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BGH 2 StR 170/15

JURE150012344 BGH 2. Strafsenat 20150709 2 StR 170/15 Beschluss § 17 Abs 2 JGG, § 45 JGG, § 47 JGG vorgehend LG Gera, 12. Februar 2015, Az: 770 Js 34067/13 - 2 KLs jug DEU Bundesrepublik Deutschland V

§ 17Abs.

2 Schädliche Neigungen 11). 7 b) Aus den vom Landgericht getroffenen Feststellungen ergibt sich schon nicht hinreichend, dass in dem Angeklagten bereits vor der Tat auf schädliche Neigungen hinweisende Persönlichkeitsmängel angelegt waren. Von der Verfolgung von zwei aus März und April 2010 stammenden - nicht näher mitgeteilten - Taten ist gemäß § 45 Abs. 2 JGG abgesehen worden; das kann bereits dafür sprechen, dass die Straftaten als so geringfügig zu bewerten sind, dass sie für die Annahme des Vorhandenseins schädlicher Neigungen beim Angeklagten nicht herangezogen werden können (vgl. auch Radtke in Münchener Kommentar, StGB,

  1. Aufl., § 17 JGG Rn. 37 f. mwN). Entsprechendes gilt auch für das Strafverfahren wegen eines im November 2010 begangenen Diebstahls, das mit einer gerichtlichen Verwarnung abgeschlossen worden ist. 8 Das Landgericht hat zudem nicht den Umstand in den Blick genommen, dass der im Urteilszeitpunkt fast 19jährige Angeklagte nach Begehung der abgeurteilten Taten mehr als eineinhalb Jahre lang nicht mehr durch Straftaten aufgefallen war. Diese Tatsache kann darauf hindeuten, dass eine Gefahr künftiger Straftaten nicht mehr besteht (vgl. Senat, Beschluss vom
  2. November 2013 - 2 StR 455/13,

§ 17Abs. 2 Schädliche Neigungen 11; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 4 St

R 37/15, NStZ-RR 2015, 155). 9 Das Landgericht hat schließlich weder den „Drogenkonsum“ des Angeklagten mit Tatsachen belegt noch sich damit auseinandergesetzt, ob und in welchem Umfang der Angeklagte unter dem Einfluss des sieben Jahre älteren Mitangeklagten gestanden hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Juli 1988 - 1 StR 219/88,

§ 17Abs.

2 Schädliche Neigungen 3). 10 Die Sache bedarf daher zum Rechtsfolgenausspruch insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung. Fischer Eschelbach Ott Zeng Bartel http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jb-JURE150012344&psml=bsjrsprod.psml&max=true Deutschland deutsch BMJV public

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