KORE603672018 ECLI:DE:BGH:2018:090118BXIZR547.17.0 BGH 11. Zivilsenat 20180109 XI ZR 547/17 Beschluss vorgehend OLG Hamm, 31. Juli 2017, Az: I-5 U 142/15vorgehend LG Münster, 22. Oktober 2015, Az: 14 O 119/15nachgehend BGH, 21. Februar 2018, Az: XI ZR 547/17, Beschlussnachgehend BVerfG, 5. Juli 2018, Az: 1 BvR 1111/18, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen DEU Bundesrepublik Deutschland Die Anträge des Klägers auf Beiordnung eines Notanwalts für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren und auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden zurückgewiesen. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 31. Juli 2017 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt bis zu 550.000 €. 1 1. Der Antrag des Klägers auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 78b Abs. 1 ZPO ist unbegründet. 2 Eine Partei, die die Beiordnung eines Notanwalts beantragt, hat nachzuweisen, dass sie trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden hat (Senatsbeschlüsse vom 11. April 2003 - XI ZB 5/03, juris Rn. 2, vom 1. Juni 2016 - XI ZR 21/16, juris Rn. 2 und vom 7. November 2016 - XI ZR 48/16, juris Rn. 2). Hat die Partei - wie hier der Kläger - zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Fall einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung eines Notanwalts nur dann in Betracht, wenn die Partei die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat. Dabei hat die Partei darzulegen, dass die Beendigung des Mandats nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - VI ZR 226/13, NJW 2014, 3247 Rn. 2). Dazu lässt sich dem Vortrag des Klägers nichts entnehmen. 3 2. Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist abzulehnen. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine Aussicht auf Erfolg (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO), da die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig zurückzuweisen ist. 4
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.