JURE160008321 ECLI:DE:BGH:2016:070416B1STR632.15.0 BGH 1. Strafsenat 20160407 1 StR 632/15 Beschluss § 73 Abs 1 S 1 StGB, § 73a S 1 StGB, § 73d StGB, § 154 Abs 1 Nr 1 StPO vorgehend LG Nürnberg-Fürth, 4. September 2015, Az: 17 KLs 350 Js 17742/14 DEU Bundesrepublik Deutschland Wertersatzverfall von Drogengeld: Verfallsanordnung nach Verfahrenseinstellung; Subsidiarität des erweiterten Verfalls 1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 4. September 2015 im Rechtsfolgenausspruch dahin geändert, dass die Anordnung von Wertersatzverfall in Höhe von 665 € entfällt. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Die Angeklagte trägt die Kosten ihres Rechtsmittels. 1 Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Waffen in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und Wertersatzverfall in Höhe von 665 € sowie den erweiterten Verfall von 6.318 € angeordnet. 2 Ihr auf die nicht ausgeführte Sachrüge gestütztes Rechtsmittel hat lediglich in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts Erfolg (§ 349 Abs. 4 StPO). Im Übrigen erweist es sich als unbegründet (§ 349 Abs. 2 StPO). 3 1. Das Landgericht hat zur Vorgeschichte der abgeurteilten Taten festgestellt, dass die Angeklagte im Zeitraum von Januar bis April 2014 aus dem Verkauf von 70 g Marihuana zu einem Preis von 9,50 € an den Abnehmer M. insgesamt 665 € erlangt hatte. Hinsichtlich dieser Tat hatte die Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung nach § 154 Abs. 1 Nr. 1 StPO von der Verfolgung abgesehen. In der Wohnung der Angeklagten, die von Leistungen nach dem SGB II lebt, war Bargeld in Höhe von 7.983 € sichergestellt worden. 4 2. Die vom Landgericht auf § 73 Abs. 1 Satz 1, § 73a Satz 1 StGB gestützte Anordnung des Verfalls von Wertersatz in Höhe von 665 € hat keinen Bestand. 5
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.