JURE189019122 BPatG München 29. Senat 20171213 29 W (pat) 15/16 Beschluss § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 3 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG DEU Bundesrepublik Deutschland Markenbeschwerdeverfahren – "loop LUXURY ON OUR PLANET (Wort-Bild-Marke)/JOOP" – Einrede mangelnder Benutzung – keine Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - keine Verwechslungsgefahr – keine Gefahr ungerechtfertigter Ausnutzung einer bekannten Marke in der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2013 053 535 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 13. Dezember 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber, die Richterin Akintche und die Richterin Seyfarth beschlossen: Auf die Beschwerde der Inhaberin der angegriffenen Marke wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 vom 30. November 2015 insoweit aufgehoben, als die Löschung der Marke 30 2013 053 535 auf den Widerspruch aus der Marke 30 2008 062 829 angeordnet worden ist. Der Widerspruch aus der Marke 30 2008 062 829 wird zurückgewiesen. I. 1 Die Wort-/Bildmarke 30 2013 053 535 Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen 2 ist am 4. Oktober 2013 angemeldet und am 15. Januar 2014 für die Dienstleistungen der 3 Klasse 35:Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke; Präsentation von Waren in Kommunikations-Medien, für den Einzelhandel; 4 in das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen worden. Die Veröffentlichung der Eintragung erfolgte am 14. Februar 2014. 5 Gegen die Eintragung dieser Marke hat die Beschwerdegegnerin Widerspruch erhoben aus zwei Marken, nämlich 6 1. aus der Wortmarke 30 2008 062 828 (W1) 7 JOOP! 8 die am 30. September 2008 angemeldet und am 30. Oktober 2008 für die Dienstleistungen der 9 Klasse 35: Einzelhandelsdienstleistungen, Großhandelsdienstleistungen, Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen Haushaltswaren, Geräte und Behälter für Haushalt und Küche, Glaswaren, Porzellan und Steingut, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Beleuchtungsgeräte, sanitäre Anlagen, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, Häute und Felle, Reise- und Handkoffer, Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Möbel, Spiegel, Bilderrahmen, Bekleidungsartikel, Schuhe, Kopfbedeckungen, Webstoffe und Textilwaren, Bett- und Tischdecken, handbetätigte Werkzeuge und Geräte, Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel, Rasierapparate, Brillen, Sonnenbrillen, Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke, Teppiche, Fußmatten, Matten, Bodenbeläge, Tapeten; Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Beratung in Geschäftsangelegenheiten; Marktforschung; Public Relations; Büroarbeiten; 10 eingetragen worden ist 11 und 12 2. aus der Wortmarke 30 2008 062 829 (W2) 13 JOOP 14 die am 30. September 2008 angemeldet und am 20. November 2008 für die nachfolgenden Waren und Dienstleistungen eingetragen worden ist: 15 Klasse 4: Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke; 16 Klasse 8: Handgeräte zum Abfüllen, Abziehstähle, Austernöffner, Essbestecke (Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel), Bügeleisen (nicht elektrisch), Dosenöffner (nicht elektrisch), Eispickel, Essgabeln, Frisiergeräte (handbetätigt, nicht elektrisch), Gemüsehobel, Wiegemesser für Gemüse, Rasierklingen, Löffel, Manikürenecessaires, Messer, Messerschmiedewaren, Mörser (Stampfgefäß), Nagelfeilen, Nagelscheren, Rasiernecessaires, Nussknacker, Pinzetten, Rasierapparate (elektrisch oder nicht elektrisch), Rasiermesser, Rasiermesserstreichriemen, Scheren, Tafelsilber (Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel), Zuckerzangen; 17 Klasse 9: Brillen, Sonnenbrillen; 18 Klasse 11: Abwaschbecken, Spülen, Abzugshauben für Küchen, Badeanlagen, Badeöfen, Badewannen, Badewanneneinlagen, Beleuchtungslampen, Bidets, Bogenlampen, Brotröster, Deckenlampen, Duschen, Duschkabinen, Eisschränke, elektrische Friteusen, Gaslampen, Gefrierschränke, Gefriertruhen, Haartrockner, Handlaternen, Heißwassergeräte, Heizkissen, nicht für medizinische Zwecke, Heizkörper, Herde, Kaffee-Filtergeräte (elektrisch), Kaffeemaschinen (elektrisch), Kocher, Kronleuchter, Kühlschränke, Lampenschirme, Laternen, Mikrowellengeräte (Kochgeräte), Mischhähne für Wasserleitungen, Öfen, sanitäre Apparate und Anlagen, Taschenlampen, Tellerwärmer, Toiletten (WC), Toilettenschüsseln, Toilettensitze, Toilettenspülungen, Urinale, Waschbecken (Teile von Sanitäreinrichtungen), Wasserzapfgeräte, Zündgeräte; 19 Klasse 14: Abzeichen aus Edelmetall, Achate, Amulette (Schmuckwaren), Anstecknadeln (Schmuckwaren), Armbänder (Schmuck), Uhrenarmbänder, Armbanduhren, Barren aus Edelmetall, Uhrkettenanhänger, Bernsteinschmuck, Broschen (Schmuck), Büsten aus Edelmetall, Chronografen (Uhren), Chronometer (Zeitmesser), Chronoskope, Diamanten, Dosen aus Edelmetall, Draht aus Edelmetall (Schmuck), Edelsteine, elektrische Uhren, Elfenbeinschmuck, Uhrenetuis, Figuren (Statuetten) aus Edelmetall, Uhrengehäuse, Uhrgläser, Golddraht (Schmuck), Silberdraht; Halbedelsteine, Halsketten (Schmuck), Hutverzierungen aus Edelmetall, Juwelierwaren, Schmuckwaren, Kästen aus Edelmetall, Ketten (Schmuck), Uhrketten, Manschettenknöpfe, Krawattenhalter, Krawattennadeln, Kunstgegenstände aus Edelmetall, Medaillen, Medaillons (Schmuck), Münzen, Schmucknadeln, Ohrringe, Perlen (Schmuck), Platin, Perlen aus Pressbernstein, Ringe (Schmuck), Schlüsselanhänger, Schmuckkästen, Schuhverzierung aus Edelmetall, Silbergespinste, Silberschmuck, Solaruhren, Spinelle (Edelsteine), Statuetten aus Edelmetall, Stoppuhren, Strass (Edelsteinimitation), Uhrketten, Taschenuhren, Uhren, Pendeluhren, Uhrenschmucketuis, Wecker; 20 Klasse 16: Aktenordner; Alben; Anzeigekarten (Papeteriewaren); Behälter, Kästen für Papier- und Schreibwaren; Bilder (Gemälde), gerahmt oder ungerahmt; Papierblätter (Papeteriewaren); Bleistifte; Bleistiftspitzer (elektrisch oder nicht elektrisch); Bleistiftmaschinen (elektrisch oder nicht elektrisch); Blöcke (Papier- und Schreibwaren); Briefbeschwerer; Briefkörbe; Briefpapier; Broschüren; Bücher; Buchstützen; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Druckereierzeugnisse; Federhalter; Füllfederhalter; Glückwunschkarten; Hüllen (Papier- und Schreibwaren); Aktenhüllen; Reisepasshüllen; Hutschachteln aus Pappe; Kalender; Karaffenuntersetzer aus Papier; Karten; Karton; lithografische Kunstgegenstände; Lesezeichen; Locher (Büroartikel); Lochzangen (Büroartikel); Magazine (Zeitschriften); Papiermesser (Büroartikel); Radiermesser; Bleistiftminen; Minenschreibgeräte; Notizbücher; Packpapier; Papier- und Schreibwaren; Papiergesichtstücher; Papierhandtücher; Papierservietten; Papiertaschentücher; Papiertüten; Fotografien; Fotogravuren; Plakate; Porträts; Postkarten; Prospekte; Radiergummis; Rosenkränze; Schachteln aus Pappe oder aus Papier; Schilder aus Papier und Pappe; Schnittmuster für die Schneiderei; Schreibetuis; Schreibgarnituren; Schreibgeräte; Schreibhefte; Schreibmappen (Schreibnecessaires); Schreibmaterialien; Sets (Platzdeckchen aus Papier); Tischdecken aus Papier; Tischtücher aus Papier; Tischwäsche aus Papier; Untersetzer aus Papier; Verpackungsmaterial aus Karton; Verpackungspapier; Zeichenbedarfsartikel; Zeichenblöcke; Zeichenbretter; Zeichenetuis; Zeicheninstrumente; Zeichnungen; Zeitschriften; Zeitungen; Zigarrenbauchbinden; 21 Klasse 18: Aktentaschen, Dokumentenmappen, Badetaschen, Verpackungsbeutel (-hüllen und -taschen) aus Leder, Lederbezüge für Möbel, Brieftaschen, Campingtaschen, Pferdedecken, Felldecken (Pelz), Dokumentenkoffer, Dosen aus Leder oder Lederpappe, Dosen und Kästen aus Vulkanfiber, Einkaufsnetze, Einkaufstaschen; Schlüsseletuis (Lederwaren); Federgamaschen aus Leder, Felle (Pelze), Schirmfutterale, Geldbörsen (Geldbeutel), Kettenmaschen-Geldbörsen (nicht aus Edelmetall), Handkoffer, Handtaschen, Jagdtaschen, Kartentaschen (Brieftaschen), Kästen aus Leder oder aus Lederpappe, Kleidersäcke für die Reise, Koffer, Reisekoffer, Kosmetikkoffer, Regenschirme, Reisetaschen, Rucksäcke, Schachteln aus Leder oder Lederpappe, Schulranzen, Schultaschen, Sonnenschirme, Stöcke (Spazierstöcke), Taschen mit Rollen, Tornister (Ranzen), Werkzeugtaschen aus Leder (leer), Ziegenleder; 22 Klasse 19: Badekabinen, nicht aus Metall; Figuren (Statuetten) aus Stein, Beton oder Marmor; Kacheln, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Platten (Fliesen), nicht aus Metall; Plattenbeläge, nicht aus Metall; 23 Klasse 20: Betten; Bücherregale; Büromöbel; Dosen, Kästen und Kisten aus Holz oder Kunststoff; Garderobenständer; Kästen, Kisten, nicht aus Metall; Kinderhochstühle; Kissen; Kleiderbügel; Kommoden; Korbwaren; Liegestühle; Luftmatratzen, nicht für medizinische Zwecke; Matratzen; Möbel; Regale; Schirmständer; Schlafsäcke für Campingzwecke; Schränke; Schreibtische; Servierwagen (Möbel); Polster-Sessel; Sofas; Spiegel; Stühle; Tische; Vitrinen; Vorhangringe; Vorhangschienen; Vorhangstangen; Zeitungsständer, Innenjalousien für Fenster (Einrichtungsgegenstände), Innenlamellenstores, Vorhangrollen aus Kunststoff, geflochtene Holzblenden (Möbel); Türgriffe (nicht aus Metall); 24 Klasse 21: Bürsten zur Körper- und Schönheitspflege; Bürstenwaren; Büsten aus Porzellan, Ton oder Glas; Butterdosen; Butterglocken; Chinaporzellan; Rührstäbchen für Cocktails; Dampfkochtöpfe; Schüsseldeckel; Topfdeckel; Puderdosen; Seifendosen; Teedosen; Zuckerdosen; Eierbecher; Eimer aller Art; Einmachgläser; Speiseeisgeräte; Eiskübel; Formen für Eiswürfel; Essig- und Ölkännchen; Essig- und Ölständer; Essstäbchen; Kamm-Etuis; Feldflaschen; Figuren (Statuetten) aus Porzellan, Ton oder Glas; Flakons; Flaschen; Flaschenöffner; Fruchtpressen (nicht elektrisch) für Haushaltszwecke; Isolier-Gefäße für Getränke; Isolier-Gefäße für Nahrungsmittel; Gefäße für Haushalt oder Küche; Gemüseschüsseln; Tafelgeschirr; Küchengeschirr; Kochgeschirr; Gewürzservice; Gießkannen; emailliertes Glas; Glasbehälter; Gläser (Gefäße); Glaskugeln; Glasmosaiken (nicht für Bauzwecke); bemalte Glaswaren; Knöpfe aus Porzellan; Grillroste (Küchengeräte); Grillständer; Haushaltshandschuhe; Handtuchhalter; Haushaltsgeräte; Hemdenspanner; Hosenpressen; Hosenspanner; Kaffeefiltergeräte (nicht elektrisch); Kaffeekocher (nicht elektrisch); Kaffeemühlen (handbetrieben); Kaffeeservice; Kämme; Teekannen; Kannen und Krüge; Karaffen; Karaffenuntersetzer (nicht aus Papier, ausgenommen Tischwäsche); Käseglocken; Kasserollen; Keksdosen; Keramikerzeugnisse für den Haushalt; Kerzenauslöscher; Kerzenleuchter; Kochkessel; Wasserkessel (nicht elektrisch); Kleiderspanner; Knopfhaken (Knöpfer); Kochformen (Küchenartikel); Kochgeräte (nicht elektrisch); Kochtöpfe; Picknickkoffer (Geschirr); Körbe für den Haushalt; Korbflaschen; Korkenzieher; kosmetische Geräte; Krawattenspanner; Kristallglaswaren; Kuchenformen; Küchengefäße; Küchengeräte; Kühlelemente für Nahrungsmittel (Haushalt); Kühlflaschen; Kühltaschen; Kunstgegenstände aus Porzellan, Ton oder Glas; Leuchter; Likörservice; Schöpflöffel; Messerbänke für den Tisch; Mixbecher (Shaker); Mixgeräte für den Haushalt (nicht elektrisch); Mühlen für Haushaltszwecke (handbetrieben); Nudelmaschinen (handbetätigt); Obstschalen; Papier- oder Plastikbecher; Papierteller; Parfümzerstäuber; Pfeffermühlen (handbetrieben); Pfefferstreuer; Pflanzen- und Blumenhalter (Blumengestecke); Rasierpinsel; Platten; Plätzchen- und Keksausstechformen; Porzellan; Fruchtpressen (nicht elektrisch) für Haushaltszwecke; Proviantdosen; Puderquasten; Putzgeräte (handbetätigt); Putztücher; Rauchverzehrer für den Haushalt; Reiben (Haushaltsartikel); Reinigungsgeräte (handbetätigt); Rührgeräte (nicht elektrisch); Rührlöffel (Küchengeräte); Salatschüsseln; Salzstreuer; Salzfässer; Schaber (Küchengeräte); Schaber zum Reinigen von Behältern; Schalen; Schaufeln (Tafelzubehör); Schilder aus Porzellan oder Glas; Schneebesen für den Haushalt (nicht elektrisch); Schneidbretter für die Küche; Schnellkochtöpfe (nicht elektrisch); Schuhanzieher; Schuhbürsten; Schuhputzgeräte (nicht elektrisch); Schuhspanner (Leisten); Schüsseln; Schüsseluntersetzer (Tischutensilien); Schwämme für den Haushalt; Schwammhalter; Tafelservice (Geschirr); Servierdrehplatten; Serviettenringe; Siebe; Siphons für kohlensäurehaltige Wässer; Sparbüchsen (nicht aus Metall); Spülbürsten; Statuen aus Porzellan, Ton oder Glas; Steingutware; Stiefelknechte; Suppenschüsseln; Tabletts für den Haushalt; Tafelaufsätze; Tassen; Tee-Eier; Teeservice; Teigmesser; Teigroller; Teller; Tischbesen; Toilettegeräte (Körperpflege); Toilettenecessaires; Toilettenpapierhalter; Toilettenschwämme; Topfdeckel; Töpfe; Töpferwaren; Tortenheber; Tortenschaufeln; Trinkgefäße; Trinkgläser; Blumenübertöpfe (nicht aus Papier); Untertassen; Vasen; Waffeleisen (nicht elektrisch); Wäscheklammern; Wäschetrockenständer; Zahnbürsten; elektrische Zahnbürsten; 25 Klasse 24: Abschminktücher aus textilem Material, Badewäsche (ausgenommen Bekleidungsstücke), Baumwollstoffe, Bettdecken, Bettwäsche, Bettzeug (Bettwäsche), Kissenbezüge, Futterstoffe, Scheibengardinen, Gardinen aus Textilien oder aus Kunststoff, Gardinenhalter aus Textilstoffen, Textilgesichtstücher, Gummitücher (ausgenommen für Schreibwaren), Textilhandtücher, Hanfstoffe, Haushaltswäsche, Lederimitationsstoffe, Textilersatzstoffe aus Kunststoffen, Steifleinen, Leinwand, Matratzenüberzüge, Schutzüberzüge für Möbel, Möbelstoffe, Platzdeckchen (Sets) nicht aus Papier, Portieren (Vorhänge), Reisedecken, Samt, Schlafsäcke (zu Hüllen genähte Leintücher), Seidenstoffe, Steppdecken, Tagesdecken für Betten, Stoffe, Stores aus Textilien oder aus Kunststoff, Strickstoffe, Taft, Textilservietten, Textilstoffe, Textilstoffe für Schuhwaren, Textiltapeten, Tischdecken (nicht aus Papier), Tischläufer, Tischtücher (nicht aus Papier), Wachstuch (Tischtücher), Tücher (Laken), Tüll, Vliesstoffe (Textilien), Vorhänge aus Textilien oder aus Kunststoff, Wandbekleidungen aus textilem Material, Tischwäsche, nicht aus Papier; Waschhandschuhe, Webstoffe (elastisch), Webstoffe (heiß verklebbar), Webstoffe mit vorgezeichnetem Stickmuster, Wollstoffe, Textiltaschentücher; 26 Klasse 25: Anzüge, Babywäsche, Badeanzüge, Badehosen, Bademäntel, Bademützen, Badesandalen, Badeschuhe, Bandanas (Tücher für Bekleidungszwecke), Bekleidung aus Lederimitat, Bekleidung für Autofahrer, Bekleidungsstücke, Bekleidungsstücke aus Papier, Schuhbeschläge, Bodysuits (Teddies, Bodies), Büstenhalter, Gürtel (Bekleidung), Gymnastikbekleidung, Gymnastikschuhe, Halbstiefel (Stiefeletten), Halstücher, Handschuhe (Bekleidung), Hausschuhe, Hemdblusen, Hemden, Hosen, Hosenträger, Hüte, Jacken, Jerseykleidung, Kleidertaschen (vorgefertigt), Konfektionskleidung, Kopfbedeckungen, Korsettleibchen, Korsetts, Krawatten, Lätzchen (nicht aus Papier), Lederbekleidung, Leibwäsche, Mäntel, Mieder, Morgenmäntel, Muffe (Kleidungsstücke), Mützen, Oberbekleidungsstücke, Ohrenschützer (Bekleidung), Overalls, Pantoffeln, Parkas, Pelerinen, Pelze (Bekleidung), Petticoats, Pullover, Pyjamas, Radfahrerbekleidung, Regenmäntel, Röcke, Sandalen, Schals, Schärpen, Schlafanzüge, Schleier (Bekleidung), Kopf-, Brustschleier, Schlüpfer, Schnürstiefel, Schuhe (Halbschuhe), Schuhwaren, Schürzen, Skischuhe, Slips, Socken, Sockenhalter, Sportschuhe, Stiefel, Schnürstiefel, Stirnbänder (Bekleidung), Stoffschuhe (Espadrillos), Stolen, Strandanzüge, Strandschuhe, Strumpfbänder, Strümpfe, Strumpfhosen, Sweater, T-Shirts, Togen (Bekleidungsstücke), Trikotkleidung, Trikots, Überzieher (Bekleidung), Unterbekleidungsstücke, Unterhosen, Unterwäsche, Wäsche (Bekleidungsstücke), Wasserskianzüge, Westen, Wirkwaren (Bekleidung); 27 Klasse 27: Badematten; Fußbodenbeläge (Oberböden); Bodenbeläge (Oberböden); Bodenbeläge aus Vinyl; Fußmatten; Gleitschutzteppiche; Gymnastikmatten; Kunstrasen; Linoleum; Wachstuch; Matten; Papiertapeten; Schilfmatten; Tapeten (nicht aus textilem Material); Teppiche; Teppichbrücken; Teppichunterlagen; Turnmatten; Vorleger; Wandbekleidungen (nicht aus textilem Material); 28 Klasse 34: Feuerzeuge für Raucher, Mundstücke für Zigarettenspitzen, Streichhölzer, Streichholzschachteln, Tabakbeutel, Tabakdosen, Tabakpfeifen, Zigarettenetuis, Zigarrenabschneider; 29 Klasse 35: Einzelhandelsdienstleistungen, Großhandelsdienstleistungen, Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Haushaltswaren, Geräte und Behälter für Haushalt und Küche, Glaswaren, Porzellan und Steingut, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Beleuchtungsgeräte, sanitäre Anlagen, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, Häute und Felle, Reise- und Handkoffer, Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Möbel, Spiegel, Bilderrahmen, Bekleidungsartikel, Schuhe, Kopfbedeckungen, Webstoffe und Textilwaren, Bett- und Tischdecken, handbetätigte Werkzeuge und Geräte, Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel, Rasierapparate, Brillen, Sonnenbrillen, Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke, Teppiche, Fußmatten, Matten, Bodenbeläge, Tapeten; Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Beratung in Geschäftsangelegenheiten; Marktforschung; Public Relations; Büroarbeiten; 30 Klasse 42: Dienstleistungen eines Industriedesigners, Dienstleistungen eines Modedesigners und Dienstleistungen eines Verpackungsdesigners, Dienstleistungen eines Innenarchitekten. 31 Mit Schriftsatz vom 14. August 2014 hat die Inhaberin der jüngeren Marke bezüglich beider Widerspruchsmarken die Einrede der Nichtbenutzung, jeweils aber nur bezogen auf deren Dienstleistungen, erhoben. 32 Mit Beschluss vom 30. November 2015 hat die Markenstelle für Klasse 35 des DPMA den Widerspruch aus der Marke 30 2008 062 828 „JOOP!“ zurückgewiesen und auf den Widerspruch aus der Marke 30 2008 062 829 „JOOP“ die Löschung der angegriffenen Marke angeordnet. 33 Zur Begründung hat sie ausgeführt, dass die Widersprechende auf die von der Markeninhaberin erhobene Einrede der Nichtbenutzung keine rechtserhaltende Benutzung für die eingetragenen Dienstleistungen beider Widerspruchsmarken glaubhaft gemacht habe. Der Widerspruch aus der Marke 30 2008 062 828 sei daher schon mangels berücksichtigungsfähiger Dienstleistungen auf Seiten der Widerspruchsmarke unbegründet. Der Widerspruch aus der Marke 30 2008 062 829 „JOOP“ sei dagegen begründet. Zwar scheide eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG aus, weil die Dienstleistungen der angegriffenen Marke nicht im Ähnlichkeitsbereich zu den Widerspruchswaren lägen. Allerdings könne sich die Widersprechende auf einen Bekanntheitsschutz gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG berufen. Die Widerspruchsmarke verfüge jedenfalls im Bereich der Bekleidung über ein hohes Maß an Bekanntheit und über eine hohe Kennzeichnungskraft im Inland. Dies sei amtsbekannt und von der Inhaberin der angegriffenen Marke ausdrücklich zugestanden. Ob dieser hohe Bekanntheitsgrad für weitere der eingetragenen Waren zu bejahen sei, könne dahingestellt bleiben, da sich dies nicht auf das Ergebnis der Entscheidung auswirke. Für den Löschungsgrund des § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG sei keine die Verwechslungsgefahr begründende Ähnlichkeit der Vergleichszeichen erforderlich, sondern es genüge ein Grad der Ähnlichkeit, der dazu führe, dass die beteiligten Verkehrskreise einen Zusammenhang zwischen den beiden Kennzeichen sehen. Zwischen den sich wegen der – jedenfalls klanglichen – Prägung der jüngeren Marke durch den Bestandteil „loop“ gegenüberstehenden Wörtern „loop“ und „JOOP“ bestehe eine hohe Ähnlichkeit. Die von der angegriffenen Marke beanspruchten Dienstleistungen seien zwar unähnlich zu den Waren, für welche die Widerspruchsmarke bekannt sei, wiesen aber keinen solchen Abstand zu ihnen auf, der angesichts der weiteren Faktoren eine gedankliche Verknüpfung ausschließe. Es liege daher eine Ausnutzung der Unterscheidungskraft vor. Da es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Inhaberin der angegriffenen Marke auf die Verwendung dieser Bezeichnung angewiesen, und auch kein Grund für die Wahl der Bezeichnung vorgetragen worden sei, müsse von einer unlauteren Ausnutzung der Bekanntheit ohne rechtfertigenden Grund ausgegangen werden. 34 Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Inhaberin der angegriffenen Marke. 35 Sie ist der Auffassung, dass die Betrachtung, welcher Zeichenbestandteil der prägende ist, nicht zu einer vollständigen Reduzierung der angegriffen Marke allein auf den prägenden Zeichenbestandteil führen dürfe. Von Bedeutung sei vielmehr, dass es sich bei dem prägenden Bestandteil „loop“ erkennbar und von der Widersprechenden unbestritten um eine Abkürzung der englischen Wortfolge „LUXURY ON OUR PLANET“ handele, welche die beteiligten Verkehrskreise ohne weiteres in ihrem Sinngehalt verstehen würden. Das kurze einprägsame Wort „loop“ würde daher auch als Abkürzung dieses englischen Satzes wahrgenommen, ausgesprochen und gemerkt werden. Soweit das DPMA den Zeichenbestandteil „loop“ nicht als Abkürzung der o. g. Wortfolge, sondern als englisches Wort für „Schleife, Schlinge“ berücksichtige und anerkenne, dass der Begriff „loop“ als Fremdwort Eingang in die deutsche Sprache gefunden habe, unterstelle das Amt jedoch ohne nähere Begründung, dass größeren Teilen des Verkehrs eine oder mehrere Bedeutung(
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.