KARE600033114 BAG
- Senat 20110223 5 AZR 324/10 Urteil § 1 TVG vorgehend ArbG Kassel,
- August 2009, Az: 9 Ca 118/09, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht,
- März 2010, Az: 17 Sa 1727/09, Urteil DEU Bundesrepublik Deutschland Auszahlung der "weiteren Strukturkomponente" bei verspäteter ERA-Einführung
- Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom
- März 2010 - 17 Sa 1727/09 - wird zurückgewiesen.
- Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien streiten über die ERA-Strukturkomponente für das Jahr
- 2 Die Beklagte ist kraft Verbandsmitgliedschaft an die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie gebunden. Der Kläger, Mitglied der Industriegewerkschaft Metall, ist seit Jahren bei der Beklagten beschäftigt. 3 In einem zwischen den Landesverbänden der Metall- und Elektroindustrie und den IG-Metall-Bezirksleitungen für alle Standorte der Beklagten abgeschlossenen Ergänzungstarifvertrag vom
- September 2003 wurde der Wegfall der Strukturkomponente 2003 sowie aller künftigen als Strukturkomponenten (im Volumen von 1,39%) auszuzahlenden Einmalbeträge geregelt. Die Beklagte führte das Entgeltrahmenabkommen mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien zum
- April 2009 ein. 4 Der Kläger begehrt für 2008 die Zahlung der weiteren ERA-Strukturkomponente nach § 4c TV ERA-APF. 5 Der Kläger hat beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 1.170,43 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem
- März 2009 zu zahlen. 6 Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt. 7 Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Mit der vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Zahlungsbegehren weiter. 8 Die Revision des Klägers ist unbegründet. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zu Recht zurückgewiesen. 9 I. Der Kläger hat aus den zutreffenden Gründen des landesarbeitsgerichtlichen Urteils keinen Anspruch auf Zahlung der weiteren ERA-Strukturkomponente für 2008 gemäß § 4c TV ERA-APF (vgl. BAG
- Februar 2011 - 5 AZR 143/10 -). 10 II. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. Müller-Glöge Laux Biebl Kessel Zoller http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jb-KARE600033114&psml=bsjrsprod.psml&max=true Deutschland deutsch BMJV public
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