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BPatG 6 Ni 34/14 (EP)

JURE159015965 BPatG München 6. Senat 20150506 6 Ni 34/14 (EP) Urteil DEU Bundesrepublik Deutschland Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung In der Patentnichtigkeitssache … … betreffend das europäische

. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Nebenintervenientin.

I. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Die Beklagte war bei Klageerhebung am

  1. Oktober 2012 eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents EP 0 882 375 (Streitpatent), das am
  2. Februar 1997 unter Inanspruchnahme der Priorität der finnischen Patentanmeldung 960 895 vom
  3. Februar 1996 angemeldet worden ist. Der deutsche Teil des Streitpatents ist während des Nichtigkeitsverfahrens auf die jetzige Inhaberin, die Nokia Technologies Oy, übertragen worden, die seit
  4. März 2015 im Patentregister eingetragen ist. 2 Das in englischer Sprache veröffentlichte Streitpatent trägt die Bezeichnung: „A Communication Network Terminal Supporting a Plurality of Applications/ Kommunikationsnetzwerkendgerät mit einer Vielfalt von Applikationen“ und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 697 30 950.9 geführt. Es umfasst in der erteilten Fassung 19 Ansprüche, von denen die Ansprüche 1, 2 und 16 einander nebengeordnet sind. 3 Die unabhängigen Ansprüche lauten in der Verfahrenssprache Englisch in der Fassung nach der Streitpatentschrift (EP 0 882 375 B1) wie folgt: 4 “
  5. A terminal

(1)for a communication network, the terminal comprising a plurality of applications (17,18) for displaying and processing of information and further comprising wireless communication means for communicating user messages, characterised in that it comprises means that have been arranged to receive a wirelessly communicated user message having information for one of said applications (17, 18) and a header relating to said one of said applications (17,18), and means
(8)arranged to address the information to a respective one of said applications (17, 18) according to said header, the user message has an address field (ADD) containing the address of the destination of the message and a data field (INFO) containing the information of the message, and that said header is in said data field (INFO). 5 2. A terminal
(1)for a communication network, the terminal comprising a plurality of applications (17,18) for displaying and processing of information and further comprising wireless communication means for communicating user messages, characterised in that it comprises means (8, 10-12) that have been arranged to send information relating to one of said applications (17, 18) in a user message over wireless communication and means
(8)arranged to add a header to the user message, the header indicating the respective application (17, 18) that the information relates to, the user message has an address field (ADD) containing the address of the destination of the message and a data field (INFO) containing the information of the message, and that said header is in said data field (INFO). 6
  1. A method of transferring data between a first device and a second device, the second device being remote from the first device, and both the first and second device being one of a mobile station capable of communicating over a mobile communications network and of a computer having a connection to the mobile communications network, the method comprising: 7 retrieving a data entry from an application of the first device, said application containing a plurality of data entries each having a number of data fields, 8 transmitting said entry to the second device in a user message via the mobile communications network, the user message comprising a header for indicating, to the second device, which application of a plurality of applications is comprised in the second device that the data relates to, and the user message has an address field containing the address of the destination of the message and a data field containing the information of the message, and that said header is in said data field, and 9 storing the received data entry in corresponding data fields in a corresponding application of the second device.” 10 In deutscher Übersetzung nach der DE 697 30 950 T2 lauten die Patentansprüche 1, 2 und 16 wie folgt: 11 „
  2. Endgerät
(1)für ein Kommunikationsnetz, wobei das Endgerät mehrere Anwendungen (17,18) zum Anzeigen und Verarbeiten von Informationen und ferner Mittel zur drahtlosen Kommunikation für die Übermittlung von Anwendernachrichten umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass es Mittel, die so ausgebildet worden sind, dass sie eine drahtlos übermittelte Anwendernachricht empfangen, die Informationen für eine der Anwendungen (17,18) sowie einen auf diese eine der Anwendungen (17,18) bezogenen Kopf besitzt, und Mittel
(8), die so beschaffen sind, dass sie die Informationen entsprechend dem Kopf an eine Entsprechende der Anwendungen (17, 18) richten, umfasst, wobei die Anwendernachricht ein Adressfeld (ADD), das die Adresse des Ziels der Nachricht enthält, und ein Datenfeld (INFO), das die Informationen der Nachricht enthält, besitzt, und dass sich der Kopf in dem Datenfeld (INFO) befindet. 12 2. Endgerät
(1)für ein Kommunikationsnetz, wobei das Endgerät mehrere Anwendungen (17,18) zum Anzeigen und Verarbeiten von Informationen und ferner Mittel zur drahtlosen Kommunikation für die Übermittlung von Anwendernachrichten umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass es Mittel (8,10-12), die so ausgebildet worden sind, dass sie Informationen, die auf eine der Anwendungen (17, 18) bezogen sind, in einer Anwendernachricht über eine drahtlose Kommunikation senden, und Mittel
(8), die so beschaffen sind, dass sie zu der Anwendernachricht einen Kopf hinzufügen, umfasst, wobei der Kopf die entsprechende Anwendung (17, 18) angibt, auf die sich die Informationen beziehen, dass die Anwendernachricht ein Adressfeld (ADD), das die Adresse des Ziels der Nachricht enthält, und ein Datenfeld (INFO), das die Informationen der Nachricht enthält, besitzt und dass sich der Kopf in dem Datenfeld (INFO) befindet. 13
  1. Verfahren zum Übertragen von Daten zwischen einer ersten Vorrichtung und einer zweiten Vorrichtung, wobei die zweite Vorrichtung von der ersten Vorrichtung entfernt ist und wobei sowohl die erste Vorrichtung als auch die zweite Vorrichtung entweder eine Mobilstation, die über ein mobiles Kommunikationsnetz kommunizieren können, oder ein Computer, der eine Verbindung mit dem mobilen Kommunikationsnetz hat, sind, wobei das Verfahren umfasst: 14 Wiedergewinnen eines Dateneintrags aus einer Anwendung der ersten Vorrichtung, wobei die Anwendung mehrere Dateneinträge enthält, wovon jeder eine Anzahl von Datenfeldern besitzt, 15 Senden des Eintrags zur zweiten Vorrichtung in einer Anwendernachricht über das mobile Kommunikationsnetz, wobei die Anwendernachricht einen Kopf umfasst, der für die zweite Vorrichtung angibt, auf welche der mehreren Anwendungen in der zweiten Vorrichtung die Daten bezogen sind, und wobei die Anwendernachricht ein Adressfeld, das die Adresse des Ziels der Nachricht enthält, und ein Datenfeld, das die Informationen der Nachricht enthält, besitzt, und dass sich der Kopf in dem Datenfeld befindet, und 16 Speichern des empfangenen Dateneintrags in entsprechenden Datenfeldern in einer entsprechenden Anwendung der zweiten Vorrichtung.“ 17 Wegen des Wortlauts der Unteransprüche 3 bis 15, die mit Ausnahme der Ansprüche 6, 8, 11 und 12 jeweils auf die Vorrichtungsansprüche 1 oder 2 rückbezogen sind, und der auf den nebengeordneten Verfahrensanspruch 16 rückbezogenen Unteransprüche 17 bis 19 wird auf die Streitpatentschrift Bezug genommen. 18 Die Klägerin, die einem Wechsel der Beklagtenstellung von der früheren Patentinhaberin auf die Nebenintervenientin nicht zugestimmt hat, greift das Streitpatent in vollem Umfang an. Sie ist der Ansicht, es nehme zu Unrecht die Priorität der finnischen Anmeldung in Anspruch. Das Streitpatent sei für nichtig zu erklären, da seine Gegenstände gegenüber dem Stand der Technik nicht neu seien und daneben über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgingen. 19 Zur Begründung der fehlenden Patentfähigkeit beruft sich die Klägerin u. a. auf folgende Unterlagen: 20 NK3: Streitpatentschrift EP 0882 375 B1 21 NK8: Offenlegungsschrift WO 97/32439 A2 des Streitpatents 22 D1: EP 0 689 368 A1 23 D2: US 4 354 252 A 24 D3: ETSI STC SMG4, SMG4 TDoc 235/95, veröffentlicht im Rahmen des ETSI-Treffens in Turin vom
  2. bis
  3. September
  4. 25 NK4: GSM 03.40 Mobilfunkstandard, Version 4.11.0, Januar
  5. 26 NK4a: GSM 03.40 Mobilfunkstandard, Version 4.9.1, Oktober
  6. 27 D4: GSM 03.40 Mobilfunkstandard, Version 5.3.0, Juli
  7. 28 D5b: Uyless Black: “TCP/IP and Related Protocols”,
  8. Auflage
  9. 29 D5c: Craig Hunt: „TCP/IP Netzwerk Administration“,
  10. Auflage
  11. 30 D5d: „Telescript Language Reference“, veröffentlicht im Oktober
  12. 31 D5e: „Magic Cap Concepts“, veröffentlicht im September
  13. 32 D5f: Jim White: “General Magic, Mobile Agents White Paper”,
  14. 33 D5g: ARDIS Network Connectivity Guide, veröffentlicht im Februar
  15. 34 D5h: Michael Santifaller: „TCP/IP und ONC/NFS in Theorie und Praxis“,
  16. Auflage
  17. 35 D6: „GloMop: Global Mobile Computing by Proxy“, Veröffentlichung der GloMop Group,
  18. September
  19. 36 D7: Request for comments 1889, RTP: A Transport Protocol for Real-Time Applications, veröffentlicht im Januar
  20. 37 D8: EP 0 683 963 B1 38 D8a: WO 95/16330 A1, Offenlegungsschrift der D8 39 D9: EP 0 634 719 A2 40 D10: Anlagenkonvolut mit: 41 D10-1: „Wireless Data Communications - The Choices”, veröffentlicht
  21. 42 D10-2: „Software Product Description - RoamAbout Transport for OpenVMS VAX, Version 2.0", veröffentlicht im Dezember
  22. 43 D11: Frank J. Derfler: “TCP/IP for Multiplatform Networking”. PC Magazine, June 27,
  23. 44 D12: WO 97/28662 A1 45 D12a: Auszug des TIA/EIA Interim Standard. 800 MHz TDMA Cellular - Radio Interface - Mobile Station - Base Station Compatibility - Digital Control Channel. TIA/EIA/IS-136.
  24. December
  25. 46 D12b Auszug des Standarddokuments IS-136.1 Rev 0, veröffentlicht im Mai
  26. 47 D13: WO 96/00373 A1 48 D14: Narrowband Sockets Specification, Revision 09, September
  27. 49 D15: US 5 457 680 A 50 D16: WO 97/01940 A1 51 D17: WO 97/50037 A1 52 D17a: Prioritätsdokument US 08/670,678 der D17 53 D19: WO 92/14329 A1 54 D20: EP 0 671 721 A2 55 D21: EP 0 631 419 A1 56 D21a: Artikel der Zeitschrift „Infoworld“ vom
  28. Oktober 1992, S.
  29. 57 NK21: IBM Dictionary of Computing (Stand 1994). 58 NK23: ASCII-Tabelle (im Internet abrufbar unter http://www.theasciicode.com.ar/ascii-control-characters/line-feed-ascii-code-10.html). 59 NK24: Anlagenkonvolut mit: 60 NK24-1: Auszug aus dem Fachwörterbuch „Computer Englisch", 1993, S.
  30. 61 NK24-2: Auszug aus Langenscheidts Großwörterbuch Englisch,
  31. Aufl. 1996, S. 51 62 sowie auf drei Vorbenutzungen nebst dazugehörenden Unterlagen: 63 ohne Bez.: Motorola Envoy 64 D5: Motorola Envoy, User's Guide,
  32. 65 D5a: Bloomberg Businessweek,
  33. Juni
  34. 66 NK16: Artikel aus dem Network World Newsletter vom
  35. März
  36. 67 NK16a: WO 96/03707 A1 68 D18: Nokia Communicator 9000 69 D18a: Handbuch des Nokia Communicator
  37. 70 NK22: Pressemitteilung der Beklagten vom
  38. August
  39. 71 NK25: IBM Simon 72 NK25: Benutzerhandbuch des Mobiltelefons IBM Simon. 73 NK25a: Anlagenkonvolut mit einem Artikel der Zeitschrift „Telecommunications“, Januar 1994, S. 16, und einem Produkttest aus dem Jahr
  40. 74 Die Klägerin beantragt, 75 das Streitpatent mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für nichtig zu erklären. 76 Die Beklagte beantragt, 77 die Klage abzuweisen, 78 hilfsweise das Patent teilweise für nichtig zu erklären, soweit es über die Fassung der Ansprüche nach einem der Hilfsanträge 1 bis 8A gemäß Anlage NB 11 zum Schriftsatz vom
  41. März 2015 in der Reihenfolge 79 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 1 vom
  42. März 2015, 80 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 1A vom
  43. März 2015, 81 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 1B vom
  44. März 2015, 82 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 2 vom
  45. März 2015, 83 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 2A vom
  46. März 2015, 84 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 2B vom
  47. März 2015, 85 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 3 vom
  48. März 2015, 86 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 3A vom
  49. März 2015, 87 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 3B vom
  50. März 2015, 88 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 3C vom
  51. März 2015, 89 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 3D vom
  52. März 2015, 90 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 3E vom
  53. März 2015, 91 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 3F vom
  54. März 2015, 92 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 4 vom
  55. März 2015, 93 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 4A vom
  56. März 2015, 94 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 4B vom
  57. März 2015, 95 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 4C vom
  58. März 2015, 96 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 4D vom
  59. März 2015, 97 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 4E vom
  60. März 2015, 98 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 4F vom
  61. März 2015, 99 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 5 vom
  62. März 2015, 100 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5A vom
  63. März 2015, 101 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5B vom
  64. März 2015, 102 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5C vom
  65. März 2015, 103 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5D vom
  66. März 2015, 104 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5E vom
  67. März 2015, 105 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5F vom
  68. März 2015, 106 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5G vom
  69. März 2015, 107 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 5H vom
  70. März 2015, 108 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5I vom
  71. März 2015, 109 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5J vom
  72. März 2015, 110 Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5K vom
  73. März 2015, 111 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 6 vom
  74. März 2015, 112 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 6A vom
  75. März 2015, 113 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 7 vom
  76. März 2015, 114 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 8 vom
  77. März 2015, 115 Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 8A vom
  78. März 2015, 116 hinausgeht, mit der geänderten Maßgabe, dass Hilfsantrag 7 an letzter Stelle zu prüfen sein soll. 117 In der mündlichen Verhandlung hat die Nebenintervenientin ergänzend beantragt, Hilfsantrag 5 vom
  79. März 2015 durch die in der mündlichen Verhandlung überreichten Hilfsanträge 5‘, 5‘‘ und 5‘‘‘ in der Reihenfolge 5‘, 5‘‘, 5‘‘‘ zu ersetzen. Weiterhin hat sie erklärt, bei Hilfsantrag 6 werde Anspruch 1, bei Hilfsantrag 7 Anspruch 2 ersatzlos gestrichen. 118 Die insgesamt 39 geltenden Hilfsanträge, die in acht Serien unterteilt sind, fügen den erteilten Ansprüchen in unterschiedlicher Kombination und teilweise voneinander abweichenden Wortlaut 27 neue Merkmale hinzu. Zum Wortlaut der Patentansprüche nach den Hilfsanträgen wird auf Grund ihres Umfangs auf die Akten verwiesen. 119 Die Beklagte tritt den Ausführungen der Klägerin in allen Punkten entgegen und hält das Streitpatent für rechtsbeständig. Jedenfalls im Umfang eines der Hilfsanträge seien seine Gegenstände nicht unzulässig erweitert, neu und beruhten auch auf einer erfinderischen Tätigkeit. 120 Sie verweist zur Stützung ihrer Anträge u. a. auf folgende Dokumente: 121 NB2 Buch „Presenting Magic Cap" von Barbara Kastner,
  80. 122 NB3 RFC 793, Transmission Control Protocol, Darpa Internet Program, Protocol Specification, September
  81. 123 NB4 Gutachten, das die Patentinhaberin bei dem privatrechtlichen Unternehmen serv.ip des Österreichischen Patentamts zur Beurteilung der Rechtsbeständigkeit des Streitpatents gegenüber der D5 in Auftrag gegeben hat. 124 NB5 Veröffentlichungsliste von Herrn Professor Fox von dessen Homepage, Dec.
  82. 125 NB6 Handbuch des Sony MagicLink, S. 1-18, 183,
  83. 126 NB12 Auszug aus dem Buch “Internetworking With TCP/IP Vol. 1: Principles, Protocol, and Architecture” von Douglas E. Comer,
  84. Auflage
  85. 127 NB13 Auszug aus dem Buch „The TCP/IP Guide“ von Charles M. Kozierok aus dem Jahr
  86. 128 NB14 Auszug aus dem "Dictionary of Contemporary English“, Lagman Group Ltd., zweite Auflage,
  87. 129 ohne Bez.: US 2002/0119794 A1 130 ohne Bez.: Auszug aus dem Standard PN3011-1 v.
  88. August
  89. 131 Wegen des Vorbringens der Parteien im Übrigen wird auf das Sitzungsprotokoll sowie den gesamten Akteninhalt, insbesondere auf die Schriftsätze der Parteien mit sämtlichen Anlagen, Bezug genommen. 132 Der Senat hat den Parteien einen Hinweis nach § 83 PatG vom
  90. Januar 2015 zugestellt. 133 Die Klage ist zulässig. Sie richtet sich weiterhin gegen die bisherige Beklagte, Nokia Corp., da die nach Rechtshängigkeit der Nichtigkeitsklage erfolgte Umschreibung des Streitpatents im Patentregister auf die Nebenintervenientin, Nokia Technologies Oy, ohne Einfluss auf die Beklagtenstellung ist (§§ 99 Abs. 1 PatG, 265 Abs. 2 Satz 1, 325 Abs. 1 ZPO; vgl. auch BGH GRUR 1992, 430 Tauchcomputer). 134 Die Klage hat auch Erfolg, da das Streitpatent in der erteilten Fassung wegen unzulässiger Erweiterung (Art.

§ 6Abs. 1 Nr. 3 Int

PatÜG, Art. 138 Abs. 1 Buchst. c EPÜ) und mangels Patentfähigkeit für nichtig zu erklären ist (Art.

§ 6Abs. 1 Nr. 1 Int

PatÜG, Art. 138 Abs. 1 Buchst. a, Art. 52, 54, 56 EPÜ). Es hat auch in keiner der hilfsweise verteidigten Fassungen Bestand, da sich seine Gegenstände jeweils in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben. I. 135

  1. Das Streitpatent betrifft ein Endgerät für ein Kommunikationsnetz, wobei das Endgerät mehrere Anwendungen und ferner Mittel zum drahtlosen Senden bzw. Empfangen von Anwendernachrichten umfasst. Die Anwendernachrichten besitzen Informationen für eine der Anwendungen sowie einen auf diese eine Anwendung bezogenen Kopf. Das Streitpatent betrifft außerdem ein Verfahren zum Übertragen von derartigen Anwendernachrichten zwischen einer ersten Vorrichtung und einer zweiten Vorrichtung, wobei sowohl die erste Vorrichtung als auch die zweite Vorrichtung entweder eine Mobilstation, die über ein mobiles Kommunikationsnetz kommunizieren kann, oder ein Computer ist, der eine Verbindung mit dem mobilen Kommunikationsnetz hat (Patentschrift, Abs. [0001], [0007]). 136 In der Streitpatentschrift ist ausgeführt, dass es ein Problem von Communicator ähnlichen Geräten (communicator-like devices) bzw. Organizer ähnlichen Geräten (organiser type device) sei, wie Informationen in Bezug auf verschiedene Anwendungen auf diesen Geräten zu senden und zu behandeln sind (Abs. [0003], Z. 26, 27, Abs. [0002]). Erfindungsgemäß sei erkannt worden, dass der in einem Mobilstationensystem bereits vorhandene Kurznachrichtendienst (short message service) für das Senden von Informationen zu Anwendungen verwendet werden könne, sodass es gegenüber dem Stand der Technik vorteilhafterweise keine Notwendigkeit mehr gebe, einen offline Mail-Server für das Senden der anwendungsbezogenen Informationen aufzubauen (Abs. [0010], Z. 27-30). 137 Ein Aspekt der Erfindung bestehe somit darin, dass Kurznachrichten anwendungsbezogene Nachrichten darstellten. Die Kurznachrichten würden in üblicher Weise an eine Mobilstation adressiert (address field (ADD), address of the destination = Kennung einer empfangenden Mobilstation) und enthielten als Nutzdaten (data field (INFO)) einen als Kopf (header) bezeichneten Anwendungskennzeichner (application identifier), der die Zuordnung zu einer Anwendung ermögliche (Abs. [0024], [0025], Fig. 5). Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen 138 Figur 5 gemäß Streitpatentschrift NK3 mit Erläuterungen des Senats. Die Erfindung wird zwar in der Beschreibung vorwiegend in Bezug auf Mobilfunknetze, Kurznachrichten und einem Communicator ähnlichen Gerät erläutert, die erteilten unabhängigen Ansprüche sind mit den Angaben drahtlose Kommunikation (wireless communication), Anwendernachrichten (user messages) und Endgerät bzw. Vorrichtung (terminal, device) jedoch weiter gefasst. 139
  2. Die erteilte Fassung des Streitpatents umfasst drei unabhängige Ansprüche. Mit dem Anspruch 1 wird ein Endgerät beansprucht, das Mittel umfasst, die so ausgebildet worden sind, dass sie eine drahtlos übermittelte Anwendernachricht empfangen, die Informationen für eine der Anwendungen besitzt, die auf dem Endgerät installiert sind. Der nebengeordnete Anspruch 2 betrifft ein Endgerät mit Mitteln, die so ausgebildet worden sind, dass sie Informationen, die auf eine der Anwendungen bezogen sind, in einer Anwendernachricht über eine drahtlose Kommunikation senden. Der nebengeordnete Anspruch 16 betrifft ein Verfahren zum Übertragen von Daten zwischen einer ersten Vorrichtung und einer zweiten Vorrichtung. 140 Die Endgeräte nach den nebengeordneten Ansprüchen 1 und 2 gemäß erteilter Fassung gliedern sich in folgende Merkmale: 141 Patentanspruch 1 142 1 A terminal

(1)for a communication network, 143 2.1 the terminal comprising a plurality of applications (17, 18) for displaying and processing of information 144 2.2 and further comprising wireless communication means for communicating user messages, 145 characterised in that 146 3 it comprises means that have been arranged to receive a wirelessly communicated user message 147 4.1 having information for one of said applications (17, 18) and a header relating to said one of said applications (17, 18), 148 5 and means
(8)arranged to address the information to a respective one of said applications (17, 18) according to said header, 149 4.2 the user message has an address field (ADD) containing the address of the destination of the message 150 4.3 and a data field (INFO) containing the information of the message, 151 4.4 and that said header is in said data field (INFO). 152 Patentanspruch 2 153 2 A terminal
(1)for a communication network, 154 2.1 the terminal comprising a plurality of applications (17, 18) for displaying and processing of information 155 2.2 and further comprising wireless communication means for communicating user messages, 156 characterised in that 157 6 it comprises means (8, 10 - 12) that have been arranged to send information relating to one of said applications (17, 18) in a user message over wireless communication 158 7 and means
(8)arranged to add a header to the user message, the header indicating the respective application (17, 18) that the information relates to, 159 4.2 the user message has an address field (ADD) containing the address of the destination of the message 160 4.3 and a data field (INFO) containing the information of the message, 161 4.4 and that said header is in said data field (INFO). 162 Das Verfahren nach dem erteilten Patentanspruch 16 lautet gegliedert: 163 16 A method of transferring data between a first device and a second device, 164 16.1.1 the second device being remote from the first device, 165 16.1.2 and both the first and second device being one of a mobile station capable of communicating over a mobile communications network and of a computer having a connection to the mobile communications network, 166 16.2 the method comprising: retrieving a data entry from an application of the first device, said application containing a plurality of data entries each having a number of data fields, 167 16.3 transmitting said entry to the second device in a user message via the mobile communications network, 168 4.1 the user message comprising a header for indicating, to the second device, which application of a plurality of applications is comprised in the second device that the data relates to, 169 4.2 and the user message has an address field containing the address of the destination of the message 170 4.3 and a data field containing the information of the message, 171 4.4 and that said header is in said data field, 172 16.5 and storing the received data entry in corresponding data fields in a corresponding application of the second device. 173
  1. Bezüglich des Fachmanns geht der Senat von einem Diplom-Ingenieur (Universität) der Fachrichtung Nachrichtentechnik aus, der über eine mehrjährige Berufserfahrung bei der Definition und Entwicklung von Anwendungen in digitalen Mobilfunksystemen verfügt. 174
  2. Die Begrifflichkeiten in den erteilten Ansprüchen versteht der Fachmann wie folgt: 175 Endgerät (terminal): 176 Die Endgeräte gemäß den unabhängigen Ansprüchen 1, 2 sind nicht auf Mobiltelefone oder auf PDAs beschränkt (traditional mobile phone like device, organiser like device, communicator like device, Streitpatentschrift NK3, Abs. [0002], [0003]). Die Angabe im erteilten Verfahrensanspruch 16, dass die Vorrichtung entweder eine Mobilstation, die über ein mobiles Kommunikationsnetz kommunizieren kann, oder ein Computer ist, der eine Verbindung mit dem mobilen Kommunikationsnetz hat, findet sich hinsichtlich der Endgeräte nach den Ansprüchen 1, 2 erst im Unteranspruch
  3. 177 Anwendung (application): 178 Das Streitpatent enthält diesbezüglich keine Begriffsbestimmung. Im Zusammenhang mit dem Ausführungsbeispiel einer Kalender-Anwendung (calendar application) ist angegeben, dass der Kalender bevorzugt als ein Anwendungsprogramm (application program) implementiert ist (NK3, Abs. [0075], S. 17, Z. 31-36). Das Streitpatent überlässt es somit dem Fachmann, in welcher softwaretechnischen Form die Anwendungen auszugestalten sind, insbesondere sind die anspruchsgemäßen Anwendungen strukturell nicht auf separate Anwendungsprogramme festgelegt. Der Umfang der Anwendungen gemäß den Ansprüchen 1 oder 2 ist vielmehr nur dadurch beschränkt, dass diese zur Anzeige und Verarbeitung von Informationen dienen sollen (Merkmal 2.1). Diese funktionelle Angabe ist wiederum sehr weit auszulegen; eine Information wird nach Überzeugung des Senats bereits dadurch verarbeitet, dass sie z. B. auf einer Speichereinrichtung des Endgeräts temporär zwischengespeichert wird. Auf einer vergleichbaren Abstraktionsebene enthält der nebengeordnete Anspruch 16 die Anweisungen, dass eine Anwendung mehrere Dateneinträge enthält, wovon jeder eine Anzahl von Datenfeldern besitzt, und die Dateneinträge wiedergewonnen bzw. gespeichert werden (Merkmale 16.2, 16.5).Unter den Begriff der Anwendung fällt somit jedwede Softwarekomponente, solange diese nur Informationen anzeigen und verarbeiten kann bzw. Dateneinträge in Datenfeldern wiedergewinnen und speichern kann. Auch ein Teil des Betriebssystems bzw. ein Softwaremodul kann eine anspruchsgemäße Anwendung darstellen, solange dieses die genannten Funktionen hat. Ein vergleichbar funktionales Verständnis des Begriffs der Anwendung wird auch in der Fachliteratur vertreten. So definiert die Schrift NK21, IBM Dictionary of Computing (Stand 1994), Eintrag „application“, Nr.
(2), den Begriff der Anwendung als eine Reihe von Softwarekomponenten zur Durchführung spezifischer nutzerorientierter Aufgaben. Die Sichtweise der Beklagten, den Begriff der Anwendung im Sinne der Ausführungsbeispiele des Streitpatents als separat zu startendes Anwendungsprogramm auszulegen, ist somit weder durch den Wortlaut der erteilten Ansprüche noch durch den üblichen Sprachgebrauch gerechtfertigt. Der Senat kann auch der Auslegung der Beklagten nicht folgen, unter Anwendungen i. S. d. Merkmals 2.1 nur diejenigen Anwendungen zu verstehen, die durch einen Kopf (header) gemäß Merkmal 4.1 identifizierbar sind. Gemäß dem erteilten Anspruch 1 sollen im Endgerät Mittel vorhanden sein, die eine drahtlos übermittelte Anwendernachricht empfangen, die Informationen für eine der Anwendungen (17, 18) sowie einen auf diese eine der Anwendungen (17, 18) bezogenen Kopf besitzt, und Mittel
(8), die so beschaffen sind, dass sie die Informationen entsprechend dem Kopf an eine entsprechende der Anwendungen (17, 18) richten (Merkmale 4.1, 5). Entsprechendes gilt für die nebengeordneten Ansprüche 2 und 16. 179 Drahtlose Kommunikation (wireless communication): 180 Die drahtlose Kommunikation der Endgeräte gemäß den nebengeordneten Ansprüchen 1, 2 (Merkmale 2.2, 3) ist nicht auf eine Kommunikation in Mobilfunknetzen beschränkt, sondern wird etwa auch über ein drahtloses lokales Netz (WLAN) erfolgen können. 181 Anwendernachricht (user message): 182 In Abs. [0008] der Streitpatentschrift (im weiteren Text: NK3) ist ausgeführt, dass die Anwendernachrichten eine begrenzte Informationsmenge enthielten, weshalb sie schnell zu übertragen seien. Nach Ausgestaltungen der Erfindung (vgl. erteilte Unteransprüche 4, 7, 19), die den Patentgegenstand nicht beschränken, ist die Anwendernachricht entweder 183 - eine Kurznachricht oder 184 - eine Nachricht gemäß der standardisierten Short Message Service (SMS)-Nachricht, 185 - eine Nachricht gemäß der standardisierten R-Datenfeld (R data)-Nachricht, 186 - eine Nachricht gemäß der standardisierten Unstructured Supplementary Service Data (USSD)-Nachricht, 187 - eine Nachricht gemäß der standardisierten Service Operator Code (SOC)-Nachricht oder 188 - eine Nachricht gemäß einem drahtlosen Paketfunkdienst. 189 Gemäß Streitpatent werden Kommunikationsformen, wie SMS, USSD, R data und SOC, als Anwendernachrichten bezeichnet, trotz der Tatsache, dass solche Nachrichten auch von einem Netzbetreiber (operator) und nicht nur von einem Anwender gesendet werden können (NK3, S. 3, Z. 4-6). Auch auf Grund des Verweises auf paketvermittelte Kommunikation (NK3, Abs. [0009]), ist der Begriff der Anwendernachricht weit auszulegen, und schließt insbesondere auch IP-Datagramme ein. 190 Kopf (header): 191 Unter einem Kopf versteht der Fachmann einen Vorspann zu einer Datenstruktur, der Zusatzinformationen zu dieser Datenstruktur enthält. Als Kopf bezeichnet der Fachmann somit nur eine Information, die sich am Anfang einer Datenstruktur und nicht etwa an anderer Stelle, etwa deren Ende befindet. Das Streitpatent vermittelt ein ähnliches Verständnis, denn in Abs. [0007] der Streitpatentschrift ist ausgeführt, dass z. B. dem Kopf, der eine spezifische Anwendung angibt, die Daten bezüglich dieser spezifischen Anwendung folgen. 192 Gemäß Streitpatent ist der Kopf im Datenfeld der Anwendernachricht enthalten (Merkmal 4.4) und auf eine der Anwendungen bezogen (Anspruch 1, Merkmal 4.1) oder gibt z. B. die Anwendung an, auf die sich die Informationen beziehen (Anspruch 2, Merkmal 7). Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung werden ASCII-Zeichen, im Beispiel einer Visitenkarten-Anwendung die Buchstaben „BC“ oder „Business card“ der zu sendenden Kurznachricht hinzugefügt (NK3, S. 5, Z. 52-54, S. 6, Z. 20-22).

. 193 Zur erteilten Fassung des Streitpatents 194 1. Das Patent ist in seiner erteilten Fassung (Hauptantrag) nicht bestandsfähig, da dessen Gegenstand über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinausgeht (Artikel

§ 6Absatz 1 Nr. 3 Int

PatÜG, Art. 138 Abs. 1 Buchst. c) EPÜ). 195 Die Gegenstände der erteilten selbständigen Patentansprüche 1, 2 sowie 16 gehen zwar in zulässiger Weise auf die ursprünglich eingereichten Unterlagen zurück. Insbesondere offenbaren die Anmeldeunterlagen ein Ausführungsbeispiel (vgl. Offenlegungsschrift, NK8, S. 9, Z. 23-25), wonach ein Kennzeichner (application identifier) zum Anfang des Informationsfeldes der zuerst zu sendenden Kurznachricht hinzugefügt wird. Einen solchen Kennzeichner bezeichnet der Fachmann als Kopf (header). Weiterhin stellt der im Anspruch 16 beanspruchte Dateneintrag einer Anwendung (data entry from an application) nach Erkenntnis des Senats keinen allgemeineren Gegenstand dar als der ursprungsoffenbarte Anwendungsdatensatz (application record) (vgl. NK8, S. 9, Z. 14-16). Zumindest am Beispiel einer Visitenkarten-Anwendung (Business card application, NK8, S. 9, Z. 33-36), einer Reiseanfrage-Anwendung (Trip request, NK8, S. 13, Z. 15-20) und einer Fax-Postfach-Anwendung (Fax Box application, NK8, S. 12, Z. 17-25) ist es auch ursprungsoffenbart, dass diese Anwendungen mehrere Datensätze (dort business cards bzw. stored position application records bzw. faxes) verwalten können. 196 Entgegen der Auffassung der Klägerin ist auch der Gegenstand des erteilten Unteranspruch 8 ursprungsoffenbart. Der Senat ordnet dem Verb „to point to“ gegenüber der ursprungsoffenbarten Angabe „to indicate“ (NK8, S. 2, Z. 19-22) keinen unterschiedlichen und z. B. gegenüber der Angabe „relating to“ im erteilten Anspruch 1 auch keinen zusätzlichen technischen Bedeutungsinhalt zu. 197 Die im erteilten Unteranspruch 6 beschriebene variierende Information von einer „instance of a received user message to another instance of a received user message“ sieht der Senat jedoch nicht unmittelbar und eindeutig als zur Erfindung gehörend offenbart an. Der Begriff der Instanz einer Anwendernachricht wird in den Anmeldeunterlagen nicht verwendet. Selbst unter der Annahme, dass der Fachmann unter einer solchen Instanz eine einzelne Ausprägung bzw. ein beliebiges Exemplar einer Anwendernachricht versteht, ist es den Anmeldeunterlagen nicht unmittelbar und eindeutig als zur Erfindung gehörend entnehmbar, dass Anwendernachrichten nicht wiederholt werden dürfen, sondern sich die empfangenen Informationen von einer konkret empfangenen Anwendernachricht zu einer weiteren empfangenen Anwendernachricht ändern oder unterscheiden. 198 2. Im Übrigen sind die Gegenstände der erteilten Ansprüche 1, 2 und 16 ohnehin weder gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D1, EP 0 689 368 A1, noch gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D19, WO 92/14329 A1, patentfähig (Art.

§ 6Abs. 1 Nr. 1 Int

PatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 54, 56 EPÜ). 199 2.1 Die Schrift D1, EP 0 689 368 A1, betrifft eine Vielzahl von Endgeräten (Mobilfunktelefone 4, PC 9), die in einem Mobilfunknetz 1 Meldungen von einer zentralen Einheit für besondere Dienste (SSC 10) empfangen und an diese senden können (Zusammenfassung, Fig. 2). Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen 200 Figur 2 gemäß D1 201 Die Meldungen werden gemäß der D1 in einem Datentelegramm verpackt und können durch den als SMS benannten Dienst in einem GSM-Mobilfunknetz als Kurznachrichten übermittelt werden (Sp. 2, Z. 12-37). In dem Bereich des Datentelegramms mit 140 Bytes, der im Wesentlichen die Meldungsinformation beinhaltet, soll ein Kennungscode 40, genannt Transport Protocol Data Unit (TP-DU), eingetragen werden (Sp. 10, Z. 22-35 und Fig. 7, BZ 40). Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen 202 Figur 7 gemäß D1 203 Zum Erkennen dieses Kennungscodes sind die Endgeräte mit einem vorzugsweise softwaremäßig ausgeführten Filter 12.1 ausgerüstet (Zusammenfassung, Sp. 6, Z. 41-50). Mit dem Filter wird jedes erkannte Datentelegramm nach dem Vorhandensein des Kennungscodes abgefragt. Das Filter stellt eine softwaremäßige Verzweigungsschaltung mit einem Eingang und zwei Ausgängen dar, wobei Datentelegramme, die den Kennungscode nicht enthalten, direkt einem ersten Ausgang zugeführt werden, welcher mit dem zweiten Teil des Betriebssystems 25.2 verbunden ist. Ein solches Datentelegramm wird auf der Chipkarte gespeichert, d. h. als herkömmliche Kurzmitteilung verarbeitet und ggf. auf dem Display angezeigt. Falls das Filter hingegen einen Kennungscode erkennt, wird die entsprechende Meldung über einen zweiten Ausgang einem Modul 27 zum Abarbeiten einer besonderen Anwendung zugeführt (Sp. 8, Z. 33-51, Fig. 4). 204 Figur 4 gemäß D1 mit Erläuterungen des Senats 205 2.1.1 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 ist gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D1, EP 0 689 368 A1, nicht neu (Art.

§ 6Abs. 1 Int

PatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 54 EPÜ). 206 Aus der Schrift D1, EP 0 689 368 A1, ist in Worten des erteilten Anspruchs 1 ausgedrückt, Folgendes bekannt: 207 1 A terminal (Mobilfunktelefon, Sp. 1, Z. 51, Fig. 3) for a communication network (GSM, Sp. 1, Z. 25), 208 2.1 the terminal comprising a plurality of applications for displaying and processing of information. 209 Die Schrift D1 offenbart zumindest zwei Anwendungen zur Anzeige und Verarbeitung von Informationen auf dem Endgerät: 210 - eine Anwendung, eine Kurznachricht auf dem Mobiltelefon zu speichern (Sp. 5, Z. 12-17) und auf einem Display anzuzeigen (Sp. 2, Z. 38-47) und 211 - eine besondere Anwendung (Sp. 3, Z. 42 bis Sp. 4, Z. 1). 212 Die Anwendung zum Verarbeiten (Speichern) der Kurznachricht wird durch den zweiten Teil 25.2 eines Chipkarten-Betriebssystems bereitgestellt (Sp. 8, Z. 8-47). Der Fachmann liest ohne weiteres mit, dass zum Anzeigen der Kurznachricht (Sp. 2, Z. 38-47) ebenfalls Software-Funktionen z. B. des Betriebssystems erforderlich sind. Die besondere Anwendung wird durch ein Modul 27 bereitgestellt (Sp. 8, Z. 47-51, Sp. 9, Z. 44). Die aus der D1 entnehmbaren Anwendungen werden somit durch separate Software-Module–Betriebssystem 25.2 und Modul 27 implementiert. 213 2.2 and further comprising wireless communication means (z. B. Antenne, Sp. 7, Z. 47) for communicating user messages (SMS, Sp. 2, Z. 12-21), 214 whereat 215 3 it comprises means that have been arranged to receive (Senden und Empfangen von Meldungen, Sp. 6, Z. 34-45, Sp. 3, Z. 42-47) a wirelessly communicated user message (SMS, Sp. 2, Z. 24-32) 216 4.1 having information for one of said applications (der Absender des Telegrammes sendet Informationen, die einem besonderen, sonst nicht zugänglichen Dienst oder einer besonderen Anwendung zuzuordnen sind, Sp. 3, Z. 42 bis Sp. 4, Z. 1) and a header (Kennungscode) relating to said one of said applications (einer besonderen Anwendung zuzuordnen, Sp. 3, Z. 42 bis Sp. 4, Z. 1), 217 5 and means arranged to address the information (mittels Filter 12.1) to a respective one of said applications (Modul 27, Sp. 8, Z. 19-51) according to that header (einer besonderen Anwendung zuzuordnen, Sp. 3, Z. 42 bis Sp. 4, Z. 1), 218 4.2 the user message has an address field containing the address of the destination of the message (einen ersten Block 36 von 13 Bytes Länge […], in welchem Teilnehmeradressdaten 70 enthalten sind, Sp. 10, Z. 2-11, Fig. 6, 7 jeweils BZ 36) 219 4.3 and a data field containing the information of the message (in Fig. 6, 7 jeweils das mit “140bytes” gekennzeichnete Feld, Sp. 10, Z. 22-25), 220 4.4 and that said header (Kennungscode 40) is in said data field (Sp. 10, Z. 26-58, Fig. 7, BZ 40, 140 bytes). 221 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 ist daher gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D1 nicht neu. 222 2.1.2 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 2 ist gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D1, EP 0 689 368 A1, nicht neu (Art.

§ 6Abs. 1 Int

PatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 54 EPÜ). 223 Der erteilte Anspruch 2 umfasst zusätzlich zu Merkmalen, die bereits vorstehend in Verbindung mit dem Anspruch 1 diskutiert worden sind, die Merkmale 6 und 7, betreffend das Senden der Anwendernachricht und das Hinzufügen des Kopfes. Auch die Anweisungen in diesen Merkmalen sind aus der Schrift D1 entnehmbar, denn aus der Schrift D1, EP 0 689 368 A1, ist in Worten des erteilten Anspruchs 2 ausgedrückt, auch ein Endgerät bekannt, wobei 224 6 it comprises means that have been arranged to send information relating to one of said applications in a user message over wireless communication (Senden und Empfangen von Meldungen, die in ihrem Datentelegramm den erfindungsgemäßen Kennungscode enthalten, Sp. 6, Z. 34-45) 225 7 and means arranged to add a header to the user message (mindestens ein Teil der Endgeräte (4, 9) Mittel zum Erzeugen von mit dem Kennungscode

(40)versehenen Datentelegrammen
(39)aufweisen, Anspruch 1), the header indicating the respective application that the information relates to (einer besonderen Anwendung zuzuordnen, Sp. 3, Z. 42 bis Sp. 4, Z. 1). 226 Die gegenüber dem erteilten Anspruch 1 zusätzlichen Merkmale im erteilten nebengeordneten Anspruch 2 können somit das Vorliegen von Neuheit gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D1 nicht begründen. 227 2.1.3 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 16 beruht gegenüber dem Stand der Technik nach der D1, EP 0 689 368 A1, nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art.

§ 6Abs. 1 Int

PatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ). 228 Der erteilte Anspruch 16 betrifft ein Verfahren zum Übertragen von Daten zwischen einer ersten und einer zweiten Vorrichtung und umfasst zusätzlich zu den Merkmalen, die bereits vorstehend in Verbindung mit dem Anspruch 1 diskutiert worden sind, die Merkmale 16, 16.1.1, 16.1.2, 16.2, 16.3 und 16.5, insbesondere betreffend Anweisungen, dass eine Anwendung mehrere Dateneinträge enthält, wovon jeder eine Anzahl von Datenfeldern besitzt, und die Dateneinträge wiedergewonnen bzw. in Datenfeldern gespeichert werden. 229 Aus der Schrift D1, EP 0 689 368 A1, ist in Worten des erteilten Anspruchs 16 ausgedrückt, auch Folgendes bekannt (fehlende Merkmale durchgestrichen): 230 16 A method of transferring data between a first device and a second device (Sp. 2, Z. 12-19, Fig. 2, BZ 4, 9), 231 16.1.1 the second device being remote from the first device (grenzüberschreitender Verkehr, Sp. 1, Z. 25-29), 232 16.1.2 and both the first and second device being one of a mobile station capable of communicating over a mobile communications network (Meldungen können jedoch auch von einem Mobilfunktelefon zu einem anderen Mobilfunktelefon übermittelt werden, Sp. 2, Z. 19, 21) and of a computer having a connection to the mobile communications network (Personal Computer (PC), mit welchem unter anderem als Anwendung einer Datenkommunikation Meldungen zu einem Mobilfunktelefon 4 übertragen werden können, Sp. 2, Z. 12-19), 233 16.2 the method comprising: retrieving a data entry from an application of the first device, said application containing a plurality of data entries each having a number of data fields, 234 16.3 transmitting said a data entry to the second device in a user message via the mobile communications network, 235 Die Schrift D1 vermittelt die Lehre, Daten zum Bearbeiten und/oder Anzeigen von Informationen eines bestimmten vorgängig angewählten besonderen Dienstes … an speziell mit einem Filter zum Erkennen solcher Datentelegramme ausgerüstete Endgeräte zu übertragen bzw. von solchen Endgeräten in der zentralen Einheit, die ebenfalls ein entsprechendes Filter umfasst, zu empfangen (Sp. 3, Z. 54 bis Sp. 4, Z. 7). Derartige Daten wird der Fachmann als Dateneinträge verstehen. 236 […] 237 16.5Teilweise and storing the received data entry in corresponding data fields in a corresponding application of the second device (ist ein Speicherbereich oder Stack 28 auf dem Chip vorgesehen, auf welchem sämtliche Meldungen einer Nachricht abgespeichert werden, Sp. 9, Z. 9-12). 238 Die Schrift D1 zeigt zwar nicht explizit das Merkmal 16.2 und das Restmerkmal 16.5, wonach das Verfahren die Schritte umfasst: Wiedergewinnen eines Dateneintrags (data entry) aus einer Anwendung der ersten Vorrichtung, wobei die Anwendung mehrere Dateneinträge enthält, wovon jeder eine Anzahl von Datenfeldern (data fields) besitzt, und Speichern des Dateneintrags in entsprechenden Datenfeldern in einer entsprechenden Anwendung. Die Schrift D1 spricht insoweit nur allgemein von Daten zum Bearbeiten und/oder Anzeigen von Informationen eines bestimmten vorgängig angewählten besonderen Dienstes (Sp. 3, Z. 54 bis Sp. 4, Z. 7). Es ist jedoch selbstverständlich, dass Daten, die übertragen werden, nicht verloren gehen, sondern wiedergewonnen werden. Ebenso gehört die Speicherung von Daten zur üblichen Vorgehensweise des Fachmanns. 239 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 16 mag damit gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D1 und gegenüber allen anderen im Verfahren befindlichen Schriften neu sein, er beruht jedoch nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. 240 2.2 Die Schrift D19, WO 92/14329 A1, betrifft ein Kommunikationssystem, das nach dem GSM Standard arbeitet, und in dem Informationen zwischen Mobiltelefonen per SMS-Kurznachrichten übertragen werden, wobei diese vom sendenden Gerät über ein Short Message Service Center (SC) an das empfangende Gerät weitergeleitet werden (vgl. D19, S. 1 Z. 4-8 und S. 1, Z. 32 bis S. 2, Z. 4). 241 Die Schrift D19 enthält zahlreiche Ausführungsbeispiele. Das Ausführungsbeispiel auf S. 5, Z. 3-19, Fig. 1 der D19 zeigt beispielsweise einen Dienst bzw. eine Anwendung (communication information services), bei der ein Nutzer 3 eines ersten Mobiltelefons 1 eine Anfrage nach sog. Kommunikationsinformationen (communication information request) an ein zweites Endgerät 2 übermittelt (Fig. 1, BZ B), worauf das zweite Endgerät 2 in seinem Speicher enthaltene Information automatisch an das erste Endgerät 1 überträgt (Fig. 1, BZ C). 242 Fig. 1 gemäß D19 243 In dem Ausführungsbeispiel auf S. 7, Z. 20 bis S. 8, Z. 18, Fig. 3 der D19 sind die Kommunikationsinformationen der Mobiltelefone in einem Service Center SC zentralisiert, hierzu werden z. B. vom Mobiltelefon 2 aktualisierte Kommunikationsinformationen an das Service Center SC übertragen (Fig. 3, BZ G). Der Nutzer 3 des Mobiltelefons 1 kann nun eine Anfrage an das Service Center SC nach Kommunikationsinformation des Mobiltelefons 2 richten (Fig. 3, BZ B), worauf das Service Center SC die gespeicherten Kommunikationsinformationen automatisch an das anfragende Mobiltelefon 1 überträgt (Fig. 3, BZ C). Als Kommunikationsinformation sind in der D19 z. B. Telefonnummern, Postanschriften, physische Adressen, Telefax, Telex und Teletex-Nummern genannt, die auf einer Visitenkarte zusammengestellt sind (compiled on a person's visit card, S. 3, Z. 2-11). 244 Fig. 3 gemäß D19 245 Weitere Ausführungsbeispiele aus der Schrift D19 betreffen einen sog. X.400-Dienst (S. 11, 21-32) sowie die Überwachung des Füllstandes eines Öl-Vorratstanks (S. 13, Z. 11-21). 246 2.2.1 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 beruht gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D19, WO 92/14329 A1, nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art.

§ 6Abs. 1 Nr. 1 Int

PatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ). 247 Aus der Schrift D19, WO 92/14329 A1, ist in Worten des erteilten Anspruchs 1 ausgedrückt, Folgendes bekannt (fehlende Merkmale durchgestrichen): 248 1 A terminal for a communication network (telephone 1, S. 7, Z. 32, Fig. 3, BZ 1), 249 2.1 the terminal comprising a plurality of applications for displaying and processing of information 250 Die Schrift D19 nennt als Dienste, d. h. Anwendungen, z. B.: Kurznachrichtendienst (short message service, S. 1, Z. 32, 33), Zusatzdienste (supplementary services … taxi calls, S. 7, Z. 8-14), Anfragen nach Kommunikationsinformationen (communication information queries, S. 7, Z. 22-26), X.400-Dienst mit Diensteanpassungen (service adapter) u. a. zu Paging und Telefax (S. 11, Z. 11-25). 251 2.2 and further comprising wireless communication means (vgl. etwa die Antenne des Mobiltelefons 1 in Fig. 3) for communicating user messages (short messages, S. 1, Z. 32 bis S. 2, Z. 4), 252 whereat 253 3 it comprises means that have been arranged to receive a wirelessly communicated user message (SC […] automatically transmits the communication information stored in its database as a short message C back to telephone 1, S. 7, Z. 33 bis S. 8, Z. 3, Fig. 3, BZ C) 254 4.1Teilweise having information for one of said applications (communication information, S. 7, Z. 33 bis S. 8, Z. 3) and a header relating to said one of said applications, 255 Die Fig. 12 und 13 der D19 zeigen das Format der Kurznachrichten, die als Anfragenachricht (query message, S. 5, Z. 1, 2, S. 15, Z. 10-20) in dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 vom Mobiltelefon 1 an das Dienstzentrum SC gesendet werden (S. 7, Z. 20-33, Fig. 3, BZ B). Für die Anfragenachricht offenbart die Schrift D19, dass eine anwendungsbezogene Information (identification) im Kopf oder im Datenfeld der Kurznachricht angeordnet wird: 256 - field 40, an identification of the protocol, service, or equivalent, S. 15, Z. 2, 3; content of field 40 can indicate that the query message is a message of a certain query application (S. 15, Z. 8, 9), 257 - identification 44, S. 15, Z. 13-14; identify a query message on the basis of the identification 44, and reply to address 45, S. 15, Z. 22-

  1. 258 Fig. 12 der D19 zeigt die Variante, bei dem der anwendungsbezogene Kopf (field 40) und eine Antwortadresse (reply address 39) im Kopf der Kurznachricht (heading 42) enthalten ist: Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen 259 Fig. 12 gemäß D19 mit Erläuterungen des Senats 260 Fig. 13 der D19 zeigt die Variante, bei dem der anwendungsbezogene Kopf (identification 44) und die Antwortadresse (reply address 45) im Datenfeld (useful content 43) angeordnet sind. Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen 261 Fig. 13 gemäß D19 mit Erläuterungen des Senats 262 Das Format der Antwortnachrichten des Dienstezentrums SC, die von dem anfragenden Mobiltelefon 1 empfangen werden (S. 7, Z. 33 bis S. 8, Z. 3, Fig. 3, BZ C, ist hingegen in der D19 nicht beschrieben. 263 5 and means arranged to address the information to a respective one of said applications according to said header, 264 4.2 the user message has an address field containing the address of the destination of the message 265 Vgl. S. 14, Z. 33: “GSM short message service”, d. h. es muss eine Zieladresse vorhanden sein, vgl. auch S. 15, Z. 4, 5: „the telephone to which the message is addressed” und Z. 10, 11: “the reply address and the address of the query message”) 266 4.3 and a data field containing the information of the message (dass die communication information in irgendeinem Datenfeld der Kurznachricht enthalten sein muss, liest der Fachmann ohne weiteres mit), 267 4.4 and that said header is in said data field. 268 Die Schrift D19 zeigt für die von dem Mobiltelefon 1 in Verbindung mit dem Ausführungsbeispiel in Fig. 3 empfangene Kurznachricht nicht das Restmerkmal 4.1 und die Merkmale 5 sowie 4.
  2. Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 ist daher gegenüber der Schrift D19 neu. 269 Der Gegenstand des erteilten Anspruch 1 beruht gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D19 jedoch nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, denn der Fachmann fügt bei der Antwortnachricht, die vom Dienstezentrum SC an das Mobiltelefon 1 gesendet wird, die anwendungsbezogene Kennung schon aus dem Grund ein (Restmerkmal 4.1), damit das Mobiltelefon bei mehreren gesendeten Anfragenachrichten eine Antwortnachricht eindeutig der anfragenden Anwendung bzw. dem Dienst zuordnen kann (Merkmal 5). Für das Format der Antwortnachrichten kann sich der Fachmann an dem Format der Anfragenachrichten z. B. nach Fig. 13 der D19 orientieren und den anwendungsbezogenen Kopf im Datenfeld der Anwendernachricht einfügen (Merkmal 4.4). 270 2.2.2 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 2 beruht gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D19, WO 92/14329 A1, nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art.

§ 6Abs. 1 Nr. 1 Int

PatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ). 271 Wie vorstehend dargelegt, offenbart die Schrift D19 die Anweisungen in den Merkmalen 4.1, 4.3, 4.4 für die Anfragenachricht (query message), die vom Mobiltelefon 1 an das Dienstzentrum SC gesendet wird (S. 5, Z. 1, 2, S. 7, Z. 20-33, S. 15, Z. 10-20, Fig. 13). Der erteilte Anspruch 2 umfasst zusätzlich zu Merkmalen, die bereits in Verbindung mit dem Anspruch 1 diskutiert worden sind, die Merkmale 6 und 7, betreffend das Senden der Anwendernachrichten und das Hinzufügen des Kopfes. Auch die Anweisungen in diesen Merkmalen sind der Schrift D19 entnehmbar, denn aus der Schrift D19, WO 92/14329 A1, ist in Worten des erteilten Anspruchs 2 ausgedrückt, ein Endgerät bekannt, wobei 272 6 it comprises means that have been arranged to send information relating to one of said applications (communication Information request) in a user message (short message) over wireless communication (S. 7, Z. 30-33, Fig. 3, BZ B) 273 7 and means arranged to add a header to the user message (field 40, an identification of the protocol, service, or equivalent), the header indicating the respective application that the information relates to (content of field 40 can indicate that the query message is a message of a certain query application, S. 14, Z. 24 bis S. 15, Z. 24). 274 Die gegenüber dem erteilten Anspruch 1 zusätzlichen Merkmale im erteilten nebengeordneten Anspruch 2 können gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D19 das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit nicht begründen. 275 2.2.3 Auch der Gegenstand des erteilten unabhängigen Anspruchs 16 beruht gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D19, WO 92/14329 A1, nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art.

§ 6Abs. 1 Nr. 1 Int

PatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ). 276 Der erteilte Anspruch 16 umfasst zusätzlich zu Merkmalen, die bereits vorstehend diskutiert worden sind, die Merkmale 16, 16.1.1, 16.1.2, 16.2, 16.3 und 16.5. Auch die in diesen Merkmalen enthaltenen Anweisungen sind aus der Schrift D19 entnehmbar, denn aus der Schrift D19, WO 92/14329 A1, ist in Worten des Anspruchs 16 ausgedrückt, Folgendes bekannt: 277 16 A method of transferring data between a first device (Service Center SC) and a second device (telephone 1, S. 7, Z. 33 bis S. 8, Z. 4, Fig. 3, BZ SC, 1), 278 16.1.1 the second device being remote from the first device (liest der Fachmann ohne weiteres mit), 279 16.1.2 and both the first and second device being one of a mobile station (Fig. 3, BZ 1) capable of communicating over a mobile communications network (S. 1, Z. 20-34) and of a computer (service center SC) having a connection to the mobile communications network (Fig. 3, BZ SC), 280 16.2 the method comprising: retrieving a data entry (communication information) from an application of the first device (Service Center SC), said application containing a plurality of data entries (database of the SC, S. 7, Z. 33 bis S. 8, Z. 1) each having a number of data fields (liest der Fachmann ohne weiteres auf Grund der Ausbildung der Speichereinrichtung als Datenbank und der auf S. 3, Z. 2-11 beschriebenen Struktur der Kommunikationsinformationen mit Telefonnummern, Postanschriften, physische Adressen, Telefax, Telex und Teletex-Nummern mit), 281 16.3 transmitting said data entry (transmits the communication information) to the second device (telephone 1) in a user message (short message) via the mobile communications network (S. 7, Z. 33 bis S. 8, Z. 1, Fig. 3, BZ C), 282 […] 283 16.5 and storing the received data entry in corresponding data fields in a corresponding application of the second device. 284 Nach der Schrift D19 können die empfangenen Kommunikationsinformationen vom Anwender jederzeit “entladen” werden (the information can be unloaded (arrow D) by the user 3 at any time, S. 7, Z. 33 bis S. 8, Z. 3). Um die Informationen jederzeit entladen zu können, müssen diese im Endgerät 1 zunächst in einer geeignet ausgebildeten Speichereinrichtung gespeichert werden. 285 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 16 beruht daher gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D19 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

I. 286 Zu den Fassungen der Hilfsanträge der Serien 1-4 287

  1. Das Streitpatent hat in keiner der Fassungen der Hilfsanträge der Serien 1-4 Bestand. 288
  2. Die insgesamt vorgelegten 20 Hilfsanträge der Serien 1-4 fügen den erteilten unabhängigen Ansprüchen in unterschiedlichen Kombinationen und teilweise voneinander abweichendem Wortlaut 13 neue Merkmale hinzu. 289 Für die in den Hilfsanträgen der Serien 1-4 hinzugefügten Merkmale verwendet der Senat folgende Bezeichnungen (angegeben ist der Wortlaut bei ihrem erstmaligen Auftreten in der Reihenfolge der Hilfsanträge): 290 RUN means arranged, according to said header, to launch a respective one of said applications (17, 18) and 291 TEL wherein said terminal

(1)is a mobile phone 292 ANY wherein said one of said applications (17, 18) can be any one of said applications (17, 18), 293 ID [the header] identifies said respective one of said applications and is comprised in a user message received at that terminal 294 EACH for each application of said applications (17, 18) as said respective one of said applications (17, 18) 295 INP the applications allowing a user to enter user input or modify information in the applications, respectively, 296 AIR the applications not having been pre-stored in the terminal but having been arranged into the terminal at a later stage by over the air contact of the terminal to another device, 297 ALPH wherein said header and said information for said one of said applications are defined in alpha-numeric characters 298 DAT [and that said header] and said information for said one of said applications are in said data field (INFO) 299 Ein vom Senat als SAM[2,3,4] bezeichnetes Merkmal besitzt je nach nebengeordnetem Anspruch einen unterschiedlichen Inhalt: 300 SAM wherein said header comprised in said received user message and said header added to the sent user message are the same, if they respectively identify the same application of said applications 301 SAM2 [the header] is the same in each user message having information for said one of said applications (17, 18) received at said terminal
(1)302 SAM3 [the header] is the same for each user message in which information relating to said respective application is sent 303 SAM4 [the header] is the same in each user message having a data entry for said application received at said second device 304 3. Die Hilfsanträge der Serien 1 bis 4 gehen über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen hinaus und sind daher nicht zulässig (Artikel

§ 6Absatz 1 Nr. 3 Int

PatÜG, Art. 138 Abs. 1 Buchst. c) EPÜ). 305 Jeder der Hilfsanträge der Serien 1 bis 4 enthält einen Unteranspruch, der dem Unteranspruch 6 der erteilten Fassung entspricht, der auf einer unzulässigen Erweiterung gegenüber den ursprünglichen Unterlagen beruht. 306 Darüber hinaus sieht der Senat die Angaben in den Merkmalen SAM[2,3,4] und im Merkmalskonvolut ANY/EACH als nicht ursprungsoffenbart bzw. nicht als unmittelbar und eindeutig als zur Erfindung gehörend offenbart an. Die Hilfsanträge der Serien 1-4, in denen zumindest ein nebengeordneter Anspruch eines dieser Merkmale enthält, sind aus den folgenden Gründen nicht zulässig: 307 Merkmale SAM[2,3,4] 308 Die Merkmale SAM[2,3,4] vermitteln die Lehre, dass die Köpfe der empfangenen bzw. gesendeten Anwendernachrichten dann gleich sind, wenn sie die gleiche Anwendung identifizieren. Als Offenbarungsstellen gibt die Beklagte Fig. 9, Abs. [0075], [0077] des Streitpatents an. 309 Diesen Fundstellen – bzw. den damit übereinstimmenden entsprechenden Stellen in den ursprünglichen Unterlagen – entnimmt der Fachmann zwar einen Anwendungskennzeichner (application identifier), von gleichen Anwendungskennzeichnern oder gleichen Köpfen ist dort jedoch nicht die Rede. Die Ursprungsoffenbarung enthält vielmehr Ausführungsbeispiele, bei denen die Köpfe für die gleiche Anwendung nicht gleich sind: In der Offenlegungsschrift NK8, S. 9, Z. 14-25 ist für einen Anwendungstyp „Business Card“ ausgeführt, dass der Kennzeichner z. B. „BC“ oder „Business Card“ sein kann. Damit sind in diesem Ausführungsbeispiel für die gleiche Anwendung auch unterschiedliche Anwendungskennzeichner bzw. Köpfe möglich. Weiterhin enthält die Offenlegungsschrift NK8, S. 25, Z. 31 ff. ein Beispiel, wobei der Kennzeichner im Kopf der Anwendernachricht WWWSMS oder auch WWWSMS45 lauten kann, wobei der Anfang (WWWSMS) angibt, dass es eine Dienstseite ist, wobei die letzten zwei Zeichen

(45)z. B. den Anbieter der Dienste angeben können. Wenn der Kopf neben der Anwendung zusätzlich auch den Anbieter des Dienstes
(45)kennzeichnet, sind die Köpfe für die gleiche Anwendung auch in diesem Ausführungsbeispiel nicht gleich. 310 Auch anderen Stellen der Ursprungsoffenbarung lässt sich nach Überzeugung des Senats nicht unmittelbar und eindeutig als zur Erfindung gehörend entnehmen, dass die Zuordnung zwischen Kopf und Anwendung eineindeutig ist. 311 Merkmale ANY, EACH (i. V. m. Merkmalen ID, 5) 312 In Merkmal 2.1 z. B. des Anspruchs 1 ist definiert, dass das Endgerät mehrere Anwendungen zum Anzeigen und Verarbeiten von Informationen umfasst. Durch die Merkmale ANY und EACH wird nunmehr u. a. vorgegeben, dass jede dieser Anwendungen durch einen Kopf in einer Anwendernachricht identifizierbar (Merkmal ANY i. V. m. Merkmal ID) bzw. adressierbar ist (Merkmal EACH i. V. m. Merkmal 5). Zur Offenbarung der Merkmale ANY und EACH verweist die Beklagte auf zahlreiche Fundstellen in der Streitpatentschrift: Abs. [0025], [0007], [0028], [0068], [0030], [0031], [0075], [0077]. 313 Die Merkmale ANY/EACH sind weder an den von der Beklagten angegebene Fundstellen noch an anderer Stelle der Anmeldeunterlagen explizit oder implizit offenbart. Die Anmeldeunterlagen offenbaren vielmehr zumindest eine Anwendung zum Anzeigen und Verarbeiten von Daten, die nicht durch einen anwendungsbezogenen Kopf im Datenfeld (INFO) adressiert bzw. identifiziert wird. In den Anmeldeunterlagen ist ausgeführt, dass falls die empfangene Nachricht eine gewöhnliche Kurznachricht ist (ordinary short message), der DU-Prozessor 8 die empfangene Kurznachricht meldet (vgl. Offenlegungsschrift NK8, S. 32, Z. 2, 3). Eine normale Kurznachricht kann auf dem Bildschirm des Endgeräts angezeigt werden (NK8, S. 7, Z. 26-28, Fig. 3). Ein anwendungsbezogener Kopf ist in einer „gewöhnlichen“ Kurznachricht jedoch im Datenfeld (INFO) nicht enthalten, denn das Datenfeld (INFO) enthält die eigentlichen Informationen oder Daten und maximal 168 Bits an Informationen (NK8, S. 8, Z. 11-14, Fig. 3). Damit zeigt die ursprüngliche Offenbarung nach Überzeugung des Senats ein Endgerät mit zwei Kategorien von Anwendungen: Anwendungen wie Business Card, Calendar usw., die durch einen anwendungsbezogenen Kopf adressier- und identifizierbar sind, und zumindest eine Anwendung zum Verarbeiten und Darstellen von „gewöhnlichen“ Kurznachrichten, die gerade keinen anwendungsbezogenen Kopf im Datenfeld aufweisen. Im Gegensatz dazu vermitteln die Merkmale ANY bzw. EACH jedoch die Lehre, dass alle Anwendungen durch einen Kopf im Datenfeld adressierbar und identifizierbar sein sollen. 314 In der mündlichen Verhandlung hat die Nebenintervenientin argumentiert, die Angabe „any one of said applications (17, 18)“ im Merkmal ANY beziehe sich auf Grund des Wortlauts nicht auf alle Anwendungen im Endgerät nach Merkmal 2.1, sondern nur auf die in den Merkmalen 4.1 und 5. genannten adressierbaren Anwendungen. Dieser Argumentation kann der Senat nicht folgen, denn in den Merkmalen 4.1 oder 5 des Anspruchs 1 wird mit der Angabe „one of said applications (17, 18)“ auf eine der in Merkmal 2.1 genannten Anwendungen verwiesen. Die Angabe „any one of said applications“ bezeichnet daher alle die in Merkmal 2.1 genannten Anwendungen. 315 In Bezug auf die Merkmale RUN, TEL, ID, INP, AIR und DAT hat der Senat keine Zweifel an deren Ursprungsoffenbarung. 316 4. Abgesehen davon, dass die Hilfsanträge der Serien 1 bis 4 unzulässig sind, beruhen die Gegenstände deren unabhängiger Ansprüche gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D1, EP 0 689 368 A1, nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art.

§ 6Abs. 1 Nr. 1 Int

PatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ). 317 4.1 Die Gegenstände der nebengeordneten Ansprüche nach den Hilfsanträgen 1, 1A, 1B, 2, 2A, 2B, 3, 3A, 3B, 3C, 3D, 3E, 3F, 4, 4A, 4B, 4C, 4E und 4F beruhen aus den nachstehend zum Hilfsantrag 4D genannten Gründen nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. 318 4.2 Für den detaillierten Vergleich mit dem Stand der Technik greift der Senat den Hilfsantrag 4D heraus. Die nebengeordneten Ansprüche der Hilfsanträge 1, 1A, 1B, 2, 2A, 2B, 3, 3A, 3B, 3C, 3D, 3E, 3F, 4, 4A, 4B, 4C, 4E und 4F enthalten jeweils weniger Merkmale als die des Hilfsantrags 4D. 319 Beispiel: gegenüber erteilter Fassung zusätzliche Merkmale im Anspruch 1 der Hilfsanträge der Serien 1 bis 4 INP AIR ANY/ ID/ EACH SAM2 ALPH/ DAT RUN TEL 1 x X 1A X x X 1B x X x X 2 x X 2A x x X 2B x x X x X 3 x X 3A x x X 3B X x x X 3C x x X x x X 3D x x x x X 3E x x X 3F x x X x X 4 x X 4A x x X 4B x X x x X 4C x x X x x X 4D x x X x x x X 4E x x x X 4F x X x x X 320 Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4D vom 2. März 2015 lautet gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 1 gekennzeichnet): 321 1 A terminal

(1)for a communication network, 322 2.1 the terminal comprising a plurality of applications (17, 18) for displaying and processing of information, 323 INP the applications allowing a user to enter user input or modify information in the applications, respectively, 324 AIR and the applications not having been pre-stored in the terminal but having been arranged into the terminal at a later stage by over the air contact of the terminal to another device, 325 2.2 and the terminal
(1)further comprising wireless communication means for communicating user messages, 326 characterised in that 327 3 it comprises means that have been arranged to receive a wirelessly communicated user message 328 4.1 having information for one of said applications (17, 18) and a header relating to said one of said applications (17, 18), 329 ANY wherein said one of said applications (17, 18) can be any one of said applications (17, 18), 330 ID wherein said header identifies said one of said applications (17, 18) 331 SAM2and is the same in each user message having information for said one of said applications (17, 18) received at said terminal
(1), 332 ALPH and wherein said header and said information for said one of said applications are defined in alpha-numeric characters, 333 RUN and means
(8)arranged, according to said header, to launch a respective one of said applications (17, 18) and 334 5 to address the information to a said respective one of said applications (17, 18) according to said header 335 EACH for each application of said applications (17, 18) as said respective one of said applications (17, 18), 336 4.2 the user message has an address field (ADD) containing the address of the destination of the message 337 4.3 and a data field (INFO) containing the information of the message, 338 4.4 and that said header is 339 DAT and said information for said one of said applications are in said data field (INFO), 340 TEL wherein said terminal
(1)is a mobile phone. 341 Der Patentanspruch 2 nach Hilfsantrag 4D vom 2. März 2015 lautet unter Fortführung der Gliederung (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 2 gekennzeichnet): 342 2 A terminal
(1)for a communication network, 343 2.1 the terminal comprising a plurality of applications (17, 18) for displaying and processing of information, 344 INP the applications allowing a user to enter user input or modify information in the applications, respectively, 345 AIR and the applications not having been pre-stored in the terminal but having been arranged into the terminal at a later stage by over the air contact of the terminal to another device, 346 2.2 and the terminal
(1)further comprising wireless communication means for communicating user messages, 347 characterised in that 348 6 it comprises means (8, 10 - 12) that have been arranged to send information relating to one of said applications (17, 18) in a user message over wireless communication, 349 ANY wherein said one of said applications (17, 18) can be any one of said applications (17, 18), 350 EACH and means
(8)arranged, for each application of said applications (17, 18) as said one of said applications, 351 7 to add a header to the user message, the header indicating the respective application (17, 18) that the information relates to, 352 ID wherein said header identifies said respective application that the information relates to 353 SAM3and is the same for each user message in which information relating to said respective application is sent, 354 ALPH and wherein said header and said information relating to said respective application are defined in alpha-numeric characters, 355 4.2 the user message has an address field (ADD) containing the address of the destination of the message 356 4.3 and a data field (INFO) containing the information of the message, 357 4.4 and that said header is 358 DAT and said information relating to said one of said applications are in said data field (INFO), 359 RUN the terminal further comprising means arranged to launch each of said applications, respectively, according to a header 360 ID that identifies said application and is comprised in a user message received at said terminal, 361 SAM wherein said header comprised in said received user message and said header added to the sent user message are the same, if they respectively identify the same application of said applications, and 362 TEL wherein said terminal
(1)is a mobile phone. 363 Der Patentanspruch 14 nach Hilfsantrag 4D vom 2. März 2015 lautet gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 16 gekennzeichnet): 364 16 A method of transferring data between a first device and a second device, 365 16.1.1 the second device being remote from the first device, 366 16.1.2 and both the first and second device being one of a mobile station capable of communicating over a mobile communications network and of a computer having a connection to the mobile communications network, 367 16.2 the method comprising: retrieving a data entry from an application of the first device, said application containing a plurality of data entries each having a number of data fields, 368 16.3 transmitting said data entry to the second device in a user message via the mobile communications network, 369 2.1 the second device comprising a plurality of applications for displaying and processing of information, 370 INP the applications allowing a user to enter user input or modify information in the applications, respectively, 371 AIR and the applications not having been pre-stored in the second device but having been arranged into the second device at a later stage by over the air contact of the second device to another device, 372 4.1 the user message comprising a header for indicating, to the second device, which application of a plurality of said applications is comprised in the second device that the data entry relates to, 373 ANY wherein said application can be any one of said applications, 374 ID wherein said header identifies said application and 375 SAM4is the same in each user message having a data entry for said application received at said second device, and 376 ALPH wherein said header and said data entry are defined in alpha-numeric characters, 377 4.2 and the user message has an address field containing the address of the destination of the message 378 4.3 and a data field containing the information of the message, 379 4.4 and that said header is 380 DAT and said data entry are in said data field, 381 3 receiving the user message comprising said data entry and said header at the second device, 382 RUN launching a corresponding application of the second device as indicated by said header, 383 16.5 and storing the received data entry in corresponding data fields in a said corresponding application of the second device , 384 RUN wherein means of the second device are arranged to perform said launching of a corresponding application of the second device as indicated by said header 385 16.5 and said storing of the received data entry in corresponding data fields of said corresponding application 386 EACH for each application of said applications as said corresponding application of the second device, and 387 TEL wherein the second device is a mobile phone. 388 4.2.1 Der Gegenstand des Anspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 4D beruht gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D1, EP 0 689 368 A1, nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art.

§ 6Abs. 1 Nr. 1 Int

PatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 54 EPÜ). 389 Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 4D umfasst zusätzlich zu Merkmalen, die bereits vorstehend in Verbindung mit dem erteilten Anspruch 1 diskutiert worden sind, die Merkmale INP, AIR, ANY, ID, SAM2, ALPH, RUN, EACH, DAT und TEL. 390 Aus der Schrift D1, EP 0 689 368 A1, ist in Worten des Anspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 4D ausgedrückt, über den Hauptantrag hinaus auch Folgendes bekannt (fehlende Merkmale durchgestrichen): 391 INP the applications allowing a user to enter user input or modify information in the applications, respectively, 392 Als Beispiel für eine besondere Anwendung wird in der D1 die Durchführung von ortsabhängigen Abfragen genannt, so könne unter anderem ermöglicht werden, ortsabhängige Telefonnummern von Hilfediensten, wie Pannendienst, Arzt, Apotheke etc., abzufragen (Sp. 4, Z. 21-26). Eine derartige Abfrage setzt regelmäßig eine Anwendereingabe oder -aktion voraus. 393 AIR the applications not having been pre-stored in the terminal but having been arranged into the terminal at a later stage by over the air contact of the terminal to another device, 394 Aus der D1, Sp. 4, Z. 1-15 ist es entnehmbar, dass es mit dem Kennungscode ausgerüstete Datentelegramme ermöglichen, Daten und ausführbare Instruktionen an speziell mit einem Filter zum Erkennen solcher Datentelegramme ausgerüstete Endgeräte zu übertragen bzw. von solchen Endgeräten in der zentralen Einheit, die ebenfalls ein entsprechendes Filter umfasst, zu empfangen. 395 Die Nebenintervenientin hat in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht, die Schrift D1 offenbare nicht, dass die über die Luftschnittstelle nachinstallierten Anwendungen (ausführbare Instruktionen) auch mit einem anmeldungsgemäßen Kopf adressiert werden könnten (Merkmal 4.1, 5). Dieser Sichtweise kann sich der Senat nicht anschließen. Die Schrift D1 offenbart, dass auf der Basis des Anwendungsprotokolls neue vom Netzbetreiber dem entsprechenden Teilnehmer offerierte Dienste definiert werden können, die als Nachrichtenaustausch zwischen einem mit einem entsprechenden Filter versehenen Endgerät und dem Service Center zu verstehen sind (Sp. 4, Z. 15-21), d. h. neue, nachinstallierte Dienste oder Anwendungen sollen ebenfalls mittels Filter und Kennungscode adressierbar sein. 396 […] 397 ANY wherein said one of said applications can be any one of said applications, 398 ID wherein said header identifies said one of said applications 399 In der D1, Sp. 3, Z. 29-35 ist angegeben, dass mit dem Kennungscode gekennzeichnet wird, dass die in dieser Meldung vorhandenen Daten nach einer speziellen Prozedur zu verarbeiten sind. Falls das Filter einen Kennungscode erkennt, wird die entsprechende Meldung über einen zweiten Ausgang einem Modul 27 zum Abarbeiten eines besonderen Dienstes zugeführt (Sp. 8, Z. 47-51). Nach Überzeugung des Senats „identifiziert“ daher der Kennungscode die besondere Anwendung (bzw. das Modul 27) gegenüber den anderen Prozeduren etwa des Betriebssystems im Endgerät. 400 SAM2 and is the same in each user message having information for said one of said applications received at said terminal, 401 Aus der D1 ist es entnehmbar, dass das Mobiltelefon Meldungen, die in ihrem Datentelegramm den erfindungsgemäßen Kennungscode enthalten, sendet und empfängt (Sp. 6, Z. 34-45, Sp. 3, Z. 42-47). Der Kennungscode aus der D1 umfasst einen Sicherheitscode, der mit einer kryptografischen Funktion aus der Meldung selbst berechnet wird (Sp. 6, Z. 1-10). Wenn der Kennungscode vom Inhalt der Anwendernachricht selbst abhängig ist, ist der Kopf in empfangenen (oder gesendeten) Nachrichten auch für die eine (gleiche) besondere Anwendung nicht gleich. 402 ALPH and wherein said header and said information for said one of said applications are defined in alpha-numeric characters, 403 Die Schrift D1 überlässt es dem Fachmann, in welcher Zeichencodierung der Kopf und die Information in der Kurznachricht definiert sind. 404 RUN and means arranged, according to said header, to launch a respective one of said applications and 405 Zum Bedeutungsinhalt der Angabe „to launch“ hat die Beklagte das Wörterbuch NB14 eingereicht. Der Senat legt die Anweisung im Merkmal RUN dergestalt aus, dass Mittel (z. B. DU processor, Streitpatentschrift NK3, Abs. [0077]) vorhanden sein müssen, die eingerichtet sind, mit dem Ausführen der Anwendung zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt nach dem Empfang einer Nachricht (according to said header) zu beginnen (to launch). 406 Eine derartige Anweisung ist in der D1 zwar nicht wortwörtlich genannt. Jedoch sind auch gemäß D1 verschiedene Speicherbereiche auf einer Chipkarte ausgebildet: ein Speicherbereich 25, welcher ein Chipkartenbetriebssystem (COS Card Operating System) umfasst (Sp. 8, Z. 8-11), ein Speicherbereich 26, in welchem ein als Software-Modul ausgebildetes Filter 12.1 abgelegt ist (Sp. 8, Z. 11-14, Sp. 4, Z. 34), und ein Modul 27 zum Abarbeiten eines besonderen Dienstes (Sp. 8, Z. 47-51). Die Chipkarte ist in der D1 insbesondere als Prozessorchipkarte ausgebildet (Sp. 4, Z. 52, 53). Falls das Filter einen Kennungscode erkennt, soll die entsprechende Meldung über einen zweiten Ausgang einem Modul 27 zum Abarbeiten eines besonderen Dienstes zugeführt, also die Anwendung von dem Prozessor z. B. der Chipkarte ausgeführt werden (Sp. 8, Z. 33-51, Fig. 4). Auf Grund der begrenzten Verarbeitungskapazität von Prozessorchipkarten lässt der Fachmann nach Überzeugung des Senats das Ausführen der besonderen Anwendung erst nach dem Empfang der entsprechenden Meldung beginnen. 407 Die Nebenintervenientin hat in der mündlichen Verhandlung eingewendet, dass in der D1 von einem „bestimmten vorgängig angewählten besonderen Dienst“ die Rede sei (Sp. 3, Z. 54 bis Sp. 4, Z. 1), für eine derartige Anwahl müsse das Modul 27 bereits vor dem ersten Empfang einer Anwendernachnachricht gestartet sein. Die Schrift D1 offenbart jedoch für das Zugreifen auf einen besonderen Dienst verschiedene Varianten, insbesondere auch eine Einheit für eine gesprochene Antwort VRU (Voice Respond Unit) 13, die einem Teilnehmer, der einen besonderen Dienst anfordert, mit gesprochenen Mitteilungen eine Unterstützung zum Zugreifen auf den gewünschten besonderen Dienst gewährt. In besonderen Fällen könne die VRU auch ein Help Desk sein, bei dem der gesprochene Text persönlich erfolgt (Sp. 7, Z. 31-40). Für die Anwahl des besonderen Dienstes reicht daher bereits ein Telefonanruf aus, das Starten des besonderen Moduls im Endgerät ist für die Anwahl des Dienstes somit nicht zwingend erforderlich. 408 […] 409 EACH for each application of said applications (17, 18) as said respective one of said applications (17, 18), 410 […] 411 DAT and said information for said one of said applications are in said data field (Sp. 10, Z. 26-58, Fig. 7, BZ 40, 140 bytes), 412 TEL wherein said terminal is a mobile phone (Mobilfunktelefon, Sp. 1, Z. 51, Fig. 3). 413 Zusammengefasst offenbart daher die Schrift D1 nicht das Merkmalskonvolut ANY/EACH sowie nicht die Merkmale SAM2 und ALPH. 414 Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 4D ist daher gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D1 - und auch gegenüber allen anderen im Verfahren befindlichen Schriften - neu. 415 Sowohl die Anwendung im Merkmalskonvolut ANY/EACH als auch die im Merkmal SAM2 oder im Merkmal ALPH oder in deren Kombination ergeben sich nach Überzeugung des Senats für den Fachmann in nahe liegender Weise aus der D1. 416 Merkmalskonvolut ANY/EACH 417 Wie bereits vorstehend ausgeführt, dient das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein des Kennungscodes in der D1 dazu, zwischen Nachrichten zu unterscheiden, die entweder an einen zweiten Teil des Betriebssystems oder an die eine besondere Anwendung bzw. das Modul 27 gerichtet werden (Sp. 8, Z. 33-51, Fig. 4). Aus der D1 ist es weiterhin bereits bekannt, in der Betriebszentrale für einen ersten besonderen Dienst eine erste Anwendung und für einen n-ten besonderen Dienst eine n-te Anwendung vorzusehen (Sp. 7, Z. 1-13). Der Fachmann muss daher nach Überzeugung des Senats in Betracht ziehen, die Vielzahl von Anwendungen auch im Endgerät als separat adressierbare Module 27 zu implementieren, denn der Fachmann beachtet bei der Entwicklung von Anwendungen allgemein anerkannte Prinzipien der Softwareentwicklung, wie Modularisierung, d. h. die Aufteilung eines Softwaresystems in überschaubare Teile mit klar definierten Schnittstellen. Dem Fachmann, dem aus der Schrift D1 bekannt ist, dass mit einem Kennungscode im Datenfeld einer Kurznachricht eine besondere Anwendung als Ziel der Nachricht gekennzeichnet werden kann (D1, Sp. 3, Z. 29-35, 49-54), ist nach Überzeugung des Senats ohne Weiteres klar, dass sich auf vergleichbare Art und Weise auch mehrere besondere Anwendungen separat adressieren lassen. Anders ausgedrückt, der Fachmann, der vor die Aufgabe gestellt wird, nicht nur ein einziges Softwaremodul, sondern eine Vielzahl von Softwaremodulen zu adressieren, vergibt nach Überzeugung des Senats selbstverständlich unterschiedliche Adressen. 418 Merkmale SAM[2,3,4] 419 Mit dem kryptografischen Sicherheitscode als Bestandteil des Kennungscodes aus der D1 (Sp. 6, Z. 1-10) wird eine Zusatzfunktion realisiert, die es ermöglicht, die zufällige Inanspruchnahme von besonderen Diensten durch nicht berechtigte Teilnehmer auszuschließen (Sp. 4, Z. 27-33). Dem Fachmann ist klar, dass bei Verzicht auf diese Zusatzfunktion, der Kennungscode nicht mehr für jede Nachricht berechnet werden muss und daher auch für jede Nachricht gleich sein kann, mit der die gleiche besondere Anwendung adressiert wird. 420 Merkmale ALPH 421 Da die Nachrichten in der D1 als Kurznachrichten über den in GSM standardisierten Kurznachrichtendienst übermittelt werden (Sp. 10, Z. 2-4, 26-34), hat der Fachmann Veranlassung, den Kennungscode und den Inhalt der Kurznachricht in alphanumerischen Zeichen zu definieren, denn alphanumerische Zeichen sind eine der vier in GSM grundsätzlich möglichen Darstellungen von Parametern in Datensätzen von Kurznachrichten (TPDU=Transfer Protocol Data unit, vgl. NK4a, S. 15, erster Satz, S. 30, Abschnitt 9.1.2, S. 38, Tabellenzeilen TP-DCS und TP-UD). 422 Der Gegenstand des Anspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 4D beruht daher gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D1, EP 0 689 368 A1, nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. 423 Da die unabhängigen Patentansprüche gemäß der Hilfsantragsserien 1 bis 4 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, bleibt unbeachtlich, dass die Merkmale SAM[2,3,4] und ALPH aus folgenden Gründen bei der Betrachtung der Patentfähigkeit auch außer Betracht bleiben sollten: 424 SAM[2,3,4] 425 Die Mittel des Endgeräts müssen nach Merkmal 5 so eingerichtet sein, dass die Information an eine der Anwendungen gemäß dem Headers adressiert werden kann. Ob hierfür eine eindeutige oder eine eineindeutige Zuordnung zwischen Header und Anwendungen zum Einsatz kommt, kann das Endgerät nicht räumlich körperlich charakterisieren. Der Senat sieht in einer bestimmten Ausprägung der Zuordnungsvorschrift keinen technischen Beitrag zur Lösung der Aufgabe. 426 ALPH 427 Der Fachmann sieht das anspruchsgemäße Endgerät als elektronische Rechen- und Speichereinrichtung an, in der Informationen durch elektrische Zustände verarbeitet werden, üblicherweise durch zwei komplementäre Zustände. Daher geht auch die Argumentation der Beklagten fehl, dass durch die Definition des Kopfes und der Information für eine der Anwendungen als alphanumerische Zeichen die Notwendigkeit der Handhabung unterschiedlicher Datenformate für Kopf einerseits und anwendungsbezogener Information andererseits entfalle. Die Darstellung oder Definition des Kopfes und der Information für eine der Anwendungen als alphanumerische Zeichen führt zwar im Auge des Anwenders zu einem anderen optischen Bild als die Darstellung in Binärcode, ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Daten in dem Endgerät binär verarbeitet werden. Aus diesen Gründen vermag der Senat in der bloßen Definition einer Informationen in alphanumerischen Zeichen nichts Technisches zu sehen (vgl. T 0158/88 ABl 91, 566 Schriftzeichenform). 428 4.2.2 Der Gegenstand des Anspruchs 2 nach Hilfsantrag 4D ist neu, er beruht jedoch gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D1, EP 0 689 368 A1, nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art.

§ 6Abs. 1 Nr. 1 Int

PatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ). 429 Der Anspruch 2 nach Hilfsantrag 4D umfasst zusätzlich zu Merkmalen, die bereits vorstehend in Verbindung mit dem erteilten Anspruch 2 diskutiert worden sind, die Merkmale INP, AIR, ANY, EACH, ID, SAM3, ALPH, DAT, RUN und TEL. 430 Die vorstehende Beurteilung dieser Merkmale gilt auch in Verbindung mit Anspruch 2 nach Hilfsantrag 4D. 431 4.2.3 Der Gegenstand des nebengeordneten Anspruchs 14 nach Hilfsantrag 4D ist neu, er beruht jedoch gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D1, EP 0 689 368 A1, nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art.

§ 6Abs. 1 Int

PatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ). 432 Der Anspruch 14 nach Hilfsantrag 4D umfasst zusätzlich zu Merkmalen, die bereits vorstehend in Verbindung mit dem erteilten Anspruch 16 diskutiert worden sind, die Merkmale INP, AIR, ANY, ID, SAM4, ALPH, DAT, RUN, EACH und TEL. 433 Die vorstehende Beurteilung dieser Merkmale gilt auch in Verbindung mit Anspruch 14 nach Hilfsantrag 4D. 434 4.3 Die nebengeordneten Ansprüche der Hilfsanträge 4E und 4F enthalten weniger Merkmale als die des Hilfsantrags 4D. 435 Die Gegenstände der nebengeordneten Ansprüche nach den Hilfsanträgen 4E und 4F beruhen aus den vorstehend zum Hilfsantrag 4D genannten Gründen nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. IV. 436 Zu den Fassungen der Hilfsanträge der Serie 5 437

  1. Mit keiner der Fassungen nach den Hilfsanträgen der Serie 5 kann das Streitpatent aufrechterhalten werden. 438
  2. Die insgesamt vorgelegten 14 Hilfsanträge der Serie 5 fügen den erteilten nebengeordneten Ansprüchen in unterschiedlichen Kombinationen und teilweise voneinander abweichendem Wortlaut neben den bereits vorstehend diskutierten Merkmalen INP, AIR, ANY, ID, SAM[2,3,4], ALPH, RUN, EACH, DAT und TEL Merkmalskonvolute hinzu, 439 - die angeben, dass das Datenfeld (data field) der Anwendernachricht Informationen für eine Anwenderbenachrichtigungsfunktion (user messaging function) oder den erfindungsgemäßen Kopf und Informationen für eine der Anwendungen beinhaltet, 440 - die eine historische und eine aktuelle Zweckangabe betreffen, wonach das Datenfeld der Anwendernachricht für gewöhnlich (ordinarily) bestimmt war, um die Informationen für die Anwenderbenachrichtigungsfunktion zu enthalten, aber jetzt (now) alternativ verwendet wird, um den erfindungsgemäßen Kopf und die Information für eine der Anwendungen zu enthalten, 441 - die angeben, dass das Endgerät weiterhin so konfiguriert ist, Anwendernachrichten mit einem Datenfeld mit Informationen für die Anwenderbenachrichtigungsfunktion zu empfangen und zu verarbeiten, und 442 - die angeben, dass eine Entscheidung darüber getroffen wird, ob das Datenfeld Informationen für die Anwenderbenachrichtigungsfunktion oder den erfindungsgemäßen Kopf und Informationen für eine der Anwendungen beinhaltet, und dementsprechend die entsprechende Anwendung startet und adressiert. 443 Für die in die Hilfsanträge der Serie 5 hinzugefügten Merkmale verwendet der Senat entsprechend der obigen Reihenfolge folgende Bezeichnungen: 444 UMF wherein said data field can comprise information for a user messaging function, or said header and said information for said one of said applications, 445 ORD wherein said data field of said user message was ordinarily determined to comprise said information for said user messaging function, but is now alternatively used to comprise said header and said information for said one of said applications, and 446 STILL said terminal still being configured to receive and process user messages having a data field with information for said user messaging function, 447 Ein vom Senat als DEC bezeichnetes Merkmal wird in zwei Ausprägungen verwendet (Unterschied gekennzeichnet): 448 DEC wherein said means

(8)are further arranged to decide if said data field comprises said information for said user messaging function, or comprises said header and said information for said one of said applications, and to perform said launching of said respective one of said applications and said addressing of the information to said respective one of said applications if it is decided that said data field comprises said header and said information for said one of said applications, 449 DEC1 wherein said means
(8)are further arranged to decide based on whether said header is comprised in said data field or not, if said data field comprises said information for said user messaging function, or comprises said header and said information for said one of said applications, and to perform said launching of said respective one of said applications and said addressing of the information to said respective one of said applications if it is decided that said data field comprises said header and said information for said one of said applications, 450 Beispiel: gegenüber erteilter Fassung zusätzliche Merkmale im Anspruch 1 der Hilfsanträge der Serie 5 UMF ORD STILL DEC DEC1 INP AIR ANY/ ID/ EACH SAM2 ALPH/DAT RUN TEL 5‘ X x x x 5‘‘ x x 5‘‘‘ x 5A x X x x x x x 5B x X x x x x x x 5C x x X x x x x x x 5D x X x x x 5E x X x x x x 5F x X x x x x x 5G x x X x x x x x 5H x X x x x 5I x X x x x x x 5J x X x x x x x x 5K x x X x x x x x x 451 Zum Beispiel lautet der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 5‘ vom 6. Mai 2015 gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 1 gekennzeichnet): 452 1 A terminal
(1)for a communication network, 453 2.1 the terminal comprising a plurality of applications (17, 18) for displaying and processing of information 454 2.2 and further comprising wireless communication means for communicating user messages, 455 characterised in that 456 3 it comprises means that have been arranged to receive a wirelessly communicated user message 457 4.1 having information for one of said applications (17, 18) and a header relating to said one of said applications (17, 18), 458 ANY wherein said one of said applications (17, 18) can be any one of said applications (17, 18), 459 ID and wherein said header identifies said one of said applications (17, 18), 460 RUN and means
(8)arranged, according to said header, to launch a respective one of said applications (17, 18) and 461 5 to address the information to a said respective one of said applications (17, 18) according to said header 462 EACH for each application of said applications (17, 18) as said respective one of said applications (17, 18), 463 4.2 the user message has an address field (ADD) containing the address of the destination of the message 464 4.3 and a data field (INFO) containing the information of the message, 465 4.4 and that said header is in said data field (INFO), 466 DEC wherein said means
(8)are further arranged to decide if said data field comprises information for a user messaging function, or comprises said header and said information for said one of said applications, and to perform said launching of said respective one of said applications and said addressing of the information to said respective one of said applications if it is decided that said data field comprises said header and said information for said one of said applications, and 467 TEL wherein said terminal
(1)is a mobile phone. 468 Der Patentanspruch 2 nach Hilfsantrag 5‘ vom 6. Mai 2015 lautet unter Fortführung der Gliederung (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 2 gekennzeichnet): 469 2 A terminal
(1)for a communication network, 470 2.1 the terminal comprising a plurality of applications (17, 18) for displaying and processing of information 471 2.2 and further comprising wireless communication means for communicating user messages, 472 characterised in that 473 6 it comprises means (8, 10 - 12) that have been arranged to send information relating to one of said applications (17, 18) in a user message over wireless communication, 474 ANY wherein said one of said applications (17, 18) can be any one of said applications (17, 18), 475 EACH and means
(8)arranged, for each applications (17, 18) as said one of said applications, 476 7 to add a header to the user message, the header indicating the respective application (17, 18) that the information relates to, 477 ID wherein said header identifies said respective application that the information relates to, 478 4.2 the user message has an address field (ADD) containing the address of the destination of the message 479 4.3 and a data field (INFO) containing the information of the message, 480 4.4 and that said header is in said data field (INFO), 481 RUN the terminal further comprising means arranged to launch each of said applications, respectively, according to a header 482 ID that identifies said application and is comprised in a user message received at that terminal, 483 SAM wherein said header comprised in said received user message and said header added to the sent user message are the same, if they respectively identify the same application of said applications, and 484 4.4 wherein said header comprised in said received user message is contained in a data field (INFO) 485 4.3 containing the information of the received user message, 486 DEC wherein said means
(8)are arranged to decide if said data field of said received user message comprises information for a user messaging function, or comprises said header and said information for said application, and to launch said application if it is decided that said data field comprises said header and said information for said application, and 487 TEL wherein said terminal
(1)is a mobile phone. 488 Der Patentanspruch 15 nach Hilfsantrag 5‘ vom
  1. Mai 2015 lautet gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 16 gekennzeichnet): 489 16 A method of transferring data between a first device and a second device, 490 16.1.1 the second device being remote from the first device, 491 16.1.2 and both the first and second device being one of a mobile station capable of communicating over a mobile communications network and of a computer having a connection to the mobile communications network, 492 16.2 the method comprising: retrieving a data entry from an application of the first device, said application containing a plurality of data entries each having a number of data fields, 493 16.3 transmitting said data entry to the second device in a user message via the mobile communications network, 494 2.1 the second device comprising a plurality of applications for displaying and processing of information, 495 4.1 the user message comprising a header for indicating, to the second device, which application of a plurality of said applications is comprised in the second device that the data entry relates to, 496 ANY wherein said application can be any one of said applications, 497 ID and wherein said header identifies said application, 498 4.2 and the user message has an address field containing the address of the destination of the message 499 4.3 and a data field containing the information of the message, 500 4.4 and that said header is in said data field, 501 3 receiving the user message comprising said data entry and said header at the second device, 502 DEC deciding if said data field comprises information for a user messaging function, or comprises said header and said data entry, and 503 RUN launching a corresponding application of the second device as indicated by said header, 504 16.5 and storing the received data entry in corresponding data fields in a said corresponding application of the second device , 505 DEC if it is decided that said data field comprises said header and said data entry, wherein means of the second device are arranged to perform said launching of a corresponding application of the second device as indicated by said header and said storing of the received data entry in corresponding data fields of said corresponding application, if it is decided that said data field comprises said header and said data entry, 506 EACH for each application of said applications as said corresponding application of the second device, and 507 TEL wherein the second device is a mobile phone. 508
  2. Der Begriff Anwenderbenachrichtigungsfunktion (user messaging function) in den neu eingeführten Merkmalen UMF, ORD, STILL, DEC, DEC1 bedarf der Erläuterung: 509 Unter dem Begriff der Anwenderbenachrichtigungsfunktion (user messaging function) fällt auch die im Merkmal 2.2 definierte Übermittlung von Anwendernachrichten (communicating user messages) mit anwendungsbezogenen Kopf (Merkmale 4.1 bis 4.4). Denn die Begriffe „user message“ und „user message function“ sind in der Streitpatentschrift NK3, Abs. [0008], S. 3, Z. 4-6 definiert: Kommunikationsformen wie SMS, R-Daten, USSD und SOC werden demnach als Anwenderbenachrichtigungsfunktion (user message function) bezeichnet, wobei die Nachrichten ungeachtet der Tatsache, dass derartige Nachrichten ebenso durch einen Betreiber und nicht nur durch einen Anwender gesendet können, als Anwendernachrichten (user messages) bezeichnet werden. Der Begriff der Anwenderbenachrichtigungsfunktion ist demnach nicht auf Nachrichten beschränkt, die an einen Anwender gerichtet sind. Bei Zugrundelegen der Definition aus dem Streitpatent wären die in die Hilfsanträge der Serie 5 neu eingeführten Merkmale UMF, ORD, STILL, DEC und DEC1 Nullmerkmale, denn sie fügen den übrigen Merkmalen nichts hinzu. 510 In der mündlichen Verhandlung hat die Nebenintervenientin die „user messaging function“ als Übertragung herkömmlicher Kurznachrichten ohne anmeldungsgemäßen Kopf, die für einen Anwender bestimmt sind, verstanden. Würde der Senat das Verständnis der Beklagten seiner Beurteilung der Hilfsanträge der Serie 5 zu Grunde legen, wären die Hilfsanträge der Serie 5 weder zulässig noch beruhten deren Gegenstände auf einer erfinderischen Tätigkeit. 511
  3. Die Hilfsanträge der Serie 5 gehen über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen hinaus und sind daher nicht zulässig (Artikel

§ 6Absatz 1 Nr. 3 Int

PatÜG, Art. 138 Abs. 1 Buchst. c) EPÜ). 512 Jeder der Hilfsanträge der Serie 5 enthält einen Unteranspruch, der dem vorstehend als nicht zulässig beurteilten Unteranspruch 6 der erteilten Fassung entspricht. 513 Soweit ein nebengeordneter Anspruch einer der Hilfsanträge der Serie 5 die Merkmale SAM[2,3,4] oder ANY/EACH umfasst, ist dieser Hilfsantrag aus den vorstehend in Verbindung mit den Hilfsanträgen der Serien 1-4 angegebenen Gründen unzulässig. 514 Die Hilfsanträge der Serie 5, deren nebengeordnete Ansprüche eines der Merkmale DEC oder DEC1 umfassen, sind auch aus den folgenden Gründen nicht zulässig: 515 Merkmale DEC, DEC1 516 Die Angabe im Merkmal DEC, dass entschieden wird, ob das genannte Datenfeld die genannte Information für die genannte Anwenderbenachrichtigungsfunktion umfasst (to decide if said data field comprises said information for said user messaging function) ist nicht ursprungsoffenbart. 517 Aus der von der Beklagten genannten Fundstelle S. 32, Z. 2-5 der Offenlegungsschrift (entspricht Abs. [0077] der Patentschrift) entnimmt der Fachmann lediglich, dass das Vorhandensein eines „identifiers“ das Vorliegen einer anwendungsbezogenen Nachricht anzeigt (If the message has an identifier…). Eine darüber hinausgehende Prüfung, die Grundlage für eine Entscheidung sein könnte, ob im Datenfeld eine Information für eine Anwender-Benachrichtigungsfunktion vorhanden ist, ist dort nicht angesprochen. Auch den anderen von der Beklagten genannten Fundstellen konnte der Senat die genannte Angabe im Merkmal DEC nicht entnehmen. 518 Auch im Merkmal DEC1 ist die nicht ursprungsoffenbarte Angabe enthalten, denn dort ist davon die Rede, dass entschieden wird, ob das genannte Datenfeld die genannte Information für die genannte Anwenderbenachrichtigungsfunktion umfasst, und zwar nunmehr auf der Grundlage, ob der Kopf im Datenfeld enthalten ist oder nicht (based on whether said header is comprised in said data field or not). Das Hinzufügen einer weiteren Angabe macht nach Überzeugung des Senats den nicht ursprungsoffenbarten Teil des Merkmals jedoch nicht zulässig. 519 In Bezug auf die anderen Merkmale UMF, ORD und STILL hat der Senat keine Zweifel an der Ursprungsoffenbarung. 520 5. Im Übrigen beruhen die Gegenstände der nebengeordneter Ansprüche der Hilfsanträge 5‘, 5‘‘, 5‘‘‘, 5A, 5B, 5C, 5D, 5E, 5F, 5G, 5H, 5I, 5J und 5K gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D1, EP 0 689 368 A1, nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art.

§ 6Abs. 1 Int

PatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ). 521 Denn aus der Schrift D1, EP 0 689 368 A1, sind auch die Anweisungen in den neu aufgenommenen Merkmalen UMF, ORD, STILL, DEC bzw. DEC1 bekannt: 522 Aus der Schrift D1, EP 0 689 368 A1, ist in Worten der in die nebengeordneten Ansprüche der Hilfsanträge der Serie 5 aufgenommenen Merkmale ausgedrückt, auch Folgendes bekannt: 523 UMF said data field can comprise information for a user messaging function (Kurzmeldungen wie beispielsweise "Ruf doch bitte den Teilnehmer xyz an", Sp. 2, Z. 38-47), or said header (Kennungscode) and said information for said one of said applications (Daten […], die nach einer speziellen Prozedur zu verarbeiten sind, Sp. 3, Z. 29-54), 524 DEC1 wherein said means are further arranged to decide based on whether said header is comprised in said data field or not (Datentelegramme, die den Kennungscode nicht enthalten…, Sp. 8, Z. 28-42, Sp. 2, Z. 12-47), if said data field comprises said information for said user messaging function, or comprises said header and said information for said one of said applications (falls das Filter einen Kennungscode erkennt, wird die Meldung…, Sp. 8, Z. 47-56, Sp. 3, Z. 29-54), and to perform said launching of said respective one of said applications and said addressing of the information to said respective one of said applications if it is decided that said data field comprises said header and said information for said one of said applications (wird die entsprechende Meldung über einen zweiten Ausgang einem Modul 27 zum Abarbeiten eines besonderen Dienstes zugeführt, Sp. 8, Z. 47-51), 525 Das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein des Kennungscodes dient nach der D1 dazu, zwischen Nachrichten zu unterscheiden, 526 - die entweder an einen zweiten Teil des Betriebssystems gerichtet werden, um eine Kurznachricht auf dem Mobiltelefon zu speichern (Sp. 5, Z. 12-17) und auf einem Display anzuzeigen (Sp. 2, Z. 38-47), 527 - oder die an eine besondere Anwendung gerichtet werden (Sp. 3, Z. 42 bis Sp. 4, Z. 1). 528 ORD wherein said data field of said user message was ordinarily determined to comprise said information for said user messaging function (Kurzmeldungen wie beispielsweise "Ruf doch bitte den Teilnehmer xyz an", Sp. 2, Z. 38-47), but is now alternatively used to comprise said header (Kennungscode) and said information for said one of said applications (Daten […], die nach einer speziellen Prozedur zu verarbeiten sind, Sp. 3, Z. 29-54), and 529 STILL said terminal still being configured to receive and process user messages having a data field with information for said user messaging function (Datentelegramme, die den Kennungscode nicht enthalten…, Sp. 8, Z. 28-42, Sp. 2, Z. 12-47). 530 Zu den weiteren Merkmalen in den Hilfsanträgen der Serie 5 gelten die vorstehenden Ausführungen zum Hilfsantrag 4D und zum Hauptantrag gleichermaßen. 531 Die Gegenstände der nebengeordneten Ansprüche nach den Hilfsanträgen 5‘, 5‘‘, 5‘‘‘, 5A, 5B, 5C, 5D, 5E, 5F, 5G, 5H, 5I, 5J und 5K beruhen daher gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D1, EP 0 689 368 A1, nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. V. 532 Zu den Fassungen der Hilfsanträge der Serie 6 533

  1. Das Streitpatent hat in keiner der Fassungen der Hilfsanträge der Serie 6 Bestand. 534
  2. Die Hilfsanträge der Serie 6 umfassen die beiden Hilfsanträge 6 und 6A. 535 Im Hilfsantrag 6 wurde gegenüber der erteilten Fassung der Anspruch 1 ersatzlos gestrichen. Auf eine Anpassung der Nummerierung und Rückbezüge der weiteren Ansprüche des Hilfsantrags 6 wurde verzichtet; der Hilfsantrag 6 umfasst somit als unabhängige Ansprüche die Ansprüche 2 und
  3. 536 Der Hilfsantrag 6A umfasst die unabhängigen Ansprüche 1, 2 und
  4. 537 In die unabhängigen Ansprüche der Hilfsanträge der Serie 6 wurden neben den bereits vorstehend diskutierten Merkmalen TEL und AIR ein Merkmal aufgenommen, wonach es sich bei der einen der Anwendungen um eine Anwendung handelt, die Einstellungen in dem Endgerät erfordert, bevor die Anwendung genutzt werden kann, insbesondere um Dienste nutzen zu können, die von einem Netzwerkbetreiber zur Verfügung gestellt werden, insbesondere ein Internetzugangspunkt, und dass die Informationen für die eine der Anwendungen diese Einstellungen umfasst. 538 Das neue Merkmal ist wie folgt formuliert: 539 SET wherein said one of said applications is an application that requires some settings in said terminal before said one of said applications can be used, in particular to be able to utilise services, in particular an Internet access point, provided by a network operator, wherein said terminal is arranged to receive a user message that comprises said settings. 540 Beispiel: gegenüber erteilter Fassung zusätzliche Merkmale im Anspruch 2 der Hilfsanträge der Serie 6 SET TEL AIR 6 x X 6A x X x 541 Als Beispiele für Einstellungen (settings), die erforderlich sind, um Dienste nutzen zu können, werden in der Streitpatentschrift genannt: 542 - im Zusammenhang mit der Anwendung „Service DTMF Commands“, ein Passwort, eine Anwenderkennung oder etwas anderes im Zusammenhang mit den Diensten des Betreibers (a password, a user identifier, or something else related to the services provided by the operator, NK3, S. 7, Z. 27), 543 - im Zusammenhang mit der Anwendung „Internet access point“, ein Anbietername, eine Telefonnummer, Modeminitialisierungs-Informationen, Server-Informationen, die IP-Adresse (provider name, phone number, modem initialisation information, server information, IP address, S. 7, Z. 33, 34) und 544 - im Zusammenhang mit der Anwendung „fax box“, die Kontaktinformation zum Server, den Dateinamen des Fax und ein Passwort (the contact information to the server, filename of the fax and a password needed, S. 7, Z. 36, 39, 49). 545 Zum Beispiel lautet der Patentanspruch 2 nach Hilfsantrag 6 vom
  5. März 2015 gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 2 gekennzeichnet): 546 2 A terminal

(1)for a communication network, 547 2.1 the terminal comprising a plurality of applications (17, 18) for displaying and processing of information 548 2.2 and further comprising wireless communication means for communicating user messages, 549 characterised in that 550 6 it comprises means (8, 10 - 12) that have been arranged to send information relating to one of said applications (17, 18) in a user message over wireless communication 551 7 and means
(8)arranged to add a header to the user message, the header indicating the respective application (17, 18) that the information relates to, 552 4.2 the user message has an address field (ADD) containing the address of the destination of the message 553 4.3 and a data field (INFO) containing the information of the message, 554 4.4 and that said header is in said data field (INFO), 555 SET wherein said one of said applications is an application that requires some settings in said terminal before said one of said applications can be used, in particular to be able to utilise services, in particular an Internet access point, provided by a network operator, wherein said terminal is arranged to receive a user message that comprises said settings, and 556 TEL wherein said terminal
(1)is a mobile phone. 557 Der Patentanspruch 15 nach Hilfsantrag 6 vom
  1. März 2015 lautet gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 16 gekennzeichnet): 558 16 A method of transferring data between a first device and a second device, 559 16.1.1 the second device being remote from the first device, 560 16.1.2 and both the first and second device being one of a mobile station capable of communicating over a mobile communications network and of a computer having a connection to the mobile communications network, 561 16.2 the method comprising: retrieving a data entry from an application of the first device, said application containing a plurality of data entries each having a number of data fields, 562 16.3 transmitting said data entry to the second device in a user message via the mobile communications network, 563 4.1’ the user message comprising a header for indicating, to the second device, which application of a plurality of applications is comprised in the second device that the data entry relates to, 564 4.2 and the user message has an address field containing the address of the destination of the message 565 4.3 and a data field containing the information of the message, 566 4.4 and that said header is in said data field, 567 16.5 and storing the received data entry in corresponding data fields in a corresponding application of the second device, 568 SET wherein said corresponding application is an application that requires some settings in the second device before said corresponding application can be used, in particular to be able to utilise services, in particular an Internet access point, provided by a network operator, wherein said data entry comprises said settings, and 569 TEL wherein said second device is a mobile phone. 570
  2. Die Hilfsanträge der Serie 6 sind nicht zulässig (Artikel

§ 6Absatz 1 Nr. 3 Int

PatÜG, Art. 138 Abs. 1 Buchst. c) EPÜ). 571 Jeder der Hilfsanträge der Serie 6 enthält einen Unteranspruch, der dem vorstehend als nicht zulässig beurteilten Unteranspruch 6 der erteilten Fassung entspricht. 572 In Bezug auf das neu eingeführte Merkmal SET hat der Senat keine Zweifel an der Ursprungsoffenbarung. 573 4. Außerdem beruhen die Gegenstände der unabhängiger Ansprüche 2 und 15 nach Hilfsantrag 6 gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D19, WO 92/14329 A1, ohnehin nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art.

§ 6Abs. 1 Nr. 1 Int

PatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ). 574 Denn aus der Schrift D19, WO 92/14329 A1, sind auch die Anweisungen in den gegenüber dem Hauptantrag neu aufgenommenen Merkmalen SET und TEL in den nebengeordneten Ansprüchen 2 und 15 des Hilfsantrags 6 bekannt. 575 Aus der Schrift D19, WO 92/14329 A1, ist in Worten der in die nebengeordneten Ansprüche 2 und 15 des Hilfsantrags 6 aufgenommenen Merkmale ausgedrückt, Folgendes bekannt: 576 SET wherein said one of said applications is an application that requires some settings in said terminal before said one of said applications can be used, 577 Die Schrift D19 vermittelt die Lehre, dass die Kommunikationsinformationen geschützt werden können (S. 16, Z. 4, 5), und Anfragenachrichten nur dann beantwortet werden, wenn die Antwortadresse (reply address 45) oder ein Passwort in der Anfragenachricht (password) im Voraus im Endgerät gespeichert worden sind (to reply to query messages only when the reply address contained in the query message has been stored in the terminal equipment in advance or if the password contained in the query message corresponds to a password stored in advance in the terminal equipment, S. 16, Z. 16-22). 578 Um den Dienst “communication information request“ im anfragenden oder im angefragten Endgerät nutzen zu können, muss somit in beiden Endgeräten, eine Einstellung der „reply address“ und/oder ein „password“ vorhanden sein. 579 in particular to be able to utilise services, in particular an Internet access point, provided by a network operator, wherein said terminal is arranged to receive a user message that comprises said settings (the reply address 45 for the query message are included in the useful content of the message, S. 7, Z. 14, 15, S. 16, Z. 16-22, Fig. 13, BZ 43), and 580 Bei der “reply address 45” handelt es sich um eine Einstellung im Sinne des Streitpatents, da die Einstellungen gemäß Streitpatentschrift lediglich aus einer Telefonnummer oder IP-Adresse bestehen können (S. 7, Z. 33, 34). 581 TEL wherein said terminal is a mobile phone (S. 7, Z. 26-33, Fig. 3, BZ 1, S. 2, Z. 4). 582 Zu den weiteren Merkmalen im Hilfsantrag 6 gelten die vorstehenden Ausführungen zum Hauptantrag gleichermaßen. 583 Die Gegenstände der nebengeordneten Ansprüche 2 und 15 nach dem Hilfsantrag 6 beruhen daher gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift D19, WO 92/14329 A1, nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit 584 5. Unterstellt der Senat die Zulässigkeit des Hilfsantrags 6A, beruhen die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche 1, 2 und 15 nach Hilfsantrag 6A gegenüber einer Zusammenschau der Schriften D19, WO 92/14329 A1, und D1, EP 0 689 368 A1, nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art.

§ 6Abs. 1 Int

PatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ). 585 Wie vorstehend dargelegt, offenbart die Schrift D19 die Anweisungen in den Merkmalen SET und TEL. Die Anweisung im Merkmal AIR ist aus der Schrift D19 jedoch nicht entnehmbar. 586 Die Gegenstände der nebengeordneten Ansprüche 1, 2 und 15 nach Hilfsantrag 6A sind gegenüber dem Stand der Technik nach der D19 neu, sie beruhen jedoch nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, denn es ist eine übliche Anforderung an den Fachmann neue, vom Netzbetreiber den Teilnehmern offerierbare Dienste in Mobilfunknetzen zu entwickeln. Der Fachmann hatte dabei Veranlassung nach Lösungen zu suchen, die diese Dienste bereitstellenden Anweisungen auf möglichst kostengünstige Art und Weise auch an bereits in Verwendung befindliche Mobiltelefone zu übermitteln. Bei dieser Suche konnte er auf die Schrift D1, EP 0 689 368 A1, stoßen, die vorschlägt, ausführbare Instruktionen von einer zentralen Einheit an einem Mobiltelefon über die Luftschnittstelle zu übertragen (vgl. D1, Sp. 4, Z. 1-21). 587 Zu den übrigen Merkmalen in den nebengeordneten Ansprüchen des Hilfsantrags 6A gelten die vorstehend zum Hauptantrag genannten Gründe gleichermaßen. 588 Die Anweisungen in den nebengeordneten Ansprüchen nach Hilfsantrag 6A stellen somit nur eine Aggregation von jeweils für sich bereits in den Schriften D19, WO 92/14329 A1, und D1, EP 0 689 368 A1, für Mobiltelefone in GSM-Mobilfunknetzen vorgeschlagenen Maßnahmen dar, der eine erfinderische Tätigkeit nicht zukommt. VI. 589 Zu den Fassungen der Hilfsanträge der Serie 8 590

  1. In keiner der Fassungen nach den Hilfsanträgen der Serie 8 kann das Streitpatent Bestand haben. 591
  2. Die Hilfsanträge der Serie 8 umfassen die beiden Hilfsanträge 8 und 8A. 592 In die nebengeordneten Ansprüche der Hilfsanträge der Serie 8 wurden neben den bereits vorstehend diskutierten Merkmalen TEL, ALPH und DAT Merkmalskonvolute aufgenommen, die den Abruf eines Faxes von einem Faxserver betreffen. 593 Die in die Hilfsanträge der Serie 8 neu eingeführten Merkmale sind wie folgt bezeichnet: 594 FAX wherein said one of said application is an application for receiving faxes from a fax server, 595 NOT wherein said information for said one of said applications is a notification that a new fax has been received at said fax server and includes identifier information for retrieving said received fax from said fax server, and 596 POLL wherein said one of said applications functions either by user execution or automatically so that said terminal contacts said fax server automatically for retrieving, in particular via a fax call, a received fax according to said identifier information, 597 RET wherein said user message serves for contacting said fax server for retrieving a new fax that has been received at said fax server and includes identifier information for retrieving, in particular via a fax call, said received fax from said fax server, 598 SERV wherein said first device is a fax server, and wherein said second device is a mobile phone, 599 Beispiel: gegenüber erteilter Fassung zusätzliche Merkmale im Anspruch 1 der Hilfsanträge der Serie 8 FAX NOT POLL RET SERV TEL ALPH/ DAT 8 x x X x 8A x x X x x 600 Das Merkmal RET ist nur im Anspruch 2, das Merkmal SERV nur im Anspruch 15 enthalten.) 601 Zum Beispiel lautet der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 8 vom
  3. März 2015 lautet gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 1 gekennzeichnet):

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