(2009): Lightbox Bauchfrei Mode… tummy top fashion finden; 31 - in Zusammenhang mit Essensgenuss ("Alles was mein Tummy mag", www.welt.de, 2015; "yummy, i got love in my tummy, es gibt Kekse!", www.zwergenprinzessin.com, 2014); 32 - sowie in Zusammenhang mit dem hier einschlägigen Themenbereich (diätetische Produkte, Detox): 33 -- www.bikinisandpassports.de, Detox Delight Juice (16.1.2016): "Hello flat tummy!...Mit der Suppe war es wirklich super, hab diesmal…" 34 -- www.pinterest.de, "Eistee ganz einfach (…), FLAT TUMMY Detox water" 35 Ferner wird in der von der Markenstelle ermittelten Fundstelle "Drei Super-Tees für einen flachen Bauch" (InStyle vom
- Juli 2016) der Gesamtbegriff "Flat Tummy Tee" beschreibend erwähnt ("Geheimtipp von Models wie R…: Flat Tummy Tees"; "So genannte Flat Tummy Tees werden in Star-Kreisen, von Bloggern und auf Instagram schon seit geraumer Zeit gehypt"). Dass, wie die Markeninhaberin im Amtsverfahren vorgetragen hat, im Folgenden u.a. das unter dem Zeichen "FLAT TUMMY TEA" vertriebene Produkt der Markeninhaberin vorgestellt wird, ändert nichts an der beschreibenden Verwendung des Gesamtbegriffs in der Einleitung des Artikels. 36 Die Gesamtschau der vorgenannten Fundstellen legt es nahe, dass auch die inländischen Endverbraucherkreise das Wort "TUMMY" bzw. die Wortfolge FLAT TUMMY im vorliegenden Warenzusammenhang unmittelbar verstehen werden. Letztlich kann dies aber dahinstehen. 37 Denn zu den maßgeblichen inländischen Verkehrskreisen zählt neben den angesprochenen Endverbrauchern immer auch der mit den fraglichen Waren und Dienstleistungen befasste Handel (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 ff., Rdn. 24 – Matratzen Concord/Hukla; EuGH GRUR 1999, 723, 725, Rdn. 29 – Chiemsee). Diese Fachkreise verfügen aufgrund ihrer Tätigkeit über besonders qualifizierte Sprachkenntnisse, wobei vorliegend ohnehin die Welthandelssprache Englisch in Rede steht. 38 Hinzu tritt vorliegend, dass im englischen Sprachraum das beanspruchte Begriffspaar FLAT TUMMY nachweislich seit vielen Jahren fest eingeführt ist und häufig verwendet wird (vgl. hierzu etwa die der Markeninhaberin übersandte Google-Recherche mit Nachweisen wie: "How I GOT a Flat Tummy in 30 Days!"; "Flat tummy? Yahoo Answers"; "The best way for a flat tummy"). 39 Vor diesem Hintergrund sind die am Handel mit den einschlägigen Waren (Tee, Nahrungsergänzungsergänzungsmittel) beteiligten Fachkreise ohne Weiteres im Stande, die Wortfolge FLAT TUMMY auf Anhieb im von der Markenstelle dargelegten Sinne zu verstehen, nämlich als Hinweis auf die Art und den Bestimmungszweck der Waren, einen "flachen Bauch" zu bewirken. 40 b) Mit dieser Bedeutung erschöpft sich das Markenzeichen aber für sämtliche beanspruchten Waren 41 "Klasse 5: Dietary supplements; herbal supplements; herbal teas for medicinal purposes; medicinal herbal preparations; nutritional and dietary supplements formed and packaged as lollipops and shakes; dietary supplement shakes to promote weight loss, and to reduce bloating, and to promote general health and well-being; nutritionally fortified drinks to stimulate and enhance energy for use as a nutritional supplement 42 Klasse 30: Herbal infusions; herbal teas” 43 in einer Beschaffenheits- und Bestimmungsangabe. Denn für sämtliche genannten Produkte kann FLAT TUMMY ohne Weiteres darauf hinweisen, dass sie den Bestimmungszweck "flacher Bauch" haben und mithin einen diätetischen Zweck erfüllen. 44
- Die Bezeichnung FLAT TUMMY geht auch in ihrer Gesamtheit weder hinsichtlich der sprachlichen Form noch hinsichtlich ihres begrifflichen Inhalts über die bloße Summe der Sachangaben hinaus (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Nr. 39-41 – BIOMILD; GRUR 2006, 229, 230 f. – Nr. 34-37 – BioID), sondern erschöpft sich in Bezug auf die zurückgewiesenen Waren in einer aus sich heraus verständlichen und für den (Fach-)Verkehr ohne weiteres erkennbaren Wortkombination, ohne einen darüber hinausreichenden Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren zu vermitteln. 45
- Die IR-Markeninhaberin kann sich zur Ausräumung des Schutzhindernisses auch nicht auf eine ihrer Meinung nach abweichende Eintragungspraxis berufen. Nach übereinstimmender höchstrichterlicher Rechtsprechung lässt sich aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken grundsätzlich kein Schutzgewährungsanspruch herleiten, da es sich bei der Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. z.B. EuGH GRUR 2009, 667, Nr. 18 – Bild.t.-Online.de; BGH GRUR 2012, 276, Nr. 18 – Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.). 46
- Schließlich greift auch der Vortrag der IR-Markeninhaberin im Anmeldeverfahren, die Bezeichnung FLAT TUMMY erfülle bereits die Funktion als Hinweis auf die Herkunft der Waren aus ihrem Unternehmen (unter Hinweis auf eine Google-Recherche bzw. Auszüge aus Sozialen Medien), nicht durch. Einer aufgrund intensiver Benutzung im Verkehr erlangten Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren kommt allenfalls in Zusammenhang mit der Frage einer Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG Bedeutung zu. Für eine Verkehrsdurchsetzung liegen jedoch keine Anhaltspunkte vor. Insoweit ist zunächst eine (Anfangs-)Glaubhaftmachung der Verkehrsdurchsetzung erforderlich, die einen schlüssigen Sachvortrag dazu verlangt, in welcher Form, für welche Waren bzw. Dienstleistungen, von wem, in welchem Gebiet und Umfang sowie seit wann die Angabe im Verkehr nach Art einer Marke eingesetzt worden ist (vgl. zu den Anforderungen insoweit Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz,
- Aufl., § 8 Rn. 713 m.w.N.). Vorliegend sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. 47
- Die Marke kann damit ihre Hauptfunktion, nämlich den Verkehrskreisen die Ursprungsidentität der mit ihr gekennzeichneten beschwerdegegenständlichen Waren zu garantieren, jedenfalls in Deutschland nicht erfüllen. Ihr steht somit der Schutzhindernis fehlender Unterscheidungskraft entgegen, so dass die Markenstelle die Schutzerstreckung zu Recht gemäß §§ 119, 124, 113, 37 Abs. 1 MarkenG i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, Art. 5 Abs. 1 PMMA, Art. 6quinquiesB PVÜ verweigert hat. 48 Die Beschwerde ist daher zurückzuweisen. http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jb-JURE209029584&psml=bsjrsprod.psml&max=true Deutschland deutsch BMJV public