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LG Flensburg 3. Zivilkammer 3 O 65/24 Urteil Pflicht zur Angabe von Telefonnummern bei Fernabsatzvertrag § 312g Abs 1 Alt 2 BGB, § 355 Abs 1 BGB, § 35

Pflicht zur Angabe von Telefonnummern bei Fernabsatzvertrag Leitsatz 1. Art.

§ 1Abs.

2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB erfordert nicht die Angabe einer Telefonnummer, dies gilt auch dann nicht, wenn das Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftspräsenz diesen Kommunikationsweg eröffnet hat. (Rn.45) 2. Die Angabe der Telefonnummer ist auch nicht deshalb erforderlich, weil das in Anlage 1 zu Art.

§ 1Abs.

2 Satz 2 EGBGB vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung die Angabe einer Telefonnummer vorsieht. (Rn.48) Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Beschluss Der Streitwert wird auf 46.370,00 € festgesetzt. Tatbestand Randnummer 1 Der Kläger begehrt Rückzahlung des Kaufpreises nach Widerruf für den Kauf eines Kraftfahrzeugs. Randnummer 2 Am 15.02.2022 führte der Kläger eine Probefahrt mit einem T. Model 3 Performance Modell durch. Randnummer 3 Der Kläger bestellte über das Internet bei der Beklagten am 18.03.2022 einen T. „Model 3 2022“ zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 46.370,00 brutto. Das Fahrzeug mit der FIN … wurde dem Kläger am 05.11.2022 übergeben. Randnummer 4 Die Beklagte hat dem Kläger mit dem Kaufvertrag vom 26.04.2022 (Anlage K1) eine Widerrufsbelehrung in Textform übermittelt. Randnummer 5 Die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular lautete wie folgt: Randnummer 6 „ Widerrufsbelehrung Randnummer 7 Widerrufsrecht Randnummer 8 Wenn Sie ein Verbraucher sind und diesen Vertrag ausschließlich unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (wie z.B. über das Internet, per Telefon, E-Mail o.ä.) geschlossen haben, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag nach den nachstehenden Regelungen zu widerrufen.“ Randnummer 9 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (T. Germany GmbH, L.-P.-Str. 27-29, ..... B., germany_sales@t..com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Randnummer 10 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Randnummer 11 Folgen des Widerrufs Randnummer 12 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Randnummer 13 Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an T. Germany GmbH, L.-P.-Straße 27 – 29, ..... B. oder an Ihr örtliches T. Delivery Center zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Randnummer 14 Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Randnummer 15 Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. Randnummer 16 Muster-Widerrufsbelehrung Randnummer 17 (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) Randnummer 18 -An T. Germany GmbH, L.-P.-Straße 27 - 29, ..... B., germany_sales@t..com: Randnummer 19 -Hiermit widerrufe(

  1. n)ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung () Randnummer 20 -Bestellt am ()/erhalten am (*) -Name des/der Verbraucher(
  2. s)Randnummer 21 -Anschrift des/der Verbraucher(
  3. s)-Unterschrift des/der Verbraucher(
  4. s)(nur bei Mitteilung auf Papier) Randnummer 22 -Datum “ Randnummer 23 Der Kläger richtete am 08.08.2023 ein Widerrufsschreiben (Anlage K3) an die Beklagte und forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Randnummer 24 Mit Schreiben vom 10.08.2023 wies die Beklagte den Widerruf des Klägers zurück (Anlage K4). Randnummer 25 Der Kläger beauftragte sodann seine Prozessbevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Rechte. Diese forderten die Beklagte mit Schreiben vom 21.08.2023 (Anlage K5) nochmals zur Zahlung auf. Randnummer 26 Der Kläger behauptet versucht zu haben das Fahrzeug am 04.07.2024 im T… D… Center G… zurückzugeben. Dies sei jedoch von einer Mitarbeiterin der Beklagten verwehrt worden. Randnummer 27 Der Kläger ist der Auffassung, dass die Widerrufsbelehrung der Beklagten nicht ordnungsgemäß war und daher die Widerrufsfrist zum Zeitpunkt der Widerrufserklärung noch nicht abgelaufen war. Randnummer 28 Aufgrund der mangelhaften Widerrufsbelehrung sei nach Auffassung des Klägers auch keine Nutzungsentschädigung/Wertverlust zu zahlen. Randnummer 29 Der Kläger beantragt, Randnummer 30 1. Die Beklagte zu verurteilen, unverzüglich nach Rückerhalt des Besitzes sowie des Eigentums am Fahrzeug T. Model 3 mit der FIN …, an die Klagepartei 46.370,00 EUR, nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2023 zu zahlen, Randnummer 31 2. festzustellen, dass sich die Beklagte mit der Annahme des T. Model 3 mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer … in Annahmeverzug befindet, Randnummer 32 3. die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerschaft vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2.306,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.09.2023 zu zahlen. Randnummer 33 Die Beklagte beantragt, Randnummer 34 die Klage abzuweisen. Randnummer 35 Die Beklagte rügt die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts F…. Sie ist der Auffassung, dass dem Kläger schon kein Widerrufsrecht nach §§ 355 Abs. 1,312g Abs. 1, 312c Abs. 1 BGB zustünde, da wegen der durchgeführten Probefahrt kein ausschließlich über Fernabsatz geschlossener Kaufvertrag vorläge. Randnummer 36 Die Beklagte ist der Auffassung, dass dem Kläger eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ausgehändigt worden sei und daher die Widerrufsfrist zum Zeitpunkt der Widerrufserklärung abgelaufen sei. Die Nichtangabe der Telefonnummer führe nicht zu einer Verlängerung der Widerrufsfrist. Da es sich nach Auffassung der Beklagten um eine individuelle Widerrufsbelehrung gehandelt habe und ausreichend auf die Bedingungen, Fristen und auch die Rechtsfolgen des Widerrufs hingewiesen wurde, sei nach Auffassung der Beklagten kein Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Widerrufsbelehrung zu sehen. Randnummer 37 Zur Ergänzung des Tatbestands wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen. Entscheidungsgründe Randnummer 38 Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. Randnummer 39 Die Klage ist zulässig. Das Landgericht F… ist örtlich und sachlich gemäß §§ 29 ZPO, 23, 71 GVG zuständig. Bei Rückabwicklung eines Kaufvertrags wie hier ist von einem einheitlichen Erfüllungsort an dem Ort auszugehen, wo sich der Kaufgegenstand vertragsgemäß befindet, hier am Wohnsitz des Klägers. Randnummer 40 Die Klage ist unbegründet. Dem Kläger steht kein Anspruch aus §§ 355 Abs. 3, 357 Abs. 1 BGB zu, da er den Widerruf des Fahrzeugbestellvertrags nicht fristgerecht erklärte. Randnummer 41 Zwar steht dem Kläger ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB iVm § 312g Abs. 1 Alt. 2 BGB zu, da der streitgegenständliche Fahrzeugkaufvertrag einen Fernabsatzvertrag iSd § 312c BGB darstellt. Vorliegend kam der Vertrag ausschließlich durch Onlinebestellung auf der Homepage der Beklagten zu Stande. Die Durchführung einer Probefahrt mit einem T.-Performance-Modell steht der Annahme eines Fernabsatzgeschäftes nicht entgegen. Eine damit einhergehende Durchbrechung des Informationsungleichgewichts ist nicht ersichtlich. Randnummer 42 Mit der Widerrufserklärung vom 08.08.2023 hat der Kläger jedoch die hier einzuhaltende gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht eingehalten. Da er das Fahrzeug am 05.11.2022 erhalten hat, begann die Widerrufsfrist nach §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 1
  5. a)BGB am 06.11.2022 zu laufen (§ 187 Abs. 1 BGB) und endete nach 14 Tagen (§ 355 Abs. 2 S. 1 BGB), somit am 19.11.2022 (§ 188 Abs. 1 BGB). Der am 08.08.2023 erklärte Widerruf war daher verfristet. Randnummer 43 Auf eine Gesetzesfiktion der Ordnungsgemäßheit der Widerrufserklärung kann sich die Beklagte zwar nicht berufen, da sie nach eigenem Vortrag gerade eine individualisierte Widerrufserklärung verwendete, jedoch liegt auch kein Verstoß gegen Unterrichtungspflichten nach Art. 246 a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB vor, welche zu einem etwaigen verlängerten Fristenlauf nach § 356 Abs. 3 S.1 BGB führen hätten können. Insbesondere war die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht erforderlich. Randnummer 44 Die Widerrufsbelehrung der Beklagten genügt trotz nicht erfolgter Angabe einer Telefonnummer den Anforderungen des Art.

§ 1Abs.

2 S. 1 Nr. 1 EGBGB. Randnummer 45 Der Wortlaut der hier maßgeblichen Vorschriften, § 356 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 BGB i.V.m Art.

§ 1Abs.

2 S. 1 Nr. 1 EGBGB, enthält keine Regelung, wonach auch die Telefonnummer des Unternehmers in der Widerrufsbelehrung angegeben werden muss. Art.

§ 1Abs.

2 S. 1 Nr. 1 EGBGB verweist nur auf die „Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2“. Aus Art.

§ 1Abs.

1 S. 1 Nr. 2 EGBGB a.F. bzw. Nr. 3 nach n.F. (dort wird die Telefonnummer genannt) folgt kein anderes Ergebnis. Denn § 356 Abs. 3 S. 1 BGB verweist explizit nur auf Art.

§ 1Abs. 2 S. 1. Nr. 1 EGBGB. Randnummer 46 Hätte der Gesetzgeber im Falle des § 356 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 BGB i

Vm Art.

§ 1Abs.

2 S. 1 Nr. 1 EGBGB zwingend gewollt, dass der Unternehmer dem Verbraucher auch eine Telefonnummer nennt, so hätte er dies entsprechend geregelt. So setzt bspw. auch das in § 356e S. 1 BGB iVm Art. 249 § 3 EGBGB geregelte Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen eine Belehrung unter expliziter Nennung der Telefonnummer voraus. Randnummer 47 Es entsteht nach dem Wortlaut der hier verwendeten für den Verbraucher auch nicht irreführend die Annahme, eine von der Beklagten im Rechtsverkehr verwendete Telefonnummer könne nicht zur Ausübung des Widerrufs genutzt werden. Randnummer 48 Sofern der Kläger meint, dass es Rechtsprechung des BGH sei, dass bei fehlender Telefonnummer in einer Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzvertrag nach Ablauf der in § 355 Abs. 2 S. 1 BGB geregelten Frist noch ein Widerrufsrecht bestünde, wenn die Telefonnummer auf der Website oder anderen Veröffentlichungen des Unternehmers als für den Kundenverkehr freigegeben angegeben wird, bezogen sich dort entschiedene Rechtsstreitigkeiten auf die Muster-Widerrufsbelehrungsformular in Anlage 1 zu Art.

EGBGB. Dies trifft nicht auf den hier zu entscheidenden Rechtsstreit zu. Randnummer 49 Sofern der Kläger auch auf die EuGH-Rechtsprechung verweist, gilt nichts anderes. Der EuGH stellte in seiner „Amazon“ Entscheidung vom 10.07.2019 (Az. C-649/17) klar, dass eine unbedingte Verpflichtung des Unternehmers, dem Verbraucher stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen, damit die Verbraucher mit dem Unternehmer in Kontakt treten können, unverhältnismäßig erscheint. Weiter führte der EuGH in seiner „EIS-Entscheidung vom 14.05.2020 (Az. C-266/19) aus, dass ein Unternehmer, der die Muster-Widerrufsbelehrung der Anlage 1 zu Art.

EGBGB verwendet und nach außen eine Telefonnummer für den Kundenverkehr zur Verfügung stellt, auch eine Telefonnummer in dieser Belehrung – entsprechend den Gestaltungshinweisen der Anlage 1 – angeben muss. Daran zweifelt das Gericht auch nicht. Vorliegend ist jedoch nicht das Muster-Widerrufsbelehrungsformular verwendet worden, weshalb sich eine Übertragung der Grundsätze verbietet. Randnummer 50 Mangels Hauptanspruchs steht dem Kläger auch kein Anspruch auf Verzugszinsen, Feststellung eines Annahmeverzugs und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zu. Randnummer 51 Die Nebenentscheidungen folgen aus §§ 91 Abs. 1, 709 ZPO. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=NJRE001587528

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