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BGH 1 StR 606/17

KORE604572018 ECLI:DE:BGH:2018:060218B1STR606.17.0 BGH 1. Strafsenat 20180206 1 StR 606/17 Beschluss § 136a StPO, § 257c StPO, Art 6 Abs 1 MRK vorgehend LG München II, 22. Mai 2017, Az: 3 KLs 51 Js 21

vor § 1/faires Verfahren Hinweispflicht 7 und Moldenhauer/Wenske, KK-StPO,

  1. Aufl., § 257c Rn. 45 ff.). Da der Angeklagte trotz der Äußerungen des Vorsitzenden kein Geständnis abgelegt hat, kann jedenfalls ausgeschlossen werden, dass das Urteil auf dem Verstoß gegen eine solche Zusage beruhen könnte. 17
  2. Die Rüge eines Verstoßes gegen Art. 6 EMRK, § 136a StPO wegen Druckausübung mit einer sog. Sanktionsschere ist ebenfalls unbegründet. 18 Soweit die Revision beanstandet, die Strafkammer habe in gesetzeswidriger Weise Druck auf den Angeklagten ausgeübt, weil die Differenz zwischen der im Falle eines Geständnisses und der nach streitiger Beweisaufnahme zu erwartenden Strafe unverhältnismäßig groß gewesen sei, kann der Senat jedenfalls ein Beruhen des Aussageverhaltens des Angeklagten auf einer unzulässig weiten „Sanktionsschere“ (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom
  3. August 2007 – 3 StR 266/07,

§ 136aAbs. 1 Zwang 8; vom 12. Januar 2005 – 3 St

R 411/04,

§ 136aAbs. 1 Zwang 7 und vom 9. Juni 2004 – 5 St

R 579/03, wistra 2004, 424) ausschließen. Trotz des Hinweises des Vorsitzenden auf die jeweiligen Strafrahmen bei geständiger Einlassung bzw. streitiger Verhandlung blieb der Angeklagte beim Bestreiten der Tatvorwürfe. Er befand sich damit ersichtlich nicht in einer Drucksituation, die ihn zur Ablegung eines Geständnisses drängte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 – 3 StR 431/08,

vor § 1/faires Verfahren Vereinbarung 26 sowie Moldenhauer/Wenske, KK-StPO, 7. Aufl., § 257c Rn. 75 f. mwN). Dass das Landgericht ein auf die Anwendung einer „Sanktionsschere“ gestütztes Befangenheitsgesuch zu Unrecht zurückgewiesen habe (vgl. dazu BGH aaO,

§ 136aAbs.

1 Zwang 8), macht die Revision nicht geltend. Graf Jäger Radtke Fischer Bär http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jb-KORE604572018&psml=bsjrsprod.psml&max=true Deutschland deutsch BMJV public

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