M. hat Dir meinen Tod bestätigt in seiner email. So ist es folgerichtig sich jetzt unverzüglich zum Standesamt zu begeben und die Sterbeurkunde zu beantragen. Das ist die Erklärung.“ Randnummer 247 Eine weitere Nachricht folgte gut eine Stunde später (…, …): „Sag mal, habe ich dich richtig verstanden, dass du sämtliche meiner Nachrichten von diesem Telefon löschst? Nur ganz wichtige fotografierst du ab auf deinem regulären Telefon? Und du machst das, weil du Angst hast, dass das Telefon in fremde Hände kommen könnte? Was machst du, wenn sich jemand Dein normales Telefon anschaut und die Bilder anklickt? Das halte ich für ein größeres Risiko. Ausserdem, wenn Dir die Texte fehlen, ist es kein Wunder, dass man vieles mehrfach erklären muss. Und ich mache mir Mühe wenn ich etwas schreibe. Für Montag den Besuch des Standesamts. Nimmst mit: C.s Pass, die Vermisstenanzeige vom …., Ausdrucke der emails (Deine letzte an M. UND seine Antwort) Und dann soll das Standesamt mal reden. […]“.
- ii)Randnummer 248 Die Kommunikation mit den Versicherungen wegen der Anzeige des vorgeblichen Schadensfalles verlief unterschiedlich. Randnummer 249 Mit der P. Yachtversicherungen wurde als erstes Kontakt aufgenommen. Randnummer 250 Bei den Planungen C. H.s kam der P. Yacht-Insassenunfall-Versicherung von vornherein eine besondere Bedeutung zu. Die Kammer ist davon überzeugt, dass er fest mit einer Auszahlung der Versicherungssumme für den Todesfall in Höhe von … Euro innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach Havarie gerechnet hat und dies als zur Finanzierung der ersten Zeit nach seinem Untertauchen bis zur Auszahl