BAG 9 AZR 152/24
KARE600070361 ECLI:DE:BAG:2025:290425.U.9AZR152.24.0 BAG 9. Senat 20250429 9 AZR 152/24 Anerkenntnisurteil § 313b Abs 1 ZPO, § 307 ZPO, § 7 Abs 4 BUrlG vorgehend ArbG Hamburg, 1. November 2023, Az: 17 Ca 275/22, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Hamburg, 11. Juni 2024, Az: 3 SLa 2/24, Urteil DEU Bundesrepublik Deutschland Urlaubsabgeltung - Anerkenntnisurteil - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Juni 2024 - 3 SLa 2/24 - aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
1 I. Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 ZPO). Die Beklagte hat den gegen sie geltend gemachten Anspruch auf Abgeltung von Urlaub iHv. 7.463,07 Euro brutto anerkannt. Nachdem die Klägerin die Revision im Übrigen zurückgenommen hat, war die Beklagte antragsgemäß zu verurteilen.
2 II. Die Kosten des Rechtsstreits waren auf die Parteien entsprechend ihrem anteiligen Obsiegen und Unterliegen zu verteilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO). Dabei war zu berücksichtigten, dass die Klägerin die Klage in erster Instanz bezüglich der Anträge zu 2. und zu 5. zurückgenommen hat. Hinsichtlich der Anträge zu 1., 3. und 4. hat die Klägerin in zweiter Instanz obsiegt, ohne dass die Anträge Gegenstand der Revision gewesen sind. In der Revision haben beide Parteien zu gleichen Teilen obsiegt.
Kiel Zimmermann Suckow http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jb-KARE600070361&psml=bsjrsprod.psml&max=true Deutschland deutsch BMJV public