JURE229030536 BPatG München 28. Senat 20220621 28 W (pat) 503/20 Beschluss § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG DEU Bundesrepublik Deutschland Markenbeschwerdeverfahren – „Laufen.Springen.Werfen.Berlin“ – keine Unterscheidungskraft Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundespatentgerichts: Parallelentscheidungen: 28 W (pat) 506/20, 28 W (pat) 507/20 In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2018 021 743.1 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 21. Juni 2022 unter Mitwirkung des Richters Schödel sowie der Richterinnen Uhlmann und Berner beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. I. 1 Das Zeichen 2 Laufen.Springen.Werfen.Berlin 3 ist am 7. September 2018 zur Eintragung als Wortmarke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register angemeldet worden für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25, 28, 35, 36, 37, 41 und 44. Die Anmeldung wird beim DPMA unter der Nummer 30 2018 021 743.1 geführt. 4 Mit Beschluss vom 10. Oktober 2019 hat die Markenstelle für Klasse 41 des DPMA durch eine Beamtin des gehobenen Dienstes die Anmeldung wegen mangelnder Unterscheidungskraft gemäß §§ 37 Abs. 1 und 5, 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG teilweise hinsichtlich folgender Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen: 5 Klasse 16: Druckerzeugnisse aller Art; Drucksachen; Zeitschriften; Veröffentlichungen; Bücher; Handbücher; Kataloge; Prospekte; Broschüren; Papierartikel [soweit in Klasse 16 enthalten], insbesondere Papiertüten, Eintrittskarten, Kontrollmarken, Formblätter; Plakate; Lehr- und Unterrichtsmittel [ausgenommen Apparate]; Papier- und Schreibwaren, insbesondere Stifte, Blöcke, Blätter, Einbände, geographische Anzeigekarten, Glückwunschkarten, Briefpapier, Kalender, Stickers, Aufkleber, Abziehbilder, Transparente; 6 Klasse 35: Werbung; Werbung, Marketing und Verkaufsförderung; Vermietung von Werbeflächen und Werbematerial und Verbreitung von Werbeanzeigen; Vorführung von Waren zu Werbezwecken; Public Relations [Öffentlichkeitsarbeit], insbesondere für den Bereich des Breitensports; Sammeln und Zusammenstellen von themenbezogenen Presseartikeln, insbesondere im Bereich des Breitensports; Erstellen von Statistiken und Sponsorensuche; Aktualisierung von Werbematerial; Erstellen von Statistiken; Marktforschung; Merchandising [Verkaufsförderung]; Vermietung von Verkaufsständen; Vermietung von Werbeflächen, auch im Internet [Bannerexchange]; Vermietung von Werbezeit in Kommunikationsmedien; Verteilen von Werbemitteln; Verteilung von Warenproben zu Werbezwecken; Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]; Sponsorensuche; Sponsoring in Form von Werbung; Werbung im Internet für Dritte; 7 Klasse 36: Finanzwesen; Geldgeschäfte; Organisation der Finanzierung von Sport-, Kultur- und Unterhaltungsprojekten; 8 Klasse 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche Aktivitäten; kulturelle Aktivitäten; Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung, insbesondere für den Bereich des Breitensports; Betrieb von Sportanlagen, soweit in Klasse 41 enthalten; Erstellen von Bildreportagen; Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen, insbesondere Büchern für den Bereich des Sports; Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung und Auskünfte über Freizeitaktivitäten, insbesondere im Hinblick auf sportliche Aktivitäten und Sportveranstaltungen; Eintrittskartenvorverkauf [Unterhaltung]; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen, Kolloquien, Kongressen, Symposien, Workshops und Seminaren, insbesondere für den Bereich des Breitensports, soweit in Klasse 41 enthalten; Durchführung von Live-Veranstaltungen; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Organisation, Durchführung und Veranstaltung von sportlichen Wettkämpfen; Betrieb von Sportcamps und Sportanlagen; Vermietung von Sportstadien sowie Vermietung von Sportausrüstungen [ausgenommen Fahrzeuge]; Organisation und Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle und Unterrichtszwecke, insbesondere für den Bereich des Breitensports; Aufzeichnungen, Montage und Bearbeitung von Videobändern, Videofilmproduktion und Videoverleih, insbesondere im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen; Zeitmessung bei Sportveranstaltungen und Dienstleistungen eines Zeitungsreporters im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen; Veranstaltung von Bällen, Lotterien und Unterhaltungsshows; Sportschulung; Sportcoaching; Sporttraining; Sporterziehung; Sporteinweisung; Sportausbildung; Sportunterhaltung; Sportinformationsdienste; sportliche Erziehung; computergestützter Sportunterricht; Arrangieren von Sportturnieren; Ausbildung im Sportbereich; Ausbildung und Unterricht im Bereich Sport; Ausbildung von Sportlern; Ausbildungs- und Schulungsdienstleistungen im Bereich Sport; Beratung in Bezug auf die Organisation von Sportveranstaltungen; Bereitstellen von Auskünften in Bezug auf Sportler; Bereitstellen von Nachrichten in Bezug auf Sport; Bereitstellen von Online-Newslettern im Bereich Sportunterhaltung; Bereitstellen von Sporteinrichtungen; Beschaffung von Eintrittskarten für Sportveranstaltungen; Betreuungsdienstleistungen für sportliche Aktivitäten; Betrieb von Sport-Trainingseinrichtungen; Buchung von Sitzplätzen für Shows und Sportveranstaltungen; Dienstleistungen eines Schiedsrichters bei Sportwettkämpfen; Dienstleistungen eines Schiedsrichters bei Sportveranstaltungen; Dienstleistungen eines Sportklubs; Dienstleistungen eines Wettkampfrichters bei Sportveranstaltungen; Dienstleistungen im Bereich des Sportunterrichts; Dienstleistungen im Bereich Sport und Fitness; Dienstleistungen im Bereich Sporterziehung; Dienstleistungen von Sportcamps; Durchführung von Sportschulungen; Durchführung von Sporttrainingseinheiten; Erteilen von Auskünften in Bezug auf Sportarten; Erteilen von Auskünften in Bezug auf Sporterziehung; Erteilen von Auskünften in Bezug auf Sportveranstaltungen; Erteilen von Auskünften über Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen; Organisation sportlicher Wettkämpfe; Organisation und Durchführung von Sportwettbewerben; Organisation von sportlichen Aktivitäten und sportlichen Wettkämpfen; Sportunterricht, erzieherische Betreuung und Unterweisung; Vermietung von Anlagen für Sportveranstaltungen; Vermietung von Übungseinrichtungen [Sport, Unterricht]; Betrieb eines Clubs [Unterhaltung oder Unterricht]; Betrieb von Museen [Darbietung, Ausstellungen]; Betrieb von Sportanlagen; Betrieb von Sportcamps; Coaching; Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung; Dienstleistungen eines Fitnessstudios; Durchführung von Spielen im Internet; Erziehung und Unterricht; Fernsehunterhaltung; Filmproduktion; Fotografieren; Gymnastikunterricht; Herausgabe von Texten [ausgenommen für Werbetexte]; Herausgabe von Verlags- und Druckereierzeugnissen in elektronischer Form [ausgenommen für Werbezwecke], auch im Internet; Herausgabe von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form, auch im Internet; Information über Veranstaltungen [Unterhaltung]; Montage [Bearbeitung] von Videobändern; online angebotene Spieldienstleistungen [von einem Computernetzwerk]; Onlinepublikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Organisation und Durchführung von kulturellen und/oder sportlichen Veranstaltungen; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und Veranstaltung von Kongressen; Produktion von Shows; Rundfunkunterhaltung; Turnunterricht; Ticketvorverkauf für Unterhaltungsveranstaltungen; Veranstaltung sportlicher Wettkämpfe; Veranstaltung von Wettbewerben [Erziehung und Unterhaltung]; Vermietung von Stadien; Zeitmessung bei Sportveranstaltungen; digitaler Bilderdienst; Veröffentlichungen von Druckereierzeugnissen, insbesondere zu den Themen Sport und Gesundheit; Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, insbesondere im Bereich des Sports und der Gesundheit; Ausbildung im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit; Durchführung von Schulungen zur Vorbeugung von gesundheitlichen Problemen; Erteilung von Auskünften über Gesundheitserziehung und Fitness; Erziehung im Hinblick auf die körperliche Gesundheit; Gesundheits- und Fitnesstraining; Gesundheits- und Wellnesstraining; Schulung in Bezug auf Gesundheit; Veranstaltung von Schulungskursen zu gesundheitlichen Themen; Vermietung von Gesundheitsclubeinrichtungen [körperliches Training]; 9 Klasse 44: Durchführung von Drogenscreenings bei Teilnehmern von Sportveranstaltungen in Bezug auf die Anwendung von illegalen oder verbotenen leistungssteigernden Substanzen; Durchführung von Massagen für Sportler; Psychologische Beratung im Sport; Sportmedizinische Dienstleistungen; Erstellung von Gutachten zur Beurteilung der Gesundheit; Erteilung von Auskünften in Bezug auf Gesundheit; Gesundheitsfürsorge; Gesundheitsberatung; Gesundheitspflege in Bezug auf Heilgymnastik; Gesundheitspflege im Zusammenhang mit therapeutischen Massagen; Vermietung von Trainingsausrüstung für die gesundheitliche Rehabilitation. 10 Zur Begründung der Teilzurückweisung hat sie ausgeführt, das angemeldete Zeichen bestehe aus den jeweils durch einen Punkt getrennten Wörtern „Laufen“, „Springen“, „Werfen“ und „Berlin“. Bei den Markenbestandteilen „Laufen“, „Springen“ und „Werfen“ handele es sich um Verben, die dem Verkehr in ihrer Bedeutung als sportliche Tätigkeiten und als die drei Hauptsportarten der Leichtathletik bekannt seien. Bei dem Markenbestandteil „Berlin“ handele es sich um die Hauptstadt und den Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland. In seiner Gesamtheit stelle das Anmeldezeichen eine schlagwortartige Gesamtaussage im Sinne der Sportdisziplinen „Laufen, Springen, Werfen“ mit Bezug zu Berlin dar. Im Hinblick auf die beschwerdegegenständlichen Dienstleistungen weise das Anmeldezeichen mit vorgenanntem Bedeutungsgehalt einen engen sachlichen Bezug im Sinne eines schlagwortartigen Sachhinweises auf deren Inhalt und Gegenstand auf. Diese könnten sich auf Lauf-, Spring- und Wurfaktivitäten in Berlin bzw. entsprechende Events beziehen, indem sie diese finanzierten oder mit Geldzuwendungen unterstützten. Dem Anmeldezeichen verhelfe auch nicht die Verwendung von Großbuchstaben und je einem Punkt am Wortende zur Schutzfähigkeit. 11 Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Anmelders. Er vertritt die Ansicht, die maßgeblichen Verkehrskreise seien die Endverbraucher. Diese könnten das Zeichen unterschiedlich auffassen, so dass eine schutzbegründende Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit vorliege. Bereits der Zeichenbestandteil „Laufen“ umschreibe unterschiedliche Arten der Tätigkeit, wie die langsame Gangart „Gehen“ oder die schnellere „Rennen“. Weiterhin stünden die im angemeldeten Zeichen aufgeführten Tätigkeiten auch für die drei Disziplinen der Leichtathletik. In Verbindung mit der geografischen Angabe „Berlin“, die dem Zeichen aufgrund ihrer Ortsangabe bereits Unterscheidungskraft verleihe, habe das angemeldete Zeichen in der Gesamtheit mithin mehrere Bedeutungsgehalte. Es könne sich um eine sportliche Veranstaltung in Berlin, einen Slogan im Sinne einer Kampagne, eine Metapher für die Olympischen Spiele 1936 in Berlin oder um eine Ausstellung in Berlin über die Olympischen Spiele generell handeln. Zudem seien in dem Anmeldezeichen mehrere schutzbegründende rhetorische Stilmittel wie Klimax und Parallelismus enthalten, die ihm eine Originalität verliehen. Das in Frage stehende Zeichen bilde einen eindringlichen Spannungsrahmen, da mit jedem Wortbestandteil ein ansteigender Bezug zu Höhe und Luft geschaffen werde. Es sei keine Interpretation des Zeichens möglich, die beschreibend auf die beschwerdegegenständlichen Finanzdienstleistungen der Klasse 36 hinweise oder einen engen beschreibenden Bezug zu ihnen herstelle. 12 Auf den gerichtlichen Hinweis vom 2. Februar 2021 (Bl. 27 bis 30 der Gerichtsakte), wonach die Beschwerde teilweise, nämlich hinsichtlich der beanspruchten Dienstleistungen „Finanzwesen; Geldgeschäfte“ Aussicht auf Erfolg haben könnte, im Übrigen aber zurückzuweisen sei, hat der Anmelder mit Schreiben vom 4. Mai 2021 die Beschwerde teilweise zurückgenommen, „soweit das DPMA die Anmeldung bezüglich der Dienstleistungen ‚Finanzwesen; Geldgeschäfte‘ zurückgewiesen“ habe. 13 Er beantragt, 14 den Beschluss der Markenstelle für Klasse 41 vom 10. Oktober 2019 aufzuheben, soweit die Anmeldung zurückgewiesen worden ist für die Dienstleistungen der 15 Klasse 36: Finanzwesen; Geldgeschäfte. 16 Mit Schreiben vom 11. Juni 2021 (Bl. 65 bis 67 der Gerichtsakte) hat der Senat den Anmelder nach neuer Besetzung auf die möglicherweise missverständliche Antragstellung und in der Sache darauf hingewiesen, dass er die Beschwerde hinsichtlich der in der Klasse 36 beanspruchten Dienstleistungen „Finanzwesen; Geldgeschäfte“ wohl keinen Erfolg haben werde. 17 Der Anmelder hat daraufhin lediglich beantragt, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden. 18 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen. II. 19 Die gemäß §§ 64 Abs. 6 Satz 1, 66 Abs. 1 MarkenG statthafte Beschwerde ist zulässig, hat aber keinen Erfolg. 20 1. Angesichts des klar formulierten Antrags im Schreiben des Anmelders vom 4. Mai 2021 misst der Senat der vorangestellten widersprüchlichen Einleitung, dass die Beschwerde hinsichtlich der Dienstleistungen „Finanzwesen; Geldgeschäfte“ zurückgenommen werde, keine Bedeutung bei. Auf die Aufforderung des Senats, diesen möglichen Widerspruch klarzustellen, hat der Anmelder nicht reagiert, sondern nur auf die ursprünglich beantragte mündliche Verhandlung verzichtet. Es ist daher von einer wirksamen Teilrücknahme der Beschwerde auszugehen, so dass nur noch die Dienstleistungen der Klasse 36 „Finanzwesen; Geldgeschäfte“ beschwerdegegenständlich sind. 21 2. Der Eintragung des angemeldeten Wortzeichens „Laufen.Springen.Werfen.Berlin“ als Marke steht in Bezug auf die noch beschwerdegegenständlichen Dienstleistungen das absolute Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Die Markenstelle hat dem Anmeldezeichen insoweit zu Recht die Eintragung versagt (§ 37 Abs. 1 und 5 MarkenG). 22
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.