JURE219030109 ECLI:DE:BPatG:2021:140721B28Wpat517.21.0 BPatG München 28. Senat 20210714 28 W (pat) 517/21 Beschluss § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG DEU Bundesrepublik Deutschland Markenbeschwerdeverfahren – „Parkstory“ – keine Unterscheidungskraft für einen Teil der Waren und Dienstleistungen In der Beschwerdesache … hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 14. Juli 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein und der Richter Hermann sowie Schödel beschlossen: 1. Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 6 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 29. Januar 2021 wird aufgehoben, soweit die Anmeldung für folgende Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen worden ist: Klasse 9: Leere digitale oder analoge Aufzeichnungs- und Speichermedien; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen; Ladenkassen [Registrierkassen]; Klasse 37: Fundamentarbeiten. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. I. 1 Das Zeichen 2 Parkstory 3 ist am 5. November 2020 zur Eintragung als Wortmarke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register für nachfolgende Waren und Dienstleistungen angemeldet worden: 4 Klasse 6: Transportable Bauten aus Metall; Türen, Tore, Fenster und Fensterabdeckungen aus Metall; Garagentore aus Metall; Garagentüren aus Metall; Metallrollen für Garagentore; Absperrstangen aus Metall; Abstandshalter aus Metall; Abschirmungen aus Metall [ausgenommen Möbel]; Aufhängeschienen aus Metall für Türen; Drehkreuze; Drehkreuze aus Metall; Eingangstüren aus Metall; Eisentore; Gebäudetüren aus Metall; Griffe [Knöpfe] aus Metall; Metallbrandschutztüren; Metallische Rolltore; Metallgaragentüren; Metallgaragentore; Metallrolltore für Sicherheitszwecke; Metallrollladen; Metalltüren für den Innenbereich; Metalltürgriffe; Tore aus Metall; Transportable, metallische Bauten; Türen und Fenster aus Metall; Bauten aus Metall; Bauplattformen [Tragwerke] aus Metall; Baukonstruktionen aus Metall; Bauelemente [vorgefertigt] aus Metall; Bauten in Form von ortsfesten Konstruktionen aus Metall; Bauten mit Metallrahmen; Fertiggaragen aus Metall; Gerüste aus Metall [Tragkonstruktionen für Bauten]; Gerüste [Bauwerk] aus Metall; Lagergestelle aus Metall für Fahrräder; Lagergestelle aus Metall für Kraftfahrzeuge; Leitern und Gerüste aus Metall; Metallhäuser; Metallrahmen für Gebäude; Metalltrennwände; Mobile Gangways aus Metall; Modulare Unterstände aus Metall; Transportable Bauten, überwiegend aus Metall; Transportable Metallbauten [Baukonstruktionen]; Transportable Metallkabinen; Modulare Metallbauten; Modulare Metallbauten zum Parken von Kraftfahrzeugen; Metallrampen zum Parken von Fahrzeugen; 5 Klasse 7: Maschinen; Werkzeugmaschinen und kraftbetriebene Werkzeuge; Motoren und Triebwerke, ausgenommen für Landfahrzeuge; Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen für Landfahrzeuge; Umzugs- und Transportgeräte; Hub- und Hebegeräte, Aufzüge und Rolltreppen; Motoren, Antriebe, Maschinenteile und Steuerungen für den Betrieb von Maschinen und Motoren; Förderanlagen und Förderbänder; Hub- und Hebegeräte, Aufzüge und Rolltreppen; Hydraulikplattformen mit Eigenantrieb; Laderampen aus Metall [Maschinen]; Maschinen zum Verladen; Öffnungs- und Schließmechanismen; Rampen als Maschinen; Stapelmaschinen; Transportiermaschinen; Transportroboter; Transportierbänder; Transportgeräte [Maschinen]; Verlademaschinen; Zuführungsmaschinen; Aufzugseile [Maschinenteile]; Aufzüge für Kraftfahrzeuge; Aufzuganlagen; Aufzugtüren; Aufzugsketten als Maschinenteile; Fahrbare Kräne; Fahrbare Hebebühnen; Fahrbare Fahrzeughebeapparate; Elevatoren; Fahrstühle; Fahrzeughebebühnen; Ferngesteuerte Hebemaschinen; Feststehende und fahrbare Kräne; Hebebühnen; Hebeanlagen [ausgenommen Skilifte]; Hebebühnen für Hebezeuge; Hebegeräte; Hebegeräte zum Heben von Fahrzeugen; Hebemaschinen für den Lastenumschlag; Hebemaschinen für Fahrzeuge; Hebeplattformen; Hebestände; Hebetische; Hebevorrichtungen für Fahrzeuge; Hebezüge; Hubgeräte; Hubbühnen; Hubmaschinen; Hubrampen; Hubtische; Hydraulische Hebegeräte; Hydraulische Heberampen; Hydraulische Hebezeuge; Hydraulische Hebewerke; Hydraulische Hubtische; Hydraulische Wagenheber; Kräne; Kraftbetätigte Hebeböcke; Kräne [Hebegeräte]; Lifte [Aufzüge]; Lastenaufzüge; Liftsteuerungen; Maschinen zum Heben von Fahrzeugen; Mechanische Hebegeräte; Mechanische Hebewerke; Mechanische und hydraulische Aufzüge; Warenaufzüge; Aufzüge für Autoparks; Förderbänder für Fahrzeuge; Förderbänder aus Metall; Fördermaschinen; Antriebe, ausgenommen für Landfahrzeuge; Antriebe für Maschinen; Aufzugantriebe; Aufzuggetriebe; Elektrische Antriebe für Maschinen; Elektrische Antriebe für Aufzüge; Elektrische Antriebsmotoren, ausgenommen für Landfahrzeuge; Elektronische Steuerungen für Motoren; Elektromotoren für Türen; Elektromotoren für Maschinen; Hydraulikmotoren; Kraftübertragungsketten; Kraftübertragungsgurte für Maschinen; Kraftübertragungsmechanismen [ausgenommen für Landfahrzeuge]; Kraftübertragungsriemen [ausgenommen für Landfahrzeuge]; Mechanische Arbeitsplattformen [Hubgeräte]; Motoren, ausgenommen für Landfahrzeuge; Motoren für Aufzüge; Pneumatische Antriebe für Maschinen und Motoren; Aufzüge für Lasten; Rahmen als Teile von hydraulischen Aufzügen; Elektrisch betriebene Aufzüge zum Bewegen, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen; Aufzüge für Materialien; Parkpalette für Kraftfahrzeuge; Automatische Parksysteme für Kraftfahrzeuge; Automatische Parksysteme für Kraftfahrzeuge in Turm-Bauweise; 6 Klasse 9: Wissenschaftliche, Forschungs-, Navigations-, Vermessungs-, fotografische, Film-, audiovisuelle, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Detektions-, Prüf-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln oder Kontrollieren der Verteilung oder Nutzung von Elektrizität; Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten; Aufgezeichnete und herunterladbare Medien; Computersoftware, leere digitale oder analoge Aufzeichnungs- und Speichermedien; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen; Rechengeräte; Computer und Computerperipheriegeräte; Mobile Apps; Datenbanken; Elektronisch aufgezeichnete Daten; Elektronisch aufgezeichnete Daten aus dem Internet; Anwendungssoftware; Computersoftware für mobile digitale elektronische Taschengeräte und andere Heimelektronikgeräte; Computersoftware; Software; interaktive Computersoftware; Software für Mobilgeräte; Software für Smartphones; Apparate, Instrumente und Kabel für Elektrizität; Ladestationen für Elektrofahrzeuge; Ladedocks; Ladegeräte; Elektrische Ladekabel; Ladenkassen [Registrierkassen]; Ladegeräte für Batterien; Ladegeräte für Elektroautos; Ladegeräte für Akkumulatoren; Parkuhren; Parkuhren für Fahrzeuge; Elektronische Parkschein-Ausgabegeräte; Apparate zur automatisierten Parkkontrolle; Computeranwendungen für automatisierte Parkkontrollen; Münzbetätigte Mechaniken zum Öffnen von Parkplatzschranken; Steuergeräte für mechanische Parksysteme; Mobile Apps zum Vermitteln von Parkflächen für Kraftfahrzeuge; Mobile Apps zum Vermitteln von Ladestationen für Kraftfahrzeuge; Mobile Apps zum kontaktlosen Bezahlen von Parkflächen für Kraftfahrzeuge; Mobile Apps zum kontaktlosen Bezahlen an Ladestationen für Kraftfahrzeuge; Mobile Apps zur Steuerung von automatischen Parksystemen; Computersoftware zum Erfassen der Anzahl an freien Parkflächen für Kraftfahrzeuge; Computersoftware zur Steuerung von automatischen Parksystemen; Computersoftware zur Steuerung des Antriebs von automatischen Parksystemen; Software zur Bereitstellung von Informationen bezüglich Transportdienstleistungen, zur Vermittlung von Parkflächen für Fahrzeuge und zur Bereitstellung und Verteilung von Energie; Stromverteiler; Stromregelgeräte; Stromverteilungskästen; Stromversorgungsgeräte; Batterieladegeräte; Batterien für Fahrzeuge; Mess-, Erkennungs- und Überwachungsinstrumente, -vorrichtungen sowie -regler; Elektrische und elektronische Kontroll-, Steuerungs-, Diagnose- und Sicherheitsapparate und -instrumente; Navigations-, Orientierungs-, Standortverfolgungs-, Zielverfolgungs- und Kartierungsgeräte; Software zur Bereitstellung von Informationen zu Parkflächen für Fahrzeuge; Elektrische Steuerungen; Elektrische Steuerungen zur kontaktlosen Bedienung von mechanischen Parksystemen; Elektronische Steuerungen; Elektronische Steuerungen zur kontaktlosen Bedienung von mechanischen Parksystemen; Programmierbare Steuerungen; Programmierbare Steuerungen zur kontaktlosen Bedienung von mechanischen Parksystemen; Automatische Steuergeräte; Steuer- und Regelgeräte; Elektronische Steuerungseinheiten; Elektronische Steuerungsinstrumente; 7 Klasse 37: Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen; Installations-, Reinigungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten; Errichtung von Garagen, Parkpaletten und automatischen Parksystemen; Reparatur von Garagen, Parkpaletten und automatischen Parksystemen; Wartung von Garagen, Parkpaletten und automatischen Parksystemen; Demontage von Garagen, Parkpaletten und automatischen Parksystemen; Fundamentarbeiten; Hochbauwesen; Infrastrukturbau; Projektmanagement im Bauwesen [Bauaufsicht]; Tiefbauarbeiten; Straßenbau; Verlegen von Kabelleitungen; Verlegen von Rohrleitungen; Verlegen von Stromnetzen; Zurverfügungstellen von Informationen bezüglich Bauwesen; Installation und Reparatur von Aufzügen; Installation und Reparatur von Aufzügen für Kraftfahrzeuge; Installation von Aufzügen und Lifts; Installation von Aufzügen und Lifts für Kraftfahrzeuge; Reparatur und Instandhaltung von Aufzügen; Reparatur und Instandhaltung von Aufzügen für Kraftfahrzeuge; 8 Klasse 39: Transportdienstleistungen; Verpackung und Lagerung von Waren; Elektrizitätsverteilung; Elektrizitätsversorgung durch Verteilung von Elektrizität; Informations- und Beratungsdienste in Bezug auf die Energieverteilung; Verteilung von Elektrizität zur Stromversorgung; Verteilung und Weiterleitung von Elektrizität; Verteilung von Elektrizität; Verteilung von Elektrizität über Leitungen; Verteilung von Elektrizität über Kabel; Beförderungsdienste; Betrieb von Hebebrücken [Transport]; Navigationsdienste [Ortung, Routen- und Kursplanung]; Organisation des Fahrzeugverkehrs mittels neuer Kommunikationsnetzwerke und -technologien; Organisation von Transporten; Bereitstellung von Parkeinrichtungen; Bereitstellung von Parkmöglichkeiten und Parkplatzdiensten; Dienstleistungen in Bezug auf Garagendienste für Fahrzeuge [Parkplatzdienste]; Dienstleistungen in Bezug auf das Parken von Fahrzeugen; Dienstleistungen von Parkplätzen/-häusern; Einparkdienste für Autos; Parken von Fahrzeugen in Garagen für Dritte; Parkgaragendienste; Parkplatzservice; Parkservice [Parkplatzdienste]; Vermietung von Autoparkplätzen; Vermietung von Garagen; Vermietung von Garagen und Parkplätzen; Vermietung von Garagenparkplätzen; Vermietung von Garagenplätzen; Vermietung von mechanischen Parksystemen; Vermietung von Parkeinrichtungen für Fahrzeuge; Vermietung von Parkplätzen; Vermietung von Parkplätzen und Garagen für Fahrzeuge; Zurverfügungstellen von Informationen in Bezug auf die Vermietung von mechanischen Parksystemen; Zurverfügungstellen von Informationen in Bezug auf Fahrzeugeinparkdienstleistungen; Informations-, Beratungs- und Reservierungsdienste in Bezug auf Transportdienstleistungen; Beförderung von Kraftfahrzeugen; Transport von Kraftfahrzeugen; Transport von Kraftfahrzeugen mit Hebebühnen; Transport von Kraftfahrzeugen mit Liften; Parken und Abstellen von Fahrzeugen; 9 Klasse 42: Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software; IT-Dienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von mobilen Apps; Entwurf und Entwicklung von Computeranwendungen für automatisierte Parkkontrollen; Entwurf und Entwicklung von mobilen Apps zum Vermitteln von Parkflächen für Kraftfahrzeuge; Entwurf und Entwicklung von mobilen Apps zum Vermitteln von Ladestationen für Kraftfahrzeuge; Entwurf und Entwicklung von mobilen Apps zum kontaktlosen Bezahlen von Parkflächen für Kraftfahrzeuge; Entwurf und Entwicklung von mobilen Apps zum kontaktlosen Bezahlen an Ladestationen für Kraftfahrzeuge; Entwurf und Entwicklung von mobilen Apps zur Steuerung von automatischen Parksystemen; Entwurf und Entwicklung von Computersoftware zum Erfassen der Anzahl an freien Parkflächen für Kraftfahrzeuge; Entwurf und Entwicklung von Computersoftware zur Steuerung von automatischen Parksystemen; Entwurf und Entwicklung von Computersoftware zur Steuerung des Antriebs von automatischen Parksystemen; Entwurf und Entwicklung von Software zur Bereitstellung von Informationen bezüglich Transportdienstleistungen, zur Vermittlung von Parkflächen für Fahrzeuge und zur Bereitstellung und Verteilung von Energie; Entwicklung von Mess-, Erkennungs- und Überwachungsinstrumenten, -vorrichtungen sowie -reglern; Entwicklung von elektrischen und elektronischen Kontroll-, Steuerungs-, Diagnose- und Sicherheitsapparaten und -instrumenten; Entwicklung von Navigations-, Orientierungs-, Standortverfolgungs-, Zielverfolgungs- und Kartierungsgeräten; Entwicklung von Software zur Bereitstellung von Informationen zu Parkflächen für Fahrzeuge; Ingenieurdienstleistungen; Anfertigung bautechnischer Zeichnungen; Bautechnische Planung; Beratung von Ingenieuren in Bezug auf Hoch- und Tiefbau; Beratungsdienste bezüglich Konstruktionstechnik; Dienstleistungen eines technischen Zeichners; Erstellung technischer Bedienungsanleitungen; Ingenieurleistungen im Gebäudewesen; Ingenieurleistungen zu Energieversorgungssystemen; Technische Beratungsdienstleistungen bezüglich Hochbau; Ingenieurdienstleistungen in Bezug auf automatische Parksysteme für Kraftfahrzeuge; Ingenieurdienstleistungen in Bezug auf elektrisch betriebene Aufzüge zum Bewegen, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen. 10 Die Anmeldung wird beim DPMA unter der Nummer 30 2020 115 532.4 geführt. 11 Mit Beschluss vom 29. Januar 2021 hat die Markenstelle für Klasse 6 des DPMA durch einen Beamten des gehobenen Dienstes die Anmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft gemäß §§ 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG teilweise für die oben in Fettdruck wiedergegebenen Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen. Zur Begründung hat sie ausgeführt, der Bestandteil „story“ sei die amerikanische Schreibweise des englischen Worts „storey“, das im Deutschen „Geschoss, Stockwerk, Etage, Geschossebene“ bedeute. Jedenfalls die angesprochenen Fachkreise aus den Bereichen Parkflächen und Parkraummanagement verstünden amerikanische Fachbegriffe. In seiner Gesamtheit komme dem Anmeldezeichen die Bedeutung „Parkgeschoss, Parkstockwerk, Parketage, Parkgeschossebene“ zu. Auf die mangelnde lexikalische Nachweisbarkeit des Zeichens komme es nicht an, ebenso wenig darauf, wer die Wortkombination kreiert habe. Die Waren der Klasse 6 könnten für das Parken in Etagen bestimmt sein, dies ermöglichen oder im Zusammenhang damit stehen, denn zur Errichtung von Parkgeschossen bedürfe es bestimmter Baumaterialien, die den technischen oder sicherheitstechnischen Anforderungen solcher Bauwerke entsprächen. Die gegenständlichen Waren der Klasse 7 dienten der Bewegung von Fahrzeugen in Parkgeschossen unter Berücksichtigung einer optimalen Flächennutzung oder sonstiger technischer Anforderungen wie die zeitweise Nutzung von Ladestationen. Mit den in Rede stehenden Waren der Klasse 9 könnten Parketagen elektronisch überwacht, gesteuert und deren Nutzung abgerechnet werden. Zudem könnten damit Informationen über deren Auslastung, Möglichkeiten oder aktuelle Einschränkungen bereitgestellt werden. Die in Klasse 42 beanspruchten Dienstleistungen könnten der Planung von Parkgeschossen dienen. Dies gelte auch für die dafür oder im Zusammenhang mit dem Parken von Fahrzeugen benötigte Software, Elektronik, Hardware sowie erforderlichen Geräte und Maschinen. Mit den Dienstleistungen der Klasse 37 könnten Parkgeschosse, deren Infrastruktur, Gerätschaften und Anlagen erstellt bzw. aufgebaut werden. Die auf Elektrizität bezogenen gegenständlichen Dienstleistungen der Klasse 39 ermöglichten das reibungslose Funktionieren der gesamten Infrastruktur sowie die Versorgung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb. Die übrigen in Rede stehenden Dienstleistungen der Klasse 39 dienten dem Betrieb von Parketagen. 12 Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Sie vertritt die Ansicht, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen richteten sich an die Durchschnittsverbraucher und die Fachkreise der Entwickler, Konstrukteure, Monteure und Vertriebsmitarbeiter in den Bereichen Garagen und Parksysteme. Das Anmeldezeichen sei lexikalisch nicht nachweisbar und daher schutzfähig. Der Verkehr erkenne in ihm weder einen deutschen noch einen fremdsprachigen Begriff. Der Wortbestandteil „story“ werde im Sinn von „Geschichte, Handlung“ aufgefasst, da die amerikanische Schreibweise „story“ für das englische Wort „storey“ weiten Teilen des Verkehrs völlig unbekannt sei. Der Bestandteil „Park“ werde im Sinn von „Grünanlage“ oder als das englische Verb „to park“ mit der Bedeutung „parken, abstellen“ verstanden. Da der Verkehr eine Vielzahl an Komposita wie „Parkplatz, Parkschein, Parklücke“ etc. kenne, bei denen das Wort „Park“ als Bestimmungsangabe für das nachfolgende Substantiv diene, werde er das Anmeldezeichen mit einem außergewöhnlichen Erlebnis in Zusammenhang mit einer stundenlangen Parkplatzsuche in einer zugeparkten Großstadt assoziieren. Zudem müsste im Englischen der aus den Wörtern „to park“ und „story“ zusammengesetzte Begriff mit der Gerundivform des Verbs gebildet werden, so dass die Wortfolge „parking story“ lauten müsste. Im Übrigen werde im Englischen eine Parketage als „parking floor“, „parking level“ oder „parking deck“ bezeichnet. Insofern bedürfe es in jedem Fall mehrerer gedanklicher Zwischenschritte, um dem Anmeldezeichen die Bedeutung „Parketage“ beimessen zu können. 13 Die Anmelderin beantragt sinngemäß, 14 den Beschluss der Markenstelle für Klasse 6 des DPMA vom 29. Januar 2021 aufzuheben, soweit die Anmeldung zurückgewiesen worden ist. 15 Mit gerichtlichem Schreiben vom 18. Mai 2021 ist die Beschwerdeführerin unter Beifügung von Recherchebelegen (Anlagen 1 bis 3, Blatt 66 bis 75 GA) darauf hingewiesen worden, dass das angemeldete Wortzeichen überwiegend nicht für schutzfähig erachtet werde. 16 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen. II. 17 Die gemäß §§ 64 Abs. 6 Satz 1, 66 Abs. 1 MarkenG statthafte Beschwerde ist zulässig, hat aber weitgehend keinen Erfolg. 18 1. Der Eintragung des angemeldeten Wortzeichens „Parkstory“ als Marke steht im beschwerdegegenständlichen Umfang mit Ausnahme der im Tenor genannten Waren und Dienstleistungen das absolute Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. 19
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.