Tenor Der Angeklagte I (…) ist schuldig des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 13 Fällen sowie des versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 3 Fällen. Der Angeklagte I (…) wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 (drei) Jahren verurteilt. Der Angeklagte V (…) ist schuldig des Betruges in 11 Fällen, des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 15 Fällen, davon in einem Falle in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung und in einem weiteren Falle in Tateinheit mit Erpressung sowie des versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 5 Fällen. Der Angeklagte V (…) wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 (vier) Jahren und 3 (drei) Monaten verurteilt. Gegen den Angeklagten I (…) wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 14.123,60 € angeordnet. Gegen den Angeklagten V (…) wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 447.040,00 € angeordnet, wobei dieser für einen Betrag in Höhe von 130.576,00 € gesamtschuldnerisch mit dem gesondert Verfolgten H(…) haftet. Gegen die Einziehungsbeteiligten H(…) C(…) sowie die Maulwurf Tief- und Straßenbau GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer H(…) C(…) wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 84.669,67,00 € angeordnet, wobei diese für den Gesamtbetrag gesamtschuldnerisch haften sowie darüber hinaus in Höhe dieses Betrages auch gesamtschuldnerisch mit dem Angeklagten V(…) und dem gesondert Verfolgten H(…). 1. Die Angeklagten I(…) und V(…) haben die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen, soweit sie verurteilt worden sind. Soweit das Verfahren gegen die Angeklagten vorläufig eingestellt worden ist, fallen die ausscheidbaren Kosten und Auslagen der Staatskasse zur Last. Angewendete Vorschriften: Für den Angeklagten I (…) : §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, Abs. 5, 12 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23, 25 Abs. 2, 52, 53, 73, 73a, 73b, 73c StGB Für den Angeklagten V (…) : §§ 253 Abs. 1, Abs. 2, 258 Abs. 1, Abs. 4, 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, Abs. 5, 12 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23, 25 Abs. 2, 52, 53, 73, 73a, 73b, 73c StGB Gründe I. 1.
- a)Randnummer 1 Der im Zeitpunkt der Hauptverhandlung 54-jährige Angeklagte I (…) wurde am (…).1970 in K(…) (Moldau) geboren. Er wuchs bei seiner Mutter und seiner Oma auf; seine Eltern ließen sich vor seiner Geburt scheiden. Er ging in der Zeit von 1977 bis 1985 zur Schule. Im Anschluss hieran besuchte der Angeklagte I(…) die technische Hochschule und schloss diese erfolgreich mit einem Diplom in Elektromechanik ab. Im November 1989 verließ der Angeklagte gemeinsam mit seiner Mutter sein Geburtsland und zog nach B(…). Dort arbeitete er bis Ende 1994 in einer Wäscherei, die er im Jahr 1995 übernahm und im Rahmen seiner Selbständigkeit bis ins Jahr 2000 betrieb. Aufgrund mangelnder Konkurrenzfähigkeit mit Mitbewerbern gab der Angeklagte die Wäscherei im Jahr 2000 ab und begann im selben Jahr als Mitarbeiter einer anderen Wäscherei bis ins Jahr 2017 zu arbeiten. Im März 2017 wurde ihm gekündigt und er fand eine neue Anstellung als Reinigungsmitarbeiter in einem Hotel, der er bis 2021 nachging. Während der Corona-Pandemie war das Hotel geschlossen, wobei der Angeklagte nach Maßgabe der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld weiterhin dort angestellt blieb. Im selben Jahr gründete der Angeklagte I(…) die (…)UG, deren Geschäftsführer er bis Oktober 2021 war. Anschließend verkaufte er die Firma, wobei er als Mitarbeiter noch dort angestellt blieb. Im Jahr 2003 heiratete der Angeklagte seine Ehefrau G(…) I(…), mit der er im Jahr 2000 zusammengekommen war. Beide haben eine gemeinsame Tochter, M(…)-C(…), geboren im Jahr 2003, die aktuell in der S(…) studiert. Aus einer früheren Beziehung seiner Ehefrau stammt noch eine weitere Tochter, K(…), die regelmäßigen Kontakt zu dem Angeklagten und ihrer Mutter pflegt, den Angeklagten als ihren Vater ansieht und auch von diesem wie seine leibliche Tochter betrachtet wird. Die Mutter des Angeklagten lebt ebenfalls in B(…). Aufgrund ihrer Schwerbehinderung wird sie vor allem durch den Angeklagten gepflegt. Randnummer 2 Der Angeklagte beabsichtigt, in dem Wäschereibetrieb seines Cousins als Vorarbeiter tätig zu werden.
- b)Randnummer 3 Ausweislich des Bundeszentralregisterauszuges vom 30.01.2025 ist der Angeklagte I(…) nicht strafrechtlich vorbelastet.
- c)Randnummer 4 Der Angeklagte I(…) befand sich für vorliegendes Verfahren zunächst aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Gera vom 01.02.2024, zuletzt ersetzt durch Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Gera vom 22.07.2024, nach am 27.02.2024 erfolgter Inhaftierung ununterbrochen in Untersuchungshaft, und zwar seit dem 28.02.2024 bis zum 27.05.2024 in der JVA H(…) und seit dem 28.05.2024 bis zur letzten Hauptverhandlung am 11.04.2025 in der Justizvollzugsanstalt T(…). 2.
- a)Randnummer 5 Der im Zeitpunkt der Hauptverhandlung 29-jährige - ledige und kinderlose - Angeklagte V (…) wurde am (…)1995 in B(…) geboren. Seine Eltern sind seit der Geburt getrennt, weshalb der Angeklagte alleine bei seiner Mutter in B(…) aufwuchs. Der Angeklagte hat insgesamt sieben Geschwister. Er wurde 2001 altersgerecht eingeschult und besuchte zunächst die Regelschule, bis er auf eine Privatschule wechselte und diese im Jahr 2015 mit einem Abiturabschluss beendete. Im Alter von 13 Jahren wurde der Angeklagte aufgrund einer Inobhutnahme wegen Vernachlässigung durch das Jugendamt in ein betreutes Wohnen bis zum Alter von 18 Jahren verbracht. Im Jahr 2016 war seine Mutter mit seinem kleinen Bruder nach Thailand zurückgekehrt. Nach Beendigung der Schulzeit bewarb sich der Angeklagte um eine Ausbildung im Hotelgewerbe. Aufgrund Personalmangels wurde ihm im "Hotel Z(…)" in B(…) jedoch direkt eine Anstellung angeboten, die der Angeklagte - anstatt eine Ausbildung zu beginnen - auch antrat und sodann auch schnell eine Führungsposition bekleidete. Anfang 2018 bewarb sich der Angeklagte V(…) bei dem Unternehmen "E(…)", bei welchem er auch angestellt wurde. Obwohl er dort den Vertrieb aufbaute und ihm die Arbeit viel Freude bereitete, stellte der Angeklagte fest, dass er Ambitionen hatte zu reisen. Auf Instagram wurde ihm zu der Zeit die Werbung einer Reederei angezeigt, woraufhin er sich dort bewarb und Anfang 2020 begann, auch einem Kreuzfahrtschiff als Wein-Stuart zu arbeiten. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde sein Arbeitsverhältnis beendet und der Angeklagte kehrte in eine Tätigkeit als Vertriebler bei der Firma "E(…)", einem Online-Broker, zurück und war dort für die Einarbeitung von Mitarbeitern zuständig. Anschließend wurde der Angeklagte für das sog. "Bücherkonstrukt" angesprochen und begann in diesem Bereich zu arbeiten. Vor seiner Festnahme im hiesigen Verfahren begann der Angeklagte bei dem Solarunternehmen "S(…)" in der Funktion als Firmenpartner zu arbeiten. Hierbei kümmerte er sich auch um die Montage der Solaranlagen, wobei er keinerlei handwerkliche Kenntnisse hatte. Er wollte hierzu eine Umschulung absolvieren, um sich im Anschluss nicht nur um den Vertrieb, sondern auch um die Montage der Solaranlagen kümmern zu können. Randnummer 6 Der Vater des Angeklagten lebt mit seiner neuen Lebensgefährtin und den anderen Geschwistern in B(…); zu ihnen hat der Angeklagte guten Kontakt. Viele der bereits erwachsenen Geschwister des Angeklagten leben in anderen Ländern. Randnummer 7 Der Angeklagte ist in einer Beziehung mit einer Frau, die derzeit noch in M(…) wohnt, jedoch plant, zu dem Angeklagten nach B(…) zu ziehen. Randnummer 8 Der Angeklagte beabsichtigt, zunächst in einem asiatischen Restaurant zu arbeiten, um sich in sein Leben wieder integrieren zu können und Stabilität zu erlangen. Perspektivisch will er wieder im Solargeschäft tätig werden.
- b)Randnummer 9 Ausweislich des Bundeszentralregisterauszuges vom 30.01.2025 ist der Angeklagte V(…) nicht strafrechtlich vorbelastet.
- c)Randnummer 10 Der Angeklagte V(…) befand sich für vorliegendes Verfahren, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Gera vom 01.02.2024, zuletzt ersetzt durch Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Gera vom 22.07.2024, nach am 27.02.2024 erfolgter Inhaftierung seit dem 28.02.2024 bis zur letzten Hauptverhandlung am 11.04.2025 ununterbrochen in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt T(…). II. Randnummer 11 Die Kammer hat nach vorangegangener Erörterung nach § 212 StPO und getroffener Verständigung gemäß § 257c StPO die folgenden tatsächlichen Feststellungen getroffen: 1. - 11. Randnummer 12 (Taten nur des Angeklagten V (…) ) Randnummer 13 Zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt, spätestens im April 2021, fasste der Angeklagte V (…) den Entschluss, sich gemeinschaftlich mit mindestens einem weiteren, bislang unbekannten Mittäter durch die Begehung von Betrugstaten im Zusammenhang mit dem Verkauf sog. Faksimiles eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Randnummer 14 Hierfür war geplant, insbesondere lebensältere Menschen, welche in der Vergangenheit Büchersammlungen der Firma B(…) erworben hatten, zu kontaktieren und unter Vorspiegelung der Existenz eines Kaufinteressenten diese zu Zahlungen für den Erwerb weiterer, vermeintlich zwingend für die Vervollständigung der Büchersammlung und den anschließenden Verkauf dieser erforderlicher Werke und für angebliche Kosten wie Vermittlung, Kaution, Begutachtung und fotografische Aufnahmen im Zusammenhang mit der vorgetäuschten Vermittlung und Abwicklung der Verkäufe, zu veranlassen. Der Angeklagte V(…) beabsichtigte hierbei, durch ein Tätigwerden im Auftrag bislang unbekannter Täter als Vertriebsperson für die Firma K(…) D(…) besagte lebensältere Personen aufzusuchen und Provisionszahlungen für täuschungsbedingte Vertragsabschlüsse zu vereinnahmen. Dabei war dem Angeklagten jeweils bewusst, dass der den Geschädigten jeweils in Aussicht gestellte Verkauf ihrer Büchersammlungen, in dessen Erwartung diese sämtliche Zahlungen leisteten, tatsächlich zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt und durchgeführt werden sollte. Randnummer 15 In Umsetzung dieses Tatplans kam es zu den folgenden Tathandlungen: 1. Randnummer 16 (ursprünglicher Fall 6 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 17 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt am 21.09.2022 suchte der Angeklagte V (…), welcher sich als ein "Herr G(…)" von der K(…) D(…) vorstellte, die 1953 geborene Geschädigte K(…) G(…) an ihrer Anschrift in der A(…)straße (…), (…) B(…) auf. Unter der wahrheitswidrigen Behauptung, diese bei dem gewünschten Verkauf ihrer Büchersammlung zu unterstützen und dass ein - tatsächlich nicht existenter - Käufer aus der S(…) zur Zahlung eines Kaufpreises von 214.000,00 € bereit sei, veranlasste dieser die Geschädigte zur Unterzeichnung eines Vertragsformulars, nach welchem für die Beauftragung der K(…) D(…) ein Betrag in Höhe von 28.423,00 € fällig sei. Aufgrund fehlender Liquidität vermittelte der Angeklagte V(…) der Geschädigten einen Kredit in Höhe von 30.000,00 € bei der B(…) Bank. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Angeklagten überwies die Geschädigte nach Auszahlung des Kreditbetrages in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs ihrer Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 28.423,00 € nach dem 22.09.2022 auf das Konto der K(…) D(…), IBAN: DE42 1709 2404 0004 3679 79, wodurch der Geschädigten G(…) ein entsprechender finanzieller Schaden entstand. 2. Randnummer 18 (ursprünglicher Fall 7 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 19 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt am 05.10.2022 suchte der Angeklagte V (…) unter dem Pseudonym "Herr J(…) G(…)" die 1963 und 1958 geborenen Geschädigten K(…) und H(…) G(…) L(…) an ihrer Anschrift in der B(…)straße (…), (…) H(…) auf. Unter der bewusst wahrheitswidrigen Behauptung, diese bei dem gewünschten Verkauf ihrer Büchersammlung zu unterstützen und dass ein - tatsächlich nicht existenter - Käufer aus der S(…) zur Zahlung eines Kaufpreises von 467.000,00 € bereit sei, veranlasste dieser die Geschädigten zur Unterzeichnung eines Vertragsformulars, nach welchem für die Beauftragung der K(…) (…) ein Betrag in Höhe von 89.600 € fällig sei. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Angeklagten überwiesen die Geschädigten in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 89.600,00 € in Teilbeträgen, dabei u.a. einen Betrag in Höhe von 40.050,00 € durch die Überweisung von fünf Teilbeträgen (10.000,00 € am 10.11.2022, 2.000,00 € am 12.10.2022, 10.000,00 am 14.11.2022, 9.500,00 € am 15.11.2022 und 8.550,00 € am 16.11.2022) jeweils auf das Konto der K(…) D(…), IBAN: DE42 1709 2404 0004 3679 79, wodurch ihnen ein entsprechender finanzieller Schaden entstand. 3. Randnummer 20 (ursprünglicher Fall 8 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 21 Nach vorheriger telefonischer Ankündigung durch eine unbekannt gebliebene Person, verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Firma "K(…) D(…)" im Gegensatz zu anderen "Verbrechern" seriös sei, suchten der Angeklagte V (…) und der gesondert Verfolgte E(…) am 14.10.2022 die 1950 geborene Geschädigte G(…) M(…) an ihrer Anschrift in der M(…)straße (…), (…) A(…) auf. Der Angeklagte stellte sich hierbei als Kunstsachverständiger der Firma K(…) "Herr J(…) G(…)" vor, der gesondert Verfolgte E(…) nutzte das Pseudonym "Herr F(…)". Nach einem vor der Geschädigten vorgetäuschten Telefonat mit seinem Chef, Herrn Dr. J(…) R(…), gab der Angeklagte gegenüber der Geschädigten bewusst wahrheitswidrig an, dass es drei Kaufinteressenten für deren Büchersammlung gäbe und der frühestmögliche Verkauf Ende Januar 2023 zu einem Preis von 117.000,00 € erfolgen könne. Den Worten des Angeklagten Glauben schenkend unterzeichnete die Geschädigte sodann ein vom gesondert Verfolgten E(…) vorgelegtes und bereits vorbereitetes Vertragsformular über den Verkauf zu einem Preis von 117.000,00 €, wobei die Geschädigte eine Kaution von 20.000,00 € als Sicherheit hinterlegen sollte. Aufgrund fehlender Liquidität vermittelte der Angeklagte der Geschädigten ein Darlehen in Höhe von 22.000,00 € bei der S-(…) Bank. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Angeklagten überwies die Geschädigte nach Auszahlung des Darlehensbetrages in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs ihrer Büchersammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 20.000,00 € am 20.10.2022 auf das Konto der Kunstkanzlei Deutschland, IBAN: DE42 1709 2404 0004 3679 79, wodurch ihr ein entsprechender finanzieller Schaden entstand. 4. Randnummer 22 (ursprünglicher Fall 9 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 23 Im Zeitraum vom 14.10.2022 bis 27.10.2022 kontaktierte der Angeklagte V (…) die - 1953 und 1946 geborenen - Geschädigten B(…) und B(…) W(…) in ihrer Wohnung D(…) Straße (…), (…) N(…)/P(…) unter dem Pseudonym "Herr W(…)" wiederholt telefonisch mit der bewusst wahrheitswidrigen Behauptung, dass der Verkauf der Büchersammlung, welcher den Geschädigten durch den Angeklagten in einem vorherigen Gespräch in Aussicht gestellt worden war, nunmehr durch die Kunstkanzlei vorangetrieben werden solle. In der Folge übersandte er diesen postalisch ein vorformuliertes Vertragsformular, wonach die Büchersammlung der Geschädigten zum Preis von 147.000,00 € verkauft werden solle und hierfür vorab 5.000,00 € für die hierbei vermeintlich entstehenden - tatsächlich aber nicht erforderlichen - Aufwendungen der Kunstkanzlei zu leisten seien. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Angeklagten überwiesen die Geschädigten in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs der Sammlung, den damit einhergehenden angeblichen Aufwendungen und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 5.000,00 € am 07.11.2022 auf das Konto der K(…) D(…), IBAN DE42 1709 2404 0004 3679 79, wodurch ihnen ein entsprechender finanzieller Schaden entstand. 5. Randnummer 24 (ursprünglicher Fall 10 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 25 Wegen des vorangegangenen Taterfolges suchte der Angeklagte V (…) in Fortführung der Tat zu Ziffer II. 1. – jedoch aufgrund eines neuen Tatentschlusses – die Geschädigte Karin G(…) in B(…) am 18.10.2022 erneut auf. Unter der wahrheitswidrigen Behauptung, dass der geplante - aber tatsächlich nicht existierende - Verkauf ihrer Büchersammlung weiter vorangetrieben werde und dass ein - tatsächlicher nicht existenter - Käufer aus der S(…) zur Zahlung eines Kaufpreises von 214.000,00 € bereit sei, veranlasste dieser die Geschädigte zur Unterzeichnung eines weiteren Vertragsformulars, nach welchem für die Beauftragung der K(…) D(…)ein Betrag in Höhe von 21.500,00 € fällig sei. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Angeklagten überwies die Geschädigte in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 21.500,00 € am 28.10.2022 auf das Konto der K(…) D(…), IBAN: DE42 1709 2404 0004 3679 79, wodurch ihr ein entsprechender finanzieller Schaden entstand. 6. Randnummer 26 (ursprünglicher Fall 11 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 27 In Fortführung der Tat zu Ziffer II. 3. – jedoch aufgrund eines neuen Tatentschlusses – erschien der Angeklagte V (…) am 09.11.2022 erneut bei der Geschädigten G(…) M(…) in A(…). Nach einem erneuten vorgetäuschten Telefonat mit seinem Chef behauptete der Angeklagte bewusst wahrheitswidrig, dass es drei neue Kaufinteressenten aus D(…), der S(…) und L(…) gäbe, wobei ein - tatsächlich nicht existenter - Käufer aus D(…) im Sommer 2023, ein - tatsächlich nicht existenter - Käufer aus L(…) im Jahr 2024 und ein - tatsächlich nicht existenter - Käufer aus der S(…) im Januar 2023 die Büchersammlung kaufen wolle. Nachdem sich die Geschädigte unter der irrigen Annahme, dass es tatsächlich einen Kaufinteressenten für ihre Büchersammlung geben würde, für den nächstmöglichen Verkaufszeitpunkt entschieden hatte, zerriss der Angeklagte die am 14.10.2022 unterzeichneten Vertragsunterlagen und legte der Geschädigten einen neuen, bereits vorgefertigten Vertrag über einen Verkaufspreis in Höhe von 230.043,86 € mit einer Verkaufsprovision in Höhe von 80.000,00 € vor. Aufgrund fehlender Liquidität empfahl der Angeklagte V(…) der Geschädigten die Aufnahme eines weiteren Darlehens. Obgleich die Geschädigte dies ablehnte, ließ der Angeklagte sich ihren Ausweis, Kontoauszüge, den Rentenbescheid und die EC-Karte der Geschädigten vorlegen, fotografierte diese ab und fuhr anschließend mit dieser zu einer Postbankfiliale, wo die Geschädigte G(…) M(…) ein Post-Ident-Verfahren zur Beantragung eines Darlehensvertrages durchführte. Nach Erhalt der Rechnung vom 10.11.2022 in Höhe der vereinbarten 80.000,00 € forderte der Angeklagte die Geschädigte zunächst auf, einen Betrag von 10.000,00 € zu zahlen. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Angeklagten überwies die Geschädigte in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 10.000,00 € am 10.11.2022 auf das Konto der K(…) D(…), IBAN: DE42 1709 2404 0004 3679 79. Nachdem der Darlehensantrag der Geschädigten seitens der Postbank abgelehnt wurde, forderte der Angeklagte in Kenntnis des Kontostandes der Geschädigten die Zahlung von zumindest 3.300,00 €, welche diese weiterhin in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises auf das oben genannte Konto überwies. Durch die Zahlungen in Höhe von 10.000,00 € und 3.300,00 € entstand der Geschädigten G(…) M(…) ein entsprechender finanzieller Schaden. 7. Randnummer 28 (ursprünglicher Fall 12 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 29 Am 26.01.2023 erschien der Angeklagte V (…) in Fortführung der Tat zu Ziffer II. 2. – jedoch aufgrund eines neuen Tatentschlusses – erneut bei den Geschädigten K(…) und H(…) G(…) L(…) in H(…). Unter der wahrheitswidrigen Behauptung, in Vorbereitung des anstehenden Verkaufs die Büchersammlung auf Vollständigkeit und Zustand begutachten zu wollen, spiegelte er den Geschädigten vor, dass fünf Bücher fehlen würden und der Käufer die vollständige Sammlung nur erwerben würde, wenn die fünf besagten Werke in der Sammlung enthalten wären. Unter der weiteren wahrheitswidrigen Behauptung, dass der Verkauf ihrer Sammlung zwischen Juni und Oktober 2023 stattfinden werde, wenn die fehlenden Bücher nunmehr erworben würden, veranlasste dieser die Geschädigten zur Unterzeichnung eines vorbereiteten Bestellformulars, nach welchem für den Erwerbe von fünf Werken "Apokalypse Yates Thompson 10", "Cronicas de Lucca de Giovanni Sercambi", "Atlas de Diego Homen", "Gerardus Mercator Atlas" und "Salterio Chludov" ein Gesamtbetrag in Höhe von 50.320,00 € fällig sei. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Angeklagten überwiesen die Geschädigten in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 50.320,00 €, wobei insoweit ein Betrag von 30.000,00 € in drei Teilbeträgen (10.000,00 € am 27.01.2023, 10.000,00 € am 27.01.2023 und 10.000,00 € am 23.02.2023) gezahlt wurde, auf die Konten der K(…) D(…), IBAN DE42 1709 2404 0004 3679 79 sowie DE24 1001 0010 0751 1901 39, wodurch ihnen ein entsprechender finanzieller Schaden entstand. 8. Randnummer 30 (ursprünglicher Fall 13 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 31 In Fortführung der Taten Ziffer II. 1. und II. 5. – jedoch aufgrund eines neuen Tatentschlusses – erschien der Angeklagte V (…) am 09.02.2023 erneut bei der Geschädigten K(…) G(…). Unter der wahrheitswidrigen Behauptung, dass zur Vorbereitung des vermeintlich anstehenden Verkaufs ihrer Büchersammlung eine - tatsächlich nicht erforderliche - aufwendige und teure fotografische Aufnahme dieser sowie die Begutachtung und Bewertung des Zustandes der Bücher erforderlich sei, veranlasste dieser die Geschädigte zur Zahlung eines weiteren Betrages in Höhe von 20.000,00 €. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Angeklagten schloss die Geschädigte einen Kreditvertrag bei SWK Bank über 20.000,00 € ab und überwies in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs ihrer Büchersammlung und den damit einhergehenden Erhalt des in Aussicht gestellten Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 20.000,00 € in zwei Raten zu je 10.000,00 € am 23.03. sowie 03.03.2023 auf das Konto der K(…) D(…), IBAN: DE24 1001 0010 0751 1901 39, wodurch ihr ein entsprechender Schaden entstand. 9. Randnummer 32 (ursprünglicher Fall 14 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 33 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt am 24.02.2023 suchte der Angeklagte V (…) unter dem Pseudonym "J(…) G(…)" als vermeintlicher Sachverständiger der K(…) D(…) die - 1940 geborenen - Geschädigten M(…) und M(…) G(…) an ihrer Anschrift in der R(…)straße 5c, (…) B(…) auf. Unter der wahrheitswidrigen Behauptung, diese bei dem gewünschten Verkauf ihrer Büchersammlung zu unterstützen und dass ein - tatsächlich nicht existenter - Käufer zur Zahlung eines Kaufpreises von 149.576,00 € bereit sei, veranlasste dieser die Geschädigten zur Unterzeichnung eines Vertragsformulars "Paket Schweiz + Liechtenstein", nach welchem für die Beauftragung der K(…) D(…) ein Betrag in Höhe von 42.000,00 € fällig sei. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Angeklagten V(…) überwiesen die Geschädigten in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 42.000,00 € unter Verrechnung bereits im Vorfeld auf das Konto mit der IBAN DE42 1709 2404 0004 3679 79 gezahlter 20.000,00 € am 03.03.2023 durch Überweisung weiterer 22.000,00 € auf das Konto der K(…) D(…), IBAN: DE24 1001 0010 0751 1901 39, wodurch den Geschädigten G(…) ein entsprechender finanzieller Schaden entstand. 10. Randnummer 34 (ursprünglicher Fall 15 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 35 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt am 10.03.2023 suchte der Angeklagte V (…), welcher sich als Sachverständiger "Herr J(…) G(…)" von der K(…) D(…) vorstellte, die 1939 geborene Geschädigte E(…) M(…) an ihrer Anschrift in der K(…)Allee (…), (…) P(…) auf. Unter der wahrheitswidrigen Behauptung, diese bei dem gewünschten Verkauf ihrer Büchersammlung zu unterstützen, veranlasste dieser die Geschädigte zur Unterzeichnung eines Vertragsformulars, nach welchem für die Beauftragung der K(…) D(…) ein Betrag in Höhe von 3.500,00 € fällig sei, bei einem Verkaufspreis der Büchersammlung in Höhe von 35.000,00 €. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Angeklagten überwies die Geschädigte in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises mindestens 3.000,00 € auf das Konto der K(…) D(…), IBAN: DE24 1001 0010 0751 1901 39, wodurch ihr ein entsprechender Schaden entstand. 11. Randnummer 36 (ursprünglicher Fall 16 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 37 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt am 25.04.2023 erschien der Angeklagte V (…) als vermeintlicher Sachverständiger "Herr G(…)" bei den - 1949 und 1944 geborenen - Geschädigten R(…) und G(…) W(…) in der B(…)straße (…), (…) B(…). Unter der wahrheitswidrigen Behauptung, diese bei dem gewünschten Verkauf ihrer Büchersammlung zu unterstützen, wozu er u.a. die Büchersammlung der Geschädigten begutachten wolle, und der wahrheitswidrigen Behauptung, dass ein - tatsächlich nicht existenter - Käufer zur Zahlung eines Kaufpreises von 170.000,00 € für die Büchersammlung bereit sei, veranlasste dieser die Geschädigten zur Unterzeichnung eines – durch diesen auf den 21.02.2023 zurückdatierten - Vertragsformulars "Paket Schweiz + Liechtenstein", nach welchem für die Beauftragung der K(…) D(…) ein Betrag in Höhe von 23.231,00 € fällig sei. Darüber hinaus nahm der Angeklagte zwei Bücher der Geschädigten, "Atlas der Nautik" und "Faszination Heilpflanzen" mit, um die vorhandenen Personalisierungen in Vorbereitung des - tatsächlich nicht stattfindenden - Verkaufs zu entfernen. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Angeklagten zahlten die Geschädigten in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des in Aussicht gestellten Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 23.231,00 € unter Verrechnung bereits im Vorfeld durch sie gezahlter 12.900,-- € durch Überweisung des Restbetrages in Höhe von 10.421,00 € auf das Konto der K(…) D(…), IBAN: DE52 1005 0000 0191 1101 67, wodurch ihnen ein entsprechender finanzieller Schaden entstand. Randnummer 38 In allen vorangegangenen Fällen kam es, wie der Angeklagte V(…) wusste und wollte, zu einem tatsächlichen Verkauf der Büchersammlungen, wie in Aussicht gestellt, sowie zu der Erbringung hierauf gerichteter Leistungen in der Folge jeweils nicht. Randnummer 39 12. - 32. (Taten des Angeklagten V (…) und des Angeklagten I (…) ) Randnummer 40 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt, spätestens im September 2023, schlossen sich die Angeklagten I (…) und V (…) sowie der gesondert Verfolgte H(…) zusammen, um sich durch die gemeinschaftliche Begehung von Betrugstaten eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zur Finanzierung ihres gehobenen Lebensstandards zu verschaffen. Hierbei hatten sie sich zum Ziel gesetzt, insbesondere lebensältere Menschen, welche in der Vergangenheit Büchersammlungen u.a. der Firma B(…) erworben hatten, mit einem Betrugsmodell, gerichtet auf den vorgespiegelten Verkauf von deren Büchersammlung durch Vorspiegelung eines Kaufinteressenten zu Zahlungen sowie zur Herausgabe von Geld zu bewegen. Insoweit beabsichtigten die Angeklagten I (…) und V (…) sowie der gesondert Verfolgte H(…) unter Mitwirkung von weiteren drei unbekannt gebliebenen Personen diese insbesondere lebensälteren Menschen, welche in der Vergangenheit Büchersammlungen u.a. der Firma B(…) erworben hatten, zu kontaktieren und unter Vorspiegelung der Existenz eines Kaufinteressenten diese zu Zahlungen für den Erwerb weiterer, vermeintlich zwingend für die Vervollständigung der Büchersammlung und den anschließenden Verkauf dieser erforderlicher Werke, für angebliche Kautionen/Sicherheitsleistungen und vermeintliche Kosten wie Vermittlung, Begutachtung und Anwaltsgebühren zu veranlassen, wofür die Geschädigten in einzelnen Fällen zur Finanzierung der vermeintlichen Kosten Darlehensverträge abschlossen. Dabei war den Angeklagten V(…) und I(…) und dem gesondert Verfolgten H(…) in allen Fällen bewusst, dass ein tatsächlicher Verkauf der Büchersammlungen zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt war. Randnummer 41 Der Angeklagte I(…) gründete zunächst als juristisches Vehikel das für das Geschäftsmodell erforderliche Unternehmen B(…)GmbH (zunächst unter der Firmierung: (…) GmbH). Hierzu nutzte er den gesondert Verfolgten M(…) J(…) als sog. Strohmann, welcher formell als Geschäftsführer fungierte. M(…) J(…) war auch Kontoinhaber der genutzten Geschäftskonten mit der IBAN DE24 1001 0010 0073 9681 49 und LT16 3250 0750 1848 0678. Die tatsächliche Führung der Geschäfte erfolgte hingegen maßgeblich durch die Angeklagten I(…) und V(…) sowie den gesondert Verfolgten H(…), wobei die beiden Angeklagten tatsächlichen Zugriff auf die oben genannten Geschäftskonten hatten. Randnummer 42 Hierbei hatte der Angeklagte V(…) eine leitende Funktion innerhalb des Unternehmens inne. Er trat nach außen auch regelmäßig als Chef der B(…)GmbH auf und ließ sich auch intern über sämtliche Vertragsabschlüsse und für den Geschäftsbetrieb relevante Angelegenheiten informieren. Darüber hinaus überwachte und kontrollierte er gemeinsam mit dem gesondert Verfolgten H(…), in enger Absprache mit dem Angeklagten I(…), sämtliche Zahlungsein- und -ausgänge. Letztlich war der Angeklagte V(…) auch selbst als Vertreter gegenüber den Geschädigten unter den Pseudonymen "Herr W(…)", "Herr J(…)" und "Herr G(…)" tätig. Randnummer 43 Der Angeklagte I(…) verwaltete sämtliche Geschäftskorrespondenz der B(…)GmbH, war in die Verwaltung der Verträge mit den Geschädigten eingebunden und als wesentlicher - tatsächlicher - Kontoverwalter der Geschäftskonten mit den IBAN DE24 1001 0010 0073 9681 49 und LT16 3250 0750 1848 0678 dafür zuständig, insbesondere die Zahlungseingänge unter Zuordnung zu den konkreten Geschädigten zu überwachen, die Zahlungseingänge zur Kenntnis an den Angeklagten V(…) weiterzuleiten und anschließend die Gelder, in Absprache mit dem Angeklagten V(…) und dem gesondert Verfolgten H(…), durch Weiterleitung auf andere Konten, unter anderem auch auf das Konto der M(…)GmbH , zu sichern. Darüber hinaus nahm der Angeklagte I(…) auch eine eigene Abrechnung der Zahlungsein- und -ausgänge vor, welche er sodann mit der von dem Angeklagten V(…) und dem gesondert Verfolgten H(…) abglich. Letztlich erstellte er etwa im Fall II. 12. die für die Geschädigten bestimmte Rechnung und übersandte etwa in den Fällen II. 20. und 23. die bestellten Bücher an die Geschädigten. Randnummer 44 Der gesondert Verfolgte H(…) nahm neben der wie oben bereits dargestellten Abrechnung der Zahlungsein- und -ausgänge gemeinsam mit dem Angeklagten V(…), in enger Absprache mit den Angeklagten I(…), auch telefonische Terminvereinbarungen mit potenziellen neuen Geschädigten für den Angeklagten V(…) vor. Ebenfalls vereinbarte er auch Termine für die weiteren unbekannt gebliebenen Mittäter, die als Vertreter für die B(…)GmbH gegenüber den Geschädigten tätig wurden, wie "Herrn L(…)", wobei dem Angeklagten V(…) diese Termine bekannt waren. Der gesondert Verfolgte H(…) war auch selbst als Vertreter unter den Pseudopersonalien "S(…)" und "W(…)" tätig, wobei er Angelegenheiten und Probleme diesbezüglich mit dem Angeklagten V(…) besprach. Randnummer 45 Gemeinsam übernahmen die Angeklagten V(…) und I(…) sowie der gesondert Verfolgte H(…) auch die Planung und Entwicklung von Strategien für die Verschleierung der Geldflüsse durch Eröffnung von Auslandskonten sowohl auch den Namen der B(…)GmbH, als auch auf den Namen von Geschädigten, die hiervon keine Kenntnis hatten, sowie Investitionen in Kryptowährung. Randnummer 46 In Umsetzung dieses Tatplans kam es dabei im Einzelnen zu folgenden Tathandlungen nach dem beschriebenen Handlungsmuster, wobei diese von allen Beteiligten, auch wenn diese nicht von allen Tathandlungen konkrete Kenntnis hatten, gebilligt wurden, da sie zu der von allen Beteiligten beabsichtigten Vermögensmehrung geführt haben bzw. haben führen sollen: 12. Randnummer 47 (ursprünglicher Fall 17 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 48 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt am 30.09.2023 erschienen zwei bislang nicht identifizierte männliche Personen, von welchen sich einer als "Herr L(…)" von der B(…)GmbH vorstellte, bei der 1938 geborenen Geschädigten H(…) L(…) an ihrer Wohnanschrift in der J(…)straße (…), (…) B(…). Unter der wahrheitswidrigen, dem Tatplan entsprechenden Behauptung, dass es mehrere - tatsächlich nicht existente - Kaufinteressenten für die Büchersammlung sowie ein aktuelles Kaufangebot über 70.000,00 € geben würde, spiegelte "Herr L(…)" der Geschädigten vor, dass Voraussetzung für den Verkauf der vorherige Erwerb eines weiteren Buches sei, wodurch er sie zur Unterzeichnung eines vorgefertigten Bestellformulars über den Erwerb des Werkes "René d' Anjou" zum Preis von 9.250,00 € veranlasste. Aufgrund fehlender Liquidität vermittelte "Herr L(…)" der Geschädigten einen Kredit in Höhe von 9.500,00 € bei der Targobank. "Herr L(…)" informierte den Angeklagten V (…) über die getätigte Bestellung in einer Textnachricht sowie durch Übersendung des unterschriebenen Bestellformulars, welcher wiederum den Angeklagten I (…) hierüber in Kenntnis setzte. Nach Erhalt des vom Angeklagten I(…) übersandten Buches "René d' Anjou", der Rechnung vom 04.09.2023 sowie eines Überweisungsträgers, der die neue Kontoverbindung mit der IBAN LT16 3250 0750 1848 0678 auswies, kamen der Geschädigten Zweifel über die Seriösität des Geschäfts, weshalb sie letztlich den geforderten Betrag in Höhe von 9.250,00 € trotz Auszahlung des Kreditbetrages nicht überwies. 13. Randnummer 49 (ursprünglicher Fall 18 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 50 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt am 01.11.2023 erschien der gesondert Verfolgte H(…), welcher sich als Sachverständiger und Kunstvermittler unter dem Pseudonym "Herr M(…) W(…)" vorstellte, bei den 1941 und 1940 geborenen Geschädigten S(…) und B(…) N(…) an deren Wohnanschrift am A(…) (…), (…) Z(…). Unter der wahrheitswidrigen, dem Tatplan entsprechenden Behauptung, diese bei dem gewünschten Verkauf ihrer Büchersammlung zu unterstützen und dass ein - tatsächlich nicht existenter - Käufer namens Herr H(…) aus Z(…) zur Zahlung eines Kaufpreises von 124.000,00 € bereit sei, veranlasste dieser die Geschädigte S(…) N(…) zur Unterzeichnung eines Vertragsformulars. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des gesondert Verfolgten H(…) überwiesen die Geschädigten in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des in Aussicht gestellten Verkaufspreises einen Betrag in Höhe von 3.950,00 €, welcher am 07.11.2023 auf dem vom Angeklagten I (…) geführten Konto der B(…)GmbH, IBAN: DE24 1001 0010 0073 9681 49, einging. Der Eingang der Zahlung wurde hierbei durch den Angeklagten I(…) auf Nachfrage des Angeklagten V (…) überprüft und bestätigt. 14. Randnummer 51 (ursprünglicher Fall 19 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 52 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitraum um den 07.11.2023 meldete sich der Angeklagte V (…), welcher in der Vergangenheit bereits als "Herr W(…)" gegenüber den Geschädigten W(…) aufgetreten war und sich nunmehr als ein "Herr G(…)" vorstellte, telefonisch bei der Geschädigten B(…) W(…). In Anknüpfung an die Tat zu Ziffer II. 4. - jedoch auf Grundlage eines neuen Tatentschlusses - behauptete dieser entsprechend des Tatplans erneut bewusst wahrheitswidrig, dass der im Vorfeld bereits vereinbarte Verkauf der Büchersammlung nun spätestens Mitte Januar 2024 durchgeführt werden solle und zuvor jedoch zunächst noch die weiteren entstandenen Kosten für Anwaltsgebühren und Gutachten in Höhe von 9.722,00 € zu begleichen seien. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Angeklagten V(…) überwiesen die Geschädigten W(…) in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 9.722,00 € auf das Konto der B(…)GmbH, IBAN: DE24 1001 0010 0073 9681 49, welches durch den Angeklagten I (…) geführt und die Zahlungseingänge verwaltet wurden. Der tatsächliche Zahlungseingang der Gelder der Geschädigten wurde hierbei durch den Angeklagten I(…) kontrolliert und gegenüber dem Angeklagten V (…) bestätigt. 15. Randnummer 53 (ursprünglicher Fall 20 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 54 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt am 08.11.2023 erschien eine unbekannte Person, welche sich als ein "Herr L(…)" von der B(…)GmbH ausgab, bei den 1956 und 1951 geborenen Geschädigten V(…) und B(…) A(…) in der E(…)Straße (…), (…) B(…). Unter der wahrheitswidrigen, dem Tatplan entsprechenden Behauptung, diese bei dem gewünschten Verkauf ihrer Büchersammlung zu unterstützen und dabei - zur Zerstreuung von Zweifeln - hervorhebend, dass kein weiterer Erwerb von Büchern erforderlich sei, sondern lediglich eine - tatsächlich nicht erforderliche - Kaution hinterlegt werden müsse, veranlasste dieser den Geschädigten B(…) A(…) zur Unterzeichnung eines vorgefertigten Bestellformulars, nach welchem - entgegen seiner vorherigen wahrheitswidrigen Behauptung - für den Erwerb des Buches mit dem Titel "Rene d'Anjou" bei der B(…)GmbH ein Betrag in Höhe von 41.000,00 € fällig sei. Zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung waren sich die Geschädigten des Erwerbs des Buches aufgrund der vorangegangenen Angaben des "Herrn L(…)" nicht bewusst. Aufgrund fehlender Liquidität vermittelte "Herr L(…)" den beiden Geschädigten jeweils einen Kredit in Höhe von 19.000,00 € (V(…) A(…)) und 24.500,00 € (B(…) A(…)) jeweils bei der T(…)bank. Das unterzeichnete Bestellformular übersandte "Herr L(…)" zur Information und Nachweis der erfolgten Bestellung sowie zur weiteren Veranlassung an den Angeklagten V (…). Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des "Herrn L(…)" überwiesen die Geschädigten nach Auszahlung der beiden Kreditbeträge in der irrigen Erwartung an den nach Hinterlegung der vermeintlichen Kaution erfolgenden, in Aussicht gestellten Verkauf der Büchersammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 41.000,00 € in fünf Teilbeträgen (viermal jeweils 8.999,00 € am 15.11., 17.11. 23.11. und 24.11.2023 und 5004,00 € am 20.11.2023) auf das Konto mit der IBAN: DE24 1001 0010 0073 9681 49, welches durch den Angeklagten I (…) geführt und die Zahlungseingänge verwaltet wurden. Da die Zahlungen in Teilbeträgen erfolgten, überwachte der Angeklagte V (…) den tatsächlichen Eingang der vollständigen Summe. In der Folge wurde den Geschädigten das Buch "René d' Anjou" übersandt wobei diesen erst zu diesem Zeitpunkt bewusst wurde, dass die Zahlung tatsächlich nicht der Hinterlegung einer Kaution, sondern entgegen der vorherigen ausdrücklichen Zusagen dem Erwerb eines weiteren Buches diente. Aufgrund der begründeten Verbindlichkeiten in Form der monatlichen Darlehensraten in Höhe von etwa 660,00 €, die bis zum 31.12.2030 gezahlt werden müssen, sind die Geschädigten nicht mehr in der Lage ihren Lebensunterhalt allein durch ihre Rente zu bestreiten und waren trotz ihres Alters zur Aufnahme von Nebenjobs gezwungen. 16. Randnummer 55 (ursprünglicher Fall 21 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 56 Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung suchte der Angeklagte V (…), welcher sich als "Herr G(…)" vorstellte, am 11.11.2023 gegen 11.00 Uhr die 1960 und 1959 geborenen Geschädigten P(…) und J(…) L(…) an ihrer Wohnanschrift in der W(…)straße (…), (…) M(…) auf. Nachdem die Geschädigten mitteilten, aufgrund vorangegangener Bücherkäufe laufende Kredite bedienen zu müssen, bot der Angeklagte entsprechend des Tatplans diesen wahrheitswidrig eine Umschuldung an, um die laufenden Raten in einer einzigen Rate zusammenzufassen. Tatsächlich beabsichtigte dieser jedoch die Geschädigten zu Zahlungen zu veranlassen, wobei die Gelder nicht der Bedienung der Kreditraten dienen, sondern an das Konto der B(…)GmbH überwiesen und somit letztlich durch die beiden Angeklagten und den gesondert Verfolgten H(…) vereinnahmt werden sollten. Darüber hinaus behauptete der Angeklagte entsprechend des Tatplans wahrheitswidrig, die Eheleute L(…) bei dem gewünschten Verkauf ihrer Büchersammlung zu unterstützen und, dass ein - tatsächlich nicht existenter - Käufer zur Zahlung eines Kaufpreises von 136.000 € bereit sei, und veranlasste hierdurch die Geschädigten zur Unterzeichnung eines Vertragsformulars, nach welchem für die Beauftragung der B(…)GmbH mit der Vermittlung des Bücherverkaufs ein Betrag in Höhe von 19.326,00 € fällig sei. Aufgrund fehlender Liquidität vermittelte der Angeklagte dem Geschädigten J(…) L(…) einen Kreditvertrag bei der S(…) Bank in Höhe von 16.146,10 €, welcher im Beisein des Angeklagten V(…) ein Video-Ident-Verfahren durchführte. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Angeklagten überwiesen die Geschädigten nach Auszahlung des Kreditbetrages in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des in Aussicht gestellten Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 19.326,00 € in fünf Teilbeträgen (4.326,00 € am 13.11.2023, 5.000,00 am 17.11.2023 und 2 x 5.000,00 € am 20.11.2023) auf das Konto der B(…)GmbH, IBAN: DE24 1001 0010 0073 9681 49, welches durch den Angeklagten I (…) geführt und die Zahlungseingänge verwaltet wurden. Der tatsächliche Eingang der Zahlungen der Geschädigten wurde hierbei durch diesen überwacht und gegenüber dem Angeklagten V(…) bestätigt. 17. Randnummer 57 (ursprünglicher Fall 22 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 58 Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung suchte der Angeklagte V (…) am 11.11.2023 zwischen 14:00 und 15:00 Uhr die 1938 geborene Geschädigte H(…) S(…) an ihrer Wohnanschrift am F(…) (…), (…) N(…) auf, wobei er sich als ein "Herr J(…) W(…)" ausgab und behauptete, diese bei dem gewünschten Verkauf ihrer Büchersammlung zu unterstützen und dass ein - tatsächlich nicht existenter - Käufer zur Zahlung eines Kaufpreises von 136.000,00 € für diese Büchersammlung bereit sei. Nach der Mitteilung der Geschädigten an den Angeklagten V(…) über eine noch offene Zahlungsforderung aus einem vorangegangenen Bücherkauf bei der Firma B(…) GmbH täuschte dieser vor der Geschädigten ein Telefongespräch mit dem Chef der Firma B(…) GmbH vor, in welchem er diesen vermeintlich dazu überredete, der Geschädigten im Falle einer sofortigen Begleichung der offenen Forderung die geforderten Verzugszinsen zu erlassen. Die Zahlung sollte hingegen auf das Konto der B(…)GmbH erfolgen, wobei der Angeklagte V(…) wahrheitswidrig vorgab, dass diese alle weiteren Modalitäten mit der B(…) GmbH regeln werde. Hierdurch veranlasste der Angeklagte die Geschädigte zur Unterzeichnung eines Vertragsformulars, nach welchem für die Beauftragung der B(…)GmbH ein Betrag in Höhe von 18.998,00 € fällig sei. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Angeklagten V(…) überwies die Geschädigte in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 18.998,00 € in zwei Teilbeträgen, und zwar am 13.11.2023 in Höhe von 9.449,00 €, wobei der Angeklagte V(…) die Geschädigte hierfür selbst zur Bank fuhr, sowie am 16.11.2023 in Höhe weiterer 9.499,00 € jeweils auf das Konto der B(…)GmbH, IBAN: DE24 1001 0010 0073 9681 49, welches durch den Angeklagten I (…) geführt und durch den die Zahlungseingänge verwaltet wurden. Hierdurch entstand der Geschädigten S(…) ein entsprechender finanzieller Schaden. 18. Randnummer 59 (ursprünglicher Fall 23 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 60 Am 14.11.2023 wurde die 1968 geborene Geschädigte I(…) G(…)-E(…) zunächst telefonisch durch eine unbekannte weibliche Person kontaktiert. Diese behauptete entsprechend des Tatplans wahrheitswidrig, dass ein Interessent die Büchersammlung der Geschädigten erwerben wolle und betonte zudem ausdrücklich - zur Zerstreuung von Zweifeln - dass kein weiteres Buch gekauft werden müsse. Sodann wurde ein Termin für den 16.11.2023 zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr vereinbart. In der Folge erschien zum besagten Termin eine unbekannte Person, welche sich als ein "Herr S(…) L(…)" von der B(…)GmbH vorstellte, an der Anschrift der Geschädigten in der S(…)straße (…), (…) B(…). Wahrheitswidrig behauptete die sich als "Herr S(…) L(…)" ausgebende Person - dem gemeinsamen Tatplan der Angeklagten und des gesondert Verfolgten Huynh - entsprechend, diese bei dem gewünschten Verkauf ihrer Büchersammlung zu unterstützen und insoweit, dass drei - tatsächlich nicht existente - Käufer zur Zahlung von Kaufpreisen zwischen 33.000,00 € und 42.000,00 € bereit seien, woraufhin sich die Geschädigte, im irrigen Glauben an die tatsächliche Gültigkeit der Angebote, für den Verkauf am 20.02.2024 zu einem Verkaufspreis von 42.000 € entschied. Zur Durchführung dieses - tatsächlich nicht stattfindenden - Verkaufs behauptete "Herr L(…)" bewusst wahrheitswidrig weiter, dass hierbei zunächst eine Kaution in Höhe von 10.000,00 € als Sicherheit hinterlegt werden müsse, und veranlasste die Geschädigte zur Unterzeichnung eines vorgefertigten Bestellformulars, nach welchem - entgegen der vorherigen telefonischen wahrheitswidrigen Behauptung - für den Erwerb des Werkes "Rene d'Anjou" bei der B(…)GmbH ein Betrag in Höhe von 10.000,00 € fällig sei. Hierbei war sich die Geschädigte zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung des Erwerbs des Buches nicht bewusst. Aufgrund fehlender Liquidität vermittelte "Herr L(…)" der Geschädigten einen Kredit, wobei dieser bei dem Video-Ident-Verfahren anwesend war. Nachdem der Kreditvertrag aus formellen Gründen zunächst nicht zustande kam, wurde auf die gleiche Weise ein Kredit in Höhe von 11.000 € bei der Sparkasse beantragt und genehmigt. Das unterzeichnete Bestellformular übersandte "Herr L(…)" zur Information und zum Nachweis der erfolgten Bestellung sowie zur weiteren Veranlassung an den Angeklagten V (…). Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des "Herrn L(…)" überwies die Geschädigte nach Auszahlung des Kreditbetrages in der irrigen Erwartung an den, nach Hinterlegung der vermeintlichen Kaution, in Aussicht gestellten Verkauf der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 10.000,00 € auf das Konto der B(…)GmbH, IBAN: DE24 1001 0010 0073 9681 49, welches durch den Angeklagten I (…) geführt und die Zahlungseingänge verwaltet wurden. In der Folge wurde der Geschädigten das Buch "René d' Anjou" mit einer Rechnung in Höhe von 10.000,00 € übersandt, wobei dieser erst zu diesem Zeitpunkt bewusst wurde, dass die Zahlung tatsächlich nicht der Hinterlegung einer Kaution, sondern entgegen der vorherigen ausdrücklichen Zusagen dem Erwerb eines weiteren Buches diente. Der Geschädigten entstand hierdurch ein entsprechender finanzieller Schaden. Die monatlichen Kreditraten in Höhe von 183,22 € stellen für sie zudem eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung im täglichen Leben dar. 19. Randnummer 61 (ursprünglicher Fall 24 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 62 Am 16.11.2023 gegen 11.00 Uhr erschien eine unbekannte Person, welche sich als ein "Herr L(…)" vorstellte, bei dem 1975 geborenen Geschädigten C(…) H(…) an seiner Anschrift in der S(…)-Straße (…), (…) B(…). Dem Tatplan entsprechend behauptete dieser wahrheitswidrig, den Geschädigten bei dem gewünschten Verkauf seiner Büchersammlung zu unterstützen und dass drei - tatsächlich nicht existente - Käufer bereit seien, wobei der erste zu einem Kauf im Januar 2024 zum Preis von 35.000,00 €, der zweite zu einem Kaufpreis von etwa 41.000,00 € und der dritte Interessent zu einem Erwerb am 20.02.2024 zu einem Kaufpreis von 45.000 € einwilligen würden. Nachdem der Geschädigte sich im irrigen Glauben an die Gültigkeit der Zusagen für das vermeintliche dritte Angebot entschied, behauptete der Vertreter "Herr L(…)" wahrheitswidrig weiter, dass hierfür eine Kaution in Höhe von 4.000,00 € zu hinterlegen und dafür ein Buch erworben werden müsse als Sicherheit, dass der Geschädigte nicht nachträglich vom Verkauf zurücktrete. Das besagte Buch bezeichnete der unbekannte Vertreter "Herr L(…)" dabei als "wertlos", da dieses nur "pro forma" erworben werden müsse und es vielmehr nur um die Zahlung der Kaution gehen würde. Hierdurch veranlasste er - dem gemeinsamen Tatplan der Angeklagten und des gesondert Verfolgten H(…) entsprechend - den Geschädigten zur Unterzeichnung des vorgefertigten Bestellformulars, nach welchem für den Erwerb des Werkes "René d' Anjou" bei der B(…)GmbH ein Betrag in Höhe von 4.000,00 € fällig sei. Das unterzeichnete Bestellformular übersandte "Herr L(…)" zur Information und Nachweis der erfolgten Bestellung sowie zur weiteren Veranlassung an den Angeklagten V (…). Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des "Herrn L(…)" überwies der Geschädigte in der irrigen Erwartung an den, nach Hinterlegung der vermeintlichen Kaution, in Aussicht gestellten Verkauf der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 4.000,00 € auf das Konto mit der IBAN: DE24 1001 0010 0073 9681 49, welches durch den Angeklagten I (…) geführt und die Zahlungseingänge verwaltet wurden. Dem Geschädigten entstand hierdurch ein entsprechender finanzieller Schaden. Ein von dem Vertreter "Herr L(…)" angekündigter Termin zur Begutachtung der Bücher sowie der Verkauf der Sammlung fanden in der Folge – wie von den Angeklagten von Anfang an beabsichtigt – tatsächlich nicht statt. 20. Randnummer 63 (ursprünglicher Fall 25 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 64 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt am 17.11.2023 erschien eine unbekannte Person, welche sich als "Herr L(…)" von der B(…)GmbH vorstellte, bei dem 1933 geborenen Geschädigten Dr. G(…) S(…) an seiner Anschrift in der E(…)-Straße (…), (…) B(…). Unter der wahrheitswidrigen, dem Tatplan entsprechenden Behauptung, dass für die Büchersammlung des Geschädigten ein Verkaufspreis von 16.000,00 € erreicht werden könne, spiegelte "Herr L(…)" dem Geschädigten vor, dass Voraussetzung für den Verkauf der Büchersammlung der vorherige Erwerb des letzten Buches der Bücherreihe sei, wodurch er ihn zur Unterzeichnung eines unausgefüllten Bestellformulars über den Erwerb des Werkes "Giovanni Sercambi" veranlasste. Nach Unterschriftenleistung durch den Geschädigten S(…) füllte "Herr L(…)" das Bestellformular händisch aus, indem er den Kaufpreis, entgegen seiner wahrheitswidrigen Aussage, der Kaufpreis des Buches betrage 500,00 €, mit 12.800,00 € angab. Das unterzeichnete Bestellformular übersandte "Herr L(…)" zur Information und zum Nachweis der erfolgten Bestellung sowie zur weiteren Veranlassung an den Angeklagten V (…). Die Rechnungserstellung erfolgte sodann durch den Angeklagten I (…), welcher im Rahmen der ebenfalls von diesem vorgenommenen Vorbereitung des Versandes bemerkte, dass kein Buch "Giovanni Sercambi" mehr vorrätig war. Nach Rücksprache mit diesem beschloss der Angeklagte V(…) daraufhin, dass dem Geschädigten anstelle des bestellten - und vermeintlich für die Vollständigkeit der Sammlung fehlenden und für den Verkauf zwingend erforderlichen - Werkes "Giovanni Sercambi" stattdessen ein beliebiges anderes Buch übersandt werden sollte. Am 24.11.2023 erhielt der Geschädigte daraufhin zwei identische Bücher "René d' Anjou" sowie eine Rechnung über einen Gesamtbetrag in Höhe von 12.800,00 €, wodurch er erstmals Kenntnis vom dem geforderten, hingegen nicht vereinbarten Rechnungsbetrag erlangte. Aufgrund von Zweifeln an der Seriosität nahm der Geschädigte von der geforderten Zahlung Abstand, schickte die beiden - identischen - Bücher zurück und widerrief den Vertrag. 21. Randnummer 65 (ursprünglicher Fall 26 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 66 Am 22.11.2023 zwischen 10:00 und 11:00 Uhr erschienen zwei unbekannte Personen, von welchen sich einer als ein "Herr S(…) L(…)", die andere Person sich gar nicht namentlich, hingegen beide als Vertreter der B(…)GmbH vorstellten, bei den Geschädigten K(…) und J(…) K(…), geboren 1941, an deren Anschrift R(…) (…), (…) G(…). Aufgrund der wahrheitswidrigen, dem Tatplan entsprechenden Behauptung, diese bei dem gewünschten Verkauf der vorhandenen Büchersammlung zu unterstützen und dass drei - tatsächlich nicht existente - Käufer bereit seien, zu drei möglichen Zeitpunkten ihre Büchersammlung zu kaufen, wobei der Verkauf spätestens Januar 2024 abgeschlossen sein soll, entschieden sich die Geschädigten - im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Angaben - für den Verkaufstermin am 18.01.2024 zu einem Verkaufspreis von ca. 150.000,00 €. Daraufhin behauptete der Vertreter "Herr L(…)" gegenüber dem Geschädigten K(…) wahrheitswidrig weiter, dass zur Absicherung des Verkaufs zunächst die Zahlung einer sogenannten "Betrugspräventionsgebühr" in Höhe von 13.860,00 € erforderlich sei, welche dieser nach erfolgreichem Verkauf zurückerhalten sollte. Hierdurch veranlasste er den Geschädigten zur Unterzeichnung eines vorgefertigten Bestellformulars, nach welchem für den Erwerb des Werkes "Pontificium Vaticinia" bei der B(…)GmbH ein Betrag in Höhe von 13.860,00 € fällig sei, unter der Vorspiegelung, die Bestätigung für die Zahlung der genannten Betrugspräventionsgebühr würde sich sodann in dem besagten Buch befinden. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des "Herrn L(…)" überwies der Geschädigte in der irrigen Erwartung an den, nach Erwerb des vermeintlich notwendigen Buches, in Aussicht gestellten Verkauf der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 13.860,00 € am 27.11.2023 auf das Bankkonto der A(…)GmbH i.G., IBAN: DE24 1001 0010 0073 9681 49, welches durch den Angeklagten I (…) geführt und die Zahlungseingänge verwaltet wurden. Dem Geschädigten entstand hierdurch ein entsprechender finanzieller Schaden. 22. Randnummer 67 (ursprünglicher Fall 27 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 68 Am 30.11.2023 suchte der Angeklagte V (…), welcher sich als ein "Herr S(…) O(…) J(…)" von der B(…)GmbH vorstellte, den 1962 geborenen I(…) S(…) an seiner Anschrift in der S(…) Straße (…), (…) L(…) auf, wobei der 1994 geborene K(…) S(…), dessen Sohn, ebenfalls mit anwesend war. Dabei gab der Angeklagte dem gemeinsamen Tatplan und Bandeninteresse entsprechend bewusst wahrheitswidrig an, den Getäuschten I(…) S(…) bei dem gewünschten Verkauf seiner Büchersammlung zu unterstützen und dass dieser für seine Büchersammlung einen Verkaufspreis von 50.000,00 € erhalten könne. Zur Durchführung dieses - tatsächlich nicht stattfindenden - Verkaufs behauptete der Angeklagte bewusst wahrheitswidrig weiter, dass hierbei zunächst eine Kaution in Höhe von 5.000,00 € gezahlt werden müsse, wobei die Kaution, im Falle, dass die Büchersammlung nicht innerhalb von 12 Monaten verkauft werde, vollständig zurückerstattet werde. Hierdurch veranlasste er den Getäuschten I(…) S(…) zur Unterzeichnung eines vorgefertigten Vertrages, nach welchem für die Beauftragung der B(…)GmbH ein Betrag von 5.000,00 € fällig sei. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Angeklagten bat der Getäuschte I(…) S(…) den Geschädigten K(…) S(…) - in der irrigen Erwartung an den, nach Zahlung der vermeintlich erforderlichen Kaution, in Aussicht gestellten Verkauf der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises - den geforderten Betrag in Höhe von 5.000,00 € für ihn zu überweisen. Am 12.12.2023 überwies daraufhin der Geschädigte K(…) S(…) diesen Betrag auf das Konto der B(…)GmbH, IBAN DE24 1001 0010 0073 9681 49, welches durch den Angeklagten I (…) geführt und durch welchen die Zahlungseingänge verwaltet wurden. Der tatsächliche Eingang der Zahlung des Geschädigten wurde hierbei durch den Angeklagten I(…) auf Nachfrage des Angeklagten V(…) überprüft und bestätigt. Dem Geschädigten K(…) S(…) entstand hierdurch ein entsprechender finanzieller Schaden. 23. Randnummer 69 (ursprünglicher Fall 28 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 70 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt im November 2023 erschien eine unbekannte Person, welche sich als "Herr L(…)" von der Firma B(…)vorstellte, bei den 1940 und 1939 geborenen Geschädigten K(…) und G(…) M(…) an ihrer Anschrift in der P(…)str(…),(…) B(…). Er gab entsprechend dem gemeinsamen Tatplan und Bandeninteresse bewusst wahrheitswidrig an, diese bei dem gewünschten Verkauf ihrer Büchersammlung zu unterstützen und dass drei - tatsächlich nicht existente - Käufer bereit seien einen Kaufpreis zwischen 35.000,00 und 49.000,00 € zu zahlen. Nachdem sich die Geschädigten für den schnellstmöglichen Verkauf in Höhe von 35.000,00 € entschieden hatten, behauptete der Vertreter "Herr L(…)" nach Betrachtung der Büchersammlung, dass Voraussetzung für den Verkauf die Zahlung einer Vorausgebühr in Höhe von 8.890,00 € sei, wodurch er den Geschädigten G(…) M(…) zur Unterzeichnung eines vorgefertigten Bestellformulars über den Erwerb des Werkes "Giovanni Sercambi" bei der B(…)GmbH zu einem Preis von 8.890,00 € veranlasste. Aufgrund fehlender Liquidität vermittelte "Herr L(…)" den Geschädigten einen Kredit in Höhe von 9.500,00 € bei der T(…)bank. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des "Herrn L(…)" überwiesen die Geschädigten nach Auszahlung des Kreditbetrages in der irrigen Erwartung an den, nach Erwerb des vermeintlich erforderlichen Werkes, in Aussicht gestellten Verkauf der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 8.890,00 € am 08.12.2023 auf das Konto B(…)GmbH, IBAN DE24 1001 0010 0073 9681 49, welches durch den Angeklagten I(…) geführt und die Zahlungseingänge verwaltet wurden. Der Versand der Bücher erfolgte sodann durch den Angeklagten I (…), welcher aufgrund von Problemen hinsichtlich der Verfügbarkeit des bestellten Buches mit dem Angeklagten V (…) Rücksprache hielt. Den Geschädigten entstand hierdurch ein entsprechender finanzieller Schaden. 24. Randnummer 71 (ursprünglicher Fall 29 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 72 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt im Dezember 2023 suchte der Angeklagte V (…), welcher sich als ein "Herr S(…) O(…) J(…)" vorstellte, den 1942 geborenen Geschädigten H(…)-W(…) K(…) an seiner Anschrift in der F(…)straße (…), (…) B(…) auf. Da dieser im Zusammenhang mit früheren Bücherkäufen Anzeige erstattet hatte, gab der Angeklagte entsprechend des Tatplans bewusst wahrheitswidrig an, diesen bei der Anzeigenerstattung und einer vermeintlichen anwaltlichen Vertretung zu unterstützen, damit dieser seine finanziellen Schäden aufgrund vorangegangener Büchergeschäfte in Höhe von über 120.000,00 € erstattet bekomme, was seitens des Angeklagten V(…) indes zu keiner Zeit beabsichtigt war. Unter diesem Vorwand nahm der Angeklagte V(…) zunächst alle noch bei dem Geschädigten vorhandenen Unterlagen betreffend die K(…) D(…) mit sich, wobei es ihm tatsächlich darauf ankam, diese einem möglichen Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen und so nicht nur seine eigene Strafverfolgung, sondern auch die der gesondert verfolgten Verantwortlichen der K(…) D(…) zumindest zu erschweren, was er auch wollte. Darüber hinaus spiegelte der Angeklagte V(…) ebenfalls dem Tatplan entsprechend dem Geschädigten vor, dass für das anwaltliche Tätigwerden Kosten in Höhe von 10.000,00 € zu zahlen seien, welche dieser auf ein litauisches Konto überweisen sollte. Da der Geschädigte eine Auslandsüberweisung ablehnte, veranlasste der Angeklagte diesen, um letztlich doch eine Zahlung zu erhalten, zur Aushändigung seines verfügbaren Barvermögens als Anzahlung, woraufhin der Geschädigte diesem in der irrigen Erwartung der anwaltlichen Unterstützung zur Rückerlangung seiner finanziellen Schäden vier Dosen mit Münzstücken in Höhe von insgesamt mindestens 1.919,00 €, welche im Rahmen der stattgefundenen Durchsuchungsmaßnahmen in der Wohnung des Angeklagten V(…) aufgefunden und dem Geschädigten inzwischen wieder übergeben wurden, sowie weitere 1.200,00 € in Form von Geldscheinen übergab. 25. Randnummer 73 (ursprünglicher Fall 30 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 74 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt um den 11.12.2023 kontaktierte eine unbekannte Person mit dem Pseudonym "Herr M(…) v(…) M(…)" telefonisch die 1942 geborene Geschädigte H(…) G(…) in ihrer Wohnung im R(…)weg (…),(…) W(…). Unter der wahrheitswidrigen, dem Tatplan entsprechenden Behauptung, diese bei dem gewünschten Verkauf ihrer Büchersammlung zu unterstützen und dass diese für ihre Büchersammlung einen Verkaufspreis von 22.000,00 € erhalten könne, veranlasste "Herr M(…) v(…) M(…)" die postalische Übersendung der Vertragsunterlagen, nach welchen für die Beauftragung der B(…)GmbH ein Betrag von 1.600,00 € fällig sei. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des "Herrn M(…) v(…) M(…)" und die vorgefertigten Angaben in dem Vertragsformular überwies die Geschädigte in der irrigen Erwartung des in Aussicht gestellten Verkaufs der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des in Aussicht gestellten Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe von 1.600,00 € am 20.12.2023 auf das litauische Revolut-Konto der B(…)GmbH, IBAN LT16 3250 0750 1848 0678, welches dem alleinigen Zugriff der Angeklagten V (…) und I (…) unterlag, die sämtliche Zahlungseingänge verwalteten. Der Geschädigten G(…) entstand hierdurch ein entsprechender finanzieller Schaden. 26. Randnummer 75 (ursprünglicher Fall 31 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 76 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt am 11.12.2023 erschienen drei unbekannte Personen, welche sich als Vertreter der B(…)GmbH vorstellten, bei dem 1937 geborenen Geschädigten D(…) S(…) an seiner Wohnanschrift in der S(…)straße (…), (…) B(…). Entsprechend dem gemeinsamen Tatplan und Bandeninteresse behaupteten sie wahrheitswidrig, diesen bei dem gewünschten Verkauf seiner Büchersammlung zu unterstützen und dass ein - tatsächlich nicht existenter - Käufer aus der S(…) zur Zahlung eines Kaufpreises von 160.000,00 € bereit sei. Zur Durchführung dieses - tatsächlich nicht stattfindenden - Verkaufs behaupteten die drei unbekannten Personen bewusst wahrheitswidrig weiter, dass eine Zertifizierung der Bücher und hierfür Kosten in Höhe von 2.000,00 € erforderlich seien. Hierdurch veranlassten sie den Geschädigten zur Unterzeichnung eines vorgefertigten Vertrages, nach welchem für die Beauftragung der B(…)GmbH ein Betrag von 2.000,00 € fällig sei. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen der drei unbekannten Personen überwies der Geschädigte in der irrigen Erwartung an den, nach der tatsächlich nicht erforderlichen Zertifizierung, in Aussicht gestellten Verkauf der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des in Aussicht gestellten Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe 2.000,00 € am 22.12.2023 auf das litauische Revolut-Konto der B(…)GmbH, IBAN LT16 3250 0750 1848 0678, welches dem alleinigen Zugriff der Angeklagten V (…) und I (…) unterlag und sämtliche Zahlungseingänge von diesen verwaltet wurden. 27. Randnummer 77 (ursprünglicher Fall 32 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 78 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt, kurz vor dem 19.12.2023, erschien eine unbekannte Person bei der 1943 geborenen Geschädigten K(…) G(…) an ihrer Anschrift in der H(…)straße (…), (…) M(…). Dabei gab die unbekannte Person dem gemeinsamen Tatplan und Bandeninteresse entsprechend bewusst wahrheitswidrig an, diese bei dem gewünschten Verkauf ihrer Büchersammlung zu unterstützen und, dass ein - tatsächlich nicht existenter - Käufer aus Hamburg zur Zahlung eines Kaufpreises von 93.000,00 € bereit sei. Zur Durchführung dieses - tatsächlich nicht stattfindenden - Verkaufs behauptete die unbekannte Person dem Tatplan entsprechend bewusst wahrheitswidrig weiter, dass hierbei zunächst Spesen zur Suche nach Kaufinteressenten in Höhe von 1.940,00 € zu zahlen seien, wodurch sie die Geschädigte zur Unterzeichnung eines vorgefertigten Vertragsformulars, nach welchem für die Beauftragung der B(…)GmbH ein Betrag in Höhe von 1.940,00 € fällig sei, veranlasste. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen der unbekannten Person überwies die Geschädigte in der irrigen Erwartung an den, nach Zahlung der tatsächlich nicht erforderlichen Spesen, in Aussicht gestellten Verkauf der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises den geforderten Betrag in Höhe 1.940,00 € auf das litauische Revolut-Konto der B(…)GmbH, IBAN LT16 3250 0750 1848 0678, auf welchem der Betrag am 19.12.2023 einging und welches dem alleinigen Zugriff der Angeklagten V (…) und I (…) unterlag und sämtliche Zahlungseingänge von diesen verwaltet wurden. Die unbekannte Person informierte den Angeklagten V(…) über den Vertragsabschluss durch Übersendung des unterschriebenen Vertragsformulars, welcher wiederum den Angeklagten I(…) hierüber durch Übersendung in Kenntnis setzte. 28. Randnummer 79 (ursprünglicher Fall 33 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 80 Am 19.12.2023 gegen 16:00 Uhr erschien der Angeklagte V (…), welcher unter dem Pseudonym "S(…) J(…)" agierte und angab, für die B(…)GmbH tätig zu sein, bei der 1952 geborenen Geschädigten S(…) S(…) an ihrer Anschrift im D(…)Viertel (…), (…) S(…). Unter der wahrheitswidrigen, dem Tatplan entsprechenden Behauptung, diese bei bestehenden Schwierigkeiten bezüglich offener Zahlungen für vorangegangene, durch Vertreter der V(…)GmbH durchgeführte betrügerische Bücherverkäufe zu unterstützen, täuschte dieser vier Telefongespräche mit einem vermeintlichen Mitarbeiter der V(…) GmbH vor. Tatsächlich handelte es sich bei dem Gesprächspartner um den gesondert Verfolgten H(…)welcher den Angeklagten V(…) auf diese Weise bei der Tat unterstützte, sich ansonsten jedoch überwiegend schweigend verhielt. Im Anschluss an das fingierte Telefonat behauptete der Angeklagte V(…) gegenüber der Geschädigten S(…) wahrheitswidrig, eine für diese günstige Vereinbarung getroffen zu haben, wonach sie jedoch umgehend 7.500,00 € zahlen müsse. Hierfür füllte der Angeklagte V(…) einen Überweisungsträger aus, mit welchem 7.500,00 € auf das litauische Revolut-Konto, welches dem Tatplan entsprechend dem alleinigen Zugriff der Angeklagten V(…) und I (…) unterlag, überwiesen werden sollten. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Angaben des Angeklagten V(…) reichte die Geschädigte den von ihr unterschriebenen Überweisungsträger am 20.12.2023 gegen 9:00 Uhr bei der Sparkasse ein und setzte den Angeklagten V(…) hierüber telefonisch in Kenntnis. Allein durch das rechtzeitige Eingreifen der Polizeibeamten konnte die Ausführung des Auftrages verhindert werden, so dass der Geschädigten hierdurch kein finanzieller Schaden entstand. 29. Randnummer 81 (ursprünglicher Fall 34 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 82 Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt am 19.12.2023 suchte der Angeklagte V (…) unter dem Pseudonym "Herr S(…) O(…) J(…)" die 1942 geborene Geschädigte R(…) B(…) an ihrer Anschrift in der B(…) Straße (…), (…) T(…) auf. Unter der wahrheitswidrigen, dem Tatplan entsprechenden Behauptung, diese bei dem gewünschten Verkauf ihrer Büchersammlung zu unterstützen und dass ein Kaufangebot in Höhe von 140.000,00 € bestehe, veranlasste er die Geschädigte zur Unterzeichnung eines vorgefertigten Vertragsformulars, nach welchem für die Beauftragung der B(…)GmbH ein Betrag von 1.400,00 € fällig sei. Erst nach erfolgter Unterzeichnung sichtete der Angeklagte V (…) die Büchersammlung und stellte eine vermeintliche Unvollständigkeit der Sammlung fest. Trotz des durch den Angeklagten aufgebauten Druckes, wonach ein Verkauf ohne vorherigen Erwerb des vermeintlich noch fehlenden Buches zu einem Preis von 16.000,00 € nicht zustande kommen würde, lehnte die Geschädigte dies ab. Trotz des erneuten telefonischen Kontaktversuchs des Angeklagten mit der Geschädigten, um diese zur Zahlung von 7.000,00 € für eine angebliche von dem - tatsächlich nicht existenten - Käufer geforderte Kaution als Sicherheit zu erhalten, lehnte auch dies die Geschädigte ab. Zu einer Zahlung des geforderten Betrages in Höhe von 1.400,00 €, die auf das litauische Revolut-Konto mit der IBAN LT16 3250 0750 1848 0678, welches dem Tatplan entsprechend dem alleinigen Zugriff der Angeklagten V(…) und I (…) unterlag, erfolgen sollte, kam es demzufolge letztlich nicht. 30. Randnummer 83 (ursprünglicher Fall 35 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 84 Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt am 19.12.2023 suchte der Angeklagte V (…), welcher als ein "Herr J(…)" von Bücherregister vorstellig wurde, die 1959 geborene Geschädigte C(…) H(…) an ihrer Anschrift A(…)see (…), (…) P(…) auf. Dem Tatplan entsprechend behauptete der Angeklagte wahrheitswidrig, diese bei dem gewünschten Verkauf ihrer Büchersammlung zu unterstützen und dass ein - tatsächlich nicht existenter - Käufer zur Zahlung eines Kaufpreises von 50.000,00 € für die Büchersammlung bereit sei. Zur Durchführung dieses - tatsächlich nicht stattfindenden - Verkaufs behauptete der Angeklagte V (…) bewusst wahrheitswidrig weiter, dass hierbei zunächst eine Kaution zu hinterlegen sei. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Angeklagten übergab die Geschädigte in der irrigen Erwartung an den, nach Hinterlegung der vermeintlichen Kaution, in Aussicht gestellten Verkauf der Sammlung und den damit einhergehenden Erhalt des angegebenen Verkaufspreises dem Angeklagten einen als Notgroschen dienenden Bargeldbetrag in Höhe von 1.000,00 €, wodurch ihr ein entsprechender Schaden entstand. Für die Überweisung des angeblichen Verkaufserlöses gab der Angeklagte V (…) gegenüber der Geschädigten an, dass er auf ihren Namen ein Konto eröffnen müsse. Sodann fotografierte er sowohl die Geschädigte selbst als auch ihren Ausweis und eröffnete auf ihren Namen sowohl ein Konto bei der R(…) Bank, IBAN LT92 3250 0135 2694 3584 als auch bei der W(…) Bank, IBAN BE34 9678 3996 4590. Auf letztes überwies die Geschädigte 20,00 €, welche am 19.12.2023 eingingen. 31. Randnummer 85 (ursprünglicher Fall 36 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 86 Nachdem bereits am 13.10.2023 zwei unbekannte Personen, von welchen sich einer als "Gutachter" ausgab, bei den Geschädigten S(…) und B(…) N(…) an ihrer Anschrift am A(…) (…), (…) Z(…) erschienen waren und unter der entsprechend des Tatplans wahrheitswidrigen Behauptung der Erforderlichkeit einer Registrierung der Büchersammlung einen Betrag in Höhe von 6.000,00 € gefordert hatten, suchte der Angeklagte V (…) die Geschädigten in Fortführung dieser Tat - jedoch aufgrund eines neuen Tatentschlusses - am 19.12.2023 ebenfalls auf. Hierbei gab dieser sich als ein "Herr J(…)" aus. Dem Tatplan entsprechend behauptete der Angeklagte wahrheitswidrig, dass ein - tatsächlich nicht existenter - Käufer zur Zahlung eines Kaufpreises zwischen 140.000,00 € und 180.000,00 € bereit sei. Zur Durchführung des - tatsächlich nicht stattfindenden - Verkaufs gab der Angeklagte V (…) weiterhin bewusst wahrheitswidrig an, dass eine Sicherheit für den Verkauf in Höhe von 10.000,00 € zu zahlen sei. Da die Geschädigten nicht über die geforderten Gelder verfügten, forderte der Angeklagte V(…), um letztlich doch eine Zahlung von den Geschädigten zu erhalten, mit Nachdruck und unter der Drohung einer Sperrung ihres Bankkontos die Herausgabe ihrer Kreditkarte. Unter dem Eindruck dieser Drohung, die die zuvor erfolgte Täuschung der Geschädigten nicht lediglich verstärkte, sondern selbständig neben diese trat, was dem Angeklagten V (…) auch bewusst war, übergab der Geschädigte B(…) N(…) dem Angeklagten V (…) seine Kreditkarte und den zugehörigen PIN. Dieser begab sich daraufhin zu einem Bankautomaten in Angermünde und hob mittels der Kreditkarte 1.000,00 € in bar vom Konto der Geschädigten ab, um diese für sich zu behalten. Den Geschädigten entstand hierdurch ein entsprechender finanzieller Schaden. Eine Rückgabe der Kreditkarte an die Geschädigten erfolgte nicht. 32. Randnummer 87 (ursprünglicher Fall 37 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 88 Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt am 10.01.2024 erschien der gesondert Verfolgte H(…) unter dem Pseudonym "Herr S(…)" im Auftrag von "Bücherregister" bei der 1939 geborenen Geschädigten E(…) M(…) in der K(…)-Allee (…), (…) P(…). Dem Tatplan entsprechend behauptete der gesondert Verfolgte H(…) wahrheitswidrig, diese bei dem gewünschten Verkauf ihrer Büchersammlung zu unterstützen und dass ein - tatsächlich nicht existenter – Herr J(…) Z(…) aus Z(…) zur Zahlung eines Kaufpreises von 63.230,00 € für ihre Büchersammlung bereit sei. Zur Durchführung dieses - tatsächlich nicht stattfindenden - Verkaufs behauptete der gesondert Verfolgte H(…) weiterhin wahrheitswidrig, dass vorab eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 35% zu zahlen sei, welche die Geschädigte jedoch nach Vertragsabschluss zurückerstattet bekommen würde. Da die Geschädigte den geforderten Betrag nicht aufbringen konnte, fingierte der gesondert Verfolgte H(…) zunächst ein Telefongespräch, mit welchem er zur Vertrauensbildung gegenüber der Geschädigten den Anschein erwecken wollte, dieser helfen zu wollen und eine Möglichkeit zu suchen, seitens der Firma in Vorkasse zu gehen. Tatsächlicher Gesprächspartner war hingegen der Angeklagte V (…), welcher den gesondert Verfolgten H(…) aufforderte in Erfahrung zu bringen, welchen Geldbetrag die Geschädigte denn aufbringen könne. Aufgrund mangelnder Liquidität veranlasste der gesondert Verfolgte H(…) die derart getäuschte Geschädigte zur Unterzeichnung eines Kreditantrages bei der D(…) Bank. Aufgrund sodann aufgetretener Zweifel reichte die Geschädigte die angeforderten Unterlagen jedoch nicht ein, so dass der Darlehensvertrag nicht zustande kam. Auch die geforderte Vermittlungsgebühr in Höhe von 22.000,00 € zahlte die Geschädigte in der Folge nicht. Randnummer 89 In allen Fällen kam es in der Folge zu einem tatsächlichen Verkauf der Büchersammlungen sowie auch nur zu Tätigkeiten zu dessen Vorbereitung - wie den Angeklagten V(…) und I(…) sowie dem gesondert Verfolgten H(…) jeweils von Anfang an bewusst und von diesen auch gewollt war – nicht. Randnummer 90 Die - jeweils voll schuldfähigen - Angeklagten waren sich bei allen Taten jeweils der Unwahrheit der vorgespiegelten Tatsachen, des hierdurch bei den Geschädigten hervorgerufenen Irrtums, der irrtumsbedingt erfolgten Vermögensverfügung und des insoweit verursachten Vermögensschadens bewusst und wollten diese auch; sie handelten jeweils mit Bereicherungsabsicht und im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit des angestrebten Vermögensvorteils und waren sich jeweils der Gewerbsmäßigkeit und - in den festgestellten Fällen ab Ziffern II. 12. - der Bandenmäßigkeit ihres Handelns bewusst. Randnummer 91 Der Angeklagte I(…) erlangte aus den Taten einen Betrag in Höhe von 14.123,60 €, welcher der an ihn geflossenen Vergütung in Höhe von 10% aus dem Betrag von 141.236,00 € - der sich aus den festgestellten, ihm zur Last gelegten Taten ergibt - entspricht. Randnummer 92 Der Angeklagte V(…) erlangte aus den festgestellten, ihm zur Last gelegten Taten einen Betrag in Höhe von 447.040,00 €, insoweit gesamtschuldnerisch haftend mit dem gesondert Verfolgten H(…) in Höhe von 130.576,00 €. Randnummer 93 Der Angeklagte I(…) überwies vom Konto mit der IBAN DE24 1001 0010 0073 9681 49 durch drei Überweisungen insgesamt 84.699,67 €, und zwar am 29.11.2023 in Höhe von 30.000,00 €, am 30.11.2023 in Höhe von 28.500,00 € und am 05.12.2023 in Höhe von 26.199,67 €, auf das Konto der M(…)GmbH mit der IBAN DE18 7002 0270 0040 1278 44. Randnummer 94 Diese Beträge resultieren unmittelbar aus den vorangegangenen Zahlungen der Geschädigten S(…) und B(…) N(…) (3.950,00 € am 07.11.2023, Fall II. 13.), H(…) G(…) S(…) (949,00 € und 8.500,00 € vom 13.11.2023, Fall II. 17.), P(…) L(…) (4.326,00 € am 13.11.2023, Fall II. 16.), B(…) und B(…) W(…) (9.722,00 € am 13.11.2023, Fall II. 14.), B(…) und V(…) A(…) (8.999,00 € am 15.11.2023, Fall II. 15.), H(…) G(…) S(…) (9.499,00 € am 15.11.2023, Fall II. 17.), B(…) und V(…) A(…) (8.999,00 € am 17.11.2023, Fall II. 15.), J(…) L(…) (5.000,00 € am 17.11.2023, Fall II. 16.), B(…) und V(…) A(…) (5.004,00 € am 20.11.2023, Fall II. 15.), I(…) G(…)-E(…) (10.000,00 € am 20.11.2023, Fall II. 18.), J(…) L(…) (2 x 5.000,00 € jeweils am 20.11.2023, Fall II. 16.), B(…) und V(…) A(…) (8.999,00 € am 23.11.2023, Fall II. 15.), B(…) und V(…) A(…) (8.999,00 € am 24.11.2023, Fall II. 15.), J(…) und K(…) K(…) (13.860,00 € vom 27.11.2023, Fall II. 21.) und C(…) H(…) (4.000,00 € am 28.11.2023, Fall II. 19.) auf das Konto der B(…)GmbH mit der IBAN DE24 1001 0010 0073 9681 49. Die Erbringung zu vergütender Arbeits- und anderer Leistungen durch die M(…) GmbH - eine Baufirma - für die B(…) GmbH lag diesen Zahlungen jeweils nicht zugrunde III. 1. Randnummer 95 Die Feststellungen der Kammer zum Lebenslauf, zu den persönlichen Verhältnissen sowie den nicht gegebenen strafrechtlichen Vorahndungen der beiden Angeklagten beruhen auf deren glaubhaften Angaben in der Hauptverhandlung sowie auf der Verlesung der beiden Bundeszentralregisterauszüge vom 30.01.2025. 2. Randnummer 96 Die Feststellungen der Kammer zur Sache beruhen im Wesentlichen auf den Einlassungen der beiden Angeklagten sowie den nachfolgend im Einzelnen dargestellten Beweismitteln. Randnummer 97 2.1. (Einlassung I (…) ) Randnummer 98 Der Angeklagte I (…) der sich im Ermittlungsverfahren zuvor zur Sache nicht eingelassen hatte, hat über seine Verteidiger die nachfolgende schriftliche Erklärung abgegeben, diese als vollinhaltlich richtig bestätigt und - Nachfragen der Verfahrensbeteiligten ausdrücklich zulassend - sich insoweit wie folgt eingelassen: Randnummer 99 "Einlassung: Randnummer 100 Zu denen Taten, die mir zur Last gelegt werden, möchte ich mich im Folgenden gerne äußern. Randnummer 101 Die Tatvorwürfe treffen, soweit sie noch Gegenstand des Verfahrens sind, zu. Herr V (…) , den ich schon davor kannte, kam nach meiner Erinnerung im März 2023 auf mich zu. Er wollte sich mit seinem Bekannten H (…) im Bereich der "Faksimile"-Verkäufe selbstständig machen. Das sind originalgetreue Nachbildungen historischer Bücher, die zu hohen Preisen verkauft werden. Zuvor war er meiner Kenntnis nach in diesem Bereich nur als Handelsvertreter für andere tätig gewesen. Er fragte mich, ob ich die beiden bei der dafür nötigen Infrastruktur, sprich etwa Firmengründung und Kontenverwaltung, unterstützen könne. Ich stimmte zu. Die Vergütung sollte nach meiner Erinnerung in etwa 10 % der durch die Kunden überwiesenen Gelder betragen. Ich habe - in Absprache mit den Herren V (…) und H (…) - dann Ende März 2023 die B (…) GmbH gegründet. Bei der Gründung firmierte die Gesellschaft noch unter dem Namen "A (…) GmbH". Als Geschäftsführer habe ich Herr M (…) J (…) eingesetzt. Das ist ein Litauer, den ich über Kontakte kenne. Beim Notartermin war ich dabei und habe als Übersetzter fungiert. Firmenadresse war die Q (…) straße (…) in B (…) . Ein Teil des Grundstücks gehört meiner Ehefrau. Sie hat mit den Geschäften aber gar nichts zu tun. Ich habe diese Adresse nur gewählt, damit ich dort die Post abholen kann. Im Frühsommer 2023 habe ich mit Herrn J (…) auch ein Konto bei der Postbank eröffnet. Dabei handelt es sich um das verfahrensgegenständliche Konto mit der IBAN DE24 1001 0010 0073 9681 49. Die Bankkarten wurden mir zugeschickt, ich hatte auch Zugang zum Online-Banking. Später, schon im September 2023, habe ich auf die B (…) GmbH auch ein Konto bei der R (…) -Bank eröffnet (LT16 3250 0750 1848 0678). Auch darauf hatte ich Zugriff. Ab September 2023 wurde die B (…) GmbH dann auch gegenüber den Kunden tätig. Um die Termine mit den Kunden hat sich meiner Kenntnis nach hauptsächlich Herr V (…) gekümmert. Wie insoweit die genaue Arbeitsaufteilung der weiteren Beteiligten aussah, kann ich nicht sagen. Ich habe zumeist mit Herrn V (…) Kontakt gehabt. Daher weiß ich auch nicht im Detail, welche Vertreter noch für die B (…) GmbH tätig waren und unter welchem Pseudonym diese auftraten. Dies war für meine Tätigkeit nicht relevant. Ich habe mich hauptsächlich mit der Kontenverwaltung befasst. Dies bedeutet, ich habe immer geschaut, ob Gelder von Kunden auf den Konten der B (…) GmbH, auf die ich Zugriff hatte, eingingen und diese dann weitergeleitet. Ich habe nach meiner Erinnerung fast täglich mit Herrn V (…) telefoniert. Er fragte mich, ob ein bestimmter Betrag von einem bestimmten Kunden eingegangen ist. Ich habe dann das Online-Banking gecheckt. Weiter hat er und teilweise auch andere Vertreter mir — per Telegram-Chat oder auf die E-Mail-Adresse der B (…) GmbH, zu der ich Zugang hatte — die Bestellformulare geschickt, die die Kunden bei den Vertreterbesuchen unterzeichnet hatten. Passend zu diesen Bestellformularen habe ich dann entsprechende Rechnungen für die Kunden erstellt oder die bestellten Faksimiles verschickt. Nach meiner Erinnerung waren das noch Restbestände, die Herr V (…) aus seiner vorherigen Tätigkeit hatte. Wir mussten für die B (…) GmbH jedenfalls keine neuen Bücher bestellen. Mit Herrn V (…) habe ich auch die Weiterleitung der eingegangenen Gelder besprochen. Größtenteils gingen sie an die M (…) GmbH. Von dort wurden sie dann weiterverteilt. Damit war ich aber nicht näher befasst. Die M (…) GmbH war nach meiner Erinnerung ein Kontakt aus dem Umfeld von Herrn V (…) . Ich habe, wie vereinbart, 10% der eingegangenen Gelder erhalten. Dies lief über Überweisungen vom Konto der B (…) GmbH an den Geschäftsführer J (…) , wobei er einen Teil der Gelder für seine Tätigkeit als Geschäftsführer behalten durfte. Das waren vielleicht 1.000 € bis 2.000 € im Monat. Der in der Anklageschrift genannte Betrag von ca. 15.000 €, die mir zugeflossen sein sollen, dürfte hinkommen. Insgesamt war die B (…) GmbH wirtschaftlich wohl weniger erfolgreich als von uns erhofft. Entsprechend meines geschilderten Aufgabenfeldes war ich bei allen der mir vorgeworfenen Taten naturgemäß nicht selbst vor Ort. Den genauen Inhalt der Verkaufsgespräche zwischen Kunden und Vertretern kannte ich daher nicht. Ich weiß aber, dass es sich bei den Kunden um zumeist ältere Personen handelte, die schon in den 90er Jahren Büchersammlungen bei Vertretern von Bertelsmann gekauft hatten. Mir war in allen diesen Fällen auch zumindest dem Grunde nach bewusst, dass den Kunden die Existenz eines angeblichen — tatsächlich aber nicht existierenden - Kaufinteressenten für ihre Sammlungen vorgespiegelt wurde und die Kunden damit zur Bestellung weiterer Bücher oder, wie in den überwiegenden Fällen, der Zahlung einer Kaution oder Vermittlungsgebühr verleitet wurden. Mir war ebenfalls bewusst, dass es nicht zu dem von den Kunden angestrebten lukrativen Verkauf der Buchsammlung kommen würde und mithin den Kunden für ihre - in Erwartung dieses konkret in Aussicht gestellten Verkaufs geleisteten - Zahlungen keine adäquate Gegenleistung zufließen wird. Mein Tatbeitrag bestand in diesen Fällen im Wesentlichen darin, dass ich die Zahlungseingänge der Kunden auf den von mir eingerichteten und kontrollierten Konten überwachte und diese Herrn V (…) mitteilte. Auf diese Weise war ich über alle Fälle im Bilde. In einigen Fällen übersandte ich den Kunden auch eine Rechnung (vgl. Etwa Fall 17) oder die Randnummer 102 Vermeintlich bestellten Bücher (vgl. Etwa Fälle 25 oder 28). Meine Taten bereue ich sehr. Mir war auch schon im Tatzeitraum bewusst, dass wir etwas Unrechtes tun. Ich konnte das aber immer ganz gut wegschieben, weil ich eben selbst nicht vor Ort war und die Kunden selbst nicht erlebt habe. Durch die Aktenlektüre in der Haft wurde mir dann aber erstmals so wirklich klar, wie viel die Kunden, die ja oft schon älter waren, verloren haben — sowohl an Geld als auch insbesondere an Vertrauen. Dies tut mir sehr leid und dafür möchte ich die Verantwortung übernehmen. Die Untersuchungshaft, die jetzt seit über 13 Monaten andauert, war ein ziemlicher Einschnitt für mich. Ich bin Mitte 50 und war zuvor weder in Haft noch stand ich überhaupt mal vor Gericht. Am schwierigsten war für mich, dass ich von meiner Familie getrennt war. Mit meiner Ehefrau bin ich seit 25 Jahren zusammen und seit über 20 Jahren verheiratet. Bei meiner Mutter, Jahrgang 1948, ist der Status der Schwerbehinderung festgestellt. Bis zu meiner Verhaftung habe ich sie täglich gepflegt. Umso schwieriger war es für mich, dass ich mich nicht um sie kümmern konnte. Ihr Zustand hat sich im letzten Jahr massiv verschlechtert. Wenn ich aus der Haft entlassen werde, will ich daher für meine Familie da sein. Ich freue mich auf meine Töchter und mein Enkelkind. Im "Buchgeschäft" oder sonst irgendwie im Vertrieb werde ich nicht mehr tätig sein. Ich werde stattdessen in der Firma meines Cousins in P (…) arbeiten. Das ist schon abgesprochen. Die Firma vermietet Mobiliar, Gläser, Geschirr und Besteck für Großveranstaltungen. ..." Randnummer 103 2.2. (Einlassung V (…) ) Randnummer 104 Der Angeklagte V (…)der sich im Verfahren zuvor zur Sache nicht eingelassen hatte, hat über seine Verteidiger die nachfolgende Erklärung abgegeben, diese als vollinhaltlich richtig bestätigt und sich - Nachfragen der Verfahrensbeteiligten ausdrücklich zulassend - insoweit wie folgt eingelassen: Randnummer 105 "Einlassung des Angeklagten J (…) V (…) Randnummer 106 Ich weiß, warum ich hier bin und was mir die Staatsanwaltschaft vorwirft. Ich möchte hier ein umfassendes Geständnis, bezüglich aller Taten die mir die Staatsanwaltschaft Gera in der Anklageschrift vom 17.10.2024 zur Last legt, ablegen. Mein Name ist J (…) V (…) . Ich bin am 11.06.1995 in B (…) geboren worden. Zu meinen persönlichen Verhältnissen bin ich bereit dem Gericht alle Fragen zu beantworten. Es ist fällt mir einerseits schwer, ist mir andererseits aber auch besonders wichtig, hier heute "reinen Tisch" zu machen. Schwer fällt es mir vor allem, weil alle mit anhören müssen, was ich in den vergangenen Jahren für Straftaten begangen habe und das Ganze dann auch wieder in der Presse berichtet wird und mein ganzer Freundes- und Familienkreis davon erfährt. Bereits nach dem Prozessauftakt war mein Gesicht unverpixelt im Fernsehen zu sehen und bei meinem Vornamen der dazu genannt wurde, wusste natürlich jeder gleich Bescheid, dass ich der Angeklagte bin. Andererseits ist es mir jedoch auch sehr wichtig zu zeigen, dass ich dazu stehe und etwas verändern will. Zu den Taten, die mir die Staatsanwaltschaft vorwirft, kann ich folgendes sagen: Es ist zutreffend, dass ich ab April 2021 den Entschluss gefasst habe, fortwährend Betrugstaten zu begehen. Die Masche war immer ähnlich, auch wenn es bei einigen Taten kleinere Abweichungen gab. So wurden teilweise immer andere falsche Namen verwendet oder verschiedene Legenden erzählt. Die Grundidee, die ich mir nicht ausgedacht hatte, war, dass durch den Verkauf von Faksimiles eine erhebliche dauerhafte Einnahmequelle geschaffen werden sollte. Es war geplant, Menschen, die in der Vergangenheit, also in der 90er Jahren, Büchersammlungen der Firma B (…) gekauft hatten, zu kontaktieren, und diesen vorzutäuschen, dass es einen tatsächlich nicht existenten solventen Kaufinteressenten für die Büchersammlung geben würde. Für die Kontaktierung der vermeintlich interessierten und tatsächlich nicht existenten Käufer und die Geschäftsabwicklung wurden sodann erhebliche Kautionen oder sonstige Honorare aufgerufen. Teilweise wurden auch überteuerte Ergänzungsbände für eine vermeintlich erforderliche Vervollständigung der Sammlung angeboten und teilweise auch verkauft. Die meisten Opfer waren im fortgeschrittenen Rentenalter. Die Informationen aus der B (…) Datenbank wurden mir jeweils zur Verfügung gestellt. Ich bin als Vertriebsperson für verschiedene Firmen - so die G (…) V (…) und K (…) D (…) aufgetreten. Mir war stets bewusst, dass es tatsächlich in keinem der Fälle zu einem tatsächlichen lukrativen Verkauf der Büchersammlungen kommen konnte und auch nie gekommen ist. Randnummer 107 6. Am 21.09.2022 trat ich als ein Herr G (…) für die K (…) D (…) auf und täuschte ich der Familie G (…) aus B (…) einen solventen Käufer aus der S (…) vor, der die Sammlung für 214.000,- € erwerben würde. Hierfür wurde für die Vermittlung ein Betrag von 28.424,- € an Gebühren vereinbart. Die Summe wurde durch Darlehen finanziert. Das Geld wurde durch Überweisung gezahlt. Ein Verkauf der Sammlung erfolgte nie. Randnummer 108 7. Am 05.10.2022 war ich bei der geschädigten Familie L (…) in H (…) als "Herr J (…) G (…) " auf. Wiederum wurde ein interessierter Käufer aus der S (…) vorgegaukelt, der für die Büchersammlung 467.000,- € zahlen würde. Diesmal wurde ein Honorar von 89.000,- € vereinbart. Das Geld wurde durch Überweisung in mehreren Tranchen gezahlt. Ein Verkauf der Sammlung erfolgte nie. Randnummer 109 8. Am 14.10.2022 trat ich bei der geschädigten Familie M (…) in A (…) für die Firma "K (…) " als ein Herr G (…) auf. Ich täuschte 3 Kaufinteressenten und einen Verkauf für 117.000,- € vor. Eine vermeintlich als Sicherheit zu leistende Kaution in Höhe von 20.000,- € wurde über ein Darlehen finanziert und überwiesen. Ein Verkauf der Sammlung erfolgte im Anschluss nicht Randnummer 110 9. Zwischen dem 14.10. - 27.10.2022 kontaktierte ich die Familie W (…) als ein "Herr W (…) "" für die "K (…) ‘" und täuschte ein Kaufangebot über 147.000,- € vor. Die für die Aufwendungen vereinbarten 5.000,- € wurden gezahlt und überwiesen. Die Sammlung wurde niemals verkauft. Randnummer 111 10. Am 18.10.2022 suchte ich die Geschädigten G (…) (siehe 6.) erneut auf. Ich täuschte vor, dass weitere 21.500,- € für die Vermittlung zu zahlen seien. Dieses Geld wurde durch Überweisung gezahlt. Wiederum kam es zu keinem Verkauf. Randnummer 112 11. Am 09.11.2022 erschien ich nochmals bei Familie M (…) (siehe 8.) und spiegelte 3 neue Kaufinteressenten aus dem Ausland vor. Es wurde ein fingierter Kaufvertrag über 230.043,86 € vorgelegt und eine Provision über 80.000,- € vereinbart. Zunächst wurden 10.000,- € bezahlt und überwiesen. Ein weiteres Darlehen wurde seitens der Bank abgelehnt. Im Anschluss wurden auf Aufforderung jedoch weitere 3.300,- € überwiesen. Die Sammlung selbst, was auch nie beabsichtigt war, wurde nie verkauft. Randnummer 113 12. Am 26.01.2023 besuchte ich erneut die Familie L (…) (siehe 7.). Es wurde vorgetäuscht, dass für den Verkauf der Sammlung 5 Bücher fehlen würden. Für 50.320,- € wurden sodann die Werke "Apokalypse Yates Thompson 10", Cronicas de Lucca de Giovanni Sercambi", " Atlas de Diego Homen" und "Geradus Mercator Atlas‘" sowie "Salterio Chludov" verkauft. Das Geld wurde in Teilbeträgen durch Überweisung gezahlt. Die Sammlung selbst, was auch nie beabsichtigt war, wurde nie verkauft. Randnummer 114 13. Am 09.02.2023 war ich nochmal bei den Geschädigten G (…) (siehe 6 und 10.) und vereinbarte weitere 20.000,- € für eine vermeintlich erforderliche Bewertung der Bücher zum erfolgreichen Verkauf. Das Geld wurde durch Überweisung gezahlt. Ein Verkauf fand wiederum nicht statt. Randnummer 115 14. Am 24.02.2023 trat ich als ein "Herr G (…) " bei der geschädigten Familie G (…) in B (…) auf und täuschte einen potentiellen Verkauf für 149.576,- € vor. Es wurde die Zahlung von 42.000,- € für ein "Vertriebspaket" namens "Lichtenstein" vereinbart. Das Geld wurde durch Überweisung in 2 Raten gezahlt. Ein Verkauf der Sammlung erfolgte nie. Randnummer 116 15. Am 10.03.2023 besuchte ich als "Herr J (…) G (…) " die Familie M (…) in P (…) . Es wurde für den Verkauf der Sammlung ein Honorar in Höhe von 3.500,- € vereinbart und durch Überweisung gezahlt. Ein Verkauf fand wiederum nicht statt. Randnummer 117 16. Am 25.04.2023 trat ich bei der geschädigten Familie W (…) in B (…) als ein "Herr G (…) " auf. Ein vermeintlicher Kaufinteressent zum Verkaufspreis von 170.000,- € wurde durch mich vorgegaukelt. Es wurde ein Betrag in Höhe von 23.231,- € für das "Lichtensteiner Paket" für die Vermittlung vereinbart. 2 Bücher wurden zur Entfernung der Personalisierung mitgenommen. Die Provision wurde in 2 Raten bezahlt. Die Sammlung jedoch, wie von Anfang an beabsichtigt, nie verkauft. Randnummer 118 Ab September 2023 habe ich mit Herrn I (…) und einem hier nicht angeklagten Mittäter beschlossen, zukünftig dauerhaft zu dritt weiterhin nach dem bereits geschilderten "modus operandi" Betrugsstraftaten zum Nachteil größtenteils betagter Menschen zu begehen. Als juristische Basis gründeten wir die B (…) GmbH und eröffneten entsprechende Geschäftskonten, Der gesondert Verfolgte Mittäter und ich traten als Büchervertreter auf, während Herr I (…) - wohl auch für andere Vertreter - im Hintergrund die Geschäftsaktivitäten organisierte und verwaltete. Die Geschädigten die wir besuchten waren Kontakte, die wir noch aus unserer vorherigen Tätigkeit kannten. Das die Polizei ab diesem Zeitpunkt jeden unserer Schritte verfolgte, uns observierte und unsere Telefone abhörte war uns nicht bewusst. Ich wünschte, die Polizei hätte uns früher gestoppt und nicht die ganze Zeit zugesehen, dann wäre den Geschädigten erspart geblieben, was sich in den darauf folgenden Wochen ereignete. Das ändert natürlich nichts daran, dass ich auch hierfür Verantwortung übernehmen muss. Randnummer 119 17. Am 30.09.2023 habe ich die geschädigte Familie L (…) in B (…) aufgesucht und mich als ein "Herr L (…) " ausgegeben. Wieder habe ich einen vermeintlich existenten Kaufinteressenten und ein Angebot über 70.000,- € vorgetäuscht. Ich verkaufte das Buch "Rene d’Anjou" für 9.250,- € als vermeintlich für den Verkauf erforderliche Ergänzung der Sammlung. Der Kaufpreis sollte über ein Darlehen finanziert werden. Zunächst sollte das Geld auf ein deutsches Geschäftskonto gezahlt werden. Im Dezember 2023 änderte ich die Kontoverbindung und gab als Zielkonto ein litauisches Revolut Konto. Hierdurch wurde die Geschädigte misstrauisch und überwies das Geld nicht. Randnummer 120 18. Am 01.11.2023 erschien mein Mittäter bei der Familie N (…) in Z (…) und gab sich als "Herr M (…) W (…) " aus. Es wurde ein S (…) Kaufinteressent vorgegaukelt, der die Sammlung für 124.000,- € kaufen würde. Die vereinbarte Provision in Höhe von 3.950,- € wurde bezahlt und überwiesen. Tatsächlich wurde die Sammlung, was auch nie beabsichtigt war, nie verkauft. Randnummer 121 19. Am 07.11.2023 telefonierte ich mit dem Geschädigten W (…) (siehe Fälle 4 und 9). Diesmal stellte ich mich als ein "Herr G (…) " vor. Ich kündigte den vermeintlichen Verkauf der sammlung im Januar 2024 an und rief zuvor noch zu begleichende Anwaltsgebühren und Gutachterkosten in Höhe von 9.722,- € auf. Dieses Geld wurde durch Überweisung bezahlt. Die Sammlung wurde - wie geplant - nie verkauft. Es gab keinen potentiellen Käufer. Randnummer 122 20. Am 08.11.2023 erschien mein Mittäter, welcher sich als "Herr L (…) " ausgab, bei den Geschädigten A (…) in B (…) . Diesen wurde ein lukrativer Verkauf der Büchersammlung vorgetäuscht. Zur erforderlichen Vervollständigung der Sammlung wurde das Buch "Rene d’Anjou" für 41.000,- € verkauft. Die Finanzierung des Kaufpreises erfolgte durch 2 Darlehen. Die Zahlung erfolgte durch Überweisung. Randnummer 123 21. Am 11.11.2023 besuchte ich als ein "Herr G (…) " die Geschädigten L (…) in M (…) . Randnummer 124 Diesen suggerierte ich einen Kaufinteressenten und ein Kaufangebot für die Büchersammlung über 136.000,- €. Als Provision wurde ein Betrag in Höhe von 19.326,- € vereinbart. Die Finanzierung erfolgte durch ein Darlehen. Das Geld wurde durch Überweisung gezahlt. Ein Verkauf der Sammlung erfolgte nie und war auch nie beabsichtigt. Randnummer 125 22. Am selben Tag besuchte ich die Familie S (…) in N (…) . Dieser wurde ein Kaufangebot über 136.000,- € vorgetäuscht. Nachdem die Geschädigten auf noch offene Forderungen, insbesondere offene Verzugszinsen, aus einem anderen Bücherkauf verwiesen, bot ich den Erlass der Verzugszinsen bei sofortiger Zahlung der gesamten Restforderung an. Zur Untermauerung der Seriosität dieses Angebotes täuschte ich ein Telefonat mit dem Chef der Firma B (…) GmbH vor. In diesem fingierten Gespräch täuschte ich den vereinbarten Erlass von offenen Verzugszinsen vor. Die Restforderung in Höhe von 9.449,- € wurde auf das Konto der B (…) GmbH überwiesen, nachdem ich die Geschädigte persönlich zur Bank begleitet hatte. Randnummer 126 23. Am 16.11.2023 erschien mein Mittäter als ein "Herr S (…) L (…) " bei den Geschädigten E (…) in B (…) . Er legte 3 fingierte Kaufangebote zwischen 33.000,- € bis zu 42.000,- € vor. Die Geschädigten entschieden sich für das höchste Angebot. Sodann wurde eine Kaution in Höhe von 10.000,- € vereinbart. Die Finanzierung erfolgte durch einen Darlehensvertrag bei der Sparkasse und die Zahlung durch Überweisung. Tatsächlich gab es nie ein Kaufangebot und ein Verkauf fand nie statt. Randnummer 127 24. Am 16.11.2023 erschien unser Mittäter als "Herr L (…) " bei den Geschädigten H (…) im B (…) . Es wurden wiederum 3 Kaufangebote vorgetäuscht. Die Geschädigten entschieden sich für das höchste in Höhe von 45.000,- €. Es wurde eine Kaution in Höhe von 4.000,- € und der Kauf des Buches "Rene d’Anjou" vereinbart. Die Zahlung erfolgte durch Überweisung. Eine Begutachtung der Bücher fand nie statt. Ein Verkauf kam, wie beabsichtigt, nie zustande. Randnummer 128 25. Am 17.11.2023 erschien unser Mittäter bei den Geschädigten Dr. S (…) in B (…) . Es wurde ein möglicher Verkauf der Büchersammlung für 16.000,- € vorgetäuscht. Der vermeintlich erforderliche Ankauf eines Ergänzungsbuches namens "Giovanni Sercambi"" für 500,- € wurde vereinbart. Später wurde entgegen der Vereinbarung der Kaufpreis auf dem Vertrag zu 12.800,- € geändert. Da das vereinbarte Buch nicht mehr vorrätig war, wurden den Geschädigten 2 Exemplare des Buches "Rene d’Anjou" zugesendet. Dieser wurde hierdurch misstrauisch und schickte die Bücher zurück. Randnummer 129 26. Am 22.11.2023 erschien ich mit unserem Mittäter bei den Geschädigten K (…) in G (…) . Wir täuschten einen möglichen Verkauf der Sammlung bis zum 18.01.2024 für 150.000,- € vor. Es wurde der Ankauf des Buches "Pontificium Vaticinia" vereinbart und eine "Betrugspräventionsgebühr" berechnet. Die vereinbarten 13.860,- € wurde durch Überweisung gezahlt. Ein tatsächlicher Verkauf war nie beabsichtigt und erfolgte auch nicht. Randnummer 130 27. Am 30.11.2023 gab ich mich bei den Geschädigten S (…) in L (…) als ein "Herr S (…) O (…) J (…) " von der B (…) GmbH aus. Ich täuschte einen möglichen Verkauf der Büchersammlung für 100.000,- € vor. Es wurden 5.000,- € Kaution vereinbart, die zurückgezahlt werden sollten, wenn binnen 12 Monaten kein Verkauf erfolgt sei. Die Bezahlung erfolgte durch Überweisung. Ein tatsächlicher Verkauf fand, wie beabsichtigt, nie statt. Randnummer 131 28. Im November 2023 erschien unser Mittäter als ein "Herr L (…) " bei den Geschädigten M (…) in B (…) . Es wurde ein Verkaufsangebot für die Büchersammlung über 35.000,- € vorgetäuscht. Es wurde eine Kaution über 8.890,- € vereinbart. Entgegen der Absprache wurde sodann ein Verkaufsformular für zwei Ausgaben des Buches "Giovanni Servambi" für 8.890,- € vorgelegt und unterzeichnet. Die Zahlung erfolgte durch Überweisung. Ein tatsächlicher Sammlungsverkauf war nie beabsichtigt und erfolgte nie. Randnummer 132 29. Im Dezember 2023 besuchte ich als ein "Herr S (…) O (…) J (…) ‘" die Geschädigten K (…) in B (…) . Die Geschädigten hatten bereits zuvor Strafanzeige erstattet. Ich bot vermeintliche anwaltliche Unterstützung an, um die Schäden in Höhe von 120.000,- € geltend zu machen. Es wurden 10.000,- € an Anwaltsgebühren aufgerufen. Da eine Auslandsüberweisung auf das litauische Konto abgelehnt wurde, nahm ich mehrere Dosen mit Münzen (insgesamt 1.919,- €) und weitere 1.200,- € in Papiergeldform entgegen. Tatsächliche anwaltliche Unterstützung war nie beabsichtigt. Randnummer 133 30. Am 11.12.2023 kontaktierte unser Mittäter telefonisch die Geschädigten G (…) aus W (…) und täuschte als "Herr M (…) v (…) M (…) " ein Kaufangebot über 22.000,- € für die Sammlung vor. Die Vertragsunterlagen wurden postalisch zugesendet. Die Überweisung einer Provision in Höhe von 1.600,- € erfolgte auf das litauische Konto. Ein Verkauf der Sammlung war tatsächlich nie beabsichtigt. Randnummer 134 31. Am 11.12.2023 erschien ich mit zwei Mittätern bei den Geschädigten S (…) in B (…) . Es wurde ein Verkaufsangebot für die Sammlung über 160.000,- € vorgetäuscht. Ein vermeintlich erforderliches Zertifikat über 2.000,- € wurde vereinbart und die Zahlung erfolgte auf das litauische Konto. Tatsächlich gab es nie einen Kaufinteressenten. 32. Am 19.12.2023 erschien unser Mittäter bei den Geschädigten G (…) ın M (…) . Es wurde vermeintliche Unterstützung bei der Suche nach einem Kaufinteressenten für die Sammlung vorgetäuscht. Eine hierfür vereinbarte Gebühr von 1.940,- € wurde auf das litauische Konto überwiesen. Randnummer 135 33. Am 19.12.2023 erschien ich als "S (…) J (…) " bei den Geschädigten S (…) n in S (…) . Es wurde mögliche Hilfe bei der Regulierung offener Forderungen der V (…) GmbH vorgegaukelt und ein Telefonat mit einem vermeintlichen Mitarbeiter der V (…) fingiert. Im Ergebnis wurde eine günstige Vereinbarung vorgetäuscht. Die sofortige Zahlung von 7.500,- € würde die Angelegenheit regeln. Ich füllte einen Überweisungsträger für das litauische Konto aus. Die tatsächliche Ausführung der Überweisung scheiterte durch das Eingreifen von Polizeibeamten. Randnummer 136 34. Am selben Tag besuchte ich wieder als "Herr S (…) O (…) J (…) " die Geschädigten B (…) in T (…) . Ich täuschte ein Kaufangebot für die Büchersammlung über 140.000,- € vor. Nach Vertragsunterzeichnung täuschte ich das vermeintliche Fehlen eines weiteren Buches und versuchte dieses für 16.000,- € zu verkaufen. Dies wurde abgelehnt. In einem späteren Telefonat forderte ich eine vermeintlich erforderliche Kaution über 7.000,- € ein. Auch dies wurde abgelehnt. Ein Verkauf der Sammlung war nie beabsichtigt. Randnummer 137 35. Am 19.12.2023 besuchte ich als ein "Herr J (…) " die Geschädigte H (…) in P (…) . Ich spiegelte ein Kaufangebot über 50.000,- € für die Büchersammlung vor. Als vermeintlich erforderliche Kaution ließ ich mir 1.000,- € in bar übergeben. Ein Kaufangebot lag tatsächlich nie vor. Randnummer 138 36. Am 19.12.2023 suchte ich als "Herr J (…) " die Geschädigten N (…) in Z (…) auf. Ich täuschte ein Kaufangebot über 140.000,- - 180.000,- € vor. Für die Registrierung der Sammlung wurden 10.000,- € als Sicherheit vereinbart. Da die Geschädigten nicht zahlen konnten, drohte ich mit der Sperrung des Kontos und forderte die Herausgabe der Kreditkarte nebst PIN. Die Karte wurde mir übergeben und ich hob mit dieser 1.000,- € an einem Bankautomaten in A (…) ab. Die Karte habe ich nie zurückgegeben. Randnummer 139 37. Am 10.01.2024 erschien unser Mittäter als "Herr S (…) " bei den Geschädigten M (…) in P (…) und täuschte einen potentiellen S (…) Käufer für die Büchersammlung und ein Angebot über 63.230,- € vor. Eine Vermittlungsgebühr von 35 % wurde vereinbart, sollte jedoch nach Vertragsschluss wieder zurückerstattet werden. Zur Vertrauensbildung täuschten wir gemeinsam ein firmeninternes Telefonat vor, in welchem die Möglichkeit der Vorkasse seitens der Firma erörtert wurde. Sodann wurde ein Kreditantrag bei der D (…) Bank unterzeichnet, aber im Ergebnis nie eingereicht. Auch die Vermittlungsgebühr wurde nie gezahlt. Einen Kaufinteressenten gab es nie. Randnummer 140 Danach habe ich mit diesen Betrugstaten aufgehört und hatte bereits mit einer neuen legalen Arbeit als Angestellter begonnen - weil ich mich aus meinem kriminellen Leben und dem damit verbundenen Stress lösen wollte. Dies war leider zu spät, da ich wenige Wochen später am 27.02.2024 festgenommen wurde. Bis heute leide ich in der heimatfernen U-Haft - auch wegen der harten Kontaktbeschränkungen mit meiner Familie und meiner Partnerin - sehr. Von einem Tag auf den anderen keinerlei Kontakt mehr mit meiner Familie. Jeden Tag bis zu 23 Stunden in einer Zelle. Weihnachten und Silvester hinter Gittern. Vorher war ich noch nie in Untersuchungshaft. Gerade als asiatisch aussehender Mensch ist es in Hohenleuben sehr schwer. Aber natürlich habe ich mir das selbst eingebrockt. Die Zeit habe ich genutzt, um über mein kriminelles Leben nachzudenken. Insbesondere darüber, was ich den vielen Geschädigten angetan, aber natürlich auch darüber, was ich mir selbst eingebrockt habe. Ich bereue meine Taten - insbesondere weil es sich meistens um ältere Geschädigte handelt, schäme ich mich besonders - und möchte meine gerechte Strafe erhalten. Ich hoffe, dass mir mal eine Chance geben wird, zu beweisen, dass ich nicht nur hier im Gerichtssaal umfassend geständig und bereit mein Leben zu ändern bin. Ich habe bereits konkret eine neue Arbeit in Aussicht und werde in Zukunft kleinere, aber "legale Brötchen‘" backen. Mit den Schulden aus diesem Verfahren werde ich wohl den Rest meines Lebens beschäftigt sein. Dem vor mir liegenden Strafvollzug werde ich mich stellen — wo soll ich denn auch hin als geborener B (…) . Meine ganze Familie und meine Freundin leben hier. Hier gehöre ich hin. Alle denkbaren Auflagen des Gerichts werde ich gewissenhaft erfüllen. Es tut mir unendlich leid, was ich gemacht habe. ... " Randnummer 141 Die geständigen Einlassungen der beiden Angeklagten sind jeweils glaubhaft. Die Kammer hat keine Zweifel an der Richtigkeit der von den Angeklagten abgegebenen Geständnisse. Es war bereits nicht ersichtlich, warum sich beide Angeklagten zu Unrecht und noch dazu inhaltlich im Wesentlichen übereinstimmend selbst hätten belasten sollen. Randnummer 142 Dabei verkennt die Kammer nicht, dass die geständigen Einlassungen der beiden Angeklagten auf einer zustande gekommenen Verständigung gemäß § 257 c StPO beruhten. Hierdurch sind die Angaben der beiden Angeklagten einer besonders kritischen Wertung zu unterwerfen sind, da die Angeklagten deshalb möglicherweise geneigt waren, aus prozesstaktischen Erwägungen zur Erzielung einer möglichst geringen Strafe auch Taten oder Tatbeiträge zuzugeben, die sie tatsächlich nicht begangen hatten. Dem stand jedoch entgegen, dass beide Angeklagten jeweils differenzierte Angaben zu den einzelnen Tatgeschehen machten. Insoweit entstand in der Hauptverhandlung der Eindruck, dass die Angeklagten bemüht waren, ihre jeweiligen Tatbeiträge jeweils ihrer Erinnerung entsprechend zu bekunden; beide Angeklagte machten darüber hinaus auch Angaben zur Bandenstruktur. Dies galt grundsätzlich auch für die ebenfalls im Wesentlichen übereinstimmenden Angaben der Angeklagten zu der Beteiligung des jeweils anderen Angeklagten und des gesondert Verfolgten H(…). Die Kammer ist von der Richtigkeit der geständigen Einlassungen der beiden Angeklagten überzeugt. 2.3. Randnummer 143 Die umfassend geständigen Einlassungen der Angeklagten I(…) und V(…) ließen sich zudem durch die nachfolgend angeführten, jeweils gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO verlesenen Protokolle über die Zeugenvernehmung aller oben festgestellten Geschädigten, mit Ausnahme des Geschädigten D(…) S(…), dessen Protokoll über seine Zeugenvernehmung nach § 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO verlesen wurde, sowie mit Ausnahme der Geschädigten R(…) und G(…) W(…), die in der Hauptverhandlung als Zeugen einvernommen wurden, sowie durch die sonstigen Ergebnisse der Beweisaufnahme widerspruchsfrei objektivieren und weiter ergänzen: 2.3.1. Randnummer 144 Soweit die Kammer zunächst Feststellungen zu dem Tatplan im Allgemeinen sowie dem zugrundeliegenden modus operandi des Angeklagten V (…) getroffen hat, beruhen diese insbesondere auf seiner diesbezüglichen Einlassung sowie den nachfolgend dargestellten Taten Ziffer II. 1. bis II. 12. Randnummer 145 Der Angeklagte V(…) hat sich zusammengefasst, wie oben im Detail dargestellt, zum Vorliegen eines Tatplans und dem zugrundeliegenden modus operandi dahingehend eingelassen, dass er ab April 2021 den Entschluss gefasst habe, fortwährend Betrugstaten zu begehen. Die Masche sei immer ähnlich gewesen, auch wenn es bei einigen Taten kleinere Abweichungen gegeben habe. So wurden teilweise immer andere falsche Namen verwendet oder verschiedene Legenden erzählt. Die Grundidee, die er sich nicht ausgedacht habe, sei es gewesen, dass durch den Verkauf von Faksimiles eine erhebliche dauerhaft Einnahmequelle geschaffen werden solle. Es sei geplant gewesen, Menschen, die in der Vergangenheit, also in den 90er Jahren, Büchersammlungen der Firma B(…) gekauft hätten, zu kontaktieren und diesen vorzutäuschen, dass es einen tatsächlich nicht existenten solventen Kaufinteressenten für die Büchersammlungen gegen würde. Für die Kontaktierung der vermeintlich interessierten und tatsächlich nicht existierenden Käufer und die Geschäftsabwicklungen seien sodann erhebliche Kautionen oder sonstige Honorare aufgerufen worden. Teilweise seien auch überteuerte Ergänzungsbände für eine vermeintlich erforderliche Vervollständigung der Sammlung angeboten und teilweise auch verkaufen worden. Die meisten Opfer seien im fortgeschrittenen Rentenalter gewesen. Die Informationen aus der B(…) Datenbank seien ihm jeweils zur Verfügung gestellt worden. Er sei als Vertriebsperson für verschiedene Firmen - so die G(…)und K(…) D(…) - aufgetreten. Ihm sei stets bewusst gewesen, dass es tatsächlich in keinem der Fälle zu einem tatsächlichen lukrativen Verkauf der Büchersammlungen habe kommen können und auch nicht gekommen sei. Randnummer 146 Der Angeklagte trat gegenüber den Geschädigten zur Überzeugung der Kammer mit den Pseudonymen "Herr G(…)", "Herr L(…)" und "Herr W(…)" auf. Randnummer 147 2.3.2. (Taten des Angeklagten V (…) ) Randnummer 148 (Fall 1 - ursprünglicher Fall 6 der Anklageschrift vom 17.10.2024) Randnummer 149 Ausgehend von den geständigen Angaben des Angeklagten V (…) zu diesem Tatgeschehen beruht die Überzeugungsbildung der Kammer bezüglich des unter Ziffer II. 1. dargestellten Sachverhalts insbesondere auf den Urkunden wie folgt: Protokoll der Zeugenvernehmung der H(…) R(…) K(…) G(…) vom 12.06.2024 (Fallakte 30, Bl. 9-15), Vertrag zwischen K(…) D(…) und K(…) G(…) vom 21.09.2022 (Fallakte 30, Bl. 69-70), Rechnung der K(…) D(…) vom 22.09.2022 (Fallakte 30, Bl. 16), Schreiben der B(…) Bank vom 26.09.2022 und 06.10.2022 (Fallakte 30, Bl. 18, 20) und Mitteilungsschreiben der K(…) D(…) vom 20.02.2023 (Fallakte 30, Bl. 35). Randnummer 150 Der Angeklagte V(…) hat sich zusammengefasst, wie oben im Detail dargestellt, zu diesem Tatgeschehen dahingehend eingelassen, am 21.09.2022 gegenüber der Geschädigten G(…) aus B(…) als ein Herr G(…) von der K(…) D(…) aufgetreten zu sein und dieser vorgetäuscht zu haben, dass ein solventer Käufer aus der S(…) ihre Sammlung für 214.000,-- € erwerben wolle, wobei für die Vermittlung ein Betrag von 28.424,-- € erforderlich sei, der durch die Geschädigte durch den Abschluss eines Darlehens finanziert wurde, dieser Betrag durch Überweisung der Geschädigten gezahlt, der Verkauf hingegen nie zustande gekommen sei. Randnummer 151 Diese Einlassung wird durch das in der Hauptverhandlung verlesene Protokoll der Zeugenvernehmung der H(…) R(…) K(…) G(…) durch die Polizei B(…) vom 12.06.2024 (Fallakte 30, Bl. 9-15) bestätigt. Hierbei gab die Geschädigte an, dass sie in den 90er Jahren angefangen habe Bücher zu sammeln. Nach der Wende habe sie sich mit ihrem inzwischen verstorbenen Mann eine B(…) Lexikothek angeschafft und dann immer mal wieder Bücher, die ihnen angeboten worden seien, nachgekauft. Etwa im Jahr 2015 sei bei einem Vertreterbesuch zum ersten Mal das Thema Vervollständigung einer Sammlung und ggfs. späterer Verkauf der Sammlung aufgekommen. Sie wisse jetzt nicht mehr, wer da bei ihr gewesen sei, aber man habe ihr gesagt, dass eine Sammlung einen gewissen Aufbau haben müsse, um vollständig zu sein. Sie müsse auf jeden Fall noch ein Buch kaufen, was sie dann sicher auch gemacht habe. Sie meine, da sei einer da gewesen von der Firma K(…) D(…). Sie habe da auch Unterlagen dabei. Es habe mehrere Vertreterbesuche von der Firma gegeben. Sie hätten ihr erzählt, dass ihre Sammlung verkauft werden könne und sie aber vorher noch ihre Sammlung fotografieren lassen müsse. Sie habe 20.000,00 € an die K(…) D(…) gezahlt, 2 x 10.000,00 € aus der Rechnung vom 10.02.2023 für die Begutachtung und die fotografische Aufnahme der Sammlung. Es seien ihr für die Bezahlung zwei verschiedene Konten genannt worden. Zuerst habe sie auf das Konto V. (…)GmbH, IBAN DE19 7002 0270 0036 5381 47 zahlen sollen. Aber dann sei ein Schreiben gekommen, dass sich die Kontoverbindung geändert habe und die Bankverbindung nun so laute: K(…) D(…), Dr. J(…) R(…), IBAN DE24 1001 0010 0751 1901 39. Dahin habe sie dann 2 x 10.000 € überwiesen. Es sei dann ein Termin vereinbart worden. Also der Herr G(…), mit dem sie den Vertrag gemacht habe, sei dann nochmal gekommen und habe mit einer Kamera alles fotografiert, also nicht mit dem Handy. Ein Gutachten oder die Fotos habe sie nicht erhalten. Sie müsse im Monat 426,29 € abzahlen für die von ihr im Zuge des Eingehens der Verträge mit der K(…) D(…) abgeschlossenen Kredite. Die Ausstellung der Bücher mittels der fotografischen Dokumentation und die Vermittlung an den Käufer seien - das sei ihr als Grund für die Aufnahme des sehr teuren Kredits erklärt worden - sehr aufwendig und teuer. Herr G(…) habe ihr gesagt, dass es einen Käufer in der S(…) geben würde, der ihre Sammlung kaufen würde. Es sei immer der Herr G(…) da gewesen. Er habe ihr gesagt, es gebe einen Interessenten aus der S(…). Die 214.000,00 € seien nicht ihr Wunschpreis gewesen, es sei der Preis gewesen, den der Herr G(…) ihr genannt habe. Das habe sie natürlich sehr gefreut. Der Herr G(…) habe ihr gesagt, dass die in der S(…) sehr viel Geld hätten und sehr interessiert an diesen Büchern seien. Zuerst habe es einen Vertrag für die Vermittlung gegeben, da habe sie 28.423,00 € zahlen sollen. Hierfür habe ihr Herr G(…) einen Kredit bei B(…) über 30.000,00 € vermittelt. Sie habe die Summe von B(…) überwiesen bekommen und diese anschließend weiter überwiesen. Wohin genau sie überwiesen habe, wisse sie nicht mehr, suche dies aber Zuhause heraus. Sie zahle für diesen Kredit monatlich ca. 275,00 €. All diese Verträge seien mit Herrn G(…) entstanden. Die Bücher seien über die K(…) D(…) nicht vermittelt worden, alle Ausgaben seien "für die Katz" gewesen. Randnummer 152 Die Angaben der Zeugin H(…) R(…) K(…) G(…) sind durch Verlesung des Vertrages zwischen der K(…) D(…) und K(…) G(…) vom 21.09.2022, der Rechnung der K(…) D(…) vom 22.09.2022, der Schreiben der B(…) Bank vom 26.09.2022 und 06.10.2022, und des Mitteilungsschreibens der K(…) D(…) vom 20.02.2023 bestätigt worden. Randnummer 153 Ausweislich des abgeschlossenen Vertrages zwischen der Geschädigten K(…) G(…) und der K(…) D(…) vom 21.09.2022 (Fallakte 30, Bl. 69-70) ergibt sich, dass die Geschädigte die K(…) D(…) zu einem Preis von 28.423,00 € beauftragt hat. Der gewünschte Verkaufswert des Auftraggebers, hier der Geschädigten K(…) G(…), lag bei 146.00,00 €, wobei bei erfolgreicher Vermittlung der Vertragspartner, hier die Geschädigte K(…) G(…)80 % der geleisteten Summe zurückerhalten soll und 20 % an die K(…) D(…) gehen würden. Darauffolgend werden die Präambel, die Pflichten der K(…) D(…), die Pflichten des Vertragspartners und die Vertragslaufzeit und -beendigung aufgeführt, wie folgt: Randnummer 154 " Präambel Randnummer 155 1. Der Vertragspartner ist im Besitz einer exklusiven und über Jahre angelegten Büchersammlung. Randnummer 156 2. Der Vertragspartner hat den Entschluss gefasst, diese Sammlung künftig nicht zu erweitern. Randnummer 157 3. Der Vertragspartner hat sich entschieden, seine Bibliothek als Ganzes weiterzugeben. Hierbei spielt der ideelle Wert eine große Rolle. Randnummer 158 4. Der Vertragspartner erwägt, seine Sammlung an andere Buchliebhaber oder Sammler zu verkaufen und beauftragt die K (…) D (…) mit der Vermittlung der exklusiven Bibliothek. Randnummer 159 § 1 Pflichten der K (…) D (…) Randnummer 160
(1)K (…) D (…) nutzt seine Datenbank von weiteren Buchliebhabern und Sammlern für die Akquise. Randnummer 161
(2)Die K (…) D (…) verpflichtet sich, innerhalb von 12 vollen Kalendermonaten nach Erhalt der Zahlung durch den Vertragspartner, alle notwendigen Maßnahmen zu unternehmen, um einen Verkauf der Bibliothek zu erwirken. Sollte dies nicht erfolgreich sein, bietet die K (…) D (…) aus Kulanz eine Rückerstattung des vereinbarten Preises in Höhe von 100% an. Randnummer 162 § 2 Pflichten des Vertragspartners Randnummer 163
(1)Der Vertragspartner verpflichtet sich den im Vertrag aufgeführten Betrag für die verkaufsunterstützenden Maßnahmen spätestens 5 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung (Rechnung) zu zahlen. Die Zahlung erfolgt nach den ausgemachten Bedingungen. Randnummer 164
(2)Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber der K (…) D (…) nach vorheriger telefonischer Anmeldung, Zugang zu dem Ort der Bibliothek zu gewähren. Vorausgesetzt wird hierfür, dass der Zutritt in direkter Notwendigkeit zu der Tätigkeit der K (…) D (…) steht. Randnummer 165 § 3 Vertragslaufzeit und -beendigung Randnummer 166
(1)Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung beider Vertragspartner in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Randnummer 167
(2)Die von der K (…) D (…) geschuldeten Leistungen erbringen wir in Abstimmung mit dem Vertragspartner in eigenem Ermessen. Randnummer 168
(3)Die K (…) D (…) hat das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Randnummer 169
(4)Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung innerhalb der o.g. Vertragslaufzeit, da für den Erfolg keine Garantie gegeben werden kann. Der Erfolg setzt sich aus Angebot und Nachfrage zusammen. " Randnummer 170 Bestätigt wurde dies durch die verlesene Rechnung der K(…) D(…) vom 22.09.2022 (Fallakte 30, Bl. 16), in welcher die K(…) D(…) der Geschädigten K(…) G(…) für die Leistungen Vermittlung, Werbung, Marketing und Beratung "gemäß unseres Vertrages vom 21.09.2022" einen Betrag von 28.423,00 € in Rechnung stellte. Zur Finanzierung dieses Rechnungsbetrages ergibt sich aus den Schreiben der B(…) Bank, 22761 Hamburg an K(…) G(…), A(…)straße (…), (…) B(…) vom 26.09.2022 sowie vom 06.10.2022 (Fallakte 30, Bl. 18, 20), dass die Geschädigte einen Kreditvertrag i.H.v. 30.000,00 € abgeschlossen