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BGH 3 StR 301/23

KORE600142024 ECLI:DE:BGH:2023:291123B3STR301.23.0 BGH 3. Strafsenat 20231129 3 StR 301/23 Beschluss § 52 StGB, § 53 StGB, § 184b Abs 1 Nr 3 StGB vom 03.03.2020, § 184b Abs 3 StGB vom 03.03.2020 vorge

§ 52Abs. 1 Klammerwirkung 12 Rn. 4-6; vom 10. Juli 2008 - 3 St

R 215/08,

§ 184bKonkurrenzen 1 Rn. 6; Fischer, St

GB,

  1. Aufl., Vor § 52 Rn. 30). 6 b) Dies hat zur Konsequenz, dass bei gleichzeitigem Besitz von selbst hergestellten kinderpornographischen Schriften und weiterem, darüberhinausgehend gespeichertem verbotenem Material für eine tatmehrheitliche Verurteilung wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften kein Raum bleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom
  2. Januar 2020 - 2 StR 321/19,

§ 184bKonkurrenzen 3 Rn. 19; vom 25. Januar 2022 - 1 St

R 424/21, NStZ 2022, 407 Rn. 6). 7

  1. Der Senat ändert in analoger Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO den Schuldspruch wie aus der Beschlussformel ersichtlich. § 265 StPO steht nicht entgegen, weil sich der geständige Angeklagte nicht wirksamer als geschehen hätte verteidigen können. 8
  2. Die in Fall 8 unter II.
  3. der Urteilsgründe erkannte Einzelfreiheitsstrafe von neun Monaten entfällt. Die in den Fällen 2 bis 7 verhängten Einzelstrafen können dagegen bestehen bleiben. Dadurch, dass bei deren Festsetzung der jeweils in weiterer Tateinheit verwirklichte Besitz kinderpornographischer Schriften unberücksichtigt geblieben ist, ergibt sich keine Beschwer des Angeklagten. Auch die festgesetzte Gesamtstrafe hat Bestand. Mit Blick auf die verbleibenden Einzelstrafen von zwei Jahren und neun Monaten, zweimal einem Jahr und sechs Monaten, einem Jahr und drei Monaten sowie dreimal neun Monaten ist auszuschließen, dass das Landgericht auf eine geringere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte. 9 Angesichts des geringfügigen Erfolgs der Revision ist es nicht unbillig, den Angeklagten insgesamt mit den Kosten seines Rechtsmittels zu belasten (§ 473 Abs. 4 StPO). Schäfer Paul Berg Kreicker Voigt http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jb-KORE600142024&psml=bsjrsprod.psml&max=true Deutschland deutsch BMJV public

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